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2043/2021

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2021, AN/0340/2021 betr. Otto-Langen-Quartier Köln-Mülheim

Mitteilung BV 01.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 7.1.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

10127 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Stei Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2043/2021 
Freigabedatum vom 31.05.21 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2021, AN/0340/2021 
betr. Otto-Langen-Quartier Köln-Mülheim 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgen-
de Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen.  
 
Anfrage: Otto & Langen-Quartier Köln - Mülheim  
Der Rat hat am 4.2.2021 auf Initiative aller demokratischen Fraktionen und Gruppen die Verwaltung 
mit dem unverzüglichen Ankauf des Grundstücks Deutz – Mülheimer Straße 147 – 149, 51063 Köln 
(ehemalige KHD – Hauptverwaltung) beauftragt und zugleich seinen Willen bekräftigt, das gesamte 
historische Industrieareal Otto & Langen – Quartier " zu einem gemeinwohlorientierten gemischten, 
urbanen Quartier" zu entwickeln. Bereits am 26.3.2020 hat der Rat den Erlass eines besonderen Vor-
kaufsrechts gem. §25 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) "zur Sicherung einer geordneten städtebauli-
chen Entwicklung" für das Gebiet beschlossen. Aus Sicht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der 
BV9 wäre die kurzfristige Anwendung weiterer plansichernder Instrumente auf Basis des Baugesetz-
buchs sinnvoll und dringlich. Dies wäre zunächst der Erlass einer Veränderungssperre. Sie würde 
nicht nur die Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung ( hoher Anteil von öffent-
lich gefördertem Wohnungsbau, nicht kommerziell ausgerichtete vielfältige Nutzung, Sicherung der 
denkmalwerten und denkmalgeschützten baulichen Substanz des historischen Industrieareals), son-
dern vor allem preisdämpfend auf absehbare Grundstücksspekulationen wirken und den Druck auf 
den Eigentümer erhöhen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Fragen an die Ver-
waltung:  
1. Bereitet die Verwaltung den Erlass einer Veränderungssperre gem. §14 BauGB vor? Wenn 
nein, welche Motive hat die Verwaltung davon abzusehen?  
2. Welchen Sachstand haben die Ankaufsverhandlungen mit den Eigentümern NRW.Urban 
sowie der G. Eggerbauer Bauprojektierung?  
3. Welche Möglichkeiten beabsichtigt die Verwaltung zu nutzen, den Verbleib von "raum13 – 
Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste" auf dem Areal zu erreichen?  
4. Welche weiteren Schritte beabsichtigt die Verwaltung für die Entwicklung eines gemein-
wohlorientierten städtebaulichen Nutzungskonzepts?  
5. Inwieweit wird die Bezirksvertretung und die interessierte Öffentlichkeit daran beteiligt?  
 
gez. Sabine Ulke  
gez. Winfried Seldschopf

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Grundsätzlich ist es möglich, eine Veränderungssperre auf Grundlage des geltenden Aufstellungsbe-
schlusses zu fassen. Eine Veränderungssperre dient dem Ziel, Veränderungen im Plangebiet zu ver-
hindern, die den Zielen und zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen oder 
auch wesentliche wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen zur Folge haben.  
 
Für das Otto-Langen-Quartier sind im Aufstellungsbeschluss die folgenden Ziele aufgeführt: 
"Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen (ca. 430 
Wohneinheiten) und nichtstörendem Gewerbe. Zum einen soll durch den Neubau von Wohnungen 
neuer Wohnraum geschaffen und zum anderen durch den Erhalt eines Großteils der markanten In-
dustriegebäude das Areal weiterhin für gewerbliche Nutzungen attraktiv gehalten werden. Eine sinn-
volle Ergänzung erfährt das neue Quartier durch eine Kindertagesstätten, einer Aktivierung der unter 
Denkmalschutz stehenden Möhring-Halle und Freiflächenangebote. Durch die Aufstellung des Be-
bauungsplans wird der Entwicklungsimpuls des Werkstattverfahrens aufgenommen und die bereits 
angestoßenen Entwicklungen (rechtskräftiger Bebauungsplan "Euroforum Nord" - Nr. 69460/07 mit 
seiner in Erarbeitung befindlichen 1.Änderung und laufende Bebauungsplanverfahren "Lindgens-
Areal", "Deutz-Areal" und "Euroforum-West") nun auch auf der letzten Teilfläche des Mülheimer Sü-
dens fortgesetzt." 
 
Im Falle eines Genehmigungsverfahrens für einen Bauantrag oder einen Antrag auf Nutzungsände-
rung wäre zu prüfen, ob die beabsichtigte Nutzung den Zielen des Bebauungsplanes widerspräche 
oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen daraus resultieren. Kann dies bejaht werden, so ist 
der Antrag abzulehnen. Es ist allerdings auch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung 
einer Ausnahme von der Veränderungssperre gegeben sind. Solche Gründe sind ausnahmslos städ-
tebaulich und planungsrechtlich zu sehen. Die jeweiligen Hintergründe Dritter sind hier nicht von Be-
lang und werden bei der Entscheidung über die Ausnahme, auf die bei Vorliegen der Voraussetzun-
gen ein Anspruch besteht, nicht berücksichtigt. 
 
Eine Veränderungssperre greift regelmäßig nicht, wenn ein Bauvorhaben auch vor Beschluss einer 
Veränderungssperre begonnen hätte werden können. Eine gewerbliche Nutzung wäre demnach auch 
bei Vorliegen einer Veränderungssperre möglich und nicht zu verhindern. Ein Antrag auf Nutzungs-
änderung zu Bürofläche, etwa auf den Flächen der ehem. KHD-Hauptverwaltung, wäre nach heuti-
gem Stand grundsätzlich als zulässig einzustufen. Ein Antragsteller hätte hier wohl ein Recht auf Ge-
nehmigung.  
 
Eine Veränderungssperre nach Baugesetzbuch ist zwei Jahre gültig. Sie kann zunächst um ein Jahr 
und unter sehr besonderen Umständen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im Anschluss daran 
besteht ein Entschädigungsanspruch des Betroffenen gegenüber der Gemeinde. Aktuell ist die Ent-
wicklung der Flächen und der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zum Otto-Langen-Quartier, ins-
besondere vor dem Hintergrund des europaweiten Vergabeverfahrens seitens des Landes NRW nicht 
absehbar. 
 
Zu Frage 2: 
Der Großteil der Flächen im Otto-Langen-Quartier hinter dem ehemaligen Verwaltungsgebäude der 
KHD befindet sich im Eigentum des Landes NRW und wird von NRW.URBAN treuhänderisch verwal-
tet. Das Land NRW will seine Flächen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens veräußern. 
Ein direkter Ankauf der landeseigenen Flächen durch die Stadt oder eine städtische Gesellschaft wird 
seitens des Landes abgelehnt. 
 
Das Verfahren zur Veräußerung der Flächen und die notwendigen Vorbereitungen dazu werden 
durch NRW.URBAN durchgeführt.  
 
Die Verwaltung ist, wie vom Rat am 4. Februar 2021, mit dem Eigentümer des Objektes Deutz-
Mülheimer Straße 147 bis 149, 51063 Köln (ehemalige KHD Hauptverwaltung) in Kontakt getreten

3 
 
und hat ihm ein indikatives Angebot auf Grundlage des Verkehrswertes (§ 194 Baugesetzbuch) ge-
macht.  
 
Der Eigentümer ist zu einem Verkauf nur zu einem aktuell zu erzielenden Marktpreis bereit, der je-
doch sehr deutlich über dem Verkehrswert liegt. 
 
Zu Frage 3: 
Für das Otto-Langen-Quartier soll ein Planungskonzept erarbeitet werden, das neben Wohn- und 
gewerblichen Nutzungen auch Raum für kulturelle Einrichtungen und die Kreativwirtschaft wie die 
Initiative raum13 in Verbindung mit einer gemeinwohlorientierten Entwicklung im Quartier zur Verfü-
gung stellt. Eine Sicherung einzelner Institutionen im Quartier ist mit dem zukünftigen Eigentümer der 
Flächen nach Abschluss des europaweiten Vergabeverfahrens zu vereinbaren und obliegt nicht der 
Stadt Köln, sofern diese nicht selbst Flächeneigentümerin ist. 
 
Zu Frage 4: 
Für das Verfahren zur Veräußerung der landeseigenen Flächen finden derzeit zwischen dem Land 
und der Stadt Köln Abstimmungen zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen und planerischen 
Zielvorgaben für das Areal statt. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Erarbeitung eines umfassenden 
und realisierbaren Planungskonzepts mit Aussagen unter anderem über die vorgesehenen Nutzun-
gen, die bauliche Dichte, den Umgang mit erhaltenswertem und denkmalgeschützten Gebäudebe-
stand, den Freiraumqualitäten etc. 
 
Ein Teilbereich dieses Konzeptes ist die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Areals. Dieser soll im 
Rahmen der Ausschreibung über Kriterien definiert werden, die sich derzeit in der Abstimmung befin-
den. Zentrale Punkte sind die zukünftigen Angebote für den Stadtteil (geförderter und preisgedämpf-
ter Wohnraum, Bildungsangebote / Teilhabe, Angebote für Kinder und Jugendliche, Kunst / Kultur / 
Industriegeschichte, kleinteilige Produktion / Handwerk, gemeinschaftlich genutzte Freiräume), die Art 
der Betreibermodelle sowie die bauliche Qualität.  
 
Eine Grundlage für das Verfahren ist dabei auch das von der Politik im Jahr 2018 zur weiteren Ausar-
beitung beschlossene städtebauliche Konzept, welches bereits zahlreiche Ideen und Anregungen zur 
Entwicklung der Flächen, aber auch vorhandene Restriktionen und rechtliche Vorgaben berücksich-
tigt. Dieses Konzept ist jedoch vor dem Hintergrund sich ändernder städtebaulicher Rahmenbedin-
gungen und Nutzungsanforderungen zu prüfen, fortzuentwickeln und anschließend in konkrete Pla-
nungsvorgaben für das Wettbewerbsverfahren zu übersetzen.  
 
Sobald im Anschluss die Planungsvorgaben vollumfänglich erarbeitet und von den politischen Gremi-
en bestätigt wurden, erfolgt seitens NRW.URBAN auf dieser Grundlage die Wettbewerbsauslobung 
und das europaweite Vergabeverfahren. Der zeitliche Ablauf des Verfahrens obliegt hierbei 
NRW.URBAN bzw. dem Land NRW als Eigentümer der Flächen. 
 
Zu Frage 5: 
Die Stadt steht derzeit in Abstimmung mit NRW.URBAN und dem Land NRW bezüglich des seitens 
des Landes NRW avisierten europaweiten Vergabeverfahrens zur Veräußerung der landeseigenen 
Flächen im Otto-Langen-Quartier.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren, um deren Anre-
gungen und Bedenken zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers zusammen mit den städtischen 
Planungsvorgaben in das Vergabeverfahren einfließen zu lassen.  
 
Die entsprechenden Vorgaben für das Vergabeverfahren werden den zuständigen politischen Gremi-
en zum Beschluss vorgelegt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2043/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
01.06.2021
Erstellt
27.05.2021 14:42