2273/2017
Haushaltsplan-Entwurf 2018 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4258 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/02-4/0
Vorlagen-Nummer
2273/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Haushaltsplan-Entwurf 2018
Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Ehrenfeld beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 unter Bezug auf die Entscheidung
des Rates vom 11.07.2017 in Höhe von 99.800 € pro Jahr.
Teilpläne (konsumtiver Bereich)
Teilplan-Nr. und Bezeichnung:
0416, Kulturförderung: 17.400,00 €
0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen: 35.000,00 €
0604, Kinder- und Jugendarbeit: 31.900,00 €
0801, Sportförderung: 15.500,00 €
Gesamtsumme: 99.800,00 €
Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus den bezirksorientierten Haushalts-
mitteln 2018 gefördert beziehungsweise finanziert werden sollen, werden der Bezirksvertretung Eh-
renfeld zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 99.800,- €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt,
dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
stellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am
11.07.2017 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018
auf insgesamt 968.000 € festgesetzt.
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung:
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet
1 126.407 30.000 € 0,65 € 82.165 € 112.165 € 112.200 €
2 107.346 30.000 € 0,65 € 69.775 € 99.775 € 99.800 €
3 149.658 30.000 € 0,65 € 97.278 € 127.278 € 127.300 €
4 107.369 30.000 € 0,65 € 69.790 € 99.790 € 99.800 €
5 117.263 30.000 € 0,65 € 76.221 € 106.221 € 106.300 €
6 83.323 30.000 € 0,65 € 54.160 € 84.160 € 84.200 €
7 112.918 30.000 € 0,65 € 73.397 € 103.397 € 103.400 €
8 120.689 30.000 € 0,65 € 78.448 € 108.448 € 108.500 €
9 149.313 30.000 € 0,65 € 97.053 € 127.053 € 127.100 €
1.074.286 968.600 €
Stichtag 31.12.2016
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche
Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans
3
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom investiven in den
konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den inves-
tiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschla-
gen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projek-
ten und Maßnahmen entschieden hat.
Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2273/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27