0718/2026
Antwort der Verwaltung auf Anfrage AN/0297/2026 vom 26.02.2026
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Erneute Beantwortung der Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VII/4520 Vorlagen-Nummer 1232/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 12.05.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Volker Görzel in der Ratssitzung vom 19.03.2026 zur Antwort der Verwaltung (0718/2026) betreffend "Implementierung der IHRA bei der Stadtverwaltung" (AN/0297/2026) Mündliche Anfrage: Findet man die Implementierung der Arbeitsdefinition auch auf der Webseite? Werden die Or- ganisationen, die von der Stadt Köln gefördert werden, auf diese Arbeitsdefinition der IHRA hingewiesen? Antwort der Verwaltung: Der Beschluss des Rates vom 16.5.2024 ist online im Ratsinformationssystem zu finden. Die städtische Fachstelle gegen Antisemitismus verweist auf der Webseite auf die Arbeitsdefini- tion der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und macht diese publik: Was gilt als antisemitischer Vorfall? – antisemitismus-melden.koeln. In den relevanten Ämtern, über die eine Projektförderung möglich ist, ist die IHRA-Definition zum Antisemitismus den Mitarbeitenden bekannt. Im Kulturamt wird sie als Orientierungsrahmen in der fachlichen Arbeit berücksichtigt. Im Ar- beitsalltag werden mögliche Einzelfälle sorgfältig geprüft und bewertet. Im Rahmen der Zu- sammenarbeit mit geförderten Trägern und Organisationen führt das Kulturamt anlassbezo- gen Sensibilisierungsgespräche zum Thema Antisemitismus. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum und durchgeführte Schulungen ist die Definition in der Arbeit des Amts für Integration und Vielfalt präsent und wird berücksichtigt. Bei Förderungen ist durch die Antragstellenden eine Selbstverpflichtungs- erklärung zu unterschreiben, die Antisemitismus benennt. Durch den Ratsbeschluss vom 16.05.2024 ist die Definition von Antisemitismus in der Arbeit der Kölner Stadtverwaltung im Sinne der Arbeitsdefinition der IHRA festgelegt, handlungswei- send und damit den Trägern bekannt. Gez. Charles
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VII/4520 Vorlagen-Nummer 16.03.2026 0718/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 19.03.2026 Antwort der Verwaltung auf Anfrage AN/0297/2026 vom 26.02.2026 Mit AN/0297/2026 vom 26.02.2026 fragt die FDP/KSG-Fraktion nach der Umsetzung des Be- schlusses des Rates der Stadt Köln zur Annahme der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus vom 16.5.2024. Die Fraktion fragt im Detail: 1. Wie hat die Verwaltung für die Verbreitung des Beschlusses unter den Mitarbei- tenden der Stadt Köln gesorgt? 2. Inwieweit wurden auch alle von der Stadt Köln geförderten bzw. finanzierten Träger und Organisationen informiert? 3. Inwieweit sind der Verwaltung Vorfälle bekannt, bei denen o. g. Beschluss zum Tragen kam bzw. hilfreich war? 4. Inwieweit haben sich städtische Gesellschaften und von der Stadt Köln geför- derte Träger ebenfalls die Arbeitsdefinition der IHRA zu Antisemitismus zu ei- gen gemacht? Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Mit Beschluss vom 16.5.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, sich der Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in der zuletzt beschlossenen Fassung anzuschließen. Diese „sollte in der Bekämpfung des Anti- semitismus‘ handlungsleitend“ sein. Der Beschluss wird in der Praxis der zuständigen Dienststellen umgesetzt. Eine weitreichende ressourcenintensive Implementierung, wie mit den Fragen impliziert, sah der Beschluss in die- ser Form jedoch nicht vor. Insofern werden die in einem Sachzusammenhang stehenden Fra- gen 1-4 gemeinsam beantwortet. In der Praxis der entsprechenden Dienststellen wird auf Akzeptanz der gesellschaftlichen Viel- falt und Antisemitismussensibilität Wert gelegt. Dies betrifft beispielsweise die Förderung von Projekten, die im Verantwortungsbereich des Amtes für Integration und Vielfalt liegen (wo ge- förderte Träger eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen müssen), das Förderpro- gramm „Partnerschaft für Demokratie“ oder auch die Kulturförderung. Für die Erfassung antisemitischer Vorfälle durch die Fachstelle gegen Antisemitismus im NS- Dokumentationszentrum wird die IHRA-Definition zugrunde gelegt. Zudem hat die Fachstelle in den letzten Jahren verschiedene städtische Dienststellen bei der Einschätzung von Antise- mitismus mit Verweis auf den Beschluss vom 16.05.2024 beraten. Zu diesem Thema gibt es einen entsprechenden anlassbezogenen Austausch zwischen den Fachämtern, insbesondere 2 mit dem Kulturamt. Die IHRA-Definition wurde auch bei der Erarbeitung des 2025 vom Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen in Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum erstellten „Leit- faden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassis- tische und antisemitische Gruppen“, der sich u.a. an alle städtischen Bediensteten richtet, zu- grunde gelegt. Die Verwaltung verfolgt insgesamt die Strategie einer dezentralen Implementierung der IHRA- Definition als Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Für eine weitreichende und systematische Implementierung weiterer Maßnahmen, auch gegenüber geförderten oder finanzierten Trä- gern sowie städtischen Gesellschaften, müsste aus Sicht der Verwaltung eine umfassende Handlungsstrategie der Stadt Köln gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus erstellt werden, die auch entsprechende personelle Ressourcen erfordern würde. gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0718/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 16.03.2026
- Erstellt
- 10.03.2026 15:22