3913/2019
Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1021 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3913/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat Seit der RAL Zertifizierung von Kork als Infill-Material für Kunststoffrasensysteme im Jahr 2018 hat sich die Kölner Sportverwaltung dazu verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt keine Infill-Materialien aus Kunststoff mehr zu verwenden. Die Kölner Kunststoffrasenplätze werden seitdem, in enger Abstim- mung mit dem Umweltamt, ausschließlich mit einem Infill aus natürlich vorkommenden Sand und Kork geplant und ausgeführt. Die bestehenden Kunststoffrasenplätze, die ein Infill aus Sand und EPDM-Kunststoff haben, werden ebenfalls nicht mehr mit Kunststoffgranulaten verfüllt. Hier wird die Verfüllung im Rahmen der Unter- haltungspflege des Kunststoffrasensystems nur noch mit Quarzsanden aus der Rheinischen Tiefebe- ne ausgeführt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3913/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 25.11.2019
- Erstellt
- 11.11.2019 11:10