3868/2021
Umsetzung des Konzeptes: Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und städtischen Gebäuden
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3468 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 AN/1472/2021 Vorlagen-Nummer 3868/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Umsetzung des Konzeptes: Kostenlose Menstruationsartikel an Kölner Schulen und städtischen Gebäuden Die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 kann nicht pauschal erfolgen, sondern es ist vielmehr zu unter- scheiden zwischen städtischen Gebäuden allgemein und den Schulen im speziellen. Bezüglich der Kölner Schulen wird auf den Prüfauftrag (durch Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 28.05.2021 zu AN/1172/2021) sowie der Beantwortung durch die Verwaltung unter Nr. 3520/2021 verwiesen. Die nachfolgenden Antworten der Verwaltung stellen insofern die Stellungnahme der Zentralen Dienste in Bezug auf Toiletten in städtischen Ge- bäuden (außer Schulen) dar. 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass genügend Menstruationsartikel auf den Toiletten ver- fügbar sind und wer wird mit der Nachbestellung und Auslage beauftragt? Antwort der Verwaltung: Bestellung und Abgabe der Menstruationsartikel in den städtischen Gebäuden können grundsätzlich in gleicher Weise sichergestellt werden, wie bei Papierhandtüchern und Seife, d. h. Bestellung über die jeweilige Hausverwaltung (per Beschaffungsplattform cMarket), Bestückung der vorgesehenen Spenderboxen (s. u. zu Frage 3) über die eingesetzten Reinigungskräfte. 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass es keinen massenhaften Diebstahl von Menstruati- onsartikeln geben wird? Antwort der Verwaltung: In städtischen Gebäuden kann der Diebstahl von Hygieneartikeln nicht sicher ausgeschlossen oder verhindert werden. Auf den Toiletten ist kein Personal eingesetzt, das dauerhaft anwesend ist. Eine Videoüberwachung scheidet von vornherein aus. Eine Kontrolle beim Verlassen des jeweiligen Ge- bäudes durch Wachpersonal dürfte schon aus rechtlichen Gründen kaum möglich sein (allenfalls bei konkretem Verdacht durch die herbeigerufene Polizei). Eine solche Kontrolle ist aber ohnehin nicht praktikabel. Außerdem ist nicht überall an den Ausgängen Wachpersonal eingesetzt. 3. Welche Aufbewahrungsmöglichkeiten dafür sind geplant? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt aus hygienischen Gründen und zum Schutz vor Vandalismus die Abgabe über Spenderboxen aus Edelstahl vor (siehe Mitteilung 3520/2021 zu AN/1172/2021). 2 4. Gibt es konkrete Pläne die allgemeinen hygienischen Standards nach oben zu verändern, damit für Menstruierende eine annehmbare hygienische Umgebung geschaffen werden kann? Damit meinen wir, dass sowohl kleine Mülleimer, Tücher und Seife als auch Desinfektions- spender in den Kabinen Mindeststandard sein sollten. Antwort der Verwaltung: Nein, es gibt keine Pläne, die hygienischen Standards über den derzeitigen Standard (Papierhandtü- cher, Flüssigseife, Müllbehälter in jeder Toiletten-Anlage) hinaus anzuheben, insbesondere nicht in jeder einzelnen Toilettenkabine. 5. Inwieweit sind Aufklärungskampagnen geplant, die den menstruierenden Personen die Ge- fahr einer drohenden Umweltverschmutzung durch in der Toilette hinuntergespülte Menstrua- tionsartikel verdeutlicht? Solche Aufklärungskampagnen sind bisher nicht geplant. Ggfs. ließe sich neben oder auf den Spen- derboxen eine entsprechende Info anbringen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3868/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 06:45