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AN/2099/2023

ÄA zu TOP 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023

Änderungsantrag BV8 (Linke) 23.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.11.2023

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3023 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.11.2023 
AN/2099/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
TOP 8.2.4 
 
ÄA zu TOP 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme des 
folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk am 23. November 2023.  
 
Beschluss:  
Statt der bisherigen Beschlusspunkte 1 bis 3 werden die folgenen beiden Punkte 
beschlossen: 
1. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurücküberwiesen, mit der Bitte 
gemäß den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 
08.06.2020 unter Vorlage: 1056/2020) diese um die in den Leitlinien 
festgeschriebene standardmäßige Mindestaussagen zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. 
 
2. Die Vorlage ist mit dieser Ergänzung der Bezirksvertretung Kalk auf ihrer Sitzung 
am 25.01.2024 erneut vorzulegen. 
  
  
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Begründung:  
In den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
heißt es: 
 „Im Geltungsbereich Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung werden die 
Beschlussvorlagen für die verantwortlichen Gremien standardmäßig von der 
Verwaltung um folgende Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt:  
- Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.  
- Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.  
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.  
Insbesondere wenn keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, ist eine 
Begründung erforderlich. Sofern eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung 
vorgeschlagen wird, kann die Verwaltung bereits ein Beteiligungskonzept zur 
Beschlussfassung anfügen.“ 
(farbliche Hervorhebung durch uns) 
 
Das ist bei der vorliegenden Beschlussvorlage aber nicht der Fall.  
In den Leitlinien ist explizit nicht die Rede von den Beschlussorganen, sondern von 
„verantwortlichen Gremien“. Wenn also die Bezirksvertretungen mit dem Thema 
beschäftigt werden und über die Vorlage beschließen sollen, ist davon auszugehen, 
dass sie ein verantwortliche Gremien im Sinn der Leitlinien sind. 
Die Vorlage ist dementsprechend nicht korrekt und muss überarbeitet werden. 
 
Eine verzögerte Beschlussfassung hat im Übrigen nicht diejenige zu verantworten, 
die auf die Einhaltung der selbstgestalteten Regeln hinweist, sondern, sondern 
diejenige, welche versucht die Regeln zu umgehen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsvorsitzender      Stellvertretender  
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2099/2023
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
23.11.2023
Erstellt
23.11.2023 11:48