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3811/2019

Geschwindigkeitskontrollen Lise-Meitner-Ring

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2066 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 3811/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 
 
Geschwindigkeitskontrollen Lise-Meitner-Ring 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Lindenthal hat in der Sitzung vom 04.11.2019 unter TOP 
7.2.1 eine Anfrage (AN/1391/2019) zum Thema Geschwindigkeitskontrollen am Lise-Meitner-Ring“ 
gestellt:  
 
„Werden aktuell regelmäßige Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen am Lise-Meitner-Ring 
durchgeführt? Ist dies geplant, insbesondere in den Abendstunden?“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Lise-Meitner-Ring ist eine wichtige Verbindungsstraße; zulässige Maximalgeschwindigkeit ist 70 
km/h, in Teilbereichen 50 km/h. Die Straße führt an Feldern vorbei und neben der Fahrspur verläuft 
ein Radweg, der von der Straße mit Grünstreifen getrennt ist. 
 
Mobile Geschwindigkeitskontrollen mit den Radarwagen des Verkehrsdienstes sind aufgrund der Si-
tuation mit Grünstreifen/Radwegen nicht möglich. Die Fahrzeuge benötigen eine freie Aufstellfläche 
und dürfen weder Radwege noch Grünstreifen nutzen. 
 
Es wird nun überprüft, ob es möglich ist, dort einen Stellplatz für eine semistationäre Anlage („Anhä-
nger“) zu finden und diesen einzusetzen. Die Standorte der Anhänger werden jedoch sehr schnell 
über Facebook o.ä. bekannt gemacht und die Bereiche durch „Raser“ während der Zeit gemieden. 
Darüber hinaus besteht eine große Gefahr von Vandalismus, da vor Ort keine direkte Wohnbebauung 
besteht und somit unentdecktes Agieren möglich ist. 
 
Es ist seitens Stadt Köln nicht möglich, Fahrzeug- und Personenkontrollen im fließenden Verkehr 
durchzuführen, lediglich Geschwindigkeitskontrollen an bestimmten Örtlichkeiten sind zulässig. Fahr-
zeugkontrollen im fließenden Verkehr können ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden. Die 
Verwaltung wird die Polizei schriftlich über die Anfrage informieren und darum bitten, dass von dort 
Kontrollen durchgeführt werden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lise-Meitner-Ring

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Details

Aktenzeichen
3811/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2019
Erstellt
31.10.2019 10:59