V/0293/2012
Beschwerde nach § 24 GO NRW Dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg
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Anlage Beschwerde
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Mad) 24 jgru Münster, 27.11.2011 Die Anwohner des Rektoratsweg „Nördlicher Teil“ 48159 Münster Der Oberbürgermeister Eing: 041, DEZ. 2011 Oberbürgermeister der Stadt Münster Herrn Markus Lewe - persönlich - Klemensstr. 10 48143 Münster Beschwerde gem. & 24 GO zur Durchführung dauerhafter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, in zahlreichen Schreiben haben die Anwohner des nördlichen Teilstückes Rektoratsweg beim Ordnungsamt, bei der Bezirksvertretung Nord bzw. bei Ihnen Beschwerde gegen die Öffnung des Rektoratsweges für den Durchgangsverkehr eingelegt. Ein Jahr lang wurde ohne ersichtlichen Grund unsere Lebensqualität durch unerträgliche Verkehrsverhältnisse am Rektoratsweg erheblich beeinträchtigt. Von Ihrer Behörde und der Politik wurden wir Anwohner zugunsten der Kinderhauser Geschäftsleutelobby hingehalten. Deshalb blieb der Rektoratsweg zu unserem großen Unverständnis bis zum Ende der Baustelle Idenbrockplatz als Durchgangsstraße geöffnet. Auch unserem berechtigten Anliegen, nach Beendigung der Baustelle auf dem Teilstück zwischen den Straßen Am Burloh und Kristiansandstraße dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorzunehmen, wurde in keinster Weise von Ihnen Rechnung getragen. Dabei hat entsprechend unserer Prognose nach der Zentrumserweiterung eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs stattgefunden. Das bloße Wiederaufstellen des Schildes „Anwohnerzone“ und des Sperrschildes an der Ecke Kristiansandstraße hat nicht den Zustand vor der Öffnung der Straße herbeiführen können. Zu allem Überfluss hat das Tiefbauamt gestern die Parkflächenmarkierungen auf der Straße entfernt, obwohl diese regelmäßig von uns Anwohnern und Besuchern frequentiert wurden. Das hat erwartungsgemäß dazu geführt, dass der Rektoratsweg regelmäßig mit hohem Tempo durchquert wird, wie damalige zahlreiche Messungen vor der vorübergehenden Montage der Kegel auch bereits belegt haben. Meinem Argument, die Klebestreifen um die parkenden Autos herum auf der Straße zu lassen, da diese sowieso keine andere Verwendung mehr finden würden, begegnete Ihre Behörde mit den Worten, dass diese gelb seien und deshalb von Anfang an nur während der Baustellenphase Markierungen darstellen sollten. Seit heute parken die Autos deshalb wieder auf den Gehsteigen, was das Passieren mit Kinderwagen oder Rollstuhl unmöglich macht. Hiermit beschweren wir uns nochmals gem. & 24 GO und erklären, dass wir uns die unzumutbaren Belästigungen nicht weiter gefallen lassen. Sie haben vorgegeben, sich als Oberbürgermeister für die Belange der Münsteraner einzusetzen. Davon haben wir bislang nichts gemerkt. Im Gegenteil mussten unsere berechtigten Belange stets hinter denen der Geschäftsleute und der rücksichtslosen Abkürzer, die den kurzen Umweg über die Grevener Straße scheuten, zurückstehen. Unabhängig davon, ob wir rechtliche Maßnahmen ergreifen müssen, damit am Rektoratsweg endlich einer Anwohnerstraße angemessene Ruhe einkehrt, werden wir keine Politiker wählen, die sich für unsere Sorgen nicht interessieren und die für uns nichts tun, um Abhilfe zu schaffen. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage
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V/0293/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Justiziariat Verwaltungsführung Betrifft Beschwerde nach § 24 GO NRW Dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg Beratungsfolge 24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Beschwerde der Anwohner des Rektoratsweges „Nördlicher Teil“ zur Durchführung dauerha f- ter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg (Anlage) wird zurückgewiesen. Begründung: Die Anwohner des Rektoratswegs „Nördlicher Teil“ haben mit Schreiben vom 27.11.2011 (Anlage) eine Beschwerde gem. § 24 GO NRW erhoben. Die Beschwerdekommission ha t die Beschwerde in ihrer Sitzung am 09.02.2012 vorber aten und empfiehlt der Bezirksvertretung Münster-Nord, die Beschwerde zurückzuweisen. Grundlage der Beratung war die Vorlage der Verwaltung an die Beschwerdekommission Nr. 4/11 nebst Anlage (Anlage zur Vorlage 293/12), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhalt- lich Bezug genommen wird. In Vertretung Gez. Paal Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0293/2012 Auskunft erteilt: Frau Heuer Ruf: 492-7012 E-Mail: Heuer@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage Stellungnahme an Beschwerdekommission
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Anlage zur Vorlage V/0293/2012 Der Oberbürgermeister 02. Februar 2012 Vorlage an die Beschwerdekommission Nr. 4/11 Betreff Beschwerde der Bewohner des Rektoratsweges „nördlicher Tei l“, 48159 Münster, betreffend dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg Vorbringen Die Anwohner des Rektoratswegs „Nördlicher Teil“ beschwer en sich durch einen An- wohner mit Schreiben vom 27.11.2011 (Anlage) über die erhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität durch unerträgliche Verkehrsverhäl tnisse am Rektoratsweg. Auch ihrem Anliegen, nach Beendigung der Baustelle auf de m Teilstück zwischen den Stra- ßen Am Burloh und Kristiansandstraße dauerhafte Verkehr sberuhigungsmaßnahmen vorzunehmen, sei nicht Rechnung getragen worden. Die durchgeführten Maßnahmen der Verwaltung hätten n icht den Zustand vor der Öff- nung der Straße herbeiführen können. Mit Schreiben vom 27.11.2011 fordern die Anwohner des Rektoratsweges „Nördlicher Teil“ nochmals dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Teilstück zwischen den Straßen Am Burloh und der Kristiansandstraße. Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügte Beschwe rde (Anlage) Bezug genom- men. Stellungnahme der Verwaltung 1. Verkehrsregelung Altbestand • Tempo-30-Zone, - 2 - • Verbot der Einfahrt (Verkehrszeichen 267 StVO) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei in der Einmündung der Kristiansandstraß e, unterstützt durch drei Schranken, die Ausfahrt war zugelassen • Verbot für Kraftfahrzeuge (Verkehrszeichen 260 StVO) mi t dem Zusatz- zeichen Anlieger frei in der Einmündung Am Burloh • Zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Rektoratsweg waren nicht vorhanden Bauzustand während der Baumaßnahmen im Bereich der Westhoffstraße / Kristi- ansandstraße • Tempo-30-Zone • Die Durchfahrt wurde ermöglicht • Nach der Intervention durch den Beschwerdeführer wurden im Rektorats- weg mehrere Freiburger Kegel aufgestellt und Parkstand smarkierungen in Gelb aufgebracht, um durch Hindernisse in der Fahrbahn bei Gegenver- kehr die Durchfahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Zustand nach Abschluss der Baumaßnahme • Siehe Altbestand • Die Schranken sind noch nicht gesetzt, da diese neu beschaf ft werden müssen. Anstelle dessen sind 2 Freiburger Kegel nebenein ander, aufge- stellt um die bauliche Einfahrsperre zu gewährleisten. D ie Schranken wer- den nach der Beschaffung aufgestellt. 2. Bisherige Kommunikation mit Beschwerdeführer Sowohl im Rahmen mehrerer Telefonate und Ortstermine , als auch mit Schrei- ben vom 25.05.2011 (Straßenverkehrsbehörde) und 02.09.2 011 (Justiziariat) wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass nach Abschluss d er Baumaßnah- men die Verkehrsregelung des Altbestandes wiederhergestel lt wird. Als Grund wurde ihm mitgeteilt, dass die Verwaltung nach dem Bau der Kreisverkehre mit einer deutlichen Verstetigung des Verkehrs auf der Westho ffstraße und damit ei- ner deutlichen Entlastung des Rektoratsweg rechnet. 3. Beurteilung der Notwendigkeit zusätzlicher Verkeh rsberuhigungsmaßnah- men Verkehrsunfalllage: Die Verkehrsunfalllage ist nach Mitteilung der Polizei absolut unauffällig. Ver- kehrsunfälle sind für das Jahr 2011 nicht in den Unfallda tenlisten der Polizei ein- getragen. - 3 - Verkehrsmenge / Geschwindigkeit: Das Seitenradarmessgerät (SDR) des Ordnungsamtes ist mehrf ach im Rektoratsweg, auf Höhe der Wohnung des Beschwerdeführers, im Einsatz g ewesen. Mit diesem Gerät werden unter anderem Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten gemessen. Folgendes (in Auszügen) wurde dabei ermittelt: Fahrtrichtung Am Burloh Messzeitraum tägliche V(85) Einhaltung Einhal- tung Verkehrsmenge (24 Std.) 30 km/h 40 km/h 26.11.10- 06.12.10 1200-1300 Kfz 42 ca. 1/3- 40 % ca . 80 % 06.12.11 - 09.12.11 400- 450 Kfz 33 ca. 2/3 ca. 90 % Fahrtrichtung Kristiansandstraße Messzeitraum tägliche V(85) Einhaltung Einhal- tung Verkehrsmenge (24 Std.) 30 km/h 40 km/h 26.11.10- 06.12.10 2400-2900 Kfz 42 ca. 1/3 ca. 80 % 06.12.11 - 09.12.11 900 Kfz 38 ca. 50 % ca. 90 % Aus den Messwerten des SDR ergibt sich einerseits, dass sich di e Prognose bezüglich der Abnahme der Verkehrsmenge deutlich bestätigt hat. M it Beendigung der Baumaß- nahme hat sich die Verkehrsmenge / 24 Stunden um ca. 2/3 reduziert. Die aktuell ge- messene Gesamtverkehrsmenge von ca. 1300 Fahrzeugen/ 24 Stun den entspricht den unteren Zahlenwerten entsprechender Straßen in Tempo- 30-Zonen. Nach den Richtli- nien für die Anlage von Stadtstraßen sind zum Beispiel in Wohnstraßen Verkehrsstär- ken unter 400 Kfz/h charakteristisch. Für Wohnwege liegt d ieser bei 150 Kfz/h. Somit liegt die im Rektoratsweg gemessene Verkehrsmenge bereit s nahe an Straßen in Ver- kehrsberuhigten Bereichen. Auch die gemessene Fahrgeschwindigkeit liegt aktuell deut lich unter den im Winter 2010 gemessenen Werten. Es wird zwar insbesondere in Fahr trichtung der Kristian- sandstraße mit einer V(85) von 38 km/h zu schnell gefahren . Dieser Wert entspricht jedoch den Messergebnissen in anderen vergleichbaren Straßen. Zusammenfassend kann deshalb mitgeteilt werden, dass sowohl nach Auswertung der Daten der Verkehrsunfallstatistik der Polizei, als auch au s den Messergebnissen des Seitenradarmessgerätes keine Notwendigkeit zusätzlicher verke hrsberuhigender Maß- nahmen gesehen wird. - 4 - Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, der Bezirksvertretung Münster- Nord zu empfehlen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. In Vertretung Gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Klemensstraße 10
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße
- Rektoratsweg
- Am Burloh
- Idenbrockplatz
- Westhoffstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0293/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37