V/0182/2006
Pachtzinserhöhung für Kleingartenanlagen
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Beschlussvorlage
3327 Zeichen
V/0182/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Liegenschaften Betrifft Pachtzinserhöhung für Kleingartenanlagen Beratungsfolge 22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Pachtzinsen für Kleingartenanlagen schrittweise zu erhöhen: Ab 01.11.2006 auf 0,20 € pro m² und Jahr Ab 01.11.2008 auf 0,22 € pro m² und Jahr Ab 01.11.2010 auf den gesetzlich zulässigen Höchstpachtzins Kosten/Folgekosten ./. Finanzierung/Mittelbereitstellung ./. Begründung: Gemäß § 5 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) darf der Pachtzins für Kleingar- tenanlagen höchsten den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen. Dieser Höchstpachtzins ist durch ein Gutachten des Gutach- terausschusses nach § 192 Baugesetzbuch zu belegen. Vorlagen-Nr.: V/0182/2006 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492 23 80 E-Mail: TschoepA@stadt-muenster.de Datum: 07.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0182/2006 Der von der Stadt Münster erhobene Pachtzins für Kleingartenanlagen hatte folgenden Verlauf: Zeitraum Pachtzins pro m² und Jahr Veränderung in % Zulässiger Höchstpachtzins laut Gutachten Ausschöpfen des Höchstpachtzinses in % Bis 1989 0,05 € Ab 01.11.1989 0,09 € + 55,55 0,10 € 90 Ab 01.11.1995 0,15 € + 66,66 0,22 € 69 Mit dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. wurden Verhandlungen über die Anpassung der Pachtzinsen für Kleingartenanlagen geführt. Nach übereinstimmender Einschät- zung würde die Erstellung eines Gutachtens über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau derzeit einen Betrag in Höhe von rund 0,23 € pro m² und Jahr ergeben. Unter Berücksichtigung dieses Wertes wurde folgendes Verhandlungsergebnis über die Anpas- sung der Pachtzinses für Kleingartenflächen erzielt: Zeitraum Pachtzins pro m² und Jahr Erhöhung in % Ab 01.11.2006 0,20 € 33,33 Ab 01.11.2008 0,22 € 10 Ab 01.11.2010 Erhöhung auf vierfachen Satz des erwerbsmäßigen Obst- und Ge- müseanbaues; Erstellung eines entsprechenden Gutachtens Dieses Pachtzinsniveau entspricht dem vergleichbarer Städte Nordrhein-Westfalens. Da die Pachtzinserhöhung über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren gestaffelt wird und die Stadt Münster auf den gesetzlichen Anspruch zur Durchsetzung einer Pachtzinserhöhung in einem Schritt zum 01.11.2006 verzichtet, handelt es sich um eine sozialverträgliche Erhöhung der Pacht- zinsen. Die Umsetzung dieser gestaffelten Pachtzinsanpassung erbringt folgende Mehrreinnahmen: Haushaltsjahre 2007 und 2008 rund 48.000,00 € Haushaltsjahre 2009 und 2010 rund 69.000,00 € Ab dem Haushaltsjahr 2011 rund 90.000,00 € Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Vorlage V/1065/2005 Nr. 35) für die Jahre 2007 bis 2009 vorgesehenen Mehreinnahmen von jährlich 90.000 EUR durch Erhöhung der Pachten für Kleingärten werden somit nicht in voller Höhe realisiert. Die Mehreinnahmen werden im Teilergebnisplan der Produktgruppe 01.11 „Immobilienmanage- ment“, Zeile 05 (Privatrechtliche Leistungsentgelte) vereinnahmt. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0182/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37