2208/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO - „Verkehrsführung Sülzburgstraße“, Aktenzeichen 18/23
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3774 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2208/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO „Verkehrsführung Sülzburgstraße„, Aktenzeichen 18/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Ver- waltung das Parken auf der in Fahrtrichtung linken Seite der Sülzburgstraße zwischen Berren- rather Straße und Münstereifeler Straße entfallen zu lassen. Auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite wird das Parken längs auf der Fahrbahn angeordnet. Alternative: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Ver- waltung, das Parken auf der in Fahrtrichtung linken Seite der Sülzburgstraße zwischen Ber- renrather Straße und Münstereifeler Straße entfallen zu lassen zugunsten eines Multifunkti- onsstreifens. Auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite wird das Parken längs auf der Fahrbahn angeordnet. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Radverkehrskonzept für Lindenthal, Klettenberg und Sülz aus dem Jahr 2014 wurde im Jahr 2022 aktualisiert und auf den gesamten Stadtbezirk ausgeweitet. 2023 wurde ein Fahr- radstraßennetzplan erstellt, der ebenfalls von der Bezirksvertretung beschlossen wurde. In diesem Plan ist die Sülzburgstraße nicht als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Mängel in dem angesprochenen Abschnitt für Fuß- und Radverkehr sind aufgrund der aktuellen Aufteilung des Straßenraums (Anlage 3) deutlich und wurden vom Petenten beschrieben. Die Bürgereingabe wurde am 01.07.2025 im Runden Tisch Radverkehr gemeinsam mit der Bezirksvertretung erörtert. Ein vollständiger Wegfall der Parkplätze in diesem Abschnitt wird als unverhältnismäßig angesehen. Der Einsatz eines Modalfilters erfordert eine umfassende Prüfung der Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Erschließung des Quartiers. Als mehrheitsfähigen und kurzfristig umsetzbaren Kompromiss schlägt die Verwaltung vor, das Parken auf der linken Seite in Fahrtrichtung der Einbahnstraße entfallen zu lassen und auf der rechten Seite Parkstände auf der Fahrbahn anzuordnen. Dadurch stehen dem fließen- den Verkehr 4,50 Meter zur Verfügung, die Gehwege bleiben frei, und der Sicherheitsabstand für den Radverkehr in Richtung Berrenrather Straße kann entfallen (Anlage 4). Das konkrete Konzept zur Ordnung des ruhenden Verkehrs wird unter Berücksichtigung des größtmöglichen Erhalts von Parkplätzen sowie ausreichender Abstellanlagen für den Radver- kehr wird im weiteren Planungsverlauf erstellt. Alternativ ist ein Multifunktionsstreifen auf der linken Fahrbahnseite möglich, der das ordnungswidrige Parken physisch unterbindet. Aller- dings ist damit ein größerer Planungsaufwand verbunden. Zudem reduziert sich die Fahrbahn- breite für den fließenden Verkehr dabei um 1 Meter auf 3,50 Meter (Anlage 5). Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Ins- gesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe Anlage 3 Sülzburgstr. Skizze Bestand Anlage 4 Sülzburgstr. Skizze Variante 1 Anlage 5 Sülzburgstr. Skizze Variante 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1001 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Gestaltungsvarianten sind limitiert und wurden im Runden Tisch Radverkehr am 01.07.2025 mit Mitgliedern der Bezirksvertretung und Interessenverbänden vorbesprochen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
6976 Zeichen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag, den Verkehr in der Sülzburgstr. zwischen Berrenrather und Münstereifeler Str. (entspricht den Hausnummern 88 und 128) neu zu ordnen. Zunächst zur Situationsbeschreibung als Begründung, dass hier Änderungen nötig sind: Gemäß dem 2014 von der Bezirksvertretung verabschiedeten Radverkehrskonzept (https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf66/radverkehr/radverkehrskonzept-lindenthal-karte6-radverkehrs-netzplan.pdf) handelt es sich bei der Sülzburgstraße auf der gesamten Strecke um eine Hauptverbindung des Radverkehrs (siehe Abbildung 1 im Anhang). Darüber hinaus ist die Sülzburgstraße eine wichtige Verbindung für den Fußverkehr aus dem nordwestlichen Bereich mit vorwiegend Wohnbebauung zu den vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten zwischen Berrenrather und Luxemburger Straße. Gleichwohl sind weder Fuß- noch Radverkehr hier momentan risikolos oder sogar komfortabel möglich: • Der ohnehin schmale Gehweg ist wegen der dort beidseitig parkenden Autos nur sehr eingeschränkt für den Fußverkehr nutzbar. Mobilitätseingeschränkte (z. B. ältere Mitbürger, die auf einen Rollator angewiesen sind oder Rollstuhl fahrende) oder Menschen mit Kinderwagen können ihn nur schwer nutzen. Nebeneinander gehen ist unmöglich. Rad fahrenden Kinder (bis 8 Jahren ist es diesen vorgeschrieben, Gehwege zu nutzen.) ist die Nutzung praktisch nicht möglich. Abbildung 2 bis Abbildung 5 im Anhang dokumentieren diese Situation. • Auf der Fahrbahn, auf der ja als „nahräumige Hauptverbindung“ des Radverkehrs ein hohes Radverkehrsaufkommen vorliegt, ist Zweirichtungsverkehr kaum und nur unter hohem Risiko möglich. Grund ist zum einen, dass auf beiden Fahrbahnseiten Autos parken und zum anderen, dass ein hohes Aufkommen an durchfahrendem Autoverkehr herrscht. Radfahrende Kinder (ab 10 Jahren müssen diese die Fahrbahn nutzen.) sind hier besonders in Gefahr. Mit Lastenrädern ist der Begegnungsverkehr mit Autos nicht gefahrlos möglich. Abbildung 6 bis Abbildung 9 im Anhang dokumentieren diese Situation. Insbesondere Kinder und Mobilitätseingeschränkte sind in der Nutzung dieses wichtigen Straßenabschnitts also stark eingeschränkt. Dies ist besonders deswegen bemerkenswert, da in Sülz ein hoher Anteil an Familien mit Kindern wohnt, was sich auch in der direkten Umgebung zeigt: In dem Straßenabschnitt selbst befindet sich in Nummer 112 die Jugend- und Kulturzentrumsinitiative (JUZI Sülz). Direkt angrenzend an den Straßenabschnitt befindet sich ein großer Spielplatz („MüSo-Platz“) und im Umkreis eine Vielzahl an Kindergärten, Schulen und Seniorenwohnheimen. Grund für diese Einschränkung der Mobilität ist das hohe Aufkommen an parkenden und fahrenden Autos. Obgleich die Sülzburgstraße an dieser Stelle besonders schmal ist steht sie dem Durchgangsverkehr von Autos offen und auf beiden Straßenseiten parken Autos auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg. Dies steht in einem direkten Widerspruch zu geltenden Vorschriften über die Regelbreite von Gehwegen (Diese beträgt 2,5 m, siehe https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fusswegeplanung-1800308), zum Masterplan Parken der Stadt Köln („Verbleiben weniger als zwei Meter Gehweg, entfällt das Parken.“, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=852404&type=do) und zum „Aktionsplan kinderfreundliches Köln“ (https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=868616&type=do). Dort heißt es: „Das städtische Straßensystem soll zukünftig gleichrangig unterschiedlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stehen und den Anforderungen an einen qualitätsvollen, multifunktionalen öffentlichen Raum entsprechen. Der Straßenverkehr hat erheblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen. Verkehrssicherheitsarbeit erfordert, dass Erwachsene die Perspektive wechseln, um so auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr bestmöglich eingehen zu können. So sehen Kinder aufgrund ihrer Körpergröße alles aus einer anderen Perspektive. Sie können kaum über parkende Autos hinwegsehen, nehmen kaum herannahende Autos wahr, werden selbst gar nicht oder erst zu spät gesehen. Kinder machen kleinere Schritte als Erwachsene, sind so bei einer Fahrbahnquerung länger im Gefahrenbereich.“ Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie daher um die Umsetzung folgender Maßnahmen: 1. Die Sülzburgstr. wird zu einer echten Fahrradstraße, d. h. ohne Autoverkehr. Sollte es nötig sein, dass Anwohner mit Autos ihre Häuser direkt erreichen, kann dies durch den Zusatz „Anlieger frei“ ermöglicht werden. Da die Akzeptanz derartiger Beschilderungen erfahrungsgemäß gering ist und diese auch kaum kontrolliert werden (können), ist der Durchgangsverkehr von Autos wirksam baulich zu unterbinden. Dies wird in Form eines modalen Filters aktuell erfolgreich an vielen Stellen in Köln durchgeführt. Vorzugsweise kann dieser modale Filter an der Kreuzung Sülzburgstr./Münstereifeler Straße angebracht werden. In Abbildung 10 sind zwei Möglichkeiten dargestellt, wie dieser modale Filter ausgestaltet werden kann. 2. Im gesamten Bereich wird das Parken von Autos im öffentlichen Straßenraum (also auch auf den Gehwegen) untersagt. Hilfsweise kann in einem ersten Schritt zunächst das Auto-Parken auf den Gehwegen untersagt werden, um kurzfristig wenigstens Mobilitätseingeschränkten und Rad fahrenden Kindern eine sichere Nutzung dieses Straßenabschnitts zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge 1. Auszug aus dem Radverkehrsnetz Lindenthal: Abbildung 1: Auszug aus dem Radverkehrsnetz Lindenthal. Der Bereich ist in der Mitte grün markiert, 2. Zur Nutzbarkeit des Gehwegs: Abbildung 2: Selbst im „Normalzustand“ ist der Gehweg nur eingeschränkt nutzbar. Hier müssen auch Kinder bis 8 Jahren mit dem Fahrrad fahren. Abbildung 3: Ein (legal) abgestelltes Fahrrad sorgt schon dafür, dass die nutzbare Breite wegen der parkenden Autos noch weiter eingeschränkt ist. . Hier müssen auch Kinder bis 8 Jahren mit dem Fahrrad fahren. Abbildung 4: In der Regel ist kein Begegnungsverkehr oder Nebeneinandergehen auf dem Gehweg möglich. Abbildung 5: In der Regel ist kein Begegnungsverkehr oder Nebeneinandergehen auf dem Gehweg möglich. 3. Zur Nutzbarkeit der Fahrbahn Abbildung 6: „Hauptverkehrsroute“ für den Radverkehr. Hier müssen auch Kinder ab 10 Jahren mit dem Fahrrad fahren. Abbildung 7: Radverkehr ist auf der „Hauptverkehrsroute“ nur untergeordnet möglich. Hier müssen auch Kinder ab 10 Jahren mit dem Fahrrad fahren. Abbildung 8: Radverkehr ist auf der „Hauptverkehrsroute“ nur untergeordnet und unter Gefahren möglich. Hier müssen auch Kinder ab 10 Jahren mit dem Fahrrad fahren. Abbildung 9: Radverkehr ist auf der „Hauptverkehrsroute“ nur untergeordnet und unter Gefahren möglich. Hier müssen auch Kinder ab 10 Jahren mit dem Fahrrad fahren. 4. Möglichkeit der Ausgestaltung des modalen Filters: Abbildung 10: Zwei beispielhafte Möglichkeiten, den modalen Filter zu gestalten.
Anlage 3_Sülzburgstr. Skizze Bestand
179 Zeichen
Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Team Fahrradbeauftragter 1 Bürgereingabe / Beschlussvorlage „Verkehrsführung Sülzburgstraße“ ~2,50 ~2,506,50 4,50 Bestand
Anlage 5_Sülzburgstr. Skizze Variante 2
229 Zeichen
Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Team Fahrradbeauftragter 1 Bürgereingabe / Beschlussvorlage „Verkehrsführung Sülzburgstraße“ ~2,50 ~2,50 6,50 3,50 Möglich Umgestaltung: Entfall ca. 20 Parkplätze 2,001,00
Anlage 4_Sülzburgstr. Skizze Variante 1
225 Zeichen
Stadt Köln, 68 Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Team Fahrradbeauftragter 1 Bürgereingabe / Beschlussvorlage „Verkehrsführung Sülzburgstraße“ ~2,50 ~2,50 6,50 4,50 Möglich Umgestaltung: Entfall ca. 20 Parkplätze 2,00
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2208/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.07.2025
- Erstellt
- 04.07.2025 12:29