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3266/2019

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 20.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 9.1.1

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021

1093 Zeichen

Konsumtiver Bereich
Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan
Ansatz 
2019
Ansatz 
2020/2021 Finanzposition
Finanz-
stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto
0301 Schulträgeraufgaben 9.900 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800
0416 Kulturförderung 16.000 16.100 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800
0504 Freiwillige Sozialliestungen und 
interkulturelle Hilfen 9.800 9.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800
0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von 
Bürgerhäusern und -zentren 6.800 6.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800
0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 25.100 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 26.600 26.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800
1201 Straßen, Wege, Plätze
1301 Öffentliches Grün,Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 7.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800
Gesamtsummen DR 72 100.900 101.700
Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2020-*2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4194 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3266/2019 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Aufteilung auf die Teilpläne ist Teil der Haushaltsplanberatungen 2020/21 und müssen daher in 
der nächsten Ratssitzung beraten werden. Ein Beschluss in der Sitzung der BV 2 am 07.10.2019 wä-
re zeitlich erst nach der Ratssitzung zum Thema Haushaltplanentwurf 2020/2021. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo-
genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf 
den Beschluss des Rates vom 28.08.2019 in Höhe von 101.700 €. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. 
 
Bezeichnung Teilergebnis-/Finanzplan 
Ansatz 
2019 
Ansatz 
2020/2021 Finanzposition 
0301 Schulträgeraufgaben 9.900 10.000 0225.573.1800.7 
0416 Kulturförderung 16.000 16.100 0225.573.1800.7 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und inter-
kulturelle Hilfen 9.800 9.900 0225.573.1800.7 
0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von 
Bürgerhäusern und -zentren 6.800 6.800 0225.573.1800.7 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 25.100 0225.573.1800.7 
0801 Sportförderung / Unterhaltung von 
Sportstätten 26.600 26.800 0225.573.1800.7 
1201 Straßen, Wege, Plätze       
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 7.000 0225.573.1800.7 
Gesamtsummen DR 72 100.900 101.700 
  
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  101.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertre-
tungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel 
erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent-
scheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 die bezirksorientierten 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf insgesamt jeweils 
974.400 € festgesetzt.  
Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde  
 
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und  
• je Einwohner ein Kopfbetrag von 0,65 Euro  
 
zugrunde gelegt.  
 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende 
Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): 
 
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 
 2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 2 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best-
immungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn  die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß-
nahmen entschieden hat.

3

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3266/2019
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.09.2019
Erstellt
17.09.2019 12:01