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2772/2025

Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 2 Rodenkirchen (West)

Mitteilung BV 11.09.2025

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Anlage 1 Natuschutzwartbericht

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Natuschutzwartbericht

11519 Zeichen

Jahresbericht 2024 für den Stadtbezirk Rodenkirchen-West 
 
Wir brauchen die Natur, jetzt mehr denn je 
(Harrison Ford) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verfasser:   Marlies Fontes 
Verteiler:  Untere Naturschutzbehörde 
Thema:   Positives, Missstände und Fehlentwicklungen in den Freiräumen Meschenich, 
Immendorf, Rondorf mit z.T. Empfehlungen zu deren Behebung 
         
Ich beziehe mich in meinem derzeitigen Jahresbericht auf Teile meiner vorherigen 
Jahresberichte.Viele für mich nennenswerte Vorkommnisse aus diesen Berichten, betreffend der 
Freiräume Meschenich, Rondorf, Immendorf, haben sich noch nicht wirklich zum Positiven verändert, 
so dass ich sie aktuell erneut aufliste. Über eine entsprechende, zeitnahe Einleitung von Maßnahmen 
oder aber eine zeitnahe und regelmäßige gemeinsame Gebietsbegehung und einen Austausch in der 
Sache, würde ich mich freuen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Naturschutzwartin bin ich in der Regel mehrfach in der Woche in 
meinem Dienstbezirk unterwegs, wobei ich schwerpunktmäßig die Naturschutzgebiete „Am 
Vogelacker“ und „Kiesgruben Meschenich“ im Auge habe. Es erfolgten im vergangenen Jahr gem. der 
geltenden Dienstvorschrift Meldungen zumeist in schriftlicher Form, aber auch telefonisch u.a. an die 
untere Naturschutzbehörde, an das Ordnungsamt oder an die Abfallwirtschaftsbetriebe.  
Die Meldungen an die Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten in der Regel wilde Müllablagerungen in 
den Schutzgebieten, die nach meiner Mitteilung meist zügig von der AWB entsorgt werden. Leider 
kann ich nicht feststellen, dass dieses Fehlverhalten der Bürgern weniger geworden ist. Hier ist das 
Gegenteil leider eher der Fall. 
Foto1 Abfälle in der Landschaft 
 
 
Meine Meldungen an das Ordnungsamt haben zumeist den Grund, dass sich unbefugte Personen 
innerhalb der Naturschutzgebiete aufhalten, für die ein absolutes Betretungsverbot besteht. Gerade in 
den Sommermonaten, also während der Brutzeit, wo die Schutzgebiete besonders störempfindlich 
sind, ist es aber immer recht mühselig telefonischen Kontakt zum Ordnungsamt aufzunehmen, da 
vielfach die Leitungen belegt sind. Auch sind die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes für das 
gesamte Stadtgebiet zuständig und hier nach eigener Aussage gut ausgelastet, so dass die 
Naturschutzbelange nicht zu ihren vordringlichsten Aufgaben zählen. Mein Vorschlag ist es daher 
schon seit Jahren - wie in den vorangegangenen Jahresberichten nachzulesen ist - , das insbesondere in 
der sensiblen Vogelbrutzeit zwischen März und Oktober, eine Gruppe von speziell im 
Naturschutzrecht geschulten  Mitarbeitern  des Ordnungsamtes, die nur für die Kontrolle der sensiblen 
Schutzgebiete in ganz Köln zuständig wären, gegründet wird, damit diese Mitarbeiter entsprechende 
Umweltvergehen zügig und zeitnah vor Ort ahnden könnten. Ohne härteres Durchgreifen kann 
m.E.  der Verschmutzung naturnaher Lebensräume und der Störung empfindlicher Arten nicht 
entgegen gewirkt werden! Ehrenamtliches Engagement ist hier an seinen Grenzen angelangt.  
Das Non plus ultra ist die regelmäßige Kontrolle der Schutzgebiete mit entsprechenden Ahndungen 
bei Verstößen  
                                                                                                                                                            
Wichtig wäre es auch, wenn stabilere und vor allen Dingen intakte Schutzzäune die Schutzgebiete  
besser schützen würden. Leider sind diese Schutzzäune in meinem Dienstbezirk häufig nicht mehr 
vorhanden, bzw. sind schon seit Jahren mutwillig zerstört, so dass sich in den sensiblen 
Schutzgebieten vielfach illegale Trampelpfade etabliert haben. Zum Schutz der Gebiete sollten die 
Zäune  peu a peu repariert bzw. erneuert werden und  Vandalismus in den Naturschutzgebieten seitens 
der Naturschutzbehörde konsequenter mit Anzeigen wegen Sachbeschädigung verfolgt werden.

In dem Zusammenhang wäre es wünschenswert, die schon seit Jahren beschädigten und zerstörten 
Naturschutztafeln des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ endlich zu ersetzen, denn in dem 
jetzigen miserablen Zustand vermitteln sie auf den Bürger den Eindruck, dass es Keinen kümmert. 
Erfreulicherweise wurden in meinem Dienstbezirk im letzten Jahr (2024) neue Schilder für die 
Naturschutzgebiete aufgestellt, aber leider fielen schon in den ersten Wochen einige Schilder dem 
Vandalismus zum Opfer. Meine daraufhin gestellte Anfrage an die untere Naturschutzbehörde 
bezüglich einer Anzeige wegen Sachbeschädigung fand leider bei der UNB kein Gehör –Schade-! 
Besonders betroffen machte es mich, dass von Seiten des Grünflächenamtes ein breiter 
Wirtschaftsweg in die Kernzone des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ freigelegt bzw. 
gerodet wurde und auch freigehalten werden soll, damit man in größeren Zeitabständen für 
Pflegearbeiten bequem in die Wasser-Kernzone des Naturschutzgebietes gelangt. Diesen Eingriff 
empfand ich persönlich als zu groß und er schafft nun beste Möglichkeiten für illegale, störende 
Badegäste in den sensiblen Wasserbereich mit Booten, Hunden, Zelten…..vorzudringen. Sicherlich 
hätte man diesen Eingriff minimieren können bzw. den Weg wieder mit Strauchwerk oder Stämmen 
verschließen können, denn meines Erachtens werden diese Pflegearbeiten nicht jedes Jahr im 
Uferbereich durchgeführt. Bei solchen breiten offenen Wegen nutzen auch die Schutz-Zäune und 
behördlichen Kontrollen wenig. Leider war man hier seitens der Behörde nicht zu einem Dialog bereit. 
Fast wäre ein naturnaher Spazier-und Radfahrweg in meinem Dienstbezirk , der schon vor über 20 
Jahren im Rahmen der Rekultivierung für den Bürger angelegt wurde, auf Drängen des 
Grundstückseigentümers durch verschließen mit Gehölzmaterial und Zuwachsen, zum Opfer gefallen, 
da man nicht die Notwendigkeit der Wegepflege sah. Dies hätte auch zur Folge gehabt, dass ein 
kleiner Orchideenstandort und auch eine naturnahe artenreiche Wegevegetation unwiderruflich 
verschwunden wären. Viele Bürger setzen sich hier im Rahmen einer Petition, die schon nach 14 
Tagen über 235 Unterschriften aufwies, gegen diesen Beschluss zur Wehr. Letztendlich kam es zur 
offiziellen Anerkennung des Weges mit der Vorgabe des zukünftigen Freischneidens und Pflege, 
wodurch der sichere Weg für den Bürger erhalten bleibt und die Natur sich entlang des Weges 
entfalten kann.  
 „Unsere Amphibien verschwinden“. Keine andere Tiergruppe verschwindet so rasch und dramatisch 
wie die Amphibien. Auch in meinem Dienstbezirk  - insbesondere rund um das Immendorfer 
Abgrabungsgelände – ist dies zu beobachten. Die Rekultivierungsbrache (Alberty-Fläche), war laut 
Biostation (Jahresbericht 2014) einst das größte Wechselkrötenhabitat im Kölner Süden. Meiner 
Beobachtung zufolge ist diese Population der Wechselkröte hier deutlich zurückgegangen. Mit 
verantwortlich mache ich u.a. auch die zunehmende Begrünung dieses Gebietes mit Gehölz, Bäumen 
und Gras. Dies ist für die Wechselkröte kontraproduktiv. Eine erforderliche richtige Pflege, nämlich 
das Abtragen des stark bewachsenen Oberbodens im großem Umfang und eine Schaffung von 
vegetationsfreien Krötentümpeln, die jeweils erst kurzfristig im zeitigen Frühjahr für die Kröten 
geschaffen werden sollten, damit sich dort nicht Vegetation und Fressfeinde einfinden können, sehe 
ich nicht. Sicherlich gibt es auch noch andere Faktoren die die Krötenpopulation negativ beeinflussen 
z.B. Gifteinsätze auf den umliegenden Feldern aufgrund intensiver Landwirtschaft, das Verschwinden 
der temporären Laichpfützen in der Feldflur durch Wegebau, Ausweitung des Strassen-und 
Häuserbaus im Kölner Süden , trockene Frühjahre uvm. 
Die einzige mir noch bekannte „ungeschützte“ temporäre Laichpfütze in Immendorf befindet sich auf 
dem Wirtschaftsweg Meschenicher Str. Höhe Naturschutzgebiet „Am Vogelacker“.  Hier laicht die 
stark gefährdete Wechselkröte schon seit Jahren ab. Ab Mitte Mai kontrolliere ich diese Pfütze bis 
Ende Mai täglich, da in Absprache mit der Biostation, der Laich der Pfütze entnommen werden soll 
um dann diesen zur Weiterentwicklung an den Zoo abzugeben. Die kleinen Kröten werden dann nach 
einigen Wochen wieder von der Biostation in das Herkunftsgebiet ausgesetzt. Meine jahrelangen 
Bemühungen diese eine noch verbliebene Laichpfütze zu schützen und zu optimieren , damit der Laich

dort belassen werden kann, brachte leider keinen Erfolg. Sollte aus irgendeinen Grund diese Pfütze im 
Monat Mai nicht mehr täglich kontrolliert werden können, sehe ich hier die Gefahr diese Population 
zu verlieren, da die Pfütze nicht langfristig Wasser hält  und hier leider meine Bitte an die angrenzende 
Firma Lyondellbasell für eine sporadische Wasserunterstützung durch ihren nahen Wasseranschluss , 
leider kein Gehör fand. 
2025 führte die Laichpfütze erstmalig aufgrund mangelnder Regenfälle kein Wasser , so dass die 
Wechselkröte nicht ablaichte!! Mit einer Wasserspende hätte dies wahrscheinlich verhindert werden 
können. 
Das Jagdgeschehen in dem naturnahen Abgrabungsgelände Alberti, bei dem auch derzeit die Prüfung 
zum Naturschutzgebiet ansteht, ist leider unverändert. Jagdbeauftragter ist ein Mitarbeiter des 
Grundstückseigentümers Lyondellbasell. Regelmäßig ist hier zu beobachten, dass vermutlich auch 
eine Angehörige des Jagdbeauftragten , die mit einem PKW anfährt, dieses störanfällige Gebiet 
ganzjährig zum Auslauf zweier Hunde(Jagdhunde) nutzt, die ohne Leine durch das Gebiet stöbern. 
Das Ansiedeln von Bodenbrütern wird somit verunmöglicht. Die zuständige Mitarbeiterin der 
Fachabteilung des Grünflächenamtes wurde von mir hierüber telefonisch informiert. 
                         
 
Die Mehlschwalbenpopulation schwindet wie vielerorts auch in Köln-Immendorf. Dazu paßt leider, 
dass die „Shellsiedlung“ der GAG Immobilien AG in Köln-Immendorf abgerissen werden soll, wo 
schon seit Jahren Mehlschwalben brüten. Der Artenschutz der Unteren Naturschutzbehörde steht hier 
im Kontakt mit der Wohnugsbaugesellschaft GAG, die wohl beabsichtigen einen von der Biostation 
Leverkusen entworfenen Artenschutzturm ersatzweise aufzustellen. Solch ein Turm sollte rechtzeitig 
und und zentral und wohlüberlegt von „Experten aufgestellt werden. Die Erfolgsaussichten, dass ein 
Artenschutzturm von Mehlschwalben angenommen wird, sind recht gering, von daher sollten auch 
zeitgleich Ersatznester an den Häusern angebracht werden. Ich hoffe hier sehr, dass diese Maßnahmen 
für die Immendorfer Mehlschwalben von Erfolg gekrönt sind.  
Fazit: 
Im Großen und Ganzen konnte ich nicht feststellen, dass unsere Naturräumlichkeiten eine große 
Wertschätzung erhalten. Es ist leider immer wieder die Mißachtung von Naturschutzregeln zu 
beobachten. Wilde Müllkippen, Trampelpfade innerhalb der Naturschutzgebiete, zerstörte 
Schutzzäune, demolierte Naturschutztafeln, illegale Feuerstellen, Artenrückgang  uvm. fallen mir 
immer wieder auf und die störanfällige Fauna und Flora wird hierdurch massiv gestört oder gar 
verdrängt, die ja eigentlich zu schützen ist. Leider fallen hierunter auch Entscheidungen der 
Stadtverwaltung, die nicht immer naturfördernd bzw. naturschützend sind.

Meinen Jahresbericht möchte ich mit dem Satz abschließen, AUCH DIE NATUR SOLLTE IHREN 
PLATZ BEHALTEN DÜRFEN“, daran muss aber gemeinsam gearbeitet werden. In diesem Sinne 
freue ich mich, von den Akteuren des Naturschutzes eine naturschutzorientierte Unterstützung zu 
erhalten. 
Köln, den 05.08.2025 
Mit freundlichen Grüßen 
Marlies Fontes 
Naturschutzbeauftragte Köln Rodenkirchen-West

Mitteilung BV

4405 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2772/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 
 
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Bezirk 2 Rodenkirchen (West) 
Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich bei Frau Fontes für Ihren Einsatz als Natur-
schutzwartin. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
A. Müll in Schutzgebieten 
Die illegale Müllentsorgung und grundsätzliche Vermüllung von Aufenthaltsorten sind ein ge-
nerelles stadtweites Problem, das leider immer wieder auftritt. In den meisten Fällen sind 
keine Hinweise auf die Verursacher feststellbar, sodass der Verwaltung nur die Veranlassung 
der Beseitigung verbleibt. Für die Meldung von Müllablagerungen durch Frau Fontes sowie 
die anschließende Entsorgung durch die AWB möchte sich die UNB an dieser Stelle noch-
mals bedanken.  
 
 
B. Einsatz des Ordnungsamtes für den Naturschutz 
Leider kommt es immer wieder vor, dass unbefugte Personen sich trotz Betretungsverbot in-
nerhalb der Naturschutzgebiete aufhalten. Auch die UNB nimmt Meldungen diesbezüglich ent-
gegen und leitet diese an das Ordnungsamt weiter, insbesondere wenn das Ordnungsamt te-
lefonisch nicht erreichbar sein sollte.  
Den Vorschlag einer speziell für den Naturschutz geschulten Gruppe von Ordnungsamt-Mitar-
beitenden nimmt die Untere Naturschutzbehörde mit in die nächste Dienstbesprechung zwi-
schen der Untere Naturschutzbehörde und dem Ordnungsamt. 
 
 
C. Maßnahmen im Rahmen der Schutzgebietsbetreuung 
Die teilweise beschädigte Umzäunung um Schutzgebiete sind der Stadtverwaltung bekannt. 
Die bisherigen Instandsetzungsarbeiten erwiesen sich als ineffektiv, da die Zäune häufig un-
verzüglich nach der Reparatur wieder zerstört wurden. Die Maßnahme der stetigen Instand-
setzungen von Schutzzäunen konnte sich weder als ein kostenfreundliches, noch als ein ge-
eignetes Mittel erweisen, um die illegale Begehung der Schutzgebiete zu verhindern. Die Un-
tere Naturschutzbehörde steht hierzu im Austausch mit dem Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen der Stadt Köln, um eine finanzierbare und dauerhaft wirksame Lösung zu erar-
beiten.  
Die Beschilderungen der Naturschutzgebiete werden derzeit weiterhin sukzessive erneuert,

2 
 
auch die Erneuerung der Hinweistafel Naturschutzgebiet „Kiesgrube Meschenich“ soll in die-
sem Zuge erfolgen. 
Da sich der Vandalismus in Bezug auf Schutzgebietsschilder und Einzäunungen zunehmend 
häuft, hat die Stadtverwaltung sich dazu entschieden, die Sachbeschädigungen zukünftig kon-
sequent zur Anzeige zu bringen. 
Die Anmerkung bezüglich der Pflege der Wegeflachen im Naturschutzgebiet N6 „Kiesgrube 
Meschenich“ hat die Untere Naturschutzbehörde an die grundstücksverwaltende Dienststelle 
weitergeleitet, diese wird sich zur Klärung des Sachverhalts direkt an Frau Fontes wenden. 
 
 
D. Amphibienvorkommen in Immendorf 
Die Rekultivierungsbrache (Alberty-Fläche) wird von der Biologischen Station betreut und ge-
pflegt.  
Der Laich in der temporären Laichpfütze auf dem Wirtschaftsweg in Immendorf wird bei Ge-
fahr des Austrocknens von der Biologischen Station abgesammelt und zu einem späteren 
Zeitpunkt wieder im Herkunftsgebiet ausgebracht. 
 
E. Jagd auf Basell-Fläche 
Die besagte Fläche befindet sich in Privatbesitz. Sie liegt im Geltungsbereich des Land-
schaftsplans der Stadt Köln, der hier ein Landschaftsschutzgebiet ausweist. In einem Land-
schaftsschutzgebiet ist es verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig ohne 
vernünftigen Grund zu beunruhigen, sie zu fangen oder zu töten. Von diesem Verbot ist die 
rechtmäßige und ordnungsgemäße Ausübung der Jagd im engeren Sinne der jagdrechtlichen 
Bestimmungen unberührt.  
 
 
F. Mehlschwalben in Immendorf 
Die GAG Immobilien AG wurde in Hinblick auf den geplanten (Teil-) Abriss der „Shellsiedlung“ 
frühzeitig auf das dortige Mehlschwalbenvorkommen und das daraus resultierende Erfordernis 
eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags hingewiesen. Die artenschutzrechtlichen Belange 
werden entsprechend im Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet. Erforderliche CEF-Maß-
nahmen sind im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags vorzulegen und werden 
durch die Untere Naturschutzbehörde auf ihre rechtliche und fachliche Eignung geprüft.  
 
 
Anlage 1 Naturschutzwartbericht

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2772/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.09.2025
Erstellt
11.09.2025 07:55