AN/0269/2023
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen -
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (FRAKTION)
2549 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.02.2023 AN/0269/2023 Gremium Datum der Sitzung Rat 09.02.2023 Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur und Planungsbeschluss über die für die innere und äußere Erschließung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen - Änderungsantrag der FRAKTION Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie darum, folgenden gem. Änderungsantrag zur Vorlage 3195/2022 (TOP 12.1) auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rates am 09. Feb- ruar 2023 zu setzen. Beschluss: Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt: wie Anlage 19 (…) 12. Der Rat beschließt die Freihaltung entsprechender Korridore im B-Plan des Deutzer Ha- fens für eine spätere Umweltbrücke (ÖPNV+Fuß+Fahrrad) von Ubierring nach Deutzer Ha- fen und gibt eine Machbarkeitsstudie für eine Umweltbrücke (ÖPNV+Fuß+Fahrrad) von Ubierring nach Deutzer Hafen in Auftrag. 13. Der Rat beschließt eine Busschleuse auf der Alfred -Schütte-Allee zw. Müllergasse und Nr. 130 (südlich der Endhaltestelle Bus-Linie 159). 14. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit Baubeginn wirksame Maßnahmen umz usetzen, um das "Wildparken" auf der Alfred -Schütte-Allee ab Einmündung "Am Schnellert" in südli- che Richtung bis "Maifischgasse" und im Bereich "Müllergasse" zu unterbinden, damit der Alt-Poller Bereich gegenüber dem zukünftig für MIV gesperrten Bereich au f der Alfred - Schütte-Allee zw. "Am Schnellert" und "Drehbrücke" nicht benachteiligt wird und Lebensqua- lität verloren geht. 15. Der Rat beschließt gegenüber der Bundesbahn als Bauherr des S -Bahn-Ausbaus die beidseitige Lärmschutzeinhausung entlang der Bahnstrecken zu fordern. - 2 - Begründung: Die Ergänzungen verbessern die verkehrliche Anbindung. Zu 12.: Bei einer Umweltbrücke hat die Stadt Köln alles selbst in der Hand (Grundstücke, Planungs- gebiet, etc.) Lediglich eine Klärung mit dem Bundesamt für Wasserstraßen ist erforderlich. Ein Warten auf Entscheidungen der DB (z.B. beim Ausbau der S16 Linie) ist nicht nötig, da- her ist eine planungssichere Umsetzung möglich. Insgesamt entsteht ein integrierter, leis- tungsfähiger Bestandteil des Gesamtstadtkörpers (ÖPNV). Zu 13.: Die Busschleuse stellt eine Durchfahrtssperre für den restlichen motorisierten Individualver- kehr dar. So kann ein erhöhtes Schlechtwegaufkommen vermieden werden. gez. Ngoc-Anh Gabriel gez. Karina Syndicus Klima Freunde Fraktionsvorsitzende Die FRAKTION
Beratungsverlauf (1)
Orte (5)
- Müllergasse
- Maifischgasse
- Ubierring
- Am Schnellert
- Alfred-Schütte-Allee
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0269/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (PARTEI)
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 09.02.2023 15:17