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AN/0269/2023

Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen -

Gem. Änderungsantrag (PARTEI) 09.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FRAKTION)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FRAKTION)

2549 Zeichen

An die 
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2023 
 
AN/0269/2023 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 09.02.2023 
 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere 
und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen - 
Änderungsantrag der FRAKTION 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie darum, folgenden gem. Änderungsantrag zur Vorlage 3195/2022 
(TOP 12.1) auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rates am 09. Feb-
ruar 2023 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt: 
 
wie Anlage 19 
(…) 
 
12. Der Rat beschließt die Freihaltung entsprechender Korridore im B-Plan des Deutzer Ha-
fens für eine spätere Umweltbrücke (ÖPNV+Fuß+Fahrrad) von Ubierring nach Deutzer Ha-
fen und gibt eine Machbarkeitsstudie für eine Umweltbrücke (ÖPNV+Fuß+Fahrrad) von 
Ubierring nach Deutzer Hafen in Auftrag. 
   
13. Der Rat beschließt eine Busschleuse auf der Alfred -Schütte-Allee zw. Müllergasse und 
Nr. 130 (südlich der Endhaltestelle Bus-Linie 159). 
  
14. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit Baubeginn wirksame Maßnahmen umz usetzen, 
um das "Wildparken" auf der Alfred -Schütte-Allee ab Einmündung "Am Schnellert" in südli-
che Richtung bis "Maifischgasse" und im Bereich "Müllergasse" zu unterbinden, damit der 
Alt-Poller Bereich gegenüber dem zukünftig für MIV gesperrten Bereich au f der Alfred -
Schütte-Allee zw. "Am Schnellert" und "Drehbrücke" nicht benachteiligt wird und Lebensqua-
lität verloren geht. 
 
15. Der Rat beschließt gegenüber der Bundesbahn als Bauherr des S -Bahn-Ausbaus die 
beidseitige Lärmschutzeinhausung entlang der Bahnstrecken zu fordern.

- 2 - 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Ergänzungen verbessern die verkehrliche Anbindung. 
 
Zu 12.: 
Bei einer Umweltbrücke hat die Stadt Köln alles selbst in der Hand (Grundstücke, Planungs-
gebiet, etc.) Lediglich eine Klärung mit dem Bundesamt für Wasserstraßen ist erforderlich. 
Ein Warten auf Entscheidungen der DB (z.B. beim Ausbau der S16 Linie) ist nicht nötig, da-
her ist eine planungssichere Umsetzung möglich. Insgesamt entsteht ein integrierter, leis-
tungsfähiger Bestandteil des Gesamtstadtkörpers (ÖPNV).  
 
Zu 13.: 
Die Busschleuse stellt eine Durchfahrtssperre für den restlichen motorisierten Individualver-
kehr dar. So kann ein erhöhtes Schlechtwegaufkommen vermieden werden. 
 
gez. Ngoc-Anh Gabriel gez. Karina Syndicus 
Klima Freunde  Fraktionsvorsitzende Die FRAKTION

Beratungsverlauf (1)

09.02.2023 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Müllergasse
  • Maifischgasse
  • Ubierring
  • Am Schnellert
  • Alfred-Schütte-Allee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0269/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag (PARTEI)
Datum
09.02.2023
Erstellt
09.02.2023 15:17