1545/2017
Beantwortung einer Anfrage (AN/0529/2017): Hate-Speech, Mobbing und Hasskriminalität in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 18.05.2017 Vorlagen-Nummer 1545/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.05.2017 Beantwortung einer Anfrage (AN/0529/2017): Hate-Speech, Mobbing und Hasskriminalität in Köln Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Anfrage: Das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln wurde nach dem Start der Kampagne „Ich bin kein Kostüm“ anlässlich des Kölner Karnevals, die von mehreren Kölner Initiativen und Organisationen ins Leben gerufen worden war, im Netz mit Hasskommentaren und Drohungen übersät. Auf der Facebook-Seite des Vereins „Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V.“ musste schließlich der Werbepost für die Kampagne gelöscht werden, weil die mehrere tausend Hasskommentare nicht mehr zu bewältigen waren. Im Internet sind Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker, Feministinnen und Feministen, religiöse Gruppierungen und politisch vermeintlich Andersdenkende mittlerweile an der Tagesordnung, besonders im sogenannten Social- Web. „Mobbing“ und „Hate-Speech“ richtet sich dabei sehr oft gegen Frauen. Die Piratengruppe fragt regelmäßig nach der Entwicklung von Straftaten im Bereich der gruppenbe- zogenen Menschenfeindlichkeit und nach Maßnahmen dagegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Welche Angebote für Betroffene von Hate-Speech, Hasskriminalität und Mobbing gibt es in Köln? 2. Wie viele Weiter- und Fortbildungen gab es seit dem Jahr 2014 für Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Stadtverwaltung Köln zum Thema „Hate-Speech“, „Hasskriminalität“ und „Mobbing“ in Köln, und welche Maßnahmen ergreift die Stadt, wenn eigene Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter oder die Social-Web-Präsenz der Stadt von „Hate-Speech“ usw. betroffen sind? 3. Welche Kenntnisse hat die Stadt Köln über menschenfeindliche Straftaten, Demonstrationen, Hetze usw. in Köln seit der Vorlage 2764/2016 und deren Anlage? 4. Die Zahl der Opfer rassistischer/menschenfeindlicher Übergriffe war auch im Jahr 2016 sehr hoch. Hat sich dies auf die Ausstattung der Antidiskriminierungs- und Opferberatungen in Köln ausgewirkt, so dass die Stellen und Kapazitäten jetzt ausreichen? 5. Wie viele Betroffene haben sich seit der Vorlage 2764/2016 bei den Beratungs- und Antidis- kriminierungsstellen gemeldet? (Bitte nach Monaten und – soweit es der Datenschutz zulässt – Anlässen aufschlüsseln.) Antwort der Verwaltung: 2 Zu 1: Die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (ibs) bietet einen Workshop mit dem Titel „Extrem rechte und rassistische Hetze in sozialen Netzwer- ken“ an. Dieser kann von Schulklassen aber auch Erwachsenengruppen gebucht werden. http://www.mbr-koeln.de/wp-content/uploads/2011/04/ibs-Merkblatt-für-Schulen.pdf Zu 2: Zu den Themen „Hate-Speech“ und „Hasskriminalität“ bietet die Personalverwaltung keine Semi- narangebote. Das Thema „Mobbing“ ist Bestandteil eines Workshops für Führungskräfte (s. beige- fügter Seminarsteckbrief, Anlage 1). Dieser Workshop hat in 2015 zwei Mal stattgefunden mit insge- samt 24 Teilnehmenden, wurde erneut im Januar diesen Jahres durchgeführt mit 11 Teilnehmenden und wird nochmals im Oktober angeboten. Hierfür liegen ebenfalls 11 Anmeldungen vor; diese Zahl kann sich bis zum Anmeldeschluss im August noch erhöhen. Zusätzlich wurde Ende 2015/Anfang 2016 als Einzelmaßnahme auf Wunsch des Amtes 11 ein Semi- nar für 18 Teilnehmende mit dem Titel „Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mobbingver- fahren“ durchgeführt (3 Tage, davon zwei in 2015 und einer in 2016). Auch die ibs (Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus) hat keine Weiter- und Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Köln bisher durchgeführt. Aber zahlreiche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus anderen Bereichen haben das Angebot der ibs in Anspruch genommen. Bei konkreten Vorfällen im Themenfeld „Hate Speech“ bietet die ibs Beratung, Hilfe und Unterstützung an. Ob und ggf. welche Veranstaltungen mit Bezug zu den genannten Themen seit 2014 als dezentrale Maßnahmen in Dienststellen stattgefunden haben, ist nicht bekannt, das es hierzu keine zentralen statistischen Erhebungen gibt. Maßnahmen, die die Stadt ergreift, wenn Mitarbeitende von „Hate-Speech“ etc. betroffen sind: Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Rechtsschutz erhalten, wenn ihnen gegenüber Straftaten durch Dritte begangen werden, die in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit ste- hen, also dienstbezogen sind. Hiervon erfasst sind auch Hasskommentare (Beleidigungen, Bedro- hungen, Verleumdungen etc.), die über Facebook oder andere soziale Netzwerke verbreitet werden. 11/110/2 (Personalverwaltung) erstattet dann zum Schutze der Mitarbeitenden bei den Strafverfol- gungsbehörden die entsprechende Strafanzeige oder stellt den Strafantrag. Parallel hierzu prüft -30- (Rechts- und Versicherungsamt), ob die Verfasser/-innen veranlasst werden können, etwaige Hasskommentare oder sonstige ehrverletzende Äußerungen aus dem Netz zu neh- men. Sofern dies möglich ist, veranlasst -30- das Notwendige. Sämtliche Social-Web-Präsenzen der Stadt Köln werden mit Hilfe eines Monitoring-Tools von der Online-Redaktion – auch im Hinblick auf „Hate.-Speech“ - beobachtet. Für die Facebook-Seite „Köln - unsere Stadt“ wurde eine Netiquette erstellt (https://www.facebook.com/Koeln/app/969414019776203/ ). Vor diesem Hintergrund werden Posts und Kommentare mit Beleidigungen, Hetze etc. von der Seite gelöscht. In Einzelfällen werden un- sachliche Diskussionen mit Verweis auf die Netiquette moderiert und auf weitere Maßnahmen (ver- bergen/löschen/blockieren) hingewiesen. Bei Angriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die entsprechenden Kommentare im Hin- blick auf eine juristische Verfolgung ausgewertet und an die betroffene Person bzw. die Dienststelle unter Beteiligung des Rechtsamtes weitergeleitet. 3 Für Dienststellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es ein generelles Beratungsangebot für den Umgang mit bzw. in den sozialen Netzwerken durch die Online-Redaktion; zur Wahrnehmung dieser Aufgabe wird eine regelmäßige Fortbildung durchgeführt. Maßnahmen der Stadt, wenn eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mobbing betroffen sind: Unterstützung Beschäftigte, die sich Mobbing ausgesetzt sehen oder die Entstehung einer solchen Situation konkret befürchten, haben das Recht, sich zur Wehr zu setzen und können sich an nachfolgende Stellen (sie- he § 4, Abs. 2 der Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von Mobbing bei der Stadt Köln) zur Beratung und Unterstützung wenden: Führungskräfte Örtliche Personalräte oder Gesamtpersonalrat Örtliche Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter Betriebsärztlicher Dienst Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Fachlich qualifizierte Erstberaterinnen und Erstberater. Diese informieren ausführlich über Handlungsmöglichkeiten und interne Hilfen (z.B. Gespräche mit Führungskräften, Mobbing-Tagebuch, Arbeitsplatzwechsel, Coaching etc.). Zudem geben sie einen Überblick über mögliche externe Hilfen (wie zum Beispiel psychologische sowie juristische Beratung, Mobbing-Beratungsstellen, Ärzte). Eine solche Problematik soll frühzeitig thematisiert werden und nicht erst, wenn es zu spät und die Situation eskaliert ist. Aus der Inanspruchnahme einer Beratung entsteht kein beruflicher oder sonstiger Nachteil. Das Beschwerdeverfahren Das Beschwerdeverfahren ist ein einheitliches Verfahren zur Prüfung und ggf. Ahndung von Mobbin- ghandlungen. Nachgewiesenes Mobbing hat für die Verursacherin und/oder den Verursacher arbeits- bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen. Wer kann das Beschwerdeverfahren einleiten? Das Beschwerdeverfahren kann auf Wunsch eines potentiell Betroffenen und/oder auf Wunsch der Dienststelle eingeleitet werden. Vor Einleitung des Beschwerdeverfahrens sollte eine der o.g. Bera- tungsmöglichkeiten genutzt werden. Phasen des Beschwerdeverfahrens s. Anlage 2 Das Analysegespräch: Einen zentralen Bestandteil des Beschwerdeverfahrens bildet das Analysegespräch, in dem die vor- liegende Situation erörtert wird und falls notwendig konkrete Hilfsmaßnahmen festgelegt werden. Der Teilnehmerkreis setzt sich grundsätzlich aus folgenden Personen zusammen: Die bzw. der Betroffene die Führungskraft, evtl. die nächst höhere Führungsebene 110/2, Personal- und Disziplinarrecht, Auf Wunsch der/des Betroffenen - die betreuende Erstberaterin bzw. der betreuende Erstberater - ein/e Mitarbeiter/in der örtlichen Personalräte oder des Gesamtpersonalrats - ein/e Mitarbeiter/in der örtlichen Schwerbehindertenvertretung - ein/e Mitarbeiter/in des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern 4 - der Betriebsärztliche Dienst Die zuständige Referatsleitung bei 113 Man kann als Betroffene/ Betroffener im Rahmen des Analysegesprächs wählen, ob im anschließen- den Verfahren alle geäußerten Mobbingvorwürfe untersucht werden sollen oder eine Schwerpunktun- tersuchung (z.B. „Diskriminierung“ wegen ständigen Ignorierens) bevorzugt wird. Ein Mobbing- Vorgang wird nicht in die Personalakte aufgenommen! Zu 3: Das Monitoring der ibs hat für den Zeitraum Nov 2016 bis Mitte Mai 2017 sechs Demonstrationen aus verschiedenen Spektren der extremen Rechten aufgeführt. Die Größte mit über 100 Teilnehmenden fand am 14.01.2017 unter dem Motto „Keine Gewalt gegen Deutsche“ statt. Organisiert wurde sie von der Kölner Neonazi-Kameradschaft „Köln für deutschen Sozialismus“. Von November 2016 bis Feb- ruar 2017 (Stand Monitoring) wurden fünf Straftaten in Köln verübt. Die Zahlen stammen aus einem internen Monitoring der ibs, in ihm werden ausschließlich Vorfälle erfasst, die durch öffentliche Quellen zugänglich sind. Erfahrungsgemäß gibt es in diesem Bereich Grauzonen und Dunkelfelder, die durch solche Statistiken nicht erfasst werden können. Eine separate Auskunft des Polizeipräsidiums Köln liegt noch nicht vor und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Zu 4: Der städtische Zuschuss für die Arbeit den nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros ist in der Haushaltssatzung 2016/2017 im Jahr 2016 mit dem Betrag von 50.592 € und im Jahr 2017 mit dem Betrag von 51.855 € veranschlagt. Aus diesen Mitteln wurden das Antidiskriminierungsbüro von Cari- tasverband für die Stadt Köln e.V. und das AntiDiskriminierungsBüro von Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) e.V. im Jahr 2016 mit je 25.296 € und im Jahr 2017 mit je 25.942,50 € für je eine 0,5- Personalstelle bezuschusst. Die Zuschusshöhe entspricht den jährlich von den Trägern beantragten Förderbeiträgen. Die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse im Vergleich zu den Vorjahren dient der Umsetzung der Tariferhöhungen von Personalkosten durch die Projektträger. Die ibs führt zwei Projekte durch, die die Arbeit der Antidiskriminierungs- und Opferberatungen er- gänzen: Die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln“ wird durch Bun- desmittel, das Projekt „Qualifizierung und Begleitung von Institutionen, Organisationen und Einrich- tungen für mehr Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ durch Landesmittel ge- fördert. Aufgrund des Anstiegs menschenfeindlicher Hetze, insbesondere gegen Geflüchtete, wurden ab 2016 in dem letztgenannten Projekt die Mittel erhöht. Trotzdem können noch nicht alle Bedarfe in ausreichendem Maße gedeckt werden. Die ibs arbeitet mit den Trägern der Antidiskriminierungs- und Opferberatung eng zusammen. Zu 5: Die Zahlen der Beratungen wegen rassistischer Diskriminierung, die bei den vorgenannten nicht- städtischen Antidiskriminierungsbüros im Jahr 2016 in Anspruch genommen worden sind, verteilen sich wie folgt: Jahr Langfristige Beratungsprozesse Kurzberatungen 2016 187 188 Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl der langfristigen Beratungsprozesse um 6 und der Kurzberatungen um 25 gestiegen. Da die Beratungen in einigen Fällen mehrere Personen, z.B. Familien oder Grup- pen betreffen, können die Zahlen betroffener Personen höher als die Zahlen der Beratungen liegen. Die Zahlen der Betroffenen Personen werden in solchen Fällen nicht zusätzlich statistisch erfasst. 5 Die statistische Auswertung der Beschwerden bzw. Beratungsfälle in 2017 liegt noch nicht vor und erfolgt nicht monatlich, sondern zum Ende eines Kalenderjahres. Die nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros erfassen die Beschwerden bzw. Beratungsfälle nicht nach „Anlass“, sondern u. a. nach den Kategorien „Diskriminierungsform/-art“ und „Diskriminie- rungsmerkmal/-grund“. (Rassistische) Beleidigung, (rassistisches) Mobbing, abwertendes, demütigendes Verhalten, Schika- nen u. ä. werden unter der Diskriminierungsform „unangemessene/umstrittene Behandlung“ subsu- miert. Gesondert werden die Formen „Anfeindungen, Bedrohungen und Nötigungen“ sowie „körperli- che Gewalt“ erfasst. Im Jahr 2016 wurden folgende Anteile dieser Diskriminierungsformen in den Be- ratungsprozessen festgehalten: Diskriminierungsform ADB Caritas ADB ÖgG unangemessene/umstrittene Behandlung 69% 61% Anfeindungen, Bedrohungen und Nötigungen 3% 7% Körperliche Gewalt 3% 10% Das am häufigsten thematisierte Diskriminierungsmerkmal der nichtstädtischen Antidiskriminierungs- büros war die „ethnische Herkunft“; darunter fällt sowohl die tatsächliche als auch die angenommene/ zugeschriebene „ethnische Herkunft“: Diskriminierungsmerkmal ADB Caritas ADB ÖgG Ethnische Herkunft 69% 82% Äußere Erscheinung/Hautfarbe 22% 56* Sprache 8% 9* Religion 1% 18* *Die jeweiligen Prozentanteile beziehen sich auf die Zahlen der langfristigen Beratungsprozesse. Da in einem Beratungsfall oft die sogenannte „Mehrfachdiskriminierung“ thematisiert wird, können die Anteile der Diskriminierungsmerkmale in der Summe einen Prozentsatz höher als 100 ergeben. Die Zahlen der Beratungsfälle der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Köln verteilen sich für die Stadt Köln wie folgt (die Anlässe werden aus Datenschutzgründen nicht aufgeführt): Zeitraum Beratungsfälle „Mobile Bera- tung“ Beratungsfälle „Qualifizierung und Beglei- tung“ Kurzbera- tungen 2016 gesamt 19 14 32 2017: Januar 6 2 3 2017: Februar 2 3 7 2017: März 2 2 2 2017: April 2 0 1 2017: Mai (Stand: 17.05.) 1 0 1 2017 gesamt (Stand: 17.05.) 13 7 14 Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus berät und unterstützt in längerfristigen Prozessen lokale Akteure – z.B. Initiativen, Jugendeinrichtungen, Vereine und Einzelpersonen ebenso wie kom- munale Politik und Verwaltungen – in der Auseinandersetzung mit rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Erscheinungsformen vor Ort. Hierunter können jedoch auch Personen sein, die auf- grund ihres Engagements mit Anfeindungen und Gewalt durch die extreme Rechte konfrontiert sind. Hier arbeitet die Mobile Beratung eng mit der Opferberatung Rheinland zusammen. Im Projekt „Quali- fizierung und Begleitung von Institutionen, Organisationen und Einrichtungen für mehr Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ unterstützt die Mobile Beratung auch anlassunab- 6 hängig Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Rechtsextremismus und Rassis- mus auseinander setzen wollen, z.B. in der themenbezogenen Qualifizierung von Mitarbeitenden. Unter die Rubrik „Kurzberatungen“ fallen Anfragen, die per Mail oder Telefongespräch bearbeitet werden und keinen längeren Beratungsprozess zur Folge haben. Meistens handelt es sich um Lage- einschätzungen und Informationsweitergaben. Anlagen gez. Reker
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Phase 3 – Abschluss Abschluss der Ermittlungen und Vorlage eines Ergebnisberichtes. Bei Beamtinnen und Beamten werden durch 110/2 Personal- und Disziplinarrecht, ggf. disziplinarrechtliche Konsequenzen eingeleitet. Bei Beschäftigten gibt 110/2, Personal- und Disziplinarrecht, eine schriftliche Empfehlung über arbeitsrechtliche Schritte an 113. Besteht zu diesem Zeitpunkt noch Hilfebedarf, lädt 113 die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Analysegesprächs zu einem zweiten Treffen ein. Phase 2 – Ermittlungen und Hilfsmaßnahmen Durchführung von Ermittlungen (z.B. Zeugenbefragungen). 113 hält Kontakt zu der/dem Betroffenen und allen Beteiligten. Vereinbarte Hilfsmaßnahmen werden eingeleitet bzw. durchgeführt. Phase 1 – Einleitung Die bzw. der Betroffene oder die Dienststelle beauftragt die zuständige Referatsleitung bei 113, Personalservice, formlos mit der Einleitung des Verfahrens. Einladung zum Analysegespräch (siehe Punkt 6.) Einleitung der Sachverhaltsermittlung und Vereinbarung möglicher Hilfsmaßnahmen Anlage 2 Phasen des Beschwerdeverfahrens
Anlage 1
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Steckbrief für das Seminar 2017FÜ14016.2 Führungsworkshop: Konflikte bearbeiten Zielgruppe: Führungskräfte, die Konflikte in ihrem Arbeitsbereich erkennen und lösen möchten Lernziele: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden Strategien zum Erkennen und zum Umgang mit Konflikten an und nutzen ihr Wissen zur aktiven Mobbing-Prävention. Themen: - Konfliktarten und ihre Wirkung - Frühindikatoren für Konflikte - Strategien zur Vorbeugung von Konflikten - Ansätze zur nachhaltigen Lösung von Konflikten - Sonderfall Mobbing Beginn: 05.10.2017 Ende: 06.10.2017Termin/e: Dauer: 2 Tage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1545/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27