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V/0293/2012

Beschwerde nach § 24 GO NRW Dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg

Vorlagen 10.04.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.04.2012, TOP 5.2

Anlage Beschwerde

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Beschlussvorlage

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Anlage Stellungnahme an Beschwerdekommission

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Anlage Beschwerde

3157 Zeichen

Mad) 24 jgru
Münster, 27.11.2011

Die Anwohner des
Rektoratsweg „Nördlicher Teil“
48159 Münster

Der Oberbürgermeister

Eing: 041, DEZ. 2011

Oberbürgermeister der Stadt Münster
Herrn Markus Lewe

- persönlich -

Klemensstr. 10

48143 Münster

Beschwerde gem. & 24 GO zur Durchführung dauerhafter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am
Rektoratsweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,

in zahlreichen Schreiben haben die Anwohner des nördlichen Teilstückes Rektoratsweg beim
Ordnungsamt, bei der Bezirksvertretung Nord bzw. bei Ihnen Beschwerde gegen die Öffnung des
Rektoratsweges für den Durchgangsverkehr eingelegt.

Ein Jahr lang wurde ohne ersichtlichen Grund unsere Lebensqualität durch unerträgliche
Verkehrsverhältnisse am Rektoratsweg erheblich beeinträchtigt. Von Ihrer Behörde und der Politik
wurden wir Anwohner zugunsten der Kinderhauser Geschäftsleutelobby hingehalten. Deshalb blieb
der Rektoratsweg zu unserem großen Unverständnis bis zum Ende der Baustelle Idenbrockplatz als
Durchgangsstraße geöffnet.

Auch unserem berechtigten Anliegen, nach Beendigung der Baustelle auf dem Teilstück zwischen den
Straßen Am Burloh und Kristiansandstraße dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
vorzunehmen, wurde in keinster Weise von Ihnen Rechnung getragen.

Dabei hat entsprechend unserer Prognose nach der Zentrumserweiterung eine erhebliche Zunahme
des Durchgangsverkehrs stattgefunden. Das bloße Wiederaufstellen des Schildes „Anwohnerzone“
und des Sperrschildes an der Ecke Kristiansandstraße hat nicht den Zustand vor der Öffnung der
Straße herbeiführen können.

Zu allem Überfluss hat das Tiefbauamt gestern die Parkflächenmarkierungen auf der Straße entfernt,
obwohl diese regelmäßig von uns Anwohnern und Besuchern frequentiert wurden. Das hat
erwartungsgemäß dazu geführt, dass der Rektoratsweg regelmäßig mit hohem Tempo durchquert
wird, wie damalige zahlreiche Messungen vor der vorübergehenden Montage der Kegel auch bereits
belegt haben. Meinem Argument, die Klebestreifen um die parkenden Autos herum auf der Straße zu
lassen, da diese sowieso keine andere Verwendung mehr finden würden, begegnete Ihre Behörde mit
den Worten, dass diese gelb seien und deshalb von Anfang an nur während der Baustellenphase
Markierungen darstellen sollten. Seit heute parken die Autos deshalb wieder auf den Gehsteigen, was
das Passieren mit Kinderwagen oder Rollstuhl unmöglich macht.

Hiermit beschweren wir uns nochmals gem. & 24 GO und erklären, dass wir uns die unzumutbaren
Belästigungen nicht weiter gefallen lassen.

Sie haben vorgegeben, sich als Oberbürgermeister für die Belange der Münsteraner einzusetzen.
Davon haben wir bislang nichts gemerkt. Im Gegenteil mussten unsere berechtigten Belange stets
hinter denen der Geschäftsleute und der rücksichtslosen Abkürzer, die den kurzen Umweg über die
Grevener Straße scheuten, zurückstehen. Unabhängig davon, ob wir rechtliche Maßnahmen ergreifen

müssen, damit am Rektoratsweg endlich einer Anwohnerstraße angemessene Ruhe einkehrt, werden
wir keine Politiker wählen, die sich für unsere Sorgen nicht interessieren und die für uns nichts tun, um
Abhilfe zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage

1225 Zeichen

V/0293/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Justiziariat Verwaltungsführung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beschwerde nach § 24 GO NRW  
Dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Beschwerde der Anwohner des Rektoratsweges „Nördlicher Teil“ zur Durchführung dauerha f-
ter Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg (Anlage) wird zurückgewiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anwohner des Rektoratswegs „Nördlicher Teil“ haben mit Schreiben vom 27.11.2011 (Anlage) 
eine Beschwerde gem. § 24 GO NRW erhoben. 
 
Die Beschwerdekommission ha t die Beschwerde in ihrer Sitzung am 09.02.2012 vorber aten und 
empfiehlt der Bezirksvertretung Münster-Nord, die Beschwerde zurückzuweisen. 
Grundlage der Beratung war die Vorlage der Verwaltung an die Beschwerdekommission Nr. 4/11 
nebst Anlage (Anlage zur Vorlage 293/12), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen voll inhalt-
lich Bezug genommen wird. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Paal 
Stadtrat 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0293/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Heuer 
Ruf: 
492-7012 
E-Mail: 
Heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage Stellungnahme an Beschwerdekommission

5823 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0293/2012  
 
 
Der Oberbürgermeister                                                                         02. Februar 2012 
 
 
 
 
 
 
Vorlage an die Beschwerdekommission Nr.  4/11 
 
 
 
 
 
Betreff 
 
 
Beschwerde der Bewohner des Rektoratsweges „nördlicher Tei l“, 48159 Münster, 
betreffend dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Rektoratsweg  
 
 
 
Vorbringen 
 
 
Die Anwohner des Rektoratswegs „Nördlicher Teil“ beschwer en sich durch einen An- 
wohner mit Schreiben vom 27.11.2011 (Anlage) über die  erhebliche Beeinträchtigung 
ihrer Lebensqualität  durch unerträgliche Verkehrsverhäl tnisse am Rektoratsweg.  Auch 
ihrem Anliegen, nach Beendigung der Baustelle auf de m Teilstück zwischen den Stra- 
ßen Am Burloh und Kristiansandstraße dauerhafte Verkehr sberuhigungsmaßnahmen 
vorzunehmen, sei nicht Rechnung getragen worden. 
 
Die durchgeführten Maßnahmen der Verwaltung hätten n icht den Zustand vor der Öff- 
nung der Straße herbeiführen können. 
 
Mit Schreiben vom 27.11.2011 fordern die Anwohner des Rektoratsweges „Nördlicher 
Teil“ nochmals dauerhafte Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Teilstück zwischen den 
Straßen Am Burloh und der Kristiansandstraße. 
 
Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügte Beschwe rde (Anlage) Bezug genom- 
men. 
 
  
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
1.  Verkehrsregelung 
 
 
Altbestand 
• Tempo-30-Zone,

- 2 - 
• Verbot der Einfahrt (Verkehrszeichen 267 StVO) mit dem  Zusatzzeichen 
Radfahrer frei in der Einmündung der Kristiansandstraß e, unterstützt 
durch drei Schranken, die Ausfahrt war zugelassen 
• Verbot für Kraftfahrzeuge (Verkehrszeichen 260 StVO) mi t dem Zusatz- 
zeichen Anlieger frei in der Einmündung Am Burloh 
• Zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Rektoratsweg waren 
nicht vorhanden  
 
 
Bauzustand während der Baumaßnahmen im Bereich der Westhoffstraße / Kristi- 
ansandstraße  
• Tempo-30-Zone 
• Die Durchfahrt wurde ermöglicht 
• Nach der Intervention durch den Beschwerdeführer wurden  im Rektorats- 
weg mehrere Freiburger Kegel aufgestellt und Parkstand smarkierungen in 
Gelb aufgebracht, um durch Hindernisse in der Fahrbahn bei Gegenver- 
kehr die Durchfahrgeschwindigkeit zu reduzieren.  
 
Zustand nach Abschluss der Baumaßnahme 
• Siehe Altbestand 
• Die Schranken sind noch nicht gesetzt, da diese neu beschaf ft werden 
müssen. Anstelle dessen sind 2 Freiburger Kegel nebenein ander, aufge- 
stellt um die bauliche Einfahrsperre zu gewährleisten. D ie Schranken wer- 
den nach der Beschaffung aufgestellt. 
 
 
 
2.  Bisherige Kommunikation mit Beschwerdeführer 
 
 
Sowohl im Rahmen mehrerer Telefonate und Ortstermine , als auch mit Schrei- 
ben vom 25.05.2011 (Straßenverkehrsbehörde) und 02.09.2 011 (Justiziariat) 
wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass nach Abschluss d er Baumaßnah- 
men die Verkehrsregelung des Altbestandes wiederhergestel lt wird. Als Grund 
wurde ihm mitgeteilt, dass die Verwaltung nach dem Bau  der Kreisverkehre mit 
einer deutlichen Verstetigung des Verkehrs auf der Westho ffstraße und damit ei- 
ner deutlichen Entlastung des Rektoratsweg rechnet.  
 
 
 
3.  Beurteilung der Notwendigkeit zusätzlicher Verkeh rsberuhigungsmaßnah- 
men  
 
 
 Verkehrsunfalllage: 
 
Die Verkehrsunfalllage ist nach Mitteilung der Polizei absolut unauffällig. Ver- 
kehrsunfälle sind für das Jahr 2011 nicht in den Unfallda tenlisten der Polizei ein- 
getragen.

- 3 - 
 
 
Verkehrsmenge / Geschwindigkeit: 
 
Das Seitenradarmessgerät (SDR) des Ordnungsamtes ist mehrf ach im Rektoratsweg, 
auf Höhe der Wohnung des Beschwerdeführers, im Einsatz g ewesen. Mit diesem Gerät 
werden unter anderem Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten gemessen.  
 
Folgendes (in Auszügen) wurde dabei ermittelt: 
 
Fahrtrichtung Am Burloh 
 
Messzeitraum  tägliche    V(85)  Einhaltung  Einhal- 
tung  
Verkehrsmenge (24 Std.)   30 km/h 40 km/h 
  
26.11.10- 06.12.10 1200-1300 Kfz  42  ca. 1/3- 40 % ca . 80 % 
06.12.11 - 09.12.11   400-  450 Kfz  33   ca. 2/3    ca. 90 % 
 
Fahrtrichtung Kristiansandstraße 
 
Messzeitraum  tägliche    V(85)  Einhaltung  Einhal- 
tung  
Verkehrsmenge (24 Std.)   30 km/h 40 km/h 
  
26.11.10- 06.12.10 2400-2900 Kfz  42  ca. 1/3  ca. 80 
% 
06.12.11 - 09.12.11   900          Kfz  38   ca. 50 %    ca. 90  % 
 
 
Aus den Messwerten des SDR ergibt sich einerseits, dass sich di e Prognose bezüglich 
der Abnahme der Verkehrsmenge deutlich bestätigt hat. M it Beendigung der Baumaß- 
nahme hat sich die Verkehrsmenge / 24 Stunden um ca. 2/3  reduziert. Die aktuell ge- 
messene Gesamtverkehrsmenge von ca. 1300 Fahrzeugen/ 24 Stun den entspricht den 
unteren Zahlenwerten entsprechender Straßen in Tempo- 30-Zonen. Nach den Richtli- 
nien für die Anlage von Stadtstraßen sind zum Beispiel in Wohnstraßen Verkehrsstär- 
ken unter 400 Kfz/h charakteristisch. Für Wohnwege liegt d ieser bei 150 Kfz/h. Somit 
liegt die im Rektoratsweg gemessene Verkehrsmenge bereit s nahe an Straßen in Ver- 
kehrsberuhigten Bereichen.  
 
Auch die gemessene Fahrgeschwindigkeit liegt aktuell deut lich unter den im Winter 
2010 gemessenen Werten. Es wird zwar insbesondere in Fahr trichtung der Kristian- 
sandstraße mit einer V(85) von 38 km/h zu schnell gefahren . Dieser Wert entspricht 
jedoch den Messergebnissen in anderen vergleichbaren Straßen. 
 
Zusammenfassend kann deshalb mitgeteilt werden, dass sowohl  nach Auswertung der 
Daten der Verkehrsunfallstatistik der Polizei, als auch au s den Messergebnissen des 
Seitenradarmessgerätes keine Notwendigkeit zusätzlicher verke hrsberuhigender Maß- 
nahmen gesehen wird.

- 4 - 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt der Beschwerdekommission, der Bezirksvertretung Münster-
Nord  zu empfehlen: 
 
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Klemensstraße 10
  • Grevener Straße
  • Kristiansandstraße
  • Rektoratsweg
  • Am Burloh
  • Idenbrockplatz
  • Westhoffstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0293/2012
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37