3747/2018
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz
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Anlage - Stellungnahme 14
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ip) 14 <O 11.2018 141/3 52 Stadt Köln AN kinganı Pi, Nov. Lad 20/1 Bedarfsprüfung vom 13.11.2018 zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2019; Voraussichtliche Auftragssumme 221.745,21 € netto; RPA-Nr. 141/37/46/18 Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.11.2018 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-Böll- Platzes in 2019 zur Stellungnahme vorgelegt. Für geschätzt mindestens 2.063 Veranstaltungsstunden für Proben und Konzerte in der Phil- harmonie rechnen Sie mit Kosten von 221.745,21 € bei vorliegender Vorsteuerabzugsbe- rechtigung. Die Vergabe der Bewachunggsleistungen soll wie in den Vorjahren an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH erfolgen. Das Zentrale Vergabeamt hat die Inhousefähigkeit der KGAB bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-Vergabe haben Sie bestätigt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Mit frefindlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3747/2018 Freigabedatum 28.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2019 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 221.750 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 17.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2019 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 16,53 Euro zzgl. MwSt. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2017 ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgen- de Kalkulation: Stunden 2017 Stunden Preis/Stunde Kosten Normalstunden 10.065,03 16,53 € 166.374,95 € Normalstunden mit Nachtarbeit 415,38 17,91 € 7.439,46 € Sonntage 1.621,50 23,39 € 37.926,89 € Sonntag mit Nachtzuschlag 27,25 24,77 € 674,98 € Feiertag 295,67 30,26 € 8.946,97 € Feiertag mit Nachtzuschlag 12,08 31,62 € 381,97 € Gesamt 12.436,91 17,83 € 221.745,21 € Auf dieser Basis ergibt sich für die Beauftragung in 2019 eine voraussichtliche Netto-Auftragssumme (zzgl. 7% MwSt) in Höhe von rd. 221.750 Euro. Im Durchschnitt beträgt der Netto-Stundensatz damit 17,83 Euro. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2019 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat das Rechnungsprüfungsamt dem Bedarf der Maß- nahme zugestimmt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, auch der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 3747/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 15:21