3658/2024
Beantwortung der Anfrage AN/1500/2024 von Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand Teppichvlies/Mögliche Gesundheitsgefährdung - Bolzplatz Agrippinaufer in Köln-Neustadt/Süd
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2337 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3658/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024 AN/1500/2024, Sachstand Teppichvlies/Mögliche Gesundheitsgefährdungen - Bolzplatz Agrippinaufer in Köln-Neustadt/Süd, Anfrage B90/Die Grünen Der Bolzplatz 1 02 01 05 Agrippinaufer, auch bekannt unter dem Namen „Die Kuhle“, wurde im Jahr 2019 mit Spenden aus der Lukas Podolski Stiftung unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aus den Kinder- und Jugendeinrichtung Bauspielplatz Friedenspark aufwendig saniert. Es ist ein moderner und hochfrequentierter Bolzplatz. Einmal pro Woche findet ein kostenloses und offenes Fußballtraining für Kinder und Jugendliche auf dem Bolzplatz statt. Das verbaute Teppichvlies wurde in Abstimmung mit dem Umweltamt bereits an mehreren Bolzplätzen in ganz Köln verbaut. Der Belag besteht aus Polypropylen und beinhaltet keine Schadstoffe. Aufgrund der Größe der Flusen ist eine Aufnahme über die Atemwege eher un- wahrscheinlich. Sollte dies jedoch der Fall sein, geht von dem Teppichvliesbelag keine Gefahr aus, da der Oberflächenbelag aus neuem/ reinem PP hergestellt wird und keine Rückstände von recycelten Materialien beinhaltet. Im Rahmen der Pflege und Wartung durch das Amt 67 wurden vermehrte Bodenschäden im Form von verschiedenen Dellen und Wülsten auf dem Bolzplatz festgestellt. Hierfür wurde be- reits ein Landschaftsarchitekt mit der Planung der Sanierung des Bodenbelages beauftragt. Ziel ist es einen langlebigen Oberflächenbelag mit weniger Abnutzungserscheinungen herzu- stellen. Am 17.09.2024 hat ein erneuter Ortstermin mit dem beauftragten Landschaftsarchitekten und einem Bodengutachter stattgefunden, wobei die bestehenden Drainagen untersucht worden sind. Damit weitere Planungsschritte erfolgen können, muss der dazugehörige Untersu- chungsbericht abgewartet werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine Auskunft über den Sanierungsbeginn gegeben werden, da erst einmal die Grundlagenermittlung abgeschlos- sen sein muss. Abschließend ist festzuhalten, dass der Bodenbelag zukünftig mit einem langlebigen Oberflä- chenmaterial saniert wird, um eine gute und dauerhafte Bespielbarkeit für Kinder und Jugend- lichen wiederherzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3658/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 16:56