1701/2023
Anfrage der Grüne Fraktion BV1, der Fraktion die Linke, Klimafreunde und die Partei für die BV Innenstadt betreffend "Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Fahrens ohne Fahrscheins" AN/2205/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1701/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Anfrage der Grüne Fraktion BV1, der Fraktion die Linke, Klimafreunde und die Partei für die BV Innenstadt betreffend "Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Fahrens ohne Fahrscheins" AN/2205/2022 Die o.g. Anfrage Grüne Fraktion BV1, Fraktion die Linke, Klimafreunde und Die Partei beant- wortet die Verwaltung nach Abstimmung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) wie folgt: (Zur besseren Lesbarkeit sind die Fragen nochmals abgedruckt, die Antworten der Verwaltung sind in Kursivschrift gedruckt.) 1. Wie viele Personen wurden im Bezirk Innenstadt im Jahr 2021 ohne gültigen Fahrschein durch Kontrolleur*innen der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) an- getroffen und wie stellen sich die Zahlen im Vergleich zu anderen Kölner Stadt- bezirken und der Vergangenheit dar? Die Tickets bei der KVB werden im gesamten Stadtgebiet geprüft. Da viele Li- nien stadtbezirksübergreifend verkehren, wäre eine Auswertung nach Stadtbe- zirken sehr aufwändig, ohne dass es einen zusätzlichen Nutzen gäbe. Daher ist auch eine nachträgliche Auswertung nicht möglich. 2. Gegen wie viele Einwohner*innen des Bezirks Innenstadt beantragte die KVB Strafanträge, weil sie eine Geldstrafe wegen sogenannter Beförderungser- schleichung nicht bezahlt hatten (dies auch im Vergleich zu den anderen Stadt- bezirken und der Vergangenheit)? Die Stellung eines Strafantrages (s. a. Antwort zu Frage 3) wegen des Erschlei- chens von Leistungen (gem. § 265a StGB) erfolgt unabhängig von der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts (=zivilrechtlicher Anspruch, gem. Beförde- rungsbedingungen 7,5). Auch hier erfolgt keine Auswertung nach Einwohner*innen Innenstadt / Außer- halb (s. a. Antwort zu Frage 3). 3. Nach welchen Richtlinien oder Vorgaben stellt die KVB Strafantrag wegen Fah- rens ohne Fahrschein? Sobald der Tatbestand „Erschleichen von Leistungen“ (gem. § 265a StGB) er- füllt erscheint, wird ein Strafantrag - unabhängig von der Anzahl der Vorgänge - 2 gestellt werden. Tatsache ist, dass bereits jetzt die meisten Verkehrsunterneh- men, so auch die KVB, Personen ohne gültigen Fahrausweis erst beim dritten Verstoß anzeigen. Ausnahmen hiervon machen die meisten Unternehmen nur dann, wenn weitere Straftaten hinzukommen; dies sind insbesondere Betrug, Urkundenfälschung, Beleidigung oder Körperverletzung. 4. Welche internen wie externen Kosten pro Fall entstehen der KVB durchschnitt- lich im Rahmen von derart angestrengten Mahnverfahren bzw. Strafanträgen? Die Beantwortung der Frage ist ohne weitere Konkretisierung dieser nicht mög- lich, da der Aufwand für die Geltendmachung unterschiedlich ist, z. B. Zahlung erfolgt direkt nach Kontrolle, Art und Umfang der Einwandsbearbeitung (incl. interner und externer Recherche) / Anträge (z. B. Ratenzahlung/Stundung) und letztlich die Mahnstufe: 4. a) Mahnverfahren: Für die Geltendmachung der zivilrechtlichen Forderungen im außergerichtli- chen Bereich entstehen z. B. Personalkosten, Kosten für die eingesetzte Soft- ware, Porto, Melderegisterauskunftskosten. Im gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen darüber hinaus z. B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten. 4. b) Strafverfahren: Da im Bereich Strafverfahren die Strafanzeigen/-anträge nicht automatisiert er- folgen, sondern jeder einzelne Strafantrag nach eingehender Prüfung und indi- vidueller Ausarbeitung gestellt wird, entstehen hier hauptsächlich Personalkos- ten. 5. Hat die KVB diese Kosten untersucht oder plant dies, die mit der Prämisse zu- künftig keine Strafanträge in derartigen Angelegenheiten mehr zu stellen? Bisher wurden die Kosten, mit der Prämisse zukünftig keine Strafanträge in derartigen Angelegenheiten mehr zu stellen, nicht untersucht. Eine Planung hierzu ist bei der KVB aktuell nicht gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1701/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 19.05.2023 11:44