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3838/2019

Parkstadt Süd: Parkplatz Alteburger Straße – Zwischennutzung im Sanierungsge-biet (AN/0232/2017)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 7.1.14

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Thur Az 
Vorlagen-Nummer 
 3838/2019 
Freigabedatum am 6.11.2019  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion die Grünen - BV2 Köln, Herrn Manfred Giesen und 
Günter Schlanstedt vom 20.02.2017  
Betreff: Parkstadt Süd: Parkplatz Alteburger Straße – Zwischennutzung im Sanierungsge-biet 
(AN/0232/2017) 
Hier: Stellungnahme der Verwaltung 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen der Stadt mit dem BLB über das o.g. Gelände (ehem. 
Küppers-Brauerei)? 
2. Auf welche Dauer muss mit der Einrichtung eines Parkplatzes auf dem genannten Gelände 
gerechnet werden? 
3. Sind Verhandlungen über die Freihaltung eines Geländes zum Beginn des Pionierwegs einge-
leitet worden? 
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Vermeidung nicht gewünschter Zwischennut-
zungen, um die Ziele der Parkstadt Süd abzusichern? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Zu 1.  
Die Ankaufverhandlungen mit dem Bau – und Liegenschaftsbetrieb NW (BLB) konnten bisher noch 
nicht endgültig abgeschlossen werden.  
Zu 2. 
Die Fläche des Parkplatzes wurde vom BLB unbefristet an den Betreiber vermietet. Der Vertrag ist 
jederzeit kurzfristig kündbar. 
Zu 3. 
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen BLB und dem Betreiber konnte seitens der Verwal-
tung darauf hingewirkt werden, dass die für einen Pionierweg erforderlich Fläche auf dem jetzigen 
Parkplatz kurzfristig hierfür freigestellt und verfügbar zu machen ist. Somit ist gewährleistet, dass die 
erforderlichen Flächen zum Zeitpunkt des Baubeginns für einen Pionierweg verfügbar sind.  
Zu 4. 
Für den gesamten Planungsbereich Parkstadt Süd liegt ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebau-
ungsplan vor (3574/2015). Hierdurch können Veränderungen, die den Zielen der städtebaulichen 
Entwicklung Parkstadt Süd entgegenstehen, zurückgestellt werden bzw. durch eine Veränderungs-
sperre untersagt werden. 
Zudem kann die Stadt Köln als Eigentümerin eines Großteils der überplanten Flächen Entscheidun-
gen über deren Vermietung und somit Nutzung im Sinne der Entwicklung Parkstadt Süd nehmen.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3838/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.11.2019
Erstellt
05.11.2019 08:22