0759/2018
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Anlage - Unfallhäufungen 2017
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Unfallhäufungsstellen 2017 im Bezirk Rodenkirchen Anlage Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit Fuß- gängern davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrern Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maßnahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vor- bereitung / werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Am Vorgebirgstor/Bremsstraße Zollstock 4 0 4 1 SV, 3 LV X Bonner Landstraße/Kiesgrubenweg/Godorfer Haupstraße Hahnwald 8 1 0 1 SV, 10 LV X Vorgebirgstraße/Roisdorfer Straße/Schwalbacher Straße Zollstock 3 0 0 1 SV, 2 LV X
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 0759/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2017 im Stadtbezirk Rodenkirchen In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2017 im Gebiet des Bezirks Rodenkirchen aufgeführt. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Die Unfallkommission weist vorsorglich darauf hin, dass in Köln bis zum 31.12.2017 nur Unfälle nach der Einjahresbetrachtung untersucht wurden. Seit dem 01.01.2018 meldet die Polizei auch Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Un- fallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise innerhalb eines Knotens innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Es ist also damit zu rechnen, dass die Unfallkommission Köln im nächsten Jahr eine erhebliche Zahl von Unfallhäufungsstellen nach der Dreijahresbetrachtung anzeigt. Eine Konzentration des Unfallgeschehens ereignete sich auf dem frei fließenden Rechtsabbieger der Kreuzung Bonner Landstraße/Kiesgrubenweg/Godorfer Hauptstraße. Hier plant die Verwaltung den gefährdeten Rechtsabbieger in die Bonner Landstraße in die Signalisierung miteinzubeziehen. Nach Abschluss der Planung werden die Unterlagen an den Landesbetrieb Straßenbau NRW übergeben, der dann für den Ausbau und die Änderung der Signalisierung verantwortlich zeichnet. 2 Im Bereich der Vorgebirgstraße/Bremsstraße waren drei Unfälle darauf zurückzuführen, dass Auto- fahrende, die von der Vorgebirgstraße in die Bremsstraße abbiegen wollten, mit bevorrechtigten Rad- fahrenden auf dem begleitenden Radweg der Vorgebirgstraße kollidierten. Hier beschloss die Verwal- tung, dass zwei Parkstände, die die Sicht auf den Radweg beschränken, aufgehoben werden. Im Einmündungsbereich Vorgebirgstraße/Roisdorfer Straße kollidierten von der Vorgebirgstraße linksabbiegende Pkw-Fahrende mit dem bevorrechtigten Gegenverkehr. Hier beschloss die Verwal- tung, dass das sichtbehindernde Parken auf der Spitze des Inselkopfes durch das Anbringen von Pollern zu verhindern ist. Eine Änderung der Signalisierung zur Vermeidung von Rückstaus auf der Vorgebirgstraße, die möglicherweise zum Unfallgeschehen beitrugen, wird ebenfalls untersucht. In Rodenkirchen ereignete sich im Jahr 2017 ein tödlicher Verkehrsunfall, bei dem ein 66jähriger Mo- torradfahrer im Bereich Militärringstraße/Robinienweg mit einem linksabbiegenden Pkw-Fahrer kolli- dierte. Dieser Unfall wäre laut Einschätzung der Unfallkommission mit angemessenen verkehrstech- nischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0759/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 19.03.2018
- Erstellt
- 08.03.2018 10:51