Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3913/2019 vom 25.11.2019
Stand: Am 23.01.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3913/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 Verwendung von Kork als Kunststoffrasengranulat Seit der RAL Zertifizierung von Kork als Infill-Material für Kunststoffrasensysteme im Jahr 2018 hat sich die Kölner Sportverwaltung dazu verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt keine Infill-Materialien aus Kunststoff mehr zu verwenden. Die Kölner Kunststoffrasenplätze werden seitdem, in enger Abstim- mung mit dem Umweltamt, ausschließlich mit einem Infill aus natürlich vorkommenden Sand und Kork geplant und ausgeführt. Die bestehenden Kunststoffrasenplätze, die ein Infill aus Sand und EPDM-Kunststoff haben, werden ebenfalls nicht mehr mit Kunststoffgranulaten verfüllt. Hier wird die Verfüllung im Rahmen der Unter- haltungspflege des Kunststoffrasensystems nur noch mit Quarzsanden aus der Rheinischen Tiefebe- ne ausgeführt.
Beratungsverlauf
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23.01.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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