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AN/1256/2018

Zukunft der Technologiezentren mit städtischer Beteiligung

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 06.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 3.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5188 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1256/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.09.2018 
 
Zukunft der Technologiezentren mit städtischer Beteiligung 
Beschluss:  
 
Die Stadt Köln ist an drei Technologiezentren beteiligt:  
 
- Gründer- und Innovationszentrum GmbH (GIZ):     27,6 % 
- Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum GmbH (RTZ):  99,9 % 
- BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co KG und  
BioCampus Cologne Management GmbH (BCC)    100% 
 
Die Verwaltungsmitteilung 1258/2018 stellt die aktuelle Lage der drei Technologiezentren 
dar. Aufgrund aktueller Entwicklungen ist es erforderlich, die Verhältnisse zukunftsfähig zu 
ordnen. Daher möge der Rat beschließen: 
 
1. Die Geschäftsführung der RTZ GmbH soll zukünftig in geeigneter Weise durch die Bio-
Campus Cologne Management GmbH erfolgen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile ei-
ner Geschäftsbesorgung im Vergleich zu einer gesellschaftsrechtlichen Unterordnung 
oder Verschmelzung beider Gesellschaften geprüft werden.  
 
2. BCC und RTZ bieten gute Voraussetzungen, um am Standort Köln wissensbasierte 
Technologie- und Industrieansiedlungen zu fördern. Aufgrund ihrer eng verwandten Aus-
richtung ist eine enge Kooperation anzustreben. Daher soll vergleichend geprüft werden, 
ob BCC und RTZ  an ihren jeweiligen Standorten weiter agieren oder ob das RTZ an 
den Standort BioCampus verlagert werden soll. Dazu sind die mittelfristigen Instandhal-
tungs- und Investitionsbedarfe im RTZ-Gebäude zu ermitteln. Weiterhin ist zu prüfen, ob 
die ursprünglichen Förderbedingungen für das RTZ-Gebäude relevante Auswirkungen 
auf diese Zukunftsszenarien haben.  
 
3. Die Beendigung der Beteiligung der Stadt Köln am Gründer- und Innovationszentrum 
GmbH im TechnologiePark Köln (GIZ GmbH) wird eingeleitet und die dazu erforderliche 
Beschlussfassung vorbereitet.

- 2 - 
 
4. Zwecks Entwicklung  des BioCampus zu einem erfolgreichen und überregional wahr-
nehmbaren Standort für Gründer und Innovationstreiber wissensbasierter Branchen wird 
sich der Wirtschafts- und Finanzausschuss  mit den Entwicklungs- und Geschäftskon-
zepten befassen. Die Verwaltung legt in Zusammenarbeit mit der zukünftigen Wirt-
schaftsförderungs-GmbH und der BioCampus Management GmbH Vorschläge für ein 
zukünftiges Standortkonzept einschließlich der Flächenvermarktung sowie für die zu-
künftige strategische Steuerung und das Beteiligungscontrolling für  BCC und RTZ dem 
 Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor. 
 
5. Die notwendigen Beschlussvorlagen sind zur Vorberatung dem Wirtschafts- und Finanz-
ausschuss sowie dem Rat bis zum Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
 
Am 30.04.2018 wurden dem Finanzausschuss und am 15.05.2018 dem Wirtschaftsaus-
schuss die Mitteilung „Zukunft der Beteiligungsunternehmen, die im Bereich Wirtschaftsför-
derung aktiv sind (RTZ GmbH, BioCampus, GIZ GmbH)“ zur Beratung vorgelegt. Der vorlie-
gende Ratsantrag zieht aus den dargestellten Erfordernissen erste Konsequenzen. 
Aufgabe der städtischen Wirtschaftsförderung  ist u.a. die Förderung von Existenzgründern 
und jungen Unternehmen in innovativen Technologiefeldern, z.B.  durch Beratungsleistungen 
und vergünstigte Mietoptionen für Büro- und Laborflächen. Diese Angebote stehen an ver-
schiedenen Standorten im Kölner Stadtgebiet zur Verfügung. Dadurch ergeben sich Doppel- 
bzw. Parallelstrukturen. Um die Ressourcen zu bündeln und Chancen für eine Weiterent-
wicklung zu eröffnen, sollen die Aktivitäten im Gründer- und Technologiebereich gebündelt 
und neu geordnet werden. 
Der BioCampus-Standort in Bocklemünd Mengenich verfügt über einen relevanten Vorrat an 
städtischen GE/GI-Bestands- und Potenzialflächen zur Ansiedlung von Firmengründern und 
innovativen Unternehmen aus wissensbasierten Industrie- und Dienstleistungsfeldern. Um 
diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sollen nun die Voraussetzungen für zukünfti-
ge Entwicklungen geschaffen werden. 
Da die Bestellung des derzeitigen Geschäftsführers des RTZ endet, ist angesichts der weit-
gehend parallelen Geschäftsausrichtung eine enge Kooperation zwischen der BCC GmbH 
und der RTZ GmbH sinnvoll.   
An der  Gründer- und Innovationszentrum GmbH im TechnologiePark Köln (GIZ GmbH) hält 
die Stadt Köln nur eine Minderheitsbeteiligung von 27,6%. Laut Verwaltungsmitteilung ste-
hen hier künftig nur "sehr geringe Flächenanteile für eine Weitervermietung an Gründerun-
ternehmen" zur Verfügung. Zudem muss die Gesellschafterin Stadt Köln aufgrund der durch 
"die Gemeindeordnung normierten Vorgaben" künftig höhere Zuschussbedarfe tragen. Vor 
dem Hintergrund der Fokussierung auf BCC und RTZ ist eine Beendigung der  städtischen 
Minderheitsbeteiligung an der GIZ GmbH sinnvoll. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.09.2018 Rat
TOP 3.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1256/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
06.09.2018
Erstellt
06.09.2018 12:05