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2024/2021

Mommsenstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 13.09.2021, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage_3_Planentwurf Mommsenstraße

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Anlage_2_Auszug aus dem 3. Runden Tisch Radverkehr Lindenthal

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1781 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es handelt sich hierbei um eine 
geringfügige Anpassung im Bestand, da 
die Radverkehrsführung vor Ort nicht mehr 
den aktuellen Standards entspricht.  
Der Gestaltungsspielraum für eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung wird als zu gering 
erachtet. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung d er Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2024/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mommsenstraße 
Markierung eines einseitigen Schutzstreifens im Abschnitt zw. Krieler Straße und Bachemer 
Straße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt den vorgelegten Planentwurf und die damit verbundene Um-
verteilung der Verkehrsfläche zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 10.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Radweg entlang der Mommsenstraße entspricht sowohl hinsichtlich der Beschaffenheit (Wurzel-
schäden) als auch in Bezug auf die Lage und Breite nicht mehr den heutigen Radwegestandards. 
Aufgrund dessen und auf der Grundlage des Radverkehrskonzepts für Lindenthal, Sülz und Kletten-
berg wurde die Radwegebenutzungspflicht auf der Mommsenstraße bereits vor einigen Jahren auf-
gehoben, d. h. Radfahrende haben die Wahlmöglichkeit zwischen der Fahrbahn und dem baulichen 
Radweg (duale Führung).  
 
In der Praxis nutzt nach wie vor ein Großteil der Radfahrenden intuitiv den maroden baulichen Rad-
weg, u. a. weil eine wahrnehmbare Radverkehrsführung auf der Fahrbahn fehlt. 
 
Dies trifft auch auf den Abschnitt zwischen Säckinger Straße und Krieler Straße zu. Wegen massiver 
Wurzelschäden wurde hier Ende 2020 nach einem Ortstermin zwischen der Verwaltung und der Be-
zirksvertretung Lindenthal die östliche Seite der Nebenanlage saniert und der bauliche Radweg sowie 
drei Kfz-Stellplätze zugunsten einer Verbreiterung der Baumscheiben zurück gebaut. Von einer Frei-
gabe des Gehwegs für den Radverkehr wurde im Nachhinein nach verwaltungsinterner Abstimmung 
abgesehen.

3 
Um den Entfall des baulichen Radweges zu kompensieren, schlägt die Verwaltung die Markierung 
eines einseitigen Schutzstreifens vor, so dass Radfahrende auf der östlichen Seite eine einheitliche 
und durchgängige fahrbahnseitige Radverkehrsführung im Abschnitt zwischen Krieler Straße und 
Bachemer Straße erhalten. Der bauliche Radweg auf der östlichen Seite wird zurückgebaut; dies 
kann nach der Markierung des Schutzstreifens erfolgen. Die hier beschriebene Maßnahme soll in 
diesem Abschnitt erprobt und nach erfolgreicher Umsetzung ggf. auf weitere Abschnitte übertragen 
werden. 
 
Für die Anlage des Schutzstreifens müssen neun Stellplätze umgewandelt werden:  
 
 vier Stellplätze im Abschnitt zwischen Hohentwielstraße und Krieler Straße sowie  
 fünf Stellplätze zwischen Säckinger Straße und Bachemer Straße. 
Die Verwaltung geht davon aus, dass der Stellplatzentfall innerhalb des Quartiers kompensiert wer-
den kann und dieser Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme steht, 
da die Verkehrssicherheit verbessert wird. 
 
Für die Markierung eines beidseitigen Schutzstreifens müsste das Parken im gesamten Abschnitt 
entfallen, wovon die Verwaltung derzeit absieht. Zugleich prüft die Verwaltung im Rahmen der Pla-
nung, ob auch in Gegenrichtung punktuelle bzw. abschnittsweise Markierungen für den Radverkehr 
möglich sind. 
 
Die Verkehrsbelastung liegt auf der Mommsenstraße zwischen 3.800 - 5.800 Kfz/24h und bei etwa 
3.000 Radfahrenden/24h. Bei dieser Verkehrsbelastung beginnen laut Regelwerken die Empfehlun-
gen für die Markierung einer Radverkehrsanlage.  
 
Die hier beschriebene Maßnahme wurde am 02.02.2021 im Runden Tisch Radverkehr mit den Teil-
nehmenden aus der Bezirksvertretung Lindenthal vorbesprochen. Ein Auszug der entsprechenden 
Präsentationsfolien befindet sich im Anhang. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den 
Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten 
Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
Anlagen 
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2_Präsentationsfolien aus dem Runden Tisch Radverkehr 
Anlage 3_Planentwurf

Anlage_3_Planentwurf Mommsenstraße

2088 Zeichen

7,    5t
Anlieger
frei
7,    5t
Anlieger
frei
  Keine
Wendemöglichkeit
1.50
4.66
6.00
1.89
5.07
1.86
4.77
1.50
1.50
4.74
1.86
1.50
1.70
2.30
1.70
1.50 1.00
2.00
1.00
1.85 5.87
1.50
50
1.50
5.00
6.29
2.25
1.50
50
1.33
2.25
50
1.50
6.67
1.50
4.66
1.50
50
25.00
25.00
25.00
25.00
25.00
25.0025.00
25.00
25.00
S
138
94
91
69
106
95
114
259
296
71
77
128
79
86
75
88 57
100 61
85
3
99
136
49
90
112
1
92
93
124
83
89
87
122
130
73
118
120
126
104
276
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II
III
V
III
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II
III
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II
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III
II
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63
98
110
97
76
96
S
II
II
III
S
S
92
94
WII
M
om
m
senstraße
Säckinger Straße
Bachemer Straße
Krieler Straße
M
om
m
senstraße
Hohe
ntw
ielstraße
2xParken entfällt
1xParken entfällt
1xParken entfällt
1.80
1.20
S 1/1
S 1/1
B 0,5/0,2
S 1/1
S 1/1
B 0,5/0,2
B
B 0,5/0,2
B
B 0,5/0,2
B
B 0,5/0,2
S
B
B
S
S
71 7
F6
62
3m
2,5m
72
F61
61
6
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Sachgebietsleiter 661-4 Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem
Übersichtsplan
NHN NHN
Koordinatensystem
Gauß-Krüger UTM / ETSR85
250
1640 mm 317 mm
Lindenthal/Lindenthal Markierungsplan + Beschilderungsplan
Mommsenstraße
Abschnitt Bachemer Straße bis Krieler Straße
Einseitiger Schutzstreifen - Variante 1
12.04.2021
Herr Harzendorf Herr Möllers Herr Lemke
661-42
Plan 1
G:\Stratis\66\Fuhrmann\Radverkehr\Mommsenstraße\Planung
Mommsenstraße
661-42
Herr Klaholz
Frau Colmer
Radfahrerfurt, Planung
Radweg, Bestand
Parken, Bestand
geduldetes Parken, Bestand
Bestand entfernen
Anlage 3

Anlage_2_Auszug aus dem 3. Runden Tisch Radverkehr Lindenthal

1338 Zeichen

Folie 32
TOP 4.3 
Mommsenstraße
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrrad beauftragter 661/42 
Anlage 2

Folie 33 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrradbeauftragter 661/42          
Mommsenstraße 
• Im RVKL als wichtige Verbindung definiert (Achse Kitschburger Straße/Maarweg)
• Zahlreiche Wurzelschäden 
• Baulicher Radweg entspricht nicht mehr dem aktuellen Standard 
• Radwegebenutzungspflicht bereits aufgehoben, d.h. Radfahrende dürfen auf der Fahrbahn 
fahren 
• Fahrbahnquerschnitt für durchgängige Radverkehrsmarkierung zu schmal 
• Hoher Parkdruck/Baumbestand 
• Kfz-Verkehr 5.800/24h 
• Radverkehr ca. 3.000/24h

Folie 34 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrradbeauftragter 661/42          
Mommsenstraße 
Ortstermin Ende 2020 
• Verbreiterung der Baumscheiben 
+ Installation Fahrradparken 
• Entfall 3 Kfz-Stellplätze 
• Punktuelle Einengungen 
• Rückbau Radweg 
• Gehweg Rdf.-Frei im Nachgang 
zum Schutz des Fußverkehrs 
abgelehnt

Folie 35 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - Team Fahrradbeauftragter 661/42          
Mommsenstraße 
Optimierung im Bereich der Plattenumlage 
- Einseitiger Schutzstreifen 
- Durchgängige fahrbahnseitige Radverkehrsführung zw. 
Krieler Straße – Säckinger Straße 
- Entfall weiterer 4 Stellplätze erforderlich um Übergang 
zu gewährleisten 
X

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Mommsenstraße 661
  • Krieler Straße
  • Bachemer Straße
  • Säckinger Straße
  • Kitschburger Straße
  • Hohentwielstraße
  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
2024/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.08.2021
Erstellt
27.05.2021 10:17