1124/2018
Anfrage der SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3526 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/670 Vorlagen-Nummer 1124/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.04.2018 Anfrage der SPD Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018 hier: Grundstückserweiterung südliche Seeanlieger Escher See Anfrage: In der letzten Zeit häufigen sich Beschwerden von Bürgern, die sich gegen widerrechtliche Landnah- me am Escher See im Bereich Am Braunsacker richten. Vor ein paar Monaten haben diese Bürger die Verwaltung angeschrieben. Nach langer Zeit haben sie dann eine Eingangsbestätigung erhalten. Unsere Fragen hierzu lauten: 1. Weshalb dauert die Bearbeitung der Beschwerden so lange? 2. Wann und durch wen wurden die letzten Kontrollen durchgeführt? 3. Wenn nicht kontrolliert wurde, warum nicht? Antwort der Verwaltung: Der vorliegende Fall, des über die drei Fragen konkret betreffenden Einzelfalls, fällt nicht unter den Anfragetenor „Grundstückserweiterung südliche Seeanlieger Escher See“. Die dem Bauaufsichtsamt zugegangene Bürgerbeschwerde wendet sich nicht gegen „widerrechtliche Landnahme am Escher See“. Vielmehr führen die Beschwerdeführer an, dass ein Nachbar auf seinem Grundstück eine bauli- che Anlage errichtet hat. Die Federführung bezüglich widerrechtlicher Nutzungen von Grünflächen liegt beim Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen. Nach dem derzeitigen Stand können vorhandene Personalengpässe beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in absehbarer Zeit behoben werden, so dass an- schließend beabsichtigt ist, gegen die widerrechtlichen Nutzungen von Grünflächen vorzugehen. zu 1.: Der Verwaltung liegt derzeit nur eine konkrete Beschwerde von Bürgern zu einem Hausgrundstück in der Straße Am Braunsacker vor. Hier ist eine bauliche Anlage, welche dem Foto aus der Anfrage der SPD-Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler als seinerzeit beigefügten Anlage entspricht, betroffen. Es gibt täglich eine Vielzahl von Beschwerden über Maßnahmen/Bauzustände in der Nachbarschaft, welche an die Bauaufsichtsbehörde gerichtet sind. Leider ist es durch urlaubs- und krankheitsbeding- te Personalausfälle erst im Oktober 2017 zum inhaltlichen Bearbeitungsstart des im Mai 2017 einge- troffenen Bürgerhinweises gekommen. Um ein Verfahren rechtssicher zu führen und zum Abschluss zu bringen, hat die Verwaltung u. a. auf Grund des Amtsermittlungsgrundsatzes, welcher sich aus § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ergibt, den Sachverhalt von Amts wegen detailliert selbst 2 zu ermitteln. Dieses ordnungsbehördliche Einschreitverfahren findet in dem sogenannten gestreckten Verfahren statt und nimmt einige Zeit in Anspruch, da hier zur gerichtsfesten Entscheidungsdokumen- tation höchste Präzision von Nöten ist. Die Beschwerdeführer haben von der Verwaltung, je nach subjektivem Rechtstatus, ein Antwort- schreiben erhalten. zu 2.: Das vorgenannte ordnungsbehördliche Einschreitverfahren wird aktiv von der Verwaltung betrieben. Es handelt sich um ein vertrauensgeschütztes Verwaltungsverfahren, welches von seiner Rechtsna- tur her nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Innerhalb des ordnungsbehördlichen Einschreitverfah- rens erfolgen auch Kontrollen durch das Bauaufsichtsamt auf dem hier betroffenen Grundstück. Kon- krete Daten werden wegen des Verfahrensschutzes nicht übermittelt. zu 3.: siehe Antwort zu 2.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1124/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.04.2018
- Erstellt
- 10.04.2018 14:59