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V/0030/2015

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 03.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.03.2015, TOP 6.2

Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

3217 Zeichen

V/0030/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es  im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwart ende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobi lfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen , als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die F irma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Mitte an den Standorten Werme-
lingstr. 51, Nevinghoff 20, Goe rdelerstr. 1, Industrieweg 105, Düesbergweg 140, Sentma-
ringer Weg 1, Wiener Str. 48, Klemensstr. 3-4 und Warendorfer Str. 3 ihre vorhandenen Anla-
gen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung des Standortes Düe s-
bergweg 140 befinden sich sensible Einrichtungen. Für den Düesbergweg liegt jedoch eine 
Prognose der vorhanden Anlage vor. Durch die Prognose und der zu erwartenden Steigerung der 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0030/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.01.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0030/2015 
 
elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ 
zu erwarten. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken gegen die Errichtung der 
Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

03.03.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wiener Straße 48
  • Klemensstraße 3
  • Warendorfer Straße 3
  • Industrieweg 105
  • Düesbergweg 140
  • Nevinghoff 20

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Details

Aktenzeichen
V/0030/2015
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37