AN/1505/2019
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Nippes
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
4572 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Linke Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.10.2019 AN/1505/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk Nippes - Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linken - Die Stadtverwaltung und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) haben am Donnerstag, 4. Oktober 2018, das Förderprogramm "GRÜN hoch 3 | Dächer | Fassaden | Höfe" und den Leitfaden "Mehr Grün für ein besseres Klima in Köln" bei einem Pressetermin in Köln-Ehrenfeld vorgestellt. Mit dieser beabsichtigten Maßnahme leistet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln einen kleinen Beitrag zur Anpassung an den Klima- wandel in dicht besiedelten Stadtteilen. Die sommerliche Hitzebelastung wird verringert, Staubbindung verbessert und die Verdünstungskühlung erhöht. Ein weiterer Aspekt ist der Umgang mit Starkregen- Ereignissen. Über Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen soll und kann durch Starkregen verursachten Schäden vorgebeugt werden. Die Prognosen zeigen, dass die Belastungen aus dem Klimawandel, wie Hitzestress und Überflutungs- risiken, weiter zunehmen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam auf die Auswirkungen des Klima- wandels zu reagieren. Hierzu tragen eine Begrünung und ein angepasster Umgang mit Regenwasser bei. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln soll die Grün-Offensive unterstützen und prüfen, ob die Statik städtischer Gebäude Begrünungsmaßnahmen ermöglicht. Damit nutzt die Verwal- tung aber nicht alle ihre Möglichkeiten für eine verbesserte Klima- und Lebensqualität beizu- tragen und Vorbild für ein privates Engagement zu sein. Laut Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom Oktober 2013 sind in Deutschland etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Eine Großstadt wie Köln fällt durch einen höheren Anteil versiegelter Fläche auf. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Aber auch die unbebauten Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Ver- kehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen - 2 - Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaus- halt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grund- wasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es somit zu örtlichen Überschwemmungen kommt. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser ver- dunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Wasserverdunster und als Schattenspender ausfallen. Gründe also genug, den folgenden Beschluss zu fassen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung bittet die Einwohner*innen des Stadtbezirks Nippes, ihr versiegelte Flächen zu nennen, die ihrer Auffassung nach wieder entsiegelt werden könnten. Die Verwaltung prüft, welche Plätze und Flächen sich im Stadtbezirk Nippes für eine Entsiegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Marktplatz oder ähnliches) käme und welche aus welchen Gründen gänzlich ungeeignet für eine Ent- siegelung sind. Die Verwaltung geht hierbei stadtteilweise vor und erstattet nach jedem geprüften Stadtteil einen Zwischenbericht an die Bezirksvertretung Nippes. Die Prüfungsreihenfolge richtet sich nach der Bevölkerungsdichte und dem Anteil Grün pro EinwohnerIn, so dass die Stadtteile mit der höchsten Bevölkerungsdichte und dem geringsten Grünanteil pro EinwohnerIn zuerst geprüft werden. Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit Kosten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes auch Maßnahmen aus den Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind. gez. Helmut Metten gez. Dr. Gertrud Scholz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1505/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 31.10.2019
- Erstellt
- 31.10.2019 14:57