2715/2020
Verwendung von Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 für Digitalisierungsbeschaffungen bei den Interkulturellen Zentren
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 16 Vorlage-Nummer 2715/2020 Freigabedatum 06.10.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Verwendung von Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 für Digitalisierungsbeschaffungen bei den Interkulturellen Zentren Gremium Datum Rat 05.11.2020 Dringlichkeitsbegründung: Die Interkulturellen Zentren in Köln können pandemiebedingt viele ihrer von den Besucher*innen nachgefragten Kurse/Produkte derzeit nicht anbieten. Erst Ende August/Anfang September 2020 konnte die Verwaltung die Bedarfe in den 39 aktuell ge- förderten Interkulturellen Zentren abschließend feststellen. Um die jeweiligen Zielgruppen auch auf Distanz zu erreichen, müssten Angebote dringend auf digital umgestellt bzw. erweitert werden. Die Verwendung der Restmittel für Digitalisierungsbeschaffungen, z.B. für den Kauf von mobilen Endgeräten, Programmlizenzen oder Leihgeräten tragen dazu bei, die durch Covid-19 entstandenen Herausforderungen abzufedern und die über viele Jahre aufgebauten Strukturen der Zentren weiter zu sichern. Die Vorberatung einer Vorlage (Integrationsrat 18.08.20, Ausschuss für Soziales und Senioren 20.08.20, Finanzausschuss 07.09.2020) und Entscheidung in der Sitzung des Rates am 10.09.2020 waren nach der abschließenden Bedarfsfeststellung nicht möglich, da die Gremien bereits getagt hat- ten bzw. nicht mehr rechtzeitig erreicht werden konnten. Die Anschaffungen müssen, vor dem Hintergrund der fortlaufenden Einschränkungen durch Covid-19, kurzfristig erfolgen. Dazu bedarf es der Freigabe der Restmittel per Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe von Restmitteln in Höhe von maximal 36.834,- € für die Anschaffung von IT-Equipment (z.B. mobile End- und Leihgeräte, Programmlizenzen) bei den Interkul- turellen Zentren. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 06.10.2020 Gez. Reker Gez. Kienitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 36.834 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 20. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 06. Dezember 2019 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend. Über die Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren in 2020 hat der Rat in seinen Sitzungen am 26.3.2020 (0241/2020 Verteilung Mittel Förderung Zentren 2020) und am 14.05.2020 (0887/2020 Verteilung Mittel für neue Zentren und Verwendung übergeordnetes Budget) entschieden. Mit Stand 31. August 2020 stehen im Haushaltsplan 2020, Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozial- leistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferleistungen, noch Restmittel aus der laufend eingestell- ten Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von insgesamt 36.834,- € zur Verfügung. Sie wur- den bisher nicht verausgabt, da das Gesamtbudget in diesem Jahr erstmals um ca. 50 % der Mittel aufgestockt wurde und erst für nächstes Jahr eine weitere Verteilung an neue, bis dahin anerkannte 3 Zentren zu erwarten sein wird. Der Rat hat am 26.09.2019 die neue Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 5 (S. 6-7) festgelegt, wofür die finanziellen Fördermittel verwendet werden können. Es wurde auch festgelegt, dass die Förderung als „Festbetrag“ nach drei Kategorien erfolgt. Alle anerkannten Interkulturellen Zentren haben den festgelegten Zuschuss für 2020 (Vorlage Nr. 0237/2020) über Pauschalen erhalten. Des Weiteren konnten vier neue Träger als Interkulturelle Zentren anerkannt und gefördert werden (Vorlage Nr. 0887/2020). Darüber hinausgehende finanzielle Förderungen für einzelne Zentren müssen vom Rat explizit ge- nehmigt werden. Verwendung der Restmittel In Arbeitskreissitzungen mit den kleineren, mittleren und größeren Interkulturellen Zentren am 17.6. und 26.8.20 wurde deutlich, dass die Zentren pandemiebedingt viele ihrer Angebote dringend auf digital umstellen bzw. erweitern müssen, um die jeweiligen Zielgruppen auch auf Distanz zu errei- chen. Vor allem kleine und mittlere Zentren sind oftmals nicht ausreichend mit IT-Geräten und Pro- grammlizenzen ausgestattet, um ihre von den Besucher*innen nachgefragten Kurse/Produkte auch in Pandemiezeiten anbieten zu können. Damit sind die Anforderungen der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 erfüllt. Per Antrag sollte grundsätzlich allen, also auch den größeren Zentren, ermöglicht werden, ihre dies- bezüglichen Bedarfe nachweisbar begründet darzustellen. Grundsätzlich gilt dabei, dass im Rahmen von max. zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 36.834 € jedes aktuell geförderte Interkulturelle Zentrum pauschal 800 € beim Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln beantragen kann (39 x 800 = 31.200 €) und zudem Ausleihgeräte, wie z.B. ein Beamer mit Leinwand sowie eine Kamera angeschafft wer- den. Die Ausleihgeräte werden bei der Geschäftsführung der Interkulturellen Zentren in den Räumlichkei- ten des Kommunalen Integrationszentrums in der Kleine Sandkaul der Kölner Innenstadt verwahrt und verwaltet und stehen auf Anfrage grundsätzlich allen Zentren für ihre interkulturelle Arbeit zur Verfügung. Die Prüfung der einzelnen Verwendungen der finanziellen Restmittel erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung für die Mittel 2020 im Jahr 2021. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Freigabe der Restmittel für die vorgenannten Beschaffungs- vorschläge in Höhe von max. 36.834 €. Die Auswirkungen auf den Klimawandel (CO2-Bilanz) sind schon allein durch die Wahrnehmung von Angeboten auf Distanz, als positiv zu bewerten. Der Integ- rationsrat und der Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Finanzausschuss erhalten eine Mitteilung zur jeweils nächsten Sitzung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2715/2020
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 06.10.2020
- Erstellt
- 28.08.2020 08:58