4106/2018
Gebührensatzung (Nachfrage von Dr. Albach)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3757 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 12.12.2018 4106/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 17.12.2018 Gebührensatzung (Nachfrage von Dr. Albach) 1. Warum fallen die Gebühren für die kleineren Tonnen in dieser Zeitspanne so überproportional teurer als für die größeren Tonnen aus? Die Gebührenentwicklung ist in der Zeit von 2001 bis heute bei den kleinen und bei den großen Behältern praktisch gleich. Dies zeigt ein Vergleich zwischen dem 80-Liter- Behälter im Vollservice und dem 1100-Liter-Behälter: Zur Erläuterung: 2006: Durch das Inkrafttreten der TA Siedlungsabfall durften keine Siedlungsabfälle unvorbehandelt deponiert werden. Dadurch stieg die Nachfrage nach Verbren- nungskapazitäten, so dass im Gegenschluss das Entgelt der AVG für die Ver- 2 brennung des Restmülls (Satzungsmengen) fiel. 2007: Ab diesem Jahr wurden die Zusatzleistungen, die über die Abfallgebühr finan- ziert werden, deutlich erhöht. Gegenüber dem Vorjahr (2006) ergab sich damit ei- ne Gebührenerhöhung von ca. 6 %, jedoch befand die Gebühr sich damit wieder auf dem Niveau des Vor-Vorjahres (2005): so kostete der 1100-Liter-Behälter 2005 2.319,97 € und 2007 2.270,88 €. Die Gebührenerhöhung des Jahres 2010 hat ihren Grund darin, dass die AVG in die- sem Jahr höhere Entgelte kalkulieren musste und gleichzeitig die Zusatzleistun- gen ausgebaut wurden. Während in allen Jahren die Entwicklungen bei beiden Behälterarten gleich blieben, ergibt sich lediglich für 2017 eine Abweichung. Dies liegt an den neuen Raumdich- tewerten, die im Rahmen der Hausmüllanalyse 2015 / 2016 ermittelt wurden und die seit 2017 in die Abfallgebührenkalkulation einfließen. Behältergröße Raumdichte (kg / m3) Differenz alt neu 80 Liter 139 137 -1,44% 1100 Liter 98 101 3,06% Die durchschnittliche Gebührenveränderung pro Jahr beträgt 2001 bis 2019 daher beim 80-Liter-VS-Behälter 1,62 %, beim 1100-Liter-Behälter 1,65 %. 2. Wie werden die Nebenleistungen auf die Tonnen verteilt? Hier muss man differenzieren zwischen Nebenleistungen, die a) bereits ins Entgelt kalkuliert sind, z.B. Wertstoffcenter, Sperrmüll-Holsystem, Straßenpapierkörbe, und b) solchen, die erst auf der Ebene der Gebührenkalkulation querfinanziert werden, z.B. Holsystem Papier/Pappe/Kartonage (PPK), Littering, Biotonne. Auf der Ebene b) werden diese Nebenleistungen sämtlich nach aktuellen Raumdichte- werten verteilt, die im Rahmen der Hausmüllanalyse 2015/2016 ermittelt wurden (siehe auch oben zu Frage 1). Grundsätzlich setzen sich die Restmüllgebühren aus den fol- genden Gebührenbestandteilen zusammen: AWB-Entgelt, AVG-Entgelt, Nebenleistungen AWB, Biotonne, Verwaltungskosten Stadt Köln, Ausgleich Eigenbetrieb für Vorjahre. 3 In den Jahren 2001 bis 2004 (2001 Privatisierung und Start der AWB) gab es noch kei- ne Nebenleistungen. Erstmalig ab dem Jahr 2005 fließen Nebenleistungen (Littering und Papiertonne) in die Restmüllgebühren ein. Im Laufe der Jahre sind die Nebenleistungen stetig ausgeweitet worden. Die Nebenleistungen sowie die Biotonne werden auf die Restmüllbehälter (30 Liter bis 1.100 Liter), Unterflurbehälter sowie Schleusen und nachsortierte Behälter nach Raum- dichtewerten verteilt. Die 3 und 5 cbm Behälter sind von dieser Systematik ausge- schlossen. Lediglich die Papiertonne (seit 2013) wird entsprechend der Raumdichte auch auf diese Behälter verrechnet. Diese Vorgehensweise ist darin begründet, dass diese Behälter überwiegend in Gewerbebetrieben aufgestellt waren/sind. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4106/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 12.12.2018
- Erstellt
- 07.12.2018 10:46