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Geschwindigkeitskontrollen Lise-Meitner-Ring

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3811/2019 vom 22.11.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3811/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 Geschwindigkeitskontrollen Lise-Meitner-Ring Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Lindenthal hat in der Sitzung vom 04.11.2019 unter TOP 7.2.1 eine Anfrage (AN/1391/2019) zum Thema Geschwindigkeitskontrollen am Lise-Meitner-Ring“ gestellt: „Werden aktuell regelmäßige Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen am Lise-Meitner-Ring durchgeführt? Ist dies geplant, insbesondere in den Abendstunden?“ Stellungnahme der Verwaltung: Der Lise-Meitner-Ring ist eine wichtige Verbindungsstraße; zulässige Maximalgeschwindigkeit ist 70 km/h, in Teilbereichen 50 km/h. Die Straße führt an Feldern vorbei und neben der Fahrspur verläuft ein Radweg, der von der Straße mit Grünstreifen getrennt ist. Mobile Geschwindigkeitskontrollen mit den Radarwagen des Verkehrsdienstes sind aufgrund der Si- tuation mit Grünstreifen/Radwegen nicht möglich. Die Fahrzeuge benötigen eine freie Aufstellfläche und dürfen weder Radwege noch Grünstreifen nutzen. Es wird nun überprüft, ob es möglich ist, dort einen Stellplatz für eine semistationäre Anlage („Anhä- nger“) zu finden und diesen einzusetzen. Die Standorte der Anhänger werden jedoch sehr schnell über Facebook o.ä. bekannt gemacht und die Bereiche durch „Raser“ während der Zeit gemieden. Darüber hinaus besteht eine große Gefahr von Vandalismus, da vor Ort keine direkte Wohnbebauung besteht und somit unentdecktes Agieren möglich ist. Es ist seitens Stadt Köln nicht möglich, Fahrzeug- und Personenkontrollen im fließenden Verkehr durchzuführen, lediglich Geschwindigkeitskontrollen an bestimmten Örtlichkeiten sind zulässig. Fahr- zeugkontrollen im fließenden Verkehr können ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden. Die Verwaltung wird die Polizei schriftlich über die Anfrage informieren und darum bitten, dass von dort Kontrollen durchgeführt werden.

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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