1515/2023
Beantwortung einer Anfrage (BV): Städtebauliches Planungskonzept Causemannstr. / Merkenich (AN/0802/2023)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2104 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1515/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 Beantwortung einer Anfrage (BV) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BV 6) (AN/0802/2023): Sachstand Vorgabenbeschluss zum städtebaulichen mit dem Arbeitstitel "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung (Vorlage 0990/2022) Frage an die Verwaltung: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Städtebaulichen Planungskonzept mit dem Arbeitstitel "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Änderung (Ausschuss-Vorlage 0990/2022 im Stadtentwicklungsausschuss vom 02.06.2022)? Antwort der Verwaltung: Mit dem Beschluss über die Umstellung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungspla- nes Nummer 67549/04 mit dem Arbeitstitel: "Causemannstraße" in Köln-Merkenich, 3. Ände- rung (Vorlage 2682/2021) hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, soweit die Rechtsverordnung des Landes zur Anwendung des neuen § 31 Absatz 3 BauGB erfolgt, alternativ zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu prüfen, ob eine Zulässigkeit des Bauvorhabens bereits im Rahmen des § 31 Absatz 3 BauGB mit erweiterten Befrei- ungstatbestand in einem Baugenehmigungsverfahrens gegeben ist und ob das Bauvorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens weiter begleitet werden kann und damit das vorliegende Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr weiter verfolgt werden muss. Am 07.01.2023 ist die Verordnung zur Bestimmung von Gebieten im Land Nordrhein- Westfalen mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Satz 1 des Baugesetzbu- ches (BaulandmobilisierungsVO NRW) in Kraft getreten. Ausweislich der zugehörigen Anlage 1 kann in Köln damit § 31 Abs. 3 BauGB zur Anwendung kommen. Gegenwärtig stimmt die Verwaltung mit dem Investor den Bauantrag zur Baugenehmigung nach § 31 Abs. 3 BauGB ab. Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgt ein abschließender Sachstandsbericht zum so- genannten Vorgabenbeschluss (Vorlage 0990/2022).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Causemannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1515/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 05.05.2023 14:19