V/0172/2007
Erweiterung Zentrum Kinderhaus
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Anlage 3
26208 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/ 0172 / 2007 Stand: 01.03.2007
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrs-
planung
Exposé
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren
"Erweiterung Zentrum Kinderhaus "
Ansprechpartner:
Rainer Kessel, Stadt Münster, Amt für Liegenschaften,
Stadthaus 3, Zi. E 509, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Tel.: (0251) 492 – 2331, Fax-Nr.: (0251) 492 - 7718
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de
Andreas Kurz, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Stadthaus 3, Zi. 121, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Tel.: (0251) 492 - 6140, FAX-Nr.: (0251) 492 - 7732
e-mail: Kurz@stadt-muenster.de
Stadt Münster Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 03/2007
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Anlass / Zielsetzung 3
2. Beschreibung Standort 3
2.1 Städtebauliche Verhältnisse
2.2 Eigentums-, Grundstücksverhältnisse
3. Entwicklungsziele/liege nschaftliche Bedingungen/
Nutzungsbindungen 5
3.1 Entwicklungsziele
3.2 liegenschaftliche Bedingungen
3.3 Nutzungsbindungen
4. Verfahren der Ausschrei bung zur Erlangung von
Planungsrecht 6
4.1 Auswahlverfahren
4.2 Herstellung von Planungsrecht
4.3 geplanter Ablauf Ausschreibungsverfahren und Projektentwicklung
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers 7
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des
Auswahlverfahrens
5.2 geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers
5.2.1 Freilegung/Erschließungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen
5.2.2 Errichtung und Vermietung des Objektes
5.2.3 Geldleistungen
6. Leistungen der Stadt Münster 9
6.1.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens
6.1.2 Leistungen während der Realisierungsphase
7. Hinweise 9
8. Ansprechpartner 10
9. Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und 10
Bieterverfahren
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1. Anlass / Zielsetzung
Der Rat der Stadt Münster hat am 28.03.2007 die Entwicklungsziele und städtebaulichen Rah-
menbedingungen für die Projektentwicklung "Erweiterung Zentrum Kinderhaus" beschlossen
und zur Grundlage eines Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens gemacht. Zielsetzung
ist die Stärkung und Erweiterung des vorhandenen Zentrums Kinderhaus zum Stadtbezirkszent-
rum durch Bebauung der nordwestlich angrenzenden Grundstücksfläche mit einer multifunktio-
nalen Nutzung, bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und innovativem
Wohnen für Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituationen.
2. Beschreibung Standort
2.1 Städtebauliche Verhältnisse
Das Erweiterungsgrundstück liegt unmittelbar nordwestlich angrenzend an das bestehende
Zentrum Kinderhaus mit seinen an Fußgängerzonen liegenden Versorgungseinrichtungen. Der
Planbereich wird im Norden und Westen/Südwesten von öffentlichen Straßen begrenzt. Die
Stadt Münster beabsichtigt die Westhoffstraße von vier auf zwei Spuren zurück zu bauen und
nach Westen zu verlegen (siehe Pkt. 4.3).
Die Bebauung im Nordwesten ist geprägt durch die bis zu 10-geschossigen Wohngebäude im
Bereich Josef-Beckmann-Straße und Brüningheide sowie die bis zu 4-geschossigen Wohn- und
Geschäftsgebäude des Zentrums Kinderhaus im Osten. Im Südwesten schließen unmittelbar
jenseits der zu verlegenden Westhoffstraße eingeschossige Einfamilienhäuser sowie Grundstü-
cke eines Gartenbaubetriebes an.
Das benachbarte Wohnquartier innerhalb der Straßenzüge Josef-Beckmann-Straße und Brü-
ningheide (Kinderhaus „Nordwestschleife“) ist ein Maßnahmegebiet des Bund-Länder-
Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“. Diese Sied-
lung bedient mit ihrem überwiegend öffentlich geförderten Wohnungsangebot vornehmlich kin-
derreiche Familien und Migranten.
2.2. Eigentums-, Grundstücksverhältnisse
Eigentumsverhältnisse und Abgrenzung
Die Stadt Münster ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Münster
Flur 86 Nr. 446 = 7.408 qm,
Flur 87 Nr. 621 = 2.611 qm,
Nr. 622 = 4.337 qm,
Flur 91 Nr. 691 = 6.679 qm,
Nr. 679 = 7.527 qm sowie
Flur 95 Nr. 209 = 15.963 qm.
Aus Teilflächen dieser Grundstücke definiert sich das vom Bewerber zu erwerbende Baugrund-
stück. Das Grundstück ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Exposés ist, kenntlich gemacht.
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Grundbuch/Baulastenverzeichnis
Die Grundstücke sind im Grundbuch von Münster eingetragen:
Gemarkung Münster Flur 86 Nr. 446 im Grundbuch von Münster Blatt 56086,
Gemarkung Münster Flur 87 Nr. 621 und 622 im Grundbuch Münster Blatt 56087,
Gemarkung Münster Flur 91 Nr. 679 und 691 im Grundbuch von Münster Blatt 56091.
Gemarkung Münster Flur 95 Nr. 209 im Grundbuch von Münster Blatt 5095.
Es sind für die Grundstücke keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs verzeichnet.
Für die Grundstücke sind keine Baulasten im B aulastenverzeichnis der Stadt Münster eingetra-
gen.
Baulicher Bestand
Nach Verlegung der Westhoffstraße befindet sich das Grundstück in folgendem Zustand:
Die Straßenbefestigung einschließlich der Befestigung der Rad- und Gehwege sowie Schotter-
unterbau und die Beleuchtung werden entfernt.
Nach einer Kanalumlegung nicht mehr benötigte Kanäle haben eine Überdeckung von minimal
0,5 m und werden verdämmt. Bei Schächten von nicht mehr benötigten Kanälen werden der
Einstieg und der Konus entfernt.
Im Grundstück verbleiben nach dem Straßenumbau inaktive Leitungen der Stadtwerke Münster
GmbH sowie Leerrohre und, soweit heute vorhanden, Kabelschächte der Deutsche Telekom
AG.
Miet-, Nutzungsverträge
Es bestehen keine Miet- und Nutzungsverhältnisse.
Leitungen
Im Grundstück werden sich nach dem Umbau der Westhoffstraße ein Schmutzwasserkanal der
Stadt Münster und ein verrohrtes Gewässer befinden. Beide müssen in der derzeitigen Lage
verbleiben und grundbuchlich erstrangig gesichert werden. Der Verlauf der östlichen Trasse (s.
Lageplan) der Leitungen ist geringfügig flexibel und kann in beschränktem Maße an den Stand-
ort des geplanten Baukörper angepasst werden.
Altlasten
Das Grundstück ist zzt. im Altlastenkataster der Stadt Münster nicht verzeichnet.
Baugrund
Es liegen keine Baugrunduntersuchungen vor.
Grundwasserstand
Hierzu liegen keine Angaben vor.
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3. Entwicklungsziele, liege nschaftliche Bedingungen/
Nutzungsbindungen
3.1. Entwicklungsziele
Folgende Entwicklungsziele legt der Rat der Stadt Münster für die Planung zugrunde:
• Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung zum Stadtbezirkszentrum. Des-
halb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und
innovativen Wohnformen für Menschen unterschi edlichen Alters und unterschiedlicher Le-
benssituation vorzusehen.
• Für den Lebensmitteleinzelhandel ist ein Vollsortimenter oder ein Verbrauchermarkt mit
bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche nachzuweisen.
• Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal 4-geschossige - Bebauung zu planen.
Dabei bilden die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie
die benachbarte Bebauung den städtebaulichen Maßstab für die Beurteilung einer ange-
messenen Bebauungsdichte.
• Die geplante Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum auszurichten.
• Der öffentliche Raum mit Fußwegeerschließung ist anknüpfend an die Vorplätze zur Kris-
tiansandstraße und zur Straße Am Burloh zu planen, sodass eine attraktive fußläufige Ver-
bindung zum bestehenden Zentrum am Idenbrockplatz entsteht. Unabdingbar ist eine ge-
stalterische Verzahnung.
• Es ist eine Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz vorzusehen.
• Angemessene Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen.
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen
Aus liegenschaftlicher Sicht sind folgende Bedingungen zu beachten:
• Der nach Umlegung durch den Planbereich verlaufende Schmutzwasserkanal und das ver-
rohrte Gewässer müssen durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
in das Grundbuch zugunsten der Stadt Münster dauerhaft gesichert werden. Die Schutz-
streifenbreite beträgt 5 m über der jeweiligen Rohrachse. Der Schutzstreifen (s. Lageplan)
darf nicht überbaut werden bzw. bepflanzt werden (mit Ausnahmen von nicht tiefwurzeln-
den Sträuchern)
• Das verrohrte Gewässer steht unter dem besonderen Schutz des Landeswassergesetzes.
Die daraus resultierenden Vorschriften und Maßgaben sind zu beachten und ggfs. mit der
Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
• Durch die Umlegung der Westhoffstraße und der darin verlegten Versorgungsleitungen
befinden sich auf dem Plangrundstück inaktive Leitungen verschiedener Versorgungsträger
• Die rückwärtige Andienung der Grundstücke Idenbrockplatz 3 sowie 5 und 5a (Gemarkung
Münster Flur 91 Nrn. 538 und 549) von Westen her über das Plangrundstück ist durch Ein-
tragung von Wegerechten zu Lasten des Plangrundstückes in das Grundbuch sicher zu
stellen. Dadurch soll die weitere Nutzung vorhandener Rampen und Zufahrten gewährleis-
tet werden.
• Das Grundstück liegt an der Grenze des Münsterschen Kiessandzuges. Nur wenn nach-
weislich keine Versickerung des Niederschlagswassers möglich ist, erfolgt der Anschluss
an die Regenwasserkanalisation.
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3.3 Nutzungsbindungen
Folgende privatrechtliche Bindungen werden hinsichtlich der Nutzung des Baugrundstücks zu
Lasten des Käufers vereinbart und zum Teil grundbuchlich gesichert:
• Auf Dauer sind die Errichtung und der Betrieb von Bordellen, Einrichtungen des Vergnü-
gungs- bzw. Animiergewerbes sowie gewerbliche Spielhallen, die überwiegend der Aufstel-
lung von Spielgeräten i. S. des § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO und/ oder der Veranstaltung an-
derer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten i. S. des § 33 d Abs. 1 Satz 1 GewO dienen und
Nachtbarbetriebe ausgeschlossen.
• Die Bereitstellung der einschließlich Entwässerung und Beleuchtung zu erstellenden und zu
unterhaltenden Gehflächen auf dem Baugrundstück für die Inanspruchnahme durch die All-
gemeinheit. Die Unterhaltung dieser Flächen und Anlagen umfasst die Verkehrssicherungs-
pflicht sowie die Reinigung und den Winterdienst.
• Die künftige Bebauung, die für eine Wohnnutzung sowie ähnliche oder artverwandte Nut-
zungen in Anlehnung an § 1 Abs. 1 Nr. 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom
16.11.2001 für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (>19°) errichtet wird, sowie bei
sämtlichen baulichen Änderungen den Transmissionswärmeverlust (Nebenanforderung der
EnEV) wie folgt zu unterschreiten: "der spezifische flächenbezogene Transmissionswärme-
verlust (H`
T, vorh. = berechneter Wert) muss den Grenzwert gemäß EnEV vom
16. November 2001 (H`T, max. = zulässiger Höchstwert) um 30 % unterschreiten".
• Entsprechend einem Ratsbeschluss der Stadt Münster dürfen FCKW- und HFCKW-haltige
Baumaterialien nicht und PVC-haltige Baumaterialien nur insoweit verwendet werden, als
keine gleichwertigen Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Die Verwendung von tropischen
Hölzern sowie der Einbau von Baustoffen, Bauteilen o. a., in denen tropische Hölzer verar-
beitet sind, ist generell unzulässig.
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht
4.1 Auswahlverfahren
Die Stadt Münster führt zur Zielerreichung ein öffentliches Auswahl- und Realisierungsverfahren
für Bewerber durch. Für den
26.04.2007 ist ein Kolloquium zwischen den Interessenten und
dem Planungs- und Liegenschaftsdezernat der Stadtverwaltung vorgesehen, in dem Einzelfra-
gen geklärt werden können.
In der 4-monatigen Planungsphase bis 31.08.2007 haben die Bewerber (Team, zwingend
bestehend aus Investor (Entwickler), Endinvestor und mindestens einem qualifizierten Architek-
turbüro) - unter Einhaltung der Vorgaben dieses Exposés - eine umsetzungsfähige Plan- und
Nutzerkonzeption zu erarbeiten.
Die Projektentwicklung wird durch einen Beirat begleitet, dem externe Berater, Vertreter des
Gestaltungsbeirates, der Politik, der Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinderhaus an-
gehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien mindestens zwei Bewerber zur
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt der Rat der Stadt Münster einem Bewerber das
Baugrundstück für einen noch zu bestimmenden Zeitraum exklusiv und unentgeltlich an die
Hand mit der Zielsetzung, das Projekt realisierungsreif zu planen und eine Veräußerung des
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Grundstücks auf der Grundlage der im Exposé genannten Rahmenbedingungen zu ermögli-
chen.
4.2 Herstellung von Planungsrecht
Die für das Baugrundstück rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 106 Teilabschnitt X "Kin-
derhaus-Brüningheide" und Teilabschnitt XXV „Kinderhaus – Hauptzentrum“ weisen die Stand-
ortflächen als öffentliche Grünflächen und öffentliche Verkehrsflächen aus.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zentrumserweiterung sollen durch eine
vorhabenbezogene Änderung der Bebauungspläne, in Verbindung mit dem Abschluss eines
Durchführungsvertrages gem. § 12 Baugesetzbuch, geschaffen werden. Vorhabenträger wird
der von der Stadt Münster ausgewählte Bewerber sein. Voraussetzung für den Abschluss des
Durchführungsvertrages ist der vorherige Abschluss des Grundstückskaufvertrages für das
Baugrundstück.
4.3 Geplanter Ablauf Ausschreibungsverfahren und Projektentwicklung
- 01.04.2007 Ausgabe der Unterlagen
- 26.04.2007 Kolloquium
- 31.08.2007 Abgabe der Entwürfe und Kaufpreisangebote
- September 2007 Beurteilung der Entwürfe durch den Beirat
Öffentliche Präsentation der Entwürfe
- Oktober 2007 parlament. Gremien / Ratsentscheidung – Investorenauswahl
- anschließend Abschluss der Rahmenvereinbarung Stadt / Investor
- 2008 Verfahren zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung
Ausführungsplanung Straßenverlegung
Planverfahren zur Kanal- /Gewässerverlegung
Planung Leitungsverlegungen
- 2009 /10 Abschluss Durchführungsvertrag /Grundstückskaufvertrag
Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung
Straßenverlegung / Leitungsverlegung / Gewässerverlegung
Baubeginn Hochbau
In Abhängigkeit vom Baufortschritt Straßenverlegung
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers
5.1 Geforderte Planungs- und Entwickl ungsleistungen während des Auswahl-
verfahrens
Folgende Leistungen und Unterlagen sind durch die Bewerber zu erbringen und bei der Stadt
Münster einzureichen:
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• Städtebauliches Konzept im Maßstab 1:500
• Grundrisspläne im Maßstab 1:200
• Alle erforderlichen Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:200
• Erläuterungsbericht mit:
- Beschreibung der geplanten Architektur / prägende Materialwahl (Planungskompetenz)
• Darstellung des Nutzungskonzepts (Akquisitionskompetenz) mit Sortiments- und Nettonutz-
/Verkaufsflächen aller Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen mit Angaben zum
Stand der Vorverhandlungen mit interessierten Betreibern
• Darstellung der Freiflächennutzung und -gestaltung (Unterbringung des ruhenden Verkehrs:
KFZ und Fahrräder)
• Darstellung innovativer Angebotsqualitäten im Wohnungsbau
• Berechnungen der Nutzflächen für die verschiedenen Nutzungen, Anzahl der Stellplätze
und Fahrradstellplätze
• Nachweis der geforderten Qualifikation im Bewerberteam (Entwickler, Endinvestor und qua-
lifiziertes Architekturbüro)
• Darstellung der Plausibilität des angedachten Finanzierungskonzeptes
• Benennung von Referenzprojekten in den vergangenen 5 Jahren
5.2 geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers
5.2.1 Freilegung/Erschließungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen
• Freilegung des Grundstückes (Beseitigung von Aufwuchs, ggfs. Beseitigung von inakti-
ven Versorgungsleitungen usw.)
• Durchführung der erforderlich werdenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
• Evtl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für eine Gewässerverlegung
5.2.2 Errichtung und Vermietung des Objektes
Der Erwerber hat das Baugrundstück zur Unterbringung des angestrebten Nutzungsmixes
(gem. Pkt. 3.1) durch eine zusammenhängende Baumaßnahme, unter Vermeidung von Ab-
schnittsbildungen, zu bebauen sowie die weiteren maßnahmebedingten Bauleistungen, sofern
sie nicht von der Stadt Münster erstellt werden, zu erbringen.
Mit der Bebauung des Grundstücks ist innerhalb von einem Jahr nach Zugang der Baugeneh-
migung und Übergabe des Grundstücks zu beginnen. Der Erwerber hat durch Gestellung von
Sicherheiten gegenüber der Stadt Münster die Bauleistungen im vereinbarten Umfang zu ge-
währleisten.
Mit Blick auf die Einzelhandelsnutzungen im Zentrum Kinderhaus hat der Erwerber eine stadt-
bezirkszentrumstypische Mischung aus groß- und kleinteiligen Handelsflächen mit einem funk-
tionsfähigen Mix an Angeboten und Sortimenten zu entwickeln, die Mieter zu akquirieren und
vertraglich zu binden, so dass dauerhaft eine Stärkung und Erweiterung des Zentrums Kinder-
haus zu einem Stadtbezirkszentrum entsteht.
5.2.3 Geldleistungen
a) Zahlung eines Kaufpreises für das Grundstück in Höhe von 290,00 €/qm bei einer Ge-
schossflächenzahl (GFZ) von 1,0. Es erfolgt eine Angleichung in Abhängigkeit von der tat-
sächlich erreichten Geschossflächenzahl.
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b) Öffentliche Abgaben lt. jeweils geltender Satzung
aa) Für das Grundstück fallen keine Erschließungsbeiträge mehr an.
bb) Der Entwässerungsbeitrag ist für das Grundstück auf der Grundlage der jeweils
geltenden Satzung noch zu zahlen: Nach der zzt. gültigen Ortsatzung ist für das
Grundstück ein Betrag von etwa 12.000 qm x Faktor 1,5 (3-4-geschossige
Bauweise) x 6,77 €/qm = 121.860,00 € zu zahlen.
cc) Kanalhausanschlusskosten in Höhe des jeweils geltenden Betrages der entsprechenden
Satzung (zzt. 1.259,75 € je Kanalhausanschluss) fallen an.
6. Leistungen der Stadt Münster
6.1.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens
• Abschluss einer liegenschaftlichen Optionsvereinbarung
• Abstimmung des städtebaulichen Konzeptes
• Begleitung des Verfahrens zur Schaffung von Planungsrecht
• Vertragsabschlüsse (Grundstückskaufvertrag und Durchführungsvertrag)
6.1.2 Leistungen während der Realisierungsphase
• Verlagerung der Westhoffstraße einschließlich der Versorgungsleitungen (Ausnahme:
Schmutzwasserkanal und Gewässer, die jeweils verbleiben müssen und grundbuchlich
zu sichern sind.)
• Beseitigung des Oberbaues auf der alten Trasse der Westhoffstraße
7. Hinweise
Das Gebotsverfahren
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne geltenden
Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung zur Abgabe
eines verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur.
Auch mit der Entgegennahme des Angebotes bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung
frei, ob, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird.
Die Entscheidung über die Vergabe des Grundstückes trifft der Rat der Stadt Münster mit sei-
nen Fachgremien durch Beschluss.
Der/die Bewerber/in hat in seinem/ihrem Angebot zu bestätigen, dass er/sie sich bei Auswahl
für die Realisierung bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages an sein/ihr Angebot ge-
bunden hält.
Form des Angebotes
Das schriftliche Angebot ist zusammen mit den in diesem Exposé zum Qualifizierungsverfahren
erbetenen Unterlagen (Städtebauliches Konzept, Maßstab 1:500, farbige Pläne + CD-Rom im
dwg-, falls nicht möglich: dxf-Format) in einem verschlossenen Umschlag, der mit folgendem
Zusatz zu versehen ist:
Stadt Münster Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus
Amt für Liegenschaften
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stand: 03/2007
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Angebot Erweiterung Zentrum Kinderhaus
Name, Anschrift des Bieters
bis spätestens zum 31.08.2007, 12.00 Uhr der Stadt Münster – Amt für Liegenschaf-
ten -, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, zuzustellen, wobei das Eingangsdatum maßgeblich
ist. Das Kaufgebot kann auch persönlich unter der vg. Adresse, Zimmer E 451 abgegeben wer-
den.
Die vg. Frist ist eine Ausschlussfrist; Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche
Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend.
Im Zweifel hat der/die Bieter/in den rechtzeitigen
Zugang nachzuweisen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Beteiligung der Bewerber.
Garantieausschluss
Für den Zustand und die Beschaffenheit des Veräußerungsgrundstücks übernimmt die Stadt
Münster keine Garantie. Die in dem Exposé nebst Anlagen enthaltenen Angaben und Beschrei-
bungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften im Sinne
des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rückfragen
Rückfragen zu den Inhalten dieses Exposés sind im Kolloquium mündlich vorzutragen. Sie wer-
den, sofern möglich, in der Veranstaltung, ansonsten schriftlich beantwortet. Fragen und Ant-
worten der Stadt Münster werden von der Stadt Münster zusammengefasst und Bestandteil des
Exposés.
Urheberrechte
Die ausgewählten Arbeiten werden Eigentum der Stadt Münster. Das Erstveröffentlichungsrecht
liegt bei der Stadt Münster.
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleibt den Bewerbern erhal-
ten. Die Stadt Münster ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumen-
tieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Bewerber werden
dabei genannt.
Hinweis
Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß § 16 des Korruptionsbekämp-
fungsgesetzes NRW hin: danach ist eine Liste der Angebote aller Bewerber mit Namen und
Kaufpreis sowie die Auswahlentscheidung der für sie zuständigen Prüfeinrichtung zu übermit-
teln.
8. Ansprechpartner
Amt für Liegenschaften,
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Herr Kessel, Tel.: 0251/492-2331, e-mail: kessel@stadt-muenster.de
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung,
Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Herr Kurz, Tel.: 0251/492-6140, e-mail: kurz@stadt-muenster.de
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9. Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieter-
verfahren
Anlage 1: Formblatt Anerkenntnis der Rahmenbedingungen
Anlage 2: Planungsdaten auf CD-Rom:
- Luftbild vom Bereich Brüningheide –Zentrum Kinderhaus (unmaßstäblich)
- Eigentumsplan mit Kennzeichnung des städtischen Eigentums (DIN A3)
- Bodenrichtwertkarte (Auszug für den Bereich Kinderhaus)
- Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan (DIN A3)
- Leitungsplan im DIN A3 - Format
Anlage 2
1140 Zeichen
Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand H H Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand P P P P P PP 7.50 P P P P P 3.50 5.70 P P P P H P P P P P P P P 22 I -I 1 Radweg -I 131 IV IV IV 5c I IV I -I IV 133 IV 135 5b I 5d Idenbrockplatz III II II I I 28 I III II 83 IIII II 26 I III II 27 VIII 87 VIII 89 XI V 85 VI VII VI V 9 I Feldstiegenkamp Kristiansandstraße IV 139 VI V 137 V II III 5 4I II I I 3 23 III 24 III II III 25 II V 91 I 93 VII VI IV 140 V VI 142 III 5a II W esthoffstraße Langebusch IV 99 I 97 I 615 130a VI 95 II I I 32 I28 V 144 VI 146 V IV 148 I 2 I4 I 6 3a 130 I 3I I 1 I 127a K 7 Westhoffstraße I 128 I Neuer Heidkamp I 127 I 126 Feldstiegenkamp I 14 20 I 5 I 7 I I 3 8 I 7 5 I I 12 I 10 I 12a I 15a I15 I I 3b I 125 I 123 I122 I 122a I I 120a 120 II I 26 II I 16 I 14 I I 17 19 I I118 20 18 I I 23 I 22 Erlenkamp 31 I I I 33 35 I I 36 I 34 5 VIII 3 VIII 1 I 20a I I 24 29 32 30 I Anlage 2 zur Vorlage Nr. 172/2007 Plangebietsabgrenzung / Machbarkeitsstudie Verlegung Westhoffstraße
Anlage 1
551 Zeichen
Projektvorschläge - 1. Verfahrensstufe Bu “ DS Architekturbüro Ingo Meyer / Freiherrliche Heeremannsche Hauptverwaltung Erweiterung Zentrum Kinderhaus üusiitzierungsphase Dir an Bleckmann und Krys Architekten / Prokonzept GmbH Architekten Schomers und Schürmann / Zech Immobilien GmbH Anlage 1 zur Vorlage Nr. 172/2007 Architekturbüro Maas und Partner / CM Immobilien-Entwicklung GmbH ? nr 9 2,929, 9 2 „rn; 8 R.2 Nps tschoban voss / Procom Invest GmbH & Co KG pe D 3 = Architekten Deilmann und Kresing / 49251 ProjektentwicklungsGmbH
Beschlussvorlage
12337 Zeichen
V/0172/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Erweiterung Zentrum Kinderhaus Beratungsfolge 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Anhörung 22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 28.03.2007 Hauptausschuss Anhörung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster schließt sich der Empfehlung des Beirates an und beschließt, das Verfahren auf der Grundlage der eingegangenen Entwürfe (Anlage 1) nicht fortzufüh- ren. 2. Das Verfahren zur Erweiterung des Zentrums wird mit der Maßgabe fortgesetzt, dass der Erweiterungsbereich direkt an das bestehende Zentrum angrenzt und von der nach Westen verlegten Westhoffstraße begrenzt wird (Anlage 2). 3. Für den Erweiterungsbereich sind die Vorgaben des Exposés (Anlage 3) zugrunde zu le- gen. Folgende Entwicklungsziele sind zu berücksichtigen: - Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und Erweiterung des Zentrums zum Stadtbezirks- zentrum. Deshalb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienst- leistung, Gastronomie und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Al- ters und unterschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen. - Für den Lebensmitteleinzelhandel ist ein Vollsortimenter oder ein Verbrauchermarkt mit bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche nachzuweisen. - Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal 4-geschossige – Bebauung zu planen. Dabei bilden die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie die benachbarte Bebauung den städtebaulichen Maßstab für die Beurteilung einer ange- messenen Bebauungsdichte. - Die geplante Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum auszurichten. - Der öffentliche Raum mit Fußwegeerschließung ist anknüpfend an die Vorplätze zur Kris- tiansandstraße und Am Burloh zu planen, so dass eine attraktive fußläufige Verbindung zum Idenbrockplatz entsteht. Unabdingbar ist eine gestalterische Verzahnung. Vorlagen-Nr.: V/0172/2007 Auskunft erteilt: Herr Kurz Ruf: 492 61 40 E-Mail: Kurz@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0172/2007 - Es ist eine Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz vorzusehen. - Angemessene Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen. 4. Zur Teilnahme am weiteren Verfahren werden die Arbeitsgemeinschaften aufgefordert, die die Unterlagen zur 1. Stufe des Verfahrens angefordert haben. II. Kosten/Folgekosten Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien- ökonom und Architekt). III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städtebauli- cher Planung 2007 3.200,-- 0350.602.000.7 Kosten städtebaulicher Wett- bewerb/Vermarktung Bau- grundstücke 2007 3.200,-- Begründung: Zu 1.: Nach intensiven Vorberatungen hat der Rat am 15.02.2006 die Entwicklungsziele für die Erweite- rung des Zentrum Kinderhaus beschlossen und den Weg freigemacht für die Durchführung des zweistufigen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens . Das gesamte Verfahren wird durch einen eigens gebildeten Beirat begleitet, dem der Bezirksvorsteher, Vertreter aller Parteien, Rep- räsentanten der Kaufmannschaft, der Vorsitzende des Gestaltungsbeirates der Stadt, ein externer Architekt und ein Immobilienökonom sowie Vertreter der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsver- waltung angehören. Die Planungsaufgabe bestand darin im Bereich westlich der Westhoffstraße die Erweiterung des Zentrums Kinderhaus mit einer gemischt genutzten Bebauung vorzusehen und dabei eine struktu- relle und gestalterische Verzahnung mit dem bestehenden Zentrum zu schaffen. Von ca. 70 Arbeitsgemeinschaften (Planer, Investor, Betreiber), die die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben, sind ca. 30 zum Kolloquium erschienen. Einen konkreten Projektvorschlag ha- ben schließlich 6 Arbeitsgemeinschaften abgegeben (Anlage 1). Der Beirat kam am 18.01.2007 zu der einstimmigen Auffassung, dass bei keinem der Entwürfe eine absolut überzeugende Lösung für eine funktionsfähige Verknüpfung mit dem vorhandenen Zentrum erkennbar ist. Allerdings waren in einigen Entwürfen mehr oder weniger starke Ansätze für eine Verknüpfung erkennbar. Der Beirat hat ausdrücklich anerkannt, dass eine überzeugende Lösung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen – insbesondere: Erhalt der Westhoffstraße in ihren äußeren Grenzen - nur schwer zu erreichen war. Das bisherige Verfahren wurde gleichwohl positiv bewertet aufgrund des erzielten Erkenntnisgewinns. Über die Entwurfslösungen und die Empfehlungen des Beirates hat die Verwaltung am 01.02.2007 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Kinderhaus informiert. In der Erörterung wurden folgende Themen von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen: - 3 - V/0172/2007 - Nach wie vor wird kein Bedarf für zusätzliche Einzelhandelsflächen gesehen. Der Stadtteil sei mit der Anzahl von Läden und deren Verteilung ausreichend versorgt. - Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Erweiterungsbedarf begründet wird, sei über- holt. - Die Kaufkraft im Stadtteil Kinderhaus werde zu optimistisch beurteilt. - Vorrang vor einer Zentrumserweiterung sollte ein Umbau im bestehenden Zentrum haben. Eine Überbauung der Tiefgarage und die Umnutzung der Erdgeschosszone des nördlichen Wohnblocks werden hierfür genannt. Außerdem solle die Sparkasse dazu bewegt werden, Teile ihrer Flächen für Ladennutzungen zur Verfügung zu stellen. - Verbesserungsmaßnahmen zum Erscheinungsbild des Idenbrockplatzes - insbesondere mehr Sauberkeit – sollten durchgeführt werden. - Es wird auf die schwierige Situation der Mieter in der Nordwest-Schleife hingewiesen. Die geplante Erweiterung des Zentrums werde den Bedürfnissen der Bewohner nicht gerecht, insbesondere da hierdurch der Ladenstandort am Sprickmannplatz in Frage gestellt werde. - Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich des Langebusch Baugrundprobleme gäbe, die zu Rissen in den Gebäuden geführt haben. Insofern sei zu befürchten, dass die Bau- maßnahmen im Zusammenhang mit der Zentrumserweiterung zu weiteren Bauschäden führen könnten. Die genannten Themen wurden bereits im Verlauf der Beratungen in den Gremien intensiv erörtert (siehe Vorlagen V/0803/2005 /1.Erg. /2.Erg.). Zur Situation am Idenbrockplatz hat der Rat am 15.02.2006 die Verwaltung bereits aufgefordert, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, ein Konzept zur Verbesserung der Platzsituation zu erarbeiten. Baugrunduntersuchungen im Vorfeld der Baum aßnahmen für die Straßenverlegung und den Bau der Zentrumserweiterung werden standardmäßig durchgeführt. Zu 2.: Nach intensiver Erörterung der Ergebnisse der ersten Stufe des Verfahrens, gelangte der Beirat am 18.01.2007 einvernehmlich zu der Auffassung, dass nur ein städtebaulicher Ansatz, der die Verlegung der Westhoffstraße nach Westen vorsieht, zu einer funktionsfähigen Anbindung und damit auch effektiven Stärkung des Zentrums führen kann. Die Neubebauung könnte direkt an das vorhandene Zentrum anschließen. Eine Zäsur durch die trennende Straße, verbunden mit der Ge- fahr eines isolierten Versorgungsstandortes, wäre zu vermeiden. Außerdem würde der Erweite- rungsbereich ein deutlich größeres Flächenangebot bereitstellen. Zur Klärung des Flächenbedarfes für eine funktionsfähige Verlegung der Westhoffstraße, wurde eine Machbarkeitsstudie (Anlage ) mit folgenden Merkmalen erstellt: - Der Knotenpunkt Westhoffstraße / Kristiansandstraße wird nach Westen verlegt. Der Kno- tenpunkt Westhoffstraße / Am Burloh wird beibehalten. - Die Knotenpunkte werden als Kreisverkehre ausgebildet. - Der neue Straßenquerschnitt wird zwei statt vier Spuren aufweisen, mit mittig angeordne- ten Abbiegespuren zum Langebusch, zur Gärtnerei sowie zum Zentrumserweiterungsbe- reich und beidseitigen Geh- und Radwegen. - Die Zweispurigkeit führt zum teilweisen Rückbau der Straßenquerschnitte von Kristian- sandstraße, Am Burloh und Westhoffstraße in den Einmündungsbereichen der Knoten- punkte. Über die konkrete Ausgestaltung der künftigen Westhoffstraße, werden die parlamentarischen Gremien – voraussichtlich Ende 2007 - im Rahmen der Beratung des verkehrstechnischen Ent- wurfes entscheiden. Die Verlegung der Westhoffstraße würde, nach ersten Kostenschätzungen, einen Gesamtaufwand von ca. 3,4 Mio. Euro verursachen. Hierin sind sowohl Kosten für den Neubau der Westhoffstraße sowie für den Rückbau der heutigen Trasse, als auch Kosten für die Leitungsverlegungen (Stadt- werke, Telekom, Stadtentwässerung) enthalten. Bis auf den zwingend zu erhaltenden – verrohrten - 4 - V/0172/2007 – Gewässerlauf quer über das Plangebiet, wäre das künftige Erweiterungsgrundstück dann lasten- frei. Wegen dieses Kostenvolumens, sollte ursprünglich auf eine Verlegung der Westhoffstraße ganz verzichtet werden. Die bisherigen Entwurfsergebnisse haben jedoch gezeigt, dass die immense Trennwirkung der vierspurigen Westhoffstraße mit gestalterischen Mitteln, in für den Zentrumsnut- zer attraktiver Weise, nicht aufzuheben ist, dass also der Erweiterungsbereich neben dem Iden- brockplatz ein „Eigenleben“ entfaltet hätte, ohne die beabsichtigte wechselseitige Stärkung zu er- reichen. Dem hohen Erschließungsaufwand stünden allerdings mit ca. 12.000 qm (statt 7.500 qm) auch ein wesentlich größeres Grundstück für die Zentrumserweiterung und damit deutlich höhere Verkaufs- erlöse gegenüber. Der Erschließungsmehraufwand kann jedoch nicht durch den Verkaufsmehrer- lös kompensiert werden. Zu 3.: Die Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen, die der Rat am 15.02.2006 für die Zentrumserweiterung beschlossen hat, sollen in angepasster Form auf den neuen Plange- bietszuschnitt angewendet werden. Daraus ergibt sich, dass alle bisherigen Aussagen zur West- hoffstraße obsolet sind. Auch der Langebusch würde nicht mehr von der Zentrumserweiterung betroffen. Zielsetzung der Zentrumserweiterung ist der Ausbau des vorhandenen Zentrums und die Stärkung der Funktion des Stadtbezirkszentrums. Hierzu gehören auch Versorgungsangebote, deren Attrak- tivität über die Grenzen des Stadtteils hinausgehen. Für die geforderte Bereitstellung eines Lebensmittelmarktes ergibt sich daraus zwangsläufig die Forderung nach einer zukünftig tragfähigen Vertriebsform und Größenordnung. Zur qualitativen Verbesserung der Angebotssituation könnte sowohl ein großer Vollsortimenter, als auch ein Verbrauchermarkt (bis zu 2.000 qm VK) beitragen. Das Einzelhandelskonzept trifft hierzu keine Vorfestlegung. Die gutachterlich ermittelten Verkaufsflächenpotenziale für den Stadtteil Kinderhaus würden mit einer Größenordnung von 2.000 qm nicht ausgeschöpft. Angesichts der geänderten Planungsvorgaben stehen für die Zentrumserweiterung deutlich größere Flächenpotenziale zur Verfügung, die zudem direkt an das vorhandene Zentrum anschließen, sodass mit einer attraktiven Marktgröße eine Stärkung für das gesamte Zentrum zu erwarten ist. Zu 4.: Angesichts der wichtigen Aufgabenstellung – der dauerhaften Stärkung des Zentrums Kinderhaus – besteht aus Sicht der Stadt ein großes Interesse an einem möglichst breiten Teilnehmerkreis. Deshalb sollen alle Arbeitsgemeinschaften, die ursprünglich ihr Interesse an der Projektentwick- lung durch die Anforderung der Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe bekundet haben, die Gelegen- heit erhalten, unter den neuen, deutlich verbesserten Rahmenbedingungen, einen tragfähigen Pro- jektvorschlag zu machen. Dass sich von anfangs ca. 70 interessierten Arbeitsgemeinschaften nur 6 zur Abgabe eines Projektvorschlages entschloss en haben, ist sicher auch ein Indiz für die schwierigen Rahmenbedingungen der 1. Bearbeitungsstufe. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Übersicht: Projektvorschläge – 1. Verfahrensstufe - 5 - V/0172/2007 2. Plangebietsabgrenzung / Machbarkeitsstudie Verlegung Westhoffstraße 3. Exposé
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (13)
- Westhoffstraße 7
- Kristiansandstraße
- Albersloher Weg 33
- Idenbrockplatz 3
- Sprickmannplatz
- Feldstiegenkamp
- Neuer Heidkamp
- Am Burloh
- Josef-Beckmann-Straße
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch
- Erlenkamp 31i
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0172/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37