AN/0433/2025
Emissionen Alpha Compound Füllstoff GmbH, Otto Hahn Str. 9-11, 50997 Köln
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Anfrage (Grüne BV2)
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Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0433/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Emissionen Alpha Compound Füllstoff GmbH, Otto Hahn Str. 9-11, 50997 Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: Am 27.03.2025 kam es im o.g. Betrieb zum Austritt einer nicht unerheblichen Menge eines nicht bekannten weißen Stoffes. Das Material legte sich auf das naheliegend Straßenbe- gleitgrün, den Radweg und zwangläufig auch auf die diesen benutzenden Personen (siehe Fotos). Vergleichbare Emissionen scheinen dort immer wieder vorzukommen, wenn auch nicht in der Intensität, wie am 27.03. Bereits in den Jahren 2016 bis 2019 kam es am selbigen Standort beim Betrieb Alpha Calcit Füllstoff GmbH zu ähnlichen Emissionen. Seitens der BV wurden bereits seinerzeit verschiedene Fragen diesbezüglich gestellt. Nunmehr wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1.) Um welchen Stoff / Stoffe handelte es sich bei dem am 27.03. ausgetretenen und ist dieser / sind diese für Mensch und Umwelt unbedenklich? 2.) Handelt es sich um den gleichen Emittenten wie in den Jahren 2016 bis 19 (auch Rechtsnachfolger) oder besteht zumindest eine enge wirtschaftliche Verbindung? 3.) Welche Überwachungs - und Kontrollmaßnahmen erfolgen aufgrund der offen- sichtlich nicht planmäßigen Emissionen durch die zuständigen Ämter der Stadt Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Köln bzw. durch die Aufsichtsbehörde und erfolgen diese angekündigt oder unan- gekündigt und wie regelmäßig? Und wie erfolgt im Störfall die Kommunikation der Öffentlichkeit seitens des Betriebs und / oder der Verwaltung? 4.) Sind seit den Vorkommnissen in den Jahren 2016 bis 2019 bis zum besagten Er- eignis weitere Störungen durch Dritte gemeldet worden? 5.) Der regelmäßige Austrifft von haptischen Emissionen legt einen fehlerhaften Be- triebsablauf nahe. Kann ein solcher durch die Überwachungsbehörde gleichwo hl ausgeschlossen werden? Welche Maßnahmen sind seit 2016 ergriffen worden? Es wird angeregt, für die BV 2 im fraglichen Betrieb einen Ortstermin gemeinsam mit der zuständigen Fachverwaltung zu organisieren, um Fragen, möglicherweise auch weitere, vor Ort zu klären. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (3)
- Otto-Hahn-Straße 9
- Industriestraße 1
- Straße 9 11
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0433/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (Grüne)
- Datum
- 12.04.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 16:23