Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmekonzept für den Stadtbezirk Lindenthal
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1048/2026 vom 16.06.2026
Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig zurückgezogen.
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion FDP / Volt, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
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Fraktion FDP / V olt CDU-Fraktion SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 08-06-2026 Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern – Abstell- und Rücknahmekonzept für den Stadtbezirk Lindenthal Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29. Juni 2026 zu setzen. Antrag: Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt fest, dass die seit 2019 bestehende Vereinbarung zwischen Stadt und E-Scooter-Verleihfirmen sowie die darauf aufbauenden Regelungen zur Sondernutzung die wiederkehrenden verkehrsgefährdenden Abstellungen von E-Scootern im Stadtbezirk Lindenthal bislang nicht wirksam verhindern. Die Bezirksvertretung Lindenthal beantragen daher, dass: 1. … die Stadtverwaltung und der Mobilitätsausschuss bis zum 31. August 2026 ein verbindliches Abstell- und Rücknahmekonzept für E-Scooter erarbeiten und umsetzen, das somit spätestens zur neuen Saison der Fußball-Bundesliga im Sommer 2026 in Kraft tritt 2. … in diesem Konzept die Verantwortlichkeiten von Stadt Köln (insbesondere Ordnungsamt) und Fahrzeugverleihern eindeutig geregelt werden, einschließlich: a. … klar amrkierter Abstellbereich, insbesondere im Umfeld des RehinEnergieStadions, sowie der bekannten Brennpunkte im gesamten Stadt bezirk Lindenthal (z.B. vor Schulen, an Haltestellen, an Engstellen) b. … ausgewiesener No Oarking“-Zonen für Gehwege, Schulwege, Engstellen und Rettungswege, c. … verbindlicher Reaktionszeiten der Verleiher zur Beseitigung von falsch abgestellten E-Scootern 3. … das Ordnungsamt angewiesen wird, verkehrsgefährdende Blockaden von Gehwegen, Radwegen und Schulwegen durch E-Scooter konsequent zu ahnden, und diese – analog zur Praxis bei Kraftfahrzeugen – umgehend durch Umsetzen, bzw. Abschleppen der Fahrzeuge zu beseitigen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Fahrzeugverleiher. 4. … bei wiederholten, dokumentierten Verstößen einzelner Anbieter gegen das neue Konzept (z.B. mindestens vier Verstöße innerhalb von zwölf Monaten) die Möglichkeit des zeitlich und räumlich (hier: im Stadtbezirk Lindenthal) befristeten Entzugs, bzw. der Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis geprüft, und, falls rechtlich möglich, angewendet wird. 5. … die Verwaltung bei Großereignissen im RheinEnergiseSTADION ein mobiles Rücknahmekonzept einsetzt. Zu Großereignissen zählen beispielsweise Heimspiele des 1. FC Köln, Open-Air-Konzerte und andere Veranstaltungen. Als mobile Rücknahmestellen können Sammelfahrzeuge zum Einsatz kommen, genauso wie temporäre Sammelzonen, aus denen bis spätestens 6.00h am Folgetag die abgestellten Fahrzeuge entfernt worden sein müssen. 6. … die Verwaltung dem Mobilitätausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal zeitnah die ergriffenen Maßnahmen berichtet, die folgende Fragen behandeln müssen: a. Wie wird das Abstell- und Rücknahmekozept im Stadtbezirk Lindenthal konkret ausgestattet? b. Welche Maßnahmen zur Umsetzung wurden bereits eingeleitet? Bis wann folgen die noch ausstehenden Maßnahmen? c. Wie soll die Einhaltung des Konzepts durch Verleiher Ordnungsamt überwacht werden? Begründung: In den aktuellen Mobilitätskonzepten können und sollen E-Scooter einen Beitrag zu einer vernetzten, klimafreundlichen Mobilität in Köln leisten. Dafür braucht es aber klare Regeln, verlässliche Abstellkonzepte und eine konsequente Durchsetzung zum Schutz aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Die Probleme mit verkehrsbehindernd abgestellten E-Scootern betreffen nicht nur den Stadtbezirk Lindenthal, sondern das gesamte Kölner Stadtgebiet. Allerdings führen das RheinEnergieSTADION, die hohe Anzahl von Schulen sowie die Einkaufsmöglichkeiten in den verschiedenen Stadtteilen zur Bildung besonderer Gefahrenschwerpunkte. Aber auch im normalen Straßenbild nimmt die Anzahl der verkehrsbehindernd abgestellten E-Scooter immer mehr zu. Die falsch abgestellten E-Scooter führen immer wieder dazu, dass Zufußgehende zum Ausweichen auf Radwege ausweichen müssen. Dies wiederum birgt ein erhebliches Konfliktpotential bis hin zu einer deutlichen Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz gez. Michael Olligschläger Fraktion FDP/V olt CDU-Fraktion gez. Friedhelm Hilgers SPD-Fraktion
Beratungsverlauf
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29.06.2026
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.8, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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