1600/2020
KVB-Fahrplan Karneval 2020
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2864 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1600/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 KVB-Fahrplan Karneval 2020 hier: Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 05.03.2020, TOP 7.2.4 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) „Warum werden die Busse, vor allem an Rosenmontag, mit einem Feiertagsfahrplan oder wo nicht vorhanden mit einem Sonntagsfahrplan bedient, obwohl an Rosenmontag viele Men- schen den ÖPNV nutzen möchten, anders als bei anderen Feiertagen? 2.) Kann man die Pläne für das nächste Jahr so anpassen, so, dass es den Nutzergewohnheiten entspricht, die ja von der KVB hoffentlich auch an solchen speziellen Tagen überprüft wird? 3.) Kann die KVB die besondere Lage und Busabhängigkeit im Stadtbezirk Chorweiler in ihre Planungen für 2021 stärker berücksichtigen[?]. 4.) Werden auch die Zahlen der Fahrgäste an Bus- und Bahnhaltestellen erfasst, die wegen über- füllter Fahrzeuge manchmal eine halbe Stunde oder länger auf die nächste Mitfahrgelegenheit warten müssen?“ Antworten der Verwaltung auf Basis der eingeholten Stellungnahme der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Zu Frage 1: Das Angebot der KVB an Tagen mit außergewöhnlicher Nachfrage - wie beispielsweise an Karneval - orientiert sich nicht ausschließlich am regulären Sonntagsfahrplan. Stattdessen fließen in die jeweili- gen konkreten Planungen Erkenntnisse und Erfahrungen zum Umfang der Nachfrage und deren zeit- licher Verteilung vergleichbarer Tage aus den vergangenen Jahren ein. Dies führt zu stadtweit unter- schiedlichen, aber nachfragegerechten Angeboten. Zu Frage 2: Wie bereits unter Ziffer 1 beschrieben, werden die Planungen für den kommenden Karneval selbst- verständlich auch die Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesem Jahr berücksichtigen. Zu Frage 3: Der Stadtbezirk Chorweiler wird bei den Planungen der Verkehre zu Karneval gegenüber anderen Stadtbezirken weder benachteiligt noch bevorteilt. Wie unter Ziffer 1 beschrieben ist es jeweils das Ziel der Planung, ein der jeweiligen Nachfrage entsprechendes Angebot bereit zu stellen. 2 Zu Frage 4: Bei der üblichen Erhebung der Fahrgastzahlen werden potenzielle Fahrgäste, die das Angebot auf- grund von Überfüllungen nicht unmittelbar nutzen können, nicht gesondert berücksichtigt. In den er- hobenen Fahrzeugbesetzungen sind sehr volle Fahrten zu identifizieren. Darauf wird wie bereits ausgeführt reagiert. Darüber hinaus fließen Erkenntnisse über nicht beförderte Fahrgäste über Mel- dungen des Fahrpersonals an die Leitstelle ebenfalls in die Planungen des Angebotes ein.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1600/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 27.05.2020 12:58