Mandari Insight

V/0172/2007

Erweiterung Zentrum Kinderhaus

Vorlagen 02.03.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 13

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

26208 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage  Nr. V/ 0172 / 2007 Stand: 01.03.2007 
 
 
 Amt für Liegenschaften 
 Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrs-
planung 
 
 
 
 
Exposé 
 
Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren 
"Erweiterung Zentrum Kinderhaus " 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ansprechpartner: 
 
Rainer Kessel, Stadt Münster, Amt für Liegenschaften,   
Stadthaus 3, Zi. E 509, Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Tel.: (0251) 492 – 2331,   Fax-Nr.: (0251) 492 - 7718 
e-mail: Kessel@stadt-muenster.de
  
 
Andreas Kurz, Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
Stadthaus 3, Zi. 121, Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Tel.: (0251) 492 - 6140,   FAX-Nr.: (0251) 492 - 7732 
e-mail: Kurz@stadt-muenster.de

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
2
Inhaltsverzeichnis 
 Seite  
 
1. Anlass / Zielsetzung  3 
 
 
2. Beschreibung Standort   3 
 
2.1 Städtebauliche Verhältnisse 
2.2 Eigentums-, Grundstücksverhältnisse  
 
3. Entwicklungsziele/liege nschaftliche Bedingungen/ 
Nutzungsbindungen   5 
 
3.1 Entwicklungsziele  
3.2 liegenschaftliche Bedingungen 
3.3 Nutzungsbindungen 
 
 
4. Verfahren der Ausschrei bung zur Erlangung von  
 Planungsrecht  6 
 
4.1 Auswahlverfahren 
4.2 Herstellung von Planungsrecht 
4.3 geplanter Ablauf Ausschreibungsverfahren und Projektentwicklung 
 
 
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers  7 
 
5.1 Geforderte Planungs- und Entwicklungsleistungen während des  
 Auswahlverfahrens 
5.2 geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers 
5.2.1 Freilegung/Erschließungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen 
5.2.2 Errichtung und Vermietung des Objektes 
5.2.3 Geldleistungen  
 
6. Leistungen der Stadt Münster 9 
 
6.1.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens 
6.1.2 Leistungen während der Realisierungsphase 
 
 
7. Hinweise 9 
 
8. Ansprechpartner 10 
 
9. Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und  10 
 Bieterverfahren

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
3
 
1. Anlass / Zielsetzung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 28.03.2007 die Entwicklungsziele und städtebaulichen Rah-
menbedingungen für die Projektentwicklung "Erweiterung Zentrum Kinderhaus" beschlossen 
und zur Grundlage eines Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens gemacht. Zielsetzung 
ist die Stärkung und Erweiterung des vorhandenen Zentrums Kinderhaus zum Stadtbezirkszent-
rum durch Bebauung der nordwestlich angrenzenden Grundstücksfläche mit einer multifunktio-
nalen Nutzung, bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie und innovativem 
Wohnen für Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Lebenssituationen.  
 
 
2. Beschreibung Standort  
 
2.1 Städtebauliche Verhältnisse 
 
Das Erweiterungsgrundstück liegt unmittelbar nordwestlich angrenzend an das bestehende 
Zentrum Kinderhaus mit seinen an Fußgängerzonen liegenden Versorgungseinrichtungen. Der 
Planbereich wird im Norden und Westen/Südwesten von öffentlichen Straßen begrenzt. Die 
Stadt Münster beabsichtigt die Westhoffstraße von vier auf zwei Spuren zurück zu bauen und 
nach Westen zu verlegen (siehe Pkt. 4.3). 
 
Die Bebauung im Nordwesten ist geprägt durch die bis zu 10-geschossigen Wohngebäude im 
Bereich Josef-Beckmann-Straße und Brüningheide sowie die bis zu 4-geschossigen Wohn- und 
Geschäftsgebäude des Zentrums Kinderhaus im Osten. Im Südwesten schließen unmittelbar 
jenseits der zu verlegenden Westhoffstraße eingeschossige Einfamilienhäuser sowie Grundstü-
cke eines Gartenbaubetriebes an. 
 
Das benachbarte Wohnquartier innerhalb der Straßenzüge Josef-Beckmann-Straße und Brü-
ningheide (Kinderhaus „Nordwestschleife“) ist ein Maßnahmegebiet des Bund-Länder-
Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt“. Diese Sied-
lung bedient mit ihrem überwiegend öffentlich geförderten Wohnungsangebot vornehmlich kin-
derreiche Familien und Migranten. 
 
2.2. Eigentums-, Grundstücksverhältnisse  
 
Eigentumsverhältnisse und Abgrenzung  
Die Stadt Münster ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Münster  
Flur 86 Nr. 446  =    7.408 qm, 
Flur 87 Nr. 621  =    2.611 qm, 
            Nr. 622  =    4.337 qm, 
Flur 91 Nr. 691  =    6.679 qm, 
            Nr. 679  =    7.527 qm sowie 
Flur 95 Nr. 209  =  15.963 qm. 
Aus Teilflächen dieser Grundstücke definiert sich das vom Bewerber zu erwerbende Baugrund-
stück. Das Grundstück ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Exposés ist, kenntlich gemacht.

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
4
 
Grundbuch/Baulastenverzeichnis 
Die Grundstücke sind im Grundbuch von Münster eingetragen: 
Gemarkung Münster Flur 86 Nr. 446 im Grundbuch von Münster Blatt 56086, 
Gemarkung Münster Flur 87 Nr. 621 und 622 im Grundbuch Münster Blatt 56087, 
Gemarkung Münster Flur 91 Nr. 679 und 691 im Grundbuch von Münster Blatt 56091. 
Gemarkung Münster Flur 95 Nr. 209 im Grundbuch von Münster Blatt 5095. 
 
Es sind für die Grundstücke keine Eintragungen in Abt. II und III des Grundbuchs verzeichnet.  
 
Für die Grundstücke sind keine Baulasten im B aulastenverzeichnis der Stadt Münster eingetra-
gen. 
 
Baulicher Bestand
 
Nach Verlegung der Westhoffstraße befindet sich das Grundstück in folgendem Zustand: 
Die Straßenbefestigung einschließlich der Befestigung der Rad- und Gehwege sowie Schotter-
unterbau und die Beleuchtung werden entfernt. 
Nach einer Kanalumlegung nicht mehr benötigte Kanäle haben eine Überdeckung von minimal 
0,5 m und werden verdämmt. Bei Schächten von nicht mehr benötigten Kanälen werden der 
Einstieg und der Konus entfernt. 
Im Grundstück verbleiben nach dem Straßenumbau inaktive Leitungen der Stadtwerke Münster 
GmbH sowie Leerrohre und, soweit heute vorhanden, Kabelschächte der Deutsche Telekom 
AG. 
 
Miet-, Nutzungsverträge
 
Es bestehen keine Miet- und Nutzungsverhältnisse. 
 
Leitungen
 
Im Grundstück werden sich nach dem Umbau der  Westhoffstraße ein Schmutzwasserkanal der 
Stadt Münster und ein verrohrtes Gewässer befinden. Beide müssen in der derzeitigen Lage 
verbleiben und grundbuchlich erstrangig gesichert werden. Der Verlauf der östlichen Trasse (s. 
Lageplan) der Leitungen ist geringfügig flexibel und kann in beschränktem Maße an den Stand-
ort des geplanten Baukörper angepasst werden.  
 
Altlasten
 
Das Grundstück ist zzt. im Altlastenkataster der Stadt Münster nicht verzeichnet. 
 
Baugrund
 
Es liegen keine Baugrunduntersuchungen vor. 
 
Grundwasserstand 
Hierzu liegen keine Angaben vor.

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
5
 
3. Entwicklungsziele, liege nschaftliche Bedingungen/ 
Nutzungsbindungen 
 
3.1. Entwicklungsziele  
 
Folgende Entwicklungsziele legt der Rat der Stadt Münster für die Planung zugrunde: 
 
• Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und die Erweiterung zum Stadtbezirkszentrum. Des-
halb ist eine multifunktionale Nutzung  bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistung und 
innovativen Wohnformen für Menschen unterschi edlichen Alters und unterschiedlicher Le-
benssituation vorzusehen. 
• Für den Lebensmitteleinzelhandel ist ein Vollsortimenter oder ein Verbrauchermarkt mit 
bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche nachzuweisen. 
• Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal 4-geschossige - Bebauung zu planen. 
Dabei bilden die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie 
die benachbarte Bebauung den städtebaulichen Maßstab für die Beurteilung einer ange-
messenen Bebauungsdichte. 
• Die geplante Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum auszurichten. 
• Der öffentliche Raum mit Fußwegeerschließung ist anknüpfend an die Vorplätze zur  Kris-
tiansandstraße und zur Straße Am Burloh zu planen, sodass eine attraktive fußläufige Ver-
bindung zum bestehenden Zentrum am Idenbrockplatz entsteht. Unabdingbar ist eine ge-
stalterische Verzahnung. 
• Es ist eine Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz vorzusehen.  
• Angemessene Flächen für das Abstellen von Fahrrädern  sind vorzusehen. 
 
3.2 Liegenschaftliche Bedingungen 
 
Aus liegenschaftlicher Sicht sind folgende Bedingungen zu beachten: 
• Der nach Umlegung durch den Planbereich verlaufende Schmutzwasserkanal und das ver-
rohrte Gewässer müssen durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit 
in das Grundbuch zugunsten der Stadt Münster dauerhaft gesichert werden. Die Schutz-
streifenbreite beträgt 5 m über der jeweiligen Rohrachse. Der Schutzstreifen (s. Lageplan) 
darf nicht überbaut werden bzw. bepflanzt werden (mit Ausnahmen von nicht tiefwurzeln-
den Sträuchern) 
• Das verrohrte Gewässer steht unter dem besonderen Schutz des Landeswassergesetzes. 
Die daraus resultierenden Vorschriften und Maßgaben sind zu beachten und ggfs. mit der 
Unteren Wasserbehörde abzustimmen.  
• Durch die Umlegung der Westhoffstraße und der darin verlegten Versorgungsleitungen 
befinden sich auf dem Plangrundstück inaktive Leitungen verschiedener Versorgungsträger 
• Die rückwärtige Andienung der Grundstücke Idenbrockplatz 3 sowie 5 und 5a (Gemarkung 
Münster Flur 91 Nrn. 538 und 549) von Westen her über das Plangrundstück ist durch Ein-
tragung von Wegerechten zu Lasten des Plangrundstückes in das Grundbuch sicher zu 
stellen. Dadurch soll die weitere Nutzung vorhandener Rampen und Zufahrten gewährleis-
tet werden. 
• Das Grundstück liegt an der Grenze des Münsterschen Kiessandzuges. Nur wenn nach-
weislich keine Versickerung des Niederschlagswassers möglich ist, erfolgt der Anschluss 
an die Regenwasserkanalisation.

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
6
 
3.3 Nutzungsbindungen 
 
Folgende privatrechtliche Bindungen werden hinsichtlich der Nutzung des Baugrundstücks zu 
Lasten des Käufers vereinbart und zum Teil grundbuchlich gesichert: 
 
• Auf Dauer sind die Errichtung und der Betrieb von Bordellen, Einrichtungen des Vergnü-
gungs- bzw. Animiergewerbes sowie gewerbliche Spielhallen, die überwiegend der Aufstel-
lung von Spielgeräten i. S. des § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO und/ oder der Veranstaltung an-
derer Spiele mit Gewinnmöglichkeiten i. S. des § 33 d Abs. 1 Satz 1 GewO dienen und 
Nachtbarbetriebe ausgeschlossen.  
• Die Bereitstellung der einschließlich Entwässerung und Beleuchtung zu erstellenden und zu 
unterhaltenden Gehflächen auf dem Baugrundstück für die Inanspruchnahme durch die All-
gemeinheit. Die Unterhaltung dieser Flächen und Anlagen umfasst die Verkehrssicherungs-
pflicht sowie die Reinigung und den Winterdienst. 
• Die künftige Bebauung, die für eine Wohnnutzung sowie ähnliche oder artverwandte Nut-
zungen in Anlehnung an § 1 Abs. 1 Nr. 1  Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 
16.11.2001 für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (>19°) errichtet wird, sowie bei 
sämtlichen baulichen Änderungen den Transmissionswärmeverlust (Nebenanforderung der 
EnEV) wie folgt zu unterschreiten: "der spezifische flächenbezogene Transmissionswärme-
verlust (H`
T, vorh.  =  berechneter Wert) muss den Grenzwert gemäß EnEV vom 
16. November 2001 (H`T, max. = zulässiger Höchstwert) um 30 % unterschreiten". 
• Entsprechend einem Ratsbeschluss der Stadt Münster dürfen FCKW- und HFCKW-haltige 
Baumaterialien nicht und PVC-haltige Baumaterialien nur insoweit verwendet werden, als 
keine gleichwertigen Ersatzstoffe zur Verfügung stehen. Die Verwendung von tropischen 
Hölzern sowie der Einbau von Baustoffen, Bauteilen o. a., in denen tropische Hölzer verar-
beitet sind, ist generell unzulässig. 
 
 
4. Verfahren der Ausschreibung zur Erlangung von Planungsrecht 
 
4.1  Auswahlverfahren 
 
Die Stadt Münster führt zur Zielerreichung ein öffentliches Auswahl- und Realisierungsverfahren 
für Bewerber durch. Für den 
26.04.2007 ist ein Kolloquium  zwischen den Interessenten und 
dem Planungs- und Liegenschaftsdezernat der Stadtverwaltung vorgesehen, in dem Einzelfra-
gen geklärt werden können.  
 
In der 4-monatigen Planungsphase bis 31.08.2007  haben die Bewerber (Team, zwingend 
bestehend aus Investor (Entwickler), Endinvestor und mindestens einem qualifizierten Architek-
turbüro) - unter Einhaltung der Vorgaben dieses Exposés - eine umsetzungsfähige Plan- und 
Nutzerkonzeption zu erarbeiten. 
 
Die Projektentwicklung wird durch einen Beirat begleitet, dem externe Berater, Vertreter des 
Gestaltungsbeirates, der Politik, der Verwaltung sowie der Werbegemeinschaft Kinderhaus an-
gehören. Der Beirat schlägt den parlamentarischen Gremien mindestens zwei Bewerber zur 
Bearbeitung des Projektes bzw. zur Vergabe des Grundstückes zur Projektrealisierung vor.  
 
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt der Rat der Stadt Münster einem Bewerber das 
Baugrundstück für einen noch zu bestimmenden Zeitraum exklusiv und unentgeltlich an die 
Hand mit der Zielsetzung, das Projekt realisierungsreif zu planen und eine Veräußerung des

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
7
Grundstücks auf der Grundlage der im Exposé genannten Rahmenbedingungen zu ermögli-
chen. 
 
4.2 Herstellung von Planungsrecht  
 
Die für das Baugrundstück rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 106 Teilabschnitt X "Kin-
derhaus-Brüningheide" und Teilabschnitt XXV „Kinderhaus – Hauptzentrum“ weisen die Stand-
ortflächen als öffentliche Grünflächen und öffentliche Verkehrsflächen aus.  
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zentrumserweiterung sollen durch eine 
vorhabenbezogene Änderung der Bebauungspläne, in Verbindung mit dem Abschluss eines 
Durchführungsvertrages gem. § 12 Baugesetzbuch, geschaffen werden. Vorhabenträger wird 
der von der Stadt Münster ausgewählte Bewerber sein. Voraussetzung für den Abschluss des 
Durchführungsvertrages ist der vorherige Abschluss des Grundstückskaufvertrages für das 
Baugrundstück. 
 
4.3 Geplanter Ablauf Ausschreibungsverfahren und Projektentwicklung 
 
            -  01.04.2007              Ausgabe der Unterlagen 
 
 -  26.04.2007               Kolloquium 
 
 -  31.08.2007               Abgabe der Entwürfe und Kaufpreisangebote 
 
 -  September 2007       Beurteilung der Entwürfe durch den Beirat 
                                                Öffentliche Präsentation der Entwürfe 
 
 -  Oktober 2007            parlament. Gremien / Ratsentscheidung – Investorenauswahl 
 
-  anschließend            Abschluss der Rahmenvereinbarung Stadt / Investor 
 
-  2008                          Verfahren zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung  
                                     Ausführungsplanung Straßenverlegung 
                                     Planverfahren zur Kanal- /Gewässerverlegung  
                                     Planung Leitungsverlegungen 
 
-  2009 /10                    Abschluss Durchführungsvertrag /Grundstückskaufvertrag 
                                     Satzungsbeschluss Bebauungsplanänderung 
                                     Straßenverlegung / Leitungsverlegung / Gewässerverlegung 
 
                                     Baubeginn Hochbau 
                                     In Abhängigkeit vom Baufortschritt Straßenverlegung 
 
 
 
5. Leistungen des Investors/des Erwerbers  
 
5.1 Geforderte Planungs- und Entwickl ungsleistungen während des Auswahl-
verfahrens 
 
Folgende Leistungen und Unterlagen sind durch die Bewerber zu erbringen und bei der Stadt 
Münster einzureichen:

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
8
• Städtebauliches Konzept im Maßstab 1:500 
• Grundrisspläne im Maßstab 1:200 
• Alle erforderlichen Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:200 
 
• Erläuterungsbericht mit: 
-     Beschreibung der geplanten Architektur / prägende Materialwahl (Planungskompetenz) 
• Darstellung des Nutzungskonzepts (Akquisitionskompetenz) mit Sortiments- und Nettonutz-
/Verkaufsflächen aller Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen mit Angaben zum 
Stand der Vorverhandlungen mit interessierten Betreibern  
• Darstellung der Freiflächennutzung und -gestaltung (Unterbringung des ruhenden Verkehrs: 
KFZ und Fahrräder) 
• Darstellung innovativer Angebotsqualitäten im Wohnungsbau 
• Berechnungen der Nutzflächen für die verschiedenen Nutzungen, Anzahl der Stellplätze 
und Fahrradstellplätze 
 
• Nachweis der geforderten Qualifikation im Bewerberteam (Entwickler, Endinvestor und qua-
lifiziertes Architekturbüro) 
• Darstellung der Plausibilität des angedachten Finanzierungskonzeptes 
• Benennung von Referenzprojekten in den vergangenen 5 Jahren 
 
5.2 geforderte Realisierungsleistungen des Investors/des Erwerbers 
 
5.2.1 Freilegung/Erschließungsmaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen 
 
• Freilegung des Grundstückes (Beseitigung von Aufwuchs, ggfs. Beseitigung von inakti-
ven Versorgungsleitungen usw.)  
• Durchführung der erforderlich werdenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen  
• Evtl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für eine Gewässerverlegung 
 
5.2.2 Errichtung und Vermietung des Objektes 
 
Der Erwerber hat das Baugrundstück zur Unterbringung des angestrebten Nutzungsmixes 
(gem. Pkt. 3.1) durch eine zusammenhängende Baumaßnahme, unter Vermeidung von Ab-
schnittsbildungen, zu bebauen sowie die weiteren maßnahmebedingten Bauleistungen, sofern 
sie nicht von der Stadt Münster erstellt werden, zu erbringen.  
Mit der Bebauung des Grundstücks ist innerhalb von einem Jahr nach Zugang der Baugeneh-
migung und Übergabe des Grundstücks zu beginnen. Der Erwerber hat durch Gestellung von 
Sicherheiten gegenüber der Stadt Münster die Bauleistungen im vereinbarten Umfang zu ge-
währleisten. 
 
Mit Blick auf die Einzelhandelsnutzungen im Zentrum Kinderhaus hat der Erwerber eine stadt-
bezirkszentrumstypische Mischung aus groß- und kleinteiligen Handelsflächen mit einem funk-
tionsfähigen Mix an Angeboten und Sortimenten zu entwickeln, die Mieter zu akquirieren und 
vertraglich zu binden, so dass dauerhaft eine Stärkung und Erweiterung des Zentrums Kinder-
haus zu einem Stadtbezirkszentrum entsteht.  
 
5.2.3 Geldleistungen 
 
a) Zahlung eines Kaufpreises für das Grundstück in Höhe von 290,00 €/qm bei einer Ge-
schossflächenzahl (GFZ) von 1,0. Es erfolgt eine Angleichung in Abhängigkeit von der tat-
sächlich erreichten Geschossflächenzahl.

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
9
b) Öffentliche Abgaben lt. jeweils geltender Satzung 
aa) Für das Grundstück fallen keine Erschließungsbeiträge mehr an. 
bb) Der Entwässerungsbeitrag ist für das Grundstück auf der Grundlage der jeweils  
      geltenden Satzung noch zu zahlen: Nach der zzt. gültigen Ortsatzung ist für das  
      Grundstück ein Betrag von etwa 12.000 qm  x  Faktor 1,5 (3-4-geschossige  
       Bauweise) x  6,77 €/qm  =  121.860,00 € zu zahlen.  
cc) Kanalhausanschlusskosten in Höhe des jeweils geltenden Betrages der entsprechenden  
      Satzung (zzt. 1.259,75 € je Kanalhausanschluss) fallen an. 
 
 
6.      Leistungen der Stadt Münster 
 
6.1.1 Leistungen während des Auswahlverfahrens 
 
• Abschluss einer liegenschaftlichen Optionsvereinbarung 
• Abstimmung des städtebaulichen Konzeptes 
• Begleitung des Verfahrens zur Schaffung von Planungsrecht 
• Vertragsabschlüsse (Grundstückskaufvertrag und Durchführungsvertrag) 
 
6.1.2 Leistungen während der Realisierungsphase 
 
• Verlagerung der Westhoffstraße einschließlich der Versorgungsleitungen (Ausnahme: 
Schmutzwasserkanal und Gewässer, die jeweils verbleiben müssen und grundbuchlich 
zu sichern sind.) 
• Beseitigung des Oberbaues auf der alten Trasse der Westhoffstraße 
 
 
7. Hinweise 
 
Das Gebotsverfahren 
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne geltenden 
Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung zur Abgabe 
eines verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur.  
Auch mit der Entgegennahme des Angebotes bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung 
frei, ob, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. 
Die Entscheidung über die Vergabe des Grundstückes trifft der Rat der Stadt Münster mit sei-
nen Fachgremien durch Beschluss. 
 
Der/die Bewerber/in hat in seinem/ihrem Angebot zu bestätigen, dass er/sie sich bei Auswahl 
für die Realisierung bis zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages an sein/ihr Angebot ge-
bunden hält. 
 
Form des Angebotes 
Das schriftliche Angebot ist zusammen mit den in diesem Exposé zum Qualifizierungsverfahren 
erbetenen Unterlagen (Städtebauliches Konzept, Maßstab 1:500, farbige Pläne + CD-Rom im 
dwg-, falls nicht möglich: dxf-Format) in einem verschlossenen Umschlag, der mit folgendem 
Zusatz zu versehen ist:

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
10
Angebot Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Name, Anschrift des Bieters 
 
 
bis spätestens zum 31.08.2007, 12.00 Uhr der Stadt Münster – Amt für Liegenschaf-
ten -, Albersloher Weg 33, 48155 Münster, zuzustellen, wobei das Eingangsdatum maßgeblich 
ist. Das Kaufgebot kann auch persönlich unter der vg. Adresse, Zimmer E 451 abgegeben wer-
den. 
Die vg. Frist ist eine Ausschlussfrist; Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche 
Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend. 
Im Zweifel hat der/die Bieter/in den rechtzeitigen
 Zugang nachzuweisen. 
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist ohne Beteiligung der Bewerber.  
 
Garantieausschluss  
Für den Zustand und die Beschaffenheit des Veräußerungsgrundstücks übernimmt die Stadt 
Münster keine Garantie. Die in dem Exposé nebst Anlagen enthaltenen Angaben und Beschrei-
bungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit, sind auch keine Eigenschaften im Sinne 
des § 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.  
 
Rückfragen 
Rückfragen zu den Inhalten dieses Exposés sind im Kolloquium mündlich vorzutragen. Sie wer-
den, sofern möglich, in der Veranstaltung, ansonsten schriftlich beantwortet. Fragen und Ant-
worten der Stadt Münster werden von der Stadt Münster zusammengefasst und Bestandteil des 
Exposés. 
 
Urheberrechte 
Die ausgewählten Arbeiten werden Eigentum der Stadt Münster. Das Erstveröffentlichungsrecht 
liegt bei der Stadt Münster. 
Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleibt den Bewerbern erhal-
ten. Die Stadt Münster ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten ohne Vergütung zu dokumen-
tieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Bewerber werden 
dabei genannt. 
 
Hinweis 
Die Stadt Münster weist auf ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß § 16 des Korruptionsbekämp-
fungsgesetzes NRW hin: danach ist eine Liste der Angebote aller Bewerber mit Namen und 
Kaufpreis sowie die Auswahlentscheidung der für sie zuständigen Prüfeinrichtung zu übermit-
teln. 
 
 
8. Ansprechpartner 
 
Amt für Liegenschaften,  
Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Herr Kessel, Tel.: 0251/492-2331, e-mail: kessel@stadt-muenster.de  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung,  
Albersloher Weg 33, 48155 Münster 
Herr Kurz, Tel.: 0251/492-6140, e-mail: kurz@stadt-muenster.de

Stadt Münster                                                                                                                   Exposé Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
Amt für Liegenschaften 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung,  Verkehrsplanung                                                                                 Stand: 03/2007 
11
9. Unterlagen zum öffentlichen Ausschreibungs- und Bieter-
verfahren  
 
Anlage 1: Formblatt Anerkenntnis der Rahmenbedingungen 
Anlage 2: Planungsdaten auf CD-Rom: 
  - Luftbild vom Bereich Brüningheide –Zentrum Kinderhaus (unmaßstäblich) 
- Eigentumsplan mit Kennzeichnung des städtischen Eigentums (DIN A3) 
  -  Bodenrichtwertkarte (Auszug für den Bereich Kinderhaus) 
  - Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan (DIN A3) 
- Leitungsplan im DIN A3 - Format

Anlage 2

1140 Zeichen

Anschluss an Bestand 
Anschluss an Bestand 
H
H
Anschluss an 
Bestand 
Anschluss an Bestand 
P
P
P
P
P
PP
7.50 
P
P
P
P
P
3.50 
5.70 
P
P
P
P
H
P
P P
P
P
P
P
P
22 
I
-I 
1
Radweg 
-I 
131 
IV 
IV 
IV 5c 
I
IV 
I
-I 
IV 
133 
IV 
135 
5b 
I
5d 
Idenbrockplatz 
III 
II 
II 
I
I
28 
I
III 
II 
83 
IIII 
II 
26 
I
III 
II 
27 
VIII 87 
VIII 
89 
XI 
V
85 
VI 
VII 
VI 
V
9
I
Feldstiegenkamp 
Kristiansandstraße 
IV
139 
VI 
V
137 
V
II 
III 
5
4I
II 
I
I
3
23 
III 
24 
III 
II 
III 
25 
II 
V
91 
I
93 
VII 
VI 
IV 
140 
V
VI 
142 
III 
5a 
II 
 W
esthoffstraße Langebusch 
IV 
99 
I
97 
I
615 
130a 
VI 
95 II 
I
I
32 
I28 
V
144 
VI 146 
V
IV 
148 
I
2
I4
I
6
3a 
130 
I
3I
I
1
I 127a 
K 7   Westhoffstraße 
I
128 
I
Neuer Heidkamp 
I 127 
I
126 
Feldstiegenkamp 
I
14 
20 
I
5
I
7
I
I 3
8
I
7
5
I
I
12 
I
10 
I
12a 
I
15a 
I15 
I
I
3b 
I
125 
I
123 
I122 
I
122a 
I
I
120a 
120 
II 
I
26 
II 
I
16 
I
14 
I
I
17 
19 
I
I118 
20 
18 
I
I
23 I
22 
Erlenkamp 
31 
I
I
I
33 
35 
I
I
36 
I
34 
5
VIII 
3
VIII 
1
I
20a 
I
I
24 
29 
32 
30 
I
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 172/2007 Plangebietsabgrenzung / 
Machbarkeitsstudie Verlegung Westhoffstraße

Anlage 1

551 Zeichen

Projektvorschläge - 1. Verfahrensstufe

Bu “

DS

Architekturbüro Ingo Meyer /

Freiherrliche Heeremannsche Hauptverwaltung

Erweiterung Zentrum Kinderhaus üusiitzierungsphase

Dir an

Bleckmann und Krys Architekten /
Prokonzept GmbH

Architekten Schomers und Schürmann /
Zech Immobilien GmbH

Anlage 1 zur Vorlage Nr. 172/2007

Architekturbüro Maas und Partner /
CM Immobilien-Entwicklung GmbH

? nr 9 2,929, 9 2
„rn; 8

R.2

Nps tschoban voss /
Procom Invest GmbH & Co KG

pe

D

3 =

Architekten Deilmann und Kresing /
49251 ProjektentwicklungsGmbH

Beschlussvorlage

12337 Zeichen

V/0172/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Anhörung 
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 
28.03.2007 Hauptausschuss Anhörung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster schließt sich der Empfehlung des Beirates an und beschließt, 
das Verfahren auf der Grundlage der eingegangenen Entwürfe (Anlage 1) nicht fortzufüh-
ren. 
 
2. Das Verfahren zur Erweiterung des Zentrums wird mit der Maßgabe fortgesetzt, dass der 
Erweiterungsbereich direkt an das bestehende Zentrum angrenzt und von der nach Westen 
verlegten Westhoffstraße begrenzt wird  (Anlage 2). 
 
3. Für den Erweiterungsbereich sind die Vorgaben des Exposés (Anlage 3) zugrunde zu le-
gen. Folgende Entwicklungsziele sind zu berücksichtigen: 
 
- Zentrale Zielsetzung ist die Stärkung und Erweiterung des Zentrums zum Stadtbezirks-
zentrum. Deshalb ist eine multifunktionale Nutzung bestehend aus Einzelhandel, Dienst-
leistung, Gastronomie und innovativen Wohnformen für Menschen unterschiedlichen Al-
ters und unterschiedlicher Lebenssituationen vorzusehen. 
- Für den Lebensmitteleinzelhandel ist ein Vollsortimenter oder ein Verbrauchermarkt mit 
bis zu 2.000 qm Verkaufsfläche nachzuweisen.  
- Es ist eine maßvolle mehrgeschossige – maximal 4-geschossige – Bebauung zu planen. 
Dabei bilden die Funktion des Erweiterungsbereiches, die zentrale Lage im Stadtteil sowie 
die benachbarte Bebauung den städtebaulichen Maßstab für die Beurteilung einer ange-
messenen Bebauungsdichte. 
- Die geplante Bebauung ist auf das vorhandene Zentrum auszurichten. 
- Der öffentliche Raum mit Fußwegeerschließung ist anknüpfend an die Vorplätze  zur Kris-
tiansandstraße und Am Burloh zu planen, so dass eine attraktive fußläufige Verbindung 
zum Idenbrockplatz entsteht. Unabdingbar ist eine gestalterische Verzahnung. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0172/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
Kurz@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0172/2007 
- Es ist eine Wegeverbindung zum Nebenzentrum am Sprickmannplatz vorzusehen. 
- Angemessene Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sind vorzusehen.   
 
4. Zur Teilnahme am weiteren Verfahren werden die Arbeitsgemeinschaften aufgefordert,    
die die Unterlagen zur 1. Stufe des Verfahrens angefordert haben.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
Kosten entstehen in Höhe von ca. 6.400,-- Euro (Aufwandsentschädigung externer Immobilien-
ökonom und Architekt). 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6100.602.8000.9 Auftragsvergaben städtebauli-
cher Planung 
2007 3.200,--  
0350.602.000.7 Kosten städtebaulicher Wett-
bewerb/Vermarktung Bau-
grundstücke 
2007 3.200,--  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
Nach intensiven Vorberatungen hat der Rat am 15.02.2006 die Entwicklungsziele für die Erweite-
rung des Zentrum Kinderhaus  beschlossen und den Weg freigemacht für die Durchführung des 
zweistufigen Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahrens . Das gesamte Verfahren wird durch 
einen eigens gebildeten Beirat begleitet, dem der Bezirksvorsteher, Vertreter aller Parteien, Rep-
räsentanten der Kaufmannschaft, der Vorsitzende des Gestaltungsbeirates der Stadt, ein externer 
Architekt und ein Immobilienökonom sowie Vertreter der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsver-
waltung angehören. 
Die Planungsaufgabe bestand darin im Bereich westlich der Westhoffstraße die Erweiterung des 
Zentrums Kinderhaus mit einer gemischt genutzten Bebauung vorzusehen und dabei eine struktu-
relle und gestalterische Verzahnung mit dem bestehenden Zentrum zu schaffen. 
Von ca. 70 Arbeitsgemeinschaften (Planer, Investor, Betreiber), die die Ausschreibungsunterlagen 
angefordert haben, sind ca. 30 zum Kolloquium erschienen. Einen konkreten Projektvorschlag ha-
ben schließlich 6 Arbeitsgemeinschaften abgegeben (Anlage 1). 
 
Der Beirat kam am 18.01.2007 zu der einstimmigen Auffassung, dass bei keinem der Entwürfe 
eine absolut überzeugende Lösung für eine funktionsfähige Verknüpfung mit dem vorhandenen 
Zentrum erkennbar ist. Allerdings waren in einigen Entwürfen mehr oder weniger starke Ansätze 
für eine Verknüpfung erkennbar. 
Der Beirat hat ausdrücklich anerkannt, dass eine überzeugende Lösung aufgrund der schwierigen 
Rahmenbedingungen – insbesondere: Erhalt der Westhoffstraße in ihren äußeren Grenzen - nur 
schwer zu erreichen war. Das bisherige Verfahren wurde gleichwohl positiv bewertet aufgrund des 
erzielten Erkenntnisgewinns.  
 
Über die Entwurfslösungen und die Empfehlungen des Beirates hat die Verwaltung am 01.02.2007 
in einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Kinderhaus informiert. In der Erörterung wurden 
folgende Themen von den Bürgerinnen und Bürgern angesprochen:

- 3 - 
V/0172/2007 
- Nach wie vor wird kein Bedarf für zusätzliche Einzelhandelsflächen gesehen. Der Stadtteil 
sei mit der Anzahl von Läden und deren Verteilung ausreichend versorgt.  
- Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Erweiterungsbedarf  begründet wird, sei über-
holt.  
- Die Kaufkraft im Stadtteil Kinderhaus werde zu optimistisch beurteilt. 
- Vorrang vor einer Zentrumserweiterung sollte ein Umbau im bestehenden Zentrum haben. 
Eine Überbauung der Tiefgarage und die Umnutzung der Erdgeschosszone des nördlichen 
Wohnblocks werden hierfür genannt. Außerdem solle die Sparkasse dazu bewegt werden, 
Teile ihrer Flächen für Ladennutzungen zur Verfügung zu stellen. 
- Verbesserungsmaßnahmen zum Erscheinungsbild des Idenbrockplatzes  - insbesondere 
mehr Sauberkeit – sollten durchgeführt werden. 
- Es wird auf die schwierige Situation der Mieter in der Nordwest-Schleife hingewiesen. Die 
geplante Erweiterung des Zentrums werde den Bedürfnissen der Bewohner nicht gerecht, 
insbesondere da hierdurch der Ladenstandort am Sprickmannplatz in Frage gestellt werde. 
- Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich des Langebusch Baugrundprobleme gäbe, 
die zu Rissen in den Gebäuden geführt haben. Insofern sei zu befürchten, dass die Bau-
maßnahmen im Zusammenhang mit der Zentrumserweiterung zu weiteren Bauschäden 
führen könnten. 
 
Die genannten Themen wurden bereits im Verlauf der Beratungen in den Gremien intensiv erörtert 
(siehe Vorlagen V/0803/2005 /1.Erg. /2.Erg.). Zur Situation am Idenbrockplatz hat der Rat am 
15.02.2006 die Verwaltung bereits aufgefordert, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, ein 
Konzept zur Verbesserung der Platzsituation zu erarbeiten.  
Baugrunduntersuchungen im Vorfeld der Baum aßnahmen für die Straßenverlegung und den Bau 
der Zentrumserweiterung werden standardmäßig durchgeführt.  
 
Zu 2.: 
Nach intensiver Erörterung der Ergebnisse der ersten Stufe des Verfahrens, gelangte der Beirat 
am 18.01.2007 einvernehmlich zu der Auffassung, dass nur ein städtebaulicher Ansatz, der die 
Verlegung der Westhoffstraße nach Westen vorsieht, zu einer funktionsfähigen Anbindung und 
damit auch effektiven Stärkung des Zentrums führen kann. Die Neubebauung könnte direkt an das 
vorhandene Zentrum anschließen. Eine Zäsur durch die trennende Straße, verbunden mit der Ge-
fahr eines isolierten Versorgungsstandortes, wäre zu vermeiden. Außerdem würde der Erweite-
rungsbereich ein deutlich größeres Flächenangebot bereitstellen.  
 
Zur Klärung des Flächenbedarfes für eine funktionsfähige Verlegung der Westhoffstraße, wurde 
eine Machbarkeitsstudie (Anlage ) mit folgenden Merkmalen erstellt: 
 
- Der Knotenpunkt Westhoffstraße / Kristiansandstraße wird nach Westen verlegt. Der Kno-
tenpunkt Westhoffstraße / Am Burloh wird beibehalten. 
- Die Knotenpunkte werden als Kreisverkehre ausgebildet. 
- Der neue Straßenquerschnitt wird zwei statt vier Spuren aufweisen, mit mittig angeordne-
ten Abbiegespuren zum Langebusch, zur Gärtnerei sowie zum Zentrumserweiterungsbe-
reich und beidseitigen Geh- und Radwegen. 
- Die Zweispurigkeit führt zum teilweisen Rückbau der Straßenquerschnitte von Kristian-
sandstraße, Am Burloh und Westhoffstraße in den Einmündungsbereichen der Knoten-
punkte.  
 
Über die konkrete Ausgestaltung der künftigen Westhoffstraße, werden die parlamentarischen 
Gremien – voraussichtlich Ende 2007 -  im Rahmen der Beratung des verkehrstechnischen Ent-
wurfes entscheiden.  
 
Die Verlegung der Westhoffstraße würde, nach ersten Kostenschätzungen, einen Gesamtaufwand 
von ca. 3,4 Mio. Euro verursachen. Hierin sind sowohl Kosten für den Neubau der Westhoffstraße 
sowie für den Rückbau der heutigen Trasse, als auch Kosten für die Leitungsverlegungen (Stadt-
werke, Telekom, Stadtentwässerung) enthalten. Bis auf den zwingend zu erhaltenden – verrohrten

- 4 - 
V/0172/2007 
– Gewässerlauf quer über das Plangebiet, wäre das künftige Erweiterungsgrundstück dann lasten-
frei.    
Wegen dieses Kostenvolumens, sollte ursprünglich auf eine Verlegung der Westhoffstraße ganz 
verzichtet werden. Die bisherigen Entwurfsergebnisse haben jedoch gezeigt, dass die immense 
Trennwirkung der vierspurigen Westhoffstraße mit gestalterischen Mitteln, in für den Zentrumsnut-
zer attraktiver Weise,  nicht aufzuheben ist, dass also der Erweiterungsbereich neben dem Iden-
brockplatz ein „Eigenleben“ entfaltet hätte, ohne die beabsichtigte wechselseitige Stärkung zu er-
reichen.  
Dem hohen Erschließungsaufwand stünden allerdings mit ca. 12.000 qm (statt 7.500 qm) auch ein 
wesentlich größeres Grundstück für die Zentrumserweiterung und damit deutlich höhere Verkaufs-
erlöse gegenüber. Der Erschließungsmehraufwand kann jedoch nicht durch den Verkaufsmehrer-
lös kompensiert werden.  
 
Zu 3.: 
Die Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen, die der Rat am 15.02.2006 für 
die Zentrumserweiterung beschlossen hat, sollen in angepasster Form auf den neuen Plange-
bietszuschnitt angewendet werden. Daraus ergibt sich, dass alle bisherigen Aussagen  zur West-
hoffstraße obsolet sind. Auch der Langebusch würde nicht mehr von der Zentrumserweiterung 
betroffen. 
 
Zielsetzung der Zentrumserweiterung ist der Ausbau des vorhandenen Zentrums und die Stärkung 
der Funktion des Stadtbezirkszentrums. Hierzu gehören auch Versorgungsangebote, deren Attrak-
tivität über die Grenzen des Stadtteils hinausgehen.   
Für die geforderte Bereitstellung eines Lebensmittelmarktes ergibt sich daraus zwangsläufig die 
Forderung nach einer zukünftig tragfähigen Vertriebsform und Größenordnung. Zur qualitativen 
Verbesserung der Angebotssituation könnte sowohl ein großer Vollsortimenter, als auch ein 
Verbrauchermarkt (bis zu 2.000 qm VK) beitragen. Das Einzelhandelskonzept trifft hierzu keine 
Vorfestlegung. Die gutachterlich ermittelten Verkaufsflächenpotenziale für den Stadtteil Kinderhaus 
würden mit einer Größenordnung von 2.000 qm nicht ausgeschöpft. Angesichts der geänderten 
Planungsvorgaben stehen für die Zentrumserweiterung deutlich größere Flächenpotenziale zur 
Verfügung, die zudem direkt an das vorhandene Zentrum anschließen, sodass mit einer attraktiven 
Marktgröße eine Stärkung für das gesamte Zentrum zu erwarten ist.    
 
Zu 4.: 
Angesichts der wichtigen Aufgabenstellung – der dauerhaften Stärkung des Zentrums Kinderhaus 
– besteht aus Sicht der Stadt ein großes Interesse an einem möglichst breiten Teilnehmerkreis. 
Deshalb sollen alle Arbeitsgemeinschaften, die ursprünglich ihr Interesse an der Projektentwick-
lung durch die Anforderung der Unterlagen zur 1. Verfahrensstufe bekundet haben, die Gelegen-
heit erhalten, unter den neuen, deutlich verbesserten Rahmenbedingungen, einen tragfähigen Pro-
jektvorschlag zu machen. Dass sich von anfangs ca. 70 interessierten Arbeitsgemeinschaften nur 
6 zur Abgabe eines Projektvorschlages entschloss en haben, ist sicher auch ein Indiz für die 
schwierigen Rahmenbedingungen der 1. Bearbeitungsstufe. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
1. Übersicht:  Projektvorschläge – 1. Verfahrensstufe

- 5 - 
V/0172/2007 
2. Plangebietsabgrenzung / Machbarkeitsstudie Verlegung Westhoffstraße 
3. Exposé

Beratungsverlauf (5)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Hauptausschuss
TOP 5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Westhoffstraße 7
  • Kristiansandstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Idenbrockplatz 3
  • Sprickmannplatz
  • Feldstiegenkamp
  • Neuer Heidkamp
  • Am Burloh
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch
  • Erlenkamp 31i

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0172/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37