AN/2160/2023
Änderungsantrag zu TOP 10.25 - Aktionsplan Klimaschutz
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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13
6139 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.12.2023 AN/2160/2023 Gremium Datum der Sitzung Rat 07.12.2023 Änderungsantrag zu TOP 10.25 - Aktionsplan Klimaschutz Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.25 „Aktionsplan Klimaschutz“ auf die Tagesord- nung der Ratssitzung am 07.12.2023. Beschluss: 1. In den Punkt 2 wird gemäß Klimanotstand vor Priorität das Wort „hoher“ eingefügt: Der Rat beauf- tragt die Verwaltung, die die Stadtverwaltung betreffenden Maßnahmen mit hoher Priorität umzu- setzen. 2. Im Beschlusspunkt 4 wird folgender Text ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie im Monitoring THG -Emissionen erfasst werden können, die durch Entscheidungen der Stadt Köln außerhalb der Stadtgrenzen erzeugt werden. Dabei sind Materialien, die für Neu- bau- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden, priorisiert zu betrachten. Dazu soll auch geprüft werden, ob ein Monitoring nach dem „Global Protocol for Community Scale Green- house Gas Inventories“ (GPC) sinnvoller ist als nach BISKO-Standard. wie auch die Fortschritte der städtischen Beteiligungen in das Monitoring einfließen können. Als Orientierung für eine transparente öffentliche Darstellung des Monitorings möge der Stadt Köln die Website der Stadt Münster dienen: https://klimadashboard.ms/. Dieses OpenSource Projekt kann die Stadt Köln nutzen. An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Das Ergebnis der Prüfung und ein Vorschlag zum erweiterten Monitoring sind bis Ende März 2024 dem Rat vorzulegen. 3. Der Beschlusstext wird um einen Punkt 6 ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, den Klimaaktionsplan kontinuierlich fortzuschreiben. Insbesondere soll sie in Bezug auf folgende Aspekte weitere Maßnahmen ausarbeiten und dem Rat bis Mai 2024 vorlegen: Suffizienzstrategie: Es sollen künftig mindestens so viele Suffizienzmaßnahmen vorgelegt wer- den wie Effizienz-, Konsistenz- und Kompensationsmaßnahmen. Bildung für nachhaltige Entwicklung gemäß des SDG 13, Unterziel 13.3 (s.u.): Insbesondere sollen Fortbildungen für städtische Mitarbeiter:innen geplant und durchgeführt werden. nachhaltiges und energieeffizientes, möglichst klimaneutrales, Bauen und Sanieren bei allen städtischen Gebäuden. Dazu sind insbesondere Aktionen bezüglich der Punkte 1.1.1.2., 1.2.1.5., 1.3. & 1.4 zu entwickeln. Begründung: zu 1. Der Rat der Stadt Köln hat am 9. Juli 2019 den „Klimanotstand“ erklärt und damit bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt. Dies muss sich im Beschluss widerspiegeln. zu 2. Monitoring: Der GPC wurde von einer internationalen Gruppe von Experten entwickelt und wird von ver- schiedenen Organisationen, darunter UN-Organisationen, unterstützt. Ein Standard mit breiter internatio- naler Anerkennung und Akzeptanz trägt dazu bei, konsistente und vergleichbare Ergebnisse auf globaler Ebene zu gewährleisten. Zudem bietet der GPC einen umfassenden Ansatz für die Erfassung von Treib- hausgasemissionen auf Gemeindeebene. Er berücksichtigt nicht nur die Emissionen aus verschiedenen Sektoren, sondern auch Absorptionen, die eine umfassendere Bewertung ermöglichen. Der GPC ermög- licht es der Stadt Köln, ihre spezifischen lokalen Kontexte und Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Inventur relevant und genau für die jeweilige Gemeinde ist. Der GPC wird alle paar Jahre überarbeitet, um sicherzustellen, dass er auf dem neuesten Stand ist. zu 3. Suffizienzstrategien Bisher überwiegen technische Strategien im Klimaaktionsplan, Suffizienz kommt so gut wie nicht vor. Das Fachgutachten „Köln klimaneutral 2035“ bezeichnet Suffizienz als eine von vier Hauptstrategien zur Errei- chung von Klimaneutralität (S. 66f.). In der Wissenschaft wird immer deutlicher, dass die technischen Strategien der Effizienz und Konsistenz nicht ausreichen, um Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum von Umweltverbrauch ausreichend schnell zu erreichen. Suffizienz ist eine Strategie zur absoluten Reduktion von Konsum und Produktion von Gütern und -dienst- leistungen durch Veränderungen sozialer Praktiken. Bildung für nachhaltige Entwicklung für städtische Mitarbeiter:innen SDG 13, Unterziel 13.3 nennt folgendes Unterziel zur Umsetzung für Klimaschutzmaßnahmen: „Die Auf- klärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Ab- schwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern“. Die Befähigung und Ermutigung aller städtischen Mitarbeiter:innen dazu, Kli- - 3 - maschutz in ihren jeweiligen Aufgabenbereich möglichst zielführend zu integrieren, ist eine wichtige Vo- raussetzung für die Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz. Durch die Fortbildungen können Mitarbei- ter:innen auch besser auf die Anliegen und Fragen der Bürger:innen in Bezug auf Klimaschutz reagieren. Die Transparenz in diesem Bereich fördert die Bürgerbeteiligung und stärkt das Vertrauen der Öffentlich- keit in die Arbeit der Stadtverwaltung Nachhaltiges und energieeffizientes, möglichst klimaneutrales, Bauen und Sanieren Maßnahmen zur Reduzierung grauer Energie fehlen im Klimaaktionsplan vollständig, obwohl hierzu im Aktivitätenportfolio Köln Klimaneutral 2035 zahlreiche Aktivitäten zu finden sind. Da gerade der Bausektor deutlich hinter seinen sektoralen Zielen hinterherhinkt, ist es hier unerlässlich, dass große Kommunen mit vielen Bauaktivitäten hierzu beitragen - bei ihren eigenen Gebäuden wie auch durch Vorgaben bei Verga- beverfahren und Investorensuche. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende gez. Inga Feuser, stellv. Ratsgruppenvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2160/2023
- Typ
- KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 06.12.2023
- Erstellt
- 06.12.2023 12:24