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ÄA zu TOP 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023
Änderungsantrag BV8 (Linke) AN/2099/2023 vom 23.11.2023
Stand: Am 23.11.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) endgültig abgelehnt.
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
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Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.11.2023 AN/2099/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 TOP 8.2.4 ÄA zu TOP 8.2.4 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Änderungsantrags auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23. November 2023. Beschluss: Statt der bisherigen Beschlusspunkte 1 bis 3 werden die folgenen beiden Punkte beschlossen: 1. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurücküberwiesen, mit der Bitte gemäß den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 08.06.2020 unter Vorlage: 1056/2020) diese um die in den Leitlinien festgeschriebene standardmäßige Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen. 2. Die Vorlage ist mit dieser Ergänzung der Bezirksvertretung Kalk auf ihrer Sitzung am 25.01.2024 erneut vorzulegen. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: In den vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung heißt es: „Im Geltungsbereich Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Beschlussvorlagen für die verantwortlichen Gremien standardmäßig von der Verwaltung um folgende Mindestaussagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt: - Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. - Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Insbesondere wenn keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, ist eine Begründung erforderlich. Sofern eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, kann die Verwaltung bereits ein Beteiligungskonzept zur Beschlussfassung anfügen.“ (farbliche Hervorhebung durch uns) Das ist bei der vorliegenden Beschlussvorlage aber nicht der Fall. In den Leitlinien ist explizit nicht die Rede von den Beschlussorganen, sondern von „verantwortlichen Gremien“. Wenn also die Bezirksvertretungen mit dem Thema beschäftigt werden und über die Vorlage beschließen sollen, ist davon auszugehen, dass sie ein verantwortliche Gremien im Sinn der Leitlinien sind. Die Vorlage ist dementsprechend nicht korrekt und muss überarbeitet werden. Eine verzögerte Beschlussfassung hat im Übrigen nicht diejenige zu verantworten, die auf die Einhaltung der selbstgestalteten Regeln hinweist, sondern, sondern diejenige, welche versucht die Regeln zu umgehen. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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