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V/0300/2019

Untersuchungen von multiresistenten Keimen in Gewässern im Stadtgebiet Münster-Hiltrup

Vorlagen 22.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 14.05.2019, TOP 13

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage V-0300-2019

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

8578 Zeichen

V/0300/2019 
V/0300/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Untersuchungen von multiresistenten Keimen in Gewässern im Stadtgebiet Münster-Hiltrup 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Am 15.2.2018 hat die Fraktion  „Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL“ in der Bezirksvertretung Münster -
Hiltrup eine Anfrage (AFH/0001/2018) gestellt „Multiresistente Keime im Grundwasser“. Die se Anfra-
ge wurde durch eine Anfrage  der Fraktion „Die Linke.“ vom 18. 2.2018 ergänzt. Mit Schrei ben vom 
11.3.2018 hat das Gesundheits - und Veterinäramt unter Beteiligung der Ämter 66 (Tiefbauamt) und 
67 (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) geantwortet (s. Anlage). 
Am 30. 8.2018 hat die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup angeregt, Gewässer -Untersuchungen im 
Stadtbezirk Hiltrup zum Vorkommen von multiresistenten Keimen vorzunehmen. In der Anregung der 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup werden neun Probenahmeste llen (Oberflächengewässer und A b-
wasser) aufgeführt. 
In der Ratssitzung vom 19 .9.2018 wurde die Anregung der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup „Unter-
suchung über das Vorkommen von multiresistenten Keimen im Stadtbezirk Hiltrup“ (ABV/0010/2018) 
vom 30.8.2018 zur Bearbeitung an die Verwaltung und Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt, 
Klimaschutz und Bauwesen verwiesen. Beteiligt wurden die Dezernate/Ämter III, V, VI, 66, 67 unter 
Federführung des Gesundheits- und Veterinäramtes. 
 
Einleitung: 
Infektionen durch Bakterien lassen sich meist ausreichend gut mit Antibiotika behandeln. Einige Ba k-
terien sind jedoch inzwischen unempfindlich gegenüber der Wirkung zahlreicher Antibiotika und Anti-
biotikagruppen. Man spricht in diesem Fall von multire sistenten Erregern. Am bekanntesten sind  der 
methicillinresistente Staphylococcus aureus  (MRSA) und die multiresistenten gramnegativen Bakt e-
rien (MRGN). Bei diesen Erregern wirken sehr viele Antibiotika nicht mehr. 
Für gesunde Menschen ist der Kontakt zu diesen  multiresistenten Keimen in der Regel ungefährlich. 
Sie erkranken nicht. Tragen sie die Erreger aber in sich  bzw. ist ein Teil der Hautoberfläche mit ihnen 
besiedelt, können sie diese an andere Menschen weitergeben. Sie selbst sind dann gefährdet, wenn 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
23.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Telefon: 492-5300 
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0300/2019 
vorübergehend das menschliche Abwehrsystem, z.B. im Rahmen eines operativen Eingriffs, beei n-
trächtigt ist.  
Ansonsten zählen v.a. Menschen mit langfristiger Abwehrschwäche zu Risikopersonen. Diese Me n-
schen befinden sich gehäuft in Krankenhäusern und Pflegehei men. Aufgrund eines geschwächten 
Immunsystems dieser Personen ist das Risiko einer Infektion allgemein mit Keimen und insbesondere 
mit multiresistenten Keimen erhöht, zum Beispiel in der Lunge oder an der Haut. Wenn sie eine Infek-
tion entwickeln, ist die B ehandlung deutlich erschwert, weil nur noch wenige Antibiotika wirken. Im 
schlimmsten Fall kann die Infektion daher lebensgefährlich verlaufen.  
Im Rahmen einiger aktueller Studien wurden multiresistente Keime in Gewässern, die sich über A b-
wässer oder Mast betriebe in der Umwelt ausbreiten, nachgewiesen. Die Erreger aus der Umwelt 
können unter bestimmten Umständen zurück zu den Menschen gelangen und ihn besiedeln bzw. 
infizieren (Prof. Kuczius, UKM, 6.2.19). Resistente Bakterien treten gehäuft dort auf, wo intensiv Anti-
biotika verwendet werden. 
Zunehmend werden multiresistente Bakterien auch bei der ambulant behandelten  Bevölkerung iso-
liert. Dies lässt verm uten, dass humanpathogene Erreger, die in die Umwelt gelangt sind , wieder auf 
den Menschen übertragen werden. 
Für die Durchführung der geplanten Wasseruntersuchungen konnte das Institut für Hygiene des Un i-
versitätsklinikums Münster gewonnen werden. Gegenstand des Vertrags mit dem UKM sind 33 B e-
probungen im Stadtbezirk Hiltrup mit mindestens 150 differenziert en mikrobiologischen Analysen bis 
zum 31.Juli 2019.  
Für die ersten Untersuchungen auf das Vorhandensein von MRGN und MRSA bieten sich Kranke n-
hausabwässer und Oberflächenwasser an. Aufgrund der niedrigen Temperaturen in den Herbst - und 
Wintermonaten kann d iese erste Untersuchungsreihe jedoch nur einen ersten vergleichenden Ei n-
druck liefern. Erfahrungsgemäß können in den kalten Monaten deutlich geringere Bakterienkeimza h-
len als in den wärmeren Monaten nachgewiesen werden.  
In einem ersten Schritt wurden daher orientierend an zwei Entnahmestellen (Nr. 1 und 7 in der nac h-
folgenden Tabelle) am 6.12.2018 und 19.2.2019 Proben entnommen. Diese  zwei Probenahmestellen 
sollen exemplarisch die gewählten Wasserarten Oberflächengewässer (z. B. Emmerbach) und A b-
wasser (z. B. Herz-Jesu-Krankenhaus) abbilden.  
 
Probenahmestellen (auf Anregung der BV Münster-Hiltrup): 
 
Lfd.-Nr. Probenahmeort Wasserart 
1 
 
 
Emmerbach 
Im Bereich des Zuflusses auf das Stadtgebiet (Bereich Davertstraße/ 
zum Klosterholz) 
Oberflächengewässer 
2 
 
 
Emmerbach 
Im Bereich Hiltrup-Ost nach Durchfluss der Kanalinsel südlich Paul-
Klee-Weg 
Oberflächengewässer 
3 
 
 
Emmerbach 
In Höhe des Lailly-en-Val-Platzes in Amelsbüren 
Oberflächengewässer 
4 
 
 
Hiltruper See 
Im Bereich der Sandstrände im Südwesten und Osten 
Oberflächengewässer 
5 
 
 
Dortmund-Ems-Kanal (DEK) 
Im Bereich Freibad Hiltrup/ südlich der Kanalinsel 
Oberflächengewässer 
6 
 
 
Kannenbach 
Im Bereich Feuerstiege/ Wilbrenning 
Oberflächengewässer 
7 
 
 
Probenahme aus dem Abwasser des Herz-Jesu-Krankenhauses Abwasser

- 3 - 
V/0300/2019 
8 
 
 
Probenahme aus dem Zufluss der Kläranlage auf der Kanalinsel in 
Hiltrup 
Abwasser 
9 Probenahme aus dem gereinigten Abfluss der Kläranlage auf der 
Kanalinsel in Hiltrup 
Abwasser 
 
Erste Ergebnisse: 
 Es wurden in beiden Proben erwartungsgemäß u.a. sog. coliforme Keime gefunden. Als 
coliforme Bakterien bezeichnet man gramnegative Bakterien, die u.a. über definierte säure - 
und gasebildende Eigenschaften verfügen. Dazu zählen unter anderem die Gattungen Citro-
bacter, Enterobacter, Escherichia coli und Klebsiella. Sie stellen typische Darm - und Umwelt-
keime dar. Sie gelten als Indikatororganismen für die sanitäre Qualität von Wasser.  
 MRSA wurden nicht nachgewiesen. 
 Die Probe „Oberflächengewässer Emmerbach“ ist sehr gering mit bakteriellen Keimen belas-
tet. Vereinzelt konnten multiresistente Eigenschaften nachgewiesen werden. 
 Das Krankenhausabwasser trägt eine deutlich höhere Bakterienlast.  Die nachgewiesenen 
Bakterien weisen gehäuft multiresistente Eigenschaften (z.B. MRGN) auf.  
 Es wurden insgesamt 50 Bakterienisolate bezüglich ihrer Antibiotika -Resistenzeigenschaften 
analysiert.  
 
Weitere Arbeitsschritte: 
In einem zweiten Schritt werden von Mai bis Juli 2019 in monatli chen Abständen an allen neun (s. 
Tab.) benannten Entnahmestellen Proben entnommen und untersucht.  
Nach den Untersuchungen im Sommer 2019 sollen die Ergebnisse bewertet und mit den Ergebnissen 
einer bundesweiten Studie (HyReKa) verglichen und diskutiert werden. Es handelt sich dabei um das 
vom Bundesministerium für B ildung und Forschung geförderte  Verbundprojekt „Biologische bzw. h y-
gienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika -resistenter Krankheitserreger in klinischen, 
landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern“ , an dem 
neben Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Forschungsinstitutionen auch Wasserversorger, Wa s-
serentsorger, Industriepartner und Behörden beteiligt sind. 
Um eine Vergleichbarkeit mit den H yReKa-Studienergebnissen sicherzu stellen, wurde in Münster 
dieselbe Probenahme und Untersuchungsmethodik angewandt. Die Untersuchungen in Münster kön-
nen allerdings nur eine Momentaufnahme zu den genannten Zeitpunkten an den definierten Stellen 
darstellen. Weitergehende Aussagen z.B. über di e Verbreitungswege und über die konkreten Gefa h-
ren für Anwohner, Lebewesen im Wasser u.a. können nicht getroffen werden. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Antwort des Gesundheits- und Veterinäramtes zum Antrag „Multiresistente Keime im 
Grundwasser“ vom „Bündnis 90/Die Grünen/GAL“ vom 15.2.2018 und der Anfrage der 
Ratsfraktion „Die Linke.“ vom 18.2.2018

- 4 - 
V/0300/2019

Anlage 1 zur Vorlage V-0300-2019

15150 Zeichen

... 
Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster,11.03.2018 
53.00.0001  
 
Antrag  „Multiresistente Keime im Grundwasser“ von Bündnis90/Die 
Grünen/GAL vom 15.02.2018 sowie Anfrage der Ratsfraktion „Die Li n-
ke.“ vom 18.02.18 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
da die beiden o.g. Anfragen zum selben Themenkomplex nahezu zeitgleich 
eingegangen sind, werden sie von den Ämtern 66 (Tiefbauamt), 67 (Um-
weltamt) und 53 (Gesundheits- und Veterinäramt) gemeinsam beantwortet: 
Wie hoch ist die Belastung der Münsteraner Oberflächengewässer mit 
multiresistenten Keimen? 
Wann hat diesbezüglich die letzte Messung stattgefunden und in we l-
chen Zyklen werden diese Messungen wiederholt? 
Gibt es Erkenntnisse über das Vorkommen multiresistenter Keime im 
Stadtbezirk Münster-Hiltrup? 
Gibt es hierzu im Besonderen Erkenntnisse hinsichtlich des Vorko m-
mens in der Landwirtschaft, Krankenhausabwässern oder Gew ässern 
des Bezirks? 
Bei der Stadtverwaltung liegen keine Ergebnisse über Messungen in Obe r-
flächen- oder Grundwasser in Münster vor. 
Das münsteraner Trinkwasser wird regelmäßig beprobt und auf diverse 
Inhaltsstoffe einschließlich Verkeimung untersucht. In den letzten zwei Jah-
ren gab es keine wesentlichen bakteriellen Auffälligkeiten. Bei nachgewi e-
sener Verkeimung würde neben den dann sofort notw endigen Maßnahmen 
( z.B. Spülung, Desinfektion ) auch eine Differenzierung auf multiresistente 
Erreger durchgeführt werden. 
 
 Anlage zur Vorlage V/0300/2019 
 
Stühmerweg 8                         
48147 Münster 
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Herr Dr. Schulze Kalthoff 
Zimmer: 105 
Telefon: 02 51 / 4 92-53 00 
Gesundheitsamt@ 
stadt-muenster.de 
 
Stadt Münster · 48127 Münster  
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Münster 
Fraktionsvorsitzender 
 
Die Linke.Ratsfraktion Münster 
Fraktionsvorsitzender  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02 51 / 4 92-0 
Fax: 02 51 / 4 92-77 00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt-muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt-muenster.de/ 
barrierefrei

2 
Nach aktueller Auskunft des LANUV NRW (Dr. Dericks)  gibt es bisher in 
NRW keine systematischen Un tersuchungsergebnisse zum Vorkommen 
von multiresistenten Keimen in Gewässern.  
Es gibt allerdings ein Forschungsprojekt (HyReKA) zu dem Thema: 
Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibioti-
ka-resistenter Krankheitserreger in klin ischen, landwirtschaftlichen und 
kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern. 
Der Ansprechpartner ist: Prof. Dr. Thomas Kistemann, Institut für Hygiene 
und Öffentliche Gesundheit (IHPH), Universitätsklinikum Bonn, Sigmund -
Freud Str. 25, 53105 Bonn 
Der Forschungsverbund HyReKA wurde ins Leben gerufen, um einen akt i-
ven Beitrag zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu 
leisten. Er setzt sich aus Forscherinnen und Forschern verschiedener Fach-
richtungen (Medizin, Biolog ie, Geograf ie, In genieurwesen, Agrarwisse n-
schaft, Lebensmitteltechnolog ie und Ernährungswissenschaft), kommun a-
len Wasserwirtschaftsbetrieben und Industriepartnern zusammen. 
Folgende Ziele hat der Verbund sich gesetzt: 
Einträge von antibiotikaresistenten Bakterien, Antibiot ikaresistenzgenen 
und Antibiotikarückständen in die Umwelt, zum Beispiel durch Abwässer 
aus Krankenhäusern, kommunalen Abwässern oder auch Abwässern aus 
Tiermastbetrieben qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Damit sollen 
Belastungssituationen und Ver breitungswege identifiziert und Risikopote n-
tiale abgeschätzt werden können. 
Das Übertragungsrisiko aus dem Umweltbereich, aus der Landwirtschaft 
oder Tiermast zurück zum Menschen, im Kontakt mit kontaminiertem Wa s-
ser oder Lebensmitteln zu charakterisieren. 
Die Rückverfolgbarkeit von antibiotikaresistenten Erregern und Resisten z-
genen aus Abwässern auf deren Ursprungsorte im Sinne des „Microbial 
Source Tracking“ soll geprüft werden. 
Innovative technische Verfahren der Abwasseraufbereitung an Kläranlagen 
sollen die Verbreitungspfade dieser Erreger unterbrechen. 
Auf der Basis der Ergebnisse des HyReKA -Verbundprojekts werden letz t-
lich Handlungsempfehlungen formuliert, die dazu dienen sollen, angepasste 
behördliche Regularien für die identifizierten Risikobereiche zu erstellen. 
Auf Basis der Ergebnisse soll die Bevölkerung vor der Ausbreitung aus der 
Umwelt stammender antibiotikaresistenter Erreger geschützt werden. Man 
erhofft sich weiterhin Einsparungen im Gesundheitswesen und einen 
Schutz der längerfristigen  Wirksamkeit neuer Antibiotika. 
Weiterhin teilt das LANUV mit, dass das Umweltministerium NRW eine 
Landtagsvorlage zu der Thematik „Vorkommen von multiresistenten Krank-
heitserregern“ vorbereitet habe, die im März in den Landtag eingebracht 
werde. Inhaltlich g ehe man davon aus, dass zunächst die Ergebnisse der 
HyReKa-Studie abgewartet werden sollten. Dieses Forschungsprogramm 
läuft bis zum Jahr 2019. Vorher werden keine eigenen Untersuchungen 
durch das LANUV durchgeführt bzw. veranlasst. Standardisierte Verfahr en 
für  derartige Untersuchungen (in Gewässern) müssten zunächst entwickelt 
werden. Valide Ergebnisse aus dem Forschungsprogramm sind abzuwa r-

3 
ten. Die Ergebnisse der von Journalisten in Niedersachsen veranlassten 
Probenahmen, seien nicht verlässlich genug.   
In einem Telefonat  mit Herrn Prof. Exner vom IHPH der Universität Bonn 
wird zum Zwischenstand des Forschungsprojektes mitgeteilt: Es wurden in 
Untersuchungen Antibiotika -resistente Erreger in Gewässern und Abwä s-
sern nachgewiesen. Besonders Kranke nhausabwässer zeigten dabei hohe 
Frachten an Carbapenem- und Colistin-resistenten Krankheitserregern. 
Die bisher durchgeführten Abwasserreinigungen in den Kläranlagen erre i-
chen dabei lediglich Reduktionen um 2 log -Stufen. Die Ergebnisse der Un-
tersuchungen werden auf der Essener Wasserwirtschafts-Tagung (14. – 16. 
März) und auf dem Kongress  der DGKH (18. – 21.03.18) in Berlin vorg e-
stellt. 
Es werde zurzeit eine neue Empfehlung der Kommission für Krankenhau s-
hygiene und Infektionsprävention ausgearbeitet, die die Rein haltung von 
Krankenhausabwässern betreffen soll.  
Darüber hinaus sind nach Einschätzung von Prof. Exner langfristig spezif i-
sche Maßnahmen im Trinkwasserbereich (z.B. bei Uferfiltration), bei natürli-
chen Badegewässern und bei der Verrieselung von Wasser über Gem ü-
se/Obst erforderlich. 
Im Stadtgebiet Münster befindet sich zurzeit kein natürliches Badegewässer 
gem. Badegewässerverordnung NRW. Die gesetzliche Grundlage zur S i-
cherung und Überwachung der Qualität des Schwimm - und Badebecken-
wasser ist das „Geset z zur Verhütung und Bekämpfung von Infektion s-
krankheiten beim Menschen ”. Es legt  fest: „Schwimm - und Badebecke n-
wasser (…) muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine 
Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Kran k-
heitserreger, nicht zu besorgen ist”. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich ver-
pflichtet, die Schwimm - und Badebecken einschließlich ihrer Aufbere i-
tungsanlagen zu überwachen. 
 
Liegen Erkenntnisse über die Verwendung von Reserveantibiotika in 
der Human- und Tiermedizin vor? 
Reserveantibiotika sind spezielle Antibiotika, die nur bei Infektionen mit 
resistenten Erregern angewandt werden  dürfen. Sie unterliegen einer 
strengen Indikationsstellung, da sie schwere Nebenwirkungen haben kö n-
nen.  Auch in der Tiermedizin werden Reserveantibiotika eingesetzt. Dieser 
Einsatz beschränkt sich auf die beiden Antibiotikagruppen der Cephalospo-
rine und der Fluorchinolone. Während aus der Gruppe der Fluorchinolone 
mehrere Wirkstoffe in der Tiermedizin Verwendung finden, gibt es nur einen 
zugelassenen Wirkstoff aus der Gruppe der Cephalosporine.  
Genaue Angaben übe r die Entwicklung des mengenmäßigen Einsatzes in 
Münster von Antibiotika und speziell auch von Reserveantibiotika liegen der 
Abteilung Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten nicht vor. Es gibt 
allerdings Daten zu den Abgabemengen der Hersteller von Ant ibiotika an 
Tierärzte. Diese Daten können auf der Homepage des Bundesamtes für 
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingesehen werden;  
www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/01_Aufgaben/05_AntibiotikaResis
tenz/Antibiotika_Resistenz_node.html. Bei der statistischen Erfassung we r-
den die ersten beiden Ziffern der Postleitzahlen der Anschrift der Tierärzte 
verschlüsselt. Dadurch ist eine Zuordnung der abgegebenen Mengen zu 
Postleitzonen möglich. Beinahe die Hälfte der Gesamtwirkstoffmenge in

4 
Deutschland wurde an Tierärzte in den Postleitbereichen 48 (80 Tonnen) 
und 49 (505 Tonnen) geliefert; Quelle: www.bvl.bund.de  
Bei der Auswertung der abgegebenen Mengen für die Jahre 2011-2014 fällt 
auf, dass die abgegebene Menge der Reserveantibiotikaklasse Fluorchino-
lone von 8,2 Tonnen auf 12,3 Tonnen angestiegen ist.  
Besonderer Beachtung bedarf das Ant ibiotikum Colistin. Dieses  Antibioti-
kum wird vor allem in der Tiermedizin und hier überwiegend zur Behan d-
lung von Darmerkr ankungen, aber auch von  anderen Infektionen eing e-
setzt. Im November 2015 wurde in der Resistenzforschung ein neuer M e-
chanismus entdeckt, mit dem Bakterien die Eigenschaft der Colistin -
Resistenz an ander e Bakterien weitergeben können. Diese wissenschaftli-
che Erkenntnis hat dazu geführt, dass in der Öffentlichkeit sowohl über den 
Einsatz des Antibiotikums in der Nutztierhaltung als auch über die Ausbre i-
tung von Resistenzen  gegen Colistin diskutiert wird . Dies dürfte mit dazu 
beigetragen haben, dass die Abgabe mengen an Tierärzte und tierärztliche 
Hausapotheken von 127 Tonnen in 2011 auf 69 Tonnen in 2016 gesunken 
ist (Quelle: Bundesamt für Risikoforschung). 
Beim Menschen wird Colistin als ein besonders wichtiges Reserveantibiot i-
kum eingesetzt. Es kommt nur bei lebensbedrohlichen Infektionen wie z.B. 
Pneumonie, Sepsis, Meningitis, Harnwegsinfektionen verursacht durch 
gramnegative Bakterien, besonders Pseudomonas und Acinetobacter zum 
Einsatz, wenn andere Antibiotika kontraindiziert oder nicht (mehr) wirksam 
sind.  
Resistente Erreger können aus Ställen beispielsweise über Gülle auf Felder 
und so in die Umwelt gelangen.  
Ein aktuell  rückläufiger Antibiotikaverbrauch in der Tiermast spiegelt sich 
auch nach Einschätzung der zuständigen Veterinärabteilung  in Münster in  
sinkenden betriebsbezogenen Kennzahlen über den Einsatz von Antibiotika 
in der 2014 eingeführten Tierarzneimitteldatenbank zur Erfassung des Anti-
biotikaeinsatzes wieder. Im Rahmen der Überwachung von landwirtschaftl i-
chen Betrieben werden Dokumentationsprüfungen über den Einsatz solcher 
Arzneimittel durchgeführt, um die ordnungsgemäße Anwendung sicherz u-
stellen.   
Beim Einsatz insbesondere von Reserveantibiotika sind neben den arzne i-
mittelrechtlichen Vorschriften auch die „Leitlinien für den sorgfältigen U m-
gang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln“ der Bundestierärzt e-
kammer einzuhalten. Darin wird explizit auf die hohe Verantwortung beim 
Einsatz von Reserveantibiotika hingewiesen. Aus tierärztlicher Sicht kann 
nicht gänzlich auf den Einsatz dieser M ittel verzichtet werden, da es der 
Tierschutz gebietet, den Tieren bei nachgewiesener Indikation eine wir k-
same Behandlung zukommen zu lassen. In der fachübergreifenden Disku s-
sion befindet sich derzeit die Frage, ob zukünftig bestimmte Reserveant i-
biotika nur der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen.  
Wurden gegebenenfalls aufgrund der Messergebnisse Maßnahmen 
eingeleitet bzw. sind Maßnahmen geplant? 
Der Beitrag von Kläranlagen zur Verbreitung multiresistenter Keime in der 
aquatischen Umwelt ist bisher noch nicht abschließend untersucht und d a-
her Gegenstand verschiedener Forschungsprojekte. Bisher werden daher 
bundesweit auf den Kläranlagen hierzu flächendeckend keine Maßnahmen 
getroffen. Die aktuell für die münsteraner Kläranlagen vorgesehenen M aß-
nahmen sind derart gestaltet, dass bei Vorliegen belastbarer Erkenntnisse

5 
und der gegebenen Erfordernis entsprechende Verfahrensstufen in den 
Behandlungsprozess integriert werden können. Das Thema multiresi stente 
Keime wurde vom Tiefbauamt bereits in der Vorlage V/0923/2017 aufgegrif-
fen. In diesem Zusammenhang sind Messungen zur Existenz multiresiste n-
ter Keime in den Abläufen der münsterschen Kläranlagen in Vorbereitung.  
 
Sind die vorhandenen Kläranlagen ausreichend ausgerüstet oder 
muss vor dem H intergrund des Gesundheitsschutzes nachgerüstet 
werden? 
Die münsterschen Kläranlagen sind bisher nicht zur Elimination multiresi s-
tenter Keime ausgerüstet. In wie weit eine Nachrüstung erforderlich sein 
wird, kann aktuell noch nicht abschließend eingeschätz t werden, da der 
Beitrag von Kläranlagen zur Verbreitung multiresistenter Keime aktuell noch 
ungeklärt ist und Gegenstand verschiedener Forschungsprojekte ist.   
 
Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung für den Gesundheit s-
schutz und zur Prävention gegenübe r multiresistenten Keimen vor 
bzw. praktiziert sie? 
Das Thema multiresi stente Keime wurde vom Tiefbauamt berei ts in der 
Vorlage V/0923/2017 aufgegriffen. In diesem Zusammenhang sind Me s-
sungen zur Existenz multiresistenter Keime in den Abläufen der münster-
schen Kläranlagen in Vorbereitung. In Abhängigkeit von den Ergebnissen in 
Verbindung mit den Ergebnissen der o. g. Forschungsprojekte wird das 
Tiefbauamt die Notwendigkeit von Maßnahmen prüfen und ggf. erforderl i-
che Maßnahmen einleiten.  
Nach einer Neufassung des § 23 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz besteht für 
Krankenhäuser und Einrichtungen des ambulanten Operierens die Ve r-
pflichtung, eine kontinuierliche Überwachung des Antibiotika-Verbrauchs zu 
etablieren. Dies soll dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika zu optimie-
ren und somit die Entwicklung und Ausbreitung von resistenten Erregern 
entgegenzuwirken (Quelle: Robert Koch-Institut). 
Das Gesundheits- und Veterinäramt setzt sich an verschiedenen Stellen mit 
Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit und des LANUV NRW für 
eine rationale Antibiotikatherapie ein, die im Ergebnis zu einer Reduktion 
des Antibiotikaeinsatzes bei Mensch  und Tier führen soll . Beispielsweise 
wird bei den gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Begehungen der 
münsteraner Kliniken seitens des Gesundheits- und Veterinäramtes darauf 
geachtet, dass sog. Antibiotic Stewardship-Teams gebil det werden, damit  
ein programmatisches, nachhaltiges Bemühen der Klinik um Verbesserung 
und Sicherstellung einer rationalen antiinfektiven Verord nungspraxis s i-
chergestellt ist. Es werden darunter Maßnahmen verstanden, die die Quali-
tät der antiinfektiven Behandlungen bezüglich Auswahl, Dosierung und 
Dauer sichern, um das beste klinische Behandlungsergebnis unter Beac h-
tung einer minimalen Toxizität f ür den  Patienten zu erreichen. Derartige 
Initiativen üben nachgewiesener Maßen einen  günstigen Einfluss auf die 
Resistenz-, Kosten - und Verbrauchsent wicklung von Antibiotika  in Kra n-
kenhäusern aus. Damit kann  die Entstehung von multiresistenten Keimen 
im Krankenhaus reduziert werden.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Schulze Kalthoff

Anlage A

1897 Zeichen

Anlage A zur V/0300/2019 
Kurzüberblick 
In einem Zwischenbericht werden die Ergebnisse einer Stichprobe der Belastung mit multiresis-
tenten Keimen aus einem Oberflächengewässer und einem Krankenhausabwasser in Münster-
Hiltrup in der kalten Jahreszeit vorgestellt und die weitere Arbeitsschritte angekündigt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Untersuchung von multiresistenten Keimen in Gewässern im Stadtgebiet Münster-Hiltrup 
wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität 
weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „hohen Umwelt- und Naturqualität“ verfolgt.  
Das Teilziel lautet: Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier durch unbedenkliche Oberflä-
chengewässer. 
Zielerreichung: Von den geplanten Wasseruntersuchungen wurden zwei durchgeführt. Von Mai 
bis Juli 2019 werden in monatlichen Abständen an allen neun in der Vorlage benannten Entnah-
mestellen Proben entnommen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Das Institut für Hygiene der Universitätsklinik Münster erhält für die Beprobungen, Bewertungen und 
den Bericht eine maximale Vergütung von 9.996,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt durch vorhande-
ne Haushaltsmittel des Amtes 53. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Infektionsschutzgesetz 
Ratsbeschluss vom 19.9.2018 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Stühmerweg 8
  • Davertstraße
  • Zum Klosterholz
  • Paul-Klee-Weg
  • Feuerstiege
  • Wilbrenning

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0300/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37