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2273/2017

Haushaltsplan-Entwurf 2018 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.09.2017, TOP 9.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-4/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2273/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2018  
Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die Entscheidung 
des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 99.800 € pro Jahr. 
 
Teilpläne (konsumtiver Bereich) 
 
Teilplan-Nr. und Bezeichnung: 
 
0416, Kulturförderung:      17.400,00 € 
 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000,00 € 
 
0604, Kinder- und Jugendarbeit:     31.900,00 € 
 
0801, Sportförderung:      15.500,00 € 
 
 
Gesamtsumme:       99.800,00 € 
 
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. 
 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Haushalts-
mitteln 2018 gefördert beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Eh-
renfeld zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  99.800,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
Begründung: 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, 
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
11.07.2017 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 
auf insgesamt 968.000 € festgesetzt. 
 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 
1 126.407 30.000 € 0,65 € 82.165 € 112.165 € 112.200 € 
2 107.346 30.000 € 0,65 € 69.775 € 99.775 € 99.800 € 
3 149.658 30.000 € 0,65 € 97.278 € 127.278 € 127.300 € 
4 107.369 30.000 € 0,65 € 69.790 € 99.790 € 99.800 € 
5 117.263 30.000 € 0,65 € 76.221 € 106.221 € 106.300 € 
6 83.323 30.000 € 0,65 € 54.160 € 84.160 € 84.200 € 
7 112.918 30.000 € 0,65 € 73.397 € 103.397 € 103.400 € 
8 120.689 30.000 € 0,65 € 78.448 € 108.448 € 108.500 € 
9 149.313 30.000 € 0,65 € 97.053 € 127.053 € 127.100 € 
  1.074.286         968.600 € 
Stichtag 31.12.2016 
      
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans

3 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den 
konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den inves-
tiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschla-
gen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek-
ten und Maßnahmen entschieden hat. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

11.09.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2273/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27