2501/2021
Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräte für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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Anlage 5- Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 16.08.2021 141/1 66 Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung; voraussichtliche Auftragssumme 635.462,18 € netto zzgl. MwSt. = 756.200 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/08/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 2501/2021 erhielt ich zur Stellungnahme das Ergebnis Ihrer Bedarfs- prüfung über die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen. Mit diesen Beschaffungen sollen bisher eingesetzte Fahrzeuge und Geräte erneuert werden. Sie werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit im öffentlichen Straßenland benötigt. Bezüglich der Details verweise ich auf Ihre Ausführungen. Grundsätzlich soll der städtische Fuhrpark möglichst elektrifiziert werden. Im Bereich Multi- funktionsnutzfahrzeuge bietet der Markt noch keine passenden elektrisch betriebenen Fahr- zeuge an. Die aktuell vorzunehmenden Beschaffungen müssen daher die neueste Abgas- technik (Diesel Euro 6d) erfüllen. Aufgrund langer Vorlaufzeiten sind die Beschaffungen jetzt vorzubereiten, damit die Ausliefe- rungen im Jahr 2023 erfolgen können. Ihre Ausführungen sind für mich nachvollziehbar, so dass ich gegen die von Ihnen geltend gemachten nachfolgend aufgeführten Bedarfe keine Einwendungen habe: 154.700 € 285.600 € 10.948 € 285.600 € 736.848 € 19.266 € rd. 756.200 € Ein LKW 7,49 t, Kipper, offener Kasten (Ersatz für K LN 6624) Ein LKW 12 t, Kipper, mit Ladekran, offener Kasten (Ersatz für K LN 6623) Ein Schneepflug Ein LKW 12 t, Kipper, mit Ladekran, offener Kasten (Ersatz für K LN 6621) Summe zzgl. Beschaffungskosten AWB GmbH voraussichtliche Gesamtkosten Mit freundlichen Grüßen gez. xxx Anlage 5
Anlage 3- Zustandbericht K-LN 6624
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Erstellt von Datum: 11.03.2021 Telefon E-Mail Empfänger Dienstelle Ansprechpartner Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Auftrag. Nachfolgend erhalten Sie den Zustandsbericht zu: Fahrzeug / Gerät Kennzeichen km-Stand 90.969 Anschaffungspreis (brutto) Typ Betriebsstunden geschätzter NP. vor Ausschreibung Erstzulassung Nutzungsdauer (Jahre) 9 Reparaturkosten der letzten 3 Jahre Lohn- kosten € Material- kosten € 1.) Zustand Zwischensumme 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 462,75 € 4.446,28 € 92,55 € 696,00 € 370,20 € 3.750,28 € Zwischensumme 462,75 € 174,00 € 462,75 € 174,00 € Zwischensumme 323,93 € 230,49 € 138,83 € 195,69 € 92,55 € 92,55 € 34,80 € 4.) Sonstiges (Dauer der Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, anstehende Nachrüstungen etc.) Zwischensumme 0,00 € 0,00 € 1.249,43 € 4.850,77 € Ja Nein Bracke rechts und hinten instandsetzen (starker Rostbefall) Auf Grund des hohen Alters und der zu erwartenden Reparaturkosten inkl. Reparaturausfallzeiten sowie des hohen mechanischen Verschleißes wird empfohlen, die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Zustandsbericht der Werkstatt Maarweg 06.01.2011 Das Fahrzeug weist dem alter entsprechende Lack-,Rost- und Gebrauchsspuren auf . Lohn / Teile netto Lenkgetriebe erneuern (verliert Lenköl) xxx 3.) anstehende gesetzliche Prüfungen AU 07/2021 UVV 07/2021 HU 07/2021 §57B 07/2022 (0221) 922-xxx werkstatt-service-maarweg@awbkoeln.de K-LN 6624 TGL 101.210 € Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) linksrheinisch Frau xxx 13.533 € Arbeitsumfang Reifen hinten links und rechts innen erneuern Störung Bremssystem !!! Kosten nicht kalkulierbar ohne genaue Diagnose 2.2.) notwendige Reparaturen "mittelfristig" (6-18 Monate) 2.1.) notwendige Reparaturen "sofort" 1.159,04 € 7.259,24 € Gesamt MwSt. Gesamtbetrag inkl. MwSt. Anlage 3
Anlage 4 - Zustandsbericht K-LN 6621
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Erstellt von Datum: 04.12.2020 Telefon E-Mail Empfänger Dienstelle Ansprechpartner Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Auftrag. Nachfolgend erhalten Sie den Zustandsbericht zu: Fahrzeug / Gerät Kennzeichen km-Stand 100.587 Anschaffungspreis (brutto) Typ Betriebsstunden geschätzter NP. vor Ausschreibung Erstzulassung Nutzungsdauer (Jahre) 9 Reparaturkosten der letzten 3 Jahre Lohn- kosten € Material- kosten € 1.) Zustand Zwischensumme 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 1.055,12 € 523,58 € 183,50 € 596,38 € 282,39 € 45,87 € 229,37 € 241,19 € Zwischensumme 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 0,00 € 0,00 € 4.) Sonstiges (Dauer der Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, anstehende Nachrüstungen etc.) Zwischensumme 0,00 € 0,00 € 1.055,12 € 523,58 € Ja Nein 252,59 € 1.831,29 € Gesamt MwSt. Gesamtbetrag inkl. MwSt. Inspektion durchführen ( fällig ) Zustandsbericht erstellen 2.2.) notwendige Reparaturen "mittelfristig" (6-18 Monate) 2.1.) notwendige Reparaturen "sofort" HU in 10.2021 UVV Prüfung in 10.2021 (0221) 922-xxx stefan.molitor@awbkoeln.de K-LN 6621 MAN TGL 12.250 145.596 € unbekannt Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) rechtsrheinisch Herr xxx 12.635 € Arbeitsumfang 3.) anstehende gesetzliche Prüfungen SP in 04.2021 Tachopr. In 10.2021 Auf Grund des hohen Alters und der zu erwartenden Reparaturkosten inkl. Reparaturausfallzeiten sowie des hohen mechanischen Verschleißes wird empfohlen, die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Zustandsbericht der Werkstatt CSS Christian-Sünner-Str. 21.12.2010 Starke Alters- u. Nutzungsbedingte Gebrauchsspuren. Flächige Korrosion im gesamten Bereich des Kipperkastens.Großflächig nässende Kranhydraulik ohne Tropfenbildung. Lohn / Teile netto Kotflügel und Schmutzfänger hinten rechts ern. ( Befestigung unzureichend ) QuitschgeräuscheTürfagband lokalisieren und beseitigen. xxx Anlage 4
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig.
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Die Ersatzbeschaffung von stadteigenen Fahrzeugen und Geräten ist für die Öffentlichkeit nicht von Interesse. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen , fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer 2501/2021 Freigabedatum 17.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von rd. 756.200 € an und beauftragt die Verwaltung die Beschaffungsvorgänge einzuleiten. 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer Verpflichtungser- mächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von insgesamt 756.200 € im Teilfi- nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte. Verkehrsausschuss 31.08.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 756.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 75.620 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, obliegt als Straßen- baulastträger die Verkehrssicherungspflicht für alle Straßen, Wege und Plätze in Köln. Der Baubetriebshof des Amtes ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit für die Abarbeitung von Straßenschäden im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Dazu gehören die Beseitigung von Fahrbahn- und Gehwegschäden sowie die Unterhaltung aller Verkehrszeichen und des gesamten Straßenmobiliars. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes so- wie Absperrmaßnahmen bei Sondereinsätzen (z. B. Demonstrationen, Hochwasser, Karneval). Grundlage für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgabe ist ein jederzeit funktionsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark. Längere reparaturbedingte Ausfallzeiten führen dazu, dass die Aufrecht- erhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die Abarbeitung der Straßenschäden hinausgezö- gert wird. Ein wirtschaftlicher und organisatorisch sinnvoller Einsatz von Personal ist in diesem Fall nicht möglich. Aufgrund der unterschiedlichen Einsatzzwecke der Fahrzeuge (z. B. Straßenunterhal- tung/Straßenbeschilderung/Winterdienst) sind die Fahrzeuge durch spezielle Aufbauten individuell für 3 den Einsatzzweck angepasst (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau). Lange re- paraturbedingte Ausfallzeiten würden die Anmietung von Fremdfahrzeugen nach sich ziehen, was aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden wäre, sofern das Spezialfahrzeug überhaupt auf dem Markt der Mietfahrzeuge angeboten wird. Alter- nativ muss zur zügigen Aufgabenerledigung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma zu entspre- chend hohen Kosten beauftragt werden. Um solche langfristigen und kostenträchtigen Ausfallzeiten zu vermeiden, ist der Fahrzeug- und Gerä- tepark ständig auf seine volle Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Um eine fachliche und qualitative Aussage zum Zustand zu erhalten, werden die städtischen Fahr- zeuge und Geräte vor jeder Neubeschaffung durch die Fachwerkstatt der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) begutachtet und ein Zustandsbericht erstellt. Der Zustandsbericht stellt aber nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Begutachtung dar. Er spiegelt nicht die generell hohe Beanspruchung dieser Fahrzeuge wider, die gerade bei älteren Fahr- zeugen zu einer steigenden Ausfallhäufigkeit bzw. geringeren Einsatzsicherheit führt. Insbesondere der Antrieb und das Fahrwerk werden neben den Aufbauten durch die täglichen Stadt- und Kurzfahr- ten ganz besonders beansprucht. Bei der Entscheidung zur Einleitung des Ersatzbeschaffungsverfah- rens müssen diese besonderen Faktoren ebenfalls Berücksichtigung finden, da die Straßenunterhal- tung einer hohen Einsatzverpflichtung unterliegt. Eine Zukunftsprognose, wie sich der Zustand der Fahrzeuge entwickeln wird, ist zwar grundsätzlich nicht möglich, jedoch gibt die Fachwerkstatt der AWB, aufgrund jahrelanger Erfahrungen (z. B. zur Ersatzteillieferung und zu erwartender Reparaturen), eine Empfehlung zur Ersatzbeschaffung ab. Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen: Grundsätzlich soll gemäß des Ratsbeschlusses zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017, Maßnahme 30) sowie des Beschlusses im Verkehrsausschuss zum Green City Masterplan (vgl. Vor- lage-Nr.: 2637/2018, Maßnahme M4.4) der städtische Fuhrpark wenn möglich elektrifiziert werden. Auch der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe und der Stadt sieht eine unverzügliche Nachrüstung kommunaler Fahrzeuge vor, sofern wirtschaftlich und technisch möglich. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung setzt in der Straßenunterhaltung schwere Multifunkti- onsfahrzeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein, der Fuhrpark des Straßenkontrolldienstes besteht aus kleiner dimensionierten Fahrzeugen (leichte Nutzfahrzeuge/Pkws). Mittlerweile verfügen die meisten der im Straßenkontrolldienst eingesetzten Fahrzeuge über einen Elektroantrieb. Die eingesetzten schweren Multifunktionsfahrzeuge werden für Tätigkeiten in der Straßenunterhal- tung verwendet und können durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch im Winter- dienst eingesetzt werden. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutzlast, die diese Fahrzeuge aufnehmen müssen. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeugmarkt im Segment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrisch betriebenen Fahrzeuge an. Als Alternative bzw. als Brückentechnologie bis zur Serienreife vollelektrischer Lkw könnten sich aber für den Nutz- fahrzeugsektor erdgasbetriebene Fahrzeuge eignen. Ein erster Vorstoß in diese Richtung zur Be- schaffung von erdgasbetriebenen Nutzfahrzeugen über die AWB war leider erfolglos, da derzeit in diesem Sektor noch keine passenden Fahrzeuge mit dieser Motorisierung verfügbar sind. Der Markt wird kontinuierlich weiter sondiert und die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Technologie einzusetzen, in diesem Fall die umweltfreundlichste Technik. Die EU-Kommission hat erkannt, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine innovative Möglichkeit ist, den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen auszubauen. Erste Pilotprojekte für vier Teilberei- che waren so erfolgreich, dass die Reihe von 2021-22 von den Netzwerken EUROCITIES in Brüssel und ICLEI in Bonn weiter fortgeführt wird (https://bigbuyers.eu). Die Stadt Köln und die AWB nehmen seit März 2021 in der Arbeitsgruppe Electric heavy-duty vecih- les for waste collection, street cleaning and maintenance teil. Hier geht es zunächst um die Anschaf- fung von elektrischen Abfall-Schwerlastfahrzeugen für den öffentlichen Raum. Die Gruppe beschäftigt 4 sich diesbezüglich mit unterschiedlichsten Aspekten, wie z. B.: Mapping der anstehenden Beschaf- fungsvorhaben und Werte der beteiligten Unternehmen, Organisieren von Marktdialogen, Vergleich von Pilotprojekten, Vergleich und/oder Erstellung von standardisierten Ausschreibungskriterien für die E-HDV-Beschaffung, Förderung von Wissen über Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für E- Fahrzeuge u. v. m. Des Weiteren werden verschiedene Angebote und Hersteller solcher Fahrzeuge vorgestellt und verglichen. Das Amt für Verkehrsmanagement wird sich an diesem Austausch beteili- gen, um so die Entwicklung im Schwerlastsektor noch besser beobachten und einschätzen zu kön- nen. Bis diese Ergebnisse vorliegen, sind die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen weiter mit konven- tionellen Antrieben (Diesel in der modernsten Emissionsklasse) voranzutreiben. Diese Fahrzeuge sollen mit der sich auf dem Markt befindlichen neuesten Abgastechnik (Diesel Euro 6d) ausgestattet werden. Durch diese neue Abgastechnik werden die Emissionen gegenüber den Altfahrzeugen be- reits erheblich vermindert. Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit der aktuellen werksseitigen Sicherheitstechnik und mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet. Im Ergebnis sollen die nachfolgend aufgeführten Ersatzbeschaffungen erfolgen: 1. Ersatzbeschaffung eines Straßenunterhaltungsfahrzeug, K-LN 6624, LKW 7,49 t, Kipper offener Kasten (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6624, - Erstzulassung: 06.01.2011, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2019: 75 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2020: 7 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 06/2021: 0 Tage, - Kilometerstand 06/2021: rd. 96.296 km, - Kilometerstand 2022: rd. 134.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe- schaf- fung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben), - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 13.522,00 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6624 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Eine funktionstüchtige Winterdienstausstattung ist vorhanden und kann auf das neue Fahrzeug angepasst werden. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein 7,49 t LKW Kipper, offener Kasten, beschafft werden. Die vorläufige Kos- tenabschätzung beläuft sich auf: 130.000,00 € (netto). 2. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6623, LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Standort linksrheinisch) und eines Schneepfluges. 5 - Amtliches Kennzeichen K-LN 6623, - Erstzulassung: 21.12.2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2019: 37 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2020: 0 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 06/2021: 0 Tage, - Kilometerstand 06/2021: rd. 82.163 km, - Kilometerstand 2022: rd. 100.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe- schaf- fung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben), - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 9.780,00 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6623 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer ist noch voll funktionsfähig und kann mittels Umbau auf das neue Fahrzeug montiert werden. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten mit Ladekran beschafft werden. Der Lade- kran wird benötigt, um schwere Materialien wie Platten, Bordsteine usw. im Baustellenbereich besser aus- und umladen zu können. Bisher verfügt der Bauhofstandort linksrheinisch nur über ein Fahrzeug mit Ladekran. Dieses Fahrzeug kann nicht gleichzeitig in allen Stadtteilen eingesetzt werden. Daher ist es erforderlich, ein zweites Fahrzeug mit einem Ladekran auszu- statten. Die Kosten belaufen sich auf 240.000 € (netto). Neubeschaffung eines Schneepfluges für K-LN 6623: Für das Fahrzeug K-LN 6623 ist ein Schneepflug zu beschaffen. Das bisherige Fahrzeug ver- fügte über einen Doppelkabineraufbau. Dieser führt im vorderen Bereich zu einer höheren Be- lastung der Achse so dass ein Schneepflug nicht mehr angebaut werden durfte. Das Fahrzeug verfügte daher nur über einen Salz-Sole-Streuer. Das neu zu beschaffende Trägerfahrzeug wird so konzipiert (kein Doppelkabiner), dass der Anbau eines Schneepfluges bedenkenlos möglich ist. Die Kosten für die Beschaffung des Schneepfluges belaufen sich auf 9.200 € (netto). 3. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6621, LKW 12 t, Kipper mit Kran, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6621, - Erstzulassung: 21.12.2010, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2019: 12 Werktage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2020: 13 Werktage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 06/2021: 1 Werktag, - Kilometerstand 06/2021: rd. 107.800 km, - Kilometerstand 2022: rd. 120.000 km (Hochrechnung für das Jahr der 6 Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbeschaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben), - Instandhaltungskosten der letzten 3 Jahre: 12.635,00 €. Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6621 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Die vorhandenen Winterdienstanbaugeräte sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbau auf das neue Fahrzeug montiert werden. Empfehlung der AWB: Aufgrund des hohen Alters und des zu erwartenden hohen mechanischen und technischen Verschleißes empfiehlt die Fachwerkstatt die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Das Fahrzeug wird durch die AWB veräußert. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten und mit Ladekran beschafft werden. Der Ladekran wird benötigt, um schwere Materialien wie Platten, Bordsteine usw. im Baustel- lenbereich besser aus- und umladen zu können, wird ein Ladekran benötigt. Kosten: 240.000,00 € (netto). Gesamtkosten: Die Anschaffungskosten für die Fahrzeuge betragen insgesamt 619.200,00 (netto) bzw. 736.848,00 € (brutto). Hinzu kommen noch die Beschaffungskosten der AWB in Höhe von 19.266,42 €, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 756.200 € ergeben. Bedarfsanerkennung: Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Schreiben vom 16.08.2021, RPA-Nr.: 141/11/08/21 den Bedarf anerkannt (s. Anlage 5). Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 1,5 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates, Auftrags- vergabe und Beschaffung durch die AWB) ist mit der Auslieferung der Fahrzeuge Anfang 2023 zu rechnen. Für die Ersatzbeschaffung entstehen Kosten in Höhe von brutto 756.200 € (einschließlich der Be- schaffungskosten der AWB). Finanzierung Für die Auftragsvergabe an die AWB zur Beschaffung der Fahrzeuge ist in 2021 die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 756.200 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 erfor- derlich. Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahr- zeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 550.000 € zu Lasten des Hj. 2022 veranschlagt. Die Deckung der darüber hinaus benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 206.200 € erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Die zukünftig zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen benötigten Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 756.200 € sind im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 ff. im Hj. 2022 in ausreichen- der Höhe bei Finanzstelle 6601-1201-0-0101, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen eingeplant. Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2022 (inkl. Mittelfristplanung) im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze ab 2022 ff. entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen 7 für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 75.620 € Euro eingeplant. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Es wird die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Motoren- und Abgastechnik einzusetzen. In Zusammenarbeit mit den AWB Köln wird daher der Markt für Nutzfahrzeuge konsequent beobachtet. Die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen müssen mangels alternativer Betriebsformen noch mit konventionellen Antrieben erfolgen. Es werden Dieselantriebe der modernsten Emissionsklasse ver- wendet. Insofern trägt auch die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit der umweltfreundlichsten Technik zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2 bis 4 - Zustandsberichte 5. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 - Zustandbericht K-LN 6623
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Erstellt von Datum: 11.03.2021 Telefon E-Mail Empfänger Dienstelle Ansprechpartner Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Auftrag. Nachfolgend erhalten Sie den Zustandsbericht zu: Fahrzeug / Gerät Kennzeichen km-Stand 78.074 Anschaffungspreis (brutto) Typ Betriebsstunden geschätzter NP. vor Ausschreibung Erstzulassung Nutzungsdauer (Jahre) 9 Reparaturkosten der letzten 3 Jahre Lohn- kosten € Material- kosten € 1.) Zustand Zwischensumme 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 555,29 € 1.055,60 € 231,37 € 580,00 € 161,96 € 417,60 € 161,96 € 58,00 € Zwischensumme 4.349,84 € 4.002,00 € 231,37 € 174,00 € 2.915,32 € 3.132,00 € 1.203,15 € 696,00 € Zwischensumme 462,76 € 230,49 € 138,83 € 195,69 € 92,55 € 138,83 € 92,55 € 34,80 € 4.) Sonstiges (Dauer der Reparatur, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, anstehende Nachrüstungen etc.) Zwischensumme 0,00 € 0,00 € 5.367,89 € 5.288,09 € Ja Nein Pilonenhalter neu anfertigen und montieren Auf Grund des hohen Alters und der zu erwartenden Reparaturkosten inkl. Reparaturausfallzeiten sowie des hohen mechanischen Verschleißes wird empfohlen, die Ersatzbeschaffung einzuleiten. Zustandsbericht der Werkstatt Maarweg 21.12.2010 Das Fahrzeug weist dem alter entsprechende Lack-,Rost- und Gebrauchsspuren auf . Lohn / Teile netto E-Anlage instandsetzen xxx Stirnwand instandsetzen und alle Bracken erneuern Bremse Vorder und Hinterachse erneuern 3.) anstehende gesetzliche Prüfungen AU10/2021 SP 04/2021 UVV 10/2021 HU 10/2021 §57B 10/2022 (0221) 922-xxx werkstatt-service-maarweg@awbkoeln.de K-LN 6623 TGL 118.597 € Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung (66) linksrheinisch Frau xxx 9.780 € Arbeitsumfang Schubstange erneuern Fahrereinstieg erneuern 2.2.) notwendige Reparaturen "mittelfristig" (6-18 Monate) 2.1.) notwendige Reparaturen "sofort" 2.024,64 € 12.680,62 € Gesamt MwSt. Gesamtbetrag inkl. MwSt. Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2501/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 07.07.2021 06:37