Mandari Insight

3154/2024

Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss 18.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2025, TOP 8.2.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 Leitlinien zum Qualifizierungsverfahren

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Ansehen

Anlage 6 Schaubild Planungsprozess

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Ansehen

Anlage 4 Städtebauliche Strukturskizze

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 7 Vorstudie Darstellung Gesamtkonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Textliche Erläuterungen

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1440 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
In Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine zweistufige Planungswerkstatt als städtebauliches 
Qualifizierungsverfahren geplant. In dieser Planungswerkstatt soll die Öffentlichkeit eingebunden 
werden. Im Anschluss an die Abschlusspräsentation soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 
nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen.  
Nach dem Qualifizierungsverfahren und der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes erfolgt die 
Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Hierüber wird die Bezirksvertretung 8 und der 
Stadtentwicklungsausschuss zur gegebenen Zeit in Kenntnis gesetzt.  
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Leitlinien zum Qualifizierungsverfahren

9074 Zeichen

1 
Kooperatives städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit Partizipation 
 „Stadt Quartier Köln Arcaden in Köln Kalk“: 
Anlass und Ausloberin 
Das Einkaufszentrum Köln Arcaden im Stadtteil Kalk besteht aus einem 3 -geschossigen 
Baukörper an der Kalker  Hauptstraße / Vietorstraße. Rückwärtig schließen zwei Parkhäuser 
mit jeweils drei Parkebenen (UG, EG, OG) an. Diese werden durch die diagonale fußläufige 
Wegeachse zwischen Ecke Vietorstraße / Kalker Hauptstraße und Kreisverkehrspunkt an der 
Barcelona Allee geteilt, sind jedoch im UG miteinander verbunden. Das Grundstück ist fast 
vollständig versiegelt.  
Planungsraum blau umrandet 
Die Eigentümerin Union Investment, vertreten durch Unibail -Rodamco-Westfield, hat bereits 
im Jahr 2022 auf Grund der rückläufigen Frequentierung der Parkhäuser Überlegungen zur 
Umplanung gestartet. Die Bestandsparkhäuser sollen durch teilweisen Abriss sowie 
Aufstockung komprimiert und ein gemischtes Quartier – ohne weitere Einzelhandelsnutzungen 
– ergänzt werden. Zahlreiche Voruntersuchungen (u.a. im Bereich Verkehr/Mobilität,
Immissionen, Statik, Brandschutz, Erschließung) liegen bereits vor. Eine Vorstudie von ASTOC
wurde im Dezember 2023 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat sprach unter
Würdigung des positiven Umgangs des Projektes mit dem Grundstück und der Komplexität
der Planungsaufgabe die Empfehlungen zur Durchführung eines kooperativen
Anlage 5

2 
 
städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens mit vier Teilnehmer*inne n zur schrittweisen 
Konkretisierung aus.  
Die Auslobung des Qualifizierungsverfahrens erfolgt in Abstimmung mit dem 
Stadtplanungsamt Köln. 
 
Verfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro ulrich hartung GmbH wurde von der Eigentümerin mit dem Verfahrensmanagement 
beauftragt. Aufbauend auf den Empfehlungen des Gestaltungsbeirate s ist nun die 
Durchführung eines  kooperativen städtebaulichen Qualifizierungsverfahren als zweistufige 
Planungswerkstatt im Zeitraum Dezember 2024 bis März 2025 geplant. Teilnehmend e sind 
vier Planungsteams aus Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen.  
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist zentraler Bestandteil des städtebaulichen 
Qualifizierungsverfahrens. Während der dreitägigen Planungswerkstatt wird der interessierten 
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Teilnahme an Präsentationsveranstaltungen sowie – in genau 
definierten Zeitfenstern – zur Inaugenscheinnahme der Bearbeitung durch die Planungsteams 
vor Ort gegeben. Hier können die Besucher*innen einen aktiven Input und Anregungen zu den 
Entwürfen geben. 
Nach einer vierwöchigen Nachbearbeitungsphase und der Präsentation der Ergebnisse durch 
die Planungsteams prämiert das Empfehlungsgremium einen Entwurf. Auch hier bekommt die 
Öffentlichkeit Gelegenheit, an der Veranstaltung teilzunehmen.  
Der genaue Ablauf des Qualifizierungsverfahrens soll wie dargestellt erfolgen: 
 
  
Das Qualifizierungsverfahren ist eingebettet in das Bebauungsplanverfahren (siehe auch 
Grafik Anlage 6). Die formale Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt im Anschluss der Abschlussveranstaltung. Der

3 
 
Siegerentwurf wird auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht und im Bezirksrathaus Kalk 
ausgehängt. Die Öffentlichkeit kann innerhalb von zwe i Wochen eine Stellungnahme hierzu 
abgeben. 
Der Siegerentwurf bzw. seine Überarbeitung und Konkretisierung wird Grundlage für den 
Bebauungsplan-Entwurf sein. Die Politik (Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksvertretung 
Kalk) wird über die Vorgaben für die weitere Bearbeitung entscheiden. Ihr werden hierfür die 
Planungsempfehlungen der Wettbewerbsjury sowie ein Abwägungsvorschlag zu den 
eingegangenen Stellungnahmen vorgelegt.  
 
Teilnehmende Büros 
In Abstimmung mit dem  Stadtplanungsamt wird die Ausloberin  vier qualifizierte Büros mit 
Stadtplaner*innen einladen. 
Auf Grund der hohen Komplexität bezüglich der Freiraumplanung werden die 
Stadtplanungsbüros weitere Fachexpertise aus dem Bereich Landschaftsarchitektur in ihre 
Planungen einbeziehen und jeweils ein Planungsteam bilden.  
Für verkehrliche und erschließungstechnische Fragestellungen wird ein Ingenieurbüro für alle 
Teilnehmende während der Planungswerkstatt beratend zur Verfügung stehen. 
 
Entscheidungsgremium (Jury) 
Gemäß „Kölner Modell der Wettbewerbsv erfahren“ vgl. AN/0251/2022 besteht die Jury aus 
Vertreter*innen der stimmberechtigten Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss, 
Bezirksbürgermeisterin Kalk, Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk als stellvertretenden 
Mitglieder, Fachexpert*innen und Vertreter*innen der Stadt Köln und des Investors sowie nicht 
stimmberechtigten Berater*innen. 
 
 
Ziele und Aufgabenstellung 
 
Mit der Planung werden folgende Ziele verfolgt: 
 Verdichtung bzw. Transformation der Flächen, welche derzeit als Parkgaragen genutzt 
werden,  
 Schaffung eines neuen zukunftsorientierten gemischt genutzten Quartiers mit 
freiräumlicher Qualität und Vernetzung mit der Umgebung, 
 Schaffung von neuem Wohnraum inklusive Einbindung von besonderen 
Wohnangeboten für Senioren und pflegebedürftige Menschen,  
 Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, 
 Deckung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs des angrenzenden Einkaufszentrums und 
des neuen Quartiers gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Köln, 
 Schaffung eines Quartiers mit neuen innovativen Mobilitätsangeboten, 
 Erhalt des bestehenden Denkmals (Wasserturm), 
 Beseitigung der Hitzeinsel und Schaffung einer klimafreundlichen, nachhaltigen 
Bebauung unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen in der unmittelbaren 
Nachbarschaft.

4 
 
In der  Aufgabenstellung werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des 
Gestaltungsbeirates folgende Leitlinien ausformuliert:  
Aufgabenthemen Leitplanken 
Nutzungen Urbaner Mix: 
 50 % der oberirdischen Geschossfläche, ohne die Parkgaragen, 
als konventionelles Wohnen (insgesamt bis zu  108 WE) unter 
Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner 
fortgeschriebenen Fassung. Von diesen WE sollen bis zu 30 % 
der geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffentlich 
geförderten Segment entstehen. Weitere rd. 5.000 qm 
Geschossfläche für Seniorenwohnen sowie 80 Pflegebetten und 
eine Großtagespflege.   
 Die übrigen 50  % oberirdischer Geschossfläche, ohne die 
Parkgaragen, für Büro, Dienstleistungen, Gastronomie und 
Freizeitnutzungen. 
 
Städtebauliche 
Kennziffern 
Das Plangebiet umfasst den Bereich der zwei 2 -geschossigen, im UG 
verbundenen, Parkgaragen. Die Fläche soll im Wege der 
Nachverdichtung in ein kompaktes und somit flächensparendes Quartier 
transformiert werden. Im Plangebiet soll eine oberirdische 
Geschossfläche von 40.000 bis 45.000 qm zzgl. der Parkgaragen, 
geschaffen werden. 
Die Geschossfläche (GFZ) soll sich am Orientierungswert eines urbanen 
Gebietes (MU) von 3,0 anlehnen. Da die Fläche bereits heute fast 
vollständig versiegelt ist, wird von einer (heu te festgesetzten) 
Grundflächenzahl (GRZ) von annähernd 1,0 ausgegangen. 
 
Freiraum Schaffung qualitativ hochwertiger Freiräume als Grünfläche  Sowie 
freiräumliche Qualifizierung der bestehenden „Diagonale“. 
Berücksichtigung von Maßnahmen zur Kriminalprävention. 
 
Es sind gemäß Kooperativen Baulandmodell 2.500 m² (10 m² pro EW) 
öffentlich zugängliche Grünflächen nachzuweisen. Diese können in 
Teilflächen untergliedert werden. Sie sollen leicht erreichbar und 
einsehbar angeordnet werden, um die un eingschränkte Nutzung 
insbesondere durch Kinder und Senioren zu ermöglichen. 
 
Dem Nutzungsdruck, der sich durch das Vorhaben auf die umliegenden 
Freiflächen erhöhen wird, soll durch die Ausstattung der Freiflächen mit 
generationenübergreifenden Spiel - und Bewegungsangeboten 
begegnet werden.  Hierfür sollen insbesondere die Freiflächen der 
Diagonale herangezogen werden.

5 
 
Plangebiet / 
Restriktionen 
Die notwendigen Stellplätze der Köln Arcaden  sowie der Neubauten 
müssen im Plangebiet nachgewiesen werden. Die Zahl der Stellplätze 
wird voraussichtlich gegenüber dem Ist -Zustand nicht erhöht. Die 
Bodenplatte der Parkhäuser, deren natürliche Belüftung, der 
denkmalgeschützte Wasserturm sowie die diag onale Wegebeziehung 
sind zu erhalten. Vorhandene Zu - und Abfahrten, Anlieferungen, 
Rettungswege sowie Realteilbarkeit sind zu berücksichtigen. 
Bei der Neustrukturierung des Plangebietes und de n Eingriffen in den 
Parkhausbestand ist eine planerische und wirtschaftliche Abwägung zu 
treffen. 
 
Nachhaltigkeit Fokussierung auf Nachhaltigkeitsaspekte, ökologische Verantwortung, 
Ressourcenschonung, Klimaneutralität und Green Economy zur 
nachhaltigen Weiterentwicklung des Portfolios der Eigentümerin.  
 
Verkehr und 
Mobilität 
Förderung alternativer Mobilitätsangebote; Nachweis Funktionsfähigkeit 
Erschließung, Anlieferung und ruhender Verkehr , Nachweis PKW- und 
Fahrradstellplätze gemäß Stallplatzsatzung der Stadt Köln. 
 
Immissionen Nachweis Verträglichkeit, Optimierungen Immissionsschutz unter 
Berücksichtigung von natürlich belüfteten Parkgaragen.

Anlage 6 Schaubild Planungsprozess

1334 Zeichen

Vorstudie: 
Grundlagensammlung,
Klärung Rahmenbedingungen
Konkurrierende Entwürfe: 
Vorprüfungen und Prämierung eines 
Siegerentwürfes
Prämierter Entwurf: 
Untersuchungen, Überarbeitungen, 
Konkretisierungen (z.B. Architektur)
Erarbeitung
städtebauliches 
Konzept
Bebauungs-
planverfahren
Qualifizierungs-
verfahren
Erarbeitung 
Auslobung
Planungs-
werkstatt
(3 Tage)
Nachbearbeitung
(4 Wochen)
Stellungnahmen aus der 
frühzeitige Beteiligung 
Behörden und TÖB 
§ 4 (1) BauGB
Einleitungsbeschluss
(Dezember 2024)
Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB: 
Aushang/ Veröffentlichung des 
prämierten Entwurfs
(April 2025)
Vorgabenbeschluss
(2. Quartal/2025)
Erarbeitung Planungsgrundlagen/-vorgaben Erarbeitung Bebauungsplanentwurf
Beteiligung Behörden und 
TÖB, § 4 (2) BauGB
Veröffentlichung
§ 3 (2) BauGB
Satzungsbeschluss
(2026)
Vorab-Briefing
(Januar 2025)
Öffentlichkeit: 
Austausch mit 
Planungsteams + 
Teilnahme Präsentation 
Zwischenergebnisse
Preisgericht 
Stufe 2
(März 2025)
Übersicht Planungsprozess „Stadtquartier Köln Arcaden“ / VEP „Kalker Haupstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk“
ANLAGE 6
Empfehlungen aus dem 
Gestaltungsbeirat
Preisgericht 
Stufe 1
(Februar 2025)
Öffentlichkeit: 
Teilnahme 
Abschlusspräsentation
Sondierungsphase Qualifizierungsphase Konkretisierungsphase

Anlage 4 Städtebauliche Strukturskizze

1765 Zeichen

Büro
Wohnen
Seniorenwohnen
Pflegewohnen
Ergänzende Nutzungen
Großtagespflege
öffentlich zugänglicher und 
begrünter Freiraum (mind. 2.500 m²), 
Aufteilung in Teilflächen möglich 
Neubaufeld mit Tiefgargarage unterbaut; 
Geschossfläche mind. 42.000 m², 
gemischt genutzt (siehe Nutzunsdiagramm)
Wegverbindungen innerhalb des Gebäudes Köln Arcaden
Wasserturm (denkmalgeschützt)
Geschossigkeit (prägende Spanne)
Akzentuierungen durch 
Hochpunkte möglich
neu zu schaffende Wegeverbindungen mit hoher Freiraumqualität
Zu- und Abfahrt Logistik (bestehende Logistikrampe)
Aufstockung und Aktivierung 
Parkhaus, Geschossfläche 34.500 m²
Städtebauliche Strukturskizze „Stadt Quartier Köln Arcaden“ / VEP „Kalker Hauptstraße/Barcelona-Allee in Köln-Kalk“
Nutzungsmix Bebauung Neubaufeld
ANLAGE 4
V- V I 
KONZEPT UMSETZUNG
UMBAU IM LAUFENDEN BETRIEB
V
XV
IV IV
IV
III
X
VI
VI
XVII
II
IV
I
Quartier Köln Arkaden
Lageplan 1:1.000
Herausforderungen beim Umbau im   
laufenden Betrieb der Köln Arcaden
 · Erhalt Tiefgarage / Weiße Wanne
 · Erhalt der Zufahrt für Logistik und   
Feuerwehr an der Barcelona-Allee
 · Erhalt des denkmalgeschützten  
Wasserturms
 · Erhalt der Diagonale als Verbindung 
für Fußgänger und Radfahrer
 · Durchgängige Anfahrbarkeit des   
Parkhhauses von der Barcelona-Alle
 · Aufwertung und Aufstockung des   
bestehenden Parkhauses
+0,00 = +45,75 ü.NN
+0,00
+0,00
-1,38
-1,21
-0,70
+0,00
I Parkhaus
II Köln Arcaden
IV IV
IV
III
I Parkhaus
+0,00
+1,36
+0,00
-1,36
-1,36
+11,04
-5,10
+0,00
-5,10
Quartier Köln Arkaden
Lageplan Bestand 1:1.000
BESTAND
© ASTOC | QUARTIER KÖLN ARCADEN17 | 14.06.2024
V- V I *
IV
*
Zu- und Abfahrt PKW (bestehende Zufahrt); weitere an der 
Barcelona Allee notwendig
Barcelona-Allee
Kalker Hauptstraße
ohne Maßstab verkleinert

Anlage 2 Geltungsbereich

372 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee
in Köln - Kalk
0 10050 200 300 Meter

Anlage 7 Vorstudie Darstellung Gesamtkonzept

940 Zeichen

WASSERTURM
KÖLN ARCADEN
KITA 
(optional)
ERGÄNZENDE
NUTZUNGEN
BÜRO
WOHNEN 
FREI & SOZIAL
WOHNEN
SENIOREN
PARKHAUS
© ASTOC |  QUARTIER KÖLN ARCADEN
Stand: 14.06.2024
INTEGRALES GESAMTKONZEPT (VORSTUDIE)
NUTZUNGSKONZEPT
• Mischgenutztes Quartier für
Leben, Wohnen und Arbeiten
• Vielfältige Wohnangebote
 inkl. Kita
und ergänzenden Nutzungen
- frei finanziertes Wohnen
-
sozial gefördertes Wohnen
- altengerechtes Wohnen
- pflegebedürftiges Wohnen
• Ausgeglichener Mix an Wohnformen
   Nutzung      BGF   WE
   Wohnen 
   9.720 m² 
 108 WE*
   Senioren   5.050 m² 
   56 WE*
   Pflege 
   4.000 m² 
 80 Betten
   GESAMT 18.770 m² 
 460 EW
*Annahme 90m² BGF pro WE gem. koopBLM
2 0.700m²
  9.72
0m²
  9.
050m²
  1.
600m²
Büro 
Wohnen 
Altenwohnen 
Ergänz. Nutz. 
Kita (optional)      90
0m²
GESAMT  41
.970m²
 Anlage 7

Visualisierte Darstellung des städtebaulichen Entwurfs aus der Vorstudie 
© ASTOC | QUARTIER KÖLN ARCADEN
Stand: 14.06.2024

Beschlussvorlage Ausschuss

11668 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 3154/2024 
Freigabedatum 05.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, 
Arbeitstitel: Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Kalker Hauptstraße 
Straße – hinter liegend dem Einkaufszentrum „Köln Arcaden“, östlich der Barcelona 
Allee, südlich des Bürgerparks Kalk, westlich der Vietorstraße — Arbeitstitel: Kalker 
Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk — einzuleiten mit dem Ziel, ein gemischt 
genutztes Quartier mit Wohnungen, Büros und öffentlich zugänglichen Grün- und Frei-
flächen festzusetzen; 
 
2. stimmt dem vorgeschlagenen Qualifizierungsverfahren zu; 
 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 2 und stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen 
Verfahren, die Öffentlichkeit zusätzlich im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens zu 
beteiligen, zu; 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel und Verfahren 
 
Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden in Stadtteil Köln-Kalk des Bezirkes Kalk. 
Die Köln Arcaden sind ein 2-geschossiges Einkaufszentrum. An dem Einkaufszentrum selbst 
sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens keine Veränderungen vorgesehen, weshalb 
dieses auch nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans (siehe Anlage 2) aufgenommen 
wird. Ergänzt werden die Köln Arcaden um zwei 2 -geschossige Parkgaragen mit insgesamt 
circa 1.800 Stellplätzen. Durch die veränderte Nutzungsstruktur sind die beiden Parkgaragen 
nördlich des Einkaufszentrums in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr zeitgemäß und bieten 
im Hinblick auf aktuelle Themen der Stadtentwicklung wie Innenentwicklung, Nutzungsmi-
schung, Elektromobilität, Klimaschutz etc. ein hohes Entwicklungspotenzial. 
Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG beabsichtigt demnach das Plange-
biet, im Rahmen eines zukunfts- und klimaorientierten Stadtumbaus, in ein gemischtes Quartier 
aus Büro, Gewerbe, Wohnen, Senioren- und Pflegewohnen weiterzuentwickeln und als neuen 
Stadtbaustein in die vorhandene Umgebung einzubinden. Die städtebauliche Vernetzung soll 
durch den Ausbau der vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindung, der „Diagonale“, die den 
nördlich gelegenen Bürgerpark Kalk mit dem Einkaufszentrum verbindet, gestärkt und das neue 
Quartier mit der Umgebung vernetzt werden. Der historische Wasserturm als Relikt der ehema-
ligen Chemischen Fabrik Kalk (CFK) wird erhalten und in das Konzept eingebunden. Im Plan-
gebiet soll eine oberirdische Geschossfläche von 42.000 m², zzgl. der Parkgaragen, geschaffen 
werden. Hiervor sollen circa die Hälfte auf die Büro- und gewerbliche Nutzung (ohne weitere 
Einzelhandelsnutzungen) sowie die andere Hälfte auf Wohnnutzungen (108 Wohnungen) und 
ergänzende Nutzungen wie eine Kindergroßtagespflege entfallen. Im Bereich des Wohnens 
sollen neben freifinanzierten Wohnungen auch Wohnungen im geförderten Wohnungsbau ge-
mäß dem kooperativen Baulandmodell entstehen. Des Weiteren sind Senioren- sowie Pflege-
wohnungen im Plangebiet vorgesehen.  
 
Bebauungsplanverfahren und Qualifizierungsverfahren 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 69450/08 mit dem Arbeitstitel „Ehe-
maliges CFK-Gelände“ in Köln Kalk. Für das Plangebiet setzt dieser Bebauungsplan ein Kern-
gebiet fest. Insbesondere aufgrund der geplanten Wohnbebauung ist das Vorhaben nicht mit 
den Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar. Demnach löst dieses Vorhaben einen Pla-
nungsbedarf aus. 
Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG hat im Juli 2024 einen Antrag auf 
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch gestellt. Der vorhaben-
bezogene Bebauungsplan soll im Normalverfahren aufgestellt werden. Auf der Grundlage einer 
städtebaulichen Vorstudie wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen und Trä-
ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 
 
Auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Köln wurde früh eingebunden, der das Vorhaben grund-
sätzlich als Aufwertung des Standortes würdigte und eine Konkretisierung der Planung im Rah-
men eines kooperativen städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens empfahl.

3 
Anhand der Vorstudie und den eingegangenen Stellungnahmen konnten entwurfliche Rahmen-
bedingungen bzw. Leitlinien in eine städtebauliche Strukturskizze übertragen werden (Anlage 
4), die Bestandteil der Auslobung sein soll. Die Leitlinien des Qualifzierungsverfahrens sind in 
Anlage 5 zusammengefasst. 
Das zweistufige Qualifizierungsverfahren soll von Dezember 2024 bis März 2025 als Mehrfach-
beauftragung mit Planungswerkstatt durchgeführt werden. Das Verfahren wird durch ein Wett-
bewerbsgremium begleitet. Neben Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Stadt Köln und des 
Investors werden die politischen Mandatsträger auf der Grundlage des Beschlusses zu 
AN/0251/2022 im Gremium beteiligt sein. 
Auch die Öffentlichkeit soll eingebunden werden (vgl. Anlage 6). Die Öffentlichkeit erhält zudem 
im Anschluss der Abschlusspräsentation die Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme zu 
dem veröffentlichten Siegerentwurf abzugeben (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 Abs. 1 BauGB). 
Der Siegerentwurf soll Grundlage für den etwa 2,8 ha großen vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan inkl. eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sein. Die Umsetzung des Vorhabens wird 
durch einen Durchführungsvertrag geregelt.  
 
Die vorgesehenen Nutzungen im geplanten Vorhaben widersprechen nicht der Darstellung ei-
nes Kerngebietes im Flächennutzungsplan. Eine Flächennutzungsplanänderung ist demnach 
nicht erforderlich.  
 
Planungskonzept im Kontext städtischer Leitlinien/ Strategien 
 
Das Vorhaben steht den Zielkarten der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
nicht entgegen und entspricht den Leitsätzen 1 und 2: „Köln sorgt für kompakte und lebenswerte 
Quartiere“ und „Köln schafft Raum für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaft und für viel-
fältige Arbeitswelten.“ 
 
Die Anwendungsvoraussetzungen für das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 10.05.2017 sind erfüllt. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amts-
blatt der Stadt Köln bekanntgemacht. Mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 wurde die erste An-
passung der Umsetzungsanweisung zum KoopBLM, das Kooperatives Baulandmodell Köln 
2017plus beschlossen, welches vorliegend anzuwenden ist. Eine Anwendungszustimmung 
zum Kooperativen Baulandmodell der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungsamt vor.  
 
30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen ist als öffentlich geförderter Wohnungs-
bau zu errichten. Weitere Anforderung des KoopBLM ist die Deckung des durch das Vorhaben 
ausgelösten Mehrbedarfs im Bereich Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen der frühzeitigen 
Behörden- und Trägerbeteiligung wurde festgestellt, dass das Vorhaben zwar einen Bedarf an 
Kinderbetreuungsplätzen auslöst, dieser aber durch naheliegende Einrichtungen gedeckt wer-
den kann. Dennoch ist vorgesehen, mindestens eine Großtagespflege für unter dreijährige Kin-
der im Quartier anzubieten. Die Vorhabenträgerin wird im weiteren Verfahren prüfen, ob trotz 
nicht zwingender Erfordernis eine Kindertageseinrichtung statt einer Großtagespflege geplant 
wird.  
 
Der durch das Vorhaben ausgelöste Bedarf an öffentlich zugänglichen Grünflächen soll nach 
den Maßgaben des KoopBLM innerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Die mit Hilfe der 
konzeptionellen Betrachtungen bilanzierten Flächen (rund 2.500 m²) sind im Rahmen des Qua-
lifizierungsverfahrens von den teilnehmenden Planungsteams in ihren Entwürfen nachzuwei-
sen. Hierfür ist die Erarbeitung eines Freiraumkonzeptes notwendig.  
 
Zusammenhängende, ausreichend große und anspruchsvoll gestaltete Grünflächen sind ins-
besondere vor dem Hintergrund erforderlich, dass für das Bebauungskonzept eine hohe bauli-
che Dichte vorgesehen ist. Die Gebäude sollen überwiegend fünf bis sechs Geschosse errei-
chen. Ob einzelne H ochpunkte zur städtebaulichen Akzentuierung bestimmter Bereiche des 
Quartiers sinnvoll sind, soll im Qualifizierungsverfahren geprüft werden.

4 
 
Im Qualifizierungsverfahren ist auch zu prüfen, welche städtebaulichen Strategien sinnvoll sind, 
um eine „qualitätsvollen Dichte“ im Sinne des vom Rat der Stadt Köln am 23. März 2023 be-
schlossenen „Köln-Katalogs“ zu sichern. Das vorliegende Konzept verfügt über eine kompakte 
und flächenschonende Bauweise und liegt mit einer Quartiersdichte von 1,6 über der geforder-
ten Zieldichte von 1,2 für die Innere Stadt. Das Konzept beinhaltet einen hohen Anteil Nutzungs-
mischung und liegt noch über der Empfehlung von 25 % für die Innere Stadt. Damit einherge-
hend sind ausreichend gemeinschaftlich genutzte Räume vorgesehen. Verschiedene Maßnah-
men zum Klimaschutz- und zur Klimawandelanpassung sind als Ausgleich für die hohe bauliche 
Dichte notwendig. Insbesondere der Umgang mit den verbleibenden nicht versiegelten Flächen 
kommt eine große Bedeutung zu. 
 
Für das Vorhaben kommen die am 17. März 2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen "Leit-
linien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln" zur An-
wendung. Eine Anwendungszustimmung der Vorhabenträgerin liegt dem Stadtplanungsam t 
vor. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes (Neubau) können nach dem derzeitigen Kennt-
nisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases 
Kohlendioxid (CO2) nicht ausgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanver-
fahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases entsprechend 
der Klimaleitlinien geprüft.  
 
Das Plangebiet hat eine gewerbliche Vornutzung als Parkhaus. Nahezu vollständig versiegelte 
Gewerbeflächen werden zu gemischt-genutzten Flächen mit modernen Gebäuden umgewan-
delt, die aufgrund der heute geltenden Regelwerke zur Energieeinsparung und Wärmedäm-
mung die Anforderungen der Klimaleitlinien Köln einhalten werden. 
 
Die aktuellen Anforderungen an den Klimaschutz sind auch Gegenstand des Qualifizierungs-
verfahrens, so dass unterschiedliche städtebauliche Ansätze zur Bewältigung des Klimaschut-
zes Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren werden können. 
 
Durch die Lage im verdichteten Innenbereich können Wärmeinseleffekt e wie eine tagsüber 
hohe Aufheizung sowie ein verminderter Luftaustausch auftreten. Im weiteren Verfahren wird 
geprüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Folgen des Klimawandels ent-
gegenzuwirken (Verschattung, Kühlung) oder um der Anpassung an den Klimawandel zu die-
nen (Überflutungsvorsorge bei Starkregenereignissen). 
 
 
 
Anlagen  
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Anlage 3: Textliche Erläuterungen 
Anlage 4: Städtebauliche Strukturskizze 
Anlage 5: Leitlinien zum Qualifizierungsverfahren  
Anlage 6: Schaubild Planungsprozess

Anlage 3 Textliche Erläuterungen

37030 Zeichen

Stand 15.10.2024 
 
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  Anlage 3 
 
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes  
Arbeitstitel: „Kalker Hauptstraße/ Barcelona-Allee in Köln-Kalk“ 
 
1. Anlass und Ziel der Planung, Verfahren 
1.1. Anlass und Ziel der Planung 
Das Planvorhaben liegt im Umfeld der Köln Arcaden in Stadtteil Köln-Kalk. Die Köln Arcaden sind ein 
2-geschossiges Einkaufszentrum (zzgl. Verkauf im Basement) mit circa 29.600 qm Verkaufsfläche 
sowie teilweise weiteren 2-geschossigen Aufbauten. An dem Einkaufszentrum selbst sind im Rahmen 
dieses Bebauungsplanverfahrens keine Veränderungen vorgesehen, weshalb dieses auch nicht in 
den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen wird. Ergänzt werden die Köln Arcaden um 
zwei 2-geschossige Parkgaragen mit insgesamt circa 1.800 Stellplätzen. Durch die veränderte Nut-
zungsstruktur sind die beiden Parkgaragen nördlich des Einkaufszentrums in ihrer ursprünglichen 
Form nicht mehr zeitgemäß und bieten im H inblick auf aktuelle Themen der Stadtentwicklung wie 
Innenentwicklung, Nutzungsmischung, Elektromobilität, Klimaschutz etc. ein hohes Entwicklungspo-
tenzial. 
Die sehr gute Verkehrsanbindung, die Lage in einem traditionellen, starken Stadtteil sowie der ge-
genwärtige Fokus der Stadt Köln, den Stadtteil Kalk im Westen verstärkt als Kultur- und Verwaltungs-
standort in der Nachbarschaft der technischen Hochschule Deutz auszubauen, bieten demnach an, 
im Plangebiet eine städtische Verdichtung vorzunehmen, um dri ngend notwendigen Wohnraum im 
Stadtgebiet von Köln und benötigte Büroflächen zu schaffen.  
Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG  beabsichtigt das Plangebiet, im Rahmen 
eines zukunfts- und klimaorientierten Stadtumbaus, in ein urbanes gemischtes Quartier aus B üro, 
Gewerbe, Wohnen, Senioren- und Pflegewohnen und Kita weiterzuentwickeln und als neuen Stadt-
baustein in die vorhandene Umgebung einzubinden. Hierfür wird die Vorhabenträgerin noch einen 
entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens stellen.  
Die städtebauliche Vernetzung wird durch den Ausbau der vorhandenen Fu ß- und Radwegeverbin-
dung, der „Diagonale“, die den nördlich gelegenen Bürgerpark Kalk mit dem Einkaufszentrum verbin-
det, gestärkt und das neue Quartier mit der Umgebung vernetzt. Der historische Wasserturm als Relikt 
der ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk ( CFK) wird erhalten und in das Konzept  eingebunden. Im 
Plangebiet soll eine oberirdische Geschossfläche von 40.000 bis 45.000 qm zzgl. der Parkgaragen, 
geschaffen werden. Hiervor sollen circa die Hälfte auf die Büro- und gewerbliche Nutzung (ohne wei-
tere Einzelhandelsnutzungen) sowie die andere Hälfte auf Wohnnutzungen inklusive einer Kita ent-
fallen. Im Bereich des Wohnens sollen neben freifinanzierten Wohnungen auch Wohnungen im ge-
förderten Wohnungsbau gemäß dem kooperativen Baulandmodell entstehen. Des Weiteren sind Se-
nioren- sowie Pflegewohnungen im Plangebiet vorgesehen.  
Das neue städtebauliche Konzept muss dabei angemessen auf die heterogene Struktur am Bürger-
park Kalk und in der Nachbarschaft reagieren. 
Durch die ASTOC Architects and Planners GmbH liegt bereits eine erste Vorstudie für das Plangebiet 
vor. Für den weiteren Planungsprozess ist die Durchführung eines kooperativen städtebaulichen Qua-
lifizierungsverfahrens vorgesehen, um eine Konkretisierung des Vorhabens zu erzielen. Der finale 
Entwurf soll dann im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. eines Vorhaben - 
und Erschließungsplanes planungsrechtlich gesichert werden.

Stand 15.10.2024 
 
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt: 
 Verdichtung bzw. Transformation der Flächen, welche derzeit als Parkgaragen genutzt wer-
den,  
 Schaffung eines neuen zukunftsorientierten gemischt genutzten Quartiers mit freiräumlicher 
Qualität und Vernetzung mit der Umgebung 
 Schaffung von neuem Wohnraum inklusive Einbindung von besonderen Wohnangeboten für 
Senioren und pflegebedürftige Menschen, 
 Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, 
 Deckung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs des Einkaufszentrums und des neuen Quartiers 
gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Köln,   
 Schaffung eines Quartiers mit neuen innovativen Mobilitätsangeboten 
 Erhalt des bestehenden Denkmals (Wasserturm),  
 Beseitigung der Hitzeinsel und Schaffung einer klimafreundlichen nachhaltigen Bebauung un-
ter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen in der unmittelbaren Nachbarschaft 
 
1.2. Verfahren 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 69450/08 mit dem Arbeitstitel „Ehemaliges 
CFK-Gelände“ in Köln Kalk. Für das Plangebiet setzt dieser Bebauungsplan ein Kerngebiet fest. Ins-
besondere aufgrund der geplanten Wohnbebauung ist das Vorhaben nicht mit den Festsetzungen 
des Bebauungsplanes vereinbar. Demnach wird eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.  
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Normalverfahren aufgestellt wer-
den. Die Vorhabenträgerin UIR Köln Arcaden GmbH & Co. KG  hat im Juli 2024 ein en Antrag auf 
Einleitung des Verfahrens gestellt.  
Bereits im Dezember 2023 wurde dem Gestaltungsbeirat der Stadt Köln die Vorstudie der ASTOC 
Architects and Planners GmbH  vorgestellt mit der die städtebaulichen und freiräumlichen Rahmen-
bedingungen definiert werden konnten. Generell wurde durch den Gestaltungsbeirat der positive Um-
gang mit dem Grundstück und der Komplexität gewürdigt.  
Für eine städtebauliche Konkretisierung der Planung soll im Anschluss an den Einleitungsbeschluss 
ein kooperatives städtebauliches Qualifizierungsverfahren als Planungswerkstatt (Mehrfachbeauftra-
gung) mit gleichzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 
§ 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden. 
Auf der Grundlage der erarbeiteten Vorstudie wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Dienst-
stellen und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die wichtigsten Pla-
nungsparameter aus den eingegangenen Stellungnahmen werden in der Aufgabenstellung zum 
Qualifizierungsverfahren berücksichtigt. Der finale Entwurf soll Grundlage für einen Vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan inkl. eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch 
sein. Die Umsetzung des Vorhabens wird durch einen Durchführungsvertrag geregelt. 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich im Westen des Stadtteils Kalk. Der eigentliche Bereich des Vorhaben- 
und Erschließungsplanes beläuft sich auf eine Größe von circa 25.700 qm und beinhaltet eine Teil-
fläche des Flurstücks 240 (Gemarkung Kalk, Flur 21). Nicht im Plangebiet liegt das eigentlichen Ein-
kaufszentrum Köln Arcaden, welches ebenfalls Teil des Flurstücks 240 ist. Die südliche bzw. die öst-
liche Grenze des Bebauungsplanes verläuft im Bereich der Köln Arcaden entlang der nördlichen bzw. 
der nordwestlichen Fassade des Einkaufszentrums. Ansonsten bilden die Grenzen  des Flurstücks 
240 auch die Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplanes entlang der Barcelona-Allee im Wes-
ten, sowie des Bürgerparks Kalk im Norden.

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Des Weiteren ist geplant, Teile des Flurstücks 360 (Gemarkung Kalk, Flur 21) gemäß § 12 Abs. 4 
BauGB mit in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzubeziehen, um die Erschließung über die 
Barcelona-Allee zu sichern. Der Ergänzungsbereich weist eine Fläche von circa 2.300 qm auf, sodass 
sich für den gesamten Vorhabenbezogene Bauungsplan eine Größe von circa 28.000 qm ergibt. 
Ebenfalls nicht im Plangebiet liegt der nördlich angrenzende Bürgerpark. In dem Bebauungsplanver-
fahren werden zudem keine weiteren sich ergebende Ansprüche im Bürgerpark abgebildet.  
 
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich zwei Parkgaragen mit insgesamt circa 1.800 Stellplätzen. 
Diese sind in einem gemeinsamen Untergeschoss sowie in jeweils zwei separaten oberirdischen 
Parkdecks untergebracht, wobei das Parkhaus insgesamt als offenes Parkhaus gilt. Die Parkgaragen 
werden oberirdisch von einer diagonal von Nordwest nach Südost verlaufenden Achse als Fuß- und 
Radwegeverbindung getrennt. Über eine Fußgängerbrücke im offenen Obergeschoss besteht eine 
Fußgängerverbindung zwischen den beiden Parkgaragen. Darüber hinaus sind die Parkgaragen mit-
tels Fußgängerbrücken direkt an die Köln Arcaden angeschlossen. 
Die Zufahrt zur westlichen Parkgarage verläuft ebenso wie die Anlieferung der Köln Arcaden über die 
Barcelona-Allee. Die östliche Parkgarage ist über die Vietorstraße erschlossen.  
Des Weiteren befindet sich im Plangebiet ein alter Wasserturm, welcher unter Denkmalschutz steht 
und aus der ehemaligen Nutzung des CFK-Geländes erhalten geblieben ist.  
Das Plangebiet ist weit überwiegend komplett versiegelt. Ausschließlich innerhalb der diagonalen 
Fußgängerachse befinden sich Baumstrukturen. Weitere Bäume befinden sich entlang der 
Barcelona-Allee.  
Direkt im Süden bzw. im Südosten grenzt das eigentliche Einkaufszentrum an das Plangebiet an, 
welches zur Kalker Hauptstraße (Bundesstraße 55) ausgerichtet ist. Westlich des Plangebietes be-
findet sich das Polizeipräsidium Köln. Im Norden grenzt der Bürgerp ark Kalk an, welcher in seiner 
Wegeführung auch die diagonale Fußgängerverbindung im Plangebiet aufnimmt. Dort befinden sich 
u.a. ein Spielplatz, ein Fußballplatz sowie ein Basketballplatz für die öffentliche Nutzung. Im Nordos-
ten grenzen außerhalb des Plangebietes Wohngebäude an.  
2.3. Erschließung 
2.3.1. ÖPNV 
Das Plangebiet ist sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen. Direkt 
südlich der Köln Arcaden befindet sich die Haltestelle Kalk Post, an der die Stadtbahnlinien 1 (Weiden 
– Bergisch Gladbach) und 9 (Sülz – Königsforst) sowie die Buslinien 159 (Schüttewerk – Buchheim 
Herler Straße), 171 (Mülheim Wiener Platz – Breslauer Platz / Hbf.) und 193 (Heinrich-Bützler-Straße 
– Corintostraße) verkehren. Dabei verkehren die Stadtbahnlinien zu den Hauptverkehrszeiten im 5-
min bzw. 10 -min Takt. Die Buslinie 159 verkehrt ebenfalls in 10 -min Takt, ebenso wie die Buslinie 
171, welche jedoch nur in den Hauptverkehrszeiten fährt. Die Buslinie 193 fährt stündlich. 
Die Bahnhaltestelle „Trimbornstraße“ liegt nur ca. 200 m vom Plangebiet entfernt. Die Haltestelle wird 
von der Regionalbahn RB25 (Köln-Hansaring – Lüdenscheid, 30-min Takt) sowie von den S-Bahnen 
S12 (Au (Sieg) – Kerpen-Horrem, 20-min Takt) und S19 (Au (Sieg) – Düren, 20-min Takt) angefahren 
und ist ebenfalls fußläufig zu erreichen. 
2.3.2. Motorisierter Individualverkehr 
Über die Bundesstraße B55 (Kalker Hauptstraße) ist die Severinsbrücke bzw. die Zufahrten zu der 
Bundesautobahnen A3/A4 bzw. zur östlichen Zubringerstraße zu den Bundesautobahnen A4/A59 
(Kreuz Gremberg) gut zu erreichen.

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Über die Barcelona-Allee sowie die Vietorstraße, welche über die B55 erschlossen sind, können die 
Parkgaragen der Köln Arcaden gut erreicht werden. Die Anlieferung erfolgt über eine separate Logis-
tik-Zufahrt ins Untergeschoss ebenfalls über die Barcelona-Allee.  
2.3.3. Fuß- und Radwegeverkehr 
Die Kalker Hauptstraße (B 55) weist im Bereich vor den Köln Arcaden einen  eigenen Radweg und 
einen breiten Gehweg auf. Östlich der Köln Arcaden wird der Radweg als Radfahrstreifen auf der 
Straße geführt. Auf der gegenüber der Köln Arcaden liegenden Straßenseite befindet sich entlang 
der Kalker Hauptstraße ein separater Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie ebenfalls ein Gehweg. 
In der Barcelona-Allee werden die Radfahrer auf der Straße geführt. Entlang der Köln Arcaden sowie 
des Parkhauses besteht hier ein auskömmlicher Gehweg, auf der gegenüberliegenden Seite nur ein 
circa ein Meter breiter Gehweg. Im Bereich der Vietorstraße werden die Radfahrer ebenfalls auf der 
Straße geführt. Beidseits bestehen hier Radwege. Nördlich des Plangebietes bestehen im Bürgerpark 
Kalk mehrere Gehwege.  
2.4. Alternativstandorte 
Bei dem Standort handelt es sich um eine bereits (mindergenutzte) Fläche, welche in Zukunft zu 
einem Stadtquartier und somit einer Aufwertung der Fläche genutzt werden soll. Die Untersuchungen 
nach einem alternativen Standort wäre daher nicht zielführend. Für das Plangebiet selbst liegt aktuell 
eine erste Vorstudie der ASTOC Architects and Planners GmbH vor. Über ein Qualifizierungsverfah-
ren sollen hier weitere Konzepte ausgelotet werden. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Plangebiet als „All-
gemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Entlang der Kalker Hauptstraße wird ein Schienenweg 
für den überregionalen und regionalen Verkehr „Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ dargestellt. Die 
Planung entspricht somit den Zielen des Regionalplanes.  
3.2. Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das Plangebiet, ebenso wie die westlich angrenzenden 
Bereiche, als Kerngebiet dargestellt. Der nördlich des Plangebietes angrenzende Bürgerpark Kalk ist 
als Grünfläche dargestellt. Östliche des Plangebietes erfolgt die Darstellung von einem Besonderen 
Wohngebiet bzw. von einer Gemeinbedarfsfläche. Im Süden grenzt südlich der Kalker Hauptstraße 
ein Mischgebiet bzw. ein weiteres Besonderes Wohngebiet an.  
Die vorgesehenen Nutzungen im geplanten Vorhaben widersprechen nicht der Darstellung eines 
Kerngebietes im Flächennutzungsplan. Eine Flächennutzungsplanänderung ist demnach nicht erfor-
derlich.  
3.3. Bebauungsplan 
Für das Plangebiet besteht  der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69450/08 „Ehemaliges CFK -Ge-
lände“ in Köln Kalk mit Satzungsbeschluss vom 22.05.2003. Für den Teil des Plangebietes setzt die-
ser Bebauungsplan ein Kerngebiet MK 2 fest. Das gesamte Gebiet ist mit einer überbaubaren Grund-
stücksfläche umfasst. Die GRZ von mit 1,0 und die GFZ mit 2,5 festgesetzt. Die Gebäudehöhe wird 
mit einer Maximalhöhe von 58 m über NN festgesetzt. Im nördlichen Bereich gibt es einen Bereich, 
bei dem eine Wandhöhe von mindestens 54 m und maximal 58 m ü. NN betragen muss. Des Weiteren 
wird für die Diagonale zwischen den beiden heutigen Parkhäusern ein Gehrecht zugunsten der All-
gemeinheit festgesetzt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festsetzungen zu Lärmpegelbereichen sowie 
zu immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln. Für den Wasserturm erfolgt die 
Übernahme als Denkmal.

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Das südlich angrenzende Einkaufszentrum wird ebenfalls als Kerngebiet festgesetzt. Die Höhenfest-
setzung beträgt hier maximal 65 m über N N. Für vier Teilbereiche wird eine Höhe von mindestens 
63 m bis maximal 65 m über NN festgesetzt.  
Der nördlich angrenzende Bürgerpark Kalk wird als öffentliche Grünfläche festgesetzt.  
Neben Verkehrsflächen setzt der Ursprungs-Bebauungsplan weitere Grünflächen, Gewerbegebiete, 
ein Sondergebiet, ein weiteres Kerngebiet, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete sowie eine Fläche 
für Gemeinbedarf fest. Die Bereiche des Sondergebietes, der Mischgebiete sowie der allgemeinen 
Wohngebiete werden dabei durch den Bebau ungsplan Nr. 69450/08, 1. Änderung (Satzungsbe-
schluss 22.06.2006 – weiterhin Sondergebiet, Mischgebiete und allgemeine Wohngebiete) sowie dem 
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69454/02 „Barcelona -Allee“ in Köln -Kalk (Satzungsbe-
schluss 10.03.2017 – Wohnen und Bürogebäude) überplant. 
Im Osten grenzen der Bebauungsplan Nr. 7045/02 (Satzungsbeschluss 12.11.2015 – Ausschluss von 
Vergnügungsstätten) sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70451/02 (Satzungsbe-
schluss 19.12.2002 – allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet) an. Ebenfalls im Osten im Bereich 
der Vorsterstraße grenzt der Durchführungsplan / Fluchtlinienplan Nr. 7044 N o/07 mit dem Feststel-
lungbeschluss vom 25.05.1961 an. 
Südlich der Kalker Hauptstraße besteht der Durchführungsplan / Fluchtlinienplan Nr. 7044 No/06 mit 
dem Feststellungbeschluss vom 24.09.1959. 
Westlich der Barcelona -Allee setzt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69452/03 mit dem 
Satzungsbeschluss vom 01.10.1998 ein Kerngebiet mit dem besonderen Nutzungszweck Polizeiprä-
sidium fest.  
3.4. Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aussa-
gen. Es ist mit keinen Auswirkungen auf nächstgelegene Landschaftsschutzgebiete zu erwarten. 
 
3.5. Landschaftsschutzgebiete 
Die nächsten zum Vorhaben gelegenen Landschaftsschutzgebiete L13 „Rhein, Rheinauen und Ufer-
bereiche von Flittard bis Rodenkirchen“, L 23 „Freiraum um das Gremberger Wäldchen von Poll bis 
Heumar“, L 24 „Deutzer Friedhof und Umgebung“ und L 26 „ Merheimer Heide und ehemaliger Fes-
tungsgürtel Ostheim bis Mülheim“ liegen in einer Entfernung von über einem Kilometer  (L 24; die drei 
anderen Landschaftsschutzgebiete jeweils circa zwei Kilometer), sodass keine negativen Auswirkun-
gen auf diese zu erwarten sind.  
3.6. Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich ein ehemaliger Wasserturm, welcher ab dem Jahr 1904 
gebaut worden ist. Seit den 23.03.1983 steht dieser unter Denkmalschutz. Der Wasserturm ist circa 
40 m hoch und weist am Boden e inen Radius von 5,2 m und oben einen Radius von 4,9 auf. Das 
Erdgeschoss wird durch den „Integrationshaus e.V.“ genutzt. Dieser Verein nutzt die Räumlichkeiten 
als Kultur- und Austauschort (z. B. für Lesungen, Ausstellungen, Kreativworkshops). Die darüber lie-
genden Geschosse werden nicht genutzt.  
Darüber hinaus kann es nicht ausgeschlossen werden, dass im Plangebiet bodendenkmalpflegeri-
sche Belange betroffen werden. Bei einem Erhalt der weißen Wanne ist keine Betroffenheit in Bezug 
auf Bodendenkmäler zu erwarten, da in diesem Fall kein weiterer Bodeneingriff erfolgt.  
 
3.7. Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM 2017 plus) 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt-
linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig-

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ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti-
gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 1 0.05.2017 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntgemacht. Mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 wurde die erste Anpassung der 
Umsetzungsanweisung zum KoopBLM, das Kooperatives Baulandmodell Köln 2017plus  beschlos-
sen, welches vorliegend anzuwenden ist. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die die verbindliche Bauleitplanung Vorausset-
zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht 
für Wohnzwecke zum Ziel haben. Mindestens 30 Prozent der durch den Bebauungsplan geschaffe-
nen Geschossfläche Wohnen ist im öffentlich geförderten Segment zu errichten, vorausgesetzt es 
entstehen mehr als 20 Wohneinheiten bzw. mehr als 1.800 qm Geschossfläche Wohnen. Darüber 
hinaus verpflichtet sich der/die Planbegünstigte, die ursächlichen Mehrbedarfe für Grünflächen, 
Spielplätze und Betreuungseinrichtungen für unter 3 und über 3-jährige Kinder herzustellen oder in 
bestimmten Fällen abzulösen. 
 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans können bei dem Heranziehen der Vorstudie der ASTOC Archi-
tects and Planners GmbH  (siehe Kapitel 4.1) circa. 9.700 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Wohnen 
entstehen, gemäß den Berechnungsansätzen des Kooperativen Baulandmodells  (90 m² GF pro 
Wohneinheit) sind dies insgesamt 108 neue Wohneinheiten. Damit sind die Voraussetzungen für die 
Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner fortgeschriebenen Fassung gegeben.  
Neben den 108 neuen Wohneinheiten im konventionellen Wohnungsbau sieht die Vorstudie auch die 
Errichtung von insgesamt 5.000 qm Geschossfläche für Seniorenwohnen (56 Wohnungen gem. Be-
rechnungsgrundlage KoopBLM) sowie 80 Pflegebetten vor.  
Die Geschossflächen für das  Seniorenwohnen sowie für die Pflegeeinrichtung  werden nicht in die 
Berechnungsansätze für die Ermittlung von Folgekosten bzw. von Mehrbedarfen (Grünflächen, Spiel-
plätze, Kita etc.) einbezogen. Es besteht ein massiver Bedarf, in diesem Segment zusätzliche Ange-
bote zu schaffen. Eine gezielte Wertabschöpfung für diesen wertvollen Projektbaustein steht hierzu 
im Widerspruch. 
 
3.8  Köln-Katalog 
Mit Anwendung des Köln-Katalogs werden kompakte und flächenschonende Bauweisen für Quartiere 
mit hohen ökologischen und sozialen Standards gesteuert. 
Mit dem Ratsbeschluss (Nr.: 3068/2022) vom 23. März 2023 wird der Köln -Katalog als städtebauli-
ches Entwicklungskonzept (§1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) bei planbedürftigen Vorhaben berücksichtigt. 
Bei der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§1 Abs. 7 BauGB)  sind die Vorgaben und 
Hinweise des Köln-Katalogs zu städtebaulichen Zieldichten und Qualitäten zu berücksichtigen.  
Das vorliegende Konzept verfügt über eine kompakte und flächenschonende Bauweise und liegt mit 
einer Quartiersdichte von 1,6 über der gefo rderten Zieldichte von 1,2 für die Innere Stadt. Das Kon-
zept beinhaltet einen hohen Anteil Nutzungsmischung und liegt noch über der Empfehlung von 25 % 
für die Innere Stadt. Damit einhergehend sind ausreichend gemeinschaftlich genutzte Räume vorge-
sehen. Verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz- und zur Klimawandelanpassung sind als Aus-
gleich für die hohe bauliche Dichte notwendig. Insbesondere der Umgang mit den verbleibenden nicht 
versiegelten Flächen kommt eine große Bedeutung zu.  
4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
4.1. Planungs- und Nutzungskonzept 
Durch die ASTOC Architects and Planners GmbH wurde für das Plangebiet eine erste Vorstudie er-
stellt, welche die Planungsziele und deren mögliche Umsetzbarkeit aufzeigt. Diese stellt beispielhaft 
eine mögliche Bebauungsstruktur dar. Im Rahmen des folgenden Qualifizierungsverfahrens wird ein

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städtebauliches Konzept erarbeitet, welches die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren 
darstellen wird. 
Die Einheit aus Einkaufszentrum und Parkhaus stellt aus stadtplanerischer Sicht eine monofunktio-
nale Nutzung dar, die dem Standort und den aktuellen Tendenzen im Städtebau nicht mehr entspricht. 
Hieraus entwickelt die Vorstudie das Konzept, das östliche Parkhaus in seiner Nutzung zu intensivie-
ren und aufzuwerten sowie das versiegelte Baufeld des westlichen Parkhauses als Bauplatz für ein 
mischgenutztes Quartier an der Adresse Barcelona-Allee im Übergang zum Bürgerpark Kalk zu initi-
ieren. Dadurch wird es auch möglich, der gesamtstädtischen Ost-West-Achse einen markanten östli-
chen Abschluss zu geben.  Die städtebauliche Vernetzung soll durch den Ausbau der vorhandenen 
Fuß- und Radwegeverbindung der „Diagonale“ gestärkt und das neue Quartier mit der Umgebung 
verBunden werden. Der historische Wasserturm als Relikt der CFK wird erhalten und mit seiner be-
sonderen Lage in das Konzept eingebunden. 
Die Vorstudie zeigt auf, wie das Areal im Rahmen eines zukunftsorientierten Stadtumbaus in ein ge-
mischtes Quartier aus Büro, Wohnen, Senioren - und Pflegewohnen weiterentwickelt und als Stadt-
baustein in die vorhandene Umgebung eingebunden werden könnte.  
Im Plangebiet kann eine oberirdische Geschossfläche von etwa 42.000 qm zzgl. der  Parkgaragen, 
geschaffen werden. Hiervon sollen circa die Hälfte auf die Büro - und gewerbliche Nutzung (ohne 
weitere Einzelhandelsnutzungen) sowie die andere Hälfte auf Wohnnutzungen inklusive Kinder-Groß-
tagespflege entfallen. Im Bereich des Wohnens sollen neben freifinanzierten Wohnungen auch Woh-
nungen im geförderten Wohnungsbau gemäß dem Kooperativen Baulandmodell entstehen.  
Die westlich gelegene Parkgarage wird bis auf das Fundament zurückgebaut. Die sogenannte „Weiße 
Wanne“ wird gesamtheitlich erhalten und darf auch nicht flächig aufgrund der Grundwasserstände 
aufgelöst werden. Die Vorstudie schlägt auf drei Baufeldern insgesamt drei Neubauten vor. Im Rah-
men der entwurflichen Studie wurde erkannt, dass sich eine Bebauung mit überwiegend 5 bis 6 Ge-
schossen sinnvoll in den Stadtraum einfügt und eine angemessene Urbanität sicherstellt. Hochpunkte 
können Raumkanten des Quartiers sinnvoll akzentuieren.  Die Studie schlägt z.B.  an der Nordseite 
zum Bürgerpark Kalk ein 17-geschossiges Hochhaus mit Büronutzung vor. Im Rahmen des Qualif i-
zierungsverfahrens sollen hierzu weitere Varianten erarbeitet und diskutiert werden. 
Eine Belebung der Erdgeschosszonen durch ergänzende Nutzungen wie  Gastronomie sollte insbe-
sondere in Bereichen angrenzend zu Freiräumen oder wichtigen Wegeverbindungen erfolgen.  Im 
Erdgeschoss liegen auch die bestehende Logistikzufahrt der Köln Arcaden und die Zufahrt in die 
Tiefgarage.  
Die Tiefgarage unter den neuen Gebäuden soll, so weit wie statisch möglich erhalten und um Keller-
flächen für Nebenräume und Flächen für Haustechnik ergänzt werden. 
Insgesamt sieht die Vorstudie eine Geschossfläche von ca.14.800 qm für Wohnflächen (davon 9.700 
qm Wohnen, 5.0 00 qm Seniorenwohnen) und ca. 4.000 qm für Pflegewohnen vor. Bei Umsetzung 
dieses Konzeptes ergäben sich circa 108 Wohneinheiten im Wohnungsbau, weitere circa 56 
Wohneinheiten für Seniorenwohnen sowie 80 Betten bei der Pflegeeinrichtung. . 
Hinzu kommen 20.700 qm für Büroflächen  (circa 40 Büroeinheiten), 900 qm für eine oder mehrere 
Tagespflegen für unter Dreijährige,  1.600 qm für ergänzende Nutzungen. Insgesamt ermöglicht die 
Vorstudie demnach eine Geschossfläche von circa 42.000 qm.  
Die Parkgarage im Osten bleibt erhalten und soll entsprechend des Stellplatzbedarfs des vorhande-
nen Einkaufszentrums und der neuen Bebauung um zwei Geschosse aufgestockt werden. Insgesamt 
wären gemäß der Vorstudie damit 1.550 Stellplätze im Plangebiete vorhanden, mit denen die ermit-
telte Pkw-Stellplatzanzahl abgedeckt werden könnte. Die Zufahrt zu den Parkebenen soll weiterhin 
von der Vietorstraße und der vorhandenen, neu organisierten PKW-Zufahrt von der Barcelona-Allee 
erfolgen. Die logistischen Verkehre bleiben  unverändert. Im Erdgeschoss des Parkhauses können 
zur Diagonale und zum Bürgerpark Kalk Fahrradstellplätze, optional kleinere Gewerbeeinheiten bzw. 
Sportflächen entstehen. Auf dem Dach des Parkhauses soll eine PV-Anlage angebracht werden.

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Die Diagonale ist als verbindende Achse zwischen den Köln Arcaden und dem gebauten Umfeld ein 
wesentliches Element der Planung. Der Quartiersgedanke soll durch den Ausbau der Diagonale als 
qualitätsvoller Transit- und Aufenthaltsraum sowie die Öffnung der Köln Arcaden im Bereich der Dia-
gonale gestärkt werden. 
Der neue Quartierbaustein soll von weiteren attraktiven Fuß- und Radwegen durchzogen werden. Die 
sich ergebenen Baufelder fügen sich in die Morphologie der Umgebung – insbesondere der angren-
zenden Behördenbausteine – ein. Differenzierte Adressen sollen ruhige Wohnstandorte, belebte 
Gastronomie- und qualitätsvolle Aufenthaltszonen mit vielfäl tigen Nutzungsangeboten sowie einen 
hochwertigen Bürostandort mit einer prägnanten Fernwirkung in der Kölner Stadtsilhouette ermögli-
chen. Die Ausbildung eines Hochpunkts an dieser Stelle würde durch die Lage am Abschluss der in 
weiten Teilen historischen und durchgängigen Stadtachse Aachener Straße, Rudolfplatz, Neumarkt, 
Heumarkt, Deutzer Brücke, Deutzer Freiheit sowie Gummersbacher Straße begünstigt und plausibi-
lisiert. 
4.2. Freiraumgestaltung 
Die Außenanlagen des Quartiers sollen aus verschiedenen funktionalen und gestalterischen Einhei-
ten bestehen, die auf ihre jeweiligen Anforderungen ausgerichtet gestaltet  sind und ein vielfältiges 
Nutzungsangebot bieten. Die städtebauliche Vernetzung soll durch den Ausbau der vorhandenen 
Fuß- und Radwegeverbindung, der „Diagonale“, die den Bürgerpark Kalk mit dem Einkaufszentrum 
verbindet, gestärkt und das neue Quartier mit der Umgebung vernetzt werden.  
Im Rahmen der früh zeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung wurde ein Bedarf für eine 2.500 m² 
große Grünfläche ermittelt (10 m² pro EW). Diese kann in Teilflächen untergliedert werden. Da nahezu 
das gesamte Plangebiet durch eine Tiefgarage unterbaut ist, ist eine Übertragung der Grünfläche an 
die Stadt aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die öffentliche Zugänglichkeit und Nut-
zung muss dennoch sichergestellt werden. 
Die Studie schlägt Plätze vor, die als Aufweitung der Diagonale und an der Verknüpfung zwi schen 
Köln Arcaden und Neubau entstehen. Sie sollen als befestigte Platzflächen mit grünen Pflanzinseln 
vorgesehen werden.  
Diese gut einsehbaren Freiflächen sollen durch begrünte Freiräume ergänzt werden, die sich inner-
halb von Baublöcken befinden. Hier können z.B. Kleinkinderspielflächen entstehen.  
Ein öffentlicher städtischer Spielplatz ist aufgrund der bereits erwähnten Unterbauung nicht möglich. 
Für den Mehrbedarf muss eine Ablöse gezahlt werden, die für die Aufwertung umliegender öffentli-
cher Spielplätze genutzt wird. 
Spiel- und Bewegungsangebote für alle Generationen sollen dennoch innerhalb der Freiflächen vor-
gesehen werden, um auch der sozialen Funktion von Freiräumen Rechnung zu tragen. 
Auch aufgrund von sozialen Funktion der Freiflächen sowie stadtklimatischen Gründen besteht ein 
sehr hoher Anspruch an Qualität der Grün- und Freiflächen 
Aus stadtklimatischen Gründen, sollen im Rahmen des Qualifzierungsverfahrens auch die Gestaltung 
von begrünten und begehbaren Dachflächen sowie Möglichkeiten von Fassadenbegrünung  in die 
Freiraumkonzepte einbezogen werden. Die flächendeckende Dachbegrünung soll bei einem Regen-
ereignis die Wassermenge puffern und durch die Kombination aus Gründach und Rückhaltung des 
Regenwassers könnten gerade bei kurzen sommerlichen Starkregenereignissen die städtischen Ab-
wasserkanäle vor Überlastung geschützt werden. Das vollflächige Gründach sorgt  zusätzlich dafür, 
dass die thermische Behaglichkeit in den jeweiligen obersten Geschossen verbessert werden kann. 
5. Auswirkungen der Planung 
5.1. Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Die Art und der 
Umfang der Prüfung sind im weiteren Verfahren noch abzustimmen. Weiterhin sind im Rahmen der

Stand 15.10.2024 
 
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Erstellung eines Grünordnungsplanes die Pflanzmaßnahmen (Baumpflanzungen, Freiflächen- und 
Gebäudebegrünungen) zu entwickeln. 
5.2. Wasser - Entwässerungskonzept 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässerungskonzept durch die das Ingenieur-
büro HTW, Hetzel, Tor-Westen + Partner Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, erstellt. Das Konzept 
untersucht sowohl die Regenentwässerung wie auch die Starkregenthematik.  
Gemäß der vorliegenden Vorstudie soll das anfallende Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation 
zugeführt werden. Das anfallende Regenwasser soll zum Teil einer Zisterne und der weiteren Nut-
zung zur Grünflächenbewässerung zugeführt werden. Weiterhin könnte das Regenwasser zur Siche-
rung des natürlichen Wasserhaushaltes zur Bewässerung des angrenzenden Bürgerparks in Abstim-
mung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln  und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen genutzt werden. Lediglich Restmengen sollen der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.  
 
5.3. Luft / Klima 
5.3.1. Luftschadstoffe 
Durch die neue Nutzung entstehen neue Verkehre. Im weiteren Verfahren ist demnach zu klären, ob 
eine Simulation verkehrsbedingter Luftschadstoffe zu erstellen ist  
5.3.2. Klima  
Das Plangebiet ist im Bestand nahezu vollständig versiegelt. Zukünftig werden hier neben den ge-
planten Baukörpern neue Freiräume entstehen, auch wenn diese weiterhin mit einer Tiefgarage un-
terbaut sind. Durch die neuen Freiräume wirkt sich das Vorhaben positiv in Bezug auf das Kleinklima 
aus. Maßnahmen zur Gebäudebegrünung und zur Begründung der Freiflächen werden im weiteren 
Verfahren geprüft und geplant. Von der Erstellung einer stadtklimatischen Untersuchung wird daher 
voraussichtlich abgesehen werden können.  
5.3.3. Windgeschwindigkeiten / Luftströmung 
Die Vorstudie sieht einen Hochpunkt im Plangebiet vor. Aus diesem Grund ist vorgesehen, im weite-
ren Verfahren die auftretenden Windgeschwindigkeiten sowie Windströmungen zu untersuchen.  
5.4. Landschaft / Ortsbild 
Durch die Planung eines neuen Stadtquartieres mit zusätzlichen bis zu 45.000 qm oberirdischer Ge-
schossfläche wird sich das Orts- und Landschaftsbild verändern, da sich im Vergleich zu den beste-
henden Parkgaragen das Bauvolumen deutlich erhöhen wird. Statt der heutigen zwei Parkgaragen 
sind zukünftig Gebäude mit bis zu 17 Geschossen neben einer aufgestockten Parkgarage gemäß der 
Vorstudie möglich. Zukünftig wird aufgrund der deutlich größeren Höhe vom Plangebiet eine Wirkung 
über den direkten Standort hinaus hervorgehen.  
Die Stadt Köln stellt aktuell ein Höhenentwicklungskonzept „Innere Stadt“ als Steuerungsinstru-
ment für den Bau von stadtbildrelevanten Hochpunkten bis zum Äußeren Grüngürtel auf. Falls der 
Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahren einen Hochpunkt (> 40 m) vorsieht, ist dieses Konzept zu 
beachten. 
 
5.5. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
5.5.1. Lärm 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahren wird ein Lärmgutachten erstellt. Dieses wird Aussagen zu 
den Themen Straßenverkehrslärm sowie zum Gewerbelärm enthalten. Dabei werden sowohl die auf 
das Plangebiet eingehenden sowie die vom Plangebiet verursachten Lärmarten untersucht.

Stand 15.10.2024 
 
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5.5.2. Besonnung  
Im direkten Umfeld der westlichen Parkgarage, welche gemäß der Vorstudie in das neue Stadtquar-
tier transformiert werden soll, befindet sich im Westen das Polizeipräsidium, im Norden ein Parkhaus 
des Polizeipräsidiums bzw. der Bürgerpark Kalk sowie im Osten  die östliche Parkgarage. Nach der-
zeitigem Kenntnisstand ist demnach davon auszugehen, dass von einem Hochpunkt bzw. der weite-
ren Bebauung des zukünftigen Stadtquartiers keine negativen Auswirkungen auf bestehende Wohn-
gebäude erfolgen. Dieses ist jedoch konzeptabhängig, sodass erst nach dem Vorliegen des finalen 
städtebaulichen Konzepts entschieden werden kann, ob eine entsprechende Untersuchung erforder-
lich wird.  
5.6. Denkmalschutz 
Der innerhalb des Plangebietes bestehende ehemaliger Wasserturm, welcher unter  Denkmalschutz 
steht, bleibt erhalten. Bereits im Bestand ist dieser von den Parkgaragen sowie dem Einkaufszentrum 
umgeben. Der ehemalige Wasserturm wird in das neue Stadtquartier integriert.  
5.7. Verkehr 
Es erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahren nach Festlegung des finalen städtebaulichen 
Entwurfes eine Verkehrsuntersuchung sowie die Aufstellung eines Mobilitätskonzeptes. Bereits im 
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wird der Verkehrsgutachter eingebunden. 
Generell soll bei der Verkehrsuntersuchung der Analyse-, der Null- sowie der Planfall untersucht wer-
den. Dabei sind der Prognosehorizont sowie die Annahmen für den Nullfall noch abzustimmen.  
Um die Mobilität mit dem Umweltverbund (zu Fuß, Rad, ÖPNV) zu fördern und damit eine alternative 
Erreichbarkeit des Plangebiets unabhängig dem Kfz zu machen, werden Maßnahmen im Rahmen 
eines Mobilitätskonzepts erarbeitet. Dabei werden in einem ersten Schritt zunächst eine Umfeld- und 
eine Nutzeranalyse vorgenommen. Darauf aufbauend werden die für die verschiedenen Nutzer rele-
vanten Handlungsfelder und Strategien hinsichtlich der Erstellung eines Mobilitätskonzepts mit kon-
kreten Umsetzungsmaßnahmen hinterlegt. 
5.8. Energiekonzept 
Es ist vorgesehen, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Energiekonzept zu erarbeiten. 
Es sollen großflächig angeordnete PV-Anlagen, insbesondere als Überdachung der Parkflächen auf 
der östlichen Parkgarage vorgesehen werden und weitere PV-Module als Teile der Gebäudefassaden 
Anwendung finden. 
Das Bebauungsplan-Verfahren fällt unter den Anwendungsfall der Leitlinien Klimaschutz der Stadt 
Köln (KLL). Die Einhaltung der Anforderungen der KLL wird im weiteren B-Plan-Verfahren ermittelt. 
6. Planverwirklichung 
Die Planungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Die Flächen des Vorhaben- und 
Erschließungsplanes sind bereits im Eigentum der Vorhabenträgerin, so dass kein Bodenordnungs-
verfahren erforderlich wird.

Stand 15.10.2024 
 
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7. Kenndaten (siehe auch Anlage 4) 
Größe des Plangebiets in ha  
 
ca. 2,8 ha 
Geschossfläche Gewerbe  ge-
samt in m²  
 
ca. 20.600 m² 
Geschossfläche Wohnen ge-
samt in m²  
 
ca. 10.000 m² 
Anzahl der geplanten WE  (be-
rechnet mit 90 m²-Wohnungen)  
 
108 WE 
davon öffentlich gefördert  
 
min. 36 WE 
Geschossfläche Seniorenwoh-
nen gesamt in m²  
 
ca. 5000 m² 
Anzahl der geplanten WE als Se-
niorenwohnen (berechnet mit 90 
m²-Wohnungen)  
 
56 WE 
Anzahl Betten in Pflegeeinrich-
tung 
80 Betten 
Anzahl Kinder-Großtagespflege-
einrichtung 
1  
Frei- und Grünfläche in m²  
 
mind. 2.500 m² 
davon öffentlich zugänglich 
 
ca. 2.500 m²

Beratungsverlauf (2)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3154/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.12.2024
Erstellt
14.10.2024 13:19