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AN/1048/2026

Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmekonzept für den Stadtbezirk Lindenthal

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 8.1.8

Gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

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Gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

4627 Zeichen

Fraktion FDP / V olt  
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal  
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich 
Widdersdorf…  
 
 
                     Köln, 08-06-2026  
 
 
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmekonzept für den 
Stadtbezirk Lindenthal 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester,  
  
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen.  
 
 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung 
zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur 
Sondernutzung die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern im 
Stadtbezirk Lindenthal bislang nicht wirksam verhindern. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragen daher, dass: 
1. … die Stadtverwaltung und der Mobilitätsausschuss bis zum 31. August 2026 ein 
verbindliches Abstell- und Rücknahmekonzept für E-Scooter erarbeiten und umsetzen, 
das somit spätestens zur neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 in 
Kraft tritt 
 
2. … in diesem Konzept die Verantwortlichkeiten von Stadt Köln (insbesondere 
Ordnungsamt) und Fahrzeugverleihern eindeutig geregelt werden, einschließlich: 
a. … klar amrkierter Abstellbereich, insbesondere im Umfeld des 
RehinEnergieStadions, sowie der bekannten Brennpunkte im gesamten Stadt 
bezirk Lindenthal (z.B. vor Schulen, an Haltestellen, an Engstellen) 
b. … ausgewiesener No Oarking“-Zonen für Gehwege, Schulwege, Engstellen 
und Rettungswege, 
c. … verbindlicher Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von falsch 
abgestellten E-Scootern

3. … das Ordnungsamt angewiesen wird, verkehrsgefährdende Blockaden von 
Gehwegen, Radwegen und Schulwegen durch E-Scooter konsequent zu ahnden, und 
diese – analog zur Praxis bei Kraftfahrzeugen – umgehend durch Umsetzen, bzw. 
Abschleppen der Fahrzeuge zu beseitigen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu 
Lasten der Fahrzeugverleiher. 
 
4. … bei wiederholten, dokumentierten Verstößen einzelner Anbieter gegen das neue 
Konzept (z.B. mindestens vier Verstöße innerhalb von zwölf Monaten) die 
Möglichkeit des zeitlich und räumlich (hier: im Stadtbezirk Lindenthal) befristeten 
Entzugs, bzw. der Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis geprüft, und, falls 
rechtlich möglich, angewendet wird. 
 
 
5. … die Verwaltung bei Großereignissen im RheinEnergiseSTADION ein mobiles 
Rücknahmekonzept einsetzt. Zu Großereignissen zählen beispielsweise Heimspiele 
des 1. FC Köln, Open-Air-Konzerte und andere Veranstaltungen. Als mobile 
Rücknahmestellen können Sammelfahrzeuge zum Einsatz kommen, genauso wie 
temporäre Sammelzonen, aus denen bis spätestens 6.00h am Folgetag die abgestellten 
Fahrzeuge entfernt worden sein müssen. 
 
6. … die Verwaltung dem Mobilitätausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal 
zeitnah die ergriffenen Maßnahmen berichtet, die folgende Fragen behandeln müssen: 
a. Wie wird das Abstell- und Rücknahmekozept im Stadtbezirk Lindenthal 
konkret ausgestattet? 
b. Welche Maßnahmen zur Umsetzung wurden bereits eingeleitet? Bis wann 
folgen die noch ausstehenden Maßnahmen? 
c. Wie soll die Einhaltung des Konzepts durch Verleiher Ordnungsamt überwacht 
werden? 
 
Begründung:  
 
In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer 
vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln, 
verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen 
Verkehrsteilnehmenden.  
 
Die Probleme mit verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern betreffen nicht nur den 
Stadtbezirk Lindenthal, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet. Allerdings führen das 
RheinEnergieSTADION, die hohe Anzahl von Schulen sowie die Einkaufsmöglichkeiten in 
den verschiedenen Stadtteilen zur Bildung besonderer Gefahrenschwerpunkte. Aber auch im 
normalen Straßenbild nimmt die Anzahl der verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter 
immer mehr zu. 
 
Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende zum 
Ausweichen auf Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches 
Konfliktpotential bis hin zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden.

Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz   gez. Michael Olligschläger 
Fraktion FDP/V olt    CDU-Fraktion    
 
gez. Friedhelm Hilgers 
SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1048/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.06.2026
Erstellt
16.06.2026 12:18