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0718/2026

Antwort der Verwaltung auf Anfrage AN/0297/2026 vom 26.02.2026

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 16.03.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.03.2026

Erneute Beantwortung der Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Erneute Beantwortung der Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2026 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1232/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 12.05.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von MdR Volker Görzel in der Ratssitzung 
vom 19.03.2026 zur Antwort der Verwaltung (0718/2026) betreffend "Implementierung 
der IHRA bei der Stadtverwaltung" (AN/0297/2026) 
Mündliche Anfrage: 
Findet man die Implementierung der Arbeitsdefinition auch auf der Webseite? Werden die Or-
ganisationen, die von der Stadt Köln gefördert werden, auf diese Arbeitsdefinition der IHRA 
hingewiesen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Beschluss des Rates vom 16.5.2024 ist online im Ratsinformationssystem zu finden. Die 
städtische Fachstelle gegen Antisemitismus verweist auf der Webseite auf die Arbeitsdefini-
tion der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und macht diese publik: Was 
gilt als antisemitischer Vorfall? – antisemitismus-melden.koeln. 
 
In den relevanten Ämtern, über die eine Projektförderung möglich ist, ist die IHRA-Definition 
zum Antisemitismus den Mitarbeitenden bekannt.  
 
Im Kulturamt wird sie als Orientierungsrahmen in der fachlichen Arbeit berücksichtigt. Im Ar-
beitsalltag werden mögliche Einzelfälle sorgfältig geprüft und bewertet. Im Rahmen der Zu-
sammenarbeit mit geförderten Trägern und Organisationen führt das Kulturamt anlassbezo-
gen Sensibilisierungsgespräche zum Thema Antisemitismus.  
 
Durch die enge Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum und durchgeführte 
Schulungen ist die Definition in der Arbeit des Amts für Integration und Vielfalt präsent und 
wird berücksichtigt. Bei Förderungen ist durch die Antragstellenden eine Selbstverpflichtungs-
erklärung zu unterschreiben, die Antisemitismus benennt.  
 
Durch den Ratsbeschluss vom 16.05.2024 ist die Definition von Antisemitismus in der Arbeit 
der Kölner Stadtverwaltung im Sinne der Arbeitsdefinition der IHRA festgelegt, handlungswei-
send und damit den Trägern bekannt. 
 
Gez. Charles

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3528 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 16.03.2026 
 0718/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 19.03.2026 
 
Antwort der Verwaltung auf Anfrage AN/0297/2026 vom 26.02.2026 
 
Mit AN/0297/2026 vom 26.02.2026 fragt die FDP/KSG-Fraktion nach der Umsetzung des Be-
schlusses des Rates der Stadt Köln zur Annahme der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus 
vom 16.5.2024. Die Fraktion fragt im Detail: 
 
1. Wie hat die Verwaltung für die Verbreitung des Beschlusses unter den Mitarbei-
tenden der Stadt Köln gesorgt? 
2. Inwieweit wurden auch alle von der Stadt Köln geförderten bzw. finanzierten 
Träger und Organisationen informiert? 
3. Inwieweit sind der Verwaltung Vorfälle bekannt, bei denen o. g. Beschluss zum 
Tragen kam bzw. hilfreich war? 
4. Inwieweit haben sich städtische Gesellschaften und von der Stadt Köln geför-
derte Träger ebenfalls die Arbeitsdefinition der IHRA zu Antisemitismus zu ei-
gen gemacht? 
 
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Mit Beschluss vom 16.5.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, sich der 
Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in 
der zuletzt beschlossenen Fassung anzuschließen. Diese „sollte in der Bekämpfung des Anti-
semitismus‘ handlungsleitend“ sein.  
 
Der Beschluss wird in der Praxis der zuständigen Dienststellen umgesetzt. Eine weitreichende 
ressourcenintensive Implementierung, wie mit den Fragen impliziert, sah der Beschluss in die-
ser Form jedoch nicht vor. Insofern werden die in einem Sachzusammenhang stehenden Fra-
gen 1-4 gemeinsam beantwortet. 
 
In der Praxis der entsprechenden Dienststellen wird auf Akzeptanz der gesellschaftlichen Viel-
falt und Antisemitismussensibilität Wert gelegt. Dies betrifft beispielsweise die Förderung von 
Projekten, die im Verantwortungsbereich des Amtes für Integration und Vielfalt liegen (wo ge-
förderte Träger eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen müssen), das Förderpro-
gramm „Partnerschaft für Demokratie“ oder auch die Kulturförderung.  
 
Für die Erfassung antisemitischer Vorfälle durch die Fachstelle gegen Antisemitismus im NS-
Dokumentationszentrum wird die IHRA-Definition zugrunde gelegt. Zudem hat die Fachstelle 
in den letzten Jahren verschiedene städtische Dienststellen bei der Einschätzung von Antise-
mitismus mit Verweis auf den Beschluss vom 16.05.2024 beraten. Zu diesem Thema gibt es 
einen entsprechenden anlassbezogenen Austausch zwischen den Fachämtern, insbesondere

2 
 
mit dem Kulturamt.  
 
Die IHRA-Definition wurde auch bei der Erarbeitung des 2025 vom Amt für Recht, Vergabe 
und Versicherungen in Zusammenarbeit mit dem NS-Dokumentationszentrum erstellten „Leit-
faden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen durch extremistische, rassis-
tische und antisemitische Gruppen“, der sich u.a. an alle städtischen Bediensteten richtet, zu-
grunde gelegt.  
 
Die Verwaltung verfolgt insgesamt die Strategie einer dezentralen Implementierung der IHRA-
Definition als Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Für eine weitreichende und systematische 
Implementierung weiterer Maßnahmen, auch gegenüber geförderten oder finanzierten Trä-
gern sowie städtischen Gesellschaften, müsste aus Sicht der Verwaltung eine umfassende 
Handlungsstrategie der Stadt Köln gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus 
erstellt werden, die auch entsprechende personelle Ressourcen erfordern würde.  
 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

19.03.2026 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0718/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
16.03.2026
Erstellt
10.03.2026 15:22