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3913/2019

Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 25.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1021 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 3913/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat 
Seit der RAL Zertifizierung von Kork als Infill-Material für Kunststoffrasensysteme im Jahr 2018 hat 
sich die Kölner Sportverwaltung dazu verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt keine Infill-Materialien aus 
Kunststoff mehr zu verwenden. Die Kölner Kunststoffrasenplätze werden seitdem, in enger Abstim-
mung mit dem Umweltamt, ausschließlich mit einem Infill aus natürlich vorkommenden Sand und 
Kork geplant und ausgeführt. 
Die bestehenden Kunststoffrasenplätze, die ein Infill aus Sand und EPDM-Kunststoff haben, werden 
ebenfalls nicht mehr mit Kunststoffgranulaten verfüllt. Hier wird die Verfüllung im Rahmen der Unter-
haltungspflege des Kunststoffrasensystems nur noch mit Quarzsanden aus der Rheinischen Tiefebe-
ne ausgeführt.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3913/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
25.11.2019
Erstellt
11.11.2019 11:10