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1701/2023

Anfrage der Grüne Fraktion BV1, der Fraktion die Linke, Klimafreunde und die Partei für die BV Innenstadt betreffend "Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Fahrens ohne Fahrscheins" AN/2205/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.05.2023, TOP 6.1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4013 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1701/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
 
Anfrage der Grüne Fraktion BV1, der Fraktion die Linke, Klimafreunde und die Partei für 
die BV Innenstadt betreffend "Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Fahrens ohne 
Fahrscheins" AN/2205/2022 
Die o.g. Anfrage Grüne Fraktion BV1, Fraktion die Linke, Klimafreunde und Die Partei beant-
wortet die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt: 
 
(Zur besseren Lesbarkeit sind die Fragen nochmals abgedruckt, die Antworten der Verwaltung 
sind in Kursivschrift gedruckt.) 
 
1. Wie viele Personen wurden im Bezirk Innenstadt im Jahr 2021 ohne gültigen 
Fahrschein durch Kontrolleur*innen der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) an-
getroffen und wie stellen sich die Zahlen im Vergleich zu anderen Kölner Stadt-
bezirken und der Vergangenheit dar? 
Die Tickets bei der KVB werden im gesamten Stadtgebiet geprüft. Da viele Li-
nien stadtbezirksübergreifend verkehren, wäre eine Auswertung nach Stadtbe-
zirken sehr aufwändig, ohne dass es einen zusätzlichen Nutzen gäbe. Daher 
ist auch eine nachträgliche Auswertung nicht möglich. 
 
2. Gegen wie viele Einwohner*innen des Bezirks Innenstadt beantragte die KVB 
Strafanträge, weil sie eine Geldstrafe wegen sogenannter Beförderungser-
schleichung nicht bezahlt hatten (dies auch im Vergleich zu den anderen Stadt-
bezirken und der Vergangenheit)? 
Die Stellung eines Strafantrages (s. a. Antwort zu Frage 3) wegen des Erschlei-
chens von Leistungen (gem. § 265a StGB) erfolgt unabhängig von der Zahlung 
des erhöhten Beförderungsentgelts (=zivilrechtlicher Anspruch, gem. Beförde-
rungsbedingungen 7,5). 
Auch hier erfolgt keine Auswertung nach Einwohner*innen Innenstadt / Außer-
halb (s. a. Antwort zu Frage 3). 
 
3. Nach welchen Richtlinien oder Vorgaben stellt die KVB Strafantrag wegen Fah-
rens ohne Fahrschein? 
Sobald der Tatbestand „Erschleichen von Leistungen“ (gem. § 265a StGB) er-
füllt erscheint, wird ein Strafantrag - unabhängig von der Anzahl der Vorgänge -

2 
 
gestellt werden. Tatsache ist, dass bereits jetzt die meisten Verkehrsunterneh-
men, so auch die KVB, Personen ohne gültigen Fahrausweis erst beim dritten 
Verstoß anzeigen. Ausnahmen hiervon machen die meisten Unternehmen nur 
dann, wenn weitere Straftaten hinzukommen; dies sind insbesondere Betrug, 
Urkundenfälschung, Beleidigung oder Körperverletzung. 
4. Welche internen wie externen Kosten pro Fall entstehen der KVB durchschnitt-
lich im Rahmen von derart angestrengten Mahnverfahren bzw. Strafanträgen? 
Die Beantwortung der Frage ist ohne weitere Konkretisierung dieser nicht mög-
lich, da der Aufwand für die Geltendmachung unterschiedlich ist, z. B. Zahlung 
erfolgt direkt nach Kontrolle, Art und Umfang der Einwandsbearbeitung (incl. 
interner und externer Recherche) / Anträge (z. B. Ratenzahlung/Stundung) und 
letztlich die Mahnstufe: 
4. a) Mahnverfahren: 
Für die Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderungen im außergerichtli-
chen Bereich entstehen z. B. Personalkosten, Kosten für die eingesetzte Soft-
ware, Porto, Melderegisterauskunftskosten. 
Im gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren 
entstehen darüber hinaus z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten. 
4. b) Strafverfahren: 
Da im Bereich Strafverfahren die Strafanzeigen/-anträge nicht automatisiert er-
folgen, sondern jeder einzelne Strafantrag nach eingehender Prüfung und indi-
vidueller Ausarbeitung gestellt wird, entstehen hier hauptsächlich Personalkos-
ten. 
 
5. Hat die KVB diese Kosten untersucht oder plant dies, die mit der Prämisse zu-
künftig keine Strafanträge in derartigen Angelegenheiten mehr zu stellen? 
 
Bisher wurden die Kosten, mit der Prämisse zukünftig keine Strafanträge in 
derartigen Angelegenheiten mehr zu stellen, nicht untersucht. 
Eine Planung hierzu ist bei der KVB aktuell nicht gegeben.

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1701/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.05.2023
Erstellt
19.05.2023 11:44