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V/0990/2007

Pflegebericht 2007 des Sozialamtes

Vorlagen 19.11.2007

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Anlage 1

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Berichtsvorlage

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Anlage 1

15667 Zeichen

November 2007    
                                                                                                     
 
 
 
 
 
 
 
Pflegebericht 2007 
 
 
 
 
1. Einleitung 
2. Pflegesituation in Münster 
3. Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht 
4. Pflegebedürftigkeit nach Alter 
5. Verteilung der Pflegestufen in der vollstationären Pflege 
6. Pflegeeinrichtungen 
7. Planungen vollstationärer Pflegeeinrichtungen 
 
 
 
 
 
 
 
         
 
Anlage 1

2 
  
1. Einleitung 
 
Der Pflegebericht 2007 des Sozialamtes stützt sich zum einen auf die Pflegstatistik 2005 des Lan- 
desamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (L DS), zum anderen auf eigene Erhebungen, 
die für das Jahr 2006 im Rahmen einer Abfrage an die Einrichtungen der vollstationären Pflege, der 
Tagespflege und der ambulanten Pflege erhoben wurde . Nachdem für das Jahr 2005 insgesamt 
4.640 Datensätze durch die städtische Abfrage erhoben werden konnten, wurden für das Jahr 2006 
in der Summe 5.818 Datensätze von den ambulanten, t eilstationären und vollstationären Pflegeein- 
richtungen zur Verfügung gestellt. Als tatsächlich auswertbar standen 3.898 Datensätze messbar 
bereit.  
 
In der Praxis zeigt sich, dass aufgrund der Datenvi elfalt und dem Faktor Fluktuation, d.h. Neuzu- 
ordnungen wie etwa der Wechsel in eine neue Pfleges tufe, dynamisch kaum darstellbar ist. Daher 
konzentriert sich die Auswertung der städtischen Da ten, analog zum Auswertungsmodus des LDS, 
auf die Stichtagsabfragen jeweils zum 15.12.06 (LDS) bzw. zum 31.12.06 (Stadt Münster) 
 
Durch die erprobten Datenerhebungen, die von den Ei nrichtungen auf freiwilliger Basis erfolgten, 
wird die städtische Abfrage zukünftig in leicht mod ifizierter Form erfolgen. Die Erfahrungswerte zei- 
gen, dass aufgrund der deutlichen Entspannung bei d er Nachfrage, insbesondere im vollstationä- 
ren Bereicht keine zwingende Notwendigkeit nach ein er kleinräumigen Abfrage besteht. Ein beson- 
derer Schwerpunkt wird dabei auf die Auslastungsgra de der voll- und teilstationären Einrichtungen 
innerhalb eines Jahres liegen.

3 
 
2.  Pflegesituation in Münster 
 
Mit Stichtag 15.12.2005 lebten in Münster insgesamt  5.294 Personen, die Pflegeleistungen nach 
dem Pflegeversicherungsgesetz erhielten. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der 
Pflegebedürftigen je 1000 Einwohner bei 20 Personen . Dieser Wert, der weit unter dem Durch- 
schnitt von 25 Personen in Nordrhein-Westfalen lieg t, ist unter anderen damit zu begründen, dass 
der Anteil der Studierenden in Münster mit ca. 45.0 00 bei einer Gesamtbevölkerung (am Ort der 
Hauptwohnung) von 270 868 entsprechend hoch ist . D er Anteil von Pflegebedürftigen an der Be- 
völkerungsgruppe der 65 Jährigen und älteren in Münster liegt bei 11 %. 
 
Seit Einführung der Pflegestatistik im Jahr 1999 is t die Zahl der Pflegebedürftigen landesweit rück- 
läufig bzw. stagnierend. Eine Ausnahme bei dieser E ntwicklung ist im Zeitverlauf zwischen 2003 
und 2005 für Münster zu beobachten. Nachdem im Jahr  2003 5.187 pflegebedürftige Menschen 
erfasst wurden, stieg die Anzahl im Jahr auf 5.294 Empfängerinnen und Empfänger von Pflege- 
dienstleistungen aus der Pflegeversicherung.  
 
Rückläufig ist in diesem Zusammenhang auch die Zahl  der Pflegegeldempfänger und Empfänge- 
rinnen, wohingegen die Anzahl derjenigen, die profe ssionelle ambulante Pflege, also Pflegesach- 
leistung erhalten sowie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, weiter steigt. 
 
 
Abbildung:  Pflegeleistungsempfänger in Münster zum Stichtag 15.12.2005 
 
Pflegedienstleistungen aus der Pflegeversicherung  
 
davon erhielten am 15.12. Ins- 
gesamt 
je 
1 000 Einwohner ambulante Pfle- 
ge 
stationäre Pfle- 
ge 
Pflegegeld 
am 
31.12.* 
Jahr 
Anzahl 
1999 5 447  21 1 295 1 849 2 303 
2001 5 395  20 1 352 1 740 2 143 
2003 5 187  19 1 349 2 112 1 726 
2005 5 294  20 1 339   2 221* 1 734 
 
*) Die 2.221 Personen, die im Bereich stationäre Pflege aufgeführt werden, enthalten mit Stichtag 15.12.05 84 
    Kurzzeitpflegegäste und 132 Tagespflegegäste.  
 
*) Ohne Empfänger und Empfängerinnen von Kombinationsleistungen, die bereits bei der ambulanten 
    oder stationären Pflege berücksichtigt sind. 
 
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen  
Die Daten der Leistungsempfänger und -empfängerinnen werden nur alle zwei Jahre veröffentlicht.

4 
Etwa 58 % der Pflegebedürftigen werden in Münster z u Hause gepflegt und versorgt, davon erhal- 
ten 25 % neben der Pflege durch Angehörige, profess ionelle Unterstützung von einem ambulanten 
Pflegedienst. Rund 42 % der pflegebedürftigen Perso nen erhalten Versorgungsleistungen in teil- 
bzw. vollstationären Einrichtungen. Davon waren zur  Stichtagserhebung 2 % Gäste einer Tages- 
pflegeeinrichtung in Münster, 1 % davon waren Gäste einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. 
 
Gegenüber anderen vergleichbaren Großstädten Nordrhein-Westfalens, die einen Anteil im Bereich 
der vollstationären pflegerischen Versorgung an Pfl egedienstleistungsempfängern insgesamt zwi- 
schen 30 % und 35 % haben, ist der Anteil der pfleg erisch Versorgten für Münster mit knapp 40 % 
in Pflegeheimen vergleichsweise hoch. 
 
 
3. Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht 
 
 
Abbildung: Pflegebedürftigkeit nach Geschlecht 
 
Leistungsempfänger / Leistungsempfängerinnen am 15.12.2005 
stationäre Pflege 
 insgesamt  ambulante  
Pflege zusammen 
voll- 
stationäre  
Pflege 
Kurzzeit- 
pflege 
Tages- 
pflege 
Nacht- 
pflege 
Pflegegeld 
                  
insgesamt 5294  1339  2221  2005  84  132            -  1735  
                  
weiblich 3646  906  1758  1610  54  94            -  983  
  69 %  68 %  79 %  80 %  64 %  71 %    57 %  
männlich 1648  433  463  395  30  38            -  752  
 31 %  32 %  21 %  20 %  36 %  29 %   43 %  
 
Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik 
 
 
 
Pflege ist weiblich. Diese Aussage ist noch immer a ktuell. Eine Annäherung der Werte ist bei den 
Pflegegeldempfängern zur beobachten, hier findet im  Vergleich zum stationären Bereich vermehrt 
noch die Versorgung jüngerer Pflegebedürftiger statt.  
 
In den Altersgruppen der 60 Jährigen bis unter 70 J ährigen liegt das Geschlechterverhältnis bei 
einem Frauenanteil von etwa 55 %. Insofern findet b ei den jüngeren Älteren eine paritätische An- 
näherung bei der geschlechterspezifischen Verteilung der Pflegebedürftigkeit statt.

5 
 
4. Pflegebedürftigkeit nach Alter  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Grafik zeigt die Verteilung der Pflegebedürftig e, die sich in einer vollstationären Pflegeeinrich-
tung befinden. Der weitaus größte Anteil der Bewohn erinnen und Bewohner liegt bei der Alters- 
gruppe der 80 bis 94 Jährigen. Das Durchschnittsalt er in den münsteraner Altenheimen liegt bei 
83,8 Jahren, bei den Frauen um 85,0 Jahren und bei den Männern um 79,2 Jahren. Die Bewohne- 
rinnen und Bewohner die unter 65 bzw. unter 69 Jahr e als sind, verteilen sich erfahrungsgemäß zu 
einem Großteil auf die zwei Spezialeinrichtungen (e rhöhter und besonderer Pflegesatz) in Münster, 
dem Achatius-Haus in Wolbeck mit 18 Plätzen für jun ge Pflegebedürftig und dem Westfälischen 
Pflegezentrum Münster, die durch ihren Neubau von 6 0 auf 80 Plätze aufgestockt haben. Darüber 
hinaus öffnen sich einige Häuser für die Personengr uppe der Nichtsesshaften, die zumeist in jün- 
geren Jahren aufgrund verschiedener Krankheitsbilde r auf die Leistungen der Pflegeversicherung 
angewiesen sind.  
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: Eigene Erhebung, 2006

6 
Pflegebedürftigkeit nach Alter, geleistet von Sozialstationen und ambulanten Diensten  
 
 
 
 
 
 
       Quelle: Eigene Erhebung, 2006  
 
 
Das Durchschnittsalter der Pflegebedürftigen, die V ersorgungsleistungen von einem professionel- 
len Pflegedienst erhalten liegt in Münster bei 77,9  Jahren. Frauen waren durchschnittlich 79,5 Jah- 
re, Männer 74,5 Jahre alt. Auf der Grafik deutlich erkennbar ist der recht hohe Anteil jüngerer Pfle- 
gebedürftiger mit Pflegestufe 3. Ein klares Indiz d afür, dass gerade junge schwerstpflegebedürftige 
Menschen die Unterstützung ambulanter Dienste zur s elbständigen Lebensführung stark in An- 
spruch nehmen. 
 
Ebenso deutlich erkennbar ist der beträchtliche Ant eil älterer hilfebedürftiger Menschen, die noch 
keine Zuordnung in einer Pflegestufe haben, dennoch  die Angebote der Pflegedienste im Rahmen 
hauswirtschaftlicher und behandlungspflegerischer Versorgung nutzen.

7 
 
5.  Verteilung der Pflegestufen in der vollstationären Pflege 
 
Abbildung:   Zeitreihenvergleich Verteilung der Pflegestufen in Alten- und Pflegeheimen 
 
Bewohnerstruktur in vollstationären Pflegeeinrichtungen 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
50% 
60% 
70% 
80% 
90% 
100% 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 
Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 
 
 
Quelle: Eigene Erhebungen 
 
 
Bei der Bewohnerstruktur in der vollstationären Pfl ege ist ein seit Jahren kontinuierlicher Rückgang 
in der Pflegestufe 0 zu beobachten. Diese Entwicklu ng setzt sich in 2006 fort und korrespondiert 
mit dem Trend, zunächst auch bei eintretender Hilfe - Pflegebedürftigkeit im häuslichen Rahmen zu 
verbleiben und ambulante Leistungsangebote wahrzunehmen.  
 
 
Entwicklung der Pflegestufen in Prozent in Alten- und Pflegeheimen 
 
 
2001 2002 2003 2004 2005 2006 
Pflegestufe 0 14 13 11 10 9 8 
Pflegestufe 1 32 32 32 32 34 36 
Pflegestufe 2 40 40 42 42 40 41 
Pflegestufe 3 14 15 15 15 17 15 
 
Quelle: Eigene Erhebungen

8 
6. Pflegeeinrichtungen 
 
Einrichtungen der vollstationären Pflege, Stand November 2007 
 
Einrichtung Platz 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
Vollstationäre Pflege  
Cohaus-Vendt-Stift 82 Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegi dii 
Altenheim St. Elisabeth 115 Südlohnweg 1 48161 West Gie venbeck 
Friederike-Fliedner-Haus 76 Tannenbergstr. 1 - 11 4 8147 Mitte Kreuz 
Friedrichsburg 138 Offenbergstraße 19 48151 Mitte Pl uggendorf 
Westf. Pflegezentrum Münster 60 Friedr.-W.-Weber-Str . 30 48147 Mitte Uppenberg 
Haus Heidhorn - Hiltrup 51 Westfalenstr. 490 48165 Hiltrup Amelsbüren 
Haus Maria Trost 84 Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Simeon 155 Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 
Haus Wilkinghege 64 Wilkinghege 55 48159 Nord Kinder haus-West 
Kardinal-von-Galen-Stift 75 Clemens-August-Platz 8a 481 67 Südost Angelmodde 
Altenzentrum Klarastift 143 Andreas-Hofer-Str. 70 48145  Mitte Herz-Jesu 
Altenheim St. Lamberti 83 Scharnhorststr. 4 - 8 48151 Mitte Pluggendorf 
Maria-Hötte-Stift 132 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dü esberg 
Marienheim 83 An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte 
Martin-Luther-Haus 161 Fliednerstr. 17 48149 West Se ntrup 
Mathildenstift 28 Münzstr. 38a 48143 Mitte Buddentur m 
Ev. Altenzent. Meckmannshof 168 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 
Seniorenheim Michaelweg 41 Michaelweg 53 48149 West Gievenbeck 
Perthes-Haus 87 Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenber g 
Schölling-Lentze-Heim 21 Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 
Wohnstift am Südpark 74 Clevornstraße 5 48153 Mitte Schützenhof 
DKV-Residenz  49 Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 
Achatius-Haus Wolbeck 66 Münsterstr. 24 b/c 48167 Süd ost Wolbeck 
Haus v. Guten Hirten  16 Mauritz-Lindenweg 61 48145  Mitte Herz-Jesu 
Handorfer Hof 66 Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf  
Meyer-Suhrheinrich-Haus 42 Marktallee 42 48165 Hiltr up Hiltrup-Mitte 
Haus Franziska 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup H iltrup-Mitte 
Seniorenzentrum Gievenbeck 81 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck 
Seniorenzentrum Albachten 66 Rottkamp 49 48163 West Al bachten 
Papst-Johannes-Paul-Stift 72 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Summe 2399

9 
Einrichtungen der der Kurzzeit- und Tagespflege 2007 
 
Einrichtung Platz 
zahl Straße, Hausnummer PLZ Stadtbezirk  Stadtteil 
 Kurzeitpflege           
Clemenshospital 18 Duesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg 
Raphaelsklinik, Kurzzeitpfl. 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Haus Dominic 20 Alexianerweg 10 48165 Hiltrup Amelsbü ren 
Kurzzeitpflege „Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 481 65 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Seniorenzentrum Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 We st Gievenbeck 
Seniorenzentrum Albachten 15 Rottkamp 49 48163 West Al bachten 
Summe 111       
 
 Tagespflege          
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
St. Clemens 12 Kortumweg 56-58 48165 Hiltrup Hiltrup- Mitte 
Hs. Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Mauritz -Mitte 
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbe ck 
Maria-Trost 12 St. Mauritz-Freiheit 52 48145 Mitte H erz-Jesu 
Wohnstift am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Sch ützenhof 
Summe 107

10 
Ambulante Dienste, Stand November 2007 
 
Dienst Straße Postleitzahl 
Akticom, Ambulanter Pflegedienst Münsterstraße 25 4816 7 
Ambulante Dienste e.V Bohlweg 10 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst Julia GmbH Spiekerhof 3 1 48143 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO SST MSD Höltenweg 116 48155 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstraße 30 48147 
Bahrenberg Münster Süc Marktallee 66 48165 
Care aktiv Steinfurter Straße 132 48149 
Clemenshospital Düesbergweg 124 48153 
Caritas Münster Josefstraße 2 48151 
Cathamed Pflege GmbH Münsterstraße 52 48565 Steinfurt -Borghorst 
Causa- Care Kaiser-Wilhelm-Ring 4 – 6 48145 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 4 8145 
Ev. Diakoniestation gGmbH Münster Hörsterplatz 2b 48 147 
Diakonisches Werk Münster e.V. Am Blaukreuzwäldchen 3 1 48167 
DRK-Hiltrup Patronatsstraße 22 48165 
DRK-Mitte Zumsandestraße 25 – 27 48145 
DRK Sozialstation Mathildenstift Münzstraße 38 48143 
Humanitas An der Germania Brauerei 8 48159 
Johanniter Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Klarastift – Ambulanter Dienst Andreas-Hofer-Straße 7 4 8145 
Lebens Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben und Erleben Wolbecker Straße 140 b 48155 
Mathildenstift Münzstraße 38 48143 
Meinert Hauptstraße 30 48329 Havixbeck 
MiCura Tibusplatz 6 48143 
Mobile Alten- und Behindertenhilfe e. V. Augustastraße 28 48153 
Pensler Handorfer Straße 23 48175 
Pia causa Josefstraße 4 48151 
Pro.cura Hofstraße 17 48167 
Raphaelsklinik Klosterstr. 75 48143 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 – 3 48145 
VITA-MED Albersloher Weg 539 48167 
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149

11 
7. Planungen vollstationärer Pflegeeinrichtungen 
 
Planungen/Umbau/Erweiterung von Pflege-/Wohneinrichtungen (Stand November 2007)
 
 
Standort • Investor  
• Träger 
Wohnen Pflege Planungs- 
stand 
Vorauss. 
Baube- 
ginn 
Vorauss. 
Fertigstel- 
lung 
Umbau/Erweiterung bestehender Einrichtungen 
 
Innenstadt 
Herz-Jesu 
Altenzentrum 
Klarastift;  
11 Plätze für 
Wachkoma- und 
Beatmungspati- 
enten  
 Umbau bei 
Platzzahlneut- 
ralität; Erwei- 
terung Einzel- 
zimmerange- 
bot; 
 
 Bauphase 2008 
Neubau 
 
Amelsbüren Alexianer Kran- 
kenhausgesell- 
schaft  
  NN NN NN 
Nienberge 
(Zentrumserwei- 
terung) 
 Kombiniertes 
Wohn- Pflege- 
angebot 
Kombiniertes 
Wohn- Pfle- 
geangebot 
Konkretisier- 
tes Bewer- 
berverfahren 
 
NN NN 
Roxel  
 
 Service-
Wohnen ist 
vorgesehen 
Ca. 45 Pfle- 
geplätze 
NN NN NN 
Geistviertel 
(Weißenburg-
straße) 
Johanniter-
Senioren-
zentrum gGmbH 
13 Stiftswoh- 
nungen (Cha- 
rakter ehem. 
Altenwohnhei- 
me) 
80 Pflegeplät- 
ze 
Konkrete 
Planungs- 
phase 
2007 2008 
Mauritzheide 
 
Wohn- und 
Stadtbau 
 
Ggf. ambulant 
betreute 
Wohngemein- 
schaften 
 NN NN Von Bau einer 
Pflegeeinrich- 
tung wird 
aktuell Ab- 
stand ge- 
nommen 
Pottkamp Herr Brackmann 
Senator Gruppe 
75 WE, davon 
54 als Seniore- 
neigentumswhg 
vorgesehen 
80 vollst. Pfle- 
ge 
9 Kurzzeit- 
pflege 
Beschleu- 
nigtes Ver- 
fahren nach 
§13a 
BauGB 
NN NN

Anlage 2

94749 Zeichen

Service-Wohnen 
 
in 
 
Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Qualitätsstandards 
 
und 
 
Angebote  
 
in Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ambulant betreute  
Wohngemeinschaften 
für Menschen mit Demenz

Impressum  
  
  
Herausgeberin: Pflegekonferenz der Stadt Münster 
„Arbeitsgruppe ambulant betreute Wohnformen“ 
Sozialamt, Altenhilfe- und Pflegeplanung,  
Heimaufsicht 
Presse- und Informationsamt 
 
Druck: 
 
Stadt Münster – Expedition und Druck  
  
 1. Auflage, November 2007, 1.000  
 
Die Broschüre ist im Internet unter www.muenster.de/stadt/sozialamt 
 zu finden  
(Publikationen)

Vorwort 
 
 
 
 
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,                                    
 
seit Jahren bewegt sich die Diskussion über eine Ve rsorgung hilfe- und pflegebedürftiger 
älterer Menschen zwischen dem „Zuhause“ und dem „Heim“. Insbesondere ambulant betreu- 
te Wohngemeinschaften werden für hilfe- und pflegeb edürftige Menschen und deren Ange- 
hörige zunehmend attraktiver als Alternative zum Al leinleben oder zur stationären Versor- 
gung. Sie erweitern und ergänzen die bisherigen For men der pflegerischen Infrastruktur und 
schließen die Lücke zwischen häuslicher Einzelversorgung und traditionellem Heim. 
 
Die Stadt Münster trägt dieser Entwicklung bereits seit 1996 Rechnung und hat sich für den 
Aufbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften fü r ältere Menschen mit demenziellen 
Erkrankungen stark gemacht. Für diese Wohngemeinsch aften fehlen bislang verbindliche 
Mindeststandards, wie sie durch das Heimgesetz für die stationäre Pflege gegeben sind. 
Gleichwohl gibt es Leistungs-, Vergütungs- und Betr euungsverträge, die Betreuungsanbieter 
und die Stadt Münster vereinbaren und die den Miete rinnen und Mieter bereits ein hohes 
Maß an Standard und Sicherheit bieten. Für diese Ve rträge hat eine Arbeitsgruppe im Auf- 
trag der Pflegekonferenz Qualitätsstandards weiterentwickelt und festgeschrieben.  
 
Bei der Erarbeitung wurde, neben eigenen Erfahrunge n in Münster, Fachliteratur und Ar- 
beitshilfen zu Rate gezogen. Die Broschüre bietet d arüber hinaus einen Überblick zu beste- 
henden und geplanten Angeboten an ambulant betreute n Wohngemeinschaften für an De- 
menz erkrankte Menschen in Münster. Die Qualitätsst andards sollen allen Interessierten bei 
der Auswahl einer Wohngemeinschaft behilflich sein.  Sie dienen außerdem Anbietern und 
Initiatoren als Richtschnur für den Aufbau ambulant  betreuter Wohngemeinschaften und sol- 
len darüber hinaus anhand der genannten guten Beisp iele ermutigen, weitere Wohnformen 
für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu entwickeln.  
 
 
Im November 2007 
 
Michael Willamowski 
Leiter des Sozialamts

1.      Qualitätsstandards.................................................................................................................... 1 
2.      Andere Wohnformen im Alter .................................................................................................. 2 
3.      Grundprinzipien......................................................................................................................... 4 
4.      Mieterinnen und Mieter, Angehörige....................................................................................... 6 
5.      Qualitätsmanagement............................................................................................................... 7 
6.      Wohnraum und Wohnraumumfeld .......................................................................................... 8 
7.      Betreuung ................................................................................................................................ 10 
8.     Kosten....................................... ................................................................................................ 12 
9. Ansprechpartner...................................................................................................................... 15  
10. Ambulante Betreute Wohngemeinschaften nach Stadtteilen............................................. 19  
11.  Freiwillige Selbstverpflichtung .............................................................................................. 38  
12. Betreuungsvereinbarung nach § 75 SGB XII........................................................................39  
13. Literatur und Arbeitshilfen ..................................................................................................... 48

1 
1. Qualitätsstandards  
 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine, unt er anderem aus der Jugend- und Be- 
hindertenhilfe, bekannte Wohnform. Die notwendige H ilfe wird wie bei der Betreuung in ei- 
nem privaten Haushalt durch die Mieterinnen und Mie ter sowie ambulante Dienste organi- 
siert. Die Wohngemeinschaftsbewohner haben nicht de n Status eines Heimbewohners, son- 
dern den eines Mieters, der nach seiner Wahl Betreu ungs- und Pflegeleistungen einkauft. 
Wohngemeinschaften sind keine Institutionen, sonder n Orte des Wohnens und Lebens. Sie 
sind nicht zu verwechseln mit Angeboten wie „Betreutes Wohnen“ oder „Service–Wohnen“. 
 
Vom Grundkonzept her leben in betreuten Wohngemeins chaften etwa sechs bis zwölf Hilfe- 
und Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreu- 
ungskräften unterstützt. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Schlaf-, Wohn- und (teilweise) 
Badbereich, den er nach seinen Vorstellungen gestal ten kann. Gemeinsam genutzt werden 
Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche. Jede Wo hngemeinschaft wird von einer 
Betreuungskraft begleitet, die tagsüber und bei Bed arf auch in der Nacht von anderen Mitar- 
beitern unterstützt wird. Dieses Betreuungspersonal  ist für die Organisation des Haushaltes 
und des Gruppenlebens zuständig. Die zusätzliche Ve rsorgung bei darüber hinausgehen- 
dem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen Pflegekräfte. 
 
Bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter scheidet man zwei Betreuungskon- 
zepte: 
• Wohngemeinschaften für schwer Pflegebedürftige, vo r allem demenziell erkrankte äl- 
tere Menschen, mit der Möglichkeit einer Rund-um-di e-Uhr-Betreuung, die auch bei 
wachsendem pflegerischen Bedarf in der Wohngruppe bleiben können, 
• Wohngemeinschaften mit stundenweiser Betreuung, vo rrangig für Menschen mit so- 
matischen oder psychischen Erkrankungen. 
 
In der Praxis haben zur Zeit betreute Wohngemeinsch aften für demenziell erkrankte Men- 
schen mit einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung die stärkste Verbreitung. In Münster existieren 
aktuell acht Wohngemeinschaften ausschließlich für an Demenz erkrankte ältere Menschen, 
mit sieben bis fünfzehn Wohneinheiten. Konzepte für  Haus- und Wohngemeinschaften für 
Menschen mit primär körperlichen Einschränkungen sind  in der Planung. 
Der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften be ider Betreuungskonzepte ist ein 
wichtiger Beitrag für eine bedarfsgerechte und quar tiersbezogene Versorgung der jeweiligen 
Personengruppe.

2 
2. Andere Wohnformen im Alter 
Um die in der Regel nicht klar definierten Begriffe  und Zuordnungen der vielzitierten neuen 
Wohnformen im Alter klar abzugrenzen, hier einige B egriffsbestimmungen, die eine klare 
Zuordnung der einzelnen Wohnmöglichkeiten erlaubt. 
 
 
Barrierefreie Wohnung 
Neue oder umgebaute Wohnungen sind so gestaltet, da ss ältere oder behinderte Menschen 
sie problemlos nutzen können. Die DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht) und Teil 2 (barriere- 
frei) schreiben die Standards fest und umfassen im wesentlichen Hinweise bzw. Vorgaben 
zu Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen innerhalb und außerhalb 
von Wohnungen sowie zu den Türbreiten und zur Errei chbarkeit von notwendigen Bedie- 
nungselementen. Barrierefreie Wohnungen lösen nach und nach speziell für ältere Men- 
schen gestaltete Altenwohnungen ab, die oftmals nic ht den barrierefreien Standard in Bezug 
auf Erreichbarkeit der Wohnung entsprechen.  
 
 
Betreutes Wohnen / Service-Wohnen 
Hier werden die unterschiedlichsten Formen altersge rechter Wohnangebote mit Betreuungs- 
leistungen gekoppelt. In der Regel mietet der Bewoh ner bzw. die Bewohnerin eine möglichst 
zentral gelegene barrierefreie Wohnung, ggf. in ein er speziellen Wohnanlage oder als Heim- 
verbund. Neben dem Mietvertrag muss ein Paket von G rundleistungen abgenommen wer- 
den, für die eine monatliche Betreuungspauschale zu  entrichten ist. Die Grundleistungspau- 
schale muss auch dann monatlich entrichtet werden, wenn die Leistungen nicht in Anspruch 
genommen werden. Dazu zählen in der Regel persönlic he Beratungs- und Informationsleis- 
tungen, ein Hausnotruf und Hausmeisterdienste. Zusä tzlich werden frei wählbare Dienstleis- 
tungen (Wahlleistungen) wie etwa ambulante Pflege, Wohnungsreinigung, Fahr- und Be- 
gleitdienste oder Mahlzeiten, die über die Grundlei stungen hinausgehen, angeboten. Eine 
Abrechung erfolgt nur, wenn die Wahlleistungen auch  in Anspruch genommen werden. Die 
Bewohner schließen einen Miet- und in der Regel ein en separaten Betreuungsvertrag ab. 
Diese Wohnform unterliegt nicht den heimrechtlichen  Bestimmungen. Wohnstifte und Wohn- 
residenzen mit weitgehenden Grund- und Betreuungsle istungen sind ebenso unter dieser 
Rubrik einzuordnen.

3 
Betreutes Wohnen zu Hause 
Grundsatz ist hier der Verbleib in den eigenen vier  Wänden und der gleichzeitige Abschluss 
eines Betreuungsvertrages mit einem Anbieter von ha ushaltsnahen Dienstleistungen, einem 
ambulanten Dienst oder einem Betreuungsverein. Der Betreuungsvertrag umfasst neben den 
allgemeinen Beratungs- und Informationsleistungen v or allem den regelmäßigen Hausbe- 
such, um weitere Hilfsbedarfe besser einschätzen zu  können. Diese werden gemeinsam mit 
den Kunden weiterentwickelt und bei Bedarf erweiter t und neu vereinbart. Ein solches 
Wohnkonzept, auch als Wohnen plus oder Betreutes Wo hnen im Bestand bezeichnet, wird 
aktuell noch recht selten in Anspruch genommen. 
 
 
Selbstorganisierte gemeinschaftliche  Wohnprojekte  
für oder von älteren Menschen 
Diese Wohnform meint Projekte, die entweder nur für  ältere oder ältere und junge Men- 
schen, für ein Haus oder eine Wohnanlage konzipiert  werden. Die Bewohnerinnen und Be- 
wohner leben in ihrer eigenen abgeschlossenen Wohnu ng, daneben gibt es Räume die ge- 
meinschaftlich genutzt werden. In der Regel werden diese Wohnprojekte von privaten Grup- 
pen oder Personen initiiert und in eigener Regie ge gründet und weitergeführt. Die Bewoh- 
nerschaft organisiert das Gemeinschaftsleben oder i st zumindest an der Organisation betei- 
ligt. Diese Wohnformen existieren in unterschiedlic hen Größen und Beteiligungsformen. In 
Münster wurden und werden vermehrt Projekte dieser Art auf den Weg gebracht. Zuneh- 
mend werden Wohnungswirtschaft sowie private Invest oren auf solche Ansätze selbstbe- 
stimmter Wohnformen aufmerksam und sind bereit geme insam mit den Initiativen diese Pro- 
jekte zu realisieren.  
 
 
Stationär betreute Hausgemeinschaften 
für Pflegebedürftige / demenziell Erkrankte 
Diese ebenfalls wohngruppenorientierte Betreuungsfo rm ist seit einigen Jahren Bestandteil 
der vollstationären Pflege, sie unterliegt dem Heim recht. Vermehrt werden in einer Einrich- 
tung mehrere solcher Hausgemeinschaften – in der Re gel in einer Gruppengröße von 12 
Personen – betrieben. Vorgabe ist eine möglichst ei genständige Stellung der Gemeinschaft 
als autonom wirtschaftende Einheit im Gesamtbetrieb  einer stationären Einrichtung. Ein 
großzügiger Wohn-, Ess- und Küchenbereich steht im Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens. 
Bezugsperson ist eine hauswirtschaftliche Präsenzkr aft, Pflegepersonal wird nach individuel- 
lem Bedarf eingesetzt.

4 
Quartiersbezogene Wohn- oder Siedlungskonzepte 
Mit Quartier ist eine überschaubare Wohnumgebung (S tadtteil, Wohnviertel, Dorf) gemeint, 
die es älteren, hilfe- und/oder pflegebedürftigen M enschen ermöglicht, im Wohnumfeld zu 
verbleiben. Die Quartiere sind so gestaltet und mit  infrastrukturellen Verbundangeboten ver- 
sorgt, dass ein Wechsel in eine andere Wohnform ode r einen anderen Stadtteil soweit wie 
möglich vermieden oder nur innerhalb des Quartiers in eine adäquate Wohnform gewechselt 
wird. Wesentliche Vorgaben eines solchen Konzeptes sind die Stärkung und Unterstützung 
des selbständigen Wohnens, quartiersbezogene Wohnan gebote für ältere Menschen mit 
Hilfe- und Pflegebedarf sowie das Vorhalten und die  Sicherung von sozialen Netzwerken. 
Derartige Konzepte sind noch immer am Anfang ihrer Entwicklung, nur wenige, in der Regel 
initiiert durch Wohnungsgesellschaften im Verbund m it Anbietern hauswirtschaftlicher und 
pflegerischer Dienstleistungen, sind bisher umfassend umgesetzt. 
 
 
3. Grundprinzipien  
 
Trotz unterschiedlichster konzeptioneller Ausgestal tung gibt es für ambulante Wohngemein- 
schaften doch gemeinsame Grundprinzipien: 
 
Mieterstatus 
 
Das allgemeine Mietrecht bestimmt die vertraglichen  Beziehungen zwischen dem einzelnen 
Bewohner bzw. der Bewohnerin und dem Vermieter, der  nicht gleichzeitig Anbieter der 
Betreuungsleistungen sein darf. In der Regel werden  Einzelmietverträge abgeschlossen, die 
Grundmiete und alle Nebenkosten beinhalten. Die Kosten und die vertraglich geregelten Ver- 
einbarungen für die Betreuungs- und Pflegeleistunge n sind nicht Bestandteil der Miete. Auch 
finden heimrechtliche Regelungen bei der Wohnraumgestaltung keine Anwendung. 
 
 
Wahlrecht der Betreuungs- und Pflegeleistungen 
 
Gemeinschaftsbezogene Betreuungsleistungen wie etwa  psychosoziale Beratung und 
Betreuung, Tagesstrukturierung sowie Freizeitgestal tung werden in Münster für die Mieterin- 
nen und Mieter einer ambulant betreuten Wohngemeins chaft durch eine Leistungs-, Vergü- 
tungs- und Betreuungsvereinbarung zwischen dem Betr euungsanbieter und der Stadt Müns- 
ter vereinbart. Das monatliche Entgelt für diese „Rund-um-die-Uhr“ Betreuungsleistung ist für 
die Mieterinnen und Mieter eines Hauses identisch, aber von Wohngemeinschaft zu Wohn- 
gemeinschaft in der Höhe unterschiedlich. Die Koste n für eine Betreuung variieren je nach 
Größe der Wohngemeinschaft zwischen 973 und 1.406 E uro. Eine aktuelle Leistungs-, Ver- 
gütungs- und Betreuungsvereinbarung, die alle wesen tlichen Qualitätsmerkmale für die 
Betreuungsleistungen beinhaltet, befindet sich im Anhang dieser Broschüre.

5 
 
Grund- und behandlungspflegerische Leistungen sind nicht Bestandteil des Betreuungsver- 
trages. Individuelle pflegerische Bedarfe werden se parat von einem frei wählbaren Pflege- 
dienst bzw. den Angehörigen erbracht. In der Praxis  werden die Pflegeleistungen häufig von 
dem Pflegedienst geleistet, der auch die Betreuungs leistungen anbietet. Die hierdurch ent- 
stehenden Synergieeffekte wirken sich in der Regel positiv auf Tagesablauf, Betreuungskon- 
tinuität sowie Finanzierung aus. Wesentliches Krite rium für eine ambulant betreute Wohn- 
gemeinschaft und damit entscheidend für die Nichtan wendung des Heimgesetzes ist das 
freie Wahlrecht von Mieterinnen und Mieter sowohl b ei den Betreuungsleistungen als auch 
bei Pflegeleistungen. 
 
 
Selbständigkeit und Selbstbestimmung  
Die Mieterinnen und Mieter bestimmen den Alltag in der Wohngemeinschaft und erhalten 
dabei vom Betreuungsanbieter organisatorische Unter stützung und Hilfestellung im Tages- 
ablauf. Voraussetzung dafür sind die vorhandenen Ko mpetenzen der Mieterinnen und Mieter 
sowie die Einbindung von Angehörigen bzw. gesetzlic hen Betreuern, die im Austausch mit 
dem Betreuungsanbieter die Bedürfnisse und Wünsche entsprechend geltend machen. Ori- 
entierungsangebote, die Sicherheit vermitteln, erha lten und fördern die Selbständigkeit. Die 
Gestaltung des Lebensalltags orientiert sich an den  individuellen sowie den gemeinschaftli- 
chen Bedürfnissen der Mitglieder der Wohngemeinschaft. 
 
Alltagsvertrautheit und Versorgungssicherheit 
Ausgehend von einer „Rund-um-die-Uhr“ Versorgung durch den Betreuungsanbieter stehen 
Fachkräfte bereit, um feste Tagesstrukturen und wie derkehrende Rituale mit den Lebensge- 
wohnheiten eines jeden Einzelnen in Einklang zu bri ngen. Dies bedeutet einen nicht immer 
einfachen Balanceakt der Mitarbeiterinnen und Mitar beiter, die als Begleitpersonen für oft- 
mals schwer hilfebedürftige und orientierungslose M enschen Sicherheit und Wohlbefinden 
vermitteln. Dabei steht immer die Organisation des Alltags im Vordergrund, die sich an den 
Abläufen eines „normalen“ Haushalts richtet. 
 
Abgrenzung zum Heimrecht 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind keine Ein richtungen oder Kleinstheime im Sin- 
ne des Heimgesetzes. Sie stellen eine Alternative s owohl zu den bekannten Hausgemein- 
schaftsmodellen in der vollstationären Pflege als auch zu der herkömmlichen familiärer häus- 
lichen Versorgung von Menschen mit Demenz dar. Wese ntliches Merkmal ist der bereits 
beschriebene Mieterstatus und das unumstößliche Wah lrecht des Anbieters der Betreuungs- 
leistungen (kollektiv) sowie der Pflegeleistungen ( individuell). Das bedeutet auch, dass die

6 
Mieterinnen und Mieter ein Kündigungsrecht in Bezug  auf die betreuerischen und pflegeri- 
schen Dienstleistungen haben. Diese verbraucherschu tzrechtliche Komponente ist durch die 
Dienstleister vertraglich zu gewährleisten und wird  durch eine Selbstverpflichtungserklärung 
garantiert (siehe Anlage). 
 
Kleinteiligkeit und Quartiersbezug 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften stehen für sich. Eine Anbindung oder Integration an 
bestehende Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Best ehende Wohngebäude können barriere- 
frei umgestaltet werden, Freiflächen können für ein en Neubau genutzt werden. Die Stadt 
Münster verfolgt das Ziel, für potentielle Mieterin nen und Mieter einen Stadtteilbezug herzu- 
stellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungs -, Vergütungs- und Betreuungsvereinba- 
rung ist die Berücksichtigung von Bewerberinnen und  Bewerbern, die vor dem Einzug in die 
Wohngemeinschaft im entsprechenden Ortsteil gelebt haben. 
 
 
4. Mieterinnen und Mieter, Angehörige 
Grundvoraussetzung für den Einzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für de- 
menziell Erkrankte ist eine entsprechende fachärztl iche Diagnose. Ausgangslage für einen 
Umzug ist eine in der Regel nicht mehr tragbare Ver sorgungssituation in der eigenen Häus- 
lichkeit, die eine eigenverantwortliche Lebensführu ng aufgrund des Krankheitsbildes, auch 
mit entsprechenden Betreuungsleistungen, nicht mehr  zulässt. Die Entscheidung für einen 
Wechsel in eine betreute Wohngemeinschaft übernehme n fast immer Angehörige oder ge- 
setzliche Betreuer, da die Tragweite einer solchen Entscheidung aufgrund der nachlassen- 
den Urteilsfähigkeiten für den Betroffenen nicht me hr nachvollziehbar ist. Wesentliche Ent- 
scheidungsgrundlage für den Einzug ist eine übersch aubare, im Verbund angesiedelte 
selbstbestimmte Lebensführung, durch die ein Wohnen  mit größtmöglicher Normalität und 
Autonomie möglich ist. 
 
Bezieht jemand Grundsicherungsleistungen, prüft das  Sozialamt die Notwendigkeit eines 
Einzugs, d.h. die  Versorgungssituation in der ursp rünglichen häuslichen Umgebung sowie 
die Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung. 
 
Aus Sicht der Betreuungsanbieter sind – neben die M ieterinnen und Mietern – deren Ange- 
hörigen und rechtlichen Betreuer die wichtigsten Qu alitätsprüfer. Konzeptionell ist vorgese- 
hen, dass Angehörige bei der Gestaltung des gemeins chaftlichen Wohngemeinschaftsalltags 
und des individuellen Hilfeplanes mitwirken. Die be teiligten Familienmitglieder oder Bezugs- 
personen sind aufgefordert, bei der Biographiearbeit und der Krankheitsgeschichte sowie der 
Pflegediagnostik mitzuwirken und sich aktiv zu bete iligen. Regelmäßiger Kontakt der Famili- 
enmitglieder, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeit ern sowie kontinuierliche Bewohner- bzw.

7 
Angehörigentreffen sind ausdrücklich erwünscht. Sie tragen positiv zu einer individuellen und 
gemeinschaftlichen Interessenvertretung bei.  
 
 
5. Qualitätsmanagement 
 
Freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter 
Die freiwillige Selbstverpflichtung (siehe Anlage) stärkt die Rechtsposition der Mitglieder in 
Wohngemeinschaften und ist damit ein wesentlicher B austein im Qualitätsmanagement. Sie 
ist in der Praxis einzuhalten und in Kopie bei Absc hluss des Betreuungsvertrages den Ver- 
tragspartnern auszuhändigen. Dies ist, neben andere n Kriterien beispielsweise Vorausset- 
zung, wollen Mieterinnen und Mieter allgemeine Betr euungskosten bei der Stadt Münster im 
Rahmen von Sozialhilfe geltend machen. 
 
Interne Qualitätssicherung 
Die Qualität der Betreuungsleistungen einer Wohngem einschaft hängt unmittelbar vom Zu- 
sammenwirken aller Beteiligten ab, also der Wohngem einschafts-Mitglieder, ihrer Angehöri- 
gen und gesetzlichen Vertreter, der Dienstleistungs anbieter und anderen unterstützenden 
bzw. begleitenden Institutionen, wie Vereinen oder Seniorenvertretungen.  
 
Für eine erfolgreiche interne Qualitätssicherung gi lt es Kommunikationsstrukturen zu schaf- 
fen und regelmäßig zu nutzen, für Transparenz in de r Leistungserbringung zu sorgen, incl. 
einer Dokumentation des Betreuungsprozesses. Im stä ndigen Dialog kann dann gemeinsam 
ausgetauscht und geprüft werden, ob die Ziele „Erha lt der Selbstbestimmung“ und „Selbst- 
ständigkeit in der Lebensführung“ erreicht werden u nd ob unmittelbare Korrekturen notwen- 
dig bzw. möglich sind.  
 
Externe Qualitätssicherung  
Aufgrund ihrer ambulanten Versorgungsform unterlieg en Wohngemeinschaften zwangsläufig 
der im Pflegeversicherungsrecht enthaltenen Qualitä tssicherung. Zuvor müssen von den 
Betreuungsanbietern zahlreiche Voraussetzungen erfü llt werden, damit sie zur Betreuung 
und Pflege von den Kassen zugelassen werden. Diese sieht u. a. anlassbezogene oder re- 
gelmäßig durchzuführende Prüfungen durch den Medizi nischen Dienst der Krankenkassen 
vor.  
 
Wesentliche weitere Grundlage im Bereich der Qualit ätssicherung sind die von den Betreu- 
ungsanbietern mit der Stadt Münster abgeschlossenen  Leistungs-, Vergütungs- und Betreu- 
ungsvereinbarungen auf der Grundlage von § 75 Sozia lgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). 
Neben den darin festgelegten Leistungen durch die A nbieterseite, Personalschlüsseln und  
Betreuungsumlagen (vgl. Abschnitt 9) enthalten sie die Verpflichtung der Betreuungsanbie-

8 
ter, sich jährlich einer Qualitätsprüfung durch die  Stadt Münster zu unterziehen. Zusätzlich 
sind jederzeit anlassbezogen entsprechende Qualitätsprüfungen möglich. 
 
Für den Fall, dass Betreuungsleistungen vom Erwarte ten abweichen, können von der Stadt 
Münster benannte Qualitätsbeauftragte vermittelnd u nd bei Bedarf auch prüfend beteiligt 
werden. 
 
 
6. Wohnraum und Wohnraumumfeld 
Wesentliche Bausteine für eine qualitativ hochwertige Wohngemeinschaft sind: 
- eine Gestaltung die sich an die Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter orientiert, 
- die Vorhaltung von ausreichend bemessenem Wohnrau m, 
- eine Platzierung in einem geeigneten Wohnraumumfe ld.  
 
Aus praktischen Erfahrungen in vielen Wohngemeinsch aften ergeben sich die folgenden 
Rahmenbedingungen, die von den Angeboten mindestens  erfüllt sein sollen. Den Verfassern 
dieser Qualitätsstandards ist dabei bewusst, dass i m vorhandenen Wohnungsbestand Aus- 
nahmen von der Erfüllung dieser Anforderungen mögli ch sein müssen. Daraus kann aller- 
dings nicht gefolgert werden, dass jedes Objekt für  eine Wohngemeinschaft nutzbar ist. Im 
Übrigen sind Überschreitungen der Standards durchau s möglich, soweit eine wirtschaftliche 
Vermarktung realistisch erscheint.  
 
Die möglichst zentrale Lage von Wohngemeinschaften in normalen Wohnquartieren muss 
Standard aller Angebote sein. Nur durch eine gute Infrastruktur, z. B. mit Einkaufsmöglichkei- 
ten, Bäcker, Apotheke, Kirche, Hausarzt, kann die S elbständigkeit der Mieterinnen und Mie- 
ter im Rahmen ihrer Möglichkeiten erhalten bzw. gefördert werden.  
 
Zwingende Voraussetzung ist zudem eine eigene abges chlossene Wohnung oder ein eige- 
nes Haus, möglichst mit einem geschützten Außenbere ich, den alle nutzen können. Ent- 
scheidendes Qualitätsmerkmal ist ein wohnlicher Cha rakter aller Bereiche im Einklang mit 
der barrierefreien Gestaltung von Eingang, Gemeinsc hafts- und Individualbereich sowie ins- 
besondere der Sanitärbereiche. Orientierungshilfe f ür die Barrierefreiheit ist dabei die DIN 
18025, Teil 2. Sie hat eine besondere Bedeutung für  Gebäude, in denen sich die Nutzung 
über mehrere Etagen erstreckt (Aufzug!?). Alle Anfo rderungen sind immer wieder aus dem 
Blickwinkel der Normalität im Alltag zu betrachten,  die Funktionalität für den jeweiligen Per- 
sonenkreis hat eine hohe Priorität. Üblicherweise einzuhaltende Mindestanforderungen sind:

9 
Merkmal Anforderung 
durchschnittliche Gesamtwohnfläche je 
Bewohner/-in 
minimal 30 m²; besser 40 m² und mehr, z. B. 
Orientierung am Wohnraumförderprogramm des 
Landes NRW (Obergrenze 50 m² je Mieter/-in, 
bei max. 400 m² Wohnfläche insgesamt ) 
Individualbereich 
 privater Wohnschlafraum ohne Sani- 
tärbereich, Terrasse bzw. Balkon 
 Sanitärausstattung 
 
 mindestens 12 m²; besser 16 m² und mehr 
 wünschenswert ist ein barrierefreies Bad je 
Bewohner/-in; mindestens ein Bad für 3 Per- 
sonen (mit Waschbecken, WC und Dusche) 
Gemeinschaftsräume 
 
 Wohnküche, Esszimmer und Wohnzimmer 
mit adäquater Größe im Verhältnis zur Grup- 
pengröße (auch mit Blick auf Bewegungsflä- 
chen für mögliche Rollstühle oder Gehwa- 
gen) 
 Möglichkeit des Rückzuges im gemeinschaft- 
lichen Bereich 
 mindestens ein barrierefreies Bad im Ge- 
meinschaftsbereich; möglichst auch eine Ba- 
dewanne je Wohngemeinschaft 
Sonstige Allgemeinflächen  Vorratsraum, Waschküche und Abstellräume 
entsprechend der Gruppengröße 
 mindestens eine Arbeitsecke für Personal 
und ein abschließbarer Schrank für Medika- 
mente, Dokumentationen…  
 ein kleiner Raum für die Schlafbereitschaft 
 sinnvoll ist ein separates WC für Gäste und 
Personal 
 wünschenswert sind ein Garten mit barriere- 
frei zugänglicher Terrasse oder einem ent- 
sprechend erreichbaren ausreichend dimen- 
sionierten Balkon 
Sicherheit  Brandschutz; Hygiene  (z. B. ausreichende 
Kühlmöglichkeiten); Sicherheit im Küchenbe- 
reich

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7. Betreuung  
 
An Demenz erkrankte Mieterinnen und Mieter einer Wo hngemeinschaft erfordern als Min- 
deststandard die tägliche „Rund-um-die-Uhr“ Betreuu ng. Dadurch wird sichergestellt, dass 
Unterstützungsleistungen erbracht werden können, die ergänzend zu den noch vorhandenen 
Kompetenzen der Betroffenen und den Hilfestellungen  der Angehörigen notwendig sind. 
Diese umfassen u. a. hauswirtschaftliche Versorgung sleistungen in unterschiedlichem Um- 
fang, Pflege und Behandlungspflege sowie die Unters tützung bei der Freizeitgestaltung incl. 
der sozialen Betreuung.  
 
In Abhängigkeit von der Gruppengröße, von den Unter stützungsbedarfen und von den jewei- 
ligen Tageszeiten variieren die Anzahl und die Qual ifikationen der jeweils einzusetzenden 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu berücksichtige n sind auch organisatorische Besonder- 
heiten bei der Betreuung. Betreuungsangebote, die A lltagsbetreuung und ambulante Pflege- 
leistungen personell trennen, variieren gegenüber d en Anbietern, die beide Leistungsberei- 
che durch sogenannte Alltagsbegleiter bzw. Präsenzkräfte abdecken.  
 
Die Verschiedenartigkeit der Leistungen erfordert u nterschiedliche Qualifikationen auf Seiten 
des Personals. Ausschließlich Pflegefachkräfte sind daher nicht sinnvoll. Zur Sicherung einer 
ständigen Einsatzbereitschaft ist aber die dauernde  telefonische Erreichbarkeit einer Pflege- 
fachkraft im Sinne einer Hintergrundbereitschaft zwingend erforderlich.  
 
Im Übrigen sind für die Durchführung behandlungspfl egerischer Leistungen alle für ambulan- 
te Dienste maßgebenden Anforderungen einzuhalten (§ § 71, 72 SGB XI und § 132 a SGB 
V).  
 
Für die Koordination und Steuerung sowohl des Pfleg e- als auch des Betreuungsprozesses 
ist die tägliche Anwesenheit einer Fachkraft erford erlich. Bei der Koordination des Betreu- 
ungsprozesses kann es sich auch um andere nichtpfle gerische Fachkräfte handeln, also z. 
B. um hauswirtschaftliche Fachkräfte. Die Intensitä t des täglichen Fachkrafteinsatzes ist ab- 
hängig von den aktuellen Betreuungs- und Unterstütz ungserfordernissen in der Wohnge- 
meinschaft.  
  
 
Anforderungen an das Personal  
Die Betreuung der Mieterinnen und Mieter in einer D emenz-WG erfordert von allen Mitarbei- 
terinnen und Mitarbeitern zahlreiche verschiedenart ige Kompetenzen. Diese setzen sich z. 
B. aus Kommunikationsfähigkeiten, Teamfähigkeit und  Einfühlungsvermögen sowie organi- 
satorischen und hauswirtschaftlichen Kompetenzen zu sammen. Hinzu kommen Kernkompe-

11 
tenzen im Bereich der Grundpflege, die ebenfalls al le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter be- 
herrschen müssen (z. B. bei Toilettengängen mit Betreuungsbedürftigen).  
 
Darüber hinaus erfordert die Übernahme von Betreuun gsverantwortung für Mieterinnen und 
Mieter in Wohngemeinschaften von allen Beschäftigte n unabhängig von ihrer beruflichen 
Qualifikation ausreichende Kenntnisse zum Umgang mi t Notfällen. Die erfolgreiche Teilnah- 
me an einem Erste-Hilfe-Kurs (Umfang: 16 Unterricht sstunden à 45 Min.) ist daher für alle 
Pflicht. Dazu gehört auch die regelmäßige Auffrisch ung der Kenntnisse im Abstand von etwa 
drei Jahren.   
 
Der ständige Kontakt aller Beschäftigten mit demenz iell erkrankten Mieterinnen und Mietern 
ist prägendes Merkmal der Wohngemeinschaften. Um hi erbei eine qualifizierte Betreuung 
und Begleitung zu gewährleisten, müssen alle Beschä ftigten ein gewisses Basiswissen zu 
dieser Erkrankungsform haben. Darüber hinaus bedarf  es spezieller Kenntnisse, wie sie sich 
in bestimmten Situationen verhalten sollten. Das Zu sammenleben mehrerer Menschen mit 
Pflegebedarfen in einer Wohngemeinschaft sowie die gemeinsame hauswirtschaftliche Ver- 
sorgung erfordern ein Basiswissen im hygienischen B ereich. Durch entsprechende hauswirt- 
schaftliche Fachkräfte kann ein Mitarbeiterteam das notwendige Wissen erwerben. 
 
Die Leitungskraft des Betreuungsanbieters trägt die  Verantwortung dafür, dass jedes Team-
Mitglied in Abhängigkeit der individuellen Vorkennt nisse die notwendigen Informationen er- 
hält im Rahmen der Einarbeitung, durch Anleitung vo n erfahrenen Kräften, durch Fortbil- 
dungs- oder Hospitationsmöglichkeiten, durch Dienst - und Fallbesprechungen und durch 
regelmäßige Reflexion.   
    
 
Anforderungen an die Betreuungsdienstanbieter  
Grundvoraussetzung für die Abrechnung mit öffentlic hen Leistungsträgern ist die Leistungs-, 
Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung gem. § 75 SGB  XII über ein betreutes Wohnangebot 
für pflegebedürftige und/oder demenzkranke Menschen.  
 
Die Betreuung des Personenkreises erfordert ein hoh es Maß an Mitarbeiterkontinuität. Stabi- 
le Teamstrukturen sind daher Voraussetzung für die Gewährleistung fester Bezugspersonen 
in Betreuung und Pflege.

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8.   Kosten  
Das Wohnen und die Betreuung innerhalb einer Wohnge meinschaft verursachen unter- 
schiedliche Kosten, an denen sich verschiedene Kost enträger im Rahmen der jeweils indivi- 
duellen und gesetzlichen Leistungsansprüche der Mie terinnen und Mieter beteiligen können. 
Die folgenden Kostenbereiche sind üblicherweise Bestandteil der Gesamtkosten.  
 
 
Mietkosten incl. Nebenkosten 
Berechnungsgrundlage für die monatlichen Mietkosten  sind die Größe des individuellen 
Wohnraumes einschließlich der anteilig genutzten Ge meinschaftsflächen und der Mietpreis 
je Quadratmeter, der für die Wohnung / das Haus maß gebend ist. Der Mietpreis kann dabei 
je nach Objekt erheblich differieren. Öffentlich ge förderte Wohnungen sind in aller Regel we- 
sentlich günstiger in der Miete, als frei finanzier te Objekte. Diese können aber nur bei ent- 
sprechender einkommensrechtlicher Voraussetzung, wi e der Vorlage eines Wohnberechti- 
gungsscheines, bezogen werden. 
 
Hinzu kommen diverse Nebenkosten, die sich aus Gebü hren für Was- 
ser/Abwasser/Warmwasser, Heizung, Fahrstuhlbetrieb,  Straßenreinigung, Müllabfuhr, Haus- 
reinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Gebäudever sicherung, Schornsteinfeger, Haus- 
meister usw. zusammensetzen können. Regelmäßiger Um lagemaßstab ist hierbei ebenfalls 
der individuelle Anteil an den Gesamtwohnflächen. I m Einzelfall werden Kosten auch zu glei- 
chen Teilen auf alle Mieterinnen und Mieter umgelegt.  
 
In Wohngemeinschaften ist eine größtmögliche Transp arenz bzgl. der Kosten anzustreben, 
jährliche Abrechnungen sind Standard. 
 
 
Haushaltsgeld 
Zusätzlich zu den Kosten für die Wohnung müssen all e Mitglieder einer Wohngemeinschaft 
monatlich ein Haushaltsgeld entrichten, von dem all e Dinge des täglichen Bedarfs, z. B. Le- 
bensmittel, Hygieneartikel oder Reinigungsmittel, e ingekauft werden. Ob dabei das Haus- 
haltsgeld auf ein separates Haushaltskonto gezahlt wird, ist hausindividuell zu vereinbaren. 
In der Regel liegt der monatlichen Betrag des Haushaltsgelds bei 200 Euro. 
 
  
Kosten für die „Rund-um-die-Uhr“ Betreuung - Betreuungspauschale 
Kerngedanke der Betreuungskonzepte in Wohngemeinsch aften in Münster ist es, die 
Betreuung durch die ständige Präsenz von Mitarbeite rinnen und Mitarbeitern sicherzustellen.

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Dabei steht, wie bereits erwähnt, die Organisation des Alltags im Vordergrund und nicht nur 
die Sicherstellung von individuellen Pflegeleistungen.  
 
Um die ständige Anwesenheit von Personal, auch in d er Nacht, organisieren bzw. die dafür 
anfallenden Kosten finanzieren zu können, wird eine  Betreuungspauschale errechnet. Diese 
Kosten und die damit verbundenen Leistungsinhalte w erden jeweils mit der Stadt Münster 
als örtlichem Sozialhilfeträger vertraglich vereinb art (siehe Anhang, Muster einer Leistungs-, 
Vergütungs- und Betreuungsvereinbarung). Sie ist Gr undlage aller Mieterinnen und Mieter 
mit dem Betreuungsanbieter.  
 
Aufgrund der unterschiedlichen Gruppengrößen kann d ie Höhe der Betreuungspauschale 
von Wohngemeinschaft zu Wohngemeinschaft deutlich a bweichen. Ursächlich sind dafür 
auch die tarifvertraglichen Unterschiede beim einge setzten Personal, dessen unterschiedli- 
che fachliche Zusammensetzung von und die verschied enen allgemeinen Kosten für die Lei- 
tung, Steuerung und Organisation des Personaleinsatzes.   
 
 
Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)   
Neben der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit der M ieterinnen und Mieter, die sozusagen 
Voraussetzung für den Einzug in eine Wohngemeinscha ft ist, sind individuelle Pflege- und 
Unterstützungsleistungen je nach Bedarf sicherzuste llen. Diese können durch Beschäftigte 
eines ambulanten Dienstes erbracht werden, die zu d en pflegerisch notwendigen Zeiten das 
allgemeine Betreuungsteam unterstützen. Alternativ dazu gibt es Organisationsformen, bei 
denen die multiprofessionelle Besetzung der Tagesbe treuungsteams zugleich alle notwendi- 
gen Pflege- und Unterstützungsleistungen sicherstellt.  
 
Die Kosten für diese Leistungen werden von den Pfle geversicherungen bis zur Höhe ent- 
sprechender Pauschalen übernommen, wenn eine Pflegestufe vorliegt.    
 
 
Behandlungspflegeleistungen nach dem Krankenversicherungsrecht (SGB V) 
Häusliche Krankenpflegeleistungen, z. B. das Verabr eichen von Medikamenten, Messen von 
Blutzuckerwerten, die Gabe von Insulin, werden nach  ärztlicher Anordnung ebenfalls von 
den Betreuungsanbietern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erbracht. Die hierfür 
anfallenden Kosten muss jeweils die Krankenkasse de r Mieterinnen und Mieter nach Kran- 
kenversicherungsrecht übernehmen.

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Eigenbedarf je Monat 
Neben all diesen Kosten darf der Eigenbedarf nicht vernachlässigt werden. Neue Kleidung, 
persönliche Körperpflegeartikel, vielleicht eine ab onnierte Zeitung, der regelmäßige Besuch 
eines Cafés oder ähnliches sind zusätzliche Kosten und daher in das monatliche Budget 
einzuplanen. 
 
 
Finanzierung 
Neben den Leistungen von Pflege- und Krankenkassen im Bereich der häuslichen Pflege 
bzw. der Behandlungspflege sind alle anfallenden Kosten für das Wohnen und die Betreuung 
in Wohngemeinschaften aus privaten Mitteln zu bestreiten.  
 
Sofern weder eigene Mittel noch Mittel der Kranken-  und Pflegekasse ausreichen, kann hier- 
für im Einzelfall Sozialhilfe gewährt werden. In so lchen Situationen ist es von entscheidender 
Bedeutung, dass vor Abschluss des Miet- und Betreuu ngsvertrages Kontakt mit dem Sozial- 
amt der Stadt Münster aufgenommen wird, um zu kläre n, ob die ungedeckten Kosten über- 
nommen werden können.

15 
  
9. Ansprechpartner  
 
Ansprechpartner für Interessierte, Angehörige, gesetzliche Betreuer  
 
Informationsbüro Pflege, Sozialamt 
Über die Rahmenbedingungen hauswirtschaftlicher, vo rpflegerischer und pflegerischer Leis- 
tungen und deren Finanzierungsmöglichkeiten informieren Sie: 
Bettina Birkefeld, Ursula Sandmann, Gertrud Schulz-Gülker 
Pflegeberatung im Informationsbüro Pflege der Stadt Münster 
im Gesundheitshaus 
Gasselstiege 13, 48159 Münster 
Tel.: 4 92–50 50;     Fax: 4 92–79 24 
E-Mail: infobuero@stadt-muenster.de 
 
Kommunaler Sozialer Dienst (KSD),  Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Für komplexere Probleme aus den Bereichen „Altenhilfe und Soziale Hilfen“ gibt es in jedem 
Bezirk fachlich besonders geschulte Kräfte. Die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter des KSD 
führen bei Bedarf im Rahmen des Case Management ein e umfassende Fallbearbeitung 
durch und unterstützen Betroffene und Angehörige be im Umzug in eine ambulant betreute 
Wohngemeinschaft. 
 
Bezirk Mitte 
Pluggendorf, Josef, Aaseestadt, Geist, Schützenhof,  Düesberg, Aegidii, Überwasser, 
Dom, Buddenturm, Martini, Bahnhof, Hansaplatz, Maur itz-West, Mauritz-Mitte, Kreuz, 
Schlachthof, Neutor, Schloss, Hafen, Herz-Jesu, Rumphorst, Uppenberg 
Ulrike Uphues, Maria Rademacher 
Ludgeriplatz 4 (Stadthaus 2), 48145 Münster  
Tel.: 4 92-56 02 
Fax 4 92-79 46 
 
Bezirk West  
Gievenbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel, Nienberge 
Christine Krümpel 
Rüschhausweg 17, 48161 Münster   
Tel.: 4 92-56 03 
Fax 4 92-79 68

16 
Bezirk Nord 
Coerde, Kinderhaus, Sprakel 
Martin Ahmer 
Idenbrockplatz 26, 48159 Münster   
Tel.: 4 92-56 70 
Fax 4 92-79 39 
 
Bezirk Ost 
Mauritz-Ost, Gelmer-Dyckburg, Handorf, Gremmendorf, Angelmodde, Wolbeck 
Maria Laubrock-Pawelcik 
Albersloher Weg 550, 48167 Münster  
Tel.: 4 92-56 07 
Fax: 4 92-79 34 
 
Bezirk Hiltrup 
Berg Fidel, Hiltrup, Amelsbüren 
Eva Kortmann 
Patronatsstraße 22, 48165 Münster   
Tel.: 0 25 01 / 44 56 80 
Fax: 0 25 01 / 44 56 97 
 
Wohnberechtigungsschein (WBS) 
Beratung und Vergabe: Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster 
Stadthaus 2 (Eingang Südstraße, 3. Obergeschoss) 
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster 
Tel.:  4 92–64 71 / –64 78 / –64 82     
Fax:   4 92 – 77 33 
E-Mail: wohnungsamt@stadt-muenster.de

17 
Grundsicherung im Alter 
Leistungsrechtliche Fragen zur Grundsicherung, Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege 
und angemessenen Kosten der Unterkunft beantworten: 
Brigitte Benneweg, Gerd Kappel 
Sozialamt der Stadt Münster 
Stadthaus 2  
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)  
Tel.:   4 92–50 90 / –59 59,    
Fax:  4 92 – 79 16 
 
 
 
Ansprechpartner für Initiativen, Anbieter, Investoren  
 
Altenhilfe- und Pflegeplanung 
Die Pflegeplanung berät und informiert gemeinsam mi t der Heimaufsicht Einrichtungen und 
Anbieter, die Wohnungswirtschaft, Interessensverbän de sowie interessierte Betroffene bzw. 
Angehörige, die eine ambulant betreute Wohngemeinsc haft in Münster gründen wollen. Sie 
verhandelt die monatlichen Betreuungspauschalen mit  dem Betreuungsanbieter, arbeitet bei 
der Entwicklung neuer ambulanter Wohnangebote mit a llen beteiligten Personen und Institu- 
tionen zusammen und unterstützt diese. 
 
Thomas Schulze auf’m Hofe 
Sozialamt der Stadt Münster 
Stadthaus 2 
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)  
Tel.:  4 92–50 25 
Fax:  4 92–79 00 
E-Mail: schulzeaufmhofe@stadt-muenster.de

18 
Heimaufsicht 
Die Heimaufsicht ist neben der vorausgehenden Berat ung, die gemeinsam mit der Pflege- 
planung insbesondere im Bereich der baulichen Ausfü hrung durchgeführt wird, Ansprech- 
partner für die Interessen der Mieterinnen und Miet er, der Angehörigen, der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie der Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. 
 
Angelika Eusterwiemann, Dirk Zurloh 
Sozialamt der Stadt Münster 
Stadthaus 2 
Ludgeriplatz 4, 48151 Münster (ab 13.2.2008 Hafenstraße 8)  
Tel.:  492–50 28/ -67 
Fax:  492 - 79 16 
E-Mail: zurlohd@stadt-muenster.de 
 eusterwiemann@stadt-muenster.de

19 
 
10. Ambulante Betreute Wohngemeinschaften nach Stadtteilen 
 
 
 Mitte  
 
 
  Stadtteil Seite 
 Villa Hittorf Schloss 20 
 Taubenstraße Herz-Jesu 22 
 Casa-Mauritz Herz-Jesu 24 
 Villa Mauritz Mauritz-Mitte 26 
 
 
 West 
 
 
  Stadtteil Seite 
 Irmgard-Buschmann-Haus Gievenbeck 28 
 Schultmannshof Mecklenbeck 30 
 Kirmstraße - Gartenstiege Nienberge 32 
 
 
 
 Nord  
 
 
  Stadtteil Seite 
 Josef-Beckmann-Straße Kinderhaus 34 
 
 
 
 Südost 
 
 
  Stadtteil Seite 
 Villa Kahmann Gremmendorf-West 36 
 
 
Hinweis:  
Die genannten Preise und Leistungsbeschreibungen be ruhen auf Angaben der jeweiligen 
Anbieter. Es ist daher wichtig, diese nochmals zu p rüfen und sich vor Ort über Angebote und 
Konditionen zu informieren (Stand: November 2007) 
Stadtbezirk 
St adtbezirk 
Stadtbezirk 
Stadtbezirk

20 
„Villa Hittorfstraße“ ,         
 
Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit  
 
Erstbezug 1996 
 
 
 
Das seit 1991 unter Denkmalschutz stehende gründerzeitli- 
che Haus liegt sehr zentral in der Nähe des münsterschen 
Schlosses, in einem ruhigen Wohnviertel mit altem Hausbestand.  
 
Die Villa hat 5 Etagen mit ca. 600 qm Wohn-Nutzfläche. Darüber  hinaus verfügt das 
Grundstück über einen großen Garten. 
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Mieterinnen und Mietern ausreichenden und 
variablen Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.  
Die Villa wurde barrierefrei umgebaut. Unter anderem wurde e in Aufzug eingebaut, 
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt. 
 
Die 10 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein unmöbliertes eig enes Zimmer 
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 16 qm und über 50 qm. Die Gemein- 
schaftsräume stehen allen zur Verfügung. 
Während die 3 Zimmer im Erdgeschoss über ein gemeinsames Badezim mer verfü- 
gen, sind alle anderen Appartements mit einem eigenen Bad ausgestattet. 
 
Im Erdgeschoss befinden sich eine große 
Wohnküche und ein Wohnzimmer. Im Sou- 
terrain ist ein großzügiges Pflegebad ein- 
gerichtet. Weiterhin sind hier der Hauswirt- 
schaftsraum und Lagerräume. 
 
In den Gemeinschaftsräumen besteht die 
rege genutzte Gelegenheit, den Alltag ge- 
meinsam zu gestalten, gemeinsam zu ko- 
chen und seinen Hobbys nachzugehen.  
Insbesondere die Küche ist der Lebensmit- 
telpunkt der Bewohner. Gerüche und Ge- 
räusche sind vertraut und regen die Sinne 
an. 
Auch bei erheblicher Pflege– und Betreu- 
ungsbedürftigkeit ist ein Umzug in eine 
Spezialeinrichtung nicht notwendig. Die 
gewohnte, normale Umgebung bleibt der 
Lebensmittelpunkt. 
 
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke, 
Friseur und der Schlossgarten liegen in 
unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an die 
Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
ist optimal.

21 
Villa Hittorfstraße 
 
Adresse: Hittorfstraße 10, 48149 Münster 
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;  
Josefstraße 4 – 48151 Münster 
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH;  
Alexianerweg 9 – 48163 Münster 
Kontakt 
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth 
Telefon: 0251-89580 
Fax: 0251-89580 
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de 
Internet: www.alexianer.de 
Angebot 
Größe der Wohngemeinschaft für 10 Perso- 
nen 
frei finan- 
ziert 
Gesamtfläche: 400m²  
Zimmer/Appartements Größe: 16  bis 
50 m²  
Separate und kombinierte Wohn- und Schlafräu- 
me, größtenteils mit eigenen Badezimmern 
Gemeinschaftsräume 
anteilige Größe 
je Mieter: 
10 m² 
Küche, Wohnzimmer, Terrasse, Garten, Gäste-
WC, Pflegebad, Waschküche 
 
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer 
Kosten 
Miete 
Kaltmiete und Nebenkosten 435,00  bis 730,00 Euro 
Betreuungspauschale  
(Preis pro Monat) 
1.028,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
„Rund-um-die-Uhr“ durch Pflegefachkräfte, haus- 
wirtschaftliche Kräfte, Betreuungskräfte sowie fach - 
pflegerischer Hintergrunddienst 
Wahlservice 
 
Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Rei- 
nigungsservice, Physio- und Ergotherapie, Friseur, 
Pediküre 
Aufnahmebedingungen Diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der 
Mieter

22 
„Haus Taubenstraße“ ,         
 
Erstbezug 2005 
 
 
 
Das ehemalige Mehrfamilienhaus liegt zentral in Sic htweite 
der Herz-Jesu-Kirche in einem ruhigen Wohnviertel m it altem 
Hausbestand.  
 
Das Haus hat 4 Etagen mit ca. 350 qm Wohn-Nutzfläch e. 
Darüber hinaus verfügt das Grundstück über einen großen Garten. 
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Bewohnern ausre ichenden und variablen 
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.  
Das Haus wurde barrierefrei umgebaut. Unter anderem  wurde ein Aufzug eingebaut, 
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt. 
 
Die 8 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein u nmöbliertes eigenes Zimmer 
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 16 un d über 30 qm. Die Gemein- 
schaftsräume stehen allen zur Verfügung. 
Die Appartements sind größtenteils mit einem eigenen Bad ausgestattet. 
 
Das Erdgeschoss dient komplett 
dem gemeinschaftlichen Leben. 
Hier befinden sich eine Wohnkü- 
che, ein Wohn-Esszimmer und ein 
zusätzliches Wohnzimmer. Im 
Souterrain sind der Hauswirt- 
schaftsraum und Lagerräume. 
In den Gemeinschaftsräumen be- 
steht die rege genutzte Gelegen- 
heit, den Alltag gemeinsam zu 
gestalten, gemeinsam zu kochen 
und seinen Hobbys nachzugehen.  
Insbesondere die Küche ist der 
Lebensmittelpunkt der Bewohner. 
Gerüche und Geräusche sind ver- 
traut und regen die Sinne an. 
Auch bei erheblicher Pflege – und 
Betreuungsbedürftigkeit ist ein 
Umzug in eine Spezialeinrichtung 
nicht notwendig. Die gewohnte, 
normale Umgebung bleibt der Le- 
bensmittelpunkt. 
 
 
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke, Friseu r und weitere Einkaufsmöglichkei- 
ten liegen in unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an die Innenstadt mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln ist optimal.

23 
 
Haus Taubenstraße 
 
Adresse: Taubenstraße 12 – 48145 Münster 
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;  
Josefstraße 4 – 48151 Münster 
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH; 
Alexianerweg 9 – 48163 Münster 
Kontakt 
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth 
Telefon: 0251-89580 
Fax: 0251-89580 
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de 
Internet: www.alexianer.de 
Angebot 
Größe der Wohnge- 
meinschaft 
für 8 Personen frei finanziert  
Gesamtfläche: 250m² 
Wohnfläche 
Zimmer/Appartements Größe: 16 m² bis 30 m² Separate und kombinierte Wohn- Schlafräume 
größtenteils mit eigenen Badezimmern 
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mieter: 
9 m² 
Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Terrasse, Gar- 
ten, Gäste-WC, Waschküche 
 
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Ne- 
benkosten) 
370,00  bis 500,00 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
1.202,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
„Rund-um-die-Uhr“ durch Pflegefachkräfte, hauswirts chaftliche 
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund- 
dienst 
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice, 
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre 
Aufnahmebedingungen  Diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter

24 
  
 
 
 
 
 
 
Die Casa Mauritz bietet 15 dementiell veränderten Menschen ein 
ansprechendes und gemütliches Zuhause. Gelegen an der Andreas-
Hofer-
Straße ist die Casa Mauritz in den Stadtteil eingebunden. Viele der 
Bewohner können so in ihrem vertrauten Viertel b leiben. Angehörige und 
Freunde sind herzlich willkommen und können am Leben im Haus aktiv 
Anteil nehmen. 
 
Die 15 Bewohner der Casa Mauritz wohnen zur Miete in eigenen 1- oder 
2-Zimmer-Appartements, die sie mit ihren privaten, vertrauten Möbeln 
und Erinnerungsstücken einrichten. Ergänzt werden diese privaten 
Rückzugsbereiche durch eine großzügige Wohnküche, ein Wohnzimmer 
und zwei weitere Aufenthaltsbereiche, die gemeinschaftlich benutzt 
werden. 
 
Das Wohngemeinschaftskonzept trägt neuesten wissenschaftlichen  
Erkenntnissen hinsichtlich dementieller Erkrankungen Rechnung. Die 
Bewohner werden im  Hinblick auf ihre jeweiligen Möglichkeiten 
individuell gestützt und gefördert. 
 
Die Wirkung von Farbe und Licht, von Gerüchen und taktilen Reizen 
spielt eine große Rolle für das Wohlbefinden. So orientiert sich die Farb- 
und Materialauswahl in der Casa Mauritz an Erkenntnissen des 
Philosophen und Künstlers Hugo Kükelhaus. Dessen Konzept der 
Erfahrungsfelder wird genutzt, um emotionale Stresssituationen zu 
vermeiden und positive Befindlichkeiten zu fördern. 
 
Das betreuende Team sieht seine Aufgabe vor allem darin, bei der 
Strukturierung und Sicherung des Tagesablaufs unterstützend zur Seite 
zu stehen. Pflegerische und andere Dienstleistungen werden, soweit 
erforderlich, jeweils nach individuellem Bedarf von ambulanten 
Dienstleistern übernommen.

25 
 
 
Casa Mauritz 
 
Adresse: Andreas-Hofer-Str. 86, 48145 Münster 
Betreuungsanbieter: Klarastift Service GmbH 
Vermieter: Wohn- und Stadtbau GmbH Münster 
Kontakt 
Ansprechpartnerin: Hildegard Grothues 
Telefon: 0251 9371800 
Fax:  
E-Mail: casa-mauritz@citykom.net 
Internet: www.klarastift.de 
Angebot 
Größe der Wohngemein- 
schaft 
für 15 Perso- 
nen 
frei finanziert Gesamtfläche: 677 m² 
Zimmer/Appartements Größe: 27 m² 
bis 43  m² 
Mit Dusche/WC, Diele, Abstellfläche im Keller 
Gemeinschaftsräume anteilige Größe 
je Mieter: 
15,5 m² 
Mit Wohnküche, Aufenthaltsräume im 1. und 2. OG, Ga rten, 
Dachterasse, Wohlfühlraum mit  Wannenbad, Waschkeller  
Barrierefreiheit Aufzug, Duschen ebenerdig 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und 
Nebenkosten) 
450,00  bis 670,00 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
973,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
Rund-um-die-Uhr-Betreuung: Begleitung, Anleitung un d Unter- 
stützung im Alltag, bei der Zubereitung der Mahlzei ten und bei 
der Tagesgestaltung durch Fachkräfte und Unterstütz ungskräf- 
te aus den Bereichen Hauswirtschaft und Soziale Arbeit.  
Nachtbereitschaft vor Ort 
Wahlservice Reinigung der Mietwohnung, Versorgung der Wäsche, G rund- 
und Behandlungspflege  
Aufnahmebedingungen Fachärztlich diagnostizierte Demenzerkrankung 
Sonstige Angebote

26 
„Villa Mauritz“ ,         
 
Modellprojekt des Bundesministeriums für Gesundheit  
 
Erstbezug 2000 
 
 
 
Die „Villa Mauritz“ liegt zentral im Nordosten der Stadt Münster. 
Aus dem Garten heraus erfreut der Blick auf die Erpho-Kirche. 
 
Die Villa hat 5 Etagen mit ca. 600 qm Wohn-Nutzfläc he. Darüber hinaus verfügt das 
Grundstück über einen großen Garten mit ca. 800 qm Fläche. 
Die Größe des Hauses erlaubt es, den Bewohnern ausre ichenden und variablen 
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.  
Die Villa wurde barrierefrei umgebaut. Unter andere m wurde ein Aufzug eingebaut, 
der von außen zugänglich ist und jede Etage anfährt. 
 
Die 10 Mieterinnen und Mieter bewohnen jeweils ein unmöbliertes eigenes Zimmer 
bzw. Appartement. Die Größe variiert zwischen 14 und  40 qm. Die Gemeinschafts- 
räume stehen allen zur Verfügung. 
Während die 4 Zimmer im Erdgeschoss über ein gemeins ames Badezimmer verfü- 
gen, sind alle anderen Appar- 
tements mit einem eigenen 
Bad ausgestattet.  
 
Im Erdgeschoss befinden sich 
eine große Wohnküche, ein 
Wohnzimmer und ein Winter- 
garten. Barrierefrei ist die gro- 
ße Terrasse angeschlossen. 
Im Souterrain ist ein großzügi- 
ges Pflegebad eingerichtet. 
Weiterhin sind hier der Haus- 
wirtschaftsraum und Lager- 
räume. 
 
In den Gemeinschaftsräumen 
besteht die rege genutzte Ge- 
legenheit, den Alltag gemein- 
sam zu gestalten, gemeinsam 
zu kochen und seinen Hobbys 
nachzugehen.  
Insbesondere die Küche ist der Lebensmittelpunkt de r Bewohner. Gerüche und Ge- 
räusche sind vertraut und regen die Sinne an. 
Auch bei erheblicher Pflege– und Betreuungsbedürftigkeit ist ein Umzug in eine Spe- 
zialeinrichtung nicht notwendig. Die gewohnte, norm ale Umgebung bleibt der Le- 
bensmittelpunkt. 
 
 
Die Infrastruktur ist gut, Bäcker, Apotheke, Friseu r und weitere Einkaufsmöglichkei- 
ten sind gut zu erreichen. Die Anbindung an die Inn enstadt mit öffentlichen Ver- 
kehrsmitteln ist sehr gut.

27 
 
Villa Mauritz 
 
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Ring 34 – 48145 Münster 
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;  
Josefstraße 4 – 48151 Münster 
Vermieter: Alexianer-Krankenhaus Münster GmbH;  
Alexianerweg 9 – 48163 Münster 
Kontakt 
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth 
Telefon: 0251-89580 
Fax: 0251-89580 
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de 
Internet: www.alexianer.de 
Angebot 
Größe der Wohnge- 
meinschaft 
für 10 Personen frei finanziert  Gesamtfläche: 400m² 
Wohnfläche 
Zimmer/Appartements Größe: 14 m² bis 40 m² Separate und kombinierte Wohn- Schlafräume 
größtenteils mit eigenen Badezimmern 
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mieter: 
10 m² 
Küche, Wohnzimmer, Wintergarten, Terrasse, 
Garten, Gäste-WC, Pflegebad, Waschküche 
 
Barrierefreiheit Aufzug, barrierefreie Badezimmer 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Ne- 
benkosten) 
335,00 bis 550,00 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
1.028,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung  Rund-um-die-Uhr, durch Pflegefachkräfte, hauswirtsc haftliche 
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund- 
dienst 
Wahlservice  Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice, 
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre 
Aufnahmebedingungen  Diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter

28 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Irmgard Buschmann Haus  bietet Menschen mit dementiellen Erkrankungen mit zwei 
Wohngemeinschaften ein familienähnliches Umfeld. 
Das Haus verfügt über 19 Einzelappartements. Vier d avon sind behindertengerecht aus- 
gestattet, die Etagen sind über einen Aufzug mitein ander verbunden. Das Betreuungsteam 
bietet fachgerechte Unterstützung bei der Bewältigu ng des hauswirtschaftlichen Alltags 
und bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten. 
Kennzeichnend für das Wohnen und Leben im Haus ist ein harmonisches Miteinander von 
wohnlicher Gemeinschaft und geschützter Privatheit.  Auf zwei Etagen leben acht bzw. elf 
Menschen jeweils in eigenen Appartements, die sie m it ihren persönlichen Möbeln und 
Gegenständen ausstatten. Das gemeinschaftliche Lebe n im Haus spielt sich vor allem im 
freundlichen Atrium- und Galerie-Bereich ab, der he ll und großzügig Raum bietet für ge- 
meinsames Kochen und Essen, für Entspannung und Fre izeit. Die Farbgestaltung lehnt 
sich an den Grundsätzen Hugo Kükelhaus an. 
Ein besonderes Anliegen des Irmgard Buschmann Hause s ist vor allem die Einbeziehung 
naher Angehöriger in das Lebensumfeld der Mieterinn en und Mieter. Direkt auf dem Ge- 
lände befinden sich sechs Appartements, in denen bi s zu acht Angehörige eigenständig 
und dauerhaft wohnen können. Diese Balance von Nähe  und Eigenständigkeit erleichtert – 
für dementiell veränderte Menschen wie für ihre Ang ehörigen – ein harmonisches Mitein- 
ander im Alltag ganz entscheidend. 
Die individuellen Bedürfnisse prägen insgesamt das Betreuungskonzept des Irmgard 
Buschmann Hauses . Es ist modular aufgebaut: Medizinische, pflegeris che und andere 
Dienstleistungen werden je nach persönlichem Bedarf  mit ambulanten Anbietern verein- 
bart. 
Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ bietet  die Klarastift Service GmbH als 
Betreiber des Irmgard Buschmann Hauses durch die Ko mbination und Koordination von 
Milieutherapie und Umweltgestaltung einerseits sowi e mit einem modularen Dienstleis- 
tungsangebot andererseits eine milieu- und alltagso rientierte Wohngemeinschaft an, in der 
sich dementiell erkrankte Menschen sowie deren Angehörige wohlfühlen können. 
Irmgard  
Buschmann 
Haus 
Wohngemeinschaft

29 
Irmgard Buschmann Haus (Zwei Wohngemeinschaften) 
 
Adresse: Am Küchenbusch 15, 48161 Münster 
Betreuungsanbieter: Klarastift Service GmbH 
Vermieter: Wohn- und Stadtbau 
Kontakt 
Ansprechpartner: Marion Lüke 
Telefon: 0251/9371-700 
Fax: 0251/9371-799 
E-Mail: buschmann-haus@klarastift.de 
Internet: www.klarastift.de 
Angebot 
 11 Personen freifinanziert 574 m² Größe der Wohngemeinschaf- 
ten 
  8 Personen WBS  
1. Förderweg 400 m² 
Zimmer/Appartements Größe:  
23,80 m² bis 29,48 m² 
Jedes Appartement hat ein eigenes Bad mit 
ebenerdiger Dusche.Teilweise stehen Kel- 
lerräume zur Verfügung, 
 
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je Mie- 
ter: 
24,70 m² bzw. 22,05 m² 
 Küche, Wohn-Essbereich, Terrasse, Gar- 
ten, Gäste-WC, Wohlfühlbad 
Barrierefreiheit Alle Bäder sind mit ebenerdiger Dusche ausgestattet, vier Ap- 
partements sind rollstuhlgerecht; Aufzug vorhanden  
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten) 
363,75  bis 585,98 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
1185,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
Die Wohngemeinschaft wird 24 Stunden von der Klaras tift Service 
GmbH betreut. Zu den Kräften des Kernteams zählen ex aminierte 
Fachkräfte aus den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Sozialpäda- 
gogik bzw. Sozialarbeit. 
Wahlservice 
 
Dienstleistungsangebote können nach Bedarf wahrgenommen werden, 
z.B. ambulante Grund- und Behandlungspflege, sowie Wohnungs- und 
Wäschereinigung. 
Aufnahmebedingungen 
 
diagnostizierten Demenz; möglichst im Ortsteil Giev enbeck und Umge- 
bung und deren Angehörige in Münster wohnen und die  Betreuung der 
betreffenden Mieter im direkten Umfeld leisten möchten. 
Sonstige Angebote Angehörigenwohnhaus; mit sechs Wohneinheiten für An gehörige von 
Mitgliedern der Wohngemeinschaft

30 
 
„Hof Schul tmann“ ,    
     
Erstbezug 2008 
 
 
 
Der „Hof Schultmann“ in Münster-Mecklenbeck ist 
eine behutsam wieder aufgebaute Hofstelle.  
Prägnant ist der alte Giebel mit dem großen 
Scheunentor, hinter welchem sich die gemütliche 
Küche und das Esszimmer der Wohngemeinschaft 
befinden. 
 
Der Hof liegt ruhig gelegen in einem jungen Wohngebiet, welches geprägt wird durch 
Familien und Kinder. 
 
Neben den ehemaligen Stallungen, in denen sich die Wohngemeinschaft befindet, 
werden im Haupthaus sowie weiteren Gebäuden Familie n und andere Mieter Wohn- 
raum finden. Die Hofstelle mit dazugehörigem Wald bietet Gelegenheit sich zu treffen 
und somit generationenübergreifenden Lebensraum an. 
 
Die 12 Mieterinnen und Mieter bewohnen ein 
unmöbliertes eigenes Zimmer bzw. Apparte- 
ment. Die Größe variiert zwischen 17 qm und 
27 qm. Die Appartements sind größtenteils mit 
einem eigenen barrierefreien Bad ausgestattet. 
 
Im Erdgeschoss befindet sich eine große 
Wohnküche. Sie wird groß, hell und wohnlich 
gestaltet und ist der Mittelpunkt des Hauses 
Ein separates Wohnzimmer und ein barriere- 
freier Zugang zum Garten bieten weiteren 
Raum zur eigenen und gemeinsamen Nutzung.  
Im Souterrain befinden sich der Hauswirt- 
schaftsraum und Lagerräume. 
 
In den Gemeinschaftsräumen besteht die rege 
genutzte Gelegenheit, den Alltag gemeinsam zu 
gestalten, gemeinsam zu kochen und seinen 
Hobbys nachzugehen.  
Insbesondere die Küche ist der Lebensmittel- 
punkt der Bewohner. Gerüche und Geräusche 
sind vertraut und regen die Sinne an. 
Auch bei erheblicher Pflege – und Betreuungs- 
bedürftigkeit ist ein Umzug in eine Spezialein- 
richtung nicht notwendig. Die gewohnte, norma- 
le Umgebung bleibt der Lebensmittelpunkt. 
 
Bäcker und weitere Geschäfte sind zu Fuß zu erreich en und auch der Ortskern von 
Mecklenbeck ist nicht weit entfernt. Die Anbindung an die Innenstadt mit öffentlichen 
Verkehrsmitteln ist gut.

31 
 
Hof Schultmann  
 
(ab August 2008)  
Adresse: Stratmannweg 21, 48163 Münster  
Betreuungsanbieter: pia-causa Krankenpflege GmbH;  
Josefstraße 4 – 48151 Münster 
Vermieter: Werner Kappel 
Kontakt 
Ansprechpartner: Ulrich Beerwerth 
Telefon: 0251-89580 
Fax: 0251-89580 
E-Mail: u.beerwerth@alexianer.de  
Internet: www.alexianer.de 
Angebot 
Größe der Wohnge- 
meinschaft 
für 12 Personen frei finanziert  Gesamtfläche: 500m² 
Wohnfläche 
Zimmer/Appartements Größe: 17 m² bis 27 m² Wohn- Schlafräume größtentei ls mit 
eigenen Badezimmern 
Gemeinschaftsräume 
anteilige Größe je Mieter: 
17 m² 
Küche, Wohn- Esszimmer, Wohn- 
zimmer, Terrasse, Garten, Gäste-
WC, Waschküche 
Barrierefreiheit 
Aufzug, barrierefreie Badezimmer 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Ne- 
benkosten) 
422,00  bis 546,00 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
n.n Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
Rund-um-die-Uhr, durch Pflegefachkräfte, hauswirtsc haftliche 
Kräfte, Betreuungskräfte sowie fachpflegerischer Hi ntergrund- 
dienst 
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege, Wäsche- und Reinigungsservice, 
Physio- und Ergotherapie, Friseur, Pediküre 
Aufnahmebedingungen  Diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Alltagsaktivitäten nach persönlichen Vorlieben der Mieter

32 
 
__________________________________________________  
 
 
Die Hausgemeinschaften Münster-Nienberge befinden sich in zentraler Lage, mitten 
im Ortskern von Münster-Nienberge. Die moderne Wohnanlage gliedert sich in zwei 
Gruppenwohnungen, sechs Altenwohnungen und einem Nachbarschaftstreff. Sämt- 
liche Geschäfte, die Kirchen, Ärzte, Friseure, etc. sind zu Fuß zu erreichen. Bereits 
nach kurzer Zeit bestand eine enge Einbindung in die Infrastruktur des Ortsteils und 
die Bewohner sind in Aktivitäten der örtlichen Vereine oder Organisationen integriert 
worden. 
 
In den beiden Gruppenwohnungen leben und wohnen jeweils sieben Menschen in 
familiärer Atmosphäre. Der Wohn- und Küchenbereich bildet die Mitte der Wohn- 
gruppe. Alle Apartments schließen sich direkt daran an. Diese werden mit eigenen 
Möbeln und individuell nach persönlichem Geschmack eingerichtet. Die Ausgestal- 
tung des gemeinsam genutzten Wohn- und Essbereichs erfolgt unter Einbeziehung 
der Bewohnerinnen und Bewohner. Der Außenbereich der Wohnanlage bietet eben- 
falls viel Platz und Gestaltungsmöglichkeiten. 
 
 
  
Wohnküche und Außenbereich  
 
Innerhalb der Gruppenwohnungen werden die individuellen Gewohnheiten und Be- 
dürfnisse so berücksichtigt, wie es das Leben in einer familienähnlichen Gemein- 
schaft ermöglicht.  
 
Die Bewohner gestalten das Leben soweit wie möglich selbst durch eigene Aktivitä- 
ten in der Alltagsversorgung, z.B. Mithilfe im Haushalt, Zubereitung der Mahlzeiten, 
Auf- und Abdecken des Tisches, Wäschepflege oder Re inigungsarbeiten.  
 
Die Mitarbeiter übernehmen die Organisation der hauswirtschaftlichen Versorgung 
und der Tagesstrukturierung. Neben der Einbindung der Bewohner in unterschiedli- 
che hauswirtschaftliche Aktivitäten übernehmen sie die Planung und Durchführung 
von Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge, Ausflüge, Spiele, Sing-, Kreativ- und Gym- 
nastikangebote. Für die verschiedenen Angebote sind ehrenamtliche Helfer und An- 
gehörige sind von besonderer Wichtigkeit und durch aktive Teilnahme eingebunden.  
 
 
 
Gruppenwohnungen der Hausgemeinschaften  
Münster-Nienberge

33 
 
Wohngemeinschaften Münster-Nienberge 
 
Adresse: Kirmstraße 18 und Gartenstiege 6, 48161 Mü nster 
Betreuungsanbieter: Ambulante Pflege, Caritas Münst er 
Vermieter: Caritas- Betriebsführungs- und Trägerges ellschaft 
Münster mbH 
Kontakt 
Ansprechpartner: Ute Sendermann 
Telefon: 0251 53009-390 
Fax: 0251 53009-395 
E-Mail: Ambulante.Pflege@caritas-ms.de 
Internet: www.caritas-ms.de 
Angebot 
Größe der Wohngemeinschaft Zwei Wohngemein- 
schaften zu je 7 Per- 
sonen 
frei finanziert 
und  
1. Förderweg 
Gesamtfläche: 
351,33 m² 
Zimmer/Appartements Größe: 47,37 m² bis 
55,83 m² 
mit Bad, Diele, teilweise Ein- 
bauschrank, Abstellraum im Keller 
Gemeinschaftsräume anteilige Größe je 
Mieter: 
21 m² 
Küche, Wohn-Essbereich, Terrasse, 
Garten, Gäste-WC, Hauswirtschafts- 
raum, in Haus 2 ein Pflegebad.  
Barrierefreiheit Beide Wohnungen sind ebenerdig und barrierearm 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten) 
312,66  bis 542,14 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
1.406,46 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
   200,00 Euro 
Service 
Betreuung 
 
Betreuung erfolgt tagsüber durch Pflegefachkräfte, hauswirt- 
schaftliche Fachkräfte oder Mitarbeiter aus dem hau swirt- 
schaftlichen Bereich, die nächtliche Betreuung erfo lgt durch 
Studenten aus den Fachbereichen Pflege, Medizin oder  Sozi- 
alwesen 
Wahlservice 
 
Sämtliche Pflegeleistungen oder hauswirtschaftliche  Leistun- 
gen für den eigenen Wohnraum können durch einen Anb ieter 
der eigenen Wahl oder durch Angehörige erbracht werden 
Aufnahmebedingungen 
 
Demenz sollte durch einen Facharzt diagnostiziert sein. 
Menschen aus Nienberge werden bevorzugt aufgenommen. 
Sonstige Angebote Im angrenzenden Treff finden verschiedene Betreuung sange- 
bote wie Gymnastik, Singen oder Gedächtnistraining statt, die 
durch die Bewohner der Hausgemeinschaft ebenfalls g enutzt 
werden können.

34 
 
 
 
 
 
 
Betreuungskonzept 
 
Die Wohngemeinschaft bietet einen Lebensort 
für Menschen mit Demenzerkrankungen, die 
nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisheri- 
gen Umfeld zu bleiben. Die Bewohner, bzw. 
ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Ver- 
treter, sind Mieter und damit "Herr im Haus". 
Weder der Tagesablauf, noch alltägliche oder 
besondere Angebote sind von außen vorge- 
geben, sondern ergeben sich aus den Bedürf- 
nissen der einzelnen Bewohner. 
 
Trotz Demenzerkrankung und auch bei stei- 
gender Pflegebedürftigkeit soll den Bewoh- 
nern eine möglichst große Selbstständigkeit 
und Mitbestimmung ermöglicht werden. Bei 
der Tagesgestaltung in der Wohngemein- 
schaft "Josef- Beckmann-Straße" steht der 
gelingende Alltag im Mittelpunkt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im offenen Gemeinschaftsbereich (Küche, 
Wohn und Esszimmer) finden die alltäglichen 
Aktivitäten statt. Die Bewohner beteiligen sich, 
soweit sie können und wollen, oder sie sitzen 
ganz einfach dabei und nehmen das Leben in 
der Gemeinschaft auf. So können Demenzer- 
krankte aller Schweregrade angesprochen 
werden.  
 
Der ganz gewöhnliche Alltag mit seinen ver- 
trauten Arbeits- und Bewegungsabläufen, Ge- 
räuschen und Gerüchen gibt Orientierung, 
Stimulation und einen sinnlich erfahrbaren 
Tagesrhythmus. Er ermöglicht eine bessere 
Orientierung in Raum und Zeit und sorgt damit 
für mehr persönliche Sicherheit und Wohlbe- 
finden. 
 
 
Wohngemeinschaft 
Joseph-Beckmann-Straße  
Lage 
Die Wohngemeinschaft in der Josef-Beckmann-Straße 5 -7 liegt am Rand 
des Wohnquartiers Kinderhaus - Brüningheide. Das Ze ntrum von Kinder- 
haus am Idenbrockplatz mit vielen Geschäften und de m Kultur- und Be- 
gegnungszentrum ist gut zu erreichen.

35 
 
Wohngemeinschaft „Josef-Beckmann-Straße“         
(Eröffnung 01.01.2008) 
 
Adresse: Josef-Beckmann-Straße 5-7, 48159 Münster - Kinderhaus  
Betreuungsanbieter: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e. V.  
Vermieter: Manfried Kauke  
Kontakt 
Ansprechpartnerin: Elisabeth Nottelmann 
Telefon: 0251/3788-25 
Fax: 0251/3788-55 
E-Mail: e.nottelmann@drk-muenster.de 
Internet: www.drk-muenster.de 
Angebot 
Größe der Wohnge- 
meinschaft 
für 11 Personen 
 frei finanziert   Gesamtfläche:  
467,5 m² 
 
Zimmer/Appartements Größe: 15 m² bis 23,5 m² 
Telefon- und TV-Anschluss, Eigenmöblierung 
4 Bäder mit Dusche, 1 Bad mit Dusche und 
Wanne, 5 Zimmer mit Loggia 
 
Gemeinschaftsräume 
anteilige Größe je Mieter: 
21,00 m² 
Offener Gemeinschaftsbereich (Küche, Eß- 
und Wohnzimmer, Gemeinschaftsloggia). 
Möbel und Einrichtungsgegenstände können 
in die Gemeinschaft eingebracht werden. 
Barrierefreiheit 
Die Wohngemeinschaft liegt im ersten Obergeschoss eines mehrgeschossigen 
Hauses und ist über einen Aufzug erreichbar. Hier wurden sechs Einzelwoh- 
nungen barrierefrei umgebaut und zusammengelegt, so dass 467,5 qm auf 
einer Ebene zur Verfügung stehen.   
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Ne- 
benkosten) 
von 350,00 € bis 425,00 Euro 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
1.078,00 Euro 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
   175,00 Euro 
Service 
Betreuung 24-stündige Betreuung (hauswirtschaftliche Alltagsbegleiterinnen, 
Nachtbereitschaft), Rufbereitschaft der DRK-Sozialstation 
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege 
Aufnahmebedingungen  Fachärztlich diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI

36 
 
Villa Kahmann   
Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          
          
     
 
 
 
 
 
 
 
         
  
         
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
        
   
        
   
 
 
 
 
 
Lage 
Die Wohngemeinschaft liegt in Gremmendorf. In der 
Nachbarschaft befinden sich fast ausschließlich Einfa- 
milienhäuser, Villen und parkähnliche Anlagen. Ärzte, 
Apotheke, Kirche und Einkaufsmöglichkeiten sind gut 
zu erreichen. 
 
Ausstattung 
 Dreigeschossiger Neubau in hochwertiger Aus- 
führung 
 Niedrigenergiestandard (KfW-60) 
 Eigene Zimmer können komplett individuell ein- 
gerichtet werden. 
 Eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände für 
Ess-, Wohnzimmer und Flure können und sollen 
in die Gemeinschaft eingebracht werden. 
 
Betreuungskonzept 
 
Die Wohngemeinschaft bietet einen Lebensort 
für Menschen mit Demenzerkrankungen, die 
nicht mehr in der Lage sind, in ihrem bisherigen 
Umfeld zu bleiben. Die Bewohner, bzw. ihre 
Angehörigen oder ihre gesetzlichen Vertreter, 
sind Mieter und damit " Herr im Haus ". Weder 
der Tagesablauf, noch alltägliche oder be-
sondere Angebote sind von außen vorgegeben, 
sondern ergeben sich aus den Bedürfnissen der 
einzelnen Bewohner. Trotz Demenzerkrankung 
und auch bei steigender Pflegebedürftigkeit soll 
den Bewohnern eine möglichst große Selbst-
ständigkeit und Mitbestimmung ermöglicht wer- 
den. Bei der Tagesgestaltung in der Wohn-
gemeinschaft " Villa Kahmann " steht der gelin- 
gende Alltag im Mittelpunkt. 
 
Das Gemeinschaftsleben spielt sich vor allem in 
der großzügigen Wohnküche ab. Die Bewohner 
beteiligen sich, wenn sie können und wollen, an 
den alltäglichen Aktivitäten in der Küche oder sie 
sitzen ganz einfach dabei und nehmen das Le- 
ben in der Wohnküche auf. So können Demenz-
erkrankte aller Schweregrade in der Wohn-
gemeinschaft angesprochen werden. Der ganz 
gewöhnliche Alltag mit seinen vertrauten Ar- 
beits- und Bewegungsabläufen, Geräuschen 
und Gerüchen gibt Orientierung, Stimulation und 
einen sinnlich erfahrbaren Tagesrhythmus. Er 
ermöglicht eine bessere Orientierung in Raum 
und Zeit und sorgt damit für mehr persönliche 
Sicherheit und Wohlbefinden.  
 
Zweites Obergeschoss 
Erstes Obergeschoss 
Erdgeschoss

37 
 
 
Villa Kahmann                                                                                
(Eröffnung Sommer 2008) 
 
Adresse: Gremmendorfer Weg 44, 48167 Münster - Gremmendorf  
Betreuungsanbieter: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Münster e. V.  
Vermieter: Johannes G. Averbeck 
Kontakt 
Ansprechpartnerin: Elisabeth Nottelmann 
Telefon: 0251/3788-25 
Fax: 0251/3788-55 
E-Mail: e.nottelmann@drk-muenster.de 
Internet: www.drk-muenster.de 
Angebot 
Größe der Wohnge- 
meinschaft 
für 11 Personen 
 frei finanziert   Gesamtfläche:  
520,00 m² 
 
Zimmer/Appartements Größe: 25 m² bis 30 m² 
Telefon- und TV-Anschluss, Bad mit barriere- 
freier Dusche, Eigenmöblierung 
 
Gemeinschaftsräume 
anteilige Größe je Mieter: 
20,00 m² 
Offene Wohnküche, Großzügiges Wohn- und 
Esszimmer, Große Gemeinschaftsterrasse, 
Gemeinschaftsgarten, Dachterrasse,  
Pflegebad 
Barrierefreiheit Dreigeschossiger Neubau, Aufzug, komplett barrierefrei 
Kosten 
Miete 
(Summe aus Kaltmiete und Ne- 
benkosten) 
Auf Anfrage 
Betreuungspauschale 
(Preis pro Monat) 
Auf Anfrage 
Haushaltsgeld 
(Preis pro Monat)  
Auf Anfrage 
Service 
Betreuung 24-stündige Betreuung (hauswirtschaftliche Alltagsbegleiterinnen, 
Nachtbereitschaft), Rufbereitschaft der DRK-Sozialstation 
Wahlservice Grund- und Behandlungspflege 
Aufnahmebedingungen  Fachärztlich diagnostizierte Demenz 
Sonstige Angebote Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI

38 
 
11. Freiwillige Selbstverpflichtung  
 
 
Mieterinnen und Mieter ambulant betreuter Wohngemei nschaften genießen den umfassen- 
den gesetzlichen Schutz von Miet-, Dienstleistungs-  und Verbraucherschutzrecht. Daneben 
verpflichten sich alle Anbieter von ambulant betreu ten Wohngemeinschaften sowie die Stadt 
Münster als Kostenträger, die in einer Arbeitsgemei nschaft der Pflegekonferenz gemeinsam 
entwickelten Qualitätskriterien einzuhalten und die se gemeinsam weiterzuentwickeln. Auch 
alle zukünftigen Anbieter sind aufgefordert, sich d ieser Selbstverpflichtung anzuschließen, 
sofern sie die Betreuungskosten auf der Grundlage e iner Leistungs-, Vergütungs- und 
Betreuungsvereinbarung bei der Stadt Münster geltend machen wollen. 
 
Grundvoraussetzung ist der Erhalt der Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Lebens- 
führung. Zur Umsetzung dieses Leitgedankens sichern  alle in dieser Form konzipierten 
Wohn- und Betreuungsangebote die individuelle Auswa hl von Anbietern ambulanter Pflege- 
leistungen zu. Daneben können die Nutzerinnen und N utzer durch mehrheitlichen Beschluss 
Dienstleister für allgemeine Betreuungsangebote auswählen.  
 
Sollten Betreuungsleistungen vom Erwarteten abweich en, besteht die Möglichkeit, den von 
der Stadt Münster benannten Qualitätsbeauftragten v ermittelnd und bei Bedarf prüfend zu 
beteiligen. 
 
Die Anbieter händigen den Vertragspartnern bei Abschluss des Betreuungsvertrages die 
Qualitätskriterien einschließlich dieser Selbstverpflichtung aus.

39 
 
12. Betreuungsvereinbarung nach § 75 SGB XII  
 
 
 
Leistungs-, Vergütungs- und Betreuungsvereinbarung  
 
gemäß § 75 SGB XII  
 
über ein betreutes Wohnangebot für demenzkranke Menschen 
 
zwischen 
 
der Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, nachstehend  
 
„Stadt“ genannt 
 
und 
 
Betreuungsanbieter xy (…) 
 
 
 
 
I. Allgemeines 
 
 
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung  
 
Der Betreuungsanbieter stellt für die Wohngemeinsch aft …  eine  „Rund-um-
die-Uhr“ Betreuung sicher. Im Rahmen dieses Angebot ssystems werden für 
demenzkranke Menschen in einer Wohngemeinschaft, de ren Konzept an Mi- 
lieutherapie, Lebensalltag und umweltgestalterische n Elementen ausgerichtet 
ist, jeweils individuell zugeschnittene Betreuungsl eistungen angeboten. Der … 
bietet in diesem Verbund hauswirtschaftliche Leistu ngen sowie allgemeine 
Tages- und Nachtbetreuung an und nimmt die Koordina tion zwischen den 
Diensten wahr. 
 
Die, von den Bewohnerinnen und Bewohnern jeweils fr ei wählbaren, ambulan- 
ten Pflegeleistungen stellen im Einzelfall Leistung en der häuslichen Pflege 
gem. § 36 SGB XI dar und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. 
  
Die Wahlfreiheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei  der Auswahl von Pfle- 
gediensten gem. § 2 (2) SGB XI wird durch das Angeb ot des … nicht einge- 
schränkt.  
 
Die Vereinbarung regelt: 
• Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Betreuungslei stungen, die von der … 
zu erbringen sind (Leistungsvereinbarung), 
• die Vergütung und Abrechnung der Entgelte (Vergütu ngsvereinbarung), 
• die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität de r Leistungen (Betreu- 
ungsvereinbarung).

40 
II. Leistungsvereinbarung 
Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen 
 
 
§ 2 Leistungsangebot und Anforderungen 
 
(1) Der … betreut bis zu … demenzkranke Menschen in  der … Wohngemein- 
schaft …, mit … Mieterinnen und Mietern. Dabei soll en insbesondere Bewer- 
berinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die vo r der Betreuung ihren 
gewöhnlichen Aufenthalt im Ortsteil … hatten.  
 
(2)  Die ambulant erbrachten Betreuungsleistung für  demenzkranke Menschen in 
dem betreuten Wohnangebot … sind Leistungen der Hil fe zur Pflege gem. § 
61 (1) S. 2, 1. TS SGB XII, diese umfassen 
 
1. Anleitung, 
2. Hilfestellung, 
3. gemeinsame Planung, 
4. gemeinsame Durchführung bei der Gestaltung und B ewältigung dss Alltags 
(siehe § 2 Abs. 5).  
 
(3) Ziel der Leistungen 
 
Ziel der Betreuungsleistung ist es, den demenzkrank en Menschen ein weitge- 
hend selbstbestimmtes Leben in eigener Häuslichkeit  und in häuslicher Ge- 
meinschaft zu ermöglichen. 
 
Die Betreuung zielt insbesondere auf die Förderung der Selbständigkeit in der 
Haushaltsführung, die Förderung der Teilnahme am Le ben in der Gemein- 
schaft und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags ab.  
 
(4) Zielgruppe 
 
Das Betreuungsangebot richtet sich an Menschen, die  an einer demenziellen 
Erkrankung leiden und in der zu Wohn- und Betreuung szwecken hergerichte- 
ten Wohngemeinschaft … wohnen. 
 
Dazu gehören insbesondere Menschen, die aufgrund vo n Einschränkungen in 
ihrer Eigenkompetenz bei der Haushaltsführung, in i hrer Wohnung und in der 
sozialen Alltagsbewältigung persönliche Hilfe benötigen.  
 
Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung (Ziffer 8) sind bei der 
Auswahl der zu betreuenden Person zu beachten.

41 
(5)      Inhalt der Leistungen 
 
Das betreute Wohnangebot der … umfasst folgende Bet reuungsleistungen:  
 Direkte Leistungen 
 
 
Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehe nd vom jeweils indivi- 
duellen Betreuungsbedarf Unterstützung, Beratung un d Anleitung in verschie- 
denen Bereichen. Sie werden durch personenbezogene Betreuungsleistungen 
erbracht. 
 
Direkte Betreuungsleistungen erfolgen insbesondere in folgenden Lebensbe- 
reichen: 
• im lebenspraktischer Bereich: Ernährung und Hauswi rtschaft, Hygiene, 
Gesundheit, Umgang mit Geld, Korrespondenz, Orienti erung, Mobilität; 
dabei stehen folgende Tätigkeiten im Vordergrund: 
 
♦  Planung der Beköstigung mit den Mieterinnen und Mi etern in de- 
ren Auftrag,  
♦  Planung der Reinigung der Privaträume mit der Bewo hnerin bzw. 
dem Bewohner oder Organisation der Reinigung, 
♦  Planung der Reinigung und Instandhaltung der Kleid ung mit der 
Bewohnerin bzw. dem Bewohner oder Organisation der Reini- 
gung, 
 
• Tagesgestaltung: Tagesstrukturierung, Freizeitgest altung, Unterhaltung, 
Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen,  
 
• psychosoziale Leistungen: psychosoziale Beratung, Unterstützung bei 
der Erweiterung der psychosozialen und kommunikativ en Kompeten- 
zen, Krisenvorbeugung, Krisenbewältigung.  
 
Mittelbare Leistungen  
 
Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören insbesondere: 
 
• Betreuungsplanung sowie die Dokumentation der Leis tungen; 
sowie im Einzelfall Koordination pflegeplanerischer  Bedar- 
fe/Leistungen mit dem verantwortlichen Pflegedienst  als Be- 
standteil eines übergreifenden Fallmanagements der Betreu- 
ungsplanung, 
 
• Teambesprechungen, Dienstgespräche, Fortbildung, S upervision 
und weitere Regieleistungen. 
 
Zu den weiteren Tätigkeiten, die zur Organisation d es Dienstes und des Ar- 
beitsablaufes sowie zur Sicherung der Qualität der Leistung erforderlich sind, 
gehören u.a.  
• Leitung des Dienstes, 
• Verwaltung (Personal- und Finanzbuchhaltung), 
• Organisation (Dienstplanung, Teamgespräche),

42 
• Dokumentation,  
• Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regi ona-   
                     len Versorgungsstrukturen und die damit verbundene Öf- 
                     fentlichkeitsarbeit, 
• Qualitätssicherung.  
 
(6) Umfang der Leistungen 
 
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistu ngen sind am individuell 
festzustellenden Betreuungsbedarf auszurichten (§ 9  SGB XII). Sie müssen 
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und  dürfen das Maß des 
Notwendigen nicht überschreiten. 
 
Die Betreuungsleistung wird rund um die Uhr an 7 Ta gen in der Woche durch 
geeignetes Personal sichergestellt. In den Nachtstu nden wird die erforderliche 
Betreuungsleistung von dem … durch eine Nachtbereit schaft im Hause garan- 
tiert. 
 
(7) Abgrenzung der Leistungen 
Die Betreuungsleistungen werden ergänzend zu behand lungspflegerischen 
Leistungen gem. § 37 SGB XI, grundpflegerischen und  hauswirtschaftlichen 
Leistungen, für die im Einzelfall ein Leistungsansp ruch gem. §§ 36 ff. SGB XI  
bzw. gem. §§ 61 ff. SGB XII besteht, erbracht. 
 
(8) Inanspruchnahme der Leistung 
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist eine Anspruchsbe- 
rechtigung der jeweiligen Person für Pflegeleistung en gem. § 61 (1) S. 1 oder 
S. 2, 1. TS SGB XII, eine entsprechende fachärztlic h diagnostizierte demen- 
zielle Erkrankung sowie ein vom Kommunalen Sozialen  Dienst begutachteter 
Betreuungsbedarf für die genannte Betreuungsleistung. 
  
Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der L eistung ist die sozialhil- 
ferechtliche Angemessenheit der Kosten der Unterkun ft. Die Kosten für den 
Lebensunterhalt sind von den Bewohnerinnen und Bewo hnern selbst zu finan- 
zieren; Ansprüche auf andere Sozialleistungen bleiben unberührt. 
 
Die Stadt als örtlicher Sozialhilfeträger entscheidet abschließend über die Kos- 
tenübernahme im Einzelfall. 
 
§ 3   Qualität der Leistung 
 
Das Leistungsangebot hat den Erfordernissen einer b edarfsgerechten Leis- 
tungserbringung zu entsprechen. Die Leistungen müss en ausreichend, 
zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Qualität de r Leistungen gliedert sich 
in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

43 
 
(1)  Strukturqualität 
 
   Der … legt eine allgemeine Beschreibung und ein fachlich ausdifferenziertes 
Konzept des Betreuungsangebotes vor. Die Betreuungs leistung wird in einem 
rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag zwischen den Bewohnerinnen und 
Bewohnern und dem …  geregelt, dieser ist unabhängi g von dem Mietvertrag 
abzuschließen. 
    
Lage, Grundriss und Ausstattung der Bewohnerzimmer,  der Sanitärbereiche, 
der Allgemeinfläche und des Außenbereiches entsprec hen barrierefreien 
Standards (DIN 18025 Teil 2). Bauliche und räumlich e Erfordernisse für den 
funktionalen Ablauf hauswirtschaftlicher, grund- un d behandlungspflegerischer 
Verrichtungen sind zu berücksichtigen.   
 
(2)  Prozessqualität 
 
In einem auf den Einzelfall ausgerichteten Fallmana gement werden unter Be- 
teiligung der Mieterin bzw. des Mieters und der per sönlichen Betreuerin bzw. 
des persönlichen Betreuers die Ziele der Betreuungs planung sowie der 
Betreuungsumfang gemeinsam vereinbart. Der Betreuun gsprozess wird von 
der betreuenden Person dokumentiert.  
 
Der … hat die fachliche Verantwortung für die Planu ng und Durchführung der 
Betreuungsleistungen sowie die Abstimmung und Koope ration mit den an der 
Planung Beteiligten. Eine intensive Rückkoppelung m it den Angehörigen bzw. 
den gesetzlichen Betreuern sowie dem verantwortlich en Pflegedienst ist dabei 
von besonderer Bedeutung. 
 
(3) Ergebnisqualität 
 
Der … hat die fachliche Verantwortung für die Dokum entation des Betreu- 
ungsprozesses.  
 
Der … überprüft regelmäßig die Ergebnisse des Proze sses anhand der fest- 
gelegten Ziele. Das Ergebnis der Überprüfung ist zw ischen dem … und den 
Mieterinnen und Mietern sowie der betreuenden Perso n zu erörtern und in der 
Dokumentation des Betreuungsprozesses festzuhalten. 
 
 
 
§ 4  Personelle Ausstattung 
 
(1) Der … hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeignet es Fachpersonal in ausrei- 
chendem Umfang vorzuhalten. Einzusetzen sind Mitarb eiterinnen und Mitar- 
beiter, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserf ahrung die Gewähr für eine 
den demenzkranken Menschen gerecht werdende Durchfü hrung der verein- 
barten Leistungen bieten. Schulungen und Fortbildun gen im gerontopsychi- 
atrischen Bereich sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzustreben.

44 
(2) Zu den geeigneten Fachkräften zählen: Examinier te Fachkräfte aus den Be- 
reichen Pflege, Gerontologie, Hauswirtschaft und So zialpädago- 
gik/Sozialarbeit (mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt). 
 
Die Nachtbereitschaft wird in der Regel von student ischen Hilfskräften der 
Studienfächer Medizin, Sozialpädagogik/Sozialarbeit  oder pflegewissenschaft- 
lichen Fächern erbracht. 
 
Die Vergütung der Beschäftigten erfolgt in Anlehnun g an die derzeit gültigen 
Tarifverträge des…, es gelten folgende Eingruppieru ngen: 
• Fachkraft Pflege  …  
• Fachkraft Hauswirtschaft  …  
• Nichtfachkräfte/Aushilfskräfte   … 
• Koordinationsfachkraft  …  
• Nachtbereitschaft  …  
• Gemeinkosten- und Verwaltungspauschale  …  
 
(3) Die Anzahl der einzusetzenden Fach- und Nichtfa chkräfte wird für das Betreu- 
ungsangebot wie folgt festgelegt: 
 
II. Vergütungsvereinbarung:  
Vergütung und Abrechnung der Entgelte  
§ 5  Kommunale Finanzierung I Vergütungsregelung  
(1)  Zur Finanzierung vereinbaren die Vertragsparte ien monatliche Entgelte.  
(2)  Durch die monatlichen Entgelte werden alle erb rachten Leistungen abgegol- 
ten, soweit sie nicht von der Stadt durch Pauschale n, von anderen Kostenträ- 
gern als der Stadt Münster oder von der bzw. dem Be treuten selbst zu finan- 
zieren sind. Zuwendungen Dritter, die der … für das  im Rahmen des Betreuten 
Wohnens beschäftigte Personal erhält, sind bei der Ermittlung der Personal- 
kosten abzuziehen. Der … verpflichtet sich, bei der  Klärung der Zahlungsver- 
pflichtungen Unterhaltspflichtiger im erforderlichen Umfang mitzuwirken.  
(3)  Änderungen der vereinbarten Vergütung sind dur ch eine pauschale Fort- 
schreibung oder bei wesentlichen Veränderungen in d en Kostenblöcken bzw. 
im Leistungsangebot durch Einzelverhandlungen mögli ch. Sie sind rechtzeitig 
geltend zu machen. Der … verpflichtet sich, der Sta dt unverzüglich gravieren- 
de Änderungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung d es monatlichen Entgel- 
tes bedingen, mitzuteilen. Die Richtigkeit der Anga ben ist in geeigneter Form

45 
nachzuweisen. Ergeben sich bei der Überprüfung der eingereichten Unterla- 
gen Unklarheiten, so sind im erforderlichen Umfang zusätzliche Erläuterungen 
zu geben. Gegebenenfalls ist eine Überprüfung durch  das Amt für Wirtschaft- 
lichkeitsprüfungen und Revision der Stadt zu ermögl ichen. Die in der Berech- 
nung berücksichtigte Platzzahl kann nur nach vorher iger Zustimmung der 
Stadt erhöht werden.  
(4)  Die Stadt trägt die monatlichen Entgelte im Um fang ihrer Leistungsverpflich- 
tungen nach dem SGB XII. Der … verpflichtet sich, v on Selbstzahlerinnen 
bzw. Selbstzahlern bei gleicher Leistung ebenfalls monatliche Entgelte zu be- 
rechnen, die in ihrer Höhe nicht unter den von der Stadt Münster zu zahlenden 
monatlichen Entgelten liegen.  
(5)  Die Leistungen des Sozialhilfeträgers sind abh ängig vom Einkommen und 
Vermögen, soweit deren Einsatz in Anwendung der Vor schriften des Elften 
Kapitels SGB XII im Einzelfall zuzumuten ist.  
(6) Das monatliche Entgelt beträgt entsprechend der  anliegenden Personalkos- 
tenkalkulation (Anlage 1) für das Betreuungsangebot  ab dem 01.01.07 … Eu- 
ro.  
   
(7)  Ein vor dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung zurückwirkendes Vereinbaren 
oder Festsetzen von monatlichen Entgelten sowie ein  nachträgliches Ausglei- 
chen ist nicht zulässig.  
 
(8)  Bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderunge n der Annahme, die der 
Vereinbarung oder Entscheidung über die monatlichen  Entgelte zugrunde la- 
gen, sind diese auf schriftliches Verlangen einer V ertragspartei auch für den 
laufenden Vereinbarungszeitraum, aber nur für die Z ukunft, neu zu verhan- 
deln.  
(9)  Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums gelten die vereinbarten Entgelte bis 
zum Inkrafttreten neuer Entgelte weiter.  
 
IV.  Betreuungsvereinbarung 
 Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Le istungen 
§ 6   Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistung  
(1)  Der … hat die Leistungen sparsam und wirtschaf tlich zu erbringen.  
(2)  Die Wirtschaftlichkeit der Leistungen wird unt erstellt, wenn diese in der verab- 
redeten Qualität von vergleichbaren Diensten mit de n vereinbarten Vergütun- 
gen erbracht wird.  
(3)  Sofern begründete Anhaltspunkte dafür vorliege n, dass die Einrichtung die 
Anforderungen einer leistungsfähigen und wirtschaft lichen Versorgung nicht

46 
oder nicht mehr erfüllt, kann eine Wirtschaftlichke itsprüfung durchgeführt wer- 
den. Gegenstand der Prüfung sind die Sachverhalte, bei denen diese Anhalts- 
punkte vorliegen. Der … soll vorher zu diesen Sachv erhalten gehört werden.  
 
(4)  Der … ist verpflichtet, die Prüfung in geeigne ter Form zu ermöglichen und 
daran mitzuwirken. Zur Prüfung der Wirtschaftlichke it der Leistungen kann die 
Stadt Münster die Übersendung erforderlicher Unterl agen verlangen, die Leis- 
tungserbringung prüfen und die zur Prüfung erforder lichen Ermittlungen vor- 
nehmen.  
 
(5) Der Prüfungsbericht wird allen Beteiligten ausg ehändigt. Das Ergebnis wird 
den Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern  in geeigneter Form 
mitgeteilt.  
 
§ 7 Prüfung der Qualität der Leistung  
(1)  Die Leistungen müssen den in §§ 2 und 3 verein barten Anforderungen ent- 
sprechen.  
(2)  Der … stellt in jedem Einzelfall die Dokumenta tion des Betreuungsprozesses 
sicher.  
(3)  Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer des An gebotes erfolgt eine jährliche 
Qualitätsprüfung des Wohn- und Betreuungsangebotes durch die Heimauf- 
sicht der Stadt Münster. Diese findet in enger Koop eration mit dem … als 
Betreiber statt. Eine Qualitätsprüfung kann auch je derzeit ohne einen konkre- 
ten Hinweis auf Qualitätsmängel erfolgen. 
 
(4)  Der … ist verpflichtet, die Prüfung in geeigne ter Form zu ermöglichen und 
daran mitzuwirken.  
(5) Zur Prüfung der Qualität der Leistungen kann di e Stadt die Übersendung er- 
forderlicher Unterlagen verlangen sowie die Leistun gserbringung prüfen und 
die zur Prüfung erforderlichen Ermittlungen vornehmen. Der … trägt gemäß ih- 
rer Konzeption dazu bei, dass eine regelmäßige Bewo hner- und Angehörigen- 
beteiligung in geeigneter Form sichergestellt wird.  Der Heimaufsicht ist eine 
Teilnahme zu ermöglichen. 
(6) Der Prüfungsbericht wird allen Beteiligten ausg ehändigt. Das Ergebnis wird 
den Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen  in geeigneter Form 
mitgeteilt. 
 
IV.  Schlussbestimmungen  
§ 8  Ausschluss weitergehender Ansprüche, Unwirksam keit einzelner Rege- 
lungen, Kündigung der Vereinbarung

47 
(1)  Die Stadt übernimmt keine Verpflichtung zur We iterführung der Maßnahme 
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der … ve rpflichtet sich, die Stadt 
aus jeglichen Ansprüchen aus § 613 a BGB freizustel len. Dies beinhaltet ins- 
besondere sowohl die Weiterzahlung von Lohn- und Ge haltsansprüchen der 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Zahl ung von evtl. Abfindungsan- 
sprüchen nach dem Kündigungsschutzrecht.  
 
(2) Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirks am sein, berührt dies die 
Wirksamkeit der sonstigen Regelung nicht.  
 
(3)  Ergänzend gelten die Bestimmungen der §§ 75 bi s 81 SGB XII.  
(3) Die Vereinbarung gilt vorbehaltlich anderer rec htlicher Vorgaben. Die Ver- 
tragspartner sind zur außerordentlichen Kündigung b erechtigt, wenn der Inhalt 
dieser Vereinbarung einer im Zeitpunkt des Vereinba rungsabschlusses noch 
nicht in Kraft getretenen Rechtsverordnungen gem. §  81 SGB XII oder den 
Rahmenverträgen gem. § 79 SGB XII nicht entspricht.  
(5)  Die Stadt kann diese Vereinbarung ohne Einhalt ung einer Kündigungsfrist 
kündigen, wenn der … die gesetzlichen oder vertragl ichen Verpflichtungen 
gegenüber den Leistungsempfängerinnen und Leistungs empfängern oder ihr 
gegenüber gröblich verletzt, so dass ein Festhalten  an der Vereinbarung nicht 
zumutbar ist. Das gilt insbesondere dann, wenn in d er Prüfung oder auf ande- 
re Weise festgestellt wird, dass Leistungsempfänger  infolge der Pflichtverlet- 
zung zu Schaden kommen, gravierende Mängel bei der Leistungserbringung 
vorhanden sind, oder der … nicht erbrachte Leistung en gegenüber der Stadt 
Münster abrechnet. Die Kündigung bedarf der Schriftform.  
 § 9  Inkrafttreten und Laufzeit der Vereinbarungen  
 
Diese Vereinbarung tritt zum … in Kraft und gilt bi s zum …  
 
Münster, den   Münster, den 
 
 
 
______________________            _____________________________   
 
                  Michael Willamowski,  
                       Leiter des Sozialamtes 
 
 
                                                        Münster, den 
    
 
 
    ______________________________   
 
     Thomas Paal, Stadtrat

48 
 
13. Literatur und Arbeitshilfen 
 
Ursula Kremer-Preiß/Holger Stolarz unter Mitwirkung von Henry Kieschnick: 
„Ambulant betreute Wohngruppen – Arbeitshilfe für I nitiatoren – im Rahmen des Projektes 
„Leben und Wohnen im Alter“ der Bertelsmann Stiftun g und des Kuratoriums Deutsche Al- 
tershilfe Köln 2006 
 
Werkstattbericht Ambulant betreute Wohngemeinschaft en als ein Beispiel neuer Wohnfor- 
men bei Pflegebedürftigkeit; Arbeitsauschuss Gesund heitswesen der Arbeitsgemeinschaft 
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW; Düsseldorf 2006 
 
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: „Ambulant Betreute 
Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen“, Dezember 2004 
 
Qualitätsstandards für ambulant betreute Wohnformen – Bielefeld und Gütersloh 
Hrsg.: Arbeitskreis „Ambulant betreute Wohnformen“ Bielefeld/Gütersloh 2005 
 
Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemein schaften mit demenziell erkrankten 
Menschen – eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe.  
Hrsg.: Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter SWA e.V., Berlin, 2002 
 
Neue Wohn- und Betreuungsformen im heimrechtlichen Kontext: Gutachten von 
Gunter Crößmann und Karlheinz Börner  
Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, September 2005 
 
Wohnen im Alter – Neue Wohnmodelle in Nordrhein-Westfalen  
Hrsg.: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes  Nordrhein-Westfalen, Referat für 
Presse- und Kommunikation, 40190 Düsseldorf, 2. überarbeitete Auflage 2005 
 
Ambulante Betreuung von Menschen mit Demenz in Wohn gemeinschaften Leitfaden zur 
Struktur- und Prozessqualität  
Hrsg.: Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. und Institut für Gerontologie und Bildung, 
Berlin (Stand 15.08.2005)

Berichtsvorlage

13255 Zeichen

V/0990/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pflegebericht 2007 des Sozialamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
29.01.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Auftrag 
 
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PFG NW) erwartet der Landesgesetzgeber 
von den Kommunen eine Pflegeplanung in Form einer aktuellen und fortzuschreibenden Bericht-
erstattung über  
 
- den Bestand des vorhandenen Angebotes an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,  
- eine Prüfung, ob der Pflegemarkt ein qualitatives und quantitatives ausreichendes sowie 
wirtschaftliches Hilfeangebot zur Verfügung stellt, 
- Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes, 
- vorhandene Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie 
zielgruppenspezifische Angebotsformen. 
 
 
Die mit der kommunalen Pflegeplanung beabsichtigte Überprüfung „ob über den Pflegemarkt ein 
qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflegebedürf-
tigen und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt“ und unter Berücksichtigung der „Vielfalt der 
Träger“ angeboten wird, schließt die Nutzerperspektive mit ein. 
 
Mit dem Pflegebericht 2007 kommt die Verwaltung dem Ratsbeschlusses vom 21.09.2005 (Vor-
lage V/0633/2005) „Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlung“ nach, vorhandene In-
formationen anhand sozialräumlich relevanter Größen aufzubereiten, zu bewerten und auf dieser 
Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im Pflegesektor zu be-
schreiben. 
 
Der Pflegebericht 2007 zeichnet die aktuellen Entwicklungstendenzen am lokalen Pflegemarkt in 
Münster auf und besetzt mit der Beschreibung der Qualitätsstandards für „ambulant betreute 
Wohngemeinschaften“ für demenziell erkrankte Menschen ein Schwerpunktthema. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0990/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeaufmHofe@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.11.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0990/2007 
 
 
 
2. Bestand und Entwicklung Ambulanter Pflegedienste 
In Münster existieren aktuell 37 Pflegedienste. 18 gemeinnützige ambulante Pflegedienste und 
mobile soziale Hilfsdienste und 19 privatgewerb liche Dienste bieten stadtteilweit ihr Angebot an. 
Aufgrund eigener Erhebungen im Rahmen der Pflegestatistik, im Abgleich mit den Daten des 
LDS, ist davon auszugehen, dass ca. 3.100 bis 3.300 hilfe- und pflegebedürftige Personen pro-
fessionelle ambulante Pflege in Anspruch nehmen.  
 
Seit Einführung der Pflegeversicherung hat sich  der ambulante Pflegemarkt grundlegend verän-
dert. Dies spiegelt sich zum einen in der inzwischen hohen Anzahl privatgewerblicher Dienste, 
die sich mittlerweile stark am Markt positioniert haben, zum anderen an der aktuell stattfinden 
Entwicklung einer Nachfrageverschiebung weg von einem ausschließlich grund- und behand-
lungspflegerischen Angebot, hin zu einem umfangreichen Versorgungsangebot mit vorpflegeri-
schen und Pflege ergänzenden Segmenten wieder. Ebenso steigt die Nachfrage an reinen und 
zusätzlichen Betreuungsleistungen (ohne pflegerische Anteile). Diese hauswirtschaftlichen und 
betreuerischen Bedarfe sind bei vielen Pflegebedürftigen weitaus höher, als von den Pflegesach-
leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung finanziell abgedeckt werden. 
 
In der Rückmeldung vieler Anbieter kommt darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass sich der 
Wettbewerb im ambulanten Pflegemarkt verschärft. Waren vor bis zu fünf Jahren noch lang an-
dauernde Versorgungsaufträge die Regel, sind es jetzt vermehrt kurzfristige Kontakte. Ambulante 
Pflegedienste werden zunehmend erst dann beauftragt, wenn die häusliche Versorgung durch 
Familienangehörige an ihre Belastungsgrenzen stößt. Ebenso wird festgestellt, dass durch zu-
nehmendes Wegbrechen familiärer und nachbarschaftlicher Netzwerke ein deutlich höherer Ver-
sorgungs- also auch Pflegeaufwand feststellbar ist. 
 
Nicht zuletzt werden durch den verstärkten Einsatz von Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften 
in Privathaushalten, teilweise im „Rund-um-die-Uhr“ Einsatz, erhebliche Anteile an grundpflegeri-
schen Aufgaben übernommen. Es steht zu erwarten, dass privat organisierte Hilfe in den nächs-
ten Jahren weiter zunehmen werden. Von daher ist ein zunehmendes Konkurrenzverhalten so-
wohl der ambulanten Dienste untereinander, als auch zu den Mitbewerbern im teil- und vollstati-
onären Bereich zu erwarten. 
 
 
3. Bestand und Entwicklung der Tagespflegeeinrichtungen 
Aktuell bieten in Münster sieben Einrichtungen, drei solitäre und vier heimangebundene, insge-
samt 107 Tagespflegeplätze an. Zum Jahresende schließt eine heimangebundene Tagespflege 
mit 12 Plätzen ihr Angebot. Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Mitwettbewerber Mitte 2008 
mit 15 Plätzen an den Markt gehen wird. Zwei Einrichtungen melden eine fast durchgängige Aus-
lastung, fünf Einrichtungen unterliegen Schwankungen mit einer temporär hohen Freimeldung. 
Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit, initiiert durch den Zusammenschluss der Einrichtungen im 
AK Tagespflege, ist die Inanspruchnahme dieses teilstationären Angebotes nach wie vor schlep-
pend. Als wesentlicher Grund dafür wird die mangelnde Refinanzierung eines Tagespflegebesu-
ches durch die Pflegekassen angesehen. Im Regelfall haben die Tagespflegegäste zusätzlich 
häuslichen Unterstützungsbedarf im Rahmen von Pflegesachleistungen und müssen daher ihren 
täglichen Aufenthalt aus Eigenmitteln tragen. Diese Belastung führt zu einer zurückhaltenden 
Inanspruchnahme, die dadurch zum Ausdruck komm t, dass dieses Angebot lediglich tageweise 
abgerufen wird. 
 
Tagespflegegäste haben in der Regel einen gerontopsychiatrischen Hintergrund. Die Träger sind 
auf diese Personengruppe eingestellt und halten besonders geschultes Personal vor und arbei-
ten nach individuell ausgerichteten Betreuungskonzepten. Ein Besuch in der Tagespflege führt 
daher auch immer zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen.

3 
V/0990/2007 
 
Die im Kabinettsentwurf zur Änderung der Pflegeversicherung vorgesehene neue Kombinations-
leistung für die Tagespflege, ggf. in Ergänzung mit den zusätzlichen Betreuungskosten für geron-
topsychiatrisch veränderte Menschen führt hoffentlich zu einer verstärkten Nachfrage in diesem 
Teilsegment. 
 
 
4. Bestand und Entwicklung der Kurzzeitpflege 
Sechs Einrichtungen halten in Münster insgesamt 111 Kurzzeitpflegeplätze vor. 41 Plätze werden 
im klinischen Verbund, 50 Plätze im Heimverbund und 20 Plätze solitär angeboten. Darüber hin-
aus existieren 40 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, die von insgesamt neun vollstationären Pfle-
geeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Diese eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze werden 
fast ausschließlich für die stationäre Pflege in Anspruch genommen und stehen daher nur be-
dingt zur Verfügung. Nach eigenen Erhebungen schwanken die Auslastungsquoten der Anbieter 
zwischen 75 und 93 Prozent.  
 
Die Kurzzeitpflege unterstützt insbesondere die pflegenden Angehörigen, die etwa wegen Krank-
heit oder Urlaub phasenweise für die pflegerische Versorgung des Angehörigen nicht zur Verfü-
gung stehen. Die Auslastung der Kurzeitpflege ist zum Teil extremen Schwankungen unterwor-
fen. Diese Beobachtungen für 2006 haben sich im Vergleich zum Jahr 2005 noch verstärkt und 
sind nicht etwa nur an Ferienzeiten („Urlaub von der Pflege“) festzumachen. Diese „Ausfallzeiten“ 
stellen die Betreiber vielfach vor ein unkalkulierbares Refinanzierungsdilemma. Von daher ist es 
unstrittig, dass Auslastungsquoten von 95 % und mehr, wie im Bereich der vollstationären Ver-
sorgung, nicht zu erwarten sind.  
 
Kurzzeitpflege ist ein wichtiger Baustein bei der Überwindung kurzfristig ungeklärter Pflegesitua-
tionen. Häufig muss zunächst nach einem Krankenhausaufenthalt geklärt werden, ob die Vor-
aussetzungen für eine Rückkehr in die Häuslichkeit geschaffen sind. Seit Einführung der neuen 
Abrechungssysteme in den Akutkrankenhäusern (DRG) ist eine steigende Nachfrage an das 
Versorgungsangebot Kurzzeitpflege im Anschluss an Krankenhausaufenthalte erkennbar.   
 
 
5. Bestand und Entwicklung der vollstationären Pflege 
Die Stadt Münster verfügt aktuell über 30 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit 2.399 Plätzen. 
Innerhalb von acht Monaten haben die Einrichtungen in Gievenbeck mit 81 Plätzen, Albachten 
mit 66 Plätzen (beide AWO Westliches Westfalen) und Coerde mit 72 Plätzen (CBM) neueröffnet. 
Im November 2007 hat das Westfälische Pflegezentrum Münster (LWL) durch einen Neubau sei-
ne Platzzahl von bisher 60 auf 80 Plätze erhöht.  
 
Anders als in den vergangenen Jahren gestaltet sich die Belegung neuer Einrichtungen eher 
schleppend. Parallel dazu ist trägerübergreifend der früher zu beobachtenden Nachfragedruck 
nicht mehr vorhanden. Heimträger und Informationsbüro Pflege bestätigen, dass eine Aufnahme 
in Einzel- und Doppelzimmer innerhalb kürzester Zei t möglich ist, soweit eine unmittelbare Stadt-
teilorientierung nicht zwingend erfüllt werden muss.  
 
Dennoch ist zu beobachten, dass die überwiegende Anzahl der Pflegeheime eine Auslastung 
zwischen 95 und 98 %, teilweise darüber hinaus, für das Jahr 2006 erzielt hat. Es ist allerdings 
davon auszugehen, dass sich die Auslastungsquoten in den nächsten zwei bis drei Jahren ten-
denziell nach unten entwickeln werden. Der Ausbau des stationären Angebotes, immer kürzer 
werdende Wohnphasen, ein neues Bewusstsein für alternative Wohn- und Pflegeformen sowie 
die wirtschaftliche Situation in den Familien, einhergehend mit Unterhaltsverpflichtungen für pfle-
gebedürftige Angehörige, tragen dazu bei, dass der Wettbewerb, wie auch auf ambulanter und 
teilstationärer Ebene, unter den Anbietern verstärkt wird.

4 
V/0990/2007 
 
6. Fazit und Ausblick 
In annähernd allen Stadtteilen Münsters ist die pflegerischen Versorgungsstruktur ausdifferen-
ziert und vielfältig. Mit der nahezu vollständigen Umsetzung der Vorgaben der seinerzeitigen 
Pflegebedarfsplanung (Fortschreibung 2000), eine pflegerische Grundversorgung in allen Stadt-
teilen mit mindestens 6.500 Einwohnern vorzuhalten, hat die Stadt Münster ein flächendecken-
des vollstationäre und ambulante pflegerisches Versorgungsnetzwerk. Darüber hinaus verfügen 
alle angrenzenden kreisangehörigen Kommunen an Münsters Stadtgrenzen über stationäre Pfle-
geeinrichtungen, so dass fast durchgängig, die von der älteren Bevölkerungsgruppe gewünschte 
und von Politik und Verwaltung mit Nachdruck verfolgte quartiers- und stadtteilorientierte Pflege- 
und Wohnstruktur angeboten werden kann. Ein Ausweichen in Pflegeeinrichtungen anderer 
Kommunen, wie es etwa bis vor drei Jahren für Münsteranerinnen und Münsteraner noch gängi-
ge Praxis war, ist nicht mehr notwendig. Ebenso erfolgen wenig Anfragen pflegebedürftiger Bür-
gerinnen und Bürger aus den angrenzenden Städten und Gemeinden.  
Neben der familiären, selbst organisierten häuslichen Pflege bilden vollstationäre Pflegeheime, 
Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege noch immer den Kern der pflegerischen Versor-
gung. Hinzu kommen die Vielzahl der hauswirtschaftlichen und Pflege ergänzenden Hilfeformen, 
die von ambulanten Pflegediensten, zum Teil im Verbund mit Anbietern von Haushaltsnahen 
Dienstleistungen angeboten werden. Die Entwicklung neuer Angebotsformen setzt sich im Be-
reich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften fort. Inzwischen wurden 77 Mietwohneinhei-
ten für die „Rund um die Uhr“ Versorgung demenziell erkrankter Menschen realisiert. Auch hier 
wird seitens der Pflegeplanung im Austausch mit Wohnungswirtschaft und potentiellen Anbietern 
gezielt darauf geachtet, bisher noch nicht berücksichtigte Stadtteile mit kleinteiligen Wohn- und 
Pflegeangeboten auszustatten. 
In Anbetracht der demographischen Entwicklung sind zukünftig dennoch weitere Anstrengungen 
erforderlich, die Altenhilfe- und Pflegesysteme an die ständig wachsenden Bedürfnisse älterer 
und pflegebedürftiger Menschen in Münster anzupassen. Hier kommt nicht zuletzt der Generation 
der jüngeren Älteren eine besondere Rolle zu. Viele bringen sich ehrenamtlich und bürgerschaft-
lich ein, wie etwa bei Projekten wie „von Mensch zu Mensch“ oder „Anti-Rost“.  
Darüber hinaus ist zu beobachten, dass sich immer mehr Ältere untereinander oder in intergene-
rativen Gruppen zusammenschließen, um gemeinsame und selbstbestimmte Wohnprojekte zu 
realisieren.  
Im Anhang an diesen Bericht erfolgt erstmals eine komplette und ausführliche Beschreibung aller 
bestehenden und in Planung bzw. in Bau befindlichen ambulant betreuten Wohngemeinschaften. 
In einer von der Pflegekonferenz Münster initiierten Arbeitsgruppe wurden darüber hinaus Quali-
tätsstandards für diese Wohnform im Alter für Münster entwickelt, in der abschließend durch eine 
Selbstverpflichtungserklärung die Qualitäten in der Wohnraumversorgung und Betreuungsleis-
tung sowie das besondere Schutzbedürfnis dieses Personenkreises zum Ausdruck kommt. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
- Statistische Grundlagen mit Einrichtungsüberblick 
- Broschüre ambulant betreute Wohngemeinschaften

Beratungsverlauf (2)

04.12.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.01.2008 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (75)

  • Krumme Straße 39
  • Tannenbergstraße 1
  • Offenbergstraße 19
  • Westfalenstraße 490
  • Andreas-Hofer-Straße 70
  • Scharnhorststraße 4
  • Fliednerstraße 17
  • Münzstraße 38a
  • Wienburgstraße 60
  • Clevornstraße 5
  • Münsterstraße 24b
  • Handorfer Straße 24
  • Marktallee 42
  • Culmer Straße 16
  • Klosterstraße 75
  • Josefstraße 4
  • Steinfurter Straße 132
  • Augustastraße 28
  • Hofstraße 17
  • Patronatsstraße 22
  • Hafenstraße 8
  • Taubenstraße 12
  • Kirmstraße 18
  • Josef-Beckmann-Straße 5
  • Hittorfstraße 10
  • Südlohnweg 1
  • Clemens-August-Platz 8a
  • Düesbergweg 143
  • Meckmannweg 74
  • Michaelweg 53
  • Bohlweg 5
  • Tibusplatz 1
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  • Alexianerweg 10
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  • Prozessionsweg 54
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  • Albersloher Weg 539
  • Pottkamp 15
  • Hansaplatz
  • Ludgeriplatz 4
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  • Idenbrockplatz 26
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  • Am Berg Fidel 70
  • An der Alten Kirche 5
  • Am Blaukreuzwäldchen 3
  • An der Germania Brauerei 8
  • Am Küchenbusch 15
  • Sankt-Mauritz-Freiheit 52
  • Geringhoffstraße 45
  • Wolbecker Straße 140b
  • Zumsandestraße 25
  • Sophienstraße 1
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  • Wilkinghege 64
  • Gartenbreie 1
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  • Hörsterplatz 2b
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  • Gartenstiege 6
  • Brüningheide
  • Pluggendorf
  • Spiekerhof 3
  • Kinderhaus 34s
  • Südstraße
  • Düesberg
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0990/2007
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37