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3281/2022

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Kölnstraße von Am Feldrain bis Haus-Nr. 51 einschließlich in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2023, TOP 16.3

Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Satzungstext

1160 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Kölnstra- 
ße von Am Feldrain bis Haus-Nr. 51 einschließlich in Köln-Sürth 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Kölnstraße von Am Feldrain bis Haus-Nr. 51 einschließlich 
in Köln-Sürth ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchs tabe a) der Satzung der Stadt 
Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages  – Erschließungsbeitragssat- 
zung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbst ständiger Straßenlandparzel- 
len endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

143 Zeichen

Mittelpunkt: 359775, 5637009
1:2000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.10.2022Seite 1 / 1
753
Flurstück
Anlage 3

Anlage 1 - Übersichtsplan

129 Zeichen

Mittelpunkt: 359946, 5637148
1:7500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.10.2022Seite 1 / 1
Anlage 1

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

129 Zeichen

Mittelpunkt: 359749, 5637145
1:2500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.10.2022Seite 1 / 1
Anlage 2

Beschlussvorlage Rat

3555 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3281/2022 
Freigabedatum 
 07.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Kölnstraße von Am Feldrain 
bis Haus-Nr. 51 einschließlich in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage 
Kölnstraße von Am Feldrain bis Haus-Nr. 51 einschließlich in Köln-Sürth in der als Anlage 4 beigefügten 
Fassung. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.12.2022 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Die Erschließungsanlage Kölnstraße von Am Feldrain bis Haus-Nr. 51 einschließlich in Köln-Sürth (An-
lage 1 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht.  
 
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 2) dargestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Er-
schließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgül-
tig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum; nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Straßen-
land ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, 
müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstücke fortge-
schrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Kölnstraße gegeben. Im Bereich der Grundstü-
cke Kölnstr. 51 und 53 verläuft der Gehweg auf dem Flurstück 753. Auf diesem rd. 20.700 m² großen 
Flurstück befinden sich neben Verkehrsflächen auch Grünflächen und Kinderspielplätze (Anlage 3). Für 
das Straßenland der Kölnstraße müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet werden.  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kostenauf-
wändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 
1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen und die 
Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4). 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschriebe-
nen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen sind. 
Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) der 
EBS 2001 bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Kölnstraße unverändert erhalten.  
 
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit lediglich 
rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage getroffen werden. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
- Anlage 4: Satzungstext

Beratungsverlauf (3)

05.12.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 16.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3281/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.11.2022
Erstellt
06.10.2022 13:36