0276/2024
Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park
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Mitteilung BV
4684 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0276/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park - Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 25.01.2024 - Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: „Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, in den beiden angehängten Dokumenten wird die Beschlussvorlage in obiger Angelegenheit dargestellt inklusive Anhang (Öffentlichkeitsbeteiligung). Hierzu stelle ich eine Bürgeranfrage zur o. g. Bezirksvertretungssitzung. Frage: Warum werden maximalinvasive Umgestaltungen im Johannes-Giesberts-Park geplant, wenn eine minimalinvasive Umgestaltung den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung trägt? Inwieweit gedenkt die Bezirksvertretung mit den signifikanten Abweichungen von den Ergeb- nissen der Bürgerbeteiligung das politische Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie die Akzeptanz der politisch Verantwortlichen zu steigern? Ich bitte um schriftliche Antwort. Aufgrund meiner vorgetragenen Gründe werde ich mich jegli- chem Protest gegen die Art und Weise des groben Eingriffs anschließen, der sich zur Zeit or- gansiert. Hintergrund: 1. Es gab den ausdrücklichen Wunsch der Öffentlichkeit (siehe deren Beteiligung), die Hundewiese zu erhalten. Lediglich „einige Besucher des Johannes-Giesberts-Park“ forderten eine Verkleinerung der Hundefreilauffläche, damit mehr Grünfläche für den Menschen bleibt. Niemand forderte eine Verlegung der Hundeweise. Ebenso gibt es keinen Wunsch nach einer deutlichen Verkleinerung. Nach der Beschlussvorlage würde die Hundefreilauffläche auf ein Drittel der jetzigen Fläche verkleinert. Da es die- sen Wunsch nicht gab und es auch in der Beteiligung keine anderen Interessen in Be- zug auf die Hundeweise und einer alternativen Nutzung gestellt waren widerspricht die Beschlussvorlage den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung. In dem Beteiligungsverfahren wurde der Wunsch nach Trennung von Hundefreilaufflä- che und Kinderspiel angemerkt. Dieser lässt sich mit Pflanzen und Zäunen realisieren, wie dies seitens der Stadt (hier die zuständige Frau Gabriele Menke) in der Planungs- und Beteiligungsphase des Spielplatzes vorgestellt und avisiert wurde. Eine Zusam- 2 menlegung von Sport und Spiel auf der Fläche, auf der sich teilweise der jetzige Bolz- platz befindet, wäre trotz einer Vergrößerung des Bolzplatzes möglich. 2. Weiterhin wird in der Bürgerbeteiligung gefordert, die Fußballwiese am Krankenhaus zu erhalten, aufzuwerten („Den vorhandenen Bolzplatz aufwerten“) und die Tore weiter voneinander entfernt aufzustellen. Dies wäre mit einer Sanierung vor Ort in der jetzi- gen Größe des Bolzplatzes zweifelsfrei möglich, obgleich dies aus formalen Gründen bestritten wird. Sachlich bedarf es keiner Verlegung oder keinem Tausch der Flächen Bolzplatz vs. Hundewiese. Die Behauptung: „Um den Bolzplatz vergrößern zu können muss ein Tausch der Flächen für Hunde und des Bolzplatzes vollzogen werden“ ver- stärkt eine angebliche Verpflichtung, die nicht begründet ist. Es entspricht unredlicher Rhetorik statt eines sachlichen Beitrags, denn Themen wie „Lärmfibel“ und andere Punkte lassen sich dem Sachzweck unterordnen. Auch der Hinweis: „Eine Trennung zwischen den Nutzungen Spiel/Sport und Hund, die Hundefreilauffläche bleibt erhalten und es ergibt sich ein größeres Sportangebot, wie es in der Öffentlichkeitsbeteiligung gewünscht war.“ Ist mehr als falsch. Eine Verkleine- rung auf 1/3 ist kein „bleibt erhalten“, denn der Qualitative Unterschied ist signifikant. Auch der Hinweis auf ein „größeres Sportangebot“ ist falsch, denn es ist ein größerer Bolzplatz geplant, welcher kein größeres, sprich vielfältigeren Sportangebots bedeutet. Dieses schafft man zudem mit anderen Maßnahmen im Park, also unabhängig vom Bolzplatz. Fazit: Die Beschlussvorlage geht weit über die Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus und wi- derspricht diesen sogar deutlich. Es ist völlig unklar, woher die Anforderung eines großen Bolzplatzes und einer Verkleinerung der Hundefreilauffläche kommt. Sie wissen selbst, dass die Planungsgrundlagen, die nun als Begründung herangezogen werden, vorgeschobene sind. Hinzu kommt, dass es im Nordpark auch einen Bolzplatz gibt. Die Notwendigkeit eines deutlich höheren Flächenverbrauchs in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet durch einen deutlich größeren Bolzplatz unter Reduktion der Fläche für die Hundewiese wird in der Beschlussvorlage nicht sachgerecht begründet. Sie ist ein enormer Eingriff, der größtmögliche Unruhe hervorbringt. Viele Grüße“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 0276/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.01.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 12:23