AN/1256/2018
Zukunft der Technologiezentren mit städtischer Beteiligung
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/1256/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.09.2018 Zukunft der Technologiezentren mit städtischer Beteiligung Beschluss: Die Stadt Köln ist an drei Technologiezentren beteiligt: - Gründer- und Innovationszentrum GmbH (GIZ): 27,6 % - Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum GmbH (RTZ): 99,9 % - BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co KG und BioCampus Cologne Management GmbH (BCC) 100% Die Verwaltungsmitteilung 1258/2018 stellt die aktuelle Lage der drei Technologiezentren dar. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist es erforderlich, die Verhältnisse zukunftsfähig zu ordnen. Daher möge der Rat beschließen: 1. Die Geschäftsführung der RTZ GmbH soll zukünftig in geeigneter Weise durch die Bio- Campus Cologne Management GmbH erfolgen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile ei- ner Geschäftsbesorgung im Vergleich zu einer gesellschaftsrechtlichen Unterordnung oder Verschmelzung beider Gesellschaften geprüft werden. 2. BCC und RTZ bieten gute Voraussetzungen, um am Standort Köln wissensbasierte Technologie- und Industrieansiedlungen zu fördern. Aufgrund ihrer eng verwandten Aus- richtung ist eine enge Kooperation anzustreben. Daher soll vergleichend geprüft werden, ob BCC und RTZ an ihren jeweiligen Standorten weiter agieren oder ob das RTZ an den Standort BioCampus verlagert werden soll. Dazu sind die mittelfristigen Instandhal- tungs- und Investitionsbedarfe im RTZ-Gebäude zu ermitteln. Weiterhin ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Förderbedingungen für das RTZ-Gebäude relevante Auswirkungen auf diese Zukunftsszenarien haben. 3. Die Beendigung der Beteiligung der Stadt Köln am Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln (GIZ GmbH) wird eingeleitet und die dazu erforderliche Beschlussfassung vorbereitet. - 2 - 4. Zwecks Entwicklung des BioCampus zu einem erfolgreichen und überregional wahr- nehmbaren Standort für Gründer und Innovationstreiber wissensbasierter Branchen wird sich der Wirtschafts- und Finanzausschuss mit den Entwicklungs- und Geschäftskon- zepten befassen. Die Verwaltung legt in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Wirt- schaftsförderungs-GmbH und der BioCampus Management GmbH Vorschläge für ein zukünftiges Standortkonzept einschließlich der Flächenvermarktung sowie für die zu- künftige strategische Steuerung und das Beteiligungscontrolling für BCC und RTZ dem Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor. 5. Die notwendigen Beschlussvorlagen sind zur Vorberatung dem Wirtschafts- und Finanz- ausschuss sowie dem Rat bis zum Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Am 30.04.2018 wurden dem Finanzausschuss und am 15.05.2018 dem Wirtschaftsaus- schuss die Mitteilung „Zukunft der Beteiligungsunternehmen, die im Bereich Wirtschaftsför- derung aktiv sind (RTZ GmbH, BioCampus, GIZ GmbH)“ zur Beratung vorgelegt. Der vorlie- gende Ratsantrag zieht aus den dargestellten Erfordernissen erste Konsequenzen. Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung ist u.a. die Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in innovativen Technologiefeldern, z.B. durch Beratungsleistungen und vergünstigte Mietoptionen für Büro- und Laborflächen. Diese Angebote stehen an ver- schiedenen Standorten im Kölner Stadtgebiet zur Verfügung. Dadurch ergeben sich Doppel- bzw. Parallelstrukturen. Um die Ressourcen zu bündeln und Chancen für eine Weiterent- wicklung zu eröffnen, sollen die Aktivitäten im Gründer- und Technologiebereich gebündelt und neu geordnet werden. Der BioCampus-Standort in Bocklemünd Mengenich verfügt über einen relevanten Vorrat an städtischen GE/GI-Bestands- und Potenzialflächen zur Ansiedlung von Firmengründern und innovativen Unternehmen aus wissensbasierten Industrie- und Dienstleistungsfeldern. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sollen nun die Voraussetzungen für zukünfti- ge Entwicklungen geschaffen werden. Da die Bestellung des derzeitigen Geschäftsführers des RTZ endet, ist angesichts der weit- gehend parallelen Geschäftsausrichtung eine enge Kooperation zwischen der BCC GmbH und der RTZ GmbH sinnvoll. An der Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln (GIZ GmbH) hält die Stadt Köln nur eine Minderheitsbeteiligung von 27,6%. Laut Verwaltungsmitteilung ste- hen hier künftig nur "sehr geringe Flächenanteile für eine Weitervermietung an Gründerun- ternehmen" zur Verfügung. Zudem muss die Gesellschafterin Stadt Köln aufgrund der durch "die Gemeindeordnung normierten Vorgaben" künftig höhere Zuschussbedarfe tragen. Vor dem Hintergrund der Fokussierung auf BCC und RTZ ist eine Beendigung der städtischen Minderheitsbeteiligung an der GIZ GmbH sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1256/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 06.09.2018
- Erstellt
- 06.09.2018 12:05