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KUA/109/2025

Benrather Schloßallee 100-108, Schloss und Park Benrath, Übertragung des Gebäudeunterhaltes und der Instandhaltung für die Gebäude

Informationsvorlage 26.05.2025

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.21

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

4292 Zeichen

KUA/109/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Benrather Schlossallee 100-108, Schloss und Park Benrath, Übertragung des 
Gebäudeunterhalts und der Instandhaltung für die Gebäude: Bericht zur 
bestimmungsgemäßen Verwendung des Zuschusses 
Fachbereich: 
09/0 - Dezernat für Kultur und Integration   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Miriam Koch   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 24.06.2025 Kenntnisnahme 
Kulturausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Der Bauausschuss und der Kulturausschuss nehmen Kenntnis vom Bericht zur 
bestimmungsgemäßen Verwendung des jährlichen Zuschusses für Instandhaltungs-, 
Instandsetzungs-, Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten, sowie Sanierung-, Umbau- 
und Restaurierungsmaßnahmen. 
Beschlusslage:  
Beschluss des Rates der Stadt – Vorlage 41/ 41/2018 - Benrather Schloßallee 100-
108, Schloss und Park Benrath, Übertragung des Gebäudeunterhalts und der 
Instandhaltung für die Gebäude auf die Stiftung Schloss und Park Benrath sowie 
Nutzungsvereinbarung zum Schlosspark – vom 07.03.2019. 
 
Sachdarstellung: 
Mit der Stiftung Schloss und Park Benrath wurde unter Aufhebung der bisherigen 
Verträge auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07.03.2019 ein neuer Nutzungs - 
und Betriebsüberlassungsvertrag mit Datum vom 29.08.2019 abgeschlossen.  
 
Ziel des Vertrages ist es , den Erhalt und die Nutzung der zu Schloss Benrath 
gehörenden städtischen Gebäude und Gebäudenebenflächen sowie der in den 
Gebäuden befindlichen Sammlungen durch die Stiftung sowie die Kosten - und 
Lastentragung einheitlich zu regeln und die Stiftung in di e Lage zu versetzen, die 
anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Generalsanierung durchzuführen. 
 
Nach den vertraglichen Regelungen werden der Stiftung neben einem 
Betriebskostenzuschuss jährlich Mittel zur Erfüllung der Bauherrenaufgaben zur 
Verfügung gestellt.

Seite 2 
 
Diese Mittel dienen ( seit 2015)  auch zur Finanzierung der Personalkosten für 
Mitarbeiter der Stiftung im kaufmännischen und technischen Gebäudemanagement.  
In Bezug auf die notwendigen Komplementärmittel zu den Bundes - und 
Landeszuschüssen für die geplante denkmalgerechte Generalsanierung des Schlosses 
und auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07.03.2019 wurde der jährliche 
Zuschuss ab dem Jahr 2020 auf  2.200.000 EUR erhöht . Über die Höhe dieses 
jährlichen Zuschusses wird formell im Zuge der jährl ichen Haushaltsberatungen 
entschieden.   
 
Die Mittel sind für Instandhaltungs -, Instandsetzungs -, Unterhaltungs - und 
Wartungsarbeiten, sowie Sanierung, Umbau und Restaurierungsmaßnahmen zu 
verwenden. Mit diesen Mitteln soll die Stiftung sämtliche baulichen Maßnahmen, auch 
größere, die erforderlich werden, somit alle damit verbundenen Kosten abdecken. 
Die Stiftung ist daher verpflichtet, in einem Jahr nicht verbrauchte Zuschüsse in 
zweckgebundene Rücklagen einzustellen. 
 
Die bestimmungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist jährlich nachzuweisen 
sowie dem Bauausschuss und dem Kulturausschuss zu berichten. 
 
Im Jahr 2024 hat die Stiftung entsprechend der Haushaltsbeschlüsse insgesamt 
950.000 EUR für Unterhalt, Instandhaltungs -, Instandsetzungs-, Unterhaltungs- und 
Wartungsarbeiten, sowie Sanierung, Umbau und Restaurierungsmaßnahmen 
erhalten.   
 
Die Mittel in Höhe von 950.000 EUR für das Jahr 2024 wurden wie folgt verwendet: 
 
Nr. Maßnahmen / Kostenpositionen Kosten in 
 EUR [brutto] 
1 Unterhalt / Sanierung (ohne Generalsanierung) 297.473,67 
2 Personalkosten - städtisches Personal Bau 
(Bauherrenaufgaben) 
241.290,26 
3 Miet- und Leasingkosten aufgrund von geplanten 
Bauanlagen, Versicherungen 
93.392,32 
4 Rechtsberatung und Software Bau 118.931,09 
5 Abschreibung  44.631,03 
6 Einstellung in Rücklagen für nicht verbrauchten Zuschuss 
(aus dem Zuschuss der Stadt Düsseldorf) 
154.281,63 
 Gesamt 950.000,00 
 
Hauptmaßnahme in 2024 waren Planungs - und Umsetzungsmaßnahmen für die 
Generalsanierung. Neben den obigen Ausgaben wurden zusätzlich Mittel in Höhe von 
insgesamt weiteren 1.771.128,05 EUR für Baumaßnahmen ausgegeben. 
 
Die Verwendung der Mittel wurde im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses der 
Stiftung geprüft, der Wirtschaftsprüfer hat einen uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerk erteilt.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2025 Bauausschuss
TOP 5 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Kulturausschuss
TOP 7.21 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/109/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 14:44