0629/2020
Sachstand zum Grundstück Lövenicher Weg 9-11 / Belvederestr. 17 (ehemaliger Petershof) in Köln-Müngersdorf - zu AN/0870/2019, Beschluss der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 01.07.2019
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Mitteilung Ausschuss
2449 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 11.03.2020 0629/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 Sachstand zum Grundstück Lövenicher Weg 9-11 / Belvederestr. 17 (ehemaliger Petershof) in Köln-Müngersdorf - zu AN/0870/2019, Beschluss der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 01.07.2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet die zuständige Verwaltung in der nächsten Sitzung über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung Petershof in Müngersdorf zu berichten und die weitere Planung vor- zustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Der ehemalige Betriebshof ist ein denkmalgeschützter Vierkanthof aus dem Jahr 1896 mit einer alten Schmiede, einer ehemaligen Schlosserwerkstatt, einem Kutscherhaus, dem Stall, einer Scheune und einem Herrenhaus, welches zuletzt als Kita genutzt wurde. Aufgrund von Brandschutzmängeln muss- te der Kita-Standort Belvederestr. 17 im Jahr 2015 aufgegeben werden. Unter dem Motto „Der Petershof - Wiedererwachen aus dem Dornröschenschlaf oder ein neues Zentrum in Müngersdorf?“ wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung sehen eine überwiegende Wohn- und Privatnutzung vor. Dies entspricht nicht dem Satzungszweck der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Es bestehen aber keine Bedenken, die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung umzusetzen, da für eine satzungskonforme Nutzung des Grundstückes kein Bedarf besteht. Zur Umsetzung der neuen Nutzung ist eine Übertragung in das allgemeine Liegenschaftsvermögen erforderlich. Das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wird ausgehend von den Ergebnissen des Workshops geeignete Kriterien für eine Konzeptvergabe entwickeln und dem Liegenschaftsaus- schuss zur Entscheidung vorschlagen. Da es sich um ein historisches Gebäude handelt, das dauerhaft in städtischem Eigentum verbleiben soll, ist vorgesehen, die Immobilie nicht zu verkaufen. Vielmehr soll sie im Rahmen eines Erbbau- rechts vermarktet werden. Dies ermöglicht es zudem, die Art der Nutzung für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages festzuschreiben. 2 Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Lövenicher Weg 9-11 / Belvederestr. 17 (Petershof) (markierter Bereich: Übertragungsfläche) gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0629/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 25.02.2020 07:07