3838/2019
Parkstadt Süd: Parkplatz Alteburger Straße – Zwischennutzung im Sanierungsge-biet (AN/0232/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2250 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Thur Az Vorlagen-Nummer 3838/2019 Freigabedatum am 6.11.2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Beantwortung der Anfrage der Fraktion die Grünen - BV2 Köln, Herrn Manfred Giesen und Günter Schlanstedt vom 20.02.2017 Betreff: Parkstadt Süd: Parkplatz Alteburger Straße – Zwischennutzung im Sanierungsge-biet (AN/0232/2017) Hier: Stellungnahme der Verwaltung Text der Anfrage: 1. Wie ist der Stand der Verhandlungen der Stadt mit dem BLB über das o.g. Gelände (ehem. Küppers-Brauerei)? 2. Auf welche Dauer muss mit der Einrichtung eines Parkplatzes auf dem genannten Gelände gerechnet werden? 3. Sind Verhandlungen über die Freihaltung eines Geländes zum Beginn des Pionierwegs einge- leitet worden? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Vermeidung nicht gewünschter Zwischennut- zungen, um die Ziele der Parkstadt Süd abzusichern? Stellungnahme der Verwaltung Zu 1. Die Ankaufverhandlungen mit dem Bau – und Liegenschaftsbetrieb NW (BLB) konnten bisher noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Zu 2. Die Fläche des Parkplatzes wurde vom BLB unbefristet an den Betreiber vermietet. Der Vertrag ist jederzeit kurzfristig kündbar. Zu 3. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen BLB und dem Betreiber konnte seitens der Verwal- tung darauf hingewirkt werden, dass die für einen Pionierweg erforderlich Fläche auf dem jetzigen Parkplatz kurzfristig hierfür freigestellt und verfügbar zu machen ist. Somit ist gewährleistet, dass die erforderlichen Flächen zum Zeitpunkt des Baubeginns für einen Pionierweg verfügbar sind. Zu 4. Für den gesamten Planungsbereich Parkstadt Süd liegt ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebau- ungsplan vor (3574/2015). Hierdurch können Veränderungen, die den Zielen der städtebaulichen Entwicklung Parkstadt Süd entgegenstehen, zurückgestellt werden bzw. durch eine Veränderungs- sperre untersagt werden. Zudem kann die Stadt Köln als Eigentümerin eines Großteils der überplanten Flächen Entscheidun- gen über deren Vermietung und somit Nutzung im Sinne der Entwicklung Parkstadt Süd nehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3838/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 05.11.2019 08:22