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4231/2022

Eine faire Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung SimonMeister-Straße/Kempener Straße und Tempo 30 auf der Kempener Straße

Mitteilung BV 23.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 10.2.2

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2782 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 4231/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 
 
Eine faire Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung 
SimonMeister-Straße/Kempener Straße und Tempo 30 auf der Kempener Straße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 04.07.2019 TOP 8.1.2 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 
 
Die Ampelschaltung für den Fuß- und Radverkehr an der Kreuzung Simon-Meister-
Straße/Kempener Straße ist an die Bedeutung dieses Überganges anzupassen. Die Wartezeit 
nach Anforderung sollte erheblich verkürzt werden. Außerdem wird die Verwaltung gebeten, 
auf der Kempener Straße Tempo 30 einzurichten, mindestens aber Tempo 30 ab der Merhei-
mer Straße Richtung Norden.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Straßenverkehrsordnung sieht innerorts ein Geschwindigkeitsniveau von 50 Stundenkilo-
meter vor. Eine Einzelbeschilderung mit Tempo 30 ist nicht realisierbar, da es sich um eine 
Hauptverkehrsstraße mit einer wichtigen Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere 
handelt. Hinzu kommt eine hohe Verkehrsbelastung. Eine streckenweise Begrenzung der Ge-
schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor, da keine 
Eingänge zu schützenswerten Einrichtungen wie bsp. Schulen, Kitas oder Seniorenwohnhei-
me unmittelbar an der Straße gelegen sind.  
 
Mit der straßenplanerischen Überarbeitung der Kempener Straße, welche nach der Überarbei-
tung der Neusser Straße und der Niehler Straße folgt, wird die Grundlage geschaffen, die für 
die signaltechnische Anpassung der dortigen Lichtsignalanlagen notwendig sind. Der gesamte 
Straßenzug soll in einem Zuge überarbeitet und dann die nötigen Änderungen an den Ampeln 
ebenfalls in einem Zug umgesetzt werden. 
 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h in vielen Fällen aber durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu schaffen, 
Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu 
erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative “Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten- eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren 
Verkehr“ beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, 
die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen “Tempo 30“ als Höchst-
geschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig 
halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. Zurzeit ist 
die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen einzuhalten.

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4231/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.12.2022
Erstellt
13.12.2022 12:54