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V/0923/2021

Angebot "Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung - kooperatives Modell" gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76ff. SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. BBiG / §§ 25, 26 Abs. 2 HWO

Vorlagen 16.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 23.03.2022, TOP 7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7165 Zeichen

V/0923/2021
V/0923/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) - kooperatives Modell„
gemäß § 16 Abs.1 SGB II i. V. m. § 76 ff. SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. BBiG / §§ 25, 26 Abs. 2 ff.
HWO
Beratungsfolge
23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE) - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB
II) i. V. m. § 76 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff.
Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff. Handwerksordnung (HwO; allgemeine
Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) ab dem 01.08.2022 (optional ab dem
01.08.2023) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen,
- dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“
unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt.
- dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen
Vergabeverfahren (UVgO) erfolgen wird.
- dass die finanziellen Mittel für das Angebot “BaE - kooperatives Modell“ gemäß § 16 Abs. 1
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB
III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff.
Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) für
die Haushaltsjahre 2022 und 2023 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die
Jobcenter
28.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Robert
T elefon:492-9182
Robert@stadt-muenster.de

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folgenden Haushaltsjahre werden die Mittel für das o.g. Angebot reserviert. Der kommunale
Haushalt wird nicht belastet.
Begründung:
I. Zielgruppe und Bedarf
Zur Zielgruppe des Angebotes gehören förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche
Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person
liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in
einem Betrieb vermittelt werden können.
Damit Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei jungen förderungsbedürftigen Menschen vermieden wird,
soll ihnen durch die Aufnahme einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ermöglicht werden, eine
betriebliche Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Auch Auszubildende, deren
betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre
Berufsausbildung nach §§ 78 ff. SGB III in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortzusetzen, wenn zu
erwarten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden kann.
II. Angebotsziel
Ziel des Angebotes „BaE – kooperatives Modell“ ist es, eine dauerhafte berufliche Eingliederung bei
jungen Menschen durch die Aufnahme und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu
unterstützen und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
III. Inhalt
Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ beginnt am 01.08.2022. Die Dauer des Angebotes beträgt
grundsätzlich 36 Monate. Das Angebot endet spätestens mit dem Ende der individuellen
Ausbildungszeit des letzten noch in dem Angebot verbliebenen T eilnehmenden. Im ersten
Angebotsjahr sind 12 Plätze für T eilnehmende vorgesehen und im zweiten sowie im dritten
Angebotsjahr jeweils 9 Plätze für T eilnehmende. Die T eilnehmerzahl ist ab dem zweiten
Maßnahmenjahr reduziert, weil erfahrungsgemäß mit entsprechenden Abbrüchen zu rechnen ist.
Die BaE können als kooperatives oder integratives Modell durchgeführt werden. Gegenstand der
Ausschreibung sind BaE als kooperatives Modell, d.h. die fachtheoretische Unterweisung wird durch
einen Bildungsträger durchgeführt und die fachpraktische Unterweisung in einem
Kooperationsbetrieb. Während des Angebotsverlaufs sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den
Übergang der T eilnehmenden / der Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu
fördern.
Das BaE kooperative Modell wird als praxisnäher bewertet, da die fachpraktische Unterweisung in
einem Kooperationsbetrieb durchgeführt wird. Nur die fachtheoretische Unterweisung erfolgt beim
Bildungsträger. Beim integrativen Modell erfolgt sowohl die fachtheoretische als auch die

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fachpraktische Unterweisung beim Bildungsträger. Darüber hinaus ist bei einer Ausschreibung des
integrativen Modells mit deutlich höheren Maßnahmekosten zu rechnen.
Die Ausbildung umfasst neben den üblichen Ausbildungsinhalten insbesondere:
 Stütz- und Förderunterricht
 sozialpädagogische Begleitung
 Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
 Eingliederung/Integration der T eilnehmendenin eine betriebliche Ausbildung oder eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung
Durch den Stütz- und Förderunterricht soll der Erwerb von fachtheoretischen
und allgemeinbildenden Kenntnissen (hier insbesondere Deutsch und Mathematik) abgesichert
werden. Der Stütz- und Förderunterricht erfolgt in einem Stundenumfang von durchschnittlich drei
Stunden (à 45 Min.) wöchentlichje T eilnehmenden.
Das Ziel der sozialpädagogischen Begleitung ist die nachhaltige Stabilisierung der T eilnehmenden,
um die dauerhafte Integration in eine betriebliche Ausbildung oder im Anschluss an die Ausbildung in
den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die sozialpädagogischeBegleitungerfolgt durchschnittlicheine Stunde (à
45 Min.) wöchentlichje T eilnehmenden.
Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen
hat eine große Bedeutung, um die T eilnehmenden auf die wachsenden Anforderungen in der
Arbeitswelt, z.B. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung, vorzubereiten. Die
Entwicklung von Kompetenzen im Rahmen einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung stellt eine
Querschnittsaufgabe dar und ist während der Angebotsdurchführung gezielt zu fördern.
Darüber hinaus beinhaltet das Angebot auch die Unterstützung der T eilnehmenden, möglichst
frühzeitig in eine betriebliche Ausbildung oder nach Abschluss „BaE kooperatives Modell“ in eine
versicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Zu diesem Zweck sind Ausbildungs- und
Arbeitsstellen im erforderlichen Umfang zu akquirieren und die Eigenbemühungen der
T eilnehmendenzu fördern.
Es besteht die Möglichkeit der Optionsziehung. Sofern den Auftragnehmenden die Optionsziehung
bis zum 30.04.2023 schriftlich mitgeteilt wird, beginnt das optionale Angebot am 01.08.2023.
IV. Erfolgserwartung
Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand des folgenden Indikators:
 Anzahl der zur Abschlussprüfung angemeldeten T eilnehmenden mit erfolgreich abgelegter
Abschlussprüfung / Anzahl aller zur Abschlussprüfung angemeldeten T eilnehmenden
Das Angebot „BaE – kooperatives Modell“ ist aus Sicht der Auftraggeberin erfolgreich, wenn 80% der
zur Abschlussprüfung angemeldeten T eilnehmendendie Abschlussprüfung erfolgreich ablegen.
In Vertretung
gez.

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V/0923/2021
Cornelia Wilkens
Stadträtin

Anlage A

2980 Zeichen

Anlage A zur V/0923/2021
Kurzüberblick
Das Angebot „Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“
richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die
lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe
auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb
vermittelt werden können. Damit Langzeitarbeitslosigkeit bereits bei jungen Menschen vermieden
wird, soll ihnen durch die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ermöglicht
werden, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich abzuschließen. Auch
Auszubildende, deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst wurde, sollen die
Möglichkeit erhalten, ihre Berufsausbildung nach §§ 78 ff. SGB III in einer außerbetrieblichen
Einrichtung fortzusetzen, wenn zu erwarten ist, dass diese erfolgreich abgeschlossen werden
kann.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot
„Berufsausbildungen in einer außerbetrieblichen Einrichtung – kooperatives Modell“ gemäß §
16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff. Sozialgesetzbuch Drittes
Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff. Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff.
Handwerksordnung zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten
arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel)
finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem
Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an
förderungsbedürftige junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die lernbeeinträchtigt oder
sozial benachteiligt sind und wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit
ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einen Betrieb vermittelt
werden können. Im Fokus steht, eine dauerhafte Eingliederung bei jungen Menschen durch die
Aufnahme und den Abschluss einer betrieblichen Ausbildung zu unterstützen und
Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Hiervon profitieren junge Menschen unabhängig von ihrem
Geschlecht, einer Migrationsvorgeschichte oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0923/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2021
Erstellt
15.12.2021 10:31