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Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3398/2023 vom 02.11.2023

Stand: Am 30.11.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Anlage 2 Übersichtsplan Nippes_Fahrradstrassen

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    ongerich) | | IN ara ASi-ongeri) CHEHPARK- Lewerkusien Yerschiebe“ FRA bähnnor. friedhof Pferde fennbetn „Bieende Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 5 - Nippes Gelbes Netz Grünes Netz ======== Grünes Netz, geplant straßenunabhängige Führung [U , bestehende Fahrradstraße* potentielle Fahrradstraße* potentielle Fahrradstraße mit Abstimmungsbedarf* RadP endlerR oute *Fahrradstraßen sind ein Infrastrukturelement des grünen Netzes Entwurf [un U] \ {v} 0,4 0,8 km Stand: 20.09.2023 SP Consult E Beratende Ingenieure GmbH | s
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 3398/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Nippes. Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Nippes (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskonzept Nippes (1210/2022 und 1365/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad- verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Nippes mit den benachbarten Stadtteilen ver- bindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Rad- hauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk Nippes. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt werden. Fahrradstraße im Sinne der StVO: Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 2 nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Das Netzkonzept als Zielkonzept: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Nippes ist das Radverkehrskonzept Nippes, das Fahrradstraßenkonzept Nippes sowie die Schnellen Radverbindungen für Köln (diese werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstel- lung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichti- gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zu- sammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Nippes mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Da- bei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Nippes in- tensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstra- ßennetz mit der KVB abgestimmt. Im Rahmen der Einzelplanung der jeweiligen Fahrradstraße werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Das geplante Fahrradstraßennetz umfasst 59 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 28,5 km. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Nippes bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Nippes. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alterna- tive zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi- ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Fahrradstraßennetz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Beratungsverlauf

  1. 30.11.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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