3266/2019
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2020-2021
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Konsumtiver Bereich Bezeichnung Teilergebnis-/finanzplan Ansatz 2019 Ansatz 2020/2021 Finanzposition Finanz- stelle Produkt (Auftrag) Kostenstelle Sachkonto 0301 Schulträgeraufgaben 9.900 10.000 0225.573.1800.7 Köln P02705204010 S027020160 531800 0416 Kulturförderung 16.000 16.100 0225.573.1800.7 Köln P02705204110 S027020160 531800 0504 Freiwillige Sozialliestungen und interkulturelle Hilfen 9.800 9.900 0225.573.1800.7 Köln P02705205000 S027020160 531800 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 6.800 6.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205002 S027020160 531800 0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 25.100 0225.573.1800.7 Köln P02705205100 S027020160 531800 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 26.600 26.800 0225.573.1800.7 Köln P02705205200 S027020160 531800 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün,Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 7.000 0225.573.1800.7 Köln P02705206700 S027020160 531800 Gesamtsummen DR 72 100.900 101.700 Haushaltsmittel gemaß § 37 Absatz 3 GO NRW - Bezirksvertretung Rodenkirchen 2020-*2021
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 3266/2019 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Begründung für die Dringlichkeit: Die Aufteilung auf die Teilpläne ist Teil der Haushaltsplanberatungen 2020/21 und müssen daher in der nächsten Ratssitzung beraten werden. Ein Beschluss in der Sitzung der BV 2 am 07.10.2019 wä- re zeitlich erst nach der Ratssitzung zum Thema Haushaltplanentwurf 2020/2021. Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der bezirksbezo- genen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 28.08.2019 in Höhe von 101.700 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. Bezeichnung Teilergebnis-/Finanzplan Ansatz 2019 Ansatz 2020/2021 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 9.900 10.000 0225.573.1800.7 0416 Kulturförderung 16.000 16.100 0225.573.1800.7 0504 Freiwillige Sozialleistungen und inter- kulturelle Hilfen 9.800 9.900 0225.573.1800.7 0507 Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern und -zentren 6.800 6.800 0225.573.1800.7 0604 Kinder- und Jugendarbeit 24.900 25.100 0225.573.1800.7 0801 Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten 26.600 26.800 0225.573.1800.7 1201 Straßen, Wege, Plätze 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forst- wirtschaft, Erholungsanlagen 6.900 7.000 0225.573.1800.7 Gesamtsummen DR 72 100.900 101.700 Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 101.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertre- tungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent- scheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020/2021 auf insgesamt jeweils 974.400 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner ein Kopfbetrag von 0,65 Euro zugrunde gelegt. Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2018): Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 2 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Best- immungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maß- nahmen entschieden hat. 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3266/2019
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.09.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 12:01