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2715/2020

Verwendung von Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 für Digitalisierungsbeschaffungen bei den Interkulturellen Zentren

Dringlichkeitsvorlage Rat 06.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 10.1

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

7398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
16 
Vorlage-Nummer 
 2715/2020 
Freigabedatum 
 06.10.2020 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Verwendung von Restmitteln aus dem Haushaltsjahr 2020 für Digitalisierungsbeschaffungen 
bei den Interkulturellen Zentren 
Gremium Datum 
Rat 05.11.2020 
 
 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Die Interkulturellen Zentren in Köln können pandemiebedingt viele ihrer von den Besucher*innen 
nachgefragten Kurse/Produkte derzeit nicht anbieten.  
Erst Ende August/Anfang September 2020 konnte die Verwaltung die Bedarfe in den 39 aktuell ge-
förderten Interkulturellen Zentren abschließend feststellen.  
Um die jeweiligen Zielgruppen auch auf Distanz zu erreichen, müssten Angebote dringend auf digital 
umgestellt bzw. erweitert werden.  
Die Verwendung der Restmittel für Digitalisierungsbeschaffungen, z.B. für den Kauf von mobilen 
Endgeräten, Programmlizenzen oder Leihgeräten tragen dazu bei, die durch Covid-19 entstandenen 
Herausforderungen abzufedern und die über viele Jahre aufgebauten Strukturen der Zentren weiter 
zu sichern.  
Die Vorberatung einer Vorlage (Integrationsrat 18.08.20, Ausschuss für Soziales und Senioren 
20.08.20, Finanzausschuss 07.09.2020) und Entscheidung in der Sitzung des Rates am 10.09.2020 
waren nach der abschließenden Bedarfsfeststellung nicht möglich, da die Gremien bereits getagt hat-
ten bzw. nicht mehr rechtzeitig erreicht werden konnten. 
Die Anschaffungen müssen, vor dem Hintergrund der fortlaufenden Einschränkungen durch Covid-19, 
kurzfristig erfolgen. Dazu bedarf es der Freigabe der Restmittel per Dringlichkeitsentscheidung durch 
den Rat. 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe von Restmitteln in Höhe von maximal 36.834,- € für die 
Anschaffung von IT-Equipment (z.B. mobile End- und Leihgeräte, Programmlizenzen) bei den Interkul-
turellen Zentren. 
 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
06.10.2020    Gez. Reker  Gez. Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  36.834 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 20. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 06. Dezember 2019 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach 
der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln 
selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von 
Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit 
tätig sind. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die 
Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur 
Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.  
 
Über die Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren in 2020 hat der Rat in seinen 
Sitzungen am 26.3.2020 (0241/2020 Verteilung Mittel Förderung Zentren 2020) und am 14.05.2020 
(0887/2020 Verteilung Mittel für neue Zentren und Verwendung übergeordnetes Budget) entschieden.  
Mit Stand 31. August 2020 stehen im Haushaltsplan 2020, Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozial-
leistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferleistungen, noch Restmittel aus der laufend eingestell-
ten Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von insgesamt 36.834,- € zur Verfügung. Sie wur-
den bisher nicht verausgabt, da das Gesamtbudget in diesem Jahr erstmals um ca. 50 % der Mittel 
aufgestockt wurde und erst für nächstes Jahr eine weitere Verteilung an neue, bis dahin anerkannte

3 
 
Zentren zu erwarten sein wird. 
 
Der Rat hat am 26.09.2019 die neue Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen 
Zentren beschlossen. Hier wurde unter Punkt 5 (S. 6-7) festgelegt, wofür die finanziellen Fördermittel 
verwendet werden können. Es wurde auch festgelegt, dass die Förderung als „Festbetrag“ nach drei 
Kategorien erfolgt. Alle anerkannten Interkulturellen Zentren haben den festgelegten Zuschuss für 
2020 (Vorlage Nr. 0237/2020) über Pauschalen erhalten. Des Weiteren konnten vier neue Träger als 
Interkulturelle Zentren anerkannt und gefördert werden (Vorlage Nr. 0887/2020). 
Darüber hinausgehende finanzielle Förderungen für einzelne Zentren müssen vom Rat explizit ge-
nehmigt werden.  
 
Verwendung der Restmittel 
In Arbeitskreissitzungen mit den kleineren, mittleren und größeren Interkulturellen Zentren am 17.6. 
und 26.8.20 wurde deutlich, dass die Zentren pandemiebedingt viele ihrer Angebote dringend auf 
digital umstellen bzw. erweitern müssen, um die jeweiligen Zielgruppen auch auf Distanz zu errei-
chen. Vor allem kleine und mittlere Zentren sind oftmals nicht ausreichend mit IT-Geräten und Pro-
grammlizenzen ausgestattet, um ihre von den Besucher*innen nachgefragten Kurse/Produkte auch in 
Pandemiezeiten anbieten zu können. Damit sind die Anforderungen der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 25.03.2020 erfüllt. 
Per Antrag sollte grundsätzlich allen, also auch den größeren Zentren, ermöglicht werden, ihre dies-
bezüglichen Bedarfe nachweisbar begründet darzustellen. 
Grundsätzlich gilt dabei, dass im Rahmen von max. zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 
36.834 € 
 
 jedes aktuell geförderte Interkulturelle Zentrum pauschal 800 € beim Amt für Integration und 
Vielfalt der Stadt Köln beantragen kann (39 x 800 = 31.200 €) und  
 zudem Ausleihgeräte, wie z.B. ein Beamer mit Leinwand sowie eine Kamera angeschafft wer-
den. 
 
Die Ausleihgeräte werden bei der Geschäftsführung der Interkulturellen Zentren in den Räumlichkei-
ten des Kommunalen Integrationszentrums in der Kleine Sandkaul der Kölner Innenstadt verwahrt 
und verwaltet und stehen auf Anfrage grundsätzlich allen Zentren für ihre interkulturelle Arbeit zur 
Verfügung.  
 
Die Prüfung der einzelnen Verwendungen der finanziellen Restmittel erfolgt im Rahmen der jährlich 
stattfindenden Verwendungsnachweisprüfung für die Mittel 2020 im Jahr 2021. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Freigabe der Restmittel für die vorgenannten Beschaffungs-
vorschläge in Höhe von max. 36.834 €. Die Auswirkungen auf den Klimawandel (CO2-Bilanz) sind 
schon allein durch die Wahrnehmung von Angeboten auf Distanz, als positiv zu bewerten. Der Integ-
rationsrat und der Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Finanzausschuss erhalten eine 
Mitteilung zur jeweils nächsten Sitzung.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 10.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2715/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
06.10.2020
Erstellt
28.08.2020 08:58