V/0714/2020
Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene
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Berichtsvorlage
3800 Zeichen
V/0714/2020 V/0714/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Gleichstellung Bericht Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, allen Menschen in Münster unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer Lebenslage die gleichen Chancen zu ermöglichen. Ihre Verantwortung, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu fördern und Diskriminierungen abzubauen, hat die Stadt Münster mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene bestätigt. Damit ist Münster eine von mehr als 1.000 europäischen Kommunen, die die Charta bislang unterzeichnet haben. Mit der Ratifizierung der Charta am 24.06.2009 hat sich die Stadt Münster verpflichtet, regelmäßig konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Kommune umzusetzen. Dafür wurden bisher drei Aktionspläne erarbeitet. Der aktuelle 3. Aktionsplan wurde im Jahr 2018 verabschiedet. Seine Laufzeit endet in diesem Jahr, daher wurde nun eine Zwischenbilanz gezogen. Die Verantwortlichen für die einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen haben einen Überblick über den bisherigen Verlauf und den Stand der Maßnahmen gegeben. Die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans sind den Handlungsfeldern zugeordnet, die in der Euro- päischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern geregelt sind. Zu den Handlungsfe l- dern wurden im 3. Aktionsplan erstmals Indikatoren entwickelt, die eine Messbarkeit der gleichste l- lungsrelevanten Maßnahmen möglich machen. Ausblick: Mit dem Ende der Laufzeit des 3. Aktionsplans steht einerseits die Erstellung des Abschlussberichtes an und anderseits beginnen die Vorbereitungen und Planungen für den 4. Aktionsplan. Die Aktions- pläne wurden bisher maßgeblich vom Amt für Gleichstellung in Ab sprache mit den Fachämtern und - im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung - unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft und der Politik erarbeitet. Um den Querschnittscharakter des Aktionsplans sowie der Förderung der Chancengleichheit deutl i- cher zu machen, ist das Ziel, die Zuständigkeit für die Maßnahmen noch klarer in den Fachstrukturen Amt für Gleichstellung 20.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau von Hayn Telefon: 492-1704 vonHayn@stadt- muenster.de - 2 - V/0714/2020 zu verankern. Um die stärkere Verantwortlichkeit der Gesamtverwaltung zu unterstützen und zu errei- chen, wird nun eine Arbeitsgruppe (Kernteam) aus Vertreter*innen der Verw altung (aus den Aufg a- benbereichen Personal, Kultur, Soziales, Bildung, Stadtplanung und Nachhaltigkeit) gebildet, die den Prozess der Erarbeitung des 4. Aktionsplanes g estalten und vorantreiben wird. Das Verwaltungs - Kernteam wird im Sommer 2020 die Arbeit aufnehmen. Ergänzt wird dieses durch eine erweiterte Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Politik - bestehend aus den gleichstellungspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen und dem Verwaltungs - Kernteam – die die Vorschläge des Kernteams im F rühjahr 2021 aufgreifen und weiterentwickeln wird. In einem dritten Schritt wird dann die Stadtgesellschaft im Rahmen einer offenen Veranstaltung in die Ausarbeitung des 4. Aktionsplans eingebunden, der abschließend – voraussichtlich im Sommer 2021 – vom Rat der Stadt Münster beschlossen wird. Markus Lewe Anlagen: Anlage 1: Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene Stadt Münster Anlage 2: Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene Beteiligungen
Anlage 2 Zwischenberichte_zur_Europaeischen_Charta_Beteiligungen
23177 Zeichen
1
Anlage 2 zur Vorlage V/0714/2020 „Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene“:
Beteiligungsgesellschaften
Diese Anlage enthält Berichte über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von
folgenden städtischen Beteiligungsgesellschaften:
Stadtwerke Münster GmbH Seite 2
Wohn + Stadtbau GmbH Seite 4
Wirtschaftsförderung GmbH Seite 10
Messe und Congresszentrum Halle Münsterland GmbH Seite 11
Westfälische Bauindustrie GmbH Seite 25
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Seite 30
Aktivitäten zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei den
SWMS
Stand: 01.07.2020
Etablierte Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern und deren Wirkung
Unser Selbstverständnis ist, dass Elternzeitrückkehrer/innen möglichst auf ihre
frühere Stelle zurückkehren können. Das gilt somit auch für Führungsstellen. -> Wird
vor allem von Frauen genutzt, die danach wieder als Führungskraft weiterarbeiten
können. Männer nehmen meist kürzere Auszeiten.
Möglichkeit auch als Führungskraft in Teilzeit zu arbeiten
Möglichkeit des flexiblen Arbeitens durch individuelle Zeitarbeitsmodelle und Mobiles
Arbeiten / Homeoffice -> Wird überwiegend von Frauen genutzt, um Beruf und
Familie gut vereinbaren zu können.
Angebot eines Beratungsgesprächs für werdende Mütter
Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung en innerhalb der Elternzeit -> Die Stadtwerke
halten Kontakt zu den Müttern, die Mütter bleiben in einer Arbeitsroutine.
Beratungsgespräche für Elternzeitrückkehrer/innen zur Vorbereitung auf die
Wiederaufnahme der Arbeit -> Wünsche der Arbeitnehmerinnen mit den
Möglichkeiten des Unternehmens abgleichen und für beide Seiten passende
Lösungen entwickeln.
Unkomplizierte, zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit möglich, um
dringenden Familienangelegenheiten nachzugehen, z.B. Pflegefall in der Familie
Bewertung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten bei Weiterbildungen wie bei
Vollzeitbeschäftigten -> Da überwiegend Frauen Teilzeit beschäftigt sind, hat eine
Gleichstellung von Teilzeitbeschäftigten auch Auswirkung auf die Gleichstellung von
Frauen und Männern.
Freiwillige Einrichtung einer Funktion „Beauftragte für familienorientierte und
chancengleiche Personalpolitik“ seit vielen Jahren
Zertifikate Beruf&Familie seit 2003 sowie Total-E-Quality seit 2016, aktue ll Juli 2020
Teilnahme am Girl`s Day
Offensivere Planung und Begleitung von Fach- und Führungskarrieren mithilfe eines
abgestimmten Prozesses, an dem die Führungskraft, der Mitarbeiter / die
Mitarbeiterin und die Personalentwicklung beteiligt sind. Vor allem bei
Führungskarrieren zielt der Fokus auf weibliche Potenzialträgerinnen.
Unterstützung bei der Vergabe von Kindergartenplätzen
Eltern-Kind-Büro für die Notfallbetreuung
Frauen in der technischen Ausbildung & Handwerk
Gründung eines Frauen-Netzwerkes PlanF
Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer
Anwendung des TV-V und TV-N, d.h. das sich die Entgeltstruktursystematik
ausschließlich nach Anforderungsprofilen und entsprechender
Tarifvertragseingruppierung richtet.
Regelmäßige Prüfung der Entgeltstruktursystematik durch ein renommiertes
Beratungsunternehmen
Geplante Aktivitäten 2020-2022
Beruf und Familie: Handlungsprogramm und vereinbarte Maßnahmen aus dem
letzten Audit (4/2019):
- Förderung der Digitalisierung am Arbeitsplatz, um mit modernen Arbeitsweisen die
Flexibilität zu fördern
- Unterstützung von Mitarbeiter*innen bei den Anforderungen in späten Berufs- und
Lebensphasen
Flankierende Maßnahmen wie z.B. Infoveranstaltungen für interessierte Frauen über
Führungsaufgaben und Führungskarrieren
Mentoring und Tandempartnerschaften zur Unterstützung von neuen Führungskräften
Seminare zur Vorbereitung auf eine Führungsposition auch für Frauen
Re-Auditierung Beruf&Familie in 2022
Familienaktionen nach Jahreszeit im Unternehmen zur Mitarbeiter*innen-Bindung und
Kontakthalten während der Elternzeit
Frauenförderbericht 2019
Seite 1 von 5
Stand: September 2019
Der Frauenförderbericht hat zum Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und
Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in unserem Unternehmen zu realisieren.
Der Bericht trägt dazu bei, langfristig ein ausgewogeneres Beschäftigungsverhältnis von Männern
und Frauen zu erreichen. In einem dreijährigen Turnus wird über die jeweilige Ist-Situation, die
angedachten Ziele mit den dazugehörigen Maßnahmen berichtet.
Ist-Situation
1. Anzahl der Beschäftigten
1.1 Aufteilung der Beschäftigten nach Geschlecht
Gesamtbeschäftigte 2019: 109 Personen (inkl. 10 Auszubildende | inkl. Elternzeit |
Erziehungszeit | Langzeitkranke)
Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt bei 53,2 % und der männliche Anteil
bei 46,8 %. Das Ergebnis zeigt eine ausgeglichene Verteilung der Positionen.
2019 2016 2013
Frauen 58 42 33
Männer 51 43 36
Anzahl der Beschäftigten
Frauenförderbericht 2019
Seite 2 von 5
1.2 Aufteilung der Beschäftigten nach Vergütungsgruppen TVÖ D
Vergütungsgruppe
TVÖD
2019 2016 2013
weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich
Sonderregelung - 1 1 - - 1
14 1 5 - 6 - 4
13 - - - - - -
12 - 1 - 2 - 2
11 6 12 3 7 1 6
10 5 9 5 12 6 9
9A 9 1 7 2 6 2
9B 14 3 - - - -
9C 1 - - - - -
9V - - 5 1 5 1
8 1 3 - 4 -
7 7 2 - - - -
6 6 10 11 7 4 6
5 1 2 3 1 2 1
3 - - - - - 1
S12 2 - 2 - 2 -
1.3 Planmäßig beschäftigte Frauen / Männer in Leitungsfun ktionen
Unser Unternehmen zeichnet sich durch flache Hierarchien mit kurzen Entscheidungswege aus.
So finden sich unterhalb der Geschäftsführungsebene zwei Hierarchiestufen. Die
Abteilungsleiterebene und die Sachbearbeiter-Ebene. Die Geschäftsführung ist männlich.
Von insgesamt 6 Abteilungsleitungen und den Stellvertretungen sind 5 männlich und eine
weiblich.
Frauenförderbericht 2019
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2. Zahl der Bewerbungen und Einstellungen
2.1 Auszubildende
Bei der Ausbildungsplatzvergabe wurde auf einen ausgeglichenen Anteil von weiblichen und
männlichen Auszubildenden geachtet.
weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich
2019 2018 2017
Immobilienkaufmann 44 24 51 34 46 37
Fachinformatiker 1 42 0 0 0 0
Bauzeichner 21 23 0 0 0 0
Ausbildung: Bewerbungseingang | Ausbildungsplatzvergabe
1 Einstellung
2 Einstellungen
1 Einstellung
2 Einstellungen
2 Einstellungen
1 Einstellung
1 Einstellung
Frauenförderbericht 2019
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2.2 Arbeitnehmer/innen
Geschäftsjahr 2017: Ausschreibung von 8 Positionen
Bewerbungen Besetzung
m w TVÖD w m
Immobilienkaufmann/frau Service Center 17 12 7 1
Sekretär/in Bauabteilung 23 51 6 1
Gärtner 8 2 6 1
Gärtner 7 5 1
Hausmeister 30 6 1
Architekt/in 4 5 10 1
Mitarbeiter Unternehmensentwicklung 19 9 -
Abteilungsleiter
Unternehmensentwicklung
19 3 11 1
Geschäftsjahr 2018: Ausschreibung von 9 Positionen
Bewerbungen Besetzung
m w TVÖD w m
Mietbuchhalter/in 4 17 9A 1
Vermieter/in 1 9B 1
Immobilienkaufmann/frau Service Center 1 1 6 1
Back office Bauabteilung 4 18 6 1
Planer Bauabteilung 9 2 11 1
Bauleiter Bauabteilung 9 2 -
Wirtschaftsjurist/in 6 4 10 1
WEG Verwalter 3 5 9B 1
Controller 11 6 10 1
Geschäftsjahr 2019
(bis September): Ausschreibung von 7 Positionen
Bewerbungen Besetzung
m w TVÖD w m
Planer Bauabteilung 8 4 11 1
Hausmeister 104 6 2
Immobilienkaufmann/frau 9 5 7 1
Sozialpädagoge/in 9 17 S12 1
Techniker Hausbewirtschaftung 7 3 10 1
Mitarbeiter/in Mietbuchhaltung 5 6 9A 1
IT-Manager 16 1 11 1
Frauenförderbericht 2019
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3. Zahl der beförderten und höher gruppierten Frauen und Männer
2016 [3]
Vergütungsgruppe weiblich männlich
10 nach 11 1 1
6 nach 8 1
2017 [30]
Vergütungsgruppe weiblich männlich
5 nach 6 2
6 nach 7 5
6 nach 9 A 1
8 nach 9 A 3
8 nach 9 C 1
9 nach 9 A 3
9 nach 9 B 11 2
10 nach 11 1
11 nach 12 1
2018 [10]
Vergütungsgruppe weiblich männlich
6 nach 7 1
6 nach 8 1
7 nach 9 A 1
7 nach 9 B 1
10 nach 11 3 1
12 nach 13 1 1
2019 [7]
Vergütungsgruppe weiblich männlich
6 nach 7 2 1
6 nach 9A 1
10 nach 11 1
13 nach 14 1 1
4. Familienfreundliche Arbeitszeiten und Teilzeitbeschäftigung
Der Vereinbarung von Familie und Beruf ist unter Wahrung der dienstlichen Belange
entsprochen worden. Da generell für alle Beschäftigten das aktuelle Arbeitszeitmodell gültig ist,
konnten Vereinbarungen mit den Teilzeitbeschäftigten entsprechend der jeweiligen familiären
Situationen abgestimmt werden.
Aktuelle Verteilung der Teilzeitarbeitsplätze:
• 24 Arbeitsplätze mit Teilzeitbeschäftigung
o 20 Mitarbeiterinnen
o 4 Mitarbeitern
Frauenförderbericht 2019
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5. Mutterschutz, Erziehungs- und Pflegeurlaub
Zahl der gestellten und genehmigten bzw. nicht genehmigten Anträge von Frauen/Männern auf
Beurlaubung aus familiären Gründen.
2017
• zwei Mitarbeiterinnen ganzjährig
• eine Mitarbeiterin für 4 Monate (Erziehungsurlaub / Mutterschutz)
• keine Inanspruchnahme der Erziehungszeit für Väter
• eine Mitarbeiterin – Verringerung der Arbeitszeit von wöchentlich 39 auf 30 Stunden im
Rahmen des Familienpflegezeitgesetztes (01.07. - 30.06.2017 )
2018
• zwei Mitarbeiterinnen ganzjährig
• eine Mitarbeiterin für 11 Monate
• eine Mitarbeiterin für 4 Monate (Erziehungsurlaub / Mutterschutz)
• Inanspruchnahme der Erziehungszeit für Väter (2 Mitarbeiter)
2019
• zwei Mitarbeiterinnen ganzjährig
• eine Mitarbeiterin für 8 Monate
• 1 Mitarbeiterin für 7 Monate
• 1 Mitarbeiterin für 5 Monate (Erziehungsurlaub / Mutterschutz)
• Inanspruchnahme der Erziehungszeit für Väter (2 Mitarbeiter)
Münster im Oktober 2019
Dr. Christian Jaeger i.A. Kornelia Rott-Windha us
• Liegen für die WFM Gleichstellungspläne (ehem. Frauenförderpläne) vor und können uns
diese kurzfristig zur Verfügung gestellt werden?
Nein, da die Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) weniger als 20 Personen
beschäftigt.
• Wenn keine entsprechenden Pläne vorliegen, was tut die Gesellschaft, um die
Anforderungen des LGG zu erfüllen?
- Stellenbesetzungsverfahren:
Die WFM vergibt keine Ausbildungsplätze.
Studentenpraktika waren und sind geschlechterspezifisch ausgeglichen besetzt. Es
finden bei Praktika keine Auswahlverfahren statt, da lediglich höchstens ein
Bewerber/eine Bewerberin je Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung steht.
Sofern Stellenausschreibungen stattfinden, würde auf die bevorzugte Einstellung von
Frauen hingewiesen und Wert gelegt. Die Ausschreibung würde sowohl die männliche
als auch die weibliche Form beinhalten.
- Beförderungen/Höhergruppierungen/Übertragung höherwertiger
Tätigkeiten/Führungspositionen: nicht relevant, da Gesellschaft zu klein
- Fortbildung: Alle WFM-Mitarbeiter sind in der Wahl der Fortbildungen frei. Sofern im
finanziellen Rahmen, werden Fortbildungen generell durch den Geschäftsführer
genehmigt. Alle Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.
- Gremienbesetzung: Besetzung erfolgt über den Rat der Stadt Münster
- Arbeitsmodelle + Teilzeit: Zwei Mitarbeiterinnen sind auf Wunsch in Teilzeit tätig.
- Sensibilisierung für Belange von Vätern: Elternzeit und Elternzeit Plus (Teilzeitarbeit)
wurde und wird in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 beantragt, genehmigt
und durchgeführt.
• Wurde eine Gleichstellungsbeauftragte berufen ? nein
Wenn ja, wann und was hat diese seither getan? ---
Wenn nein, was tut die Gesellschaft hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern? siehe oben
Gleichstellung von
Männern und Frauen
Messe und Congress Centrum
Halle Münsterland GmbH
Albersloher Weg 32
48155 Münster
Telefon: 02 51/66 00-0
info@mcc-halle-
muensterland.de
www.mcc-halle-muensterland.de
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
2
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland - Profil
Die Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH ist
Betreiber der Messehallen, des Congress Centrum und der
Eventhalle mit allen arrondierten Infrastrukturflächen. Das
Geschäft des Messe und Congress Centrums verteilt sich auf
drei Geschäftsbereiche: Gastveranstaltungen (Vermietung der
Räumlichkeiten an externe Veranstalter mit optionalen
Zusatzleistungen), Eigenveranstaltungen (Nutzung der
Räumlichkeiten für selbst organisierte und konzipierte
Veranstaltungen) und MCC Catering (Erbringung aller
Dienstleistungen für die gastronomische Versorgung der
Veranstaltungen). Die Philosophie des Messe und Congress
Centrums Halle Münsterland ist es Menschen zu begeistern.
Dieser Anspruch spiegelt sich in allen Handlungen. Von der
Organisation bis zum persönlichen Service steht der Kunde –
sprich der Veranstalter und der Gast – im Mittelpunkt.
3
Beschäftigte und Gleichstellung
Die Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH beschäftigte zum 31.12.2019
54 Mitarbeitende inklusive 8 Auszubildenden und einer dualen Studentin.
Als multifunktionales Veranstaltungszentrum benötigt das Messe und Congress Centrum Mitarbeitende, die
über Qualifikation, Sach- und Sozialkompetenz und zusätzlich über außergewöhnliche Flexibilität und
Dienstleistungsorientierung verfügen. Die Organisationsstruktur des Unternehmens ist darauf ausgerichtet zu
begeistern und stellt dabei den Veranstalter und den Gast in den Mittelpunkt.
Aufgrund der gleichrangigen, wie gleichwertigen Berücksichtigung von Männern und Frauen auf allen Ebenen
ist im Jahre 2018 erstmals ein Gleichstellungsplan erstellt worden.
Die Geschäftsführerin, Frau Dr. Paschke, ist gemeinsam mit der Personalentwicklung und der
Personalsachbearbeitung für die Gleichstellung verantwortlich. Eine gesonderte Position der oder des
Gleichstellungsbeauftragten gibt es nicht.
4
Beschäftigte – Altersstruktur
Vier Generationen unter einem Dach
Baby Boomer
(1945 - 1964)
18,50%
Generation X
(1965 - 1979)
24,00%Generation Y
(1980 – 1994)
39,00%
Generation Z
(1995 – 2010)
18,50%
Stand: Dezember 2019
5
Beschäftigte – Altersstruktur
Verteilung von Frauen und Männern auf die Generationen
Stand: Dezember 2019
0
5
10
15
20
25
Generation Z Generation Y Generation X Baby Boomer
Männer Frauen Gesamt
6
Beschäftigte – Verteilung Frauen und Männer insgesamt
27 Frauen
27 Männer
Stand: Dezember 2019
7
Beschäftigte – Verteilung nach Position
Geschäftsführung
Geschäftsführerin: Frau Dr. Paschke
Stellvertreter und Prokurist: Herr Özer
Veranstaltungsmanagement inklusive
Technik und MCC Catering
8 weibliche und 7 männliche Mitarbeitende
Servicebereiche Infrastrukturmanagement, Finanzen
und Kundengewinnung
6 weibliche Mitarbeitende
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsvorsitzende: Frau Welker
1. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende:
Frau Köhnke
Managementteam ohne Geschäftsführung
4 weibliche und 3 männliche Mitarbeitende
Technischer und gastronomischer
Veranstaltungsservice
2 weibliche und 13 männliche Mitarbeitende
8
Zielsetzung
Das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland verfolgt in allen Ebenen ein integriertes
Gesamtkonzept der Unternehmenswerte, Kultur und Strategie.
Unsere Werte Achtsamkeit, Sicherheit, Entwicklung und Ökologie sind bei allen Entscheidungen und
Maßnahmen Handlungsorientierung, Verhaltensmaßstab und Entscheidungsgrundlage. Damit bilden
die Werte die Basis bei der Beachtung von Gleichstellung im Hinblick auf die Gleichrangig- und
Gleichwertigkeit von Mann und Frau.
Aus Sicht des Messe und Congress Centrums Halle Münsterland kann nur ein diversifiziertes, alters-
und geschlechtsheterogenes Team den Erfolg sichern. Nach diesen Prinzipien arbeiten wir schon
seit Jahren.
9
Unternehmenswerte
10
Unternehmenswerte
11
Unternehmenswerte
12
Unternehmenswerte
13
Förderung und Entwicklung
Ausbildung und Praktikum
10 Ausbilder/innen
44 ausbildende Mitarbeitende
inkl. Ausbilder/innen
Die Auszubildenden des Messe und Congress Centrums schließen i. d. R. überdurchschnittlich gut ab und
werden von der IHK Nord Westfalen geehrt.
Weiterbildung und Förderung
Im Jahre 2019 hat eine Mitarbeiterin ihr duales Bachelorstudium abgeschlossen und wurde als Referentin der
Geschäftsführung übernommen - in 2020 beginnt das berufsbegleitende Masterstudium.
Im Bereich Technik wurden zwei Mitarbeiter zu Teamleitern befördert.
Ausbildungsberufe
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
Veranstaltungskaufleute
Köche/Köchinnen
Restaurantfachleute
Hotelkaufleute
Kaufleute für Büromanagement
Förderungen
und
Entwicklung
von
Mitarbeitern
Perspektive
Feedback
8
Auszubildende
1 14
duale Studentin Praktikanten
14
Messe und Congress Centrum
Halle Münsterland GmbH
Albersloher Weg 32
48155 Münster
Telefon: 02 51/66 00-0
info@mcc-halle-muensterland.de
www.mcc-halle-muensterland.de
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Helga Welker
Geschäftsführerin:
Dr. Ursula Paschke
Allwetterzoo Münster
Allgemeines
Das Gesetz zur Gleichstellung von Männer und Frauen für das Land NRW
(Landesgleichstellungsgesetzt –LGG) dient der Verwirklichung des Grundrechts der
Gleichberechtigung von Männer und Frauen. Nach Maßgabe dieses Gesetzes
werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des
Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und
Frauen zu verbessern.
Zu diesem Zweck sind öffentliche Arbeitgeber verpflichtet einen Gleichstellungsplan
zu erstellen. Ein Gleichstellungsplan beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau von
Unterrepräsentanz von Frauen.
Da der Allwetterzoo Münster kein Eigenbetrieb oder eigenbetriebsähnliche
Einrichtung ist, gilt das LGG für den Allwetterzoo nicht
Der Allwetterzoo Münster hat deswegen keinen Gleichstellungsplan aufgestellt und
auch einen Gleichstellungsbeauftragten gibt es nicht. Trotzdem ist der Allwetterzoo
bestrebt für die zuvor beschriebenen Punkte Maßnahmen zur Verbesserung
einzuleiten.
Ist-Situation
Personalstand Allwetterzoo Münster (Stand 01.07.2020)
Insgesamt beschäftigte der Allwetterzoo Münster zum Stichtag 01.07.2020 insgesamt
174 Mitarbeiter. Die Aufteilung nach tariflich und geringfügig Beschäftigten unterteilt
nach Männer und Frauen ist in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigt:
Männer Frauen Gesamt Anteil Frauen
in %
Tariflich beschäftigtes Personal 69 61 130 46,9
Geringfügig beschäftigtes Personal 23 21 44 47,7
Gesamt 92 82 174 47,1
Das geringfügig beschäftige Personal wird in den nachrangigen Erläuterungen nicht
weiter berücksichtigt. Das Verhältnis zwischen Männer und Frau war in diesem
Bereich fast ausgeglichen.
Der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl (ohne geringfügig Beschäftigte)
beträgt mit 61 (48) Personen 46,9 % (43,2 %), der Männeranteil mit 69 (63)
Personen 53,1 % (46,9 %). Bei den Zahlen in der Klammer handelt es sich um die
Werte aus dem Jahr 2017. Im Technik - und Gärtnerbereich gibt es bei 23
Gesamtbeschäftigten nur eine weiblichen Beschäftigte. In allen anderen Bereichen
ist der Frauenanteil leicht höher als der Männeranteil.
Die Aufteilung der tariflich Beschäftigten in die entsprechenden Entgeltgruppen des
hauseigenen Entgelttarifvertrags weißt zum 01.07.2020 folgenden Stand aus:
Männer Frauen Gesamt
Anteil
Frauen
in %
Sonderregelung 2 1 3 33,3
GF + Prok.
Entgeltgruppe VIII 0 0 0 0,00
Entgeltgruppe VII 4 4 8 50,0
Entgeltgruppe VI 4 0 4 0,00
Entgeltgruppe V 6 7 13 53,8
Entgeltgruppe IV 13 9 22 40,9
Entgeltgruppe III 30 27 57 47,4
Entgeltgruppe II 0 1 1 100,0
Entgeltgruppe I 2 6 8 75,0
Auszubildende 2 1 3 33,3
Gesamt 63 56 119 47,1
Von den 119 Beschäftigten arbeiteten 19 Mitarbeiter (13 Frauen / 6 Männer) in
Teilzeit.
12 Frauen (sechs Frauen in 2017) sind Führungskräfte. Davon nehmen vier Frauen
Führungspositionen in Teilzeit wahr. 35,3% aller Führungskräfte sind Frauen. 2011
betrug der Anteil von Frauen in Führungspositionen noch 46,4% (30,8% in 2017).
Somit konnte der Anteil und die Gesamtzahl von Frauen in Führungspositionen
gesteigert werden, aber sie sind in diesen Funktionen weiterhin leicht
unterrepräsentiert. Allerdings führ seit dem 01.07.2020 eine Frau als
Geschäftsführerin den Allwetterzoo.
Im Jahr 2020 werden zwei Auszubildende in der Tierpflege eingestellt (1 x männlich /
1 x weiblich). Zum 01.07.2020 befanden sich insgesamt drei Auszubildende in einem
Ausbildungsverhältnis mit dem Allwetterzoo Münster. Eine Auszubildende wurde in
2020 in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
Im Jahr 2020 hat der Allwetterzoo bislang 29 Fortbildungsveranstaltungen
organisiert. An diesen Veranstaltungen nahmen 31 Männer und 31 Frauen teil.
Für das Jahr 2020 sind 6 Neueinstellungen zu verzeichnen. Darunter befanden sich
vier Frauen. Es wurden insgesamt sieben Führungspositionen neu geschaffen bzw.
neu besetzt. Diese Positionen wurden an vier Frauen und drei Männern vergeben.
Zu planende Maßnahmen
Alle Tätigkeitsfelder im Allwetterzoo Münster stehen sowohl Frauen als auch
Männern bereits jetzt offen. Stellenausschreibungen umfassen sowohl die weibliche
als auch männliche Berufsbezeichnung und werden sowohl immer intern als auch in
den meisten Fällen extern ausgeschrieben. Zukünftig sollten Stellenausschreibungen
in Bereichen, in den Frauen unterrepräsentiert sind, so gestaltet werden, dass sich
Frauen gezielt angesprochen fühlen. Dies kann z.B. mit dem Zusatz „Bewerbungen
von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt“. Frauen sollten bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung, dort wo sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt eingestellt oder
befördert werden. Die zuvor genannten Punkte gelten auch für das
Besetzungsverfahren für Auszubildende.
Der Allwetterzoo ist bestrebt, seinen Beschäftigten mit Kindern bzw.
pflegebedürftigen Angehörigen die Koordination von Familie und Beruf zu
vereinfachen. Die Vereinbarkeit soll erreicht werden durch verschiedene Instrumente,
die dem Allwetterzoo zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Elternzeit, befristete
Beurlaubung, flexiblere Arbeitszeiten für Teilzeitkräfte, sozialversicherungspflichtige
Teilzeitbeschäftigung. Ziel ist es, die familienbedingten Ausfallzeiten so gering wie
möglich zu halten. Die Sicherstellung einer Vertretung oder zügigen
Wiederbesetzung, bei Anwendung der zuvor genannten Instrumente, dieser Stellen
sind Maßnahmen, um eine positive Haltung gegenüber der Beschäftigung von Eltern
und pflegenden Angehörigen bei Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten zu
erreichen. Die entstehende Abwesenheit darf nicht zu unvertretbaren
Mehrbelastungen führen. Vorgesetzte sollen Dienstbesprechungen so organisieren,
dass Teilzeitbeschäftigte möglichst während der vereinbarten Arbeitszeit daran
teilnehmen können.
Münster, 15.07.2020
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
ppa. Röttger
Anlage_1_Zwischenbericht_zur_Europaeischen_Charta_Stadt_Münster
36690 Zeichen
1
Anlage 1
Zwischenbericht zur Europäischen Charta für die Gleichstel-
lung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene
Stadt Münster
Handlungsfeld Die politische Rolle der Kommune
Kurztitel der Maßnah-
me
Umsetzung: bisher erreichte (Teil-)Ziele
1.1 Zuschuss zur Kin-
derbetreuung für
Mandatsträger/-innen:
Verantwortlich: Amt 33
● Entschädigungszahlungen im Jahr 2018:1.233.293,03 €, davon 1.140,61 €
(=0.00092 %) für Kinderbetreuungskosten
● Entschädigungszahlungen im Jahr 2019:1.260.407,97 €, davon 2.789,18 €
(=0.0022 %) für Kinderbetreuungskosten
1.2 „Frauen ins Rathaus“
Paritätische Besetzung
von Gremien
Verantwortlich: Amt 33
● von den Entschädigungszahlungen in 2018 entfallen 30,40 % auf Frauen.
● von den Entschädigungszahlungen in 2019 entfallen 29,99 % auf Frauen.
1.3 Ehrungen
Verantwortlich: Amt 33
● Anteil, der Frauen, die mit der Münster-Nadel ausgezeichnet wurden: 40 %
Seit 2017 keine Verleihung mehr:
● Goldene Rathausgedenkmünze: 7,7%
● Paulusplakette: 16,3 %
1.4 Benennung von
Straßen und Plätzen
Verantwortlich: Amt 62
Im Oxford-Quartier wurden von zwölf Straßen und Plätzen elf nach weiblichen
Opfern von Kriegsgewalt benannt und dadurch an sie erinnert, eine Straße
wurde nach einer Familie benannt. Die Benennung erfolgte aufgrund des Be-
schlusses der Bezirksvertretung Münster-West vom 04.05.2017, wonach die
Straßen im Stadtbezirk West, die nach Personen benannt werden, so lange
Namen von Frauen erhalten, bis beide Geschlechter gleichermaßen bei Stra-
ßennamen repräsentiert sind. (A-W/0023/2017)
Indikatoren im Handlungsfeld Die politische Rolle der Kommune
Indikator
2017 2019
Wie hoch ist der Anteil von Frau-
en und Männern in den gewähl-
ten Gremien?
● Anteil der Frauen im Rat:
31,9 %
● Anteil der Frauen im Haupt-
und Finanzausschuss: 26,7 %
● Anteil der Frauen in den Be-
zirksvertretungen: 30,7 %
Stand: 01.01.2018
● Anteil der Frauen im Rat:
31,0 %
● Anteil der Frauen im Haupt-
und Finanzausschuss: 25,8 %
● Anteil der Frauen in den Be-
zirksvertretungen: 30,9 %
Stand: 01.01.2020
2
Wie hoch ist der Anteil von Frau-
en und Männern in ernannten
Positionen der Kommune?
Anteil der weiblichen Mitglieder in
den Aufsichtsräten der städti-
schen Tochterunternehmen:
● Stadtwerke Münster GmbH:
25 %
● Wohn+Stadtbau GmbH:
16,66 %
● Stadtwerke Münster GmbH:
25 %
● Wohn+Stadtbau GmbH:
16,66 %
Handlungsfeld Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
Kurztitel der Maßnahme
Umsetzung: bisher erreichte (Teil-)Ziele
2.1 Datenaufbereitung und Veröffent-
lichung
geschlechterspezifischer Daten
Verantwortlich: Amt 61
Bei der Veröffentlichung und Bereitstellung von Daten durch die
Statistikdienststelle der Stadt Münster werden – unter Beachtung
des Datenschutzes – alle Daten geschlechterspezifisch
ausgewiesen, soweit die Daten gegendert zur Verfügung stehen.
Zudem wurde ein Gendermonitoring mit ausgewählten gender-
spezifischen Daten als neue Teilleistung entwickelt. Darin wer-
den sowohl bereits vorhandene Daten zum Beispiel zu Bildungs-
abschlüssen oder Gesundheit vorhanden sein, als auch neue
Daten zum Beispiel zu Vätern in Elternzeit oder der Zusammen-
setzung des Rates nach Fraktionen.
2.2.Umsetzung „Männerarbeit“ und
LSBTTI (Diversity)
Verantwortlich: Amt 17
Die Konzeption und die Ausschreibung der Stellen für die Berei-
che LBTIQ* und Männer- und Jungenarbeit erfolgte im Jahr
2019. Seit März 2020 hat das Amt für Gleichstellung zwei halbe
Stellen für die Arbeitsbereiche besetzt. Der Arbeitsplan für die
nächsten zwei Jahre wird derzeit im Amt entwickelt.
2.3 Geschlechtergerechte Sprache
Verantwortlich: Amt 13
Das Thema geschlechtergerechte Sprache wurde mit der Vorla-
ge 0636/2019 im Ausschuss für Gleichstellung diskutiert. Im Er-
gebnis wurde das Presseamt damit beauftragt, einen Vorschlag
für eine gendergerechte und verständliche Sprache zu erstellen
und die Broschüre „Fair formuliert“ zu aktualisieren.
2.4 Gebrauchsanweisung FINANZ-
fairTEILUNG
Verantwortlich: Ämter 17 und 20
Die Gebrauchsanweisung zur FINANZfairTEILUNG wurde an die
Verwaltung und die Politik verteilt, zudem wurde sie an andere
Kommunen ausgegeben und zum Beispiel bei der 7. Kommuna-
len Nachhaltigkeitstagung NRW als Beispiel für nachhaltiges
Handeln von Kommunen im Bereich Geschlechtergerechtigkeit
vorgestellt: https://www.lag21.de/themen/7-knt-nrw/
2.5 Interkommunaler Arbeitskreis
Gender Budgeting
Verantwortlich: Amt 17
Am interkommunalen Arbeitskreis Gender Budgeting sind zurzeit
21 Kommunen beteiligt. Für die Sitzung im September 2020 ist
eine Expertin für Gender Budgeting der Stadt Wien als Referen-
tin eingeladen. Der Arbeitskreis tagt 1-2 mal jährlich.
2.6 Gesamtstädtische Verantwortung
für Geschlechtergerechtigkeit
Verantwortlich: Ämter 17 und 33
Das Amt für Bürger- und Ratsservice begleitet die Berichts- und
Beschlussvorlagen und bindet das Amt für Gleichstellung in aus-
gewählten Vorlagen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit ein.
3
2.7 Geschlechterdifferenzierung in
den Querschnittsaufgaben Inklusion,
Integration und Antidiskriminierung
Verantwortlich: Amt 50
Durch die Weiterentwicklung der FINANZfairTEILUNG wird ab
dem Haushaltsjahr 2021 das Produkt 05.02.03 „Leistungen für
Asylbewerber und Flüchtlinge“ im Haushalt des Sozialamtes
insoweit als neues Ziel ergänzt, dass das Angebot der Sprach-
kursberatung des Sozialdienstes für Geflüchtete zu 50% Frauen
und Mädchen erreichen soll.
Indikatoren im Handlungsfeld Allgemeiner Rahmen für die
Gleichstellung
Indikatoren 2017 2019
Wird das Instrument Gender
Budgeting angewandt? Werden
die geschlechtsspezifischen
Auswirkungen von Maßnahmen
und Projekten bewertet?
- Projekte mit dem Jobcenter
- Projekt mit der Stadtbücherei
- Aufnahme des Instruments
Gender Budgeting
(FINANZfairTEILUNG) in den
Charta-Aktionsplan
- Interkommunaler Arbeitskreis
Gender Budgeting
- Aufbauend auf den Beschluss
des Verwaltungsvorstands und
den Ämtergesprächen in 2019
und 2020 wurden für den Haus-
haltsplan 2021 in den Bereichen
Bauen und Wohnen, Mobilität
und Infrastruktur, sowie Integrati-
on und Bildung zahlreiche neue
genderdifferenzierte Ziele und
Kennzahlen entwickelt.
Gibt es spezielle Maßnahmen zur
Förderung der Gleichstellung im
Bereich LSBTTI?
Eine personelle und konzeptionel-
le Neuordnung ist ab 2019 ge-
plant
Seit März 2020 ist die Stelle für
den Bereich LSBTIQ* im Amt für
Gleichstellung besetzt, die Kon-
zeption und Ausschreibung er-
folgte im Jahr 2019. Der Arbeits-
plan für die nächsten zwei Jahre
wird derzeit im Amt erarbeitet.
Werden in allen Programmen,
Maßnahmen und Berichts - und
Beschlussvorlagen der Verwal-
tung die Daten weitestgehend
nach Geschlechtern differenziert
aufgeschlüsselt und dargestellt?
Ausgewählte Beispiele:
- Arbeitsmarktprogramm Jobcen-
ter
- Integrationsmonitoring zur Um-
setzung der Ziele des Migrations-
leitbilds
- Aktionsplan zur Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention
- Soziale Stadt Kinderhaus (jetzt:
Wohngebiet Kinderhaus-
Brüningheide)
- Integriertes Entwicklungskon-
zept Stadtteil Coerde
In den genannten Beispielen aus
2017, die das Amt 50 betreffen,
wird eine Geschlechterdifferen-
zierung vorgenommen. Auch in
allen anderen Vorlagen von Amt
50 wird, wenn möglich, nach G e-
schlechtern differenziert.
Maßnahmenprogramm Wohnge-
biet Ki nderhaus-Brüningheide: im
Rahmen der jährlichen Berichter-
stattung zur Programmevalui e-
rung inklusive Monitoring werden
alle Daten sowie Indikatoren zur
Messung der Zielerreichung ge-
schlechterspezifisch ausgewi e-
sen, soweit sie gegendert zur
Verfügung stehen.
Wenn Daten nach Geschlechtern
4
differenziert aufgeschlüsselt vo r-
liegen, wird dies bei entspr e-
chender Relevanz im InSEK C o-
erde berücksichtigt (z.B. Sportan-
gebote für Frauen und Mädchen
muslimischen Glaubens, ge-
schlechtsspezifische Sprachkurse
für Mütter und Väter).
Handlungsfeld Die Kommune als Arbeitgeberin
Kurztitel der Maßnahme
Umsetzung: bisher erreichte (Teil-)Ziele
3.1 Programm für Chancen-
gleichheit/
Gleichstellungsplan
Verantwortlich: Amt 10
Der Gleichstellungsplan der Stadt Münster für den Zeitraum von 2018
bis 2021 hat die Schwerpunktthemen Vereinbarkeit von Familie und Be-
ruf für Frauen und Männer und neue Formen der Arbeit.
3.2 Frauenförderung bei städ-
tischen Beteiligungen
Verantwortlich: Amt 20
Die Gesellschaftsverträge der städtischen Tochtergesellschaften werden
bei Anpassungen entsprechend neu gefasst: das Landesgleichstel-
lungsgesetz NRW wird bereits seit mehreren Jahren berücksichtigt.
Es wurde eine fair formulierte Mustersatzung generiert. Diese stellt die
Grundlage für jede anstehende Anpassung von Gesellschaftsverträgen
dar. Die Verträge wurden dementsprechend sprachlich gendersensibel
überarbeitet.
Im Gleichstellungsplan ist geregelt, dass die städtischen Beteiligungsge-
sellschaften jeweils eigene frauenfördernde Maßnahmen entwickeln.
Entsprechende Managementkontrakte werden vereinbart.
3.3 Darstellung des durch-
schnittlichen Monatseinkom-
mens w/m
Verantwortlich: Amt 10
Dargestellt werden die durchschnittlichen monatlichen Bruttozahlungen
umgelegt auf Vollzeitäquivalente, getrennt nach den Geschlechtern m/w
und nach Dezernaten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe der
individuellen Zahlungen sich nach der konkreten Eingruppi e-
rung/Besoldung und der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
richtet und unabhängig vom Geschlecht ist.
Verwaltung VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 5.566 20.601.602 € 3.701 €
männlich 2.787 10.666.285 € 3.828 €
weiblich 2.779 9.935.317 € 3.575 €
Dez OB VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 55 286.982 € 5.179 €
männlich 20 122.756 € 6.014 €
weiblich 35 164.226 € 4.693 €
Dez I VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 1.028 4.143.030 € 4.032 €
männlich 725 3.009.846 € 4.150 €
weiblich 302 1.133.184 € 3.748 €
5
Dez II VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 166 647.264 € 3.890 €
männlich 66 269.029 € 4.096 €
weiblich 101 378.235 € 3.755 €
Dez III VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 591 2.511.980 € 4.250 €
männlich 392 1.668.985 € 4.260 €
weiblich 199 842.995 € 4.230 €
Dez IV VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 1.641 5.285.730 € 3.222 €
männlich 432 1.357.612 € 3.143 €
weiblich 1.209 3.928.118 € 3.250 €
Dez V VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 1.126 4.434.818 € 3.938 €
männlich 447 1.843.937 € 4.127 €
weiblich 679 2.590.881 € 3.813 €
Dez VI VZÄ gesamt Brutto gesamt/
Monat
Ø Brutto/
Monat/VZÄ
gesamt 958 3.291.798 € 3.435 €
männlich 705 2.394.118 € 3.398 €
weiblich 254 897.679 € 3.537 €
nicht berücksichtigt sind
Stichtag
29.06.2020
MA/-innen in der passiven Phase der ATZ, MA/-innen in Elternzeit,
Beurlaubte, Auszubildende, MA/-innen mit Rentenbezügen, freigestell-
te Mitglieder des PR und der SBV
€-Beträge = Bruttogehälter/-besoldung (incl. aller Zuschläge)
Rundungsdifferenzen möglich
3.4 Ausbildung in der IT
Verantwortlich: Amt 10, citeq
Es gibt derzeit (30.06.2020) neun männliche und eine weibliche Auszu-
bildende.
3.5 Vermeidung prekärer Be-
schäftigung bei der Stadt
Münster
Verantwortlich: Amt 10
Im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (OGS) wird seit dem Schuljahr
2016/17 der Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zugunsten der Beschäfti-
gung von Unterstützungskräften in Teilzeit zurückgefahren. Dadurch
sind mit Stand von Oktober 2019 bislang 312 Niedrigteilzeit-
Beschäftigungsverhältnisse mit einem Umfang von 2.184 Wochenstun-
den in 104 unbefristete Teilzeitverhältnisse umgewandelt worden. Im
Oktober 2019 waren insoweit von 224 vorhandenen Stellen für Unter-
stützungskräfte (= 118,72 Vollzeitäquivalente) 46 % (55,12 VZÄ) be-
setzt.
6
Indikatoren im Handlungsfeld Die Kommune als Arbeitgeberin
Indikatoren 2017 2019
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und von Männern bei
der Nutzung familienfreundlicher
Angebote?
Elternzeit/ Sonderurlaub
(Stichtag: 31.12.2016)*
- Frauen: 82 %
- Männer: 18 %
Telearbeit / Homeoffice
(Stichtag: 30.06.2017)*
- Frauen: 77 %
- Männer: 23 %
Reduzierte Arbeitszeit
(Stichtag: 31.12.2016)*
- Frauen: 82 %
- Männer: 18 %
*vgl. Gleichstellungsplan 2021
Elternzeit
62 % der Väter eines 2018/2019
geborenen Kindes und 91 % der
Mütter eines 2018/2019 gebore-
nen Kindes haben bis Ende 2019
Elternzeit genommen.**
Telearbeit
(Stichtag: 31.12.2019)***
- Frauen: 70 %
- Männer: 30 %
Reduzierte Arbeitszeit
(Stichtag: 31.12.2019)***
64 % der Frauen und
21 % der Männer
arbeiten in Teilzeit.
** Auswertung aus Januar 2020
*** vgl. Statistik: Personal und Stel-
len zum 31.12.
Wie hoch ist der Anteil von
Frauen und von Männern in
Führungspositionen?
- Frauen: 34 %
- Männer: 66 %
(Stichtag 31.12.2016)
- Frauen: 37 %
- Männer: 63 %
(Stichtag 31.12.2019)
Handlungsfeld Die Kommune als Dienstleisterin
Kurztitel der Maßnahme
Umsetzung: bisher erreichte (Teil-)Ziele
5.1 Girls‘ Day, Mädchen- und Jungen-
tag, Münstermerker
Verantwortlich: Amt 17
Zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Jugendlichen,
um stereotypen Rollenbildern entgegenzuwirken und eine indivi-
duelle und vielfältige Lebensplanung aller Geschlechter zu för-
dern, werden von der Stadt folgende Angebote unterstützt:
Girls Day
Jährlich wird der bundesweite Girls‘ Day vom Amt für Gleichstel-
lung koordiniert. Unternehmen, Eltern, Schulen und Schülerin-
nen werden bei der Angebotsentwicklung bzw. der Platzsuche
beraten und mit zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien
unterstützt. Das örtliche Aktionsbündnis aus Hochschulen, Äm-
tern, Kammern, Verbänden und Vereinen unterstützt den Girls‘
Day inhaltlich und finanziell. Die jährlich erscheinende Doku-
mentation stellt die Vielfalt der örtlichen Angebote dar.
Münsteraner Mädchen- und Jungentag
Seit 2010 ist das Projekt Münsteraner Jungentag bei der Abtei-
lung Jugendarbeit und Sexualpädagogik der Arbeiterwohlfahrt
7
(AWO) angesiedelt und wird seit 2017 durch den Münsteraner
Mädchentag ergänzt. Im Auftrag der Stadt Münster wird die Pla-
nung, Durchführung, Evaluation und Weiterentwicklung des Pro-
jekttags organisiert und koordiniert. Thematisch beschäftigen
sich der Mädchen- und Jungentag mit männlicher und weiblicher
Identität, Rollenbildern, Lebensplanung und Sexualität, Multikul-
turalität und sexueller und geschlechtlicher Vielfalt von Mädchen
und Jungen.
Münstermerker
Seit 2018 wird der ehemalige ‚Mädchenmerker‘ als ‚Münster-
merker – just for every gender*‘ geschlechterübergreifend vom
Amt für Gleichstellung herausgegeben. Der Schuljahreskalender
richtet sich mit Tipps rund um Jugendalltag und Berufsorientie-
rung an alle Jugendlichen ab der 7. Klasse. Er soll alle Jugendli-
chen unabhängig von geschlechtlicher und sexueller Identität
fördern und ein vielfältiges Rollenbild vermitteln. Der Kalender
bietet Tipps rund um Studium, Beruf und Ausbildung. Informati-
onen und Adressen rund um die Berufswahl, Lebensplanung
und örtliche Beratungsangebote runden das Angebot ab. Der
Schuljahreskalender ist unter dem Label ‚Mädchenmerker‘ ein
NRW-weites Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft kommuna-
ler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.
5.2 Geschlechtersensibler Übergang
Schule – Beruf
Verantwortlich: Amt 40
Das Amt 40 koordiniert und fördert diverse Maßnahmen und
Angebote im Übergang Schule-Beruf. Dabei wird Gendersensibi-
lität grundsätzlich berücksichtigt.
1. Im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne An-
schluss (KAoA)“ ist die gendersensible Umsetzung sämtlicher
Angebote zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern
gesetzt. Insbesondere zu erwähnen ist, dass der Girls‘ Day als
ein Instrument zur Berufswahlorientierung genutzt und von der
Kommunalen Koordinierungsstelle aktiv beworben wird.
2. Die Kommunale Projektförderung unterstützt gezielt Maß-
nahmen zur Berufsorientierung und Unterstützung von Mädchen
und jungen Frauen.
3. Sämtliche Veröffentlichungen und Berichte (u. a. der Über-
gangsbericht Schule-Beruf) berücksichtigen explizit geschlech-
terspezifische Aussagen.
5.3 Kinderbetreuung
Verantwortlich: Amt 51
Stand 2019:
• Flexibilisierung von Betreuungszeiten:
Kitas mit Extra-Zeit: 12
Kitas mit Flexi-Zeit: 4
OGS mit Früh-/Spätbetreuungsangeboten: 26
• Sprachförderangebote für Eltern von Kita-
Kindern: 31 Kurse in Kitas
• Sprach- und Kulturmittlerinnen: 95 Einsätze
• Integrationskursbegleitende Kinderbetreuungsangebote: 2
flankierende Kinderbetreuungsangebote
• Brückenprojekte: 6 Projekte für 51 Kinder
8
• Familienzentren: 36
• Neu errichtete Großtagespflegestelle für Mitarbeitende der
Stadt Münster zum 01.03.2020
5.4 Genderkompetenz in der Kinder-
und Jugendarbeit
Verantwortlich: Amt 51
• Der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 der Stadt Müns-
ter gibt vor, dass 5% der Angebote im Rahmen der offenen Kin-
der- und Jugendarbeit, genderpädagogische Angebote sein
müssen.
• Das Track (VSE NRW e.V.) als Jugendtreff für lesbische,
schwule, bisexuelle und transsexuelle Jugendliche und junge
Erwachsene mit der Zielsetzung, Identitätsfindungsprozesse zu
stärken und zu unterstützen, ist 2020 in die Strukturförderung
der Stadt Münster übergegangen.
• In 2019 hat der Arbeitskreis Mädchen einen Fachtag für Fach-
kräfte zum Thema „Systemherausfordernde Mädchen und junge
Frauen in Münster – Bestandsaufnahme und Schlussfolgerun-
gen“ geplant und umgesetzt.
5.5. Vereinbarkeit von Erwerbstätig-
keit und Pflege
Verantwortlich: Amt 50
Das Informationsbüro Pflege bietet kontinuierlich Beratung für
Pflegebedürftige und deren Angehörige an.
5.6 Partnerschaftliche Arbeitsteilung
Verantwortlich: Amt 10, Träger
Die Stadtverwaltung Münster versteht sich selbst als verlässliche
Partnerin ihrer Beschäftigten. Sie werden bei der Verwirklichung
individueller Vorstellungen über ihre Lebens- und Familienpla-
nung wirksam unterstützt. Dies macht sich in vielen Details be-
merkbar, z.B.:
• So steht die Stadt als Arbeitgeberin Wünschen ihrer Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Anpassung der Arbeits-
zeit an die eigenen Bedürfnisse sehr offen gegenüber.
• Eine Betriebs-Kita und seit kurzem eine eigene Großta-
gespflegestelle für die Kinder städtischer Beschäftigter unter-
stützen Eltern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
• Als aufgrund der starken Zunahme von Corona-Fällen in
der Gesellschaft Schulen und Kindergärten geschlossen wur-
den, hat die Stadtverwaltung ihre Beschäftigten mit bis zu 15
Tagen bezahlter Freistellung zur Kinderbetreuung unterstützt.
Die Inanspruchnahme der vielfältigen städtischen Angebote be-
ruht durchaus auf der Initiative der Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter – sie ist insoweit auch persönlicher Natur.
5.7 Wohnen
Verantwortlich: Dezernat VI
Das Amt für Wohnungswesen wird, wie in den vorbereitenden
Gesprächen im Jahr 2019 festgelegt, in seinem Haushaltsplan
ab 2021 die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsschei-
ne nach weiblichen und männlichen Alleinerziehenden auf-
schlüsseln, um ggf. vorhandene unterschiedliche Bedürfnisse zu
ermitteln.
5.8 Frauen- und Geschlechterge-
schichte
Verantwortlich: Amt 47
Das Stadtarchiv hat als Gleichstellungsziel in seinem Haushalt
ab 2021 ergänzt, bei Publikationen und Themenabenden
Genderaspekte zu berücksichtigen. Auch hierzu fanden im Jahr
2019 ämterübergreifende Gespräche statt.
9
5.9 Geschlechterforschung
Verantwortlich: Amt 45
Das Stadtmuseum stellt die Kultur- und Kunstgeschichte Müns-
ters auch in Bezug auf die Geschlechtergeschichte aus: Bei fol-
genden Ausstellungen, die kulturgeschichtliche Aspekte be-
leuchten, wurde auch dem Genderaspekt Rechnung getragen:
19. Februar bis 15.September 2019: Alles auf Leeze! Fahrrad-
stadt Münster – Das Thema „Frauen und der Anfang des Fahr-
radfahrens“ wurde separat präsentiert.
08. März bis 08. September 2019: „Aufbruch! Die Anfänge der
Homosexuellen Bewegung in Münster“. Die Lesbenbewegung
mit ihrer Protagonistin Anne Henscheid und die Schwulenbewe-
gung mit ihrem Protagonisten Rainer Plein wurden gleichberech-
tigt behandelt.
21. September 2018 bis 13. Januar 2019: Aus Westfalen in die
Südsee. Katholische Mission in deutschen Kolonialgebieten: Der
Frauenorden „Unserer Lieben Frau“ in Münster-Hiltrup spielte
eine bedeutende Rolle in dieser Ausstellung zur Missionierung
der deutschen Kolonien.
13. Dezember 2019 bis Dezember 2020: Münster 1970, vor 50
Jahren: Auch Genderaspekte werden berücksichtigt!
18. Januar 2019 bis 24. Februar 2019: Fotoserie "plastics" von
Sophie Adamski. Eine Ausstellung der Friedrich-Hundt-
Gesellschaft: Diese Kunstausstellung wurde ausschließlich der
Künstlerin gewidmet.
Es gab darüber hinaus Veranstaltungen z. B. zum Internationa-
len Frauentag, die ausschließlich Genderaspekten gewidmet
waren.
5.10 Frauenförderung im Sport
Verantwortlich: SSB, Amt 17
● Der Stadtsportbund bietet mit dem Netzwerk für Frauen im
Sport „Sportlich. Weiblich. Am Start!“ regelmäßig Qualifizie-
rungsangebote für Frauen und Mädchen an.
● Der Frauensportverein – gefördert durch die Stadt Münster –
bietet mit dem Projekt „Integration of Women in Sports“ (IoWiS)
geflüchteten und einheimischen Frauen den Zugang zu kosten-
freien oder günstigen Sportangeboten, verbunden mit Kinderbe-
treuung. Dabei stehen auch die Verbesserung der Deutsch-
kenntnisse und der persönliche Austausch im Vordergrund.
5.11 Sicherheit in Grünanlagen
Verantwortlich: Amt 67
10
5.12 Gewalt gegen Frauen
Verantwortlich: Ämter 17, 50, 59
Im Jahr 2019 wurden beim Jobcenter 83 Frauenhausfälle ge-
meldet.
Schwerpunktthemen der Arbeitskreise ‚Gegen Gewalt an Frauen
und Mädchen‘ und ‚Gewaltschutzgesetz Münster‘ waren in 2019:
- #mee too, Gesetzesänderung zum Themenbereich Vergewalti-
gung (Nein heißt Nein) und deren Auswirkungen
- weibliche Genitalverstümmelung
- Situation der Frauen mit Fluchterfahrungen in Münster und
- erforderliche Beratungsangebote mit Dolmetscher/-innen und
deren Finanzierungsmöglichkeiten
Gezielte Informationen und Schulungen zum Thema „Gewalt
gegen Frauen“ wurden regelmäßig im Rahmen der Netzwerkar-
beit weitervermittelt und durchgeführt
5.13 Besondere Maßnahmen zum
Schutz geflüchteter Frauen
Verantwortlich: Ämter 17, 50
Das Sozialamt hat ergänzend zum Konzept des Sozialdienstes
für Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit der Gewaltschutzbeauf-
tragten für Flüchtlingseinrichtungen des Caritasverbandes für die
Stadt Münster e.V. ein Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsein-
richtungen entwickelt.
Ergänzend dazu wurden Plakate zu den Themen sexuelle
Selbstbestimmung, Religionsfreiheit, respektvoller Umgang,
Gewaltfreiheit entwickelt, die in den Unterkünften, neben der
Darstellung der Hausordnung bildhaft, mit wenig Worten erklärt
und gut sichtbar veröffentlicht sind.
Im Rahmen der Netzwerkarbeit ist das Thema fester Bestandteil
der Arbeit (siehe 5.12)
5.14 Umsetzung des Prostituierten-
schutzgesetzes
Verantwortlich: Ämter 17, 32, 53
Amt 53:
Daten zur gesundheitlichen Beratung:
- Beratungen gesamt vom 01.07.2017 bis jetzt: 481
- davon sind Erstberatungen: 329
- und Folgeberatungen: 156
Insgesamt haben 2 Männer die Beratung in Anspruch genom-
men. Beide waren Transgender. Alle anderen waren Frauen:
davon waren 55 unter 21 Jahre alt.
Amt 32:
§ 3 ProstSchG (Anmeldung der Prostituierten) wird umfassend
bearbeitet; von den 15 Prostitutionsstätten sind 10 bereits kon-
zessioniert; Kontrollen im Sinne des ProstSchG werden durc h-
geführt.
Ämter 17,32 und 53:
Die Broschüre ‚Beratungsangebote für Prostituierte in Münster‘
wurde überarbeitet und in erhöhter Auflage gedruckt.
11
Indikatoren im Handlungsfeld Die Kommune als Dienstleisterin
Indikatoren 2017 2019
Existieren spezielle Maßnahmen zur
Bekämpfung von Geschlechterste-
reotypen im Bildungswesen, z. B.
Kampagnen gegen traditionelle Be-
rufsbilder?
Am Girls´ Day 2017 haben 1.300
Mädchen und 130 Einrichtungen
und Betriebe teilgenommen.
Am Mädchen- und Jungentag
nahmen 225 Schülerinnen und 425
Schüler teil.
Der Kalender Münstermerker
(früher „Mädchenmerker“) hat
eine stadtweite Auflage von 7.000
und landesweit 91.680 Stück.
Am Girls‘ Day 2019 haben
rund 1.100 Schülerinnen und
rund 130 Einrichtungen und
Betriebe teilgenommen.
Am Münsteraner Mädchen-
und Jungentag nahmen 496
Schülerinnen und 580 Schü-
ler teil.
Der Kalender „Münster-
merker – just for every
gender* “ hat eine stadtweite
Auflage von 6.500 und lan-
desweite Auflage von 71.510
Exemplaren.
Wie hoch ist der Antei l der Kinder,
die in Betreuungseinrichtungen be-
treut werden, aufgeschlüsselt nach
Altersgruppen?
Unter 3 Jahren: 42,4 %
3 bis 6 Jährige: 103,4 %
Unter 3 Jahren: 46,6 %
3 bis 6 Jährige: 104,3 %
6 bis 10-jährige: 63,7%
(OGS)
Gibt es Unterstützungsangebot e für
Personen, die pflegebedürftige Fa-
milienangehörige in Teilzeit oder
Vollzeit betreuen, (zum Beispiel B e-
ratungsangebote)?
Informationsbüro Pflege (eine Ei n-
richtung des Sozialamtes)
Das Informationsbüro Pflege
bietet weiterhin Beratung für
Pflegebedürftige und deren
Angehörige an.
Gibt es zweckgebundene Finanzmi t-
tel für den Abbau von geschlechte r-
spezifischer Gewalt?
Finanzierung der Frauenhäuser
und Zuschüsse für vier Träger (B e-
ratungsstellen und Frauenspor t-
verein)
2019 werden die Frauenhä u-
ser und 7 w eitere Angebote
von den Ämtern 17, 50 und
51 finanziert.
Die Beratungsstelle Frauen-
Notruf hat das Pilotprojekt
‚Sicher-Unterwegs-in-
MünsterTelefon‘/ sumt initiiert
und gestartet.
Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung
Kurztitel der Maßnahme
Umsetzung: bisher erreichte (Teil-)Ziele
6.1 Frauenspezifische Belange
in der Planung
Verantwortlich: Amt 61
Workshop Gendersensible Stadtplanung
Das Stadtplanungsamt und das Amt für Gleichstellung bieten im Früh-
jahr 2021 einen Workshop für Genderaspekte in der Stadtplanung an.
Die Vorbereitungen hierzu laufen. Ziel ist die Grundsensibilisierung,
um die Wirkung von Entscheidungen von Stadtplanung auf Menschen
unterschiedlicher Geschlechter deutlich zu machen. Zielgruppen sind
zum Beispiel Beschäftigte aus der Geschäftsstelle Stadtregion Müns-
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ter, der Stadtforschung, der (Strategischen) Stadtentwicklung, der
Denkmalpflege, und der Stadtteilplanung.
6.2 Modellprojekt Global Nach-
haltige Kommune
Verantwortlich: Amt 67
6.2 Modellprojekt Global nachhaltige Kommune
Mit dem Modellprojekt "Global Nachhaltige Kommune in NRW" ist für
Münster eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt worden.
Sie basiert auf den 17 von der UN beschlossenen global gültigen
Nachhaltigkeitszielen. Mittlerweile gibt es in Nordrhein-Westfalen ei-
nen zweiten Durchgang des Projektes, so dass sich insgesamt 30
Kommunen am Modellprojekt beteiligen.
In der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 sind die Ziele der Stadt-
gesellschaft im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung festgehalten.
Sie wurden in einem breiten Diskussionsprozess vom Beirat Global
Nachhaltige Kommune erarbeitet und 2018 und 2019 vom Rat der
Stadt Münster beschlossen. Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet den
Orientierungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und
fließt als Leitplanke in andere städtische Prozesse z. B. Münster Zu-
künfte 20 I 30 I 50 ein.
Der Rat der Stadt Münster hat folgende zehn Entwicklungsziele als
Orientierungs- und Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung
Münsters beschlossen:
1. gesellschaftliche Teilhabe für alle ermöglichen
2. bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund wohnen
3. natürliche Lebensgrundlagen erhalten
4. Wirtschafts-, Pendler und Freizeitverkehre umweltverträglich
und klimaneutral gestalten
5. Klimaschutz aktiv gestalten
6. Gute Arbeit ermöglichen
7. Wirtschaft zukunftsorientiert entwickeln
8. Bildungsgerechtigkeit ganzheitlich gestalten
9. Globale Verantwortung im Handeln verankern
10. zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster verwirklichen
In allen Themenbereichen wird darauf geachtet, dass die zu errei-
chenden Ziele ebenso wie die Maßnahmen zur Umsetzung gender-
sensibel dargestellt und ausgeführt werden. Das Amt für Gleichstel-
lung ist Mitglied des Projektbeirats.
Aktuelle Ratsbeschlüsse zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030:
V/0669/2019: Teil 3 -„Maßnahmenprogramm 2019 – 2022“,
V/0515/2018: Teil 2 - Operative Ziele, V/0648/2017: Teil 1 - Leitlinien
und strategische Entwicklungsziele.
6.3 Digitale Stadt Münster
Verantwortlich: Verwaltungs-
führung
- Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Münster
Die Stadt Münster verfolgt in ihrer Digitalisierungsstrategie verschie-
dene Ansätze, um das Verwaltungshandeln selbst, sowie den Aus-
tausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung digital
zu gestalten und damit Verwaltungsabläufe schneller, effizienter und
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transparenter zu machen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern
soll hierbei auf verschiedene Weise Berücksichtigung finden.
Die digitale Arbeitsplatzgestaltung beispielsweise fördert die Verein-
barkeit von Familie und Beruf. Im Juni 2020 waren 720 Arbeitsplätze
der Stadt Münster so ausgestattet, dass ein ortsunabhängiges Arbei-
ten möglich ist. Das bedeutet eine Steigerung der gleichzeitig mögli-
chen Zugriffe um über 500 im letzten Jahr. Darüber hinaus werden
aktuell vermehrt Videokonferenztools genutzt, um auch Besprechun-
gen mit mehreren Personen ortsunabhängig zu ermöglichen. Selbst-
verständlich ist der hohe Anstieg bedingt durch die Corona-
Einschränkungen.
Die Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens sollen nach dem
Antrag „Moderne Verwaltung, moderne Arbeitsformen“ der CDU-
Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom
16.06.2020 (A-R/0029/2020) auch nach den Pandemie-Zeiten im not-
wendigen Maß weiter genutzt werden. In diesem wird die Verwaltung
beauftragt, alsbald technische und organisatorische Voraussetzungen
für mehr digitale Arbeitsplätze/Homeoffice und Flexibilisierung von
Arbeitszeiten für Angestellte der Verwaltung und der städtischen Ge-
sellschaften zu schaffen. Bei der Umsetzung wird auf ein Entgegen-
wirken der sozialen Isolation sowie der fehlenden Abgrenzung zwi-
schen Berufs- und Privatleben geachtet.
Neue Formen der Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und
der Stadtverwaltung, z.B. durch vermehrt digitale Antragstellung oder
digitale Bürgerbefragungen, ermöglichen eine höhere Vielfalt an bür-
gernaher Verwaltungstätigkeit. Des Weiteren wird im Zuge der Einfüh-
rung neuer digitaler Prozesse die Berücksichtigung der Geschlechter-
gerechtigkeit im Sinne der Beteiligung sowie Einstellung neuer Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern explizit verfolgt.
Im Tätigkeitsbereich Open Data wurde ein Projekt zur Lebenslage
„Familie“ durch die primäre Veröffentlichung von familienrelevanten
offenen Daten umgesetzt. Im Ergebnis entstand daraus mit Beteiligung
der Zivilgesellschaft eine Familien-App. Inklusion und Gleichberechti-
gung sind im Open-Data-Bereich fortlaufende Themen: Einerseits soll
generell ein niederschwelliger, barrierefreier Zugang zu Daten gege-
ben sein, andererseits werden entsprechende Datensätze bereitge-
stellt, z.B. eine Übersicht von geeigneten Stillplätzen oder eine Liste
barrierefreier Bushaltestellen.
Darüber hinaus achtet die Stadtverwaltung bei der Nutzung neuer
Technologien sowie grundsätzlich im Arbeitsalltag auf den Schutz vor
digitaler Gewalt für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürge-
rinnen und Bürger. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
verschiedene Hilfen und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz zur Verfügung. In Bezug auf den
Schutz der Bürgerinnen und Bürger finden sich vielfältige Vorgaben in
der Netiquette für die Social Media-Kanäle der Stadt Münster
(https://www.stadt-muenster.de/social-media-netiquette.html).
- Smart City: Neben dem Prozess „Digitale Stadt“ ist im Herbst 2019
auch der Prozess „Smart City Münster“ gestartet worden. Dieser Pro-
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zess wird koordiniert und gesteuert durch die Stabstelle Smart City im
Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft der Stadt Münster. Aktuell
steht die Erarbeitung einer Smart City-Strategie an.
Bei einer „Smart City“ geht es um Stadtentwicklung im Digitalen Zeital-
ter. Ziel ist die Steigerung der Lebensqualität und die Stärkung Müns-
ters als attraktiver Wirtschaftsstandort. Angesprochen sind Handlungs-
felder an den Schnittstellen von Stadtentwicklung und Digitalisierung
wie zum Beispiel Mobilität, Energie, Handel, Wissenschaft und Bildung
sowie Wohnen. Zudem sollen digitale Lösungen und Werkzeuge für
verbesserte und unmittelbare Formen der Bürgerbeteiligung genutzt
werden.
Auch für die Erarbeitung der o.g. Smart City-Strategie und für die da-
mit verbundenen Prozesse und Projekte gilt es, diese hinsichtlich ihrer
Wirkung auf die Geschlechterverhältnisse zu betrachten.
6.4 Gendergerechte Existenz-
gründung
Verantwortlich: Amt 59
Die Analyse der Daten zu Existenzgründungen, die im Jobcenter be-
kannt werden, ergeben keinen signifikanten Unterschied zwischen den
Geschlechtern. Die untersuchte Personengruppe – Existenzgründer im
SGB II-Bezug – ist zu klein, um Handlungsansätze für konkrete Maß-
nahmen für die Zielgruppe zu erstellen.
6.5 Fair Trade in der Stadtver-
waltung – gendergerecht
Verantwortlich: Amt 33
Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster informiert regelmäßig
bei öffentlichen Veranstaltungen über den Fairen Handel und die posi-
tiven Auswirkung auf (die produzierenden) Frauen. Die Veranstaltun-
gen richten sich an die gesamte Bevölkerung von Münster und somit
auch an die Bediensteten der Stadtverwaltung Münster. Die genderge-
rechte Umsetzung von Fair Trade in der Stadtverwaltung ist nicht
messbar.
Indikatoren im Handlungsfeld Planung und nachhaltige Entwicklung
Indikatoren 2017 2019
In welchen strategischen und
operationalen Zielen und Maß-
nahmen zur Umsetzung des
Programms „Global nachhaltige
Kommune“ ist die Geschlec h-
terperspektive explizit integriert?
- Themenfeld „Gesellschaftliche
Teilhabe und Gender mi t B e-
rücksichtigung der Wohnraums i-
tuation“
Operative Ziele:
- Die Stadt setzt sich dafür ein,
den Anteil von Frauen in Füh-
rungspositionen kontinuierlich
zu erhöhen.
- Der Haushaltsplan wird mit
FINANZfairTEILUNG (Gender
Budgeting) vermehrt zielgrup-
penspezifisch aufgestellt. In
jedem Dezernat wird auf mi n-
destens ein zusätzliches Pr o-
dukt Gender Budgeting ange-
wandt.
- Die Förderung von Mädchen
und jungen Frauen im MINT-
1.1.3 Strategisches Entwicklungs-
teilziel: Frauen und Männer haben
in unterschiedlichen Lebenslagen
und ohne stereotype Rollenzuwei-
sungen gleiche Teilhabechancen
insbesondere im Hinblick auf Bil-
dung, Kultur, Beruf und selbstbe-
stimmtes Leben.
4.1.3 Strategisches Entwicklungs-
teilziel: Frauen und Männer erhalten
gleiche Vergütung bei gleicher Ar-
beit. Die Arbeitsbedingungen ge-
ringfügig Beschäftigter werden kon-
tinuierlich verbessert. Operatives
Ziel A Die Stadt setzt sich aktiv da-
für ein, den Anteil der Frauen in
Führungspositionen kontinuierlich
zu erhöhen. Entsprechend der im
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Bereich erhält einen besonderen
Stellenwert.
Gleichstellungsplan 2021 genann-
ten Zielen wird sie einschließlich
kommunaler Einrichtungen und Un-
ternehmen bis 2030 die bestehende
Unterrepräsentanz abbauen.
Werden die besonderen Bedür f-
nisse von Fraue n und Männern
bei der Stadtplanung und dem
öffentlichen Nahverkehr berüc k-
sichtigt?
Zum Beispiel:
- Soziale Stadt Kinderhaus
- Integriertes Entwicklungskon-
zept für den Stadtteil Coerde
Maßnahmenprogramm Woh ngebiet
Kinderhaus-Brüningheide (ehemals
Soziale Stadt Kinderhaus):
- im Rahmen der jährlichen Bericht-
erstattung zur Pr ogrammevaluie-
rung inklusive Monitoring werden
alle Daten sowie Indikatoren zur
Messung der Zielerreichung ge-
schlechterspezifisch ausgewiesen,
soweit sie gegendert zur Verfügung
stehen.
Wenn Daten nach Geschlec htern
differenziert aufgeschlü sselt vorli e-
gen, wird dies bei entsprechender
Relevanz im InSEK Coerde berüc k-
sichtigt (z.B. Sportangebote für
Frauen und Mädchen muslimischen
Glaubens, geschlechtsspezifi sche
Sprachkurse für Mütter und Väter).
Anlage A
1431 Zeichen
Anlage A zur V/0714/2020 Kurzüberblick Zwischenbericht zum 3. Aktionsplan zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und regionaler Ebene. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Zwischenbericht soll einen Überblick über die bisher erreichten gleichstellungsorientierten Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplanes vermitteln. Des Weiteren wird ein Ausblick auf die Planung zum vierten Aktionsplan gegeben Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 104 Bezeichnung der PG Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Mit Ratsbeschluss vom 24.06.2009 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Umsetzung des Aktionsplanes ist gleichstellungsrelevant und stellt einen Baustein im Ge- samtgefüge der strategischen Gleichstellungsorientierung dar. Der Aktionsplan enthält darüber hinaus Elemente der Nachhaltigkeit
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Albersloher Weg 32
- Brüningheide
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0714/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37