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2009/0204

Wartung von Lichtsignalanlagen und Verkehrsbeschilderung Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6166 100

Magistratsvorlage 19.05.2009

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2009/0204

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2009/0204

4676 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
04.06.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0204 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Wartung v on Lichtsignalanlagen und Verkehrsbeschilderung 
Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 6166 100 
 
Vorlage vom: 19.05.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2009 ist der Haushaltsansatz der 
Kostenstelle 066-100-1000 mit dem Sachkonto 6166 100 von derzeit 1.080.000 Euro auf 
1.280.000 Euro anzupassen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.2009: 
 
Bei der Kostenstelle 066-100-1000 muss beim Sachkonto Pos. 6166 100 „Wartung Licht-
signalanlagen / Verkehrsbeschilderung“ der im Vorgriff durch die Einsparvorgaben um 200.000 Euro 
reduzierte Haushaltsansatz durch das Dezernat VI für 2009 von 1.280.000 Euro auf 1.080.000 Euro 
wieder angepasst werden.  
 
Die mit dem Vorstand und den Mitarbeitern der HSE geführten Gespräche haben gezeigt, dass die zur 
Verfügung gestellten Leistungen der HSE nicht weiter reduziert werden können. Für die 
Energielieferung erhält die Stadt Darmstadt bereits seit vielen Jahren exklusiv einen Rabatt in Höhe 
von 8 % auf den Arbeitspreis für die elektrischen Anlagen.  
 
Die Wartungskosten für die Verkehrssignalanlagen werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten 
ermittelt. Aus Erfahrungen und nach durchgeführten Preisvergleichen, sind die spezifischen Kosten 
von Mitbewerbern mindestens doppelt so hoch.  
 
Durch den effektiven orts- und zeitnahen Einsatz der HSE-Mitarbeiter und einer ständigen 
Qualitätssicherung der ausgeführten Arbeiten ist es gelungen, die Wartungskosten je Anlage in den 
vergangenen Jahren stabil zu halten und den Ansatz seit Jahren nicht mehr zu erhöhen.  
 
Weiterhin profitiert die Stadt Darmstadt vom umfangreichen Leistungsspektrum der HSE. Es können 
beispielsweise Spezialfahrzeuge wie Gelenksteiger oder Lastkraftwagen mit Kran ge-nutzt werden. 
Die Kosten für diese Fahrzeuge sind bereits in den Stundensätzen der HSE-Mitarbeiter enthalten. Die 
marktüblichen Stundenverrechnungssätze liegen nicht nur bei diesen Tätigkeiten um ein vielfaches 
höher. Ein Servicetechniker, wie auch Programmierer liegen z. B. bei einem Mitbewerber knapp unter 
100 Euro je Stunde. Bei der HSE AG beträgt der gültige Stundenverrechnungspreis 54,50 Euro je 
Stunde. 
 
Für die hohe Betriebssicherheit und die damit verbundenen kurzen Ausfallzeiten leistet die HSE einen 
24 Stunden Bereitschaftsdienst. Bezahlt werden auf der Grundlage des Vertrages lediglich die 
angefallenen Kosten. 
 
Zusammenfassend erhält die Stadt Darmstadt vom städtischen Vertragspartner HSE ein optimales 
Leistungspaket mit günstigerem Energiebezug und Stundenverrechnungspreisen. 
 
Um auch weiterhin einen ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Verkehrsfluss (Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs als gesetzliche Vorgabe gem. HStrG) auf sämtlichen Straßen Darmstadts zu 
ermöglichen, muss der Ansatz 2009 wieder auf 1.280.000 Euro angepasst werden und auch im 
Haushaltsplan 2010 berücksichtigt werden.

3 
... 
Sollte die Wiederbereitstellung der im Vorgriff reduzierten Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro 
nicht stattfinden, können die Kosten, für die eine vertragliche Verpflichtung besteht (Wartungs- und 
Stromkosten) nicht mehr gedeckt werden. Es ist davon auszugehen, dass ab Oktober 2009 die derzeit 
zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind.  
 
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an den Lichtsignalanlagen können dann 
nicht mehr fristgerecht ausgeführt werden. Die Anschaffung von Ersatz- bzw. Austausch-teilen für den 
sicheren Betrieb der Lichtsignalanlagen ist jedoch unerlässlich. Vorzeitige Aus-fälle und erhebliche 
Störungen im Verkehrsfluss können dann nicht ausgeschlossen werden. 
 
Als Straßenbaulastträger ist die Stadt Darmstadt gesetzlich verpflichtet, die ständige Verkehrs-
sicherheit des Straßennetzes sicherzustellen.  
  
Darmstadt, 19.05.2009 
VI-66/3/ST/la-ha, Nst.: 29 60 
 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 19
TOP 276 beschließend
TOP 13
TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0204
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00