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AN/1505/2019

Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Nippes

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 31.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.11.2019, TOP 8.1.9

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

4572 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Die Linke  
Herrn Bezirksbürgermeister  
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.10.2019 
AN/1505/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 
 
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Nippes 
- Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linken - 
Die Stadtverwaltung und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) haben am    
Donnerstag, 4. Oktober 2018, das Förderprogramm "GRÜN hoch 3 | Dächer | Fassaden | 
Höfe" und den Leitfaden "Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln" bei einem Pressetermin 
in Köln-Ehrenfeld vorgestellt. Mit dieser beabsichtigten Maßnahme leistet das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt der Stadt Köln einen kleinen Beitrag zur Anpassung an den Klima-
wandel in dicht besiedelten Stadtteilen. Die sommerliche Hitzebelastung wird verringert, 
Staubbindung verbessert und die Verdünstungskühlung erhöht. Ein weiterer Aspekt ist der 
Umgang mit Starkregen- Ereignissen. Über Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen soll 
und kann durch Starkregen verursachten Schäden vorgebeugt werden. Die Prognosen    
zeigen, dass die Belastungen aus dem Klimawandel, wie Hitzestress und Überflutungs-
risiken, weiter zunehmen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam auf die Auswirkungen des Klima-
wandels zu reagieren. Hierzu tragen eine Begrünung und ein angepasster Umgang mit     
Regenwasser bei.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll die Grün-Offensive unterstützen und prüfen, ob 
die Statik städtischer Gebäude Begrünungsmaßnahmen ermöglicht. Damit nutzt die Verwal-
tung aber nicht alle ihre Möglichkeiten für eine verbesserte Klima- und Lebensqualität beizu-
tragen und Vorbild für ein privates Engagement zu sein.  
Laut Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom Oktober 2013 sind in Deutschland etwa 
46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert,      
asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Eine Großstadt wie Köln fällt durch einen 
höheren Anteil versiegelter Fläche auf. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die 
Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Innerhalb der Siedlungs- und 
Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Aber 
auch die unbebauten Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Ver-
kehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen

- 2 - 
 
Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.  
Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaus-
halt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grund- wasservorräte 
auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder 
die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es   
somit zu örtlichen Überschwemmungen kommt.  
Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser ver-
dunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass 
sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Wasserverdunster und als 
Schattenspender ausfallen.  
Gründe also genug, den folgenden Beschluss zu fassen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 Die Verwaltung bittet die Einwohner*innen des Stadtbezirks Nippes, ihr versiegelte Flächen 
zu nennen, die ihrer Auffassung nach wieder entsiegelt werden könnten. 
  
 Die Verwaltung prüft, welche Plätze und Flächen sich im Stadtbezirk Nippes für eine 
Entsiegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Marktplatz 
oder ähnliches) käme und welche aus welchen Gründen gänzlich ungeeignet für eine Ent-
siegelung sind. 
  
 Die Verwaltung geht hierbei stadtteilweise vor und erstattet nach jedem geprüften Stadtteil 
einen Zwischenbericht an die Bezirksvertretung Nippes. 
   
 Die Prüfungsreihenfolge richtet sich nach der Bevölkerungsdichte und dem Anteil Grün pro 
EinwohnerIn, so dass die Stadtteile mit der höchsten Bevölkerungsdichte und dem           
geringsten Grünanteil pro EinwohnerIn zuerst geprüft werden. 
  
 Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit 
Kosten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes auch Maßnahmen aus 
den Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind. 
  
 
 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten       gez. Dr. Gertrud Scholz

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1505/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
31.10.2019
Erstellt
31.10.2019 14:57