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1545/2017

Beantwortung einer Anfrage (AN/0529/2017): Hate-Speech, Mobbing und Hasskriminalität in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 18.05.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Anlage 2

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

15904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
18.05.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1545/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 18.05.2017 
 
Beantwortung einer Anfrage (AN/0529/2017): Hate-Speech, Mobbing und Hasskriminalität in 
Köln 
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Anfrage: 
 
Das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln wurde nach dem Start der Kampagne „Ich bin  
kein Kostüm“ anlässlich des Kölner Karnevals, die von mehreren Kölner Initiativen und  
Organisationen ins Leben gerufen worden war, im Netz mit Hasskommentaren und  
Drohungen übersät. Auf der Facebook-Seite des Vereins „Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.“  
musste schließlich der Werbepost für die Kampagne gelöscht werden, weil die mehrere  
tausend Hasskommentare nicht mehr zu bewältigen waren.  
 
Im Internet sind Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Journalistinnen und Journalisten,  
Politikerinnen und Politiker, Feministinnen und Feministen, religiöse Gruppierungen und politisch 
vermeintlich Andersdenkende mittlerweile an der Tagesordnung, besonders im sogenannten Social-
Web. „Mobbing“ und „Hate-Speech“ richtet sich dabei sehr oft gegen Frauen.  
 
Die Piratengruppe fragt regelmäßig nach der Entwicklung von Straftaten im Bereich der gruppenbe-
zogenen Menschenfeindlichkeit und nach Maßnahmen dagegen.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Welche Angebote für Betroffene von Hate-Speech, Hasskriminalität und Mobbing gibt es in 
Köln?  
2. Wie viele Weiter- und Fortbildungen gab es seit dem Jahr 2014 für Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter der Stadtverwaltung Köln zum Thema „Hate-Speech“, „Hasskriminalität“ und „Mobbing“ 
in Köln, und welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn eigene Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter oder die Social-Web-Präsenz der Stadt von „Hate-Speech“ usw. betroffen sind? 
3. Welche Kenntnisse hat die Stadt Köln über menschenfeindliche Straftaten,  
Demonstrationen, Hetze usw. in Köln seit der Vorlage 2764/2016 und deren Anlage? 
4. Die Zahl der Opfer rassistischer/menschenfeindlicher Übergriffe war auch im Jahr 2016 sehr 
hoch. Hat sich dies auf die Ausstattung der Antidiskriminierungs- und  
Opferberatungen in Köln ausgewirkt, so dass die Stellen und Kapazitäten jetzt  
ausreichen? 
5. Wie viele Betroffene haben sich seit der Vorlage 2764/2016 bei den Beratungs- und Antidis-
kriminierungsstellen gemeldet? (Bitte nach Monaten und – soweit es der  
Datenschutz zulässt – Anlässen aufschlüsseln.) 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
 
Zu 1: 
 
Die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln 
(ibs) bietet einen Workshop mit dem Titel „Extrem rechte und rassistische Hetze in sozialen Netzwer-
ken“ an. Dieser kann von Schulklassen aber auch Erwachsenengruppen gebucht werden. 
http://www.mbr-koeln.de/wp-content/uploads/2011/04/ibs-Merkblatt-für-Schulen.pdf 
 
 
Zu 2: 
 
Zu den Themen „Hate-Speech“ und „Hasskriminalität“ bietet die Personalverwaltung keine Semi-
narangebote. Das Thema „Mobbing“ ist Bestandteil eines Workshops für Führungskräfte (s. beige-
fügter Seminarsteckbrief, Anlage 1). Dieser Workshop hat in 2015 zwei Mal stattgefunden mit insge-
samt 24 Teilnehmenden, wurde erneut im Januar diesen Jahres durchgeführt mit 11 Teilnehmenden 
und wird nochmals im Oktober angeboten. Hierfür liegen ebenfalls 11 Anmeldungen vor; diese Zahl 
kann sich bis zum Anmeldeschluss im August noch erhöhen. 
 
Zusätzlich wurde Ende 2015/Anfang 2016 als Einzelmaßnahme auf Wunsch des Amtes 11 ein Semi-
nar für 18 Teilnehmende mit dem Titel „Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mobbingver-
fahren“ durchgeführt (3 Tage, davon zwei in 2015 und einer in 2016). 
 
Auch die ibs (Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus) hat keine Weiter- und Fortbildungen 
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln bisher durchgeführt. Aber zahlreiche 
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus anderen Bereichen haben das Angebot der ibs in Anspruch 
genommen. Bei konkreten Vorfällen im Themenfeld „Hate Speech“ bietet die ibs Beratung, Hilfe und 
Unterstützung an. 
 
Ob und ggf. welche Veranstaltungen mit Bezug zu den genannten Themen seit 2014 als dezentrale 
Maßnahmen in Dienststellen stattgefunden haben, ist nicht bekannt, das es hierzu keine zentralen 
statistischen Erhebungen gibt. 
 
 
Maßnahmen, die die Stadt ergreift, wenn Mitarbeitende von „Hate-Speech“ etc. betroffen sind: 
 
Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Rechtsschutz erhalten, wenn ihnen gegenüber 
Straftaten durch Dritte begangen werden, die in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit ste-
hen, also dienstbezogen sind. Hiervon erfasst sind auch Hasskommentare (Beleidigungen, Bedro-
hungen, Verleumdungen etc.), die über Facebook oder andere soziale Netzwerke verbreitet werden. 
11/110/2 (Personalverwaltung) erstattet dann zum Schutze der Mitarbeitenden bei den Strafverfol-
gungsbehörden die entsprechende Strafanzeige oder stellt den Strafantrag. 
 
Parallel hierzu prüft -30- (Rechts- und Versicherungsamt), ob die Verfasser/-innen veranlasst werden 
können, etwaige Hasskommentare oder sonstige ehrverletzende Äußerungen aus dem Netz zu neh-
men. Sofern dies möglich ist, veranlasst -30- das Notwendige. 
 
Sämtliche Social-Web-Präsenzen der Stadt Köln werden mit Hilfe eines Monitoring-Tools von der 
Online-Redaktion – auch im Hinblick auf „Hate.-Speech“ - beobachtet.  
 
Für die Facebook-Seite „Köln - unsere Stadt“ wurde eine Netiquette erstellt 
(https://www.facebook.com/Koeln/app/969414019776203/ ). Vor diesem Hintergrund werden Posts 
und Kommentare mit Beleidigungen, Hetze etc. von der Seite gelöscht. In Einzelfällen werden un-
sachliche Diskussionen mit Verweis auf die Netiquette moderiert und auf weitere Maßnahmen (ver-
bergen/löschen/blockieren) hingewiesen. 
Bei Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die entsprechenden Kommentare im Hin-
blick auf eine juristische Verfolgung ausgewertet und an die betroffene Person bzw. die Dienststelle 
unter Beteiligung des Rechtsamtes weitergeleitet.

3 
 
Für Dienststellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es ein generelles Beratungsangebot für den 
Umgang mit bzw. in den sozialen Netzwerken durch die Online-Redaktion; zur Wahrnehmung dieser 
Aufgabe wird eine regelmäßige Fortbildung durchgeführt. 
 
Maßnahmen der Stadt, wenn eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mobbing betroffen 
sind: 
Unterstützung  
 
Beschäftigte, die sich Mobbing ausgesetzt sehen oder die Entstehung einer solchen Situation konkret 
befürchten, haben das Recht, sich zur Wehr zu setzen und können sich an nachfolgende Stellen (sie-
he § 4, Abs. 2 der Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von Mobbing bei der Stadt 
Köln) zur Beratung und Unterstützung wenden:  
 Führungskräfte 
 Örtliche Personalräte oder Gesamtpersonalrat 
 Örtliche Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter 
 Betriebsärztlicher Dienst 
 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Fachlich qualifizierte Erstberaterinnen und Erstberater.  
 
Diese informieren ausführlich über Handlungsmöglichkeiten und interne Hilfen (z.B. Gespräche mit 
Führungskräften, Mobbing-Tagebuch, Arbeitsplatzwechsel, Coaching etc.).  
Zudem geben sie einen Überblick über mögliche externe Hilfen (wie zum Beispiel psychologische 
sowie juristische Beratung, Mobbing-Beratungsstellen, Ärzte). 
 
Eine solche Problematik soll frühzeitig thematisiert werden und nicht erst, wenn es zu spät und die 
Situation eskaliert ist.  
Aus der Inanspruchnahme einer Beratung entsteht kein beruflicher oder sonstiger Nachteil. 
 
Das Beschwerdeverfahren 
Das Beschwerdeverfahren ist ein einheitliches Verfahren zur Prüfung und ggf. Ahndung von Mobbin-
ghandlungen. Nachgewiesenes Mobbing hat für die Verursacherin und/oder den Verursacher arbeits- 
bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen. 
Wer kann das Beschwerdeverfahren einleiten? 
 
Das Beschwerdeverfahren kann auf Wunsch eines potentiell Betroffenen und/oder auf Wunsch der 
Dienststelle eingeleitet werden. Vor Einleitung des Beschwerdeverfahrens sollte eine der o.g. Bera-
tungsmöglichkeiten genutzt werden. 
 
Phasen des Beschwerdeverfahrens 
 
s. Anlage 2 
 
Das Analysegespräch:  
Einen zentralen Bestandteil des Beschwerdeverfahrens bildet das Analysegespräch, in dem die vor-
liegende Situation erörtert wird und falls notwendig konkrete Hilfsmaßnahmen festgelegt werden.  
 
Der Teilnehmerkreis setzt sich grundsätzlich aus folgenden Personen zusammen: 
 Die bzw. der Betroffene 
 die Führungskraft, evtl. die nächst höhere Führungsebene 
 110/2, Personal- und Disziplinarrecht, 
 Auf Wunsch der/des Betroffenen 
- die betreuende Erstberaterin bzw. der betreuende Erstberater 
- ein/e Mitarbeiter/in der örtlichen Personalräte oder des Gesamtpersonalrats 
- ein/e Mitarbeiter/in der örtlichen Schwerbehindertenvertretung 
- ein/e Mitarbeiter/in des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern

4 
 
- der Betriebsärztliche Dienst 
 Die zuständige Referatsleitung bei 113 
Man kann als Betroffene/ Betroffener im Rahmen des Analysegesprächs wählen, ob im anschließen-
den Verfahren alle geäußerten Mobbingvorwürfe untersucht werden sollen oder eine Schwerpunktun-
tersuchung (z.B. „Diskriminierung“ wegen ständigen Ignorierens) bevorzugt wird. Ein Mobbing-
Vorgang wird nicht in die Personalakte aufgenommen! 
 
Zu 3:  
 
Das Monitoring der ibs hat für den Zeitraum Nov 2016 bis Mitte Mai 2017 sechs Demonstrationen aus 
verschiedenen Spektren der extremen Rechten aufgeführt. Die Größte mit über 100 Teilnehmenden 
fand am 14.01.2017 unter dem Motto „Keine Gewalt gegen Deutsche“ statt. Organisiert wurde sie von 
der Kölner Neonazi-Kameradschaft „Köln für deutschen Sozialismus“. Von November 2016 bis Feb-
ruar 2017 (Stand Monitoring) wurden fünf Straftaten in Köln verübt. 
Die Zahlen stammen aus einem internen Monitoring der ibs, in ihm werden ausschließlich Vorfälle 
erfasst, die durch öffentliche Quellen zugänglich sind. Erfahrungsgemäß gibt es in diesem Bereich 
Grauzonen und Dunkelfelder, die durch solche Statistiken nicht erfasst werden können. 
 
Eine separate Auskunft des Polizeipräsidiums Köln liegt noch nicht vor und wird zu einem späteren 
Zeitpunkt nachgereicht. 
 
 
Zu 4: 
 
Der städtische Zuschuss für die Arbeit den nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros ist in der 
Haushaltssatzung 2016/2017 im Jahr 2016 mit dem Betrag von 50.592 € und im Jahr 2017 mit dem 
Betrag von 51.855 € veranschlagt. Aus diesen Mitteln wurden das Antidiskriminierungsbüro von Cari-
tasverband für die Stadt Köln e.V. und das AntiDiskriminierungsBüro von Öffentlichkeit gegen Gewalt 
(ÖgG) e.V. im Jahr 2016 mit je 25.296 €  und im Jahr 2017 mit je 25.942,50 € für je eine 0,5-
Personalstelle bezuschusst. Die Zuschusshöhe entspricht den jährlich von den Trägern beantragten 
Förderbeiträgen. Die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse im Vergleich zu den Vorjahren dient der 
Umsetzung der Tariferhöhungen von Personalkosten durch die Projektträger.  
 
Die ibs führt zwei Projekte durch, die die Arbeit der Antidiskriminierungs- und Opferberatungen er-
gänzen: Die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln“ wird durch Bun-
desmittel, das Projekt „Qualifizierung und Begleitung von Institutionen, Organisationen und Einrich-
tungen für mehr Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ durch Landesmittel ge-
fördert. Aufgrund des Anstiegs menschenfeindlicher Hetze, insbesondere gegen Geflüchtete, wurden 
ab 2016 in dem letztgenannten Projekt die Mittel erhöht. Trotzdem können noch nicht alle Bedarfe in 
ausreichendem Maße gedeckt werden. Die ibs arbeitet mit den Trägern der Antidiskriminierungs- und 
Opferberatung eng zusammen. 
 
 
Zu 5:  
 
Die Zahlen der Beratungen wegen rassistischer Diskriminierung, die bei den vorgenannten nicht-
städtischen Antidiskriminierungsbüros im Jahr 2016 in Anspruch genommen worden sind, verteilen 
sich wie folgt: 
 
Jahr Langfristige Beratungsprozesse Kurzberatungen 
2016 187 188 
 
Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der langfristigen Beratungsprozesse um 6 und der Kurzberatungen 
um 25 gestiegen. Da die Beratungen in einigen Fällen mehrere Personen, z.B. Familien oder Grup-
pen betreffen, können die Zahlen betroffener Personen höher als die Zahlen der Beratungen liegen. 
Die Zahlen der Betroffenen Personen werden in solchen Fällen nicht zusätzlich statistisch erfasst.

5 
 
Die statistische Auswertung der Beschwerden bzw. Beratungsfälle in 2017 liegt noch nicht vor und 
erfolgt nicht monatlich, sondern zum Ende eines Kalenderjahres. 
 
Die nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros erfassen die Beschwerden bzw. Beratungsfälle nicht 
nach „Anlass“, sondern u. a. nach den Kategorien „Diskriminierungsform/-art“ und „Diskriminie-
rungsmerkmal/-grund“. 
 
(Rassistische) Beleidigung, (rassistisches) Mobbing, abwertendes, demütigendes Verhalten, Schika-
nen u. ä. werden unter der Diskriminierungsform „unangemessene/umstrittene Behandlung“ subsu-
miert. Gesondert werden die Formen „Anfeindungen, Bedrohungen und Nötigungen“ sowie „körperli-
che Gewalt“ erfasst. Im Jahr 2016 wurden folgende Anteile dieser Diskriminierungsformen in den Be-
ratungsprozessen festgehalten: 
 
Diskriminierungsform ADB Caritas ADB ÖgG 
unangemessene/umstrittene Behandlung 69% 61% 
Anfeindungen, Bedrohungen und Nötigungen 3% 7% 
Körperliche Gewalt 3% 10% 
 
Das am häufigsten thematisierte Diskriminierungsmerkmal der nichtstädtischen Antidiskriminierungs-
büros war die „ethnische Herkunft“; darunter fällt sowohl die tatsächliche als auch die angenommene/ 
zugeschriebene „ethnische Herkunft“: 
 
Diskriminierungsmerkmal ADB Caritas ADB ÖgG 
Ethnische Herkunft 69% 82% 
Äußere Erscheinung/Hautfarbe 22% 56* 
Sprache 8% 9* 
Religion 1% 18* 
 
*Die jeweiligen Prozentanteile beziehen sich auf die Zahlen der langfristigen Beratungsprozesse. Da 
in einem Beratungsfall oft die sogenannte „Mehrfachdiskriminierung“ thematisiert wird, können die 
Anteile der Diskriminierungsmerkmale in der Summe einen Prozentsatz höher als 100 ergeben. 
 
Die Zahlen der Beratungsfälle der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk 
Köln verteilen sich für die Stadt Köln wie folgt (die Anlässe werden aus Datenschutzgründen nicht 
aufgeführt): 
 
Zeitraum Beratungsfälle 
„Mobile Bera-
tung“ 
Beratungsfälle 
„Qualifizierung 
und Beglei-
tung“ 
Kurzbera-
tungen 
2016 gesamt 19 14 32 
2017: Januar 6 2 3 
2017: Februar 2 3 7 
2017: März 2 2 2 
2017: April 2 0 1 
2017: Mai (Stand: 17.05.) 1 0 1 
2017 gesamt (Stand: 
17.05.) 
13 7 14 
 
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus berät und unterstützt in längerfristigen Prozessen 
lokale Akteure – z.B. Initiativen, Jugendeinrichtungen, Vereine und Einzelpersonen ebenso wie kom-
munale Politik und Verwaltungen – in der Auseinandersetzung mit rechtsextremen, rassistischen und 
antisemitischen Erscheinungsformen vor Ort. Hierunter können jedoch auch Personen sein, die auf-
grund ihres Engagements mit Anfeindungen und Gewalt durch die extreme Rechte konfrontiert sind. 
Hier arbeitet die Mobile Beratung eng mit der Opferberatung Rheinland zusammen. Im Projekt „Quali-
fizierung und Begleitung von Institutionen, Organisationen und Einrichtungen für mehr Demokratie 
und gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ unterstützt die Mobile Beratung auch anlassunab-

6 
 
hängig Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Rechtsextremismus und Rassis-
mus auseinander setzen wollen, z.B. in der themenbezogenen Qualifizierung von Mitarbeitenden. 
Unter die Rubrik „Kurzberatungen“ fallen Anfragen, die per Mail oder Telefongespräch bearbeitet 
werden und keinen längeren Beratungsprozess zur Folge haben. Meistens handelt es sich um Lage-
einschätzungen und Informationsweitergaben. 
 
 
Anlagen 
 
 
gez. Reker

Anlage 2

1106 Zeichen

Phase 3 – Abschluss 
 Abschluss der Ermittlungen und Vorlage eines Ergebnisberichtes. 
 Bei Beamtinnen und Beamten werden durch 110/2 Personal- und Disziplinarrecht, ggf. 
disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet.  
Bei Beschäftigten gibt 110/2, Personal- und Disziplinarrecht, eine schriftliche Empfehlung 
über arbeitsrechtliche Schritte an 113.  
 Besteht zu diesem Zeitpunkt noch Hilfebedarf, lädt 113 die Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer des Analysegesprächs zu einem zweiten Treffen ein. 
Phase 2 – Ermittlungen und Hilfsmaßnahmen 
 Durchführung von Ermittlungen (z.B. Zeugenbefragungen).  
 113 hält Kontakt zu der/dem Betroffenen und allen Beteiligten.  
 Vereinbarte Hilfsmaßnahmen werden eingeleitet bzw. durchgeführt. 
Phase 1 – Einleitung  
 Die bzw. der Betroffene oder die Dienststelle  
beauftragt die zuständige Referatsleitung bei 113, Personalservice, formlos mit der 
Einleitung des Verfahrens.  
 Einladung zum Analysegespräch (siehe Punkt 6.) 
 Einleitung der Sachverhaltsermittlung und Vereinbarung möglicher Hilfsmaßnahmen 
Anlage 2 
 
 
Phasen des Beschwerdeverfahrens

Anlage 1

583 Zeichen

Steckbrief für das Seminar 2017FÜ14016.2
Führungsworkshop: Konflikte bearbeiten
Zielgruppe: Führungskräfte, die Konflikte in ihrem Arbeitsbereich erkennen und lösen 
möchten
Lernziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden Strategien zum Erkennen und zum 
Umgang mit Konflikten an und nutzen ihr Wissen zur aktiven Mobbing-Prävention.
Themen: - Konfliktarten und ihre Wirkung
- Frühindikatoren für Konflikte
- Strategien zur Vorbeugung von Konflikten
- Ansätze zur nachhaltigen Lösung von Konflikten
- Sonderfall Mobbing
Beginn: 05.10.2017 Ende: 06.10.2017Termin/e:
Dauer: 2 Tage

Beratungsverlauf (1)

18.05.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1545/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
18.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27