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Eine faire Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung SimonMeister-Straße/Kempener Straße und Tempo 30 auf der Kempener Straße

Mitteilung BV 4231/2022 vom 23.12.2022

Stand: Am 04.05.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig zurückgezogen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 4231/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Eine faire Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung SimonMeister-Straße/Kempener Straße und Tempo 30 auf der Kempener Straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 04.07.2019 TOP 8.1.2 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung Simon-Meister- Straße/Kempener Straße ist an die Bedeutung dieses Überganges anzupassen. Die Wartezeit nach Anforderung sollte erheblich verkürzt werden. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, auf der Kempener Straße Tempo 30 einzurichten, mindestens aber Tempo 30 ab der Merhei- mer Straße Richtung Norden.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo- meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich um eine Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge- schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen wie bsp. Schulen, Kitas oder Seniorenwohnhei- me unmittelbar an der Straße gelegen sind. Mit der straßenplanerischen Überarbeitung der Kempener Straße, welche nach der Überarbei- tung der Neusser Straße und der Niehler Straße folgt, wird die Grundlage geschaffen, die für die signaltechnische Anpassung der dortigen Lichtsignalanlagen notwendig sind. Der gesamte Straßenzug soll in einem Zuge überarbeitet und dann die nötigen Änderungen an den Ampeln ebenfalls in einem Zug umgesetzt werden. Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst- geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe- dingungen einzuhalten.

Beratungsverlauf

  1. 04.05.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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