V/0422/2008
Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B51
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Anlage 3_verkehrstechnischer Entwurf
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Anlage 2_Antrag A-W-0270-2004
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Marianne Koch 43163 Münster, 24.11.2004 Tr_csulıi4n N? vVüusımsias 2 Anlage 2 zur Bezirksvertretung Münster-West Vorlage V/0422/2008 Frau BeZirksvorsicheriü Westup Bezirksverwaltung Scheimenstiege 1-3 Y Scheimensticge 1 STADT MUNSTER 24. NOV. 2004 - Amt für Bürgerangeiegenheiten - Bezirksverwaltung West 48161 Münster ni rt) Verbesserung der verkehrlichen Situation Weseier Siraßc Zwischen Harkoristu Straße/Autobahnauffahrt Süd Antrag: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Ampelphasen an den Kreuzungen Weseler Straßc/Boeselager Straße und Weseier Straße/Autobahnauffahrt in Fährtrichiung innenstadt Umgehungsstraße Küiz- fristig zu verbessern, damit die regelmäßigen Rückstaus teilweise bis zur Harkortstraße und dar- über hinaus nicht entstehen und die Anwohnerinnen und Anwohner der Ausweichstrecken wie Meckmannweg, Dingbängerweg und Kerkheideweg nicht länger zusätzlich mit Durchgangsverkehr belastet werden. Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung weitere Maßnahmen zur Verbesserung der ver- kehrlichen Situation vor. Begründung: erfolgt mündlich ö gez. Marianne Koch
Beschlussvorlage
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V/0422/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B51 Beratungsfolge 29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung zum Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße / B51 gemäß dem Verkehrstechni- schen Entwurf Anlage 3 wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Ausbaukosten in Höhe von ca. 800.000,- € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Nach dem Bundesfernstraßengesetz beteiligt sich der Bund voraussichtlich mit 58 % an den Aus- baukosten. Auf den verbleibenden städtischen Anteil von 42 % erhält die Stadt Münster 70 % För- derung auf die zuwendungsfähigen Kosten. Im Teilfinanzplan Produktgruppe 1201 „Verkehrsflä- chen und -anlagen“ stehen für die Maßnahme 4071 „Weseler Straße L 551 / B 219, doppelte Linksabbieger“ folgende Mittel zur Verfügung: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Verkehr sflächen und -anlagen 2009 50.000,- Investitionsmaßnahme 4071 Weseler Str. L 551 / B 219 2011 950.000,- Insgesamt: Vorlagen-Nr.: V/0422/2008 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 13.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0422/2008 Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Verkehrsflächen und –anlagen 2011 100.000,- Investitionsmaßnahme 4071 Weseler Str. L 551 / B 219 Spätere Jahre 172.000,- Insgesamt: Begründung: Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat vor einigen Jahren durch den Bau einer zweiten Geradeaus- spur von der B 51 in Fahrtrichtung Weseler Straße (L 551) stadtauswärts eine erste Maßnahme zur Leistungssteigerung des Knotenpunktes realisiert. Mit den Anträgen A-W/0270/2004 der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West und A-W/0011/2006 der FDP und der CDU- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West wird für die Gegenrichtung ebenfalls eine Verbes- serung in der Fahrbeziehung gefordert. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Landesbe- trieb Straßen.NRW folgende weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs vor: • Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße (B 219) zur B 51 in Fahrtrich- tung Osten. • Bau einer zweiten Geradeausspur von der Weseler Straße (L 551) zur B 51 in Fahrtrich- tung Osten. • Bau einer zweiten Linksabbiegespur von der B 51 (Autobahnzubringer) zur Weseler Straße (L 551) in Fahrtrichtung stadtauswärts. Der verkehrstechnische Entwurf berücksichtigt optional die Möglichkeit zur Anlage einer Busson- derspur vom Autobahnzubringer in Fahrtrichtung Weseler Straße (B 219) stadteinwärts. Des Wei- teren ist eine Verbesserung der Radfahrerführung und der Einbau einer Verkehrsinsel am Knoten- punkt Weseler Straße / Boeselagerstraße vorgesehen. Auf den ursprünglich geplanten Ausbau einer zweiten Linksabbiegespur von der Weseler Straße (L 551) in Fahrtrichtung Weseler Straße (B 219) stadteinwärts wir zugunsten der o. g. zweiten Gera- deausspur in Richtung B 51 verzichtet. Aktuelle Verkehrserhebungen haben ergeben, dass der Linksabbiegeverkehr abgenommen und der Geradeausverkehr in Richtung B 51 zugenommen hat. Für den verkehrstechnischen Entwurf wurde ei n Sicherheitsaudit durchgeführt. Danach wurden gravierende Sicherheitsmängel in der Planung nicht festgestellt. Eine schalltechnische Untersu- chung hat ergeben, dass an den der Weseler Straße zugewandten Gebäudefronten der Gebäude Weseler Straße 352 bis 364 die Anspruchsvoraussetzungen auf Schallschutz nach der 16. BImSchV dem Grunde nach erfüllt sind. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag A-W/0011/2006 Anlage 2: Antrag A-W/0270/2004 Anlage 3: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1_Antrag A-W-0011-2006
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Anlage 1 zur Volage V/0422/2008 Bezirksverwaltung Münster-West 7) Dezernentin/des Dezernenten w Auszug aus der Niederschrift über die 18. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-West am 14.06.2006 Punkt 6 der Tagesordnung Vorschläge und Anregungen Punkt 6.4 der Tagesordnung Verkehrsmaßnahmen Weseler Straße A-W10011/2006 4 Antrag der CDU-Fraktion und von Herrn Prof. Dr. KEREE Poll vom 16.05.2006 ; Von der FDP und der CDU-Fraktion lag folgenden Antrag vor: CDU-Fraktion und Prof. Dr. Poll (FDP) Antrag Nr. A-W/001 1/2006 in der Bezirksvertretung Münster-West vom 16.05.2006 Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob 1. Die ab dem Jahr 2009 vorgesehene Optimierung des aus dem Jahr 1989 stammenden Verkehrssteuerungssystems für die Weseler Straße auf das Jahr 2007 vorgezogen werden kann. Vor- und Nachteile für den Verkehrsfluss sind ebenso wie die Kosten der zweijährigen Vorfinanzierung und die Kapazitätsmöglichkeiten der Umsetzung für die Verwaltung darzustellen. 2. Der Kreuzungsbereich (Spinne) der Weseler Straße mit dem Autobahnzubringer so aufgewei- tet werden kann, dass ein 2-spuriger Verkehrsfluss in Richtung B 51 (Umgehungsstraße) er- möglicht wird. Nach dem Kreuzungsbereich ist die B 51 wieder auf eine Spur verengen. Vor- und Nachteile für den Verkehrsfluss sind ebenso wie die Kosten der Maßnahme darzulegen. 3. Die vorgesehene Ausfahrt aus dem Poco-Gelände verkehrstechnisch so gestaltet werden kann, dass auch ein Linksabbiegen ermöglicht wird. Vor- und Nachteile für den Verkehrsfluss sind ebenso wie die Frage der Kostenverteilung dar- zulegen. Herr Weihermann verwies auf den vorliegenden Zwischenbericht des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Anlage 4 der Niederschrift). gez. Ursula Vennemann 3 Schriftführung eng
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Weseler Straße 352
- Boeselagerstraße
- Harkortstraße
- Meckmannweg
- Umgehungsstraße
- Dingbängerweg
- Kerkheideweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0422/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37