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AN/0914/2025

Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen, betr.: Benennung des Coty-Geländes im Rahmen einer Bürgerbeteiligung

Antrag nach § 3 BV4 (Grüne) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025, TOP 8.12

Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV4)

2792 Zeichen

Herr 
Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
50825 Köln 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Stadt Köln 
50667 Köln 
 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0914/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIe Grünen, betr.: Benennung des Coty-Geländes im 
Rahmen einer Bürgerbeteiligung 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag für die Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.06.2025: 
 
Beschluss: 
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer 
Instone Real Estate eine Benennung des sogenannten „Coty-Geländes“ im Rahmen 
eines Bürgerbeteiligungsverfahrens auf den Weg zu bringen. Kurzfristig ist in der 
Verwaltungskommunikation der Name „Coty“ nicht mehr zu verwenden.  
 
Begründung: 
Das Gelände in Bickendorf, das seit 2016 im Besitz des internationalen Kosmetikkonzerns 
Coty ist, wird derzeit umgangssprachlich sowie in Verwaltungsvorlagen nach eben diesem 
Konzern benannt. Aus Sicht unserer Fraktion ist diese Bezeichnung weder historisch 
angemessen noch gesellschaftlich tragbar. 
 
Zum einen ist der Konzerngründer François Coty eine historisch belastete Figur. Er war ein 
überzeugter Faschist und Antisemit, der seine politischen Überzeugungen aktiv publizistisch 
verbreitete. In den 1920er-Jahren übernahm er unter anderem Anteile der Zeitung Le Figaro, 
deren Ausrichtung er als politischer Direktor maßgeblich beeinflusste. 1933 gründete er eine 
rechtsradikale, paramilitärische Organisation, die an den demokratiefeindlichen Unruhen 
 GRÜNE Fraktion 
in der Bezirksvertretung 4 
Ehrenfeld 
Venloer Straße 419-421 
50825 Köln 
gruene-bv4@stadt-koeln.de

- 2 - 
vom Februar 1934 beteiligt war. Eine Würdigung seines Namens im öffentlichen Raum 
erscheint deshalb aus erinnerungspolitischer Sicht höchst problematisch. 
 
Zum anderen besteht keinerlei historisch gewachsene Verbindung zwischen dem Coty-
Konzern und der Stadt Köln. Im Gegensatz dazu wurde das Gelände über Jahrzehnte 
hinweg durch das Traditionsunternehmen „4711“ genutzt und war in den 1920er- bis 1940er-
Jahren unter anderem Standort einer Ziegelei sowie eines Werks der Mauser-Werke. Eine 
Benennung des Areals sollte sich daher stärker an der lokalen Geschichte oder einem 
demokratisch getragenen Vorschlag aus der Bürgerschaft orientieren. 
 
Um einer unreflektierten Etablierung des Namens „Coty-Gelände“ vorzubeugen, sollte eine 
Benennung zeitnah erfolgen – unter Einbindung der Öffentlichkeit. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Esther Kings      Tobias Scholz 
Fraktionsvorsitzende     Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0914/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 08:24