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1124/2018

Anfrage der SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.04.2018, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/670 
 
Vorlagen-Nummer 
 1124/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 
 
Anfrage der SPD Fraktion  in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018 
hier: Grundstückserweiterung südliche Seeanlieger Escher See 
Anfrage: 
 
In der letzten Zeit häufigen sich Beschwerden von Bürgern, die sich gegen widerrechtliche Landnah-
me am Escher See im Bereich Am Braunsacker richten. Vor ein paar Monaten haben diese Bürger 
die Verwaltung angeschrieben. Nach langer Zeit haben sie dann eine Eingangsbestätigung erhalten. 
 
Unsere Fragen hierzu lauten: 
 
1. Weshalb dauert die Bearbeitung der Beschwerden so lange? 
2. Wann und durch wen wurden die letzten Kontrollen durchgeführt? 
3. Wenn nicht kontrolliert wurde, warum nicht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der vorliegende Fall, des über die drei Fragen konkret betreffenden Einzelfalls, fällt nicht unter den 
Anfragetenor „Grundstückserweiterung südliche Seeanlieger Escher See“. Die dem Bauaufsichtsamt 
zugegangene Bürgerbeschwerde wendet sich nicht gegen „widerrechtliche Landnahme am Escher 
See“. Vielmehr führen die Beschwerdeführer an, dass ein Nachbar auf seinem Grundstück eine bauli-
che Anlage errichtet hat.  
 
Die Federführung bezüglich widerrechtlicher Nutzungen von Grünflächen liegt beim Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen. Nach dem derzeitigen Stand können vorhandene Personalengpässe 
beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in absehbarer Zeit behoben werden, so dass an-
schließend beabsichtigt ist, gegen die widerrechtlichen Nutzungen von Grünflächen vorzugehen. 
 
zu 1.:  
 
Der Verwaltung liegt derzeit nur eine konkrete Beschwerde von Bürgern zu einem Hausgrundstück in 
der Straße Am Braunsacker vor. Hier ist eine bauliche Anlage, welche dem Foto aus der Anfrage der 
SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler als seinerzeit beigefügten Anlage entspricht, betroffen.  
 
Es gibt täglich eine Vielzahl von Beschwerden über Maßnahmen/Bauzustände in der Nachbarschaft, 
welche an die Bauaufsichtsbehörde gerichtet sind. Leider ist es durch urlaubs- und krankheitsbeding-
te Personalausfälle erst im Oktober 2017 zum inhaltlichen Bearbeitungsstart des im Mai 2017 einge-
troffenen Bürgerhinweises gekommen.  
 
Um ein Verfahren rechtssicher zu führen und zum Abschluss zu bringen, hat die Verwaltung u. a. auf 
Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher sich aus § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ergibt, den Sachverhalt von Amts wegen detailliert selbst

2 
 
zu ermitteln. Dieses ordnungsbehördliche Einschreitverfahren findet in dem sogenannten gestreckten 
Verfahren statt und nimmt einige Zeit in Anspruch, da hier zur gerichtsfesten Entscheidungsdokumen-
tation höchste Präzision von Nöten ist. 
Die Beschwerdeführer haben von der Verwaltung, je nach subjektivem Rechtstatus, ein Antwort-
schreiben erhalten.  
 
zu 2.: 
 
Das vorgenannte ordnungsbehördliche Einschreitverfahren wird aktiv von der Verwaltung betrieben. 
Es handelt sich um ein vertrauensgeschütztes Verwaltungsverfahren, welches von seiner Rechtsna-
tur her nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Innerhalb des ordnungsbehördlichen Einschreitverfah-
rens erfolgen auch Kontrollen durch das Bauaufsichtsamt auf dem hier betroffenen Grundstück. Kon-
krete Daten werden wegen des Verfahrensschutzes nicht übermittelt. 
 
zu 3.: 
 
siehe Antwort zu 2.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1124/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.04.2018
Erstellt
10.04.2018 14:59