AN/0914/2025
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen, betr.: Benennung des Coty-Geländes im Rahmen einer Bürgerbeteiligung
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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)
2792 Zeichen
Herr Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Stadt Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0914/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen, betr.: Benennung des Coty-Geländes im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.06.2025: Beschluss: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer Instone Real Estate eine Benennung des sogenannten „Coty-Geländes“ im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens auf den Weg zu bringen. Kurzfristig ist in der Verwaltungskommunikation der Name „Coty“ nicht mehr zu verwenden. Begründung: Das Gelände in Bickendorf, das seit 2016 im Besitz des internationalen Kosmetikkonzerns Coty ist, wird derzeit umgangssprachlich sowie in Verwaltungsvorlagen nach eben diesem Konzern benannt. Aus Sicht unserer Fraktion ist diese Bezeichnung weder historisch angemessen noch gesellschaftlich tragbar. Zum einen ist der Konzerngründer François Coty eine historisch belastete Figur. Er war ein überzeugter Faschist und Antisemit, der seine politischen Überzeugungen aktiv publizistisch verbreitete. In den 1920er-Jahren übernahm er unter anderem Anteile der Zeitung Le Figaro, deren Ausrichtung er als politischer Direktor maßgeblich beeinflusste. 1933 gründete er eine rechtsradikale, paramilitärische Organisation, die an den demokratiefeindlichen Unruhen GRÜNE Fraktion in der Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld Venloer Straße 419-421 50825 Köln gruene-bv4@stadt-koeln.de - 2 - vom Februar 1934 beteiligt war. Eine Würdigung seines Namens im öffentlichen Raum erscheint deshalb aus erinnerungspolitischer Sicht höchst problematisch. Zum anderen besteht keinerlei historisch gewachsene Verbindung zwischen dem Coty- Konzern und der Stadt Köln. Im Gegensatz dazu wurde das Gelände über Jahrzehnte hinweg durch das Traditionsunternehmen „4711“ genutzt und war in den 1920er- bis 1940er- Jahren unter anderem Standort einer Ziegelei sowie eines Werks der Mauser-Werke. Eine Benennung des Areals sollte sich daher stärker an der lokalen Geschichte oder einem demokratisch getragenen Vorschlag aus der Bürgerschaft orientieren. Um einer unreflektierten Etablierung des Namens „Coty-Gelände“ vorzubeugen, sollte eine Benennung zeitnah erfolgen – unter Einbindung der Öffentlichkeit. Mit freundlichen Grüßen Esther Kings Tobias Scholz Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0914/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 08:24