Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 2 Rodenkirchen (West)
Mitteilung BV 2772/2025 vom 11.09.2025
Stand: Am 08.12.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2772/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 2 Rodenkirchen (West) Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich bei Frau Fontes für Ihren Einsatz als Natur- schutzwartin. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: A. Müll in Schutzgebieten Die illegale Müllentsorgung und grundsätzliche Vermüllung von Aufenthaltsorten sind ein ge- nerelles stadtweites Problem, das leider immer wieder auftritt. In den meisten Fällen sind keine Hinweise auf die Verursacher feststellbar, sodass der Verwaltung nur die Veranlassung der Beseitigung verbleibt. Für die Meldung von Müllablagerungen durch Frau Fontes sowie die anschließende Entsorgung durch die AWB möchte sich die UNB an dieser Stelle noch- mals bedanken. B. Einsatz des Ordnungsamtes für den Naturschutz Leider kommt es immer wieder vor, dass unbefugte Personen sich trotz Betretungsverbot in- nerhalb der Naturschutzgebiete aufhalten. Auch die UNB nimmt Meldungen diesbezüglich ent- gegen und leitet diese an das Ordnungsamt weiter, insbesondere wenn das Ordnungsamt te- lefonisch nicht erreichbar sein sollte. Den Vorschlag einer speziell für den Naturschutz geschulten Gruppe von Ordnungsamt-Mitar- beitenden nimmt die Untere Naturschutzbehörde mit in die nächste Dienstbesprechung zwi- schen der Untere Naturschutzbehörde und dem Ordnungsamt. C. Maßnahmen im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung Die teilweise beschädigte Umzäunung um Schutzgebiete sind der Stadtverwaltung bekannt. Die bisherigen Instandsetzungsarbeiten erwiesen sich als ineffektiv, da die Zäune häufig un- verzüglich nach der Reparatur wieder zerstört wurden. Die Maßnahme der stetigen Instand- setzungen von Schutzzäunen konnte sich weder als ein kostenfreundliches, noch als ein ge- eignetes Mittel erweisen, um die illegale Begehung der Schutzgebiete zu verhindern. Die Un- tere Naturschutzbehörde steht hierzu im Austausch mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, um eine finanzierbare und dauerhaft wirksame Lösung zu erar- beiten. Die Beschilderungen der Naturschutzgebiete werden derzeit weiterhin sukzessive erneuert, 2 auch die Erneuerung der Hinweistafel Naturschutzgebiet „Kiesgrube Meschenich“ soll in die- sem Zuge erfolgen. Da sich der Vandalismus in Bezug auf Schutzgebietsschilder und Einzäunungen zunehmend häuft, hat die Stadtverwaltung sich dazu entschieden, die Sachbeschädigungen zukünftig kon- sequent zur Anzeige zu bringen. Die Anmerkung bezüglich der Pflege der Wegeflachen im Naturschutzgebiet N6 „Kiesgrube Meschenich“ hat die Untere Naturschutzbehörde an die grundstücksverwaltende Dienststelle weitergeleitet, diese wird sich zur Klärung des Sachverhalts direkt an Frau Fontes wenden. D. Amphibienvorkommen in Immendorf Die Rekultivierungsbrache (Alberty-Fläche) wird von der Biologischen Station betreut und ge- pflegt. Der Laich in der temporären Laichpfütze auf dem Wirtschaftsweg in Immendorf wird bei Ge- fahr des Austrocknens von der Biologischen Station abgesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Herkunftsgebiet ausgebracht. E. Jagd auf Basell-Fläche Die besagte Fläche befindet sich in Privatbesitz. Sie liegt im Geltungsbereich des Land- schaftsplans der Stadt Köln, der hier ein Landschaftsschutzgebiet ausweist. In einem Land- schaftsschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, sie zu fangen oder zu töten. Von diesem Verbot ist die rechtmäßige und ordnungsgemäße Ausübung der Jagd im engeren Sinne der jagdrechtlichen Bestimmungen unberührt. F. Mehlschwalben in Immendorf Die GAG Immobilien AG wurde in Hinblick auf den geplanten (Teil-) Abriss der „Shellsiedlung“ frühzeitig auf das dortige Mehlschwalbenvorkommen und das daraus resultierende Erfordernis eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags hingewiesen. Die artenschutzrechtlichen Belange werden entsprechend im Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet. Erforderliche CEF-Maß- nahmen sind im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags vorzulegen und werden durch die Untere Naturschutzbehörde auf ihre rechtliche und fachliche Eignung geprüft. Anlage 1 Naturschutzwartbericht -
Anlage 1 Natuschutzwartbericht
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Jahresbericht 2024 für den Stadtbezirk Rodenkirchen-West Wir brauchen die Natur, jetzt mehr denn je (Harrison Ford) Verfasser: Marlies Fontes Verteiler: Untere Naturschutzbehörde Thema: Positives, Missstände und Fehlentwicklungen in den Freiräumen Meschenich, Immendorf, Rondorf mit z.T. Empfehlungen zu deren Behebung Ich beziehe mich in meinem derzeitigen Jahresbericht auf Teile meiner vorherigen Jahresberichte.Viele für mich nennenswerte Vorkommnisse aus diesen Berichten, betreffend der Freiräume Meschenich, Rondorf, Immendorf, haben sich noch nicht wirklich zum Positiven verändert, so dass ich sie aktuell erneut aufliste. Über eine entsprechende, zeitnahe Einleitung von Maßnahmen oder aber eine zeitnahe und regelmäßige gemeinsame Gebietsbegehung und einen Austausch in der Sache, würde ich mich freuen. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Naturschutzwartin bin ich in der Regel mehrfach in der Woche in meinem Dienstbezirk unterwegs, wobei ich schwerpunktmäßig die Naturschutzgebiete „Am Vogelacker“ und „Kiesgruben Meschenich“ im Auge habe. Es erfolgten im vergangenen Jahr gem. der geltenden Dienstvorschrift Meldungen zumeist in schriftlicher Form, aber auch telefonisch u.a. an die untere Naturschutzbehörde, an das Ordnungsamt oder an die Abfallwirtschaftsbetriebe. Die Meldungen an die Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten in der Regel wilde Müllablagerungen in den Schutzgebieten, die nach meiner Mitteilung meist zügig von der AWB entsorgt werden. Leider kann ich nicht feststellen, dass dieses Fehlverhalten der Bürgern weniger geworden ist. Hier ist das Gegenteil leider eher der Fall. Foto1 Abfälle in der Landschaft Meine Meldungen an das Ordnungsamt haben zumeist den Grund, dass sich unbefugte Personen innerhalb der Naturschutzgebiete aufhalten, für die ein absolutes Betretungsverbot besteht. Gerade in den Sommermonaten, also während der Brutzeit, wo die Schutzgebiete besonders störempfindlich sind, ist es aber immer recht mühselig telefonischen Kontakt zum Ordnungsamt aufzunehmen, da vielfach die Leitungen belegt sind. Auch sind die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes für das gesamte Stadtgebiet zuständig und hier nach eigener Aussage gut ausgelastet, so dass die Naturschutzbelange nicht zu ihren vordringlichsten Aufgaben zählen. Mein Vorschlag ist es daher schon seit Jahren - wie in den vorangegangenen Jahresberichten nachzulesen ist - , das insbesondere in der sensiblen Vogelbrutzeit zwischen März und Oktober, eine Gruppe von speziell im Naturschutzrecht geschulten Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die nur für die Kontrolle der sensiblen Schutzgebiete in ganz Köln zuständig wären, gegründet wird, damit diese Mitarbeiter entsprechende Umweltvergehen zügig und zeitnah vor Ort ahnden könnten. Ohne härteres Durchgreifen kann m.E. der Verschmutzung naturnaher Lebensräume und der Störung empfindlicher Arten nicht entgegen gewirkt werden! Ehrenamtliches Engagement ist hier an seinen Grenzen angelangt. Das Non plus ultra ist die regelmäßige Kontrolle der Schutzgebiete mit entsprechenden Ahndungen bei Verstößen Wichtig wäre es auch, wenn stabilere und vor allen Dingen intakte Schutzzäune die Schutzgebiete besser schützen würden. Leider sind diese Schutzzäune in meinem Dienstbezirk häufig nicht mehr vorhanden, bzw. sind schon seit Jahren mutwillig zerstört, so dass sich in den sensiblen Schutzgebieten vielfach illegale Trampelpfade etabliert haben. Zum Schutz der Gebiete sollten die Zäune peu a peu repariert bzw. erneuert werden und Vandalismus in den Naturschutzgebieten seitens der Naturschutzbehörde konsequenter mit Anzeigen wegen Sachbeschädigung verfolgt werden. In dem Zusammenhang wäre es wünschenswert, die schon seit Jahren beschädigten und zerstörten Naturschutztafeln des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ endlich zu ersetzen, denn in dem jetzigen miserablen Zustand vermitteln sie auf den Bürger den Eindruck, dass es Keinen kümmert. Erfreulicherweise wurden in meinem Dienstbezirk im letzten Jahr (2024) neue Schilder für die Naturschutzgebiete aufgestellt, aber leider fielen schon in den ersten Wochen einige Schilder dem Vandalismus zum Opfer. Meine daraufhin gestellte Anfrage an die untere Naturschutzbehörde bezüglich einer Anzeige wegen Sachbeschädigung fand leider bei der UNB kein Gehör –Schade-! Besonders betroffen machte es mich, dass von Seiten des Grünflächenamtes ein breiter Wirtschaftsweg in die Kernzone des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ freigelegt bzw. gerodet wurde und auch freigehalten werden soll, damit man in größeren Zeitabständen für Pflegearbeiten bequem in die Wasser-Kernzone des Naturschutzgebietes gelangt. Diesen Eingriff empfand ich persönlich als zu groß und er schafft nun beste Möglichkeiten für illegale, störende Badegäste in den sensiblen Wasserbereich mit Booten, Hunden, Zelten…..vorzudringen. Sicherlich hätte man diesen Eingriff minimieren können bzw. den Weg wieder mit Strauchwerk oder Stämmen verschließen können, denn meines Erachtens werden diese Pflegearbeiten nicht jedes Jahr im Uferbereich durchgeführt. Bei solchen breiten offenen Wegen nutzen auch die Schutz-Zäune und behördlichen Kontrollen wenig. Leider war man hier seitens der Behörde nicht zu einem Dialog bereit. Fast wäre ein naturnaher Spazier-und Radfahrweg in meinem Dienstbezirk , der schon vor über 20 Jahren im Rahmen der Rekultivierung für den Bürger angelegt wurde, auf Drängen des Grundstückseigentümers durch verschließen mit Gehölzmaterial und Zuwachsen, zum Opfer gefallen, da man nicht die Notwendigkeit der Wegepflege sah. Dies hätte auch zur Folge gehabt, dass ein kleiner Orchideenstandort und auch eine naturnahe artenreiche Wegevegetation unwiderruflich verschwunden wären. Viele Bürger setzen sich hier im Rahmen einer Petition, die schon nach 14 Tagen über 235 Unterschriften aufwies, gegen diesen Beschluss zur Wehr. Letztendlich kam es zur offiziellen Anerkennung des Weges mit der Vorgabe des zukünftigen Freischneidens und Pflege, wodurch der sichere Weg für den Bürger erhalten bleibt und die Natur sich entlang des Weges entfalten kann. „Unsere Amphibien verschwinden“. Keine andere Tiergruppe verschwindet so rasch und dramatisch wie die Amphibien. Auch in meinem Dienstbezirk - insbesondere rund um das Immendorfer Abgrabungsgelände – ist dies zu beobachten. Die Rekultivierungsbrache (Alberty-Fläche), war laut Biostation (Jahresbericht 2014) einst das größte Wechselkrötenhabitat im Kölner Süden. Meiner Beobachtung zufolge ist diese Population der Wechselkröte hier deutlich zurückgegangen. Mit verantwortlich mache ich u.a. auch die zunehmende Begrünung dieses Gebietes mit Gehölz, Bäumen und Gras. Dies ist für die Wechselkröte kontraproduktiv. Eine erforderliche richtige Pflege, nämlich das Abtragen des stark bewachsenen Oberbodens im großem Umfang und eine Schaffung von vegetationsfreien Krötentümpeln, die jeweils erst kurzfristig im zeitigen Frühjahr für die Kröten geschaffen werden sollten, damit sich dort nicht Vegetation und Fressfeinde einfinden können, sehe ich nicht. Sicherlich gibt es auch noch andere Faktoren die die Krötenpopulation negativ beeinflussen z.B. Gifteinsätze auf den umliegenden Feldern aufgrund intensiver Landwirtschaft, das Verschwinden der temporären Laichpfützen in der Feldflur durch Wegebau, Ausweitung des Strassen-und Häuserbaus im Kölner Süden , trockene Frühjahre uvm. Die einzige mir noch bekannte „ungeschützte“ temporäre Laichpfütze in Immendorf befindet sich auf dem Wirtschaftsweg Meschenicher Str. Höhe Naturschutzgebiet „Am Vogelacker“. Hier laicht die stark gefährdete Wechselkröte schon seit Jahren ab. Ab Mitte Mai kontrolliere ich diese Pfütze bis Ende Mai täglich, da in Absprache mit der Biostation, der Laich der Pfütze entnommen werden soll um dann diesen zur Weiterentwicklung an den Zoo abzugeben. Die kleinen Kröten werden dann nach einigen Wochen wieder von der Biostation in das Herkunftsgebiet ausgesetzt. Meine jahrelangen Bemühungen diese eine noch verbliebene Laichpfütze zu schützen und zu optimieren , damit der Laich dort belassen werden kann, brachte leider keinen Erfolg. Sollte aus irgendeinen Grund diese Pfütze im Monat Mai nicht mehr täglich kontrolliert werden können, sehe ich hier die Gefahr diese Population zu verlieren, da die Pfütze nicht langfristig Wasser hält und hier leider meine Bitte an die angrenzende Firma Lyondellbasell für eine sporadische Wasserunterstützung durch ihren nahen Wasseranschluss , leider kein Gehör fand. 2025 führte die Laichpfütze erstmalig aufgrund mangelnder Regenfälle kein Wasser , so dass die Wechselkröte nicht ablaichte!! Mit einer Wasserspende hätte dies wahrscheinlich verhindert werden können. Das Jagdgeschehen in dem naturnahen Abgrabungsgelände Alberti, bei dem auch derzeit die Prüfung zum Naturschutzgebiet ansteht, ist leider unverändert. Jagdbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Grundstückseigentümers Lyondellbasell. Regelmäßig ist hier zu beobachten, dass vermutlich auch eine Angehörige des Jagdbeauftragten , die mit einem PKW anfährt, dieses störanfällige Gebiet ganzjährig zum Auslauf zweier Hunde(Jagdhunde) nutzt, die ohne Leine durch das Gebiet stöbern. Das Ansiedeln von Bodenbrütern wird somit verunmöglicht. Die zuständige Mitarbeiterin der Fachabteilung des Grünflächenamtes wurde von mir hierüber telefonisch informiert. Die Mehlschwalbenpopulation schwindet wie vielerorts auch in Köln-Immendorf. Dazu paßt leider, dass die „Shellsiedlung“ der GAG Immobilien AG in Köln-Immendorf abgerissen werden soll, wo schon seit Jahren Mehlschwalben brüten. Der Artenschutz der Unteren Naturschutzbehörde steht hier im Kontakt mit der Wohnugsbaugesellschaft GAG, die wohl beabsichtigen einen von der Biostation Leverkusen entworfenen Artenschutzturm ersatzweise aufzustellen. Solch ein Turm sollte rechtzeitig und und zentral und wohlüberlegt von „Experten aufgestellt werden. Die Erfolgsaussichten, dass ein Artenschutzturm von Mehlschwalben angenommen wird, sind recht gering, von daher sollten auch zeitgleich Ersatznester an den Häusern angebracht werden. Ich hoffe hier sehr, dass diese Maßnahmen für die Immendorfer Mehlschwalben von Erfolg gekrönt sind. Fazit: Im Großen und Ganzen konnte ich nicht feststellen, dass unsere Naturräumlichkeiten eine große Wertschätzung erhalten. Es ist leider immer wieder die Mißachtung von Naturschutzregeln zu beobachten. Wilde Müllkippen, Trampelpfade innerhalb der Naturschutzgebiete, zerstörte Schutzzäune, demolierte Naturschutztafeln, illegale Feuerstellen, Artenrückgang uvm. fallen mir immer wieder auf und die störanfällige Fauna und Flora wird hierdurch massiv gestört oder gar verdrängt, die ja eigentlich zu schützen ist. Leider fallen hierunter auch Entscheidungen der Stadtverwaltung, die nicht immer naturfördernd bzw. naturschützend sind. Meinen Jahresbericht möchte ich mit dem Satz abschließen, AUCH DIE NATUR SOLLTE IHREN PLATZ BEHALTEN DÜRFEN“, daran muss aber gemeinsam gearbeitet werden. In diesem Sinne freue ich mich, von den Akteuren des Naturschutzes eine naturschutzorientierte Unterstützung zu erhalten. Köln, den 05.08.2025 Mit freundlichen Grüßen Marlies Fontes Naturschutzbeauftragte Köln Rodenkirchen-West
Beratungsverlauf
-
29.09.2025
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
08.12.2025 zuletzt
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz