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V/0182/2006

Pachtzinserhöhung für Kleingartenanlagen

Vorlage 07.03.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 22.03.2006, TOP 3.3.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3327 Zeichen

V/0182/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pachtzinserhöhung für Kleingartenanlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Pachtzinsen für Kleingartenanlagen schrittweise zu erhöhen: 
 
Ab 01.11.2006 auf 0,20 € pro m²  und Jahr 
Ab 01.11.2008 auf 0,22 €  pro m² und Jahr 
Ab 01.11.2010 auf den gesetzlich zulässigen Höchstpachtzins 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
./. 
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
./. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 5 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) darf der Pachtzins für Kleingar-
tenanlagen höchsten den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen 
Obst- und Gemüseanbau betragen. Dieser Höchstpachtzins ist durch ein Gutachten des Gutach-
terausschusses nach § 192 Baugesetzbuch zu belegen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0182/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Tschöpe 
Ruf: 
492 23 80 
E-Mail: 
TschoepA@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0182/2006 
 
Der von der Stadt Münster erhobene Pachtzins für Kleingartenanlagen hatte folgenden Verlauf: 
 
 
Zeitraum Pachtzins 
pro m² 
und Jahr 
Veränderung 
in % 
Zulässiger 
Höchstpachtzins 
laut Gutachten 
Ausschöpfen des 
Höchstpachtzinses 
in % 
Bis 1989 0,05 €    
Ab 01.11.1989 0,09 € + 55,55 0,10 € 90  
Ab 01.11.1995 0,15 € + 66,66 0,22 € 69  
 
 
Mit dem Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e.V. wurden Verhandlungen über die 
Anpassung der Pachtzinsen für Kleingartenanlagen geführt. Nach übereinstimmender Einschät-
zung würde die Erstellung eines Gutachtens über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen 
Obst- und Gemüseanbau derzeit einen Betrag in Höhe von rund 0,23 € pro m² und Jahr ergeben. 
Unter Berücksichtigung dieses Wertes wurde folgendes Verhandlungsergebnis über die Anpas-
sung der Pachtzinses für Kleingartenflächen erzielt: 
 
Zeitraum Pachtzins pro m² und Jahr Erhöhung in % 
Ab 01.11.2006 0,20 € 33,33 
Ab 01.11.2008 0,22 € 10 
Ab 01.11.2010 Erhöhung auf vierfachen Satz des 
erwerbsmäßigen Obst- und Ge-
müseanbaues; Erstellung eines 
entsprechenden Gutachtens 
 
 
Dieses Pachtzinsniveau entspricht dem vergleichbarer Städte Nordrhein-Westfalens.  
Da die Pachtzinserhöhung über einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren gestaffelt wird und die 
Stadt Münster auf den gesetzlichen Anspruch zur Durchsetzung einer Pachtzinserhöhung in einem 
Schritt zum 01.11.2006 verzichtet, handelt es sich um eine sozialverträgliche Erhöhung der Pacht-
zinsen.  
 
Die Umsetzung dieser gestaffelten Pachtzinsanpassung erbringt folgende Mehrreinnahmen: 
 
Haushaltsjahre 2007 und 2008   rund 48.000,00 € 
Haushaltsjahre 2009 und 2010   rund 69.000,00 € 
Ab dem Haushaltsjahr 2011    rund 90.000,00 € 
 
Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung (Vorlage V/1065/2005 Nr. 35) für die Jahre 2007 bis 
2009 vorgesehenen Mehreinnahmen von jährlich 90.000 EUR durch Erhöhung der Pachten für 
Kleingärten werden somit nicht in voller Höhe realisiert. 
 
Die Mehreinnahmen werden im Teilergebnisplan  der Produktgruppe 01.11 „Immobilienmanage-
ment“,  Zeile 05 (Privatrechtliche Leistungsentgelte) vereinnahmt. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0182/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37