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0759/2018

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen

Mitteilung BV 19.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 10.2.1

Anlage - Unfallhäufungen 2017

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Anlage - Unfallhäufungen 2017

707 Zeichen

Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Rodenkirchen Anlage 
Standort Stadtteil 
Verkehrs- 
unfälle der 
Kategorie      
1 - 4 
davon 
Verkehrs- 
unfälle                 
mit Fuß- 
gängern 
davon 
Verkehrs- 
unfälle mit 
Rad- 
fahrern 
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer- 
verletzt /     
LV - Leicht- 
verletzt 
Maßnahmen                    
sind erfolgt 
Maßnahmen 
in Vor- 
bereitung / 
werden 
geprüft 
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
Am Vorgebirgstor/Bremsstraße Zollstock 4 0 4 1 SV, 3 LV X
Bonner Landstraße/Kiesgrubenweg/Godorfer 
Haupstraße Hahnwald 8 1 0 1 SV, 10 LV X
Vorgebirgstraße/Roisdorfer 
Straße/Schwalbacher Straße Zollstock 3 0 0 1 SV, 2 LV X

Mitteilung BV

4314 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 
 0759/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk 
Rodenkirchen 
In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des 
Bezirks Rodenkirchen aufgeführt. 
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie 
und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres-
Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der 
Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. 
die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei-
nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle 
führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden  
Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle  
 
Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens 
unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal-
laufkommens geeignet sind. 
 
Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach 
der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un-
fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei 
Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt 
diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist 
also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von 
Unfallhäufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt.  
 
Eine Konzentration des Unfallgeschehens ereignete sich auf dem frei fließenden Rechtsabbieger der 
Kreuzung Bonner Landstraße/Kiesgrubenweg/Godorfer Hauptstraße. Hier plant die Verwaltung den 
gefährdeten Rechtsabbieger in die Bonner Landstraße in die Signalisierung miteinzubeziehen. Nach 
Abschluss der Planung werden die Unterlagen an den Landesbetrieb Straßenbau NRW übergeben, 
der dann für den Ausbau und die Änderung der Signalisierung verantwortlich zeichnet.

2 
 
 
Im Bereich der Vorgebirgstraße/Bremsstraße waren drei Unfälle darauf zurückzuführen, dass Auto-
fahrende, die von der Vorgebirgstraße in die Bremsstraße abbiegen wollten, mit bevorrechtigten Rad-
fahrenden auf dem begleitenden Radweg der Vorgebirgstraße kollidierten. Hier beschloss die Verwal-
tung, dass zwei Parkstände, die die Sicht auf den Radweg beschränken, aufgehoben werden. 
 
Im Einmündungsbereich Vorgebirgstraße/Roisdorfer Straße kollidierten von der Vorgebirgstraße 
linksabbiegende Pkw-Fahrende mit dem bevorrechtigten Gegenverkehr. Hier beschloss die Verwal-
tung, dass das sichtbehindernde Parken auf der Spitze des Inselkopfes durch das Anbringen von 
Pollern zu verhindern ist. Eine Änderung der Signalisierung zur Vermeidung von Rückstaus auf der 
Vorgebirgstraße, die möglicherweise zum Unfallgeschehen beitrugen, wird ebenfalls untersucht.  
 
In Rodenkirchen ereignete sich im Jahr 2017 ein tödlicher Verkehrsunfall, bei dem ein 66jähriger Mo-
torradfahrer im Bereich Militärringstraße/Robinienweg mit einem linksabbiegenden Pkw-Fahrer kolli-
dierte. Dieser Unfall wäre laut Einschätzung der Unfallkommission mit angemessenen verkehrstech-
nischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen.

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0759/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.03.2018
Erstellt
08.03.2018 10:51