Mandari Insight

3398/2023

Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.11.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.11.2023, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Übersichtsplan Nippes_Fahrradstrassen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Übersichtsplan Nippes_Fahrradstrassen

545 Zeichen

ongerich)

|
|
IN ara

ASi-ongeri)

CHEHPARK-

Lewerkusien

Yerschiebe“

FRA bähnnor.

friedhof

Pferde

fennbetn

„Bieende

Radverkehrsnetzpläne Köln - Bezirk 5 - Nippes

Gelbes Netz
Grünes Netz
======== Grünes Netz, geplant
straßenunabhängige
Führung [U ,

bestehende Fahrradstraße*
potentielle Fahrradstraße*

potentielle Fahrradstraße
mit Abstimmungsbedarf*

RadP endlerR oute

*Fahrradstraßen sind ein Infrastrukturelement

des grünen Netzes

Entwurf

[un U] \
{v} 0,4 0,8 km

Stand: 20.09.2023

SP Consult E

Beratende Ingenieure GmbH |

s

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5315 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3398/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschlussvorlage für das Fahrradstraßenkonzept Nippes  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen 
im Stadtbezirk Nippes. 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Nippes (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskonzept 
Nippes (1210/2022 und 1365/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der 
zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad-
verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz 
wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend 
befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Nippes mit den benachbarten Stadtteilen ver-
bindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Rad-
hauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz 
entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz 
und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Bezirk 
Nippes.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
 
Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher 
Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt 
werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023

2 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 
 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk Nippes ist das Radverkehrskonzept 
Nippes, das Fahrradstraßenkonzept Nippes sowie die Schnellen Radverbindungen für Köln 
(diese werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstel-
lung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichti-
gung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zu-
sammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Nippes 
mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Da-
bei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher 
und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr Nippes in-
tensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstra-
ßennetz mit der KVB abgestimmt. Im Rahmen der Einzelplanung der jeweiligen Fahrradstraße 
werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. 
 
Das geplante Fahrradstraßennetz umfasst 59 Straßen und hat eine Gesamtlänge von ca. 
28,5 km. 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Nippes bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der 
Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von 
Fahrradstraßen im Bezirk Nippes. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alterna-
tive zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positi-
ver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Fahrradstraßennetz

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3398/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.11.2023
Erstellt
23.10.2023 15:49