V/0990/2007
Pflegebericht 2007 des Sozialamtes
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Anlage 1
15667 Zeichen
November 2007
Pflegebericht 2007
1. Einleitung
2. Pflegesituation in Münster
3. Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht
4. Pflegebedürftigkeit nach Alter
5. Verteilung der Pflegestufen in der vollstationären Pflege
6. Pflegeeinrichtungen
7. Planungen vollstationärer Pflegeeinrichtungen
Anlage 1
2
1. Einleitung
Der Pflegebericht 2007 des Sozialamtes stützt sich zum einen auf die Pflegstatistik 2005 des Lan-
desamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (L DS), zum anderen auf eigene Erhebungen,
die für das Jahr 2006 im Rahmen einer Abfrage an die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der
Tagespflege und der ambulanten Pflege erhoben wurde . Nachdem für das Jahr 2005 insgesamt
4.640 Datensätze durch die städtische Abfrage erhoben werden konnten, wurden für das Jahr 2006
in der Summe 5.818 Datensätze von den ambulanten, t eilstationären und vollstationären Pflegeein-
richtungen zur Verfügung gestellt. Als tatsächlich auswertbar standen 3.898 Datensätze messbar
bereit.
In der Praxis zeigt sich, dass aufgrund der Datenvi elfalt und dem Faktor Fluktuation, d.h. Neuzu-
ordnungen wie etwa der Wechsel in eine neue Pfleges tufe, dynamisch kaum darstellbar ist. Daher
konzentriert sich die Auswertung der städtischen Da ten, analog zum Auswertungsmodus des LDS,
auf die Stichtagsabfragen jeweils zum 15.12.06 (LDS) bzw. zum 31.12.06 (Stadt Münster)
Durch die erprobten Datenerhebungen, die von den Ei nrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgten,
wird die städtische Abfrage zukünftig in leicht mod ifizierter Form erfolgen. Die Erfahrungswerte zei-
gen, dass aufgrund der deutlichen Entspannung bei d er Nachfrage, insbesondere im vollstationä-
ren Bereicht keine zwingende Notwendigkeit nach ein er kleinräumigen Abfrage besteht. Ein beson-
derer Schwerpunkt wird dabei auf die Auslastungsgra de der voll- und teilstationären Einrichtungen
innerhalb eines Jahres liegen.
3
2. Pflegesituation in Münster
Mit Stichtag 15.12.2005 lebten in Münster insgesamt 5.294 Personen, die Pflegeleistungen nach
dem Pflegeversicherungsgesetz erhielten. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der
Pflegebedürftigen je 1000 Einwohner bei 20 Personen . Dieser Wert, der weit unter dem Durch-
schnitt von 25 Personen in Nordrhein-Westfalen lieg t, ist unter anderen damit zu begründen, dass
der Anteil der Studierenden in Münster mit ca. 45.0 00 bei einer Gesamtbevölkerung (am Ort der
Hauptwohnung) von 270 868 entsprechend hoch ist . D er Anteil von Pflegebedürftigen an der Be-
völkerungsgruppe der 65 Jährigen und älteren in Münster liegt bei 11 %.
Seit Einführung der Pflegestatistik im Jahr 1999 is t die Zahl der Pflegebedürftigen landesweit rück-
läufig bzw. stagnierend. Eine Ausnahme bei dieser E ntwicklung ist im Zeitverlauf zwischen 2003
und 2005 für Münster zu beobachten. Nachdem im Jahr 2003 5.187 pflegebedürftige Menschen
erfasst wurden, stieg die Anzahl im Jahr auf 5.294 Empfängerinnen und Empfänger von Pflege-
dienstleistungen aus der Pflegeversicherung.
Rückläufig ist in diesem Zusammenhang auch die Zahl der Pflegegeldempfänger und Empfänge-
rinnen, wohingegen die Anzahl derjenigen, die profe ssionelle ambulante Pflege, also Pflegesach-
leistung erhalten sowie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, weiter steigt.
Abbildung: Pflegeleistungsempfänger in Münster zum Stichtag 15.12.2005
Pflegedienstleistungen aus der Pflegeversicherung
davon erhielten am 15.12. Ins-
gesamt
je
1 000 Einwohner ambulante Pfle-
ge
stationäre Pfle-
ge
Pflegegeld
am
31.12.*
Jahr
Anzahl
1999 5 447 21 1 295 1 849 2 303
2001 5 395 20 1 352 1 740 2 143
2003 5 187 19 1 349 2 112 1 726
2005 5 294 20 1 339 2 221* 1 734
*) Die 2.221 Personen, die im Bereich stationäre Pflege aufgeführt werden, enthalten mit Stichtag 15.12.05 84
Kurzzeitpflegegäste und 132 Tagespflegegäste.
*) Ohne Empfänger und Empfängerinnen von Kombinationsleistungen, die bereits bei der ambulanten
oder stationären Pflege berücksichtigt sind.
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Die Daten der Leistungsempfänger und -empfängerinnen werden nur alle zwei Jahre veröffentlicht.
4
Etwa 58 % der Pflegebedürftigen werden in Münster z u Hause gepflegt und versorgt, davon erhal-
ten 25 % neben der Pflege durch Angehörige, profess ionelle Unterstützung von einem ambulanten
Pflegedienst. Rund 42 % der pflegebedürftigen Perso nen erhalten Versorgungsleistungen in teil-
bzw. vollstationären Einrichtungen. Davon waren zur Stichtagserhebung 2 % Gäste einer Tages-
pflegeeinrichtung in Münster, 1 % davon waren Gäste einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.
Gegenüber anderen vergleichbaren Großstädten Nordrhein-Westfalens, die einen Anteil im Bereich
der vollstationären pflegerischen Versorgung an Pfl egedienstleistungsempfängern insgesamt zwi-
schen 30 % und 35 % haben, ist der Anteil der pfleg erisch Versorgten für Münster mit knapp 40 %
in Pflegeheimen vergleichsweise hoch.
3. Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht
Abbildung: Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht
Leistungsempfänger / Leistungsempfängerinnen am 15.12.2005
stationäre Pflege
insgesamt ambulante
Pflege zusammen
voll-
stationäre
Pflege
Kurzzeit-
pflege
Tages-
pflege
Nacht-
pflege
Pflegegeld
insgesamt 5294 1339 2221 2005 84 132 - 1735
weiblich 3646 906 1758 1610 54 94 - 983
69 % 68 % 79 % 80 % 64 % 71 % 57 %
männlich 1648 433 463 395 30 38 - 752
31 % 32 % 21 % 20 % 36 % 29 % 43 %
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
Pflege ist weiblich. Diese Aussage ist noch immer a ktuell. Eine Annäherung der Werte ist bei den
Pflegegeldempfängern zur beobachten, hier findet im Vergleich zum stationären Bereich vermehrt
noch die Versorgung jüngerer Pflegebedürftiger statt.
In den Altersgruppen der 60 Jährigen bis unter 70 J ährigen liegt das Geschlechterverhältnis bei
einem Frauenanteil von etwa 55 %. Insofern findet b ei den jüngeren Älteren eine paritätische An-
näherung bei der geschlechterspezifischen Verteilung der Pflegebedürftigkeit statt.
5
4. Pflegebedürftigkeit nach Alter
Die Grafik zeigt die Verteilung der Pflegebedürftig e, die sich in einer vollstationären Pflegeeinrich-
tung befinden. Der weitaus größte Anteil der Bewohn erinnen und Bewohner liegt bei der Alters-
gruppe der 80 bis 94 Jährigen. Das Durchschnittsalt er in den münsteraner Altenheimen liegt bei
83,8 Jahren, bei den Frauen um 85,0 Jahren und bei den Männern um 79,2 Jahren. Die Bewohne-
rinnen und Bewohner die unter 65 bzw. unter 69 Jahr e als sind, verteilen sich erfahrungsgemäß zu
einem Großteil auf die zwei Spezialeinrichtungen (e rhöhter und besonderer Pflegesatz) in Münster,
dem Achatius-Haus in Wolbeck mit 18 Plätzen für jun ge Pflegebedürftig und dem Westfälischen
Pflegezentrum Münster, die durch ihren Neubau von 6 0 auf 80 Plätze aufgestockt haben. Darüber
hinaus öffnen sich einige Häuser für die Personengr uppe der Nichtsesshaften, die zumeist in jün-
geren Jahren aufgrund verschiedener Krankheitsbilde r auf die Leistungen der Pflegeversicherung
angewiesen sind.
Quelle: Eigene Erhebung, 2006
6
Pflegebedürftigkeit nach Alter, geleistet von Sozialstationen und ambulanten Diensten
Quelle: Eigene Erhebung, 2006
Das Durchschnittsalter der Pflegebedürftigen, die V ersorgungsleistungen von einem professionel-
len Pflegedienst erhalten liegt in Münster bei 77,9 Jahren. Frauen waren durchschnittlich 79,5 Jah-
re, Männer 74,5 Jahre alt. Auf der Grafik deutlich erkennbar ist der recht hohe Anteil jüngerer Pfle-
gebedürftiger mit Pflegestufe 3. Ein klares Indiz d afür, dass gerade junge schwerstpflegebedürftige
Menschen die Unterstützung ambulanter Dienste zur s elbständigen Lebensführung stark in An-
spruch nehmen.
Ebenso deutlich erkennbar ist der beträchtliche Ant eil älterer hilfebedürftiger Menschen, die noch
keine Zuordnung in einer Pflegestufe haben, dennoch die Angebote der Pflegedienste im Rahmen
hauswirtschaftlicher und behandlungspflegerischer Versorgung nutzen.
7
5. Verteilung der Pflegestufen in der vollstationären Pflege
Abbildung: Zeitreihenvergleich Verteilung der Pflegestufen in Alten- und Pflegeheimen
Bewohnerstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Quelle: Eigene Erhebungen
Bei der Bewohnerstruktur in der vollstationären Pfl ege ist ein seit Jahren kontinuierlicher Rückgang
in der Pflegestufe 0 zu beobachten. Diese Entwicklu ng setzt sich in 2006 fort und korrespondiert
mit dem Trend, zunächst auch bei eintretender Hilfe - Pflegebedürftigkeit im häuslichen Rahmen zu
verbleiben und ambulante Leistungsangebote wahrzunehmen.
Entwicklung der Pflegestufen in Prozent in Alten- und Pflegeheimen
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Pflegestufe 0 14 13 11 10 9 8
Pflegestufe 1 32 32 32 32 34 36
Pflegestufe 2 40 40 42 42 40 41
Pflegestufe 3 14 15 15 15 17 15
Quelle: Eigene Erhebungen
8
6. Pflegeeinrichtungen
Einrichtungen der vollstationären Pflege, Stand November 2007
Einrichtung Platz
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Vollstationäre Pflege
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegi dii
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West Gie venbeck
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pl uggendorf
Westf. Pflegezentrum Münster 60 Friedr.-W.-Weber-Str . 30 48147 Mitte Uppenberg
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinder haus-West
Kardinal-von-Galen-Stift 75 Clemens-August-Platz 8a 481 67 Südost Angelmodde
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 48145 Mitte Herz-Jesu
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf
Maria-Hötte-Stift 132 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dü esberg
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West Se ntrup
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentur m
Ev. Altenzent. Meckmannshof 168 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenber g
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof
DKV-Residenz 49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Süd ost Wolbeck
Haus v. Guten Hirten 16 Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltr up Hiltrup-Mitte
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West Al bachten
Papst-Johannes-Paul-Stift 72 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Summe 2399
9
Einrichtungen der der Kurzzeit- und Tagespflege 2007
Einrichtung Platz
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk Stadtteil
Kurzeitpflege
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbü ren
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 481 65 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck
Seniorenzentrum Albachten 15 Rottkamp 49 48163 West Al bachten
Summe 111
Tagespflege
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup- Mitte
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz -Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck
Maria-Trost 12 St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte H erz-Jesu
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Sch ützenhof
Summe 107
10
Ambulante Dienste, Stand November 2007
Dienst Straße Postleitzahl
Akticom, Ambulanter Pflegedienst Münsterstraße 25 4816 7
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia GmbH Spiekerhof 3 1 48143
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstraße 30 48147
Bahrenberg Münster Süc Marktallee 66 48165
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149
Clemenshospital Düesbergweg 124 48153
Caritas Münster Josefstraße 2 48151
Cathamed Pflege GmbH Münsterstraße 52 48565 Steinfurt -Borghorst
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 4 8145
Ev. Diakoniestation gGmbH Münster Hörsterplatz 2b 48 147
Diakonisches Werk Münster e.V. Am Blaukreuzwäldchen 3 1 48167
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145
DRK Sozialstation Mathildenstift Münzstraße 38 48143
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 4 8145
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155
Mathildenstift Münzstraße 38 48143
Meinert Hauptstraße 30 48329 Havixbeck
MiCura Tibusplatz 6 48143
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e. V. Augustastraße 28 48153
Pensler Handorfer Straße 23 48175
Pia causa Josefstraße 4 48151
Pro.cura Hofstraße 17 48167
Raphaelsklinik Klosterstr. 75 48143
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
11
7. Planungen vollstationärer Pflegeeinrichtungen
Planungen/Umbau/Erweiterung von Pflege-/Wohneinrichtungen (Stand November 2007)
Standort • Investor
• Träger
Wohnen Pflege Planungs-
stand
Vorauss.
Baube-
ginn
Vorauss.
Fertigstel-
lung
Umbau/Erweiterung bestehender Einrichtungen
Innenstadt
Herz-Jesu
Altenzentrum
Klarastift;
11 Plätze für
Wachkoma- und
Beatmungspati-
enten
Umbau bei
Platzzahlneut-
ralität; Erwei-
terung Einzel-
zimmerange-
bot;
Bauphase 2008
Neubau
Amelsbüren Alexianer Kran-
kenhausgesell-
schaft
NN NN NN
Nienberge
(Zentrumserwei-
terung)
Kombiniertes
Wohn- Pflege-
angebot
Kombiniertes
Wohn- Pfle-
geangebot
Konkretisier-
tes Bewer-
berverfahren
NN NN
Roxel
Service-
Wohnen ist
vorgesehen
Ca. 45 Pfle-
geplätze
NN NN NN
Geistviertel
(Weißenburg-
straße)
Johanniter-
Senioren-
zentrum gGmbH
13 Stiftswoh-
nungen (Cha-
rakter ehem.
Altenwohnhei-
me)
80 Pflegeplät-
ze
Konkrete
Planungs-
phase
2007 2008
Mauritzheide
Wohn- und
Stadtbau
Ggf. ambulant
betreute
Wohngemein-
schaften
NN NN Von Bau einer
Pflegeeinrich-
tung wird
aktuell Ab-
stand ge-
nommen
Pottkamp Herr Brackmann
Senator Gruppe
75 WE, davon
54 als Seniore-
neigentumswhg
vorgesehen
80 vollst. Pfle-
ge
9 Kurzzeit-
pflege
Beschleu-
nigtes Ver-
fahren nach
§13a
BauGB
NN NN
Anlage 2
94749 Zeichen
Service-Wohnen
in
Münster
Qualitätsstandards
und
Angebote
in Münster
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
für Menschen mit Demenz
Impressum
Herausgeberin: Pflegekonferenz der Stadt Münster
„Arbeitsgruppe ambulant betreute Wohnformen“
Sozialamt, Altenhilfe- und Pflegeplanung,
Heimaufsicht
Presse- und Informationsamt
Druck:
Stadt Münster – Expedition und Druck
1. Auflage, November 2007, 1.000
Die Broschüre ist im Internet unter www.muenster.de/stadt/sozialamt
zu finden
(Publikationen)
Vorwort
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
seit Jahren bewegt sich die Diskussion über eine Ve rsorgung hilfe- und pflegebedürftiger
älterer Menschen zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreu-
te Wohngemeinschaften werden für hilfe- und pflegeb edürftige Menschen und deren Ange-
hörige zunehmend attraktiver als Alternative zum Al leinleben oder zur stationären Versor-
gung. Sie erweitern und ergänzen die bisherigen For men der pflegerischen Infrastruktur und
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim.
Die Stadt Münster trägt dieser Entwicklung bereits seit 1996 Rechnung und hat sich für den
Aufbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften fü r ältere Menschen mit demenziellen
Erkrankungen stark gemacht. Für diese Wohngemeinsch aften fehlen bislang verbindliche
Mindeststandards, wie sie durch das Heimgesetz für die stationäre Pflege gegeben sind.
Gleichwohl gibt es Leistungs-, Vergütungs- und Betr euungsverträge, die Betreuungsanbieter
und die Stadt Münster vereinbaren und die den Miete rinnen und Mieter bereits ein hohes
Maß an Standard und Sicherheit bieten. Für diese Ve rträge hat eine Arbeitsgruppe im Auf-
trag der Pflegekonferenz Qualitätsstandards weiterentwickelt und festgeschrieben.
Bei der Erarbeitung wurde, neben eigenen Erfahrunge n in Münster, Fachliteratur und Ar-
beitshilfen zu Rate gezogen. Die Broschüre bietet d arüber hinaus einen Überblick zu beste-
henden und geplanten Angeboten an ambulant betreute n Wohngemeinschaften für an De-
menz erkrankte Menschen in Münster. Die Qualitätsst andards sollen allen Interessierten bei
der Auswahl einer Wohngemeinschaft behilflich sein. Sie dienen außerdem Anbietern und
Initiatoren als Richtschnur für den Aufbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften und sol-
len darüber hinaus anhand der genannten guten Beisp iele ermutigen, weitere Wohnformen
für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.
Im November 2007
Michael Willamowski
Leiter des Sozialamts
1. Qualitätsstandards.................................................................................................................... 1
2. Andere Wohnformen im Alter .................................................................................................. 2
3. Grundprinzipien......................................................................................................................... 4
4. Mieterinnen und Mieter, Angehörige....................................................................................... 6
5. Qualitätsmanagement............................................................................................................... 7
6. Wohnraum und Wohnraumumfeld .......................................................................................... 8
7. Betreuung ................................................................................................................................ 10
8. Kosten....................................... ................................................................................................ 12
9. Ansprechpartner...................................................................................................................... 15
10. Ambulante Betreute Wohngemeinschaften nach Stadtteilen............................................. 19
11. Freiwillige Selbstverpflichtung .............................................................................................. 38
12. Betreuungsvereinbarung nach § 75 SGB XII........................................................................39
13. Literatur und Arbeitshilfen ..................................................................................................... 48
1
1. Qualitätsstandards
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine, unt er anderem aus der Jugend- und Be-
hindertenhilfe, bekannte Wohnform. Die notwendige H ilfe wird wie bei der Betreuung in ei-
nem privaten Haushalt durch die Mieterinnen und Mie ter sowie ambulante Dienste organi-
siert. Die Wohngemeinschaftsbewohner haben nicht de n Status eines Heimbewohners, son-
dern den eines Mieters, der nach seiner Wahl Betreu ungs- und Pflegeleistungen einkauft.
Wohngemeinschaften sind keine Institutionen, sonder n Orte des Wohnens und Lebens. Sie
sind nicht zu verwechseln mit Angeboten wie „Betreutes Wohnen“ oder „Service–Wohnen“.
Vom Grundkonzept her leben in betreuten Wohngemeins chaften etwa sechs bis zwölf Hilfe-
und Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreu-
ungskräften unterstützt. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Schlaf-, Wohn- und (teilweise)
Badbereich, den er nach seinen Vorstellungen gestal ten kann. Gemeinsam genutzt werden
Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche. Jede Wo hngemeinschaft wird von einer
Betreuungskraft begleitet, die tagsüber und bei Bed arf auch in der Nacht von anderen Mitar-
beitern unterstützt wird. Dieses Betreuungspersonal ist für die Organisation des Haushaltes
und des Gruppenlebens zuständig. Die zusätzliche Ve rsorgung bei darüber hinausgehen-
dem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen Pflegekräfte.
Bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter scheidet man zwei Betreuungskon-
zepte:
• Wohngemeinschaften für schwer Pflegebedürftige, vo r allem demenziell erkrankte äl-
tere Menschen, mit der Möglichkeit einer Rund-um-di e-Uhr-Betreuung, die auch bei
wachsendem pflegerischen Bedarf in der Wohngruppe bleiben können,
• Wohngemeinschaften mit stundenweiser Betreuung, vo rrangig für Menschen mit so-
matischen oder psychischen Erkrankungen.
In der Praxis haben zur Zeit betreute Wohngemeinsch aften für demenziell erkrankte Men-
schen mit einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung die stärkste Verbreitung. In Münster existieren
aktuell acht Wohngemeinschaften ausschließlich für an Demenz erkrankte ältere Menschen,
mit sieben bis fünfzehn Wohneinheiten. Konzepte für Haus- und Wohngemeinschaften für
Menschen mit primär körperlichen Einschränkungen sind in der Planung.
Der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften be ider Betreuungskonzepte ist ein
wichtiger Beitrag für eine bedarfsgerechte und quar tiersbezogene Versorgung der jeweiligen
Personengruppe.
2
2. Andere Wohnformen im Alter
Um die in der Regel nicht klar definierten Begriffe und Zuordnungen der vielzitierten neuen
Wohnformen im Alter klar abzugrenzen, hier einige B egriffsbestimmungen, die eine klare
Zuordnung der einzelnen Wohnmöglichkeiten erlaubt.
Barrierefreie Wohnung
Neue oder umgebaute Wohnungen sind so gestaltet, da ss ältere oder behinderte Menschen
sie problemlos nutzen können. Die DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht) und Teil 2 (barriere-
frei) schreiben die Standards fest und umfassen im wesentlichen Hinweise bzw. Vorgaben
zu Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen innerhalb und außerhalb
von Wohnungen sowie zu den Türbreiten und zur Errei chbarkeit von notwendigen Bedie-
nungselementen. Barrierefreie Wohnungen lösen nach und nach speziell für ältere Men-
schen gestaltete Altenwohnungen ab, die oftmals nic ht den barrierefreien Standard in Bezug
auf Erreichbarkeit der Wohnung entsprechen.
Betreutes Wohnen / Service-Wohnen
Hier werden die unterschiedlichsten Formen altersge rechter Wohnangebote mit Betreuungs-
leistungen gekoppelt. In der Regel mietet der Bewoh ner bzw. die Bewohnerin eine möglichst
zentral gelegene barrierefreie Wohnung, ggf. in ein er speziellen Wohnanlage oder als Heim-
verbund. Neben dem Mietvertrag muss ein Paket von G rundleistungen abgenommen wer-
den, für die eine monatliche Betreuungspauschale zu entrichten ist. Die Grundleistungspau-
schale muss auch dann monatlich entrichtet werden, wenn die Leistungen nicht in Anspruch
genommen werden. Dazu zählen in der Regel persönlic he Beratungs- und Informationsleis-
tungen, ein Hausnotruf und Hausmeisterdienste. Zusä tzlich werden frei wählbare Dienstleis-
tungen (Wahlleistungen) wie etwa ambulante Pflege, Wohnungsreinigung, Fahr- und Be-
gleitdienste oder Mahlzeiten, die über die Grundlei stungen hinausgehen, angeboten. Eine
Abrechung erfolgt nur, wenn die Wahlleistungen auch in Anspruch genommen werden. Die
Bewohner schließen einen Miet- und in der Regel ein en separaten Betreuungsvertrag ab.
Diese Wohnform unterliegt nicht den heimrechtlichen Bestimmungen. Wohnstifte und Wohn-
residenzen mit weitgehenden Grund- und Betreuungsle istungen sind ebenso unter dieser
Rubrik einzuordnen.
3
Betreutes Wohnen zu Hause
Grundsatz ist hier der Verbleib in den eigenen vier Wänden und der gleichzeitige Abschluss
eines Betreuungsvertrages mit einem Anbieter von ha ushaltsnahen Dienstleistungen, einem
ambulanten Dienst oder einem Betreuungsverein. Der Betreuungsvertrag umfasst neben den
allgemeinen Beratungs- und Informationsleistungen v or allem den regelmäßigen Hausbe-
such, um weitere Hilfsbedarfe besser einschätzen zu können. Diese werden gemeinsam mit
den Kunden weiterentwickelt und bei Bedarf erweiter t und neu vereinbart. Ein solches
Wohnkonzept, auch als Wohnen plus oder Betreutes Wo hnen im Bestand bezeichnet, wird
aktuell noch recht selten in Anspruch genommen.
Selbstorganisierte gemeinschaftliche Wohnprojekte
für oder von älteren Menschen
Diese Wohnform meint Projekte, die entweder nur für ältere oder ältere und junge Men-
schen, für ein Haus oder eine Wohnanlage konzipiert werden. Die Bewohnerinnen und Be-
wohner leben in ihrer eigenen abgeschlossenen Wohnu ng, daneben gibt es Räume die ge-
meinschaftlich genutzt werden. In der Regel werden diese Wohnprojekte von privaten Grup-
pen oder Personen initiiert und in eigener Regie ge gründet und weitergeführt. Die Bewoh-
nerschaft organisiert das Gemeinschaftsleben oder i st zumindest an der Organisation betei-
ligt. Diese Wohnformen existieren in unterschiedlic hen Größen und Beteiligungsformen. In
Münster wurden und werden vermehrt Projekte dieser Art auf den Weg gebracht. Zuneh-
mend werden Wohnungswirtschaft sowie private Invest oren auf solche Ansätze selbstbe-
stimmter Wohnformen aufmerksam und sind bereit geme insam mit den Initiativen diese Pro-
jekte zu realisieren.
Stationär betreute Hausgemeinschaften
für Pflegebedürftige / demenziell Erkrankte
Diese ebenfalls wohngruppenorientierte Betreuungsfo rm ist seit einigen Jahren Bestandteil
der vollstationären Pflege, sie unterliegt dem Heim recht. Vermehrt werden in einer Einrich-
tung mehrere solcher Hausgemeinschaften – in der Re gel in einer Gruppengröße von 12
Personen – betrieben. Vorgabe ist eine möglichst ei genständige Stellung der Gemeinschaft
als autonom wirtschaftende Einheit im Gesamtbetrieb einer stationären Einrichtung. Ein
großzügiger Wohn-, Ess- und Küchenbereich steht im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens.
Bezugsperson ist eine hauswirtschaftliche Präsenzkr aft, Pflegepersonal wird nach individuel-
lem Bedarf eingesetzt.
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Quartiersbezogene Wohn- oder Siedlungskonzepte
Mit Quartier ist eine überschaubare Wohnumgebung (S tadtteil, Wohnviertel, Dorf) gemeint,
die es älteren, hilfe- und/oder pflegebedürftigen M enschen ermöglicht, im Wohnumfeld zu
verbleiben. Die Quartiere sind so gestaltet und mit infrastrukturellen Verbundangeboten ver-
sorgt, dass ein Wechsel in eine andere Wohnform ode r einen anderen Stadtteil soweit wie
möglich vermieden oder nur innerhalb des Quartiers in eine adäquate Wohnform gewechselt
wird. Wesentliche Vorgaben eines solchen Konzeptes sind die Stärkung und Unterstützung
des selbständigen Wohnens, quartiersbezogene Wohnan gebote für ältere Menschen mit
Hilfe- und Pflegebedarf sowie das Vorhalten und die Sicherung von sozialen Netzwerken.
Derartige Konzepte sind noch immer am Anfang ihrer Entwicklung, nur wenige, in der Regel
initiiert durch Wohnungsgesellschaften im Verbund m it Anbietern hauswirtschaftlicher und
pflegerischer Dienstleistungen, sind bisher umfassend umgesetzt.
3. Grundprinzipien
Trotz unterschiedlichster konzeptioneller Ausgestal tung gibt es für ambulante Wohngemein-
schaften doch gemeinsame Grundprinzipien:
Mieterstatus
Das allgemeine Mietrecht bestimmt die vertraglichen Beziehungen zwischen dem einzelnen
Bewohner bzw. der Bewohnerin und dem Vermieter, der nicht gleichzeitig Anbieter der
Betreuungsleistungen sein darf. In der Regel werden Einzelmietverträge abgeschlossen, die
Grundmiete und alle Nebenkosten beinhalten. Die Kosten und die vertraglich geregelten Ver-
einbarungen für die Betreuungs- und Pflegeleistunge n sind nicht Bestandteil der Miete. Auch
finden heimrechtliche Regelungen bei der Wohnraumgestaltung keine Anwendung.
Wahlrecht der Betreuungs- und Pflegeleistungen
Gemeinschaftsbezogene Betreuungsleistungen wie etwa psychosoziale Beratung und
Betreuung, Tagesstrukturierung sowie Freizeitgestal tung werden in Münster für die Mieterin-
nen und Mieter einer ambulant betreuten Wohngemeins chaft durch eine Leistungs-, Vergü-
tungs- und Betreuungsvereinbarung zwischen dem Betr euungsanbieter und der Stadt Müns-
ter vereinbart. Das monatliche Entgelt für diese „Rund-um-die-Uhr“ Betreuungsleistung ist für
die Mieterinnen und Mieter eines Hauses identisch, aber von Wohngemeinschaft zu Wohn-
gemeinschaft in der Höhe unterschiedlich. Die Koste n für eine Betreuung variieren je nach
Größe der Wohngemeinschaft zwischen 973 und 1.406 E uro. Eine aktuelle Leistungs-, Ver-
gütungs- und Betreuungsvereinbarung, die alle wesen tlichen Qualitätsmerkmale für die
Betreuungsleistungen beinhaltet, befindet sich im Anhang dieser Broschüre.
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Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestandteil des Betreuungsver-
trages. Individuelle pflegerische Bedarfe werden se parat von einem frei wählbaren Pflege-
dienst bzw. den Angehörigen erbracht. In der Praxis werden die Pflegeleistungen häufig von
dem Pflegedienst geleistet, der auch die Betreuungs leistungen anbietet. Die hierdurch ent-
stehenden Synergieeffekte wirken sich in der Regel positiv auf Tagesablauf, Betreuungskon-
tinuität sowie Finanzierung aus. Wesentliches Krite rium für eine ambulant betreute Wohn-
gemeinschaft und damit entscheidend für die Nichtan wendung des Heimgesetzes ist das
freie Wahlrecht von Mieterinnen und Mieter sowohl b ei den Betreuungsleistungen als auch
bei Pflegeleistungen.
Selbständigkeit und Selbstbestimmung
Die Mieterinnen und Mieter bestimmen den Alltag in der Wohngemeinschaft und erhalten
dabei vom Betreuungsanbieter organisatorische Unter stützung und Hilfestellung im Tages-
ablauf. Voraussetzung dafür sind die vorhandenen Ko mpetenzen der Mieterinnen und Mieter
sowie die Einbindung von Angehörigen bzw. gesetzlic hen Betreuern, die im Austausch mit
dem Betreuungsanbieter die Bedürfnisse und Wünsche entsprechend geltend machen. Ori-
entierungsangebote, die Sicherheit vermitteln, erha lten und fördern die Selbständigkeit. Die
Gestaltung des Lebensalltags orientiert sich an den individuellen sowie den gemeinschaftli-
chen Bedürfnissen der Mitglieder der Wohngemeinschaft.
Alltagsvertrautheit und Versorgungssicherheit
Ausgehend von einer „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung durch den Betreuungsanbieter stehen
Fachkräfte bereit, um feste Tagesstrukturen und wie derkehrende Rituale mit den Lebensge-
wohnheiten eines jeden Einzelnen in Einklang zu bri ngen. Dies bedeutet einen nicht immer
einfachen Balanceakt der Mitarbeiterinnen und Mitar beiter, die als Begleitpersonen für oft-
mals schwer hilfebedürftige und orientierungslose M enschen Sicherheit und Wohlbefinden
vermitteln. Dabei steht immer die Organisation des Alltags im Vordergrund, die sich an den
Abläufen eines „normalen“ Haushalts richtet.
Abgrenzung zum Heimrecht
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Ein richtungen oder Kleinstheime im Sin-
ne des Heimgesetzes. Sie stellen eine Alternative s owohl zu den bekannten Hausgemein-
schaftsmodellen in der vollstationären Pflege als auch zu der herkömmlichen familiärer häus-
lichen Versorgung von Menschen mit Demenz dar. Wese ntliches Merkmal ist der bereits
beschriebene Mieterstatus und das unumstößliche Wah lrecht des Anbieters der Betreuungs-
leistungen (kollektiv) sowie der Pflegeleistungen ( individuell). Das bedeutet auch, dass die
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Mieterinnen und Mieter ein Kündigungsrecht in Bezug auf die betreuerischen und pflegeri-
schen Dienstleistungen haben. Diese verbraucherschu tzrechtliche Komponente ist durch die
Dienstleister vertraglich zu gewährleisten und wird durch eine Selbstverpflichtungserklärung
garantiert (siehe Anlage).
Kleinteiligkeit und Quartiersbezug
Ambulant betreute Wohngemeinschaften stehen für sich. Eine Anbindung oder Integration an
bestehende Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Best ehende Wohngebäude können barriere-
frei umgestaltet werden, Freiflächen können für ein en Neubau genutzt werden. Die Stadt
Münster verfolgt das Ziel, für potentielle Mieterin nen und Mieter einen Stadtteilbezug herzu-
stellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungs -, Vergütungs- und Betreuungsvereinba-
rung ist die Berücksichtigung von Bewerberinnen und Bewerbern, die vor dem Einzug in die
Wohngemeinschaft im entsprechenden Ortsteil gelebt haben.
4. Mieterinnen und Mieter, Angehörige
Grundvoraussetzung für den Einzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für de-
menziell Erkrankte ist eine entsprechende fachärztl iche Diagnose. Ausgangslage für einen
Umzug ist eine in der Regel nicht mehr tragbare Ver sorgungssituation in der eigenen Häus-
lichkeit, die eine eigenverantwortliche Lebensführu ng aufgrund des Krankheitsbildes, auch
mit entsprechenden Betreuungsleistungen, nicht mehr zulässt. Die Entscheidung für einen
Wechsel in eine betreute Wohngemeinschaft übernehme n fast immer Angehörige oder ge-
setzliche Betreuer, da die Tragweite einer solchen Entscheidung aufgrund der nachlassen-
den Urteilsfähigkeiten für den Betroffenen nicht me hr nachvollziehbar ist. Wesentliche Ent-
scheidungsgrundlage für den Einzug ist eine übersch aubare, im Verbund angesiedelte
selbstbestimmte Lebensführung, durch die ein Wohnen mit größtmöglicher Normalität und
Autonomie möglich ist.
Bezieht jemand Grundsicherungsleistungen, prüft das Sozialamt die Notwendigkeit eines
Einzugs, d.h. die Versorgungssituation in der ursp rünglichen häuslichen Umgebung sowie
die Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung.
Aus Sicht der Betreuungsanbieter sind – neben die M ieterinnen und Mietern – deren Ange-
hörigen und rechtlichen Betreuer die wichtigsten Qu alitätsprüfer. Konzeptionell ist vorgese-
hen, dass Angehörige bei der Gestaltung des gemeins chaftlichen Wohngemeinschaftsalltags
und des individuellen Hilfeplanes mitwirken. Die be teiligten Familienmitglieder oder Bezugs-
personen sind aufgefordert, bei der Biographiearbeit und der Krankheitsgeschichte sowie der
Pflegediagnostik mitzuwirken und sich aktiv zu bete iligen. Regelmäßiger Kontakt der Famili-
enmitglieder, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeit ern sowie kontinuierliche Bewohner- bzw.
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Angehörigentreffen sind ausdrücklich erwünscht. Sie tragen positiv zu einer individuellen und
gemeinschaftlichen Interessenvertretung bei.
5. Qualitätsmanagement
Freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter
Die freiwillige Selbstverpflichtung (siehe Anlage) stärkt die Rechtsposition der Mitglieder in
Wohngemeinschaften und ist damit ein wesentlicher B austein im Qualitätsmanagement. Sie
ist in der Praxis einzuhalten und in Kopie bei Absc hluss des Betreuungsvertrages den Ver-
tragspartnern auszuhändigen. Dies ist, neben andere n Kriterien beispielsweise Vorausset-
zung, wollen Mieterinnen und Mieter allgemeine Betr euungskosten bei der Stadt Münster im
Rahmen von Sozialhilfe geltend machen.
Interne Qualitätssicherung
Die Qualität der Betreuungsleistungen einer Wohngem einschaft hängt unmittelbar vom Zu-
sammenwirken aller Beteiligten ab, also der Wohngem einschafts-Mitglieder, ihrer Angehöri-
gen und gesetzlichen Vertreter, der Dienstleistungs anbieter und anderen unterstützenden
bzw. begleitenden Institutionen, wie Vereinen oder Seniorenvertretungen.
Für eine erfolgreiche interne Qualitätssicherung gi lt es Kommunikationsstrukturen zu schaf-
fen und regelmäßig zu nutzen, für Transparenz in de r Leistungserbringung zu sorgen, incl.
einer Dokumentation des Betreuungsprozesses. Im stä ndigen Dialog kann dann gemeinsam
ausgetauscht und geprüft werden, ob die Ziele „Erha lt der Selbstbestimmung“ und „Selbst-
ständigkeit in der Lebensführung“ erreicht werden u nd ob unmittelbare Korrekturen notwen-
dig bzw. möglich sind.
Externe Qualitätssicherung
Aufgrund ihrer ambulanten Versorgungsform unterlieg en Wohngemeinschaften zwangsläufig
der im Pflegeversicherungsrecht enthaltenen Qualitä tssicherung. Zuvor müssen von den
Betreuungsanbietern zahlreiche Voraussetzungen erfü llt werden, damit sie zur Betreuung
und Pflege von den Kassen zugelassen werden. Diese sieht u. a. anlassbezogene oder re-
gelmäßig durchzuführende Prüfungen durch den Medizi nischen Dienst der Krankenkassen
vor.
Wesentliche weitere Grundlage im Bereich der Qualit ätssicherung sind die von den Betreu-
ungsanbietern mit der Stadt Münster abgeschlossenen Leistungs-, Vergütungs- und Betreu-
ungsvereinbarungen auf der Grundlage von § 75 Sozia lgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Neben den darin festgelegten Leistungen durch die A nbieterseite, Personalschlüsseln und
Betreuungsumlagen (vgl. Abschnitt 9) enthalten sie die Verpflichtung der Betreuungsanbie-
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ter, sich jährlich einer Qualitätsprüfung durch die Stadt Münster zu unterziehen. Zusätzlich
sind jederzeit anlassbezogen entsprechende Qualitätsprüfungen möglich.
Für den Fall, dass Betreuungsleistungen vom Erwarte ten abweichen, können von der Stadt
Münster benannte Qualitätsbeauftragte vermittelnd u nd bei Bedarf auch prüfend beteiligt
werden.
6. Wohnraum und Wohnraumumfeld
Wesentliche Bausteine für eine qualitativ hochwertige Wohngemeinschaft sind:
- eine Gestaltung die sich an die Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientiert,
- die Vorhaltung von ausreichend bemessenem Wohnrau m,
- eine Platzierung in einem geeigneten Wohnraumumfe ld.
Aus praktischen Erfahrungen in vielen Wohngemeinsch aften ergeben sich die folgenden
Rahmenbedingungen, die von den Angeboten mindestens erfüllt sein sollen. Den Verfassern
dieser Qualitätsstandards ist dabei bewusst, dass i m vorhandenen Wohnungsbestand Aus-
nahmen von der Erfüllung dieser Anforderungen mögli ch sein müssen. Daraus kann aller-
dings nicht gefolgert werden, dass jedes Objekt für eine Wohngemeinschaft nutzbar ist. Im
Übrigen sind Überschreitungen der Standards durchau s möglich, soweit eine wirtschaftliche
Vermarktung realistisch erscheint.
Die möglichst zentrale Lage von Wohngemeinschaften in normalen Wohnquartieren muss
Standard aller Angebote sein. Nur durch eine gute Infrastruktur, z. B. mit Einkaufsmöglichkei-
ten, Bäcker, Apotheke, Kirche, Hausarzt, kann die S elbständigkeit der Mieterinnen und Mie-
ter im Rahmen ihrer Möglichkeiten erhalten bzw. gefördert werden.
Zwingende Voraussetzung ist zudem eine eigene abges chlossene Wohnung oder ein eige-
nes Haus, möglichst mit einem geschützten Außenbere ich, den alle nutzen können. Ent-
scheidendes Qualitätsmerkmal ist ein wohnlicher Cha rakter aller Bereiche im Einklang mit
der barrierefreien Gestaltung von Eingang, Gemeinsc hafts- und Individualbereich sowie ins-
besondere der Sanitärbereiche. Orientierungshilfe f ür die Barrierefreiheit ist dabei die DIN
18025, Teil 2. Sie hat eine besondere Bedeutung für Gebäude, in denen sich die Nutzung
über mehrere Etagen erstreckt (Aufzug!?). Alle Anfo rderungen sind immer wieder aus dem
Blickwinkel der Normalität im Alltag zu betrachten, die Funktionalität für den jeweiligen Per-
sonenkreis hat eine hohe Priorität. Üblicherweise einzuhaltende Mindestanforderungen sind:
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Merkmal Anforderung
durchschnittliche Gesamtwohnfläche je
Bewohner/-in
minimal 30 m²; besser 40 m² und mehr, z. B.
Orientierung am Wohnraumförderprogramm des
Landes NRW (Obergrenze 50 m² je Mieter/-in,
bei max. 400 m² Wohnfläche insgesamt )
Individualbereich
privater Wohnschlafraum ohne Sani-
tärbereich, Terrasse bzw. Balkon
Sanitärausstattung
mindestens 12 m²; besser 16 m² und mehr
wünschenswert ist ein barrierefreies Bad je
Bewohner/-in; mindestens ein Bad für 3 Per-
sonen (mit Waschbecken, WC und Dusche)
Gemeinschaftsräume
Wohnküche, Esszimmer und Wohnzimmer
mit adäquater Größe im Verhältnis zur Grup-
pengröße (auch mit Blick auf Bewegungsflä-
chen für mögliche Rollstühle oder Gehwa-
gen)
Möglichkeit des Rückzuges im gemeinschaft-
lichen Bereich
mindestens ein barrierefreies Bad im Ge-
meinschaftsbereich; möglichst auch eine Ba-
dewanne je Wohngemeinschaft
Sonstige Allgemeinflächen Vorratsraum, Waschküche und Abstellräume
entsprechend der Gruppengröße
mindestens eine Arbeitsecke für Personal
und ein abschließbarer Schrank für Medika-
mente, Dokumentationen…
ein kleiner Raum für die Schlafbereitschaft
sinnvoll ist ein separates WC für Gäste und
Personal
wünschenswert sind ein Garten mit barriere-
frei zugänglicher Terrasse oder einem ent-
sprechend erreichbaren ausreichend dimen-
sionierten Balkon
Sicherheit Brandschutz; Hygiene (z. B. ausreichende
Kühlmöglichkeiten); Sicherheit im Küchenbe-
reich
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7. Betreuung
An Demenz erkrankte Mieterinnen und Mieter einer Wo hngemeinschaft erfordern als Min-
deststandard die tägliche „Rund-um-die-Uhr“ Betreuu ng. Dadurch wird sichergestellt, dass
Unterstützungsleistungen erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen
Kompetenzen der Betroffenen und den Hilfestellungen der Angehörigen notwendig sind.
Diese umfassen u. a. hauswirtschaftliche Versorgung sleistungen in unterschiedlichem Um-
fang, Pflege und Behandlungspflege sowie die Unters tützung bei der Freizeitgestaltung incl.
der sozialen Betreuung.
In Abhängigkeit von der Gruppengröße, von den Unter stützungsbedarfen und von den jewei-
ligen Tageszeiten variieren die Anzahl und die Qual ifikationen der jeweils einzusetzenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu berücksichtige n sind auch organisatorische Besonder-
heiten bei der Betreuung. Betreuungsangebote, die A lltagsbetreuung und ambulante Pflege-
leistungen personell trennen, variieren gegenüber d en Anbietern, die beide Leistungsberei-
che durch sogenannte Alltagsbegleiter bzw. Präsenzkräfte abdecken.
Die Verschiedenartigkeit der Leistungen erfordert u nterschiedliche Qualifikationen auf Seiten
des Personals. Ausschließlich Pflegefachkräfte sind daher nicht sinnvoll. Zur Sicherung einer
ständigen Einsatzbereitschaft ist aber die dauernde telefonische Erreichbarkeit einer Pflege-
fachkraft im Sinne einer Hintergrundbereitschaft zwingend erforderlich.
Im Übrigen sind für die Durchführung behandlungspfl egerischer Leistungen alle für ambulan-
te Dienste maßgebenden Anforderungen einzuhalten (§ § 71, 72 SGB XI und § 132 a SGB
V).
Für die Koordination und Steuerung sowohl des Pfleg e- als auch des Betreuungsprozesses
ist die tägliche Anwesenheit einer Fachkraft erford erlich. Bei der Koordination des Betreu-
ungsprozesses kann es sich auch um andere nichtpfle gerische Fachkräfte handeln, also z.
B. um hauswirtschaftliche Fachkräfte. Die Intensitä t des täglichen Fachkrafteinsatzes ist ab-
hängig von den aktuellen Betreuungs- und Unterstütz ungserfordernissen in der Wohnge-
meinschaft.
Anforderungen an das Personal
Die Betreuung der Mieterinnen und Mieter in einer D emenz-WG erfordert von allen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern zahlreiche verschiedenart ige Kompetenzen. Diese setzen sich z.
B. aus Kommunikationsfähigkeiten, Teamfähigkeit und Einfühlungsvermögen sowie organi-
satorischen und hauswirtschaftlichen Kompetenzen zu sammen. Hinzu kommen Kernkompe-
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tenzen im Bereich der Grundpflege, die ebenfalls al le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be-
herrschen müssen (z. B. bei Toilettengängen mit Betreuungsbedürftigen).
Darüber hinaus erfordert die Übernahme von Betreuun gsverantwortung für Mieterinnen und
Mieter in Wohngemeinschaften von allen Beschäftigte n unabhängig von ihrer beruflichen
Qualifikation ausreichende Kenntnisse zum Umgang mi t Notfällen. Die erfolgreiche Teilnah-
me an einem Erste-Hilfe-Kurs (Umfang: 16 Unterricht sstunden à 45 Min.) ist daher für alle
Pflicht. Dazu gehört auch die regelmäßige Auffrisch ung der Kenntnisse im Abstand von etwa
drei Jahren.
Der ständige Kontakt aller Beschäftigten mit demenz iell erkrankten Mieterinnen und Mietern
ist prägendes Merkmal der Wohngemeinschaften. Um hi erbei eine qualifizierte Betreuung
und Begleitung zu gewährleisten, müssen alle Beschä ftigten ein gewisses Basiswissen zu
dieser Erkrankungsform haben. Darüber hinaus bedarf es spezieller Kenntnisse, wie sie sich
in bestimmten Situationen verhalten sollten. Das Zu sammenleben mehrerer Menschen mit
Pflegebedarfen in einer Wohngemeinschaft sowie die gemeinsame hauswirtschaftliche Ver-
sorgung erfordern ein Basiswissen im hygienischen B ereich. Durch entsprechende hauswirt-
schaftliche Fachkräfte kann ein Mitarbeiterteam das notwendige Wissen erwerben.
Die Leitungskraft des Betreuungsanbieters trägt die Verantwortung dafür, dass jedes Team-
Mitglied in Abhängigkeit der individuellen Vorkennt nisse die notwendigen Informationen er-
hält im Rahmen der Einarbeitung, durch Anleitung vo n erfahrenen Kräften, durch Fortbil-
dungs- oder Hospitationsmöglichkeiten, durch Dienst - und Fallbesprechungen und durch
regelmäßige Reflexion.
Anforderungen an die Betreuungsdienstanbieter
Grundvoraussetzung für die Abrechnung mit öffentlic hen Leistungsträgern ist die Leistungs-,
Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung gem. § 75 SGB XII über ein betreutes Wohnangebot
für pflegebedürftige und/oder demenzkranke Menschen.
Die Betreuung des Personenkreises erfordert ein hoh es Maß an Mitarbeiterkontinuität. Stabi-
le Teamstrukturen sind daher Voraussetzung für die Gewährleistung fester Bezugspersonen
in Betreuung und Pflege.
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8. Kosten
Das Wohnen und die Betreuung innerhalb einer Wohnge meinschaft verursachen unter-
schiedliche Kosten, an denen sich verschiedene Kost enträger im Rahmen der jeweils indivi-
duellen und gesetzlichen Leistungsansprüche der Mie terinnen und Mieter beteiligen können.
Die folgenden Kostenbereiche sind üblicherweise Bestandteil der Gesamtkosten.
Mietkosten incl. Nebenkosten
Berechnungsgrundlage für die monatlichen Mietkosten sind die Größe des individuellen
Wohnraumes einschließlich der anteilig genutzten Ge meinschaftsflächen und der Mietpreis
je Quadratmeter, der für die Wohnung / das Haus maß gebend ist. Der Mietpreis kann dabei
je nach Objekt erheblich differieren. Öffentlich ge förderte Wohnungen sind in aller Regel we-
sentlich günstiger in der Miete, als frei finanzier te Objekte. Diese können aber nur bei ent-
sprechender einkommensrechtlicher Voraussetzung, wi e der Vorlage eines Wohnberechti-
gungsscheines, bezogen werden.
Hinzu kommen diverse Nebenkosten, die sich aus Gebü hren für Was-
ser/Abwasser/Warmwasser, Heizung, Fahrstuhlbetrieb, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Haus-
reinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Gebäudever sicherung, Schornsteinfeger, Haus-
meister usw. zusammensetzen können. Regelmäßiger Um lagemaßstab ist hierbei ebenfalls
der individuelle Anteil an den Gesamtwohnflächen. I m Einzelfall werden Kosten auch zu glei-
chen Teilen auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.
In Wohngemeinschaften ist eine größtmögliche Transp arenz bzgl. der Kosten anzustreben,
jährliche Abrechnungen sind Standard.
Haushaltsgeld
Zusätzlich zu den Kosten für die Wohnung müssen all e Mitglieder einer Wohngemeinschaft
monatlich ein Haushaltsgeld entrichten, von dem all e Dinge des täglichen Bedarfs, z. B. Le-
bensmittel, Hygieneartikel oder Reinigungsmittel, e ingekauft werden. Ob dabei das Haus-
haltsgeld auf ein separates Haushaltskonto gezahlt wird, ist hausindividuell zu vereinbaren.
In der Regel liegt der monatlichen Betrag des Haushaltsgelds bei 200 Euro.
Kosten für die „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung - Betreuungspauschale
Kerngedanke der Betreuungskonzepte in Wohngemeinsch aften in Münster ist es, die
Betreuung durch die ständige Präsenz von Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern sicherzustellen.
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Dabei steht, wie bereits erwähnt, die Organisation des Alltags im Vordergrund und nicht nur
die Sicherstellung von individuellen Pflegeleistungen.
Um die ständige Anwesenheit von Personal, auch in d er Nacht, organisieren bzw. die dafür
anfallenden Kosten finanzieren zu können, wird eine Betreuungspauschale errechnet. Diese
Kosten und die damit verbundenen Leistungsinhalte w erden jeweils mit der Stadt Münster
als örtlichem Sozialhilfeträger vertraglich vereinb art (siehe Anhang, Muster einer Leistungs-,
Vergütungs- und Betreuungsvereinbarung). Sie ist Gr undlage aller Mieterinnen und Mieter
mit dem Betreuungsanbieter.
Aufgrund der unterschiedlichen Gruppengrößen kann d ie Höhe der Betreuungspauschale
von Wohngemeinschaft zu Wohngemeinschaft deutlich a bweichen. Ursächlich sind dafür
auch die tarifvertraglichen Unterschiede beim einge setzten Personal, dessen unterschiedli-
che fachliche Zusammensetzung von und die verschied enen allgemeinen Kosten für die Lei-
tung, Steuerung und Organisation des Personaleinsatzes.
Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)
Neben der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit der M ieterinnen und Mieter, die sozusagen
Voraussetzung für den Einzug in eine Wohngemeinscha ft ist, sind individuelle Pflege- und
Unterstützungsleistungen je nach Bedarf sicherzuste llen. Diese können durch Beschäftigte
eines ambulanten Dienstes erbracht werden, die zu d en pflegerisch notwendigen Zeiten das
allgemeine Betreuungsteam unterstützen. Alternativ dazu gibt es Organisationsformen, bei
denen die multiprofessionelle Besetzung der Tagesbe treuungsteams zugleich alle notwendi-
gen Pflege- und Unterstützungsleistungen sicherstellt.
Die Kosten für diese Leistungen werden von den Pfle geversicherungen bis zur Höhe ent-
sprechender Pauschalen übernommen, wenn eine Pflegestufe vorliegt.
Behandlungspflegeleistungen nach dem Krankenversicherungsrecht (SGB V)
Häusliche Krankenpflegeleistungen, z. B. das Verabr eichen von Medikamenten, Messen von
Blutzuckerwerten, die Gabe von Insulin, werden nach ärztlicher Anordnung ebenfalls von
den Betreuungsanbietern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht. Die hierfür
anfallenden Kosten muss jeweils die Krankenkasse de r Mieterinnen und Mieter nach Kran-
kenversicherungsrecht übernehmen.
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Eigenbedarf je Monat
Neben all diesen Kosten darf der Eigenbedarf nicht vernachlässigt werden. Neue Kleidung,
persönliche Körperpflegeartikel, vielleicht eine ab onnierte Zeitung, der regelmäßige Besuch
eines Cafés oder ähnliches sind zusätzliche Kosten und daher in das monatliche Budget
einzuplanen.
Finanzierung
Neben den Leistungen von Pflege- und Krankenkassen im Bereich der häuslichen Pflege
bzw. der Behandlungspflege sind alle anfallenden Kosten für das Wohnen und die Betreuung
in Wohngemeinschaften aus privaten Mitteln zu bestreiten.
Sofern weder eigene Mittel noch Mittel der Kranken- und Pflegekasse ausreichen, kann hier-
für im Einzelfall Sozialhilfe gewährt werden. In so lchen Situationen ist es von entscheidender
Bedeutung, dass vor Abschluss des Miet- und Betreuu ngsvertrages Kontakt mit dem Sozial-
amt der Stadt Münster aufgenommen wird, um zu kläre n, ob die ungedeckten Kosten über-
nommen werden können.
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9. Ansprechpartner
Ansprechpartner für Interessierte, Angehörige, gesetzliche Betreuer
Informationsbüro Pflege, Sozialamt
Über die Rahmenbedingungen hauswirtschaftlicher, vo rpflegerischer und pflegerischer Leis-
tungen und deren Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie:
Bettina Birkefeld, Ursula Sandmann, Gertrud Schulz-Gülker
Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster
im Gesundheitshaus
Gasselstiege 13, 48159 Münster
Tel.: 4 92–50 50; Fax: 4 92–79 24
E-Mail: infobuero@stadt-muenster.de
Kommunaler Sozialer Dienst (KSD), Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Für komplexere Probleme aus den Bereichen „Altenhilfe und Soziale Hilfen“ gibt es in jedem
Bezirk fachlich besonders geschulte Kräfte. Die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD
führen bei Bedarf im Rahmen des Case Management ein e umfassende Fallbearbeitung
durch und unterstützen Betroffene und Angehörige be im Umzug in eine ambulant betreute
Wohngemeinschaft.
Bezirk Mitte
Pluggendorf, Josef, Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg, Aegidii, Überwasser,
Dom, Buddenturm, Martini, Bahnhof, Hansaplatz, Maur itz-West, Mauritz-Mitte, Kreuz,
Schlachthof, Neutor, Schloss, Hafen, Herz-Jesu, Rumphorst, Uppenberg
Ulrike Uphues, Maria Rademacher
Ludgeriplatz 4 (Stadthaus 2), 48145 Münster
Tel.: 4 92-56 02
Fax 4 92-79 46
Bezirk West
Gievenbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel, Nienberge
Christine Krümpel
Rüschhausweg 17, 48161 Münster
Tel.: 4 92-56 03
Fax 4 92-79 68
16
Bezirk Nord
Coerde, Kinderhaus, Sprakel
Martin Ahmer
Idenbrockplatz 26, 48159 Münster
Tel.: 4 92-56 70
Fax 4 92-79 39
Bezirk Ost
Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg, Handorf, Gremmendorf, Angelmodde, Wolbeck
Maria Laubrock-Pawelcik
Albersloher Weg 550, 48167 Münster
Tel.: 4 92-56 07
Fax: 4 92-79 34
Bezirk Hiltrup
Berg Fidel, Hiltrup, Amelsbüren
Eva Kortmann
Patronatsstraße 22, 48165 Münster
Tel.: 0 25 01 / 44 56 80
Fax: 0 25 01 / 44 56 97
Wohnberechtigungsschein (WBS)
Beratung und Vergabe: Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster
Stadthaus 2 (Eingang Südstraße, 3. Obergeschoss)
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster
Tel.: 4 92–64 71 / –64 78 / –64 82
Fax: 4 92 – 77 33
E-Mail: wohnungsamt@stadt-muenster.de
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Grundsicherung im Alter
Leistungsrechtliche Fragen zur Grundsicherung, Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege
und angemessenen Kosten der Unterkunft beantworten:
Brigitte Benneweg, Gerd Kappel
Sozialamt der Stadt Münster
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)
Tel.: 4 92–50 90 / –59 59,
Fax: 4 92 – 79 16
Ansprechpartner für Initiativen, Anbieter, Investoren
Altenhilfe- und Pflegeplanung
Die Pflegeplanung berät und informiert gemeinsam mi t der Heimaufsicht Einrichtungen und
Anbieter, die Wohnungswirtschaft, Interessensverbän de sowie interessierte Betroffene bzw.
Angehörige, die eine ambulant betreute Wohngemeinsc haft in Münster gründen wollen. Sie
verhandelt die monatlichen Betreuungspauschalen mit dem Betreuungsanbieter, arbeitet bei
der Entwicklung neuer ambulanter Wohnangebote mit a llen beteiligten Personen und Institu-
tionen zusammen und unterstützt diese.
Thomas Schulze auf’m Hofe
Sozialamt der Stadt Münster
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)
Tel.: 4 92–50 25
Fax: 4 92–79 00
E-Mail: schulzeaufmhofe@stadt-muenster.de
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Heimaufsicht
Die Heimaufsicht ist neben der vorausgehenden Berat ung, die gemeinsam mit der Pflege-
planung insbesondere im Bereich der baulichen Ausfü hrung durchgeführt wird, Ansprech-
partner für die Interessen der Mieterinnen und Miet er, der Angehörigen, der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie der Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Angelika Eusterwiemann, Dirk Zurloh
Sozialamt der Stadt Münster
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)
Tel.: 492–50 28/ -67
Fax: 492 - 79 16
E-Mail: zurlohd@stadt-muenster.de
eusterwiemann@stadt-muenster.de
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10. Ambulante Betreute Wohngemeinschaften nach Stadtteilen
Mitte
Stadtteil Seite
Villa Hittorf Schloss 20
Taubenstraße Herz-Jesu 22
Casa-Mauritz Herz-Jesu 24
Villa Mauritz Mauritz-Mitte 26
West
Stadtteil Seite
Irmgard-Buschmann-Haus Gievenbeck 28
Schultmannshof Mecklenbeck 30
Kirmstraße - Gartenstiege Nienberge 32
Nord
Stadtteil Seite
Josef-Beckmann-Straße Kinderhaus 34
Südost
Stadtteil Seite
Villa Kahmann Gremmendorf-West 36
Hinweis:
Die genannten Preise und Leistungsbeschreibungen be ruhen auf Angaben der jeweiligen
Anbieter. Es ist daher wichtig, diese nochmals zu p rüfen und sich vor Ort über Angebote und
Konditionen zu informieren (Stand: November 2007)
Stadtbezirk
St adtbezirk
Stadtbezirk
Stadtbezirk
20
„Villa Hittorfstraße“ ,
Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit
Erstbezug 1996
Das seit 1991 unter Denkmalschutz stehende gründerzeitli-
che Haus liegt sehr zentral in der Nähe des münsterschen
Schlosses, in einem ruhigen Wohnviertel mit altem Hausbestand.
Die Villa hat 5 Etagen mit ca. 600 qm Wohn-Nutzfläche. Darüber hinaus verfügt das
Grundstück über einen großen Garten.
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Mieterinnen und Mietern ausreichenden und
variablen Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Villa wurde barrierefrei umgebaut. Unter anderem wurde e in Aufzug eingebaut,
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt.
Die 10 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein unmöbliertes eig enes Zimmer
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 16 qm und über 50 qm. Die Gemein-
schaftsräume stehen allen zur Verfügung.
Während die 3 Zimmer im Erdgeschoss über ein gemeinsames Badezim mer verfü-
gen, sind alle anderen Appartements mit einem eigenen Bad ausgestattet.
Im Erdgeschoss befinden sich eine große
Wohnküche und ein Wohnzimmer. Im Sou-
terrain ist ein großzügiges Pflegebad ein-
gerichtet. Weiterhin sind hier der Hauswirt-
schaftsraum und Lagerräume.
In den Gemeinschaftsräumen besteht die
rege genutzte Gelegenheit, den Alltag ge-
meinsam zu gestalten, gemeinsam zu ko-
chen und seinen Hobbys nachzugehen.
Insbesondere die Küche ist der Lebensmit-
telpunkt der Bewohner. Gerüche und Ge-
räusche sind vertraut und regen die Sinne
an.
Auch bei erheblicher Pflege– und Betreu-
ungsbedürftigkeit ist ein Umzug in eine
Spezialeinrichtung nicht notwendig. Die
gewohnte, normale Umgebung bleibt der
Lebensmittelpunkt.
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke,
Friseur und der Schlossgarten liegen in
unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an die
Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
ist optimal.
21
Villa Hittorfstraße
Adresse: Hittorfstraße 10, 48149 Münster
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;
Josefstraße 4 – 48151 Münster
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH;
Alexianerweg 9 – 48163 Münster
Kontakt
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth
Telefon: 0251-89580
Fax: 0251-89580
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de
Internet: www.alexianer.de
Angebot
Größe der Wohngemeinschaft für 10 Perso-
nen
frei finan-
ziert
Gesamtfläche: 400m²
Zimmer/Appartements Größe: 16 bis
50 m²
Separate und kombinierte Wohn- und Schlafräu-
me, größtenteils mit eigenen Badezimmern
Gemeinschaftsräume
anteilige Größe
je Mieter:
10 m²
Küche, Wohnzimmer, Terrasse, Garten, Gäste-
WC, Pflegebad, Waschküche
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer
Kosten
Miete
Kaltmiete und Nebenkosten 435,00 bis 730,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1.028,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
„Rund-um-die-Uhr“ durch Pflegefachkräfte, haus-
wirtschaftliche Kräfte, Betreuungskräfte sowie fach -
pflegerischer Hintergrunddienst
Wahlservice
Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Rei-
nigungsservice, Physio- und Ergotherapie, Friseur,
Pediküre
Aufnahmebedingungen Diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der
Mieter
22
„Haus Taubenstraße“ ,
Erstbezug 2005
Das ehemalige Mehrfamilienhaus liegt zentral in Sic htweite
der Herz-Jesu-Kirche in einem ruhigen Wohnviertel m it altem
Hausbestand.
Das Haus hat 4 Etagen mit ca. 350 qm Wohn-Nutzfläch e.
Darüber hinaus verfügt das Grundstück über einen großen Garten.
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Bewohnern ausre ichenden und variablen
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Das Haus wurde barrierefrei umgebaut. Unter anderem wurde ein Aufzug eingebaut,
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt.
Die 8 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein u nmöbliertes eigenes Zimmer
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 16 un d über 30 qm. Die Gemein-
schaftsräume stehen allen zur Verfügung.
Die Appartements sind größtenteils mit einem eigenen Bad ausgestattet.
Das Erdgeschoss dient komplett
dem gemeinschaftlichen Leben.
Hier befinden sich eine Wohnkü-
che, ein Wohn-Esszimmer und ein
zusätzliches Wohnzimmer. Im
Souterrain sind der Hauswirt-
schaftsraum und Lagerräume.
In den Gemeinschaftsräumen be-
steht die rege genutzte Gelegen-
heit, den Alltag gemeinsam zu
gestalten, gemeinsam zu kochen
und seinen Hobbys nachzugehen.
Insbesondere die Küche ist der
Lebensmittelpunkt der Bewohner.
Gerüche und Geräusche sind ver-
traut und regen die Sinne an.
Auch bei erheblicher Pflege – und
Betreuungsbedürftigkeit ist ein
Umzug in eine Spezialeinrichtung
nicht notwendig. Die gewohnte,
normale Umgebung bleibt der Le-
bensmittelpunkt.
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke, Friseu r und weitere Einkaufsmöglichkei-
ten liegen in unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an die Innenstadt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln ist optimal.
23
Haus Taubenstraße
Adresse: Taubenstraße 12 – 48145 Münster
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;
Josefstraße 4 – 48151 Münster
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH;
Alexianerweg 9 – 48163 Münster
Kontakt
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth
Telefon: 0251-89580
Fax: 0251-89580
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de
Internet: www.alexianer.de
Angebot
Größe der Wohnge-
meinschaft
für 8 Personen frei finanziert
Gesamtfläche: 250m²
Wohnfläche
Zimmer/Appartements Größe: 16 m² bis 30 m² Separate und kombinierte Wohn- Schlafräume
größtenteils mit eigenen Badezimmern
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mieter:
9 m²
Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Terrasse, Gar-
ten, Gäste-WC, Waschküche
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Ne-
benkosten)
370,00 bis 500,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1.202,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
„Rund-um-die-Uhr“ durch Pflegefachkräfte, hauswirts chaftliche
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund-
dienst
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice,
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre
Aufnahmebedingungen Diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter
24
Die Casa Mauritz bietet 15 dementiell veränderten Menschen ein
ansprechendes und gemütliches Zuhause. Gelegen an der Andreas-
Hofer-
Straße ist die Casa Mauritz in den Stadtteil eingebunden. Viele der
Bewohner können so in ihrem vertrauten Viertel b leiben. Angehörige und
Freunde sind herzlich willkommen und können am Leben im Haus aktiv
Anteil nehmen.
Die 15 Bewohner der Casa Mauritz wohnen zur Miete in eigenen 1- oder
2-Zimmer-Appartements, die sie mit ihren privaten, vertrauten Möbeln
und Erinnerungsstücken einrichten. Ergänzt werden diese privaten
Rückzugsbereiche durch eine großzügige Wohnküche, ein Wohnzimmer
und zwei weitere Aufenthaltsbereiche, die gemeinschaftlich benutzt
werden.
Das Wohngemeinschaftskonzept trägt neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen hinsichtlich dementieller Erkrankungen Rechnung. Die
Bewohner werden im Hinblick auf ihre jeweiligen Möglichkeiten
individuell gestützt und gefördert.
Die Wirkung von Farbe und Licht, von Gerüchen und taktilen Reizen
spielt eine große Rolle für das Wohlbefinden. So orientiert sich die Farb-
und Materialauswahl in der Casa Mauritz an Erkenntnissen des
Philosophen und Künstlers Hugo Kükelhaus. Dessen Konzept der
Erfahrungsfelder wird genutzt, um emotionale Stresssituationen zu
vermeiden und positive Befindlichkeiten zu fördern.
Das betreuende Team sieht seine Aufgabe vor allem darin, bei der
Strukturierung und Sicherung des Tagesablaufs unterstützend zur Seite
zu stehen. Pflegerische und andere Dienstleistungen werden, soweit
erforderlich, jeweils nach individuellem Bedarf von ambulanten
Dienstleistern übernommen.
25
Casa Mauritz
Adresse: Andreas-Hofer-Str. 86, 48145 Münster
Betreuungsanbieter: Klarastift Service GmbH
Vermieter: Wohn- und Stadtbau GmbH Münster
Kontakt
Ansprechpartnerin: Hildegard Grothues
Telefon: 0251 9371800
Fax:
E-Mail: casa-mauritz@citykom.net
Internet: www.klarastift.de
Angebot
Größe der Wohngemein-
schaft
für 15 Perso-
nen
frei finanziert Gesamtfläche: 677 m²
Zimmer/Appartements Größe: 27 m²
bis 43 m²
Mit Dusche/WC, Diele, Abstellfläche im Keller
Gemeinschaftsräume anteilige Größe
je Mieter:
15,5 m²
Mit Wohnküche, Aufenthaltsräume im 1. und 2. OG, Ga rten,
Dachterasse, Wohlfühlraum mit Wannenbad, Waschkeller
Barrierefreiheit Aufzug, Duschen ebenerdig
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und
Nebenkosten)
450,00 bis 670,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
973,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Begleitung, Anleitung un d Unter-
stützung im Alltag, bei der Zubereitung der Mahlzei ten und bei
der Tagesgestaltung durch Fachkräfte und Unterstütz ungskräf-
te aus den Bereichen Hauswirtschaft und Soziale Arbeit.
Nachtbereitschaft vor Ort
Wahlservice Reinigung der Mietwohnung, Versorgung der Wäsche, G rund-
und Behandlungspflege
Aufnahmebedingungen Fachärztlich diagnostizierte Demenzerkrankung
Sonstige Angebote
26
„Villa Mauritz“ ,
Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit
Erstbezug 2000
Die „Villa Mauritz“ liegt zentral im Nordosten der Stadt Münster.
Aus dem Garten heraus erfreut der Blick auf die Erpho-Kirche.
Die Villa hat 5 Etagen mit ca. 600 qm Wohn-Nutzfläc he. Darüber hinaus verfügt das
Grundstück über einen großen Garten mit ca. 800 qm Fläche.
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Bewohnern ausre ichenden und variablen
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Villa wurde barrierefrei umgebaut. Unter andere m wurde ein Aufzug eingebaut,
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt.
Die 10 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein unmöbliertes eigenes Zimmer
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 14 und 40 qm. Die Gemeinschafts-
räume stehen allen zur Verfügung.
Während die 4 Zimmer im Erdgeschoss über ein gemeins ames Badezimmer verfü-
gen, sind alle anderen Appar-
tements mit einem eigenen
Bad ausgestattet.
Im Erdgeschoss befinden sich
eine große Wohnküche, ein
Wohnzimmer und ein Winter-
garten. Barrierefrei ist die gro-
ße Terrasse angeschlossen.
Im Souterrain ist ein großzügi-
ges Pflegebad eingerichtet.
Weiterhin sind hier der Haus-
wirtschaftsraum und Lager-
räume.
In den Gemeinschaftsräumen
besteht die rege genutzte Ge-
legenheit, den Alltag gemein-
sam zu gestalten, gemeinsam
zu kochen und seinen Hobbys
nachzugehen.
Insbesondere die Küche ist der Lebensmittelpunkt de r Bewohner. Gerüche und Ge-
räusche sind vertraut und regen die Sinne an.
Auch bei erheblicher Pflege– und Betreuungsbedürftigkeit ist ein Umzug in eine Spe-
zialeinrichtung nicht notwendig. Die gewohnte, norm ale Umgebung bleibt der Le-
bensmittelpunkt.
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke, Friseu r und weitere Einkaufsmöglichkei-
ten sind gut zu erreichen. Die Anbindung an die Inn enstadt mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln ist sehr gut.
27
Villa Mauritz
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Ring 34 – 48145 Münster
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;
Josefstraße 4 – 48151 Münster
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH;
Alexianerweg 9 – 48163 Münster
Kontakt
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth
Telefon: 0251-89580
Fax: 0251-89580
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de
Internet: www.alexianer.de
Angebot
Größe der Wohnge-
meinschaft
für 10 Personen frei finanziert Gesamtfläche: 400m²
Wohnfläche
Zimmer/Appartements Größe: 14 m² bis 40 m² Separate und kombinierte Wohn- Schlafräume
größtenteils mit eigenen Badezimmern
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mieter:
10 m²
Küche, Wohnzimmer, Wintergarten, Terrasse,
Garten, Gäste-WC, Pflegebad, Waschküche
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Ne-
benkosten)
335,00 bis 550,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1.028,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung Rund-um-die-Uhr, durch Pflegefachkräfte, hauswirtsc haftliche
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund-
dienst
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice,
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre
Aufnahmebedingungen Diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter
28
Das Irmgard Buschmann Haus bietet Menschen mit dementiellen Erkrankungen mit zwei
Wohngemeinschaften ein familienähnliches Umfeld.
Das Haus verfügt über 19 Einzelappartements. Vier d avon sind behindertengerecht aus-
gestattet, die Etagen sind über einen Aufzug mitein ander verbunden. Das Betreuungsteam
bietet fachgerechte Unterstützung bei der Bewältigu ng des hauswirtschaftlichen Alltags
und bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten.
Kennzeichnend für das Wohnen und Leben im Haus ist ein harmonisches Miteinander von
wohnlicher Gemeinschaft und geschützter Privatheit. Auf zwei Etagen leben acht bzw. elf
Menschen jeweils in eigenen Appartements, die sie m it ihren persönlichen Möbeln und
Gegenständen ausstatten. Das gemeinschaftliche Lebe n im Haus spielt sich vor allem im
freundlichen Atrium- und Galerie-Bereich ab, der he ll und großzügig Raum bietet für ge-
meinsames Kochen und Essen, für Entspannung und Fre izeit. Die Farbgestaltung lehnt
sich an den Grundsätzen Hugo Kükelhaus an.
Ein besonderes Anliegen des Irmgard Buschmann Hause s ist vor allem die Einbeziehung
naher Angehöriger in das Lebensumfeld der Mieterinn en und Mieter. Direkt auf dem Ge-
lände befinden sich sechs Appartements, in denen bi s zu acht Angehörige eigenständig
und dauerhaft wohnen können. Diese Balance von Nähe und Eigenständigkeit erleichtert –
für dementiell veränderte Menschen wie für ihre Ang ehörigen – ein harmonisches Mitein-
ander im Alltag ganz entscheidend.
Die individuellen Bedürfnisse prägen insgesamt das Betreuungskonzept des Irmgard
Buschmann Hauses . Es ist modular aufgebaut: Medizinische, pflegeris che und andere
Dienstleistungen werden je nach persönlichem Bedarf mit ambulanten Anbietern verein-
bart.
Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ bietet die Klarastift Service GmbH als
Betreiber des Irmgard Buschmann Hauses durch die Ko mbination und Koordination von
Milieutherapie und Umweltgestaltung einerseits sowi e mit einem modularen Dienstleis-
tungsangebot andererseits eine milieu- und alltagso rientierte Wohngemeinschaft an, in der
sich dementiell erkrankte Menschen sowie deren Angehörige wohlfühlen können.
Irmgard
Buschmann
Haus
Wohngemeinschaft
29
Irmgard Buschmann Haus (Zwei Wohngemeinschaften)
Adresse: Am Küchenbusch 15, 48161 Münster
Betreuungsanbieter: Klarastift Service GmbH
Vermieter: Wohn- und Stadtbau
Kontakt
Ansprechpartner: Marion Lüke
Telefon: 0251/9371-700
Fax: 0251/9371-799
E-Mail: buschmann-haus@klarastift.de
Internet: www.klarastift.de
Angebot
11 Personen freifinanziert 574 m² Größe der Wohngemeinschaf-
ten
8 Personen WBS
1. Förderweg 400 m²
Zimmer/Appartements Größe:
23,80 m² bis 29,48 m²
Jedes Appartement hat ein eigenes Bad mit
ebenerdiger Dusche.Teilweise stehen Kel-
lerräume zur Verfügung,
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mie-
ter:
24,70 m² bzw. 22,05 m²
Küche, Wohn-Essbereich, Terrasse, Gar-
ten, Gäste-WC, Wohlfühlbad
Barrierefreiheit Alle Bäder sind mit ebenerdiger Dusche ausgestattet, vier Ap-
partements sind rollstuhlgerecht; Aufzug vorhanden
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten)
363,75 bis 585,98 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1185,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
Die Wohngemeinschaft wird 24 Stunden von der Klaras tift Service
GmbH betreut. Zu den Kräften des Kernteams zählen ex aminierte
Fachkräfte aus den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Sozialpäda-
gogik bzw. Sozialarbeit.
Wahlservice
Dienstleistungsangebote können nach Bedarf wahrgenommen werden,
z.B. ambulante Grund- und Behandlungspflege, sowie Wohnungs- und
Wäschereinigung.
Aufnahmebedingungen
diagnostizierten Demenz; möglichst im Ortsteil Giev enbeck und Umge-
bung und deren Angehörige in Münster wohnen und die Betreuung der
betreffenden Mieter im direkten Umfeld leisten möchten.
Sonstige Angebote Angehörigenwohnhaus; mit sechs Wohneinheiten für An gehörige von
Mitgliedern der Wohngemeinschaft
30
„Hof Schul tmann“ ,
Erstbezug 2008
Der „Hof Schultmann“ in Münster-Mecklenbeck ist
eine behutsam wieder aufgebaute Hofstelle.
Prägnant ist der alte Giebel mit dem großen
Scheunentor, hinter welchem sich die gemütliche
Küche und das Esszimmer der Wohngemeinschaft
befinden.
Der Hof liegt ruhig gelegen in einem jungen Wohngebiet, welches geprägt wird durch
Familien und Kinder.
Neben den ehemaligen Stallungen, in denen sich die Wohngemeinschaft befindet,
werden im Haupthaus sowie weiteren Gebäuden Familie n und andere Mieter Wohn-
raum finden. Die Hofstelle mit dazugehörigem Wald bietet Gelegenheit sich zu treffen
und somit generationenübergreifenden Lebensraum an.
Die 12 Mieterinnen und Mieter bewohnen ein
unmöbliertes eigenes Zimmer bzw. Apparte-
ment. Die Größe variiert zwischen 17 qm und
27 qm. Die Appartements sind größtenteils mit
einem eigenen barrierefreien Bad ausgestattet.
Im Erdgeschoss befindet sich eine große
Wohnküche. Sie wird groß, hell und wohnlich
gestaltet und ist der Mittelpunkt des Hauses
Ein separates Wohnzimmer und ein barriere-
freier Zugang zum Garten bieten weiteren
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung.
Im Souterrain befinden sich der Hauswirt-
schaftsraum und Lagerräume.
In den Gemeinschaftsräumen besteht die rege
genutzte Gelegenheit, den Alltag gemeinsam zu
gestalten, gemeinsam zu kochen und seinen
Hobbys nachzugehen.
Insbesondere die Küche ist der Lebensmittel-
punkt der Bewohner. Gerüche und Geräusche
sind vertraut und regen die Sinne an.
Auch bei erheblicher Pflege – und Betreuungs-
bedürftigkeit ist ein Umzug in eine Spezialein-
richtung nicht notwendig. Die gewohnte, norma-
le Umgebung bleibt der Lebensmittelpunkt.
Bäcker und weitere Geschäfte sind zu Fuß zu erreich en und auch der Ortskern von
Mecklenbeck ist nicht weit entfernt. Die Anbindung an die Innenstadt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln ist gut.
31
Hof Schultmann
(ab August 2008)
Adresse: Stratmannweg 21, 48163 Münster
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;
Josefstraße 4 – 48151 Münster
Vermieter: Werner Kappel
Kontakt
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth
Telefon: 0251-89580
Fax: 0251-89580
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de
Internet: www.alexianer.de
Angebot
Größe der Wohnge-
meinschaft
für 12 Personen frei finanziert Gesamtfläche: 500m²
Wohnfläche
Zimmer/Appartements Größe: 17 m² bis 27 m² Wohn- Schlafräume größtentei ls mit
eigenen Badezimmern
Gemeinschaftsräume
anteilige Größe je Mieter:
17 m²
Küche, Wohn- Esszimmer, Wohn-
zimmer, Terrasse, Garten, Gäste-
WC, Waschküche
Barrierefreiheit
Aufzug, barrierefreie Badezimmer
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Ne-
benkosten)
422,00 bis 546,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
n.n Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
Rund-um-die-Uhr, durch Pflegefachkräfte, hauswirtsc haftliche
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund-
dienst
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice,
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre
Aufnahmebedingungen Diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter
32
__________________________________________________
Die Hausgemeinschaften Münster-Nienberge befinden sich in zentraler Lage, mitten
im Ortskern von Münster-Nienberge. Die moderne Wohnanlage gliedert sich in zwei
Gruppenwohnungen, sechs Altenwohnungen und einem Nachbarschaftstreff. Sämt-
liche Geschäfte, die Kirchen, Ärzte, Friseure, etc. sind zu Fuß zu erreichen. Bereits
nach kurzer Zeit bestand eine enge Einbindung in die Infrastruktur des Ortsteils und
die Bewohner sind in Aktivitäten der örtlichen Vereine oder Organisationen integriert
worden.
In den beiden Gruppenwohnungen leben und wohnen jeweils sieben Menschen in
familiärer Atmosphäre. Der Wohn- und Küchenbereich bildet die Mitte der Wohn-
gruppe. Alle Apartments schließen sich direkt daran an. Diese werden mit eigenen
Möbeln und individuell nach persönlichem Geschmack eingerichtet. Die Ausgestal-
tung des gemeinsam genutzten Wohn- und Essbereichs erfolgt unter Einbeziehung
der Bewohnerinnen und Bewohner. Der Außenbereich der Wohnanlage bietet eben-
falls viel Platz und Gestaltungsmöglichkeiten.
Wohnküche und Außenbereich
Innerhalb der Gruppenwohnungen werden die individuellen Gewohnheiten und Be-
dürfnisse so berücksichtigt, wie es das Leben in einer familienähnlichen Gemein-
schaft ermöglicht.
Die Bewohner gestalten das Leben soweit wie möglich selbst durch eigene Aktivitä-
ten in der Alltagsversorgung, z.B. Mithilfe im Haushalt, Zubereitung der Mahlzeiten,
Auf- und Abdecken des Tisches, Wäschepflege oder Re inigungsarbeiten.
Die Mitarbeiter übernehmen die Organisation der hauswirtschaftlichen Versorgung
und der Tagesstrukturierung. Neben der Einbindung der Bewohner in unterschiedli-
che hauswirtschaftliche Aktivitäten übernehmen sie die Planung und Durchführung
von Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge, Ausflüge, Spiele, Sing-, Kreativ- und Gym-
nastikangebote. Für die verschiedenen Angebote sind ehrenamtliche Helfer und An-
gehörige sind von besonderer Wichtigkeit und durch aktive Teilnahme eingebunden.
Gruppenwohnungen der Hausgemeinschaften
Münster-Nienberge
33
Wohngemeinschaften Münster-Nienberge
Adresse: Kirmstraße 18 und Gartenstiege 6, 48161 Mü nster
Betreuungsanbieter: Ambulante Pflege, Caritas Münst er
Vermieter: Caritas- Betriebsführungs- und Trägerges ellschaft
Münster mbH
Kontakt
Ansprechpartner: Ute Sendermann
Telefon: 0251 53009-390
Fax: 0251 53009-395
E-Mail: Ambulante.Pflege@caritas-ms.de
Internet: www.caritas-ms.de
Angebot
Größe der Wohngemeinschaft Zwei Wohngemein-
schaften zu je 7 Per-
sonen
frei finanziert
und
1. Förderweg
Gesamtfläche:
351,33 m²
Zimmer/Appartements Größe: 47,37 m² bis
55,83 m²
mit Bad, Diele, teilweise Ein-
bauschrank, Abstellraum im Keller
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je
Mieter:
21 m²
Küche, Wohn-Essbereich, Terrasse,
Garten, Gäste-WC, Hauswirtschafts-
raum, in Haus 2 ein Pflegebad.
Barrierefreiheit Beide Wohnungen sind ebenerdig und barrierearm
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten)
312,66 bis 542,14 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1.406,46 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
200,00 Euro
Service
Betreuung
Betreuung erfolgt tagsüber durch Pflegefachkräfte, hauswirt-
schaftliche Fachkräfte oder Mitarbeiter aus dem hau swirt-
schaftlichen Bereich, die nächtliche Betreuung erfo lgt durch
Studenten aus den Fachbereichen Pflege, Medizin oder Sozi-
alwesen
Wahlservice
Sämtliche Pflegeleistungen oder hauswirtschaftliche Leistun-
gen für den eigenen Wohnraum können durch einen Anb ieter
der eigenen Wahl oder durch Angehörige erbracht werden
Aufnahmebedingungen
Demenz sollte durch einen Facharzt diagnostiziert sein.
Menschen aus Nienberge werden bevorzugt aufgenommen.
Sonstige Angebote Im angrenzenden Treff finden verschiedene Betreuung sange-
bote wie Gymnastik, Singen oder Gedächtnistraining statt, die
durch die Bewohner der Hausgemeinschaft ebenfalls g enutzt
werden können.
34
Betreuungskonzept
Die Wohngemeinschaft bietet einen Lebensort
für Menschen mit Demenzerkrankungen, die
nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisheri-
gen Umfeld zu bleiben. Die Bewohner, bzw.
ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Ver-
treter, sind Mieter und damit "Herr im Haus".
Weder der Tagesablauf, noch alltägliche oder
besondere Angebote sind von außen vorge-
geben, sondern ergeben sich aus den Bedürf-
nissen der einzelnen Bewohner.
Trotz Demenzerkrankung und auch bei stei-
gender Pflegebedürftigkeit soll den Bewoh-
nern eine möglichst große Selbstständigkeit
und Mitbestimmung ermöglicht werden. Bei
der Tagesgestaltung in der Wohngemein-
schaft "Josef- Beckmann-Straße" steht der
gelingende Alltag im Mittelpunkt.
Im offenen Gemeinschaftsbereich (Küche,
Wohn und Esszimmer) finden die alltäglichen
Aktivitäten statt. Die Bewohner beteiligen sich,
soweit sie können und wollen, oder sie sitzen
ganz einfach dabei und nehmen das Leben in
der Gemeinschaft auf. So können Demenzer-
krankte aller Schweregrade angesprochen
werden.
Der ganz gewöhnliche Alltag mit seinen ver-
trauten Arbeits- und Bewegungsabläufen, Ge-
räuschen und Gerüchen gibt Orientierung,
Stimulation und einen sinnlich erfahrbaren
Tagesrhythmus. Er ermöglicht eine bessere
Orientierung in Raum und Zeit und sorgt damit
für mehr persönliche Sicherheit und Wohlbe-
finden.
Wohngemeinschaft
Joseph-Beckmann-Straße
Lage
Die Wohngemeinschaft in der Josef-Beckmann-Straße 5 -7 liegt am Rand
des Wohnquartiers Kinderhaus - Brüningheide. Das Ze ntrum von Kinder-
haus am Idenbrockplatz mit vielen Geschäften und de m Kultur- und Be-
gegnungszentrum ist gut zu erreichen.
35
Wohngemeinschaft „Josef-Beckmann-Straße“
(Eröffnung 01.01.2008)
Adresse: Josef-Beckmann-Straße 5-7, 48159 Münster - Kinderhaus
Betreuungsanbieter: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e. V.
Vermieter: Manfried Kauke
Kontakt
Ansprechpartnerin: Elisabeth Nottelmann
Telefon: 0251/3788-25
Fax: 0251/3788-55
E-Mail: e.nottelmann@drk-muenster.de
Internet: www.drk-muenster.de
Angebot
Größe der Wohnge-
meinschaft
für 11 Personen
frei finanziert Gesamtfläche:
467,5 m²
Zimmer/Appartements Größe: 15 m² bis 23,5 m²
Telefon- und TV-Anschluss, Eigenmöblierung
4 Bäder mit Dusche, 1 Bad mit Dusche und
Wanne, 5 Zimmer mit Loggia
Gemeinschaftsräume
anteilige Größe je Mieter:
21,00 m²
Offener Gemeinschaftsbereich (Küche, Eß-
und Wohnzimmer, Gemeinschaftsloggia).
Möbel und Einrichtungsgegenstände können
in die Gemeinschaft eingebracht werden.
Barrierefreiheit
Die Wohngemeinschaft liegt im ersten Obergeschoss eines mehrgeschossigen
Hauses und ist über einen Aufzug erreichbar. Hier wurden sechs Einzelwoh-
nungen barrierefrei umgebaut und zusammengelegt, so dass 467,5 qm auf
einer Ebene zur Verfügung stehen.
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Ne-
benkosten)
von 350,00 € bis 425,00 Euro
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
1.078,00 Euro
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
175,00 Euro
Service
Betreuung 24-stündige Betreuung (hauswirtschaftliche Alltagsbegleiterinnen,
Nachtbereitschaft), Rufbereitschaft der DRK-Sozialstation
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege
Aufnahmebedingungen Fachärztlich diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI
36
Villa Kahmann
Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte
Lage
Die Wohngemeinschaft liegt in Gremmendorf. In der
Nachbarschaft befinden sich fast ausschließlich Einfa-
milienhäuser, Villen und parkähnliche Anlagen. Ärzte,
Apotheke, Kirche und Einkaufsmöglichkeiten sind gut
zu erreichen.
Ausstattung
Dreigeschossiger Neubau in hochwertiger Aus-
führung
Niedrigenergiestandard (KfW-60)
Eigene Zimmer können komplett individuell ein-
gerichtet werden.
Eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände für
Ess-, Wohnzimmer und Flure können und sollen
in die Gemeinschaft eingebracht werden.
Betreuungskonzept
Die Wohngemeinschaft bietet einen Lebensort
für Menschen mit Demenzerkrankungen, die
nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen
Umfeld zu bleiben. Die Bewohner, bzw. ihre
Angehörigen oder ihre gesetzlichen Vertreter,
sind Mieter und damit " Herr im Haus ". Weder
der Tagesablauf, noch alltägliche oder be-
sondere Angebote sind von außen vorgegeben,
sondern ergeben sich aus den Bedürfnissen der
einzelnen Bewohner. Trotz Demenzerkrankung
und auch bei steigender Pflegebedürftigkeit soll
den Bewohnern eine möglichst große Selbst-
ständigkeit und Mitbestimmung ermöglicht wer-
den. Bei der Tagesgestaltung in der Wohn-
gemeinschaft " Villa Kahmann " steht der gelin-
gende Alltag im Mittelpunkt.
Das Gemeinschaftsleben spielt sich vor allem in
der großzügigen Wohnküche ab. Die Bewohner
beteiligen sich, wenn sie können und wollen, an
den alltäglichen Aktivitäten in der Küche oder sie
sitzen ganz einfach dabei und nehmen das Le-
ben in der Wohnküche auf. So können Demenz-
erkrankte aller Schweregrade in der Wohn-
gemeinschaft angesprochen werden. Der ganz
gewöhnliche Alltag mit seinen vertrauten Ar-
beits- und Bewegungsabläufen, Geräuschen
und Gerüchen gibt Orientierung, Stimulation und
einen sinnlich erfahrbaren Tagesrhythmus. Er
ermöglicht eine bessere Orientierung in Raum
und Zeit und sorgt damit für mehr persönliche
Sicherheit und Wohlbefinden.
Zweites Obergeschoss
Erstes Obergeschoss
Erdgeschoss
37
Villa Kahmann
(Eröffnung Sommer 2008)
Adresse: Gremmendorfer Weg 44, 48167 Münster - Gremmendorf
Betreuungsanbieter: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e. V.
Vermieter: Johannes G. Averbeck
Kontakt
Ansprechpartnerin: Elisabeth Nottelmann
Telefon: 0251/3788-25
Fax: 0251/3788-55
E-Mail: e.nottelmann@drk-muenster.de
Internet: www.drk-muenster.de
Angebot
Größe der Wohnge-
meinschaft
für 11 Personen
frei finanziert Gesamtfläche:
520,00 m²
Zimmer/Appartements Größe: 25 m² bis 30 m²
Telefon- und TV-Anschluss, Bad mit barriere-
freier Dusche, Eigenmöblierung
Gemeinschaftsräume
anteilige Größe je Mieter:
20,00 m²
Offene Wohnküche, Großzügiges Wohn- und
Esszimmer, Große Gemeinschaftsterrasse,
Gemeinschaftsgarten, Dachterrasse,
Pflegebad
Barrierefreiheit Dreigeschossiger Neubau, Aufzug, komplett barrierefrei
Kosten
Miete
(Summe aus Kaltmiete und Ne-
benkosten)
Auf Anfrage
Betreuungspauschale
(Preis pro Monat)
Auf Anfrage
Haushaltsgeld
(Preis pro Monat)
Auf Anfrage
Service
Betreuung 24-stündige Betreuung (hauswirtschaftliche Alltagsbegleiterinnen,
Nachtbereitschaft), Rufbereitschaft der DRK-Sozialstation
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege
Aufnahmebedingungen Fachärztlich diagnostizierte Demenz
Sonstige Angebote Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI
38
11. Freiwillige Selbstverpflichtung
Mieterinnen und Mieter ambulant betreuter Wohngemei nschaften genießen den umfassen-
den gesetzlichen Schutz von Miet-, Dienstleistungs- und Verbraucherschutzrecht. Daneben
verpflichten sich alle Anbieter von ambulant betreu ten Wohngemeinschaften sowie die Stadt
Münster als Kostenträger, die in einer Arbeitsgemei nschaft der Pflegekonferenz gemeinsam
entwickelten Qualitätskriterien einzuhalten und die se gemeinsam weiterzuentwickeln. Auch
alle zukünftigen Anbieter sind aufgefordert, sich d ieser Selbstverpflichtung anzuschließen,
sofern sie die Betreuungskosten auf der Grundlage e iner Leistungs-, Vergütungs- und
Betreuungsvereinbarung bei der Stadt Münster geltend machen wollen.
Grundvoraussetzung ist der Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Lebens-
führung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern alle in dieser Form konzipierten
Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswa hl von Anbietern ambulanter Pflege-
leistungen zu. Daneben können die Nutzerinnen und N utzer durch mehrheitlichen Beschluss
Dienstleister für allgemeine Betreuungsangebote auswählen.
Sollten Betreuungsleistungen vom Erwarteten abweich en, besteht die Möglichkeit, den von
der Stadt Münster benannten Qualitätsbeauftragten v ermittelnd und bei Bedarf prüfend zu
beteiligen.
Die Anbieter händigen den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreuungsvertrages die
Qualitätskriterien einschließlich dieser Selbstverpflichtung aus.
39
12. Betreuungsvereinbarung nach § 75 SGB XII
Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsvereinbarung
gemäß § 75 SGB XII
über ein betreutes Wohnangebot für demenzkranke Menschen
zwischen
der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, nachstehend
„Stadt“ genannt
und
Betreuungsanbieter xy (…)
I. Allgemeines
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
Der Betreuungsanbieter stellt für die Wohngemeinsch aft … eine „Rund-um-
die-Uhr“ Betreuung sicher. Im Rahmen dieses Angebot ssystems werden für
demenzkranke Menschen in einer Wohngemeinschaft, de ren Konzept an Mi-
lieutherapie, Lebensalltag und umweltgestalterische n Elementen ausgerichtet
ist, jeweils individuell zugeschnittene Betreuungsl eistungen angeboten. Der …
bietet in diesem Verbund hauswirtschaftliche Leistu ngen sowie allgemeine
Tages- und Nachtbetreuung an und nimmt die Koordina tion zwischen den
Diensten wahr.
Die, von den Bewohnerinnen und Bewohnern jeweils fr ei wählbaren, ambulan-
ten Pflegeleistungen stellen im Einzelfall Leistung en der häuslichen Pflege
gem. § 36 SGB XI dar und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Die Wahlfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Auswahl von Pfle-
gediensten gem. § 2 (2) SGB XI wird durch das Angeb ot des … nicht einge-
schränkt.
Die Vereinbarung regelt:
• Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Betreuungslei stungen, die von der …
zu erbringen sind (Leistungsvereinbarung),
• die Vergütung und Abrechnung der Entgelte (Vergütu ngsvereinbarung),
• die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität de r Leistungen (Betreu-
ungsvereinbarung).
40
II. Leistungsvereinbarung
Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen
§ 2 Leistungsangebot und Anforderungen
(1) Der … betreut bis zu … demenzkranke Menschen in der … Wohngemein-
schaft …, mit … Mieterinnen und Mietern. Dabei soll en insbesondere Bewer-
berinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die vo r der Betreuung ihren
gewöhnlichen Aufenthalt im Ortsteil … hatten.
(2) Die ambulant erbrachten Betreuungsleistung für demenzkranke Menschen in
dem betreuten Wohnangebot … sind Leistungen der Hil fe zur Pflege gem. §
61 (1) S. 2, 1. TS SGB XII, diese umfassen
1. Anleitung,
2. Hilfestellung,
3. gemeinsame Planung,
4. gemeinsame Durchführung bei der Gestaltung und B ewältigung dss Alltags
(siehe § 2 Abs. 5).
(3) Ziel der Leistungen
Ziel der Betreuungsleistung ist es, den demenzkrank en Menschen ein weitge-
hend selbstbestimmtes Leben in eigener Häuslichkeit und in häuslicher Ge-
meinschaft zu ermöglichen.
Die Betreuung zielt insbesondere auf die Förderung der Selbständigkeit in der
Haushaltsführung, die Förderung der Teilnahme am Le ben in der Gemein-
schaft und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags ab.
(4) Zielgruppe
Das Betreuungsangebot richtet sich an Menschen, die an einer demenziellen
Erkrankung leiden und in der zu Wohn- und Betreuung szwecken hergerichte-
ten Wohngemeinschaft … wohnen.
Dazu gehören insbesondere Menschen, die aufgrund vo n Einschränkungen in
ihrer Eigenkompetenz bei der Haushaltsführung, in i hrer Wohnung und in der
sozialen Alltagsbewältigung persönliche Hilfe benötigen.
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung (Ziffer 8) sind bei der
Auswahl der zu betreuenden Person zu beachten.
41
(5) Inhalt der Leistungen
Das betreute Wohnangebot der … umfasst folgende Bet reuungsleistungen:
Direkte Leistungen
Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehe nd vom jeweils indivi-
duellen Betreuungsbedarf Unterstützung, Beratung un d Anleitung in verschie-
denen Bereichen. Sie werden durch personenbezogene Betreuungsleistungen
erbracht.
Direkte Betreuungsleistungen erfolgen insbesondere in folgenden Lebensbe-
reichen:
• im lebenspraktischer Bereich: Ernährung und Hauswi rtschaft, Hygiene,
Gesundheit, Umgang mit Geld, Korrespondenz, Orienti erung, Mobilität;
dabei stehen folgende Tätigkeiten im Vordergrund:
♦ Planung der Beköstigung mit den Mieterinnen und Mi etern in de-
ren Auftrag,
♦ Planung der Reinigung der Privaträume mit der Bewo hnerin bzw.
dem Bewohner oder Organisation der Reinigung,
♦ Planung der Reinigung und Instandhaltung der Kleid ung mit der
Bewohnerin bzw. dem Bewohner oder Organisation der Reini-
gung,
• Tagesgestaltung: Tagesstrukturierung, Freizeitgest altung, Unterhaltung,
Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen,
• psychosoziale Leistungen: psychosoziale Beratung, Unterstützung bei
der Erweiterung der psychosozialen und kommunikativ en Kompeten-
zen, Krisenvorbeugung, Krisenbewältigung.
Mittelbare Leistungen
Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören insbesondere:
• Betreuungsplanung sowie die Dokumentation der Leis tungen;
sowie im Einzelfall Koordination pflegeplanerischer Bedar-
fe/Leistungen mit dem verantwortlichen Pflegedienst als Be-
standteil eines übergreifenden Fallmanagements der Betreu-
ungsplanung,
• Teambesprechungen, Dienstgespräche, Fortbildung, S upervision
und weitere Regieleistungen.
Zu den weiteren Tätigkeiten, die zur Organisation d es Dienstes und des Ar-
beitsablaufes sowie zur Sicherung der Qualität der Leistung erforderlich sind,
gehören u.a.
• Leitung des Dienstes,
• Verwaltung (Personal- und Finanzbuchhaltung),
• Organisation (Dienstplanung, Teamgespräche),
42
• Dokumentation,
• Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regi ona-
len Versorgungsstrukturen und die damit verbundene Öf-
fentlichkeitsarbeit,
• Qualitätssicherung.
(6) Umfang der Leistungen
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistu ngen sind am individuell
festzustellenden Betreuungsbedarf auszurichten (§ 9 SGB XII). Sie müssen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des
Notwendigen nicht überschreiten.
Die Betreuungsleistung wird rund um die Uhr an 7 Ta gen in der Woche durch
geeignetes Personal sichergestellt. In den Nachtstu nden wird die erforderliche
Betreuungsleistung von dem … durch eine Nachtbereit schaft im Hause garan-
tiert.
(7) Abgrenzung der Leistungen
Die Betreuungsleistungen werden ergänzend zu behand lungspflegerischen
Leistungen gem. § 37 SGB XI, grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen
Leistungen, für die im Einzelfall ein Leistungsansp ruch gem. §§ 36 ff. SGB XI
bzw. gem. §§ 61 ff. SGB XII besteht, erbracht.
(8) Inanspruchnahme der Leistung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist eine Anspruchsbe-
rechtigung der jeweiligen Person für Pflegeleistung en gem. § 61 (1) S. 1 oder
S. 2, 1. TS SGB XII, eine entsprechende fachärztlic h diagnostizierte demen-
zielle Erkrankung sowie ein vom Kommunalen Sozialen Dienst begutachteter
Betreuungsbedarf für die genannte Betreuungsleistung.
Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der L eistung ist die sozialhil-
ferechtliche Angemessenheit der Kosten der Unterkun ft. Die Kosten für den
Lebensunterhalt sind von den Bewohnerinnen und Bewo hnern selbst zu finan-
zieren; Ansprüche auf andere Sozialleistungen bleiben unberührt.
Die Stadt als örtlicher Sozialhilfeträger entscheidet abschließend über die Kos-
tenübernahme im Einzelfall.
§ 3 Qualität der Leistung
Das Leistungsangebot hat den Erfordernissen einer b edarfsgerechten Leis-
tungserbringung zu entsprechen. Die Leistungen müss en ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Qualität de r Leistungen gliedert sich
in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
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(1) Strukturqualität
Der … legt eine allgemeine Beschreibung und ein fachlich ausdifferenziertes
Konzept des Betreuungsangebotes vor. Die Betreuungs leistung wird in einem
rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag zwischen den Bewohnerinnen und
Bewohnern und dem … geregelt, dieser ist unabhängi g von dem Mietvertrag
abzuschließen.
Lage, Grundriss und Ausstattung der Bewohnerzimmer, der Sanitärbereiche,
der Allgemeinfläche und des Außenbereiches entsprec hen barrierefreien
Standards (DIN 18025 Teil 2). Bauliche und räumlich e Erfordernisse für den
funktionalen Ablauf hauswirtschaftlicher, grund- un d behandlungspflegerischer
Verrichtungen sind zu berücksichtigen.
(2) Prozessqualität
In einem auf den Einzelfall ausgerichteten Fallmana gement werden unter Be-
teiligung der Mieterin bzw. des Mieters und der per sönlichen Betreuerin bzw.
des persönlichen Betreuers die Ziele der Betreuungs planung sowie der
Betreuungsumfang gemeinsam vereinbart. Der Betreuun gsprozess wird von
der betreuenden Person dokumentiert.
Der … hat die fachliche Verantwortung für die Planu ng und Durchführung der
Betreuungsleistungen sowie die Abstimmung und Koope ration mit den an der
Planung Beteiligten. Eine intensive Rückkoppelung m it den Angehörigen bzw.
den gesetzlichen Betreuern sowie dem verantwortlich en Pflegedienst ist dabei
von besonderer Bedeutung.
(3) Ergebnisqualität
Der … hat die fachliche Verantwortung für die Dokum entation des Betreu-
ungsprozesses.
Der … überprüft regelmäßig die Ergebnisse des Proze sses anhand der fest-
gelegten Ziele. Das Ergebnis der Überprüfung ist zw ischen dem … und den
Mieterinnen und Mietern sowie der betreuenden Perso n zu erörtern und in der
Dokumentation des Betreuungsprozesses festzuhalten.
§ 4 Personelle Ausstattung
(1) Der … hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeignet es Fachpersonal in ausrei-
chendem Umfang vorzuhalten. Einzusetzen sind Mitarb eiterinnen und Mitar-
beiter, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserf ahrung die Gewähr für eine
den demenzkranken Menschen gerecht werdende Durchfü hrung der verein-
barten Leistungen bieten. Schulungen und Fortbildun gen im gerontopsychi-
atrischen Bereich sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzustreben.
44
(2) Zu den geeigneten Fachkräften zählen: Examinier te Fachkräfte aus den Be-
reichen Pflege, Gerontologie, Hauswirtschaft und So zialpädago-
gik/Sozialarbeit (mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt).
Die Nachtbereitschaft wird in der Regel von student ischen Hilfskräften der
Studienfächer Medizin, Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder pflegewissenschaft-
lichen Fächern erbracht.
Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt in Anlehnun g an die derzeit gültigen
Tarifverträge des…, es gelten folgende Eingruppieru ngen:
• Fachkraft Pflege …
• Fachkraft Hauswirtschaft …
• Nichtfachkräfte/Aushilfskräfte …
• Koordinationsfachkraft …
• Nachtbereitschaft …
• Gemeinkosten- und Verwaltungspauschale …
(3) Die Anzahl der einzusetzenden Fach- und Nichtfa chkräfte wird für das Betreu-
ungsangebot wie folgt festgelegt:
II. Vergütungsvereinbarung:
Vergütung und Abrechnung der Entgelte
§ 5 Kommunale Finanzierung I Vergütungsregelung
(1) Zur Finanzierung vereinbaren die Vertragsparte ien monatliche Entgelte.
(2) Durch die monatlichen Entgelte werden alle erb rachten Leistungen abgegol-
ten, soweit sie nicht von der Stadt durch Pauschale n, von anderen Kostenträ-
gern als der Stadt Münster oder von der bzw. dem Be treuten selbst zu finan-
zieren sind. Zuwendungen Dritter, die der … für das im Rahmen des Betreuten
Wohnens beschäftigte Personal erhält, sind bei der Ermittlung der Personal-
kosten abzuziehen. Der … verpflichtet sich, bei der Klärung der Zahlungsver-
pflichtungen Unterhaltspflichtiger im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
(3) Änderungen der vereinbarten Vergütung sind dur ch eine pauschale Fort-
schreibung oder bei wesentlichen Veränderungen in d en Kostenblöcken bzw.
im Leistungsangebot durch Einzelverhandlungen mögli ch. Sie sind rechtzeitig
geltend zu machen. Der … verpflichtet sich, der Sta dt unverzüglich gravieren-
de Änderungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung d es monatlichen Entgel-
tes bedingen, mitzuteilen. Die Richtigkeit der Anga ben ist in geeigneter Form
45
nachzuweisen. Ergeben sich bei der Überprüfung der eingereichten Unterla-
gen Unklarheiten, so sind im erforderlichen Umfang zusätzliche Erläuterungen
zu geben. Gegebenenfalls ist eine Überprüfung durch das Amt für Wirtschaft-
lichkeitsprüfungen und Revision der Stadt zu ermögl ichen. Die in der Berech-
nung berücksichtigte Platzzahl kann nur nach vorher iger Zustimmung der
Stadt erhöht werden.
(4) Die Stadt trägt die monatlichen Entgelte im Um fang ihrer Leistungsverpflich-
tungen nach dem SGB XII. Der … verpflichtet sich, v on Selbstzahlerinnen
bzw. Selbstzahlern bei gleicher Leistung ebenfalls monatliche Entgelte zu be-
rechnen, die in ihrer Höhe nicht unter den von der Stadt Münster zu zahlenden
monatlichen Entgelten liegen.
(5) Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind abh ängig vom Einkommen und
Vermögen, soweit deren Einsatz in Anwendung der Vor schriften des Elften
Kapitels SGB XII im Einzelfall zuzumuten ist.
(6) Das monatliche Entgelt beträgt entsprechend der anliegenden Personalkos-
tenkalkulation (Anlage 1) für das Betreuungsangebot ab dem 01.01.07 … Eu-
ro.
(7) Ein vor dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung zurückwirkendes Vereinbaren
oder Festsetzen von monatlichen Entgelten sowie ein nachträgliches Ausglei-
chen ist nicht zulässig.
(8) Bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderunge n der Annahme, die der
Vereinbarung oder Entscheidung über die monatlichen Entgelte zugrunde la-
gen, sind diese auf schriftliches Verlangen einer V ertragspartei auch für den
laufenden Vereinbarungszeitraum, aber nur für die Z ukunft, neu zu verhan-
deln.
(9) Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die vereinbarten Entgelte bis
zum Inkrafttreten neuer Entgelte weiter.
IV. Betreuungsvereinbarung
Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Le istungen
§ 6 Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistung
(1) Der … hat die Leistungen sparsam und wirtschaf tlich zu erbringen.
(2) Die Wirtschaftlichkeit der Leistungen wird unt erstellt, wenn diese in der verab-
redeten Qualität von vergleichbaren Diensten mit de n vereinbarten Vergütun-
gen erbracht wird.
(3) Sofern begründete Anhaltspunkte dafür vorliege n, dass die Einrichtung die
Anforderungen einer leistungsfähigen und wirtschaft lichen Versorgung nicht
46
oder nicht mehr erfüllt, kann eine Wirtschaftlichke itsprüfung durchgeführt wer-
den. Gegenstand der Prüfung sind die Sachverhalte, bei denen diese Anhalts-
punkte vorliegen. Der … soll vorher zu diesen Sachv erhalten gehört werden.
(4) Der … ist verpflichtet, die Prüfung in geeigne ter Form zu ermöglichen und
daran mitzuwirken. Zur Prüfung der Wirtschaftlichke it der Leistungen kann die
Stadt Münster die Übersendung erforderlicher Unterl agen verlangen, die Leis-
tungserbringung prüfen und die zur Prüfung erforder lichen Ermittlungen vor-
nehmen.
(5) Der Prüfungsbericht wird allen Beteiligten ausg ehändigt. Das Ergebnis wird
den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern in geeigneter Form
mitgeteilt.
§ 7 Prüfung der Qualität der Leistung
(1) Die Leistungen müssen den in §§ 2 und 3 verein barten Anforderungen ent-
sprechen.
(2) Der … stellt in jedem Einzelfall die Dokumenta tion des Betreuungsprozesses
sicher.
(3) Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer des An gebotes erfolgt eine jährliche
Qualitätsprüfung des Wohn- und Betreuungsangebotes durch die Heimauf-
sicht der Stadt Münster. Diese findet in enger Koop eration mit dem … als
Betreiber statt. Eine Qualitätsprüfung kann auch je derzeit ohne einen konkre-
ten Hinweis auf Qualitätsmängel erfolgen.
(4) Der … ist verpflichtet, die Prüfung in geeigne ter Form zu ermöglichen und
daran mitzuwirken.
(5) Zur Prüfung der Qualität der Leistungen kann di e Stadt die Übersendung er-
forderlicher Unterlagen verlangen sowie die Leistun gserbringung prüfen und
die zur Prüfung erforderlichen Ermittlungen vornehmen. Der … trägt gemäß ih-
rer Konzeption dazu bei, dass eine regelmäßige Bewo hner- und Angehörigen-
beteiligung in geeigneter Form sichergestellt wird. Der Heimaufsicht ist eine
Teilnahme zu ermöglichen.
(6) Der Prüfungsbericht wird allen Beteiligten ausg ehändigt. Das Ergebnis wird
den Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen in geeigneter Form
mitgeteilt.
IV. Schlussbestimmungen
§ 8 Ausschluss weitergehender Ansprüche, Unwirksam keit einzelner Rege-
lungen, Kündigung der Vereinbarung
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(1) Die Stadt übernimmt keine Verpflichtung zur We iterführung der Maßnahme
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der … ve rpflichtet sich, die Stadt
aus jeglichen Ansprüchen aus § 613 a BGB freizustel len. Dies beinhaltet ins-
besondere sowohl die Weiterzahlung von Lohn- und Ge haltsansprüchen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Zahl ung von evtl. Abfindungsan-
sprüchen nach dem Kündigungsschutzrecht.
(2) Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirks am sein, berührt dies die
Wirksamkeit der sonstigen Regelung nicht.
(3) Ergänzend gelten die Bestimmungen der §§ 75 bi s 81 SGB XII.
(3) Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich anderer rec htlicher Vorgaben. Die Ver-
tragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung b erechtigt, wenn der Inhalt
dieser Vereinbarung einer im Zeitpunkt des Vereinba rungsabschlusses noch
nicht in Kraft getretenen Rechtsverordnungen gem. § 81 SGB XII oder den
Rahmenverträgen gem. § 79 SGB XII nicht entspricht.
(5) Die Stadt kann diese Vereinbarung ohne Einhalt ung einer Kündigungsfrist
kündigen, wenn der … die gesetzlichen oder vertragl ichen Verpflichtungen
gegenüber den Leistungsempfängerinnen und Leistungs empfängern oder ihr
gegenüber gröblich verletzt, so dass ein Festhalten an der Vereinbarung nicht
zumutbar ist. Das gilt insbesondere dann, wenn in d er Prüfung oder auf ande-
re Weise festgestellt wird, dass Leistungsempfänger infolge der Pflichtverlet-
zung zu Schaden kommen, gravierende Mängel bei der Leistungserbringung
vorhanden sind, oder der … nicht erbrachte Leistung en gegenüber der Stadt
Münster abrechnet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Inkrafttreten und Laufzeit der Vereinbarungen
Diese Vereinbarung tritt zum … in Kraft und gilt bi s zum …
Münster, den Münster, den
______________________ _____________________________
Michael Willamowski,
Leiter des Sozialamtes
Münster, den
______________________________
Thomas Paal, Stadtrat
48
13. Literatur und Arbeitshilfen
Ursula Kremer-Preiß/Holger Stolarz unter Mitwirkung von Henry Kieschnick:
„Ambulant betreute Wohngruppen – Arbeitshilfe für I nitiatoren – im Rahmen des Projektes
„Leben und Wohnen im Alter“ der Bertelsmann Stiftun g und des Kuratoriums Deutsche Al-
tershilfe Köln 2006
Werkstattbericht Ambulant betreute Wohngemeinschaft en als ein Beispiel neuer Wohnfor-
men bei Pflegebedürftigkeit; Arbeitsauschuss Gesund heitswesen der Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW; Düsseldorf 2006
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: „Ambulant Betreute
Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen“, Dezember 2004
Qualitätsstandards für ambulant betreute Wohnformen – Bielefeld und Gütersloh
Hrsg.: Arbeitskreis „Ambulant betreute Wohnformen“ Bielefeld/Gütersloh 2005
Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemein schaften mit demenziell erkrankten
Menschen – eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
Hrsg.: Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter SWA e.V., Berlin, 2002
Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen Kontext: Gutachten von
Gunter Crößmann und Karlheinz Börner
Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, September 2005
Wohnen im Alter – Neue Wohnmodelle in Nordrhein-Westfalen
Hrsg.: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für
Presse- und Kommunikation, 40190 Düsseldorf, 2. überarbeitete Auflage 2005
Ambulante Betreuung von Menschen mit Demenz in Wohn gemeinschaften Leitfaden zur
Struktur- und Prozessqualität
Hrsg.: Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. und Institut für Gerontologie und Bildung,
Berlin (Stand 15.08.2005)
Berichtsvorlage
13255 Zeichen
V/0990/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Pflegebericht 2007 des Sozialamtes Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 29.01.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen Bericht Bericht: 1. Auftrag Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PFG NW) erwartet der Landesgesetzgeber von den Kommunen eine Pflegeplanung in Form einer aktuellen und fortzuschreibenden Bericht- erstattung über - den Bestand des vorhandenen Angebotes an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, - eine Prüfung, ob der Pflegemarkt ein qualitatives und quantitatives ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot zur Verfügung stellt, - Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes, - vorhandene Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen. Die mit der kommunalen Pflegeplanung beabsichtigte Überprüfung „ob über den Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflegebedürf- tigen und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt“ und unter Berücksichtigung der „Vielfalt der Träger“ angeboten wird, schließt die Nutzerperspektive mit ein. Mit dem Pflegebericht 2007 kommt die Verwaltung dem Ratsbeschlusses vom 21.09.2005 (Vor- lage V/0633/2005) „Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlung“ nach, vorhandene In- formationen anhand sozialräumlich relevanter Größen aufzubereiten, zu bewerten und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im Pflegesektor zu be- schreiben. Der Pflegebericht 2007 zeichnet die aktuellen Entwicklungstendenzen am lokalen Pflegemarkt in Münster auf und besetzt mit der Beschreibung der Qualitätsstandards für „ambulant betreute Wohngemeinschaften“ für demenziell erkrankte Menschen ein Schwerpunktthema. Vorlagen-Nr.: V/0990/2007 Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2007 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0990/2007 2. Bestand und Entwicklung Ambulanter Pflegedienste In Münster existieren aktuell 37 Pflegedienste. 18 gemeinnützige ambulante Pflegedienste und mobile soziale Hilfsdienste und 19 privatgewerb liche Dienste bieten stadtteilweit ihr Angebot an. Aufgrund eigener Erhebungen im Rahmen der Pflegestatistik, im Abgleich mit den Daten des LDS, ist davon auszugehen, dass ca. 3.100 bis 3.300 hilfe- und pflegebedürftige Personen pro- fessionelle ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Seit Einführung der Pflegeversicherung hat sich der ambulante Pflegemarkt grundlegend verän- dert. Dies spiegelt sich zum einen in der inzwischen hohen Anzahl privatgewerblicher Dienste, die sich mittlerweile stark am Markt positioniert haben, zum anderen an der aktuell stattfinden Entwicklung einer Nachfrageverschiebung weg von einem ausschließlich grund- und behand- lungspflegerischen Angebot, hin zu einem umfangreichen Versorgungsangebot mit vorpflegeri- schen und Pflege ergänzenden Segmenten wieder. Ebenso steigt die Nachfrage an reinen und zusätzlichen Betreuungsleistungen (ohne pflegerische Anteile). Diese hauswirtschaftlichen und betreuerischen Bedarfe sind bei vielen Pflegebedürftigen weitaus höher, als von den Pflegesach- leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung finanziell abgedeckt werden. In der Rückmeldung vieler Anbieter kommt darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass sich der Wettbewerb im ambulanten Pflegemarkt verschärft. Waren vor bis zu fünf Jahren noch lang an- dauernde Versorgungsaufträge die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzfristige Kontakte. Ambulante Pflegedienste werden zunehmend erst dann beauftragt, wenn die häusliche Versorgung durch Familienangehörige an ihre Belastungsgrenzen stößt. Ebenso wird festgestellt, dass durch zu- nehmendes Wegbrechen familiärer und nachbarschaftlicher Netzwerke ein deutlich höherer Ver- sorgungs- also auch Pflegeaufwand feststellbar ist. Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche Anteile an grundpflegeri- schen Aufgaben übernommen. Es steht zu erwarten, dass privat organisierte Hilfe in den nächs- ten Jahren weiter zunehmen werden. Von daher ist ein zunehmendes Konkurrenzverhalten so- wohl der ambulanten Dienste untereinander, als auch zu den Mitbewerbern im teil- und vollstati- onären Bereich zu erwarten. 3. Bestand und Entwicklung der Tagespflegeeinrichtungen Aktuell bieten in Münster sieben Einrichtungen, drei solitäre und vier heimangebundene, insge- samt 107 Tagespflegeplätze an. Zum Jahresende schließt eine heimangebundene Tagespflege mit 12 Plätzen ihr Angebot. Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Mitwettbewerber Mitte 2008 mit 15 Plätzen an den Markt gehen wird. Zwei Einrichtungen melden eine fast durchgängige Aus- lastung, fünf Einrichtungen unterliegen Schwankungen mit einer temporär hohen Freimeldung. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit, initiiert durch den Zusammenschluss der Einrichtungen im AK Tagespflege, ist die Inanspruchnahme dieses teilstationären Angebotes nach wie vor schlep- pend. Als wesentlicher Grund dafür wird die mangelnde Refinanzierung eines Tagespflegebesu- ches durch die Pflegekassen angesehen. Im Regelfall haben die Tagespflegegäste zusätzlich häuslichen Unterstützungsbedarf im Rahmen von Pflegesachleistungen und müssen daher ihren täglichen Aufenthalt aus Eigenmitteln tragen. Diese Belastung führt zu einer zurückhaltenden Inanspruchnahme, die dadurch zum Ausdruck komm t, dass dieses Angebot lediglich tageweise abgerufen wird. Tagespflegegäste haben in der Regel einen gerontopsychiatrischen Hintergrund. Die Träger sind auf diese Personengruppe eingestellt und halten besonders geschultes Personal vor und arbei- ten nach individuell ausgerichteten Betreuungskonzepten. Ein Besuch in der Tagespflege führt daher auch immer zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen. 3 V/0990/2007 Die im Kabinettsentwurf zur Änderung der Pflegeversicherung vorgesehene neue Kombinations- leistung für die Tagespflege, ggf. in Ergänzung mit den zusätzlichen Betreuungskosten für geron- topsychiatrisch veränderte Menschen führt hoffentlich zu einer verstärkten Nachfrage in diesem Teilsegment. 4. Bestand und Entwicklung der Kurzzeitpflege Sechs Einrichtungen halten in Münster insgesamt 111 Kurzzeitpflegeplätze vor. 41 Plätze werden im klinischen Verbund, 50 Plätze im Heimverbund und 20 Plätze solitär angeboten. Darüber hin- aus existieren 40 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, die von insgesamt neun vollstationären Pfle- geeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze werden fast ausschließlich für die stationäre Pflege in Anspruch genommen und stehen daher nur be- dingt zur Verfügung. Nach eigenen Erhebungen schwanken die Auslastungsquoten der Anbieter zwischen 75 und 93 Prozent. Die Kurzzeitpflege unterstützt insbesondere die pflegenden Angehörigen, die etwa wegen Krank- heit oder Urlaub phasenweise für die pflegerische Versorgung des Angehörigen nicht zur Verfü- gung stehen. Die Auslastung der Kurzeitpflege ist zum Teil extremen Schwankungen unterwor- fen. Diese Beobachtungen für 2006 haben sich im Vergleich zum Jahr 2005 noch verstärkt und sind nicht etwa nur an Ferienzeiten („Urlaub von der Pflege“) festzumachen. Diese „Ausfallzeiten“ stellen die Betreiber vielfach vor ein unkalkulierbares Refinanzierungsdilemma. Von daher ist es unstrittig, dass Auslastungsquoten von 95 % und mehr, wie im Bereich der vollstationären Ver- sorgung, nicht zu erwarten sind. Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Baustein bei der Überwindung kurzfristig ungeklärter Pflegesitua- tionen. Häufig muss zunächst nach einem Krankenhausaufenthalt geklärt werden, ob die Vor- aussetzungen für eine Rückkehr in die Häuslichkeit geschaffen sind. Seit Einführung der neuen Abrechungssysteme in den Akutkrankenhäusern (DRG) ist eine steigende Nachfrage an das Versorgungsangebot Kurzzeitpflege im Anschluss an Krankenhausaufenthalte erkennbar. 5. Bestand und Entwicklung der vollstationären Pflege Die Stadt Münster verfügt aktuell über 30 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 2.399 Plätzen. Innerhalb von acht Monaten haben die Einrichtungen in Gievenbeck mit 81 Plätzen, Albachten mit 66 Plätzen (beide AWO Westliches Westfalen) und Coerde mit 72 Plätzen (CBM) neueröffnet. Im November 2007 hat das Westfälische Pflegezentrum Münster (LWL) durch einen Neubau sei- ne Platzzahl von bisher 60 auf 80 Plätze erhöht. Anders als in den vergangenen Jahren gestaltet sich die Belegung neuer Einrichtungen eher schleppend. Parallel dazu ist trägerübergreifend der früher zu beobachtenden Nachfragedruck nicht mehr vorhanden. Heimträger und Informationsbüro Pflege bestätigen, dass eine Aufnahme in Einzel- und Doppelzimmer innerhalb kürzester Zei t möglich ist, soweit eine unmittelbare Stadt- teilorientierung nicht zwingend erfüllt werden muss. Dennoch ist zu beobachten, dass die überwiegende Anzahl der Pflegeheime eine Auslastung zwischen 95 und 98 %, teilweise darüber hinaus, für das Jahr 2006 erzielt hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich die Auslastungsquoten in den nächsten zwei bis drei Jahren ten- denziell nach unten entwickeln werden. Der Ausbau des stationären Angebotes, immer kürzer werdende Wohnphasen, ein neues Bewusstsein für alternative Wohn- und Pflegeformen sowie die wirtschaftliche Situation in den Familien, einhergehend mit Unterhaltsverpflichtungen für pfle- gebedürftige Angehörige, tragen dazu bei, dass der Wettbewerb, wie auch auf ambulanter und teilstationärer Ebene, unter den Anbietern verstärkt wird. 4 V/0990/2007 6. Fazit und Ausblick In annähernd allen Stadtteilen Münsters ist die pflegerischen Versorgungsstruktur ausdifferen- ziert und vielfältig. Mit der nahezu vollständigen Umsetzung der Vorgaben der seinerzeitigen Pflegebedarfsplanung (Fortschreibung 2000), eine pflegerische Grundversorgung in allen Stadt- teilen mit mindestens 6.500 Einwohnern vorzuhalten, hat die Stadt Münster ein flächendecken- des vollstationäre und ambulante pflegerisches Versorgungsnetzwerk. Darüber hinaus verfügen alle angrenzenden kreisangehörigen Kommunen an Münsters Stadtgrenzen über stationäre Pfle- geeinrichtungen, so dass fast durchgängig, die von der älteren Bevölkerungsgruppe gewünschte und von Politik und Verwaltung mit Nachdruck verfolgte quartiers- und stadtteilorientierte Pflege- und Wohnstruktur angeboten werden kann. Ein Ausweichen in Pflegeeinrichtungen anderer Kommunen, wie es etwa bis vor drei Jahren für Münsteranerinnen und Münsteraner noch gängi- ge Praxis war, ist nicht mehr notwendig. Ebenso erfolgen wenig Anfragen pflegebedürftiger Bür- gerinnen und Bürger aus den angrenzenden Städten und Gemeinden. Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege bilden vollstationäre Pflegeheime, Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege noch immer den Kern der pflegerischen Versor- gung. Hinzu kommen die Vielzahl der hauswirtschaftlichen und Pflege ergänzenden Hilfeformen, die von ambulanten Pflegediensten, zum Teil im Verbund mit Anbietern von Haushaltsnahen Dienstleistungen angeboten werden. Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Be- reich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften fort. Inzwischen wurden 77 Mietwohneinhei- ten für die „Rund um die Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen realisiert. Auch hier wird seitens der Pflegeplanung im Austausch mit Wohnungswirtschaft und potentiellen Anbietern gezielt darauf geachtet, bisher noch nicht berücksichtigte Stadtteile mit kleinteiligen Wohn- und Pflegeangeboten auszustatten. In Anbetracht der demographischen Entwicklung sind zukünftig dennoch weitere Anstrengungen erforderlich, die Altenhilfe- und Pflegesysteme an die ständig wachsenden Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen in Münster anzupassen. Hier kommt nicht zuletzt der Generation der jüngeren Älteren eine besondere Rolle zu. Viele bringen sich ehrenamtlich und bürgerschaft- lich ein, wie etwa bei Projekten wie „von Mensch zu Mensch“ oder „Anti-Rost“. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass sich immer mehr Ältere untereinander oder in intergene- rativen Gruppen zusammenschließen, um gemeinsame und selbstbestimmte Wohnprojekte zu realisieren. Im Anhang an diesen Bericht erfolgt erstmals eine komplette und ausführliche Beschreibung aller bestehenden und in Planung bzw. in Bau befindlichen ambulant betreuten Wohngemeinschaften. In einer von der Pflegekonferenz Münster initiierten Arbeitsgruppe wurden darüber hinaus Quali- tätsstandards für diese Wohnform im Alter für Münster entwickelt, in der abschließend durch eine Selbstverpflichtungserklärung die Qualitäten in der Wohnraumversorgung und Betreuungsleis- tung sowie das besondere Schutzbedürfnis dieses Personenkreises zum Ausdruck kommt. i.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: - Statistische Grundlagen mit Einrichtungsüberblick - Broschüre ambulant betreute Wohngemeinschaften
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (75)
- Krumme Straße 39
- Tannenbergstraße 1
- Offenbergstraße 19
- Westfalenstraße 490
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Scharnhorststraße 4
- Fliednerstraße 17
- Münzstraße 38a
- Wienburgstraße 60
- Clevornstraße 5
- Münsterstraße 24b
- Handorfer Straße 24
- Marktallee 42
- Culmer Straße 16
- Klosterstraße 75
- Josefstraße 4
- Steinfurter Straße 132
- Augustastraße 28
- Hofstraße 17
- Patronatsstraße 22
- Hafenstraße 8
- Taubenstraße 12
- Kirmstraße 18
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Hittorfstraße 10
- Südlohnweg 1
- Clemens-August-Platz 8a
- Düesbergweg 143
- Meckmannweg 74
- Michaelweg 53
- Bohlweg 5
- Tibusplatz 1
- Mauritz-Lindenweg 61
- Rottkamp 49
- Alexianerweg 10
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Höltenweg 116
- Hohenzollernring 67
- Albersloher Weg 539
- Pottkamp 15
- Hansaplatz
- Ludgeriplatz 4
- Rüschhausweg 17
- Idenbrockplatz 26
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Stratmannweg 21
- Gremmendorfer Weg 44
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Am Blaukreuzwäldchen 3
- An der Germania Brauerei 8
- Am Küchenbusch 15
- Sankt-Mauritz-Freiheit 52
- Geringhoffstraße 45
- Wolbecker Straße 140b
- Zumsandestraße 25
- Sophienstraße 1
- Schlossgarten
- Wilkinghege 64
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- Kanalstraße 30
- Hörsterplatz 2b
- Letterhausweg 103
- Mauritzheide
- Gasselstiege 13
- Gartenstiege 6
- Brüningheide
- Pluggendorf
- Spiekerhof 3
- Kinderhaus 34s
- Südstraße
- Düesberg
- Neutor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0990/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37