2002/2017
Veloroute Ehrenfeld
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4539 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 2002/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 Veloroute Ehrenfeld hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 12.06.2017, TOP 7.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welche alternativen Lösungen für den Radverkehr außer einer Komplettsperrung der Veloroute zwi- schen Stamm- und Philippstraße hätte es bei der Baumaßnahme gegeben, und warum wurden diese nicht umgesetzt?“ Antwort der Verwaltung: Seit dem 16.12.2016 werden im Bereich Stammstraße und Philippstraße Rohrnetzarbeiten für die RheinEnergie AG Köln durchgeführt. Die Rohrleitungen (Wasser, Abwasser, Gas und Stromleitun- gen) in diesem Bereich sind größtenteils aus dem Jahr 1900 und liegen in bis zu 4 m Tiefe in der Fahrbahn und im Gehwegbereich. Daher müssen alle Versorgungsleitungen und die Anschlüsse an die jeweiligen Häuser in diesem Bereich ausgetauscht beziehungsweise erneuert werden. Da der Austausch/die Erneuerung der genannten unterirdischen Leitungen im Fahrbahnbereich mit Auf- brucharbeiten (bis zu 4 m Tiefe) unabdingbar verbunden ist, können die Arbeiten aus Sicherheits- gründen nur mit einer Vollsperrung der Fahrbahn durchgeführt werden. Im Gehwegbereich sind bis zu den Hausanschlüssen ebenfalls umfangreiche Aufbrucharbeiten notwendig, allerdings wurden die Zugänge zu den Häusern und die Gehwegbereiche in der Baustelle zum Teil mit Stahlplatten oder Brücken abgesichert, so dass die Zugänge für die Anlieger frei bleiben. Eine alternative Möglichkeit ohne Aufbruch ist hier nicht gegeben. Eine gemeinsame Nutzung des Gehwegs für Fußgänger und Radfahrer kommt aufgrund der geringen Gehwegbreite von ca. 1,20 m nicht in Betracht, da es in die- sem Bereich bereits zu Unfällen mit Fahrradfahrern und Anliegern, die ihre Häuser verlassen wollten, gekommen ist. Daher wurde aus Sicherheitsgründen die Umleitung für Autofahrer und Radfahrer an- gelegt. Die Baumaßnahmen werden noch bis voraussichtlich Ende 2017 durchgeführt. Weiterhin be- findet sich auf der Philippstraße/Ecke Stammstraße ein Neubauprojekt und ein weiteres Projekt ist in der Planung. Für diese Baumaßnahmen wurde von Beginn an seit Dezember 2016 eine entspre- chende Umleitungsempfehlung nach Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtli- nie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) in Abstimmung mit den Verantwortlichen der ausführenden Baufirmen, der Fachfirmen zur Erstellung von Verkehrszeichenplänen und der Rhein- Energie AG Köln angeordnet. Diese Umleitungsempfehlung wird entsprechend der einzelnen Bauab- schnitte angepasst und war bzw. ist zu jeder Zeit auch uneingeschränkt nutzbar. Jedenfalls liegen bis heute keinerlei Beschwerden von Anliegern oder Bürgern vor, dass die Umleitung nicht nutzbar war oder ist. Frage 2: 2 „Wurden Umleitungen für den Radverkehr ausgeschildert, solange die Baumaßnahme auf der Stammstraße besteht? Wenn nein, warum nicht?“ Antwort der Verwaltung: Die oben genannte Umleitungsempfehlung gilt für alle Verkehrsteilnehmer und kann sowohl von Rad- fahrern, als auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Der Radfahrer ist demnach nicht gezwungen, seinen Weg zu unterbrechen oder den Gehweg zu nutzen, sondern wird in der Umleitungsempfeh- lung auch gesichert umgeleitet. Frage 3: “Wurde im Vorfeld der Baumaßnahme der städtische Radverkehrsbeauftragte einbezogen, und wel- che Auffassung vertrat dieser zur wochenlangen Unterbrechung der Veloroute?“ Antwort der Verwaltung: Die Veloroute war zu keinem Zeitpunkt der Baumaßnahmen unterbrochen, da eine Umleitungsemp- fehlung ausgeschildert war. Daher war eine Abstimmung nicht notwendig. Frage 4: „Plant die Stadt auch bei kommenden Straßenbaumaßnahmen eine Unterbrechung bestehender Ve- lorouten ohne eine Ausschilderung von Alternativrouten? Wenn ja, wo ist das geplant?“ Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat und wird auch in nächster Zeit keine Straßenbaumaßnahmen planen oder anord- nen ohne entsprechende Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Fahr- zeugführer) zu berücksichtigen. Allerdings ist die Anzahl der jährlichen Verkehrsgenehmigungen mit ca. 25 000 pro Jahr so hoch, daß sich die Situation kurzfristig anders darstellen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Philippstraße
- Stammstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2002/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27