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2072/2018

Antrag des Integrationsrates zum Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.08.2018

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Stellungnahme zum Beschluss des Integrationsrates

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2018-06-11 BP IR - Antrag zur Umsetzung des Eckpunktepapieres

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Stellungnahme zum Beschluss des Integrationsrates

2360 Zeichen

Stellungnahme zum Beschluss des Integrationsrates 
zum Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner 
Schulen (Vorlage 2072/2018) 
Zu Beschlusspunkt 1 
An der Erstellung des ‚Eckpunktepapiers zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugend-
lichen in Kölner Schulen‘ waren unter anderem unterschiedliche städtische Beteiligte, die Universität 
zu Köln, die Bezirksregierung Köln und auch das Schulamt als untere Schulaufsicht beteiligt. Eine ge-
naue Auflistung der beteiligten Expertinnen und Experten findet sich im Anhang an das Eckpunkte-
papier.  
Die Verwaltung hält es für angemessen, dieses Eckpunktepapier so zur Handlungsempfehlung zu 
erklären. Mit diesem Beschluss bekräftigt der Rat die Bedeutung des Papiers.  
Zu Beschlusspunkt 2 
Die drei Träger des Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration: Universität zu Köln, Bezirksregie-
rung Köln und Stadt Köln haben die Erstellung des Papiers maßgeblich betrieben. Die vorgeschlagene 
Steuerungsstruktur ist bereits Bestandteil des Papiers und das ZMI mit seinen beteiligten Institutio-
nen, das Regionale Bildungsbüro und das Kommunale Integrationszentrum sehen aufgrund ihrer 
Aufgaben und Rollen ihre Zuständigkeit für die Entwicklung und Umsetzung des Papiers. Die bereits 
etablierte Zusammenarbeit wurde hinsichtlich der Steuerungsaufgaben zum Eckpunktepapier bereits 
in einem gemeinsamen Workshop konkretisiert.  
Die beteiligten Institutionen werden diese Steuerungsfunktion aus ihrer bereits bestehenden Aufga-
ben heraus und ohne zusätzliche Ressourcen wahrnehmen.  
Zu Beschlusspunkt 3 
Im Rahmen des Projekts „Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ liegt  die Zu-
ständigkeit für eine Umsetzung der unter 3. gelisteten Punkte bei der Kölner Stadtverwaltung  Dabei 
ist die enge Zusammenarbeit mit weiteren  Stellen wie zum Beispiel der Bezirksregierung Köln, der 
Universität zu Köln oder auch beteiligten städtischen Dienststellen programmbedingt und selbstver-
ständlich.  
Ein jährlicher Bericht zum (Umsetzungs-) Stand wird über das Projekt ‚Koordinierung der Bildungsan-
gebote für Neuzugewanderte“ vorgelegt.  Ob die Ressourcen für die Darstellung des Umsetzungs-
standes nach Beendigung des Projekts (voraussichtlich bis Juni 2021) noch zur Verfügung stehen 
werden, kann die Verwaltung derzeit nicht absehen.

2018-06-11 BP IR - Antrag zur Umsetzung des Eckpunktepapieres

1688 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Haupt 
Telefon:  (0221) 0221/221-29580  
Fax       :  (0221) 0221/221-29166 
E-Mail:  Simone.Haupt@STADT-KOELN.DE 
Datum: 15.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
11.06.2018 
öffentlich 
6.1 Antrag zum Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen 
AN/0624/2018 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat  
1. das Eckpunktepapier zur Handlungsempfehlung der schulischen Integration von 
neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Köln zu erklären, 
2. die Verwaltung zu bitten eine Steuerungsstruktur zur Umsetzung des Eckpunkte-
papiers einzurichten. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sind bereits vorhan-
dene Steuerungs- und Partizipationsgremien der Bildungslandschaft Köln (Len-
kungskreis und Bildungskonferenz) zu nutzen. Aus diesem Grunde sollte das 
Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration, das Kommunale Integrationszent-
rum und das Regionale Bildungsbüro damit auftragt werden, 
3. die Verwaltung zu bitten 
 die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse zum Eckpunktepapier die sich 
in der Zwischenzeit ergeben haben zu ergänzen, 
 einen Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen zu 
geben, 
 eine Priorisierung der noch offenen Handlungsempfehlungen vorzunehmen,  
 und die zur Umsetzung der offenen Handlungsempfehlungen erforderli-
chen Ressourcen soweit möglich darzustellen. 
Darüber hinaus wird gebeten, jährlich einen Bericht zum (Umsetzungs-) Stand des 
Eckpunktepapiers im Integrationsrat und im Ausschuss Schule und Weiterbildung 
vorzulegen.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

ZMI_Eckpunktepapier_Gremien

32814 Zeichen

1 
 
 
 
 
Eckpunkte zur Integration von neu  
zugewanderten Kindern und Jugend- 
lichen in Kölner Schulen 
 
 
Der Integrationsrat der Stadt Köln fordert in seiner Sitzung am 30.11.2015 das ZMI - Zentrum 
für Mehrsprachigkeit und Integration auf, „ein innovatives Konzept zur Integration von 
Flüchtlingskindern in die Kölner Schulen zu erarbeiten. Hierzu beauftragt der Integrationsrat 
die städtische Vertretung des ZMI, gemeinsam mit den Vertreterinnen aus der 
Bezirksregierung Köln und der Universität zu Köln, einen entsprechenden Beschluss in der 
Steuerungsgruppe des ZMI herbeizuführen.“ 
Steuerungsgruppe und Geschäftsführung haben sich diesen Beschluss zu eigen gemacht und 
in einem intensiven Diskussionsprozess mit Expertinnen und Experten der Stadt Köln, der 
Bezirksregierung Köln, der Universität zu Köln sowie weiterer Bildungseinrichtungen und 
Organisationen1 eine Bestandsaufnahme vorgenommen und sich über Eckpunkte für die 
künftige Integration nicht nur geflüchteter Kinder und Jugendlicher, sondern aller neu 
zugewanderten Kinder und Jugendlichen verständigt. 
Allen hieran Beteiligten gilt unser herzlicher Dank, ohne ihren Einsatz wäre dieses Konzept 
nicht möglich gewesen. 
 
Präambel 
Die Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen nach Deutschland und nach Köln be-
deutet für alle Beteiligten Chance und Herausforderung zugleich. Ziel aller Bemühun-
gen um eine erfolgreiche Integration muss das Schaffen von Chancengleichheit und 
Bildungsgerechtigkeit auch für diese Kinder und Jugendlichen sein. 
Der Schul- und Bildungserfolg neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher erfordert 
eine enge, langfristige Begleitung ihrer Schullaufbahn, die weit über die Sprachförder-
gruppe oder Internationale Förderklasse hinausgeht. Dabei kommt dem Spracherwerb 
in der deutschen Sprache eine besondere Bedeutung für das Lernen und die gesell-
schaftliche Integration zu. Köln kann hier auf langjährige und positive Erfahrungen mit 
einer interkulturellen und mehrsprachigen Schülerschaft zurückgreifen. Migration ist in 
Köln nicht erst mit den jüngsten Zuwanderungsbewegungen eine gesellschaftliche 
Normalität, die über eine Vielfalt von Ansätzen, Initiativen und Teilstrategien auch in 
                                            
1 Eine Auflistung der Expertinnen und Experten finden Sie im Anhang.

2 
 
 
der Schule und den anderen Bildungseinrichtungen verankert ist. 
In Köln besteht Konsens darüber, dass interkulturelles, mehrsprachiges Lernen im Zei-
chen globaler Migrationsbewegungen und Internationalisierung eine wichtige Voraus-
setzung für Bildungsprozesse aller ist, auch im Sinne einer Fortführung des Prozesses 
„Leitbild Köln 2020“ (siehe auch Ratsbeschluss vom 18. Dezemebr 2003). Mehrspra-
chigkeit bereichert die persönlichen und fachlichen Qualifikationen aller Kinder und 
Jugendlichen in einer globalisierten Welt. Interkulturelles Verständnis und mehrspra-
chige Verständigung sind wichtig für alle Kölnerinnen und Kölner.  
Dennoch gilt auch für Köln: Nach wie vor besteht ein enger Zusammenhang zwischen 
Bildungserfolg, sozialer Herkunft und Zuwanderungsgeschichte. Jugendliche mit Zu-
wanderungsgeschichte verlassen die Schule deutlich häufiger ohne Abschluss als hier 
geborene Gleichaltrige – auch wenn sich die schulischen Leistungen seit der ersten PI-
SA-Studie (2000) insgesamt verbessert haben. Zu oft bleiben die mehrsprachigen 
Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien jedoch un-
berücksichtigt und werden nicht systematisch als Ressource genutzt – weder für die 
mehrsprachig Aufwachsenden noch für diejenigen, die zunächst einsprachig aufwach-
sen. Ziel der Bemühungen muss es daher sein, allen Kindern und Jugendlichen gute 
bildungssprachliche Fähigkeiten im Deutschen und weiteren Sprachen zu vermitteln. 
Denn nur so haben sie reelle Chancen auf höhere Bildungsabschlüsse und eine erfolg-
reiche Berufsausbildung. 
Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Schul- und Unterrichtsentwicklung die individuelle 
Förderung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen und interkulturelles, mehr-
sprachiges Lernen zum Bestandteil aller Fächer machen. Bildungssprachliche Fähigkei-
ten im Deutschen und weiteren Sprachen gehören zu den zentralen Aufgaben des Un-
terrichts aller Schulformen. Die vielfältigen, häufig zusätzlichen Angebote der 
sprachlichen Förderung werden – wo immer möglich und sinnvoll – in den Regelunter-
richt integriert. 
Das jetzt vorgelegte Konzept nimmt die hohe Anzahl der neu zugewanderten Schüle-
rinnen und Schüler zum Anlass, die vielfältigen Bemühungen um interkulturelles und 
mehrsprachiges Lernen in Köln in einen systematischen Zusammenhang zu bringen. 
Dieses Konzept soll allen für Bildungsfragen in Köln Verantwortlichen als Orientierung 
und Richtschnur für künftiges Handeln dienen. Es benennt für die verschiedenen Hand-
lungsfelder – von der Erstaufnahme über die Sprachförderung und den Regelunterricht 
bis zur Elternarbeit – in Form von Eckpunkten allgemeine Handlungsempfehlungen. 
Diese haben zum Ziel, die unterschiedlichen Maßnahmen und Akteurinnen und Akteu-
re zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, ihrer Familien und letztlich unserer gesam-
ten Stadt so aufeinander abzustimmen, dass eine langfristige und kohärente Beglei-
tung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen möglich wird. Das erfordert von 
allen Beteiligten erhebliche Anstrengungen, damit alle möglichst schnell miteinander 
lernen können.

3 
 
 
Eckpunkte für schulische Sprachbildung neu  
zugewanderter Kinder und Jugendlicher  
in Kölner Schulen 
 
 
Hinweis zum Aufbau des Papiers 
 
Die nachfolgenden Eckpunkte werden in Abschnitten behandelt: Auf eine These und 
Schilderung der Ausgangslage folgen Handlungsempfehlungen; den Abschluss bilden weitere 
Erläuterungen. 
 
 
 
Schulaufnahme und Eingangsdiagnostik zum Lern- und Sprachstand 
 
Von ihren Stärken ausgehend werden die individuellen sprachlichen Voraussetzungen und 
Entwicklungsperspektiven neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher festgestellt 
 
Mit Beginn der Schulaufnahme wird durch die pädagogisch Verantwortlichen ein Diagno-
seprozess eingeleitet, der einerseits Aussagen über den Sprachstand als auch den Lern- und 
Entwicklungsstand beinhaltet. Die Ergebnisse bilden den Ausgangspunkt für alle weiteren 
Beratungen und Planungen. Im Verlauf der schulischen Bildungsangebote ist die kontinuierli-
che und zugewandte Betrachtung der Schülerinnen und Schüler und ihrer individuellen Be-
dürfnisse und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten eine entscheidende Handlungs-
grundlage für die weitere Sprachförderung und Schullaufbahn. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Für die Herkunftssprache und für das Deutsche werden vorhandene diagnostische 
Verfahren zur Erhebung des Sprachstands gesichtet und auf ihre Eignung in der An-
wendung bei mehrsprachigen Kindern und Jugendlichen überprüft. Bestehende Lü-
cken werden durch neue Verfahren geschlossen, sobald diese zur Verfügung stehen. 
 
Geeignete diagnostische Verfahren und Dokumentationsinstrumente werden in den 
zuständigen Institutionen (Gesundheitsamt, Kommunales Integrationszentrum, 
Schulamt für die Stadt Köln, Schule) systematisch eingesetzt. 
 
Erforderliche Qualifizierungen des pädagogischen Personals finden innerhalb der je-
weiligen (Bildungs-)Einrichtungen unter Einbeziehung vorhandener Expertise und in 
Kooperation mit Fort- und Weiterbildungsinstitutionen statt (z.B. Kompetenzteam 
NRW , VHS, Universität, Stiftungen). 
 
Die Dokumentation des Lern- und Sprachstandes (z.B. Lernportfolio) der neu zuge-

4 
 
 
wanderten Kinder oder Jugendlichen wird in Schulen und außerschulischen Instituti-
onen kontinuierlich fortgeschrieben und bei einem Schul- oder Klassenwechsel fort-
geführt. 
 
Im Rahmen einer Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) in Köln werden die 
Bildungsbiografie der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie deren Alphabeti-
sierung in lateinischer Schrift ermittelt und dokumentiert. Die schulärztliche Eingangsunter-
suchung wird für alle schulpflichtigen und somit auch für die neu zugewanderten einzuschu-
lenden Kinder und Jugendlichen durchgeführt.  
Behinderungen, die die Lernentwicklung beeinträchtigen können, werden unter Berücksich-
tigung der Schulrelevanz untersucht. Bei Anzeichen für einen eventuellen sonderpädagogi-
schen Unterstützungsbedarf weisen das Gesundheitsamt und das Kommunale Integrations-
zentrum auf Unterstützungsmöglichkeiten hin und beraten die Eltern oder 
Erziehungsberechtigten erstmalig. Die systematische Beratung erfolgt daraufhin durch das 
Schulamt für die Stadt Köln. Liegen bei den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen 
psychische Belastungen durch Auswanderung und Flucht vor, werden die Eltern oder Erzie-
hungsberechtigten auf entsprechende Beratungsstellen und den schulpsychologischen 
Dienst hingewiesen. 
Die Verfahren zur Darstellung der Lern- und Leistungsentwicklung für neu zugewanderte 
Kinder und Jugendliche und deren Sprachentwicklung werden in den jeweiligen Schulen und 
Schulformen unterschiedlich dokumentiert, jedoch sind zukünftig Aussagen nach fachlichen 
Vorgaben zu verbindlich festgelegten „Entwicklungsfeldern“ sicherzustellen. Verständigung 
über Kriterien und Vereinbarungen über den Einsatz ausgewählter Verfahren innerhalb des 
Lehrerkollegiums unterstützen den Sprachbildungsprozess und den Schulerfolg. Eine erst 
kurze Verweildauer an einer Schule und noch fehlende sprachliche Kompetenzen in der Bil-
dungssprache Deutsch dürfen nicht zu einer Feststellung eines sonderpädagogischen Unter-
stützungsbedarfs führen. 
 
 
 
Sprachfördergruppen und Übergang in eine Regelklasse 
 
Sprachbildung findet in Schulen zu jeder Zeit, in allen Fächern und in verschiedenen Orga-
nisationsformen statt 
 
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche, die noch nicht über die notwendigen Deutsch-
kenntnisse verfügen, um dem Unterricht in einer Regelklasse zu folgen, erlernen die Bil-
dungssprache Deutsch in Sprachfördergruppen, die an den jeweiligen Schulen unterschied-
lich organisiert sind.  
In der Sekundarstufe II des Berufskollegs findet der Unterricht in der Regel in Internationa-
len Förderklassen, in der Primar- und Sekundarstufe I in der Regel in sogenannten Sprach-
fördergruppen statt. Die Sprachfördergruppen der Sekundarstufe I sind schulformübergrei-
fend. In allen Schulformen kann die Sprachförderung auch integriert in Regelklassen in Form 
von Einzelintegration stattfinden.

5 
 
 
Insgesamt verbleiben die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen in der Regel für bis zu 
zwei Jahren in einer Sprachfördergruppe, bevor sie entsprechend ihrer Lern- und Leistungs-
fähigkeiten in eine Regelklasse in der für sie geeigneten Schulform wechseln. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse werden zunächst 
in Sprachfördergruppen der Primarstufe, der Sekundarstufen I oder der Sekundarstu-
fe II vermittelt. 
 
Der Übergang der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler von den Sprachför-
dergruppen in den Regelunterricht ist zu allen weiterführenden Schulen möglich. 
 
Schulplätze für die Teilnahme neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler an 
Sprachfördergruppen und am Regelunterricht sind an allen allgemein bildenden 
Schulen bereitzustellen. 
 
Mit den zuständigen Behörden werden Gespräche geführt, um Schulen der Sekun-
darstufe I die Möglichkeit zu eröffnen, für neu zugewanderte Schülerinnen und Schü-
ler begabungsgerechte Bildungsabschlüsse zu vergeben. 
 
Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler wird eine kontinuierliche schulin-
terne Begleitung gewährleistet, auch für den Übergang aus einer Sprachfördergruppe 
in eine Regelklasse und nach dem Wechsel. Sie umfasst u.a. fachliche, methodisch-
didaktische, sprachliche, interkulturelle und soziale Gesichtspunkte. 
 
Beispiele bewährter Schulpraxis sind durch die Schulaufsicht zu sichten und zu koor-
dinieren. Weitere fachliche Expertise ist durch die Kooperation mit Institutionen ein-
zuholen und im Rahmen von Kompetenztransfers für Lehrkräfte sowie Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter des Kommunalen Integrationszentrums sicherzustellen. 
Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche werden systematisch in Feriensprachkurse 
eingebunden. 
 
Für die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen wird in Köln an einer Vielzahl von Schu-
len aller Schulformen der Unterricht in Sprachfördergruppen durchgeführt. Die Erstberatung 
dieser Kinder und Jugendlichen erfolgt durch das Kommunale Integrationszentrum. In enger 
Kooperation mit der zuständigen Schulaufsicht und dem Schulamt erhält jedes neu zuge-
wanderte Kind sowie jede und jeder neu zugewanderte Jugendliche einen Schulplatz zur 
Sicherung seiner Bildungsbiografie. 
Eine starke Konzentration der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler auch nach Be-
such der Sprachfördergruppen besteht in der Hauptschule, einer in Köln rückläufigen Schul-
form.

6 
 
 
Alphabetisierung in den Sekundarstufen I und II 
 
Die Alphabetisierung vermittelt den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen dieje-
nigen sprachlichen Fähigkeiten, die für die Teilhabe am Unterricht und für selbstständiges 
Lernen erforderlich sind 
 
Um auch neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern umfassende Teilhabe an Bildung 
und Chancen für den größtmöglichen Bildungserfolg zu ermöglichen, stehen alle Schulen vor 
der Aufgabe ihnen schriftsprachliche Kompetenzen zu vermitteln. Denn erst die Beherr-
schung der Schriftsprache sichert eine umfassende Teilhabe am Schulleben in unserer Ge-
sellschaft. 
Die Lehrkräfte in den Sekundarstufen I und II stehen zum Teil vor der Herausforderung, neu 
zugewanderte Kinder und Jugendliche auf Deutsch zu alphabetisieren. Erschwerend kommt 
hinzu, dass die schulischen Lernerfahrungen dieser Schülerinnen und Schüler in ihrem Her-
kunftsland, der Grad der Alphabetisierung und ihr Entwicklungsstand in der Erstsprache sehr 
unterschiedlich sind. Einige dieser Schülerinnen und Schüler haben in ihrem Herkunftsland 
eine Schule nur kurz oder gar nicht besuchen und somit in ihrer Herkunftssprache teilweise 
das Lesen und Schreiben nicht erlernen können. Diese Situation ist für viele der unterrich-
tenden Lehrpersonen neu und kann daher zu Unsicherheiten führen. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Bestehende Konzepte zur Alphabetisierung auf Deutsch in den Sekundarstufen I und 
II werden gesammelt und systematisch auf ihre Eignung für Schülerinnen und Schüler 
mit geringen schriftsprachlichen Kompetenzen hin gesichtet.  
 
Bestehende konzeptionelle Lücken werden mit Hilfe der vorhandenen Ressourcen 
(VHS, Universität, u.a.) geschlossen. 
 
Geeignete Konzepte werden den Lehrkräften mit entsprechenden Fortbildungs- und 
Weiterbildungsangeboten zur Verfügung gestellt (VHS, Universität, u.a.). 
 
Im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) werden nicht alphabetisier-
te Schülerinnen und Schüler auch in der jeweiligen Herkunftssprache alphabetisiert. 
 
 
 
Unterricht in den Herkunftssprachen und Feststellungsprüfung in 
der Herkunftssprache  
 
Herkunftssprachlicher Unterricht leistet einen wesentlichen Beitrag zur sprachlichen Bil-
dung der Schülerinnen und Schüler in ihren Herkunftssprachen und in der Bildungssprache 
Deutsch

7 
 
 
 
Bei methodisch-didaktischen Entscheidungen sind die sprachlichen Ressourcen der neu zu-
gewanderten Kinder und Jugendlichen zentral zu berücksichtigen. Sie denken und fühlen in 
ihrer Herkunftssprache. Sprachbildung in der Herkunftssprache und die mehrsprachige 
Kommunikation im Alltag sind eng mit sozialen und kognitiven Entwicklungen aller Schüle-
rinnen und Schüler verknüpft. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Die Unterrichtsangebote im Bereich des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU), der 
Koordinierten Alphabetisierung in Deutsch und in der Herkunftssprache (KOALA) und 
des bilingualen Lernens werden weiter ausgebaut. Ein Kölner Beispiel für die Arbeit 
mit diesen Konzepten sind die Schulen des Verbunds Kölner Europäischer Grundschu-
len. 
 
Es werden weitere Schulen identifiziert, die aufgrund der Zusammensetzung der Her-
kunftssprachen geeignet sind, am Verbund Kölner Europäischer Grundschulen oder 
an vergleichbaren Projekten teilzunehmen. Diese Schulen werden zu einer Teilnahme 
aufgefordert. Hierfür werden entsprechende Anreize geschaffen. 
 
Die Anzahl der Stellen für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) wird bedarfs-
gerecht erhöht. Angesichts des verstärkten Zuzugs von Kindern und Jugendlichen mit 
bislang nicht unterrichteten Herkunftssprachen werden insbesondere Stellen für die-
se Sprachen bereitgestellt. 
 
An weiterführenden Schulen in Köln sollen Herkunftssprachen anstelle einer zweiten 
oder dritten Fremdsprache in größerem Umfang angeboten werden. 
 
Die Schulen der Sekundarstufe sind umfassend informiert über die Bedingungen der 
Zulassung der Schülerinnen und Schüler zur Feststellungsprüfung bezüglich der zwei-
ten Fremdsprache. 
 
Das Beherrschen der Herkunftssprache auf bildungssprachlichem Niveau kann das Erlernen 
weiterer Sprachen positiv beeinflussen. Daher ist ein in der Schulentwicklung verankertes 
Sprachlernkonzept notwendig, das die Herkunftssprachen mit dem Deutschlernen verknüpft. 
Die Herkunftssprachen stellen darüber hinaus eine wichtige Ressource für Bildungsprozesse 
dar. Dazu bedarf es einer didaktischen Integration des Herkunftssprachlichen Unterrichts in 
ein Gesamtkonzept sprachlicher Bildung, etwa methodische und didaktische Standards, An-
erkennung der Herkunftssprache als Fach sowie schulübergreifende kollegiale Kooperatio-
nen. 
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler verpassen die Möglichkeit des Übergangs in die 
gymnasiale Oberstufe aufgrund der fehlenden zweiten Fremdsprache. Deshalb erhalten neu 
zugewanderte Jugendliche, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn 
an besuchen und zudem nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden 
konnten, zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen die Möglichkeit, an einer

8 
 
 
Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) teilzunehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die 
Stelle der Note in einer Fremdsprache. 
 
 
 
Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen  
 
Eine erfolgreiche Sprachbildung in Schulen mit mehrsprachigen Kindern und Jugendlichen 
verlangt eine sprachreflektierte Unterrichtsentwicklung 
 
„DemeK – Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“ ist ein eigenständiger didaktischer 
Ansatz, der an mehreren Kölner Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I durchgeführt 
wird. Es werden Elemente von Deutsch als Zweitsprache, Deutsch als Fremdsprache und 
dem an der Erstsprache Deutsch orientiertem Regelunterricht miteinander verbunden. 
DemeK nutzt die Chancen, die in der Zwei- oder Mehrsprachigkeit liegen, für einen erfolgrei-
chen individuellen Sprachbildungsprozess. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Schulen, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, erhalten unmit-
telbar die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm „DemeK – Deutschlernen in 
mehrsprachigen Klassen“. 
 
Die Lehrkräfte erhalten Fortbildung zu sprachsensiblem Unterricht. 
 
Eine stärkere Einbindung der Herkunftssprache in das Programm „DemeK – Deutsch-
lernen in mehrsprachigen Klassen“ wird geprüft. 
 
Den Unterricht sprachsensibel zu gestalten, ist Aufgabe aller Lehrkräfte, auch im Kontext von 
Neuzuwanderung. Die Bezirksregierung Köln bietet dazu seit 2005 das Programm „DemeK – 
Deutschlernen in mehrsprachigen Klassen“ an. Durch Qualifizierungsmaßnahmen der Lehr-
kräfte und mit schulaufsichtlicher Unterstützung wird dieses Sprachbildungskonzept in Köl-
ner Schulen umgesetzt. 
 
 
 
Bildungsangebote am Berufskolleg für 16-25-Jährige 
 
Den Bildungsangeboten am Berufskolleg kommt angesichts der Altersstruktur der Neuzu-
gewanderten eine besondere Bedeutung zu, zumal für diese Gruppe die Schulpflicht im 
Allgemeinen nicht mehr greift 
 
Bildungsangebote am Berufskolleg und an den Weiterbildungskollegs haben für neu zuge-
wanderte Jugendliche und junge Erwachsene eine besondere Bedeutung, weil sie nur noch

9 
 
 
für eine kurze Zeit oder gar nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. 
Köln verfügt über 17 Berufskollegs mit mittlerweile 54 Internationalen Förderklassen (IFK), 
die auch unterjährig beginnen.  
16- und 17-jährige Neuzugewanderte haben den Zugang zu den Internationalen Förderklas-
sen, wenn sie nicht länger als ein Jahr im deutschen Schulsystem beschult wurden. 
Das Landesprogramm FFM („Fit Für Mehr“) ist ein unterjähriges Bildungsangebot auch für 
16- bis 25-Jährige Neuzugewanderte an Berufskollegs. Durch die Teilnahme können Schulab-
schlüsse nicht erworben werden, aber es können sich Anschlussperspektiven eröffnen, wie 
zum Beispiel der Besuch eines Weiterbildungskollegs oder einer Regelklasse an einem Be-
rufskolleg bzw. die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Berufsausbildung.  
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die mehr als ein Jahr die deutsche Se-
kundarstufe I besucht, aber keine Aussicht auf einen Schulabschluss haben, erhalten 
Zugang zur Internationalen Förderklasse. 
 
Über 18-Jährige haben den Anspruch auf den Besuch einer Internationalen Förder-
klasse, weil hiermit die Chance auf einen Schulabschluss verbunden ist. 
 
Zur Verbesserung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen werden Alphabetisierungs- und Sprachförderangebote in der deutschen 
Sprache sowie Berufsorientierungsangebote an Berufs- und Weiterbildungskollegs 
bedarfsgerecht auf- bzw. ausgebaut. 
 
Die verschiedenen Angebote werden im Sinne einer Integrations- und Förderkette 
transparent gemacht und optimal vernetzt. 
 
Für schulpflichtige neu zugewanderte Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren wer-
den auch unterjährige Bildungsangebote vorgehalten. 
 
Durch zielgerichtete Kooperationen auch mit außerschulischen Akteuren der Bildungsland-
schaft wie z.B. JobCenter, Agentur für Arbeit oder freie Träger und auch mit den Kammern 
können Schulerfolge und damit auch die Perspektiven im Übergang Schule/Beruf verbessert 
werden. 
Insbesondere jugendliche Neuzugewanderte benötigen in der Regel unterstützende Angebo-
te, um in wenigen Jahren einen Schulabschluss erreichen zu können. 
Fehlende (lateinische) Alphabetisierung, unterbrochene Bildungsbiographien und vielfach 
psychische Belastung durch Auswanderung und Flucht erschweren das Erreichen dieses oh-
nehin anspruchsvollen Ziels. Junge Erwachsene haben derzeit häufig keine Möglichkeit, ei-
nen Schulabschluss zu erreichen, weil ihnen wegen fehlender Schulpflicht das Regelschulsys-
tem nicht offensteht und die persönlichen Voraussetzungen für ein Weiterbildungskolleg 
fehlen.

10 
 
 
Eine Ausbildung scheitert oftmals nicht formal, aber faktisch an einem fehlenden Schulab-
schluss bzw. an fehlenden Fähigkeiten, die mit einem Schulabschluss verbunden sein sollten.  
Die Aufnahme eines Studiums scheitert häufig an einem fehlenden hochrangigen Schulab-
schluss.  
Die unterjährige Beschulung in den FFM-Klassen an Berufskollegs eröffnet den Zugang zu 
einem kurzfristig verfügbaren Bildungsangebot; ständige Zu- und Abgänge erschweren je-
doch einen kontinuierlichen Unterricht in einer stabilen Lerngruppe. 
Eine systematische und passgenaue Versorgung mit Angeboten, die einen Übergang in Aus-
bildung ermöglichen, ist dringend geboten. Hierfür ist es erforderlich, Angebote für die Pla-
nung der individuellen Bildungsbiographien zu machen. Hierzu gehören die systematische 
Feststellung der Bedarfe und geeignete Angebote, um diese Bedarfe zu decken. 
 
 
 
Interkulturelles Lernen in der Schule 
 
Interkulturelles Lernen fördert interkulturelle Kompetenz und damit eine der Schlüsselqua-
lifikationen für gemeinsames Leben in einer soziokulturell vielfältigen Gesellschaft 
 
Eine erfolgreiche Schulbildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben 
gelingt nur, wenn Ressourcen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler erkannt und ge-
fördert werden. Vielfalt muss zur Leitlinie der täglichen Arbeit werden und erfordert von 
allen Beteiligten voneinander Lernen und gegenseitige Wertschätzung. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Interkulturelles Lernen ist eine wichtige Leitlinie für die inhaltliche, pädagogische und 
didaktische Gestaltung der alltäglichen Unterrichtsarbeit. 
 
Fachlicher und überfachlicher Kompetenzerwerb berücksichtigen interkulturelles Ler-
nen. 
 
Schule als offene Bildungsinstitution bezieht Träger und Akteure der interkulturellen 
Bildung in das Schulleben ein. 
 
Im Zeichen globaler Migrationsbewegungen und der Internationalisierung bereichert inter-
kulturelles Lernen die Bildungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler und aller Lehrkräfte. 
Die Neuzuwanderung schafft Gelegenheit, um sich in der Schule verstärkt mit interkulturel-
len Fragestellungen auseinanderzusetzen. Selbst- und Fremdbilder wahrzunehmen und zu 
reflektieren sowie respektvoll und konfliktfähig miteinander umzugehen, sind Schlüsselquali-
fikationen der heutigen Gesellschaft.

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Elternarbeit 
 
Die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten ist ein wichtiger Bestandteil 
in der schulischen Laufbahn eines Kindes  
 
Durch vielfältige Lebensrealitäten, ggf. unterschiedliches Verständnis von Rechten und Pflich-
ten im pädagogischen Mitwirken und auch durch fehlende Informationen können Missver-
ständnisse und Reibungen entstehen. Eine interkulturelle Elternarbeit baut auf Kooperation 
und Wertschätzung auf. Unterschiedliche Erziehungsansätze, Normen und Werte müssen 
besprochen und auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. 
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Um partizipieren zu können, benötigen die Eltern der neu zugewanderten Kinder und 
Jugendlichen ein bedarfsgerechtes und niederschwelliges Beratungs- und Informati-
onsangebot über die aktive Beteiligung am Schulleben, über weitere Beratungsstellen 
und schulische und außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten. Dieses Angebot 
erhalten sie in der Schule, durch Ehrenamtliche und bei Trägern, möglichst in ihrer 
Herkunftssprache. 
 
Die Schulen erhalten Informationen zu Unterstützungsangeboten für ihre interkultu-
relle Elternarbeit. 
 
Interkulturelle Elternarbeit wird dort gestärkt, wo die Eltern erreicht werden, zum 
Beispiel in interkulturellen Zentren, Migrantenorganisationen und bei anderen geeig-
neten Trägern. 
 
Die Bildung von Elternnetzwerken wird gefördert. 
 
Im Rahmen der Erstberatung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) werden neu zuge-
wanderte Familien nicht nur über das Schulsystem in NRW und über Beschulungskonzepte 
im Seiteneinstieg informiert und beraten, sondern auch zu den für die Partizipation relevan-
ten Themen.  
Allerdings geschieht dies überwiegend in einer Phase der ersten Orientierung in Deutsch-
land, in der Partizipation noch vielfach keine Rolle spielt. Informationen müssen zu einem 
späteren Zeitpunkt zugänglich gemacht werden. Insbesondere den Einrichtungen, die die 
Eltern in ihrer Herkunftssprache zur Unterstützung des Lernens ihrer Kinder und der Mitar-
beit in den schulischen Gremien aktivieren, kommt große Bedeutung zu. Entscheidend ist die 
zielgruppenspezifische Ansprache der Eltern mit Migrationshintergrund. Unabdingbar ist 
eine Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure auf Augenhöhe.

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Ehrenamt 
 
Das Ehrenamt ist eine wichtige Stütze für alle Beteiligten. Ehrenamtliche fungieren als 
Mittlerinnen und Mittler sowie Begleiterinnen und Begleiter  
 
Die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen und Projekte verschiedener Träger unterstützen 
durch ihre Angebote die Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.  
Gleichzeitig sind ehrenamtlich tätige Personen, die selbst eine Zuwanderungsgeschichte ha-
ben, Beraterinnen und Berater für alle Beteiligten.  
 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Zur weiteren Unterstützung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen und ih-
rer Eltern nutzen die Schulen vermehrt die ehrenamtlichen Initiativen und Projekte 
der Interkulturellen Zentren, Migrantenselbstorganisationen, Freiwilligenagenturen, 
des Kölner Flüchtlingsrats u.a. 
 
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Ehrenamtlichen ist bestimmt durch eine 
enge Abstimmung, u.a. bezüglich der Lerninhalte für eine individuelle Förderung der 
neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen und durch die Einbindung der Eltern im 
Rahmen einer gleichberechtigten Bildungspartnerschaft in schulische und außerschu-
lische Aktivitäten. 
 
Die professionelle Qualifizierung und regelmäßige Begleitung der Ehrenamtlichen 
durch die Träger ist im Rahmen der Projekte gesichert. 
 
Auf Grund der hohen Anzahl der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler und der Brei-
te der Bedarfslagen, Vorkenntnisse und Herkunftssprachen ist es den Lehrkräften nicht im-
mer möglich, die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern umfangreich zu unterstützen, so 
dass dem Ehrenamt eine tragende Bedeutung zukommt. Durch den niederschwelligen Zu-
gang, die Flexibilität und die Begleitung durch Ehrenamtliche, erhalten die Schulen so die 
Möglichkeit, schnell auf die neuen Herausforderungen reagieren zu können.

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Steuerung und Arbeitsstrukturen 
 
Den beteiligten Institutionen wird empfohlen, eine verbindliche Abstimmung herbeizuführen 
und sich über geeignete Steuer- und Arbeitsstrukturen zu verständigen. Vorhandene (Bil-
dungs-)Institutionen für diese Aufgaben sind das Kommunale Integrationszentrum (KI), das 
Regionale Bildungsbüro (RBB) und das ZMI - Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration.

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Anhang 
 
 
Beteiligte an der Expertinnen- und Expertengruppe zur Erstellung eines Konzeptes zur 
Integration von neu zugewanderten Kindern in Kölner Schulen: 
 
Kevin Bachmann, Stadt Köln/ Kommunales Integrationszentrum 
Prof. Dr. Michael Becker-Mrotzek, Universität zu Köln (Steuerungsgruppe ZMI) 
Rosella Benati, Bezirksregierung Köln (Geschäftsführung ZMI) 
Jolanta Boldok, Stadt Köln/ Kommunales Integrationszentrum (Geschäftsführung ZMI) 
Ursula Brockmann, Stadt Köln/ Regionales Bildungsbüro Köln 
Christina Dück, Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
Michaela Hegemann, Schulamt für die Stadt Köln 
Manfred Höhne, Bezirksregierung Köln (Steuerungsgruppe ZMI) 
Thomas Jaitner, Bildungsreferent des Landesintegrationsrates, ehem Gesamtschullehrer 
Jörg Kaminke, Schulamt für die Stadt Köln 
Franziska Kemper, Stadt Köln/ Kommunales Integrationszentrum (Bildungskoordinatorin) 
Susanne Kremer-Buttkereit, Stadt Köln/ Kommunales Integrationszentrum 
Franz Legewie, AK Erziehung, Bildung und Beruf des Integrationsrates, ehem. Leiter GGS An St. 
Theresia 
Klaus Meyer-Babucke, ehem. Leiter Katharina-Henoth-Gesamtschule  
Metin Özsinmaz, ehem. Türkisch-Lehrer im Sekundarbereich II 
Nina Rehberg, Stadt Köln/ Dienststelle Diversity (Steuerungsgruppe ZMI) 
Prof. Dr. Hans-Joachim Roth, Universität zu Köln 
Ariane Schmid, Universität zu Köln (Geschäftsführung ZMI) 
 
 
Beteiligte am Fachhearing der Arbeitsgruppe Unterrichts- und Schulentwicklung, Schulorganisation 
und interkulturelles Lernen: 
 
Chadia Abdelleaoui, Lehrerin, Herkunftssprachlicher Unterricht Arabisch  
Lale Altinay, Lehrerin, KGS Heßhoffstraße und Mercator-Institut 
Evi Amons, Internationale Förderklasse, Heinrich-Mann-Gymnasium 
Daniela Deters, Konrektorin, Adolph-Kolping-Hauptschule 
Ria Dresia, Lehrerein, Tages- und Abendschule 
Dörte Eckermann, Stadt Köln/ Regionales Bildungsbüro Köln 
Uwe Fischer, Theaterpädagoge, Theater ImPuls

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Stefanie Göllner, Lehrerin, Tages- und Abendschule 
Nils Grupe, Internationale Förderklasse, Hildegard-v.-Bingen Gymnasium 
Sybille Haag, Sonderpädagogin, Amaro Kher 
Christiane Hartmann, Schulleiterin, GGS James-Krüss (DemeK-Programm)  
Dr. Petra Heinrichs, Fachberaterin, Bezirksregierung Köln (QuisS-Programm) 
Dr. Simone Jambor-Fahlen, Universität zu Köln  
Tina Jurcevic, Lehrerin, Katharina-Henoth- Gesamtschule (Sprachfördergruppe und Regelklasse) 
Konstantinos Kotsis, Fachberater, Schulamt für die Stadt Köln (HSU und KOALA) 
Abir Lucassen, Stadt Köln/ Kommunales Integrationszentrum 
Svenja Maas-Gerhards, Transfer e.V., Interkulturelles Lernfeld Schule (IKUS)  
Dr. Werner Müller, Transfer e.V., Interkulturelles Lernfeld Schule (IKUS) 
Dierk Olesen, Fachberater, Amt für Schulentwicklung (Schulsozialarbeit Berufskolleg) 
Ariane Plangger, Lehrerin, GGS An Sankt Theresia  
Stefanie Sauter, Stadt Köln/ Schulpsychologischer Dienst 
Christoph Schulenkorf, Förderschullehrer, Amaro Kher  
Frederik Steinkuhle, Lehrer im Sekundarbereich II, Hildegard -v. -Bingen Gymnasium 
Gregor Stiels, Schulleiter, GGS An Sankt Theresia 
Barbara Treunert, Stadt Köln/ Gesundheitsamt 
Elisabeth Uhlig-Fasbender, Stadt Köln/ VHS Köln  
Christina Winter, Universität zu Köln 
Havva Yakar, Lehrerin, Fachberaterin Islamkunde und Islamische Religion, Förderschule KME Anna-
Freud-Schule

Beschlussvorlage Rat

4820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2072/2018 
Freigabedatum 24.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag des Integrationsrates zum Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten 
Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Auf Anregung des Integrationsrates beschließt der Rat, 
1. das Eckpunktepapier zur Handlungsempfehlung der schulischen Integration von neu zugewander-
ten Kindern und Jugendlichen in Köln zu erklären. 
2. die Verwaltung zu bitten, eine Steuerungsstruktur zur Umsetzung des Eckpunktepapiers einzu-
richten. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen sind bereits vorhandene Steuerungs- und Partizi-
pationsgremien der Bildungslandschaft Köln (Lenkungskreis und Bildungskonferenz) zu nutzen. 
Aus diesem Grunde sollte das Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration, das Kommunale In-
tegrationszentrum und das Regionale Bildungsbüro damit beauftragt werden. 
3. die Verwaltung zu bitten, 
 die aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse zum Eckpunktepapier, die sich in der Zwi-
schenzeit ergeben haben, zu ergänzen, 
 einen Sachstand zur Umsetzung der einzelnen Handlungsempfehlungen zu geben, 
 eine Priorisierung der noch offenen Handlungsempfehlungen vorzunehmen,  
 und die zur Umsetzung der offenen Handlungsempfehlungen erforderlichen Ressourcen so-
weit möglich darzustellen. 
Darüber hinaus wird gebeten, jährlich einen Bericht zum (Umsetzungs-) Stand des Eckpunktepapiers 
im Integrationsrat und im Ausschuss Schule und Weiterbildung vorzulegen.  
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Gemäß § 27 Abs. 8 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW ist auf Antrag des Integrationsrates eine An-
regung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Aus-
schuss vorzulegen. 
In seiner Sitzung am 30.11.2015 forderte der Integrationsrat der Stadt Köln das ZMI - Zentrum für 
Mehrsprachigkeit und Integration auf, „ein innovatives Konzept zur Integration von Flüchtlingskindern 
in die Kölner Schulen“ zu erarbeiten. Hierzu beauftragte der Integrationsrat die städtische Vertretung 
des ZMI, gemeinsam mit den Vertreterinnen aus der Bezirksregierung Köln und der Universität zu 
Köln, einen entsprechenden Beschluss in der Steuerungsgruppe des ZMI herbeizuführen.“ Das erar-
beitete Konzept soll dem Integrationsrat und dem Rat vorgelegt werden. 
Steuerungsgruppe und Geschäftsführung des ZMI haben sich diesen Beschluss zu eigen gemacht 
und in einem intensiven Diskussionsprozess mit Expertinnen und Experten der Stadt Köln, der Be-
zirksregierung Köln, der Universität zu Köln sowie weiterer Bildungseinrichtungen und Organisationen 
eine Bestandsaufnahme vorgenommen und sich über Eckpunkte für die künftige Integration nicht nur 
geflüchteter Kinder und Jugendlicher, sondern aller neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen 
verständigt.  
Das auf diese Weise erarbeitete Papier „Eckpunkte zur Integration von neu zugewanderten Kindern 
und Jugendlichen in Kölner Schulen“ wurde dem Fachausschuss Schule und Weiterbildung am 
22.01.18 und dem Integrationsrat am 05.03.18 durch Herrn Prof. Becker-Mrozek von der Universität 
zu Köln vorgestellt (Mitteilung 3585/2017). 
Der Integrationsrat hat sich in seiner Sitzung am 11.06.2018 erneut mit dem Papier „Eckpunkte zur 
Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner Schulen“ befasst 
(AN/0624/2018), siehe Anlage) und dazu einstimmig einen Beschluss gefasst, den die Verwaltung 
vollständig in den Beschlussvorschlag übernommen hat.  
Begründet wurde der Antrag im Integrationsrat damit, dass die Fehler der Vergangenheit nicht wie-
derholt werden dürften und ein planvoller zielgerichteter Prozess zur Beschulung zugewanderter Kin-
der aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit konzeptionell weiter entwickelt und intensiv begleitet wer-
den muss, da von einer gelingenden Schulzeit mit guten Abschlüssen, für die Kinder und deren Eltern 
in einem großen Maße auch eine gelingende Integration in diese Gesellschaft abhängt. Daher muss 
es gelingen, die vielfältigen Erfahrungen in Köln zu bündeln und die beteiligten Bildungsinstitutionen 
unter Wahrung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für einen gemeinsamen Entwicklungsprozess zu ge-
winnen. 
Anlagen 
 Papier „Eckpunkte zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Kölner 
Schulen“ 
 Auszug aus dem Beschlussprotokoll aus der Sitzung des Integrationsrates am 11.6.18 zum An-
trag zum Eckpunktepapier zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Kölner Schulen 
 Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss des Integrationsrates

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 5.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2072/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.08.2018
Erstellt
15.06.2018 11:14