AN/2196/2022
Veräußerung historischer Gegenstände
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SPD Anfrage nach § 4
2683 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2022 AN/2196/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 29.11.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 Veräußerung historischer Gegenstände Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Kunst und Kultur am 29.11.2022 zu setzen. Am 17.11.2022 wurden im Auktionshaus Lempertz historische Gegenstände wie z.B. der große persische Teppich und weitere Teppiche aus dem Hansasaal des historisc hen Rat- hauses versteigert. Die Versteigerung in einem Kunsthaus lässt durchaus eine künstlerische Qualität des Teppichs vermuten und daher ist auch ein besonderes Interesse des Ausschus- ses für Kunst und Kultur begründet. Auf diesen Teppichen fanden jahrze hntelang Empfänge mit Personen von weltgeschichtli- cher Bedeutung statt. Somit wird auch eine geschichtliche Aussagekraft für die Stadt Köln begründet, weswegen der Rat mit seinen Ausschüssen hätte darüber befinden müssen, wel- che Gegenstände mit solcher oder vergleichbarer geschichtlicher Bedeutung aus dem Eigen- tum der Stadt Köln herausgegeben werden. Auch hätte der Rat mit seinen Ausschüssen beratend eingebunden sein müssen, welchen Zwecken die Erlöse zugutekommen. Laut Pressemitteilung sind die Teppiche für insgesamt 177.000 Euro versteigert worden. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Insgesamt wie viele und welche Gegenstände im ursprünglichen Eigentum der Stadt Köln sind am 17.11.2022 im Kunsthaus Lempertz versteigert worden? 2. Welche Fachdienststelle in der Verwaltung hat nach welchen Vorgaben und/oder Regeln darüber befunden, dass eine Versteigerung ohne Einbindung des Rates und seiner Ausschüsse hat stattfinden können? - 2 - 3. Geht die Verwaltung grundsätzlich davon aus, dass bei d er Herausga- be/Veräußerung von Gegenständen mit historischem oder kulturellem Wert aus dem Eigentum der Stadt Köln weder Rat noch einer seiner Ausschüsse eingebunden werden müssen und woraus leitet sie das her? 4. Ist es denkbar und zulässig, dass die Erlöse a us der o.a. Auktion für kulturelle oder soziale Zwecke genutzt werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2196/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 23.11.2022 16:51