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Haushaltsplan-Entwurf 2018 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2273/2017 vom 25.07.2017
Stand: Am 11.09.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 Vorlagen-Nummer 2273/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2018 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 99.800 € pro Jahr. Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplan-Nr. und Bezeichnung: 0416, Kulturförderung: 17.400,00 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000,00 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit: 31.900,00 € 0801, Sportförderung: 15.500,00 € Gesamtsumme: 99.800,00 € Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Haushalts- mitteln 2018 gefördert beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Eh- renfeld zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 99.800,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge- stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 auf insgesamt 968.000 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 1 126.407 30.000 € 0,65 € 82.165 € 112.165 € 112.200 € 2 107.346 30.000 € 0,65 € 69.775 € 99.775 € 99.800 € 3 149.658 30.000 € 0,65 € 97.278 € 127.278 € 127.300 € 4 107.369 30.000 € 0,65 € 69.790 € 99.790 € 99.800 € 5 117.263 30.000 € 0,65 € 76.221 € 106.221 € 106.300 € 6 83.323 30.000 € 0,65 € 54.160 € 84.160 € 84.200 € 7 112.918 30.000 € 0,65 € 73.397 € 103.397 € 103.400 € 8 120.689 30.000 € 0,65 € 78.448 € 108.448 € 108.500 € 9 149.313 30.000 € 0,65 € 97.053 € 127.053 € 127.100 € 1.074.286 968.600 € Stichtag 31.12.2016 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 3 (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den inves- tiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschla- gen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek- ten und Maßnahmen entschieden hat. Anlagen
Beratungsverlauf
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